Truppausbildung Teil 2. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
|
|
- Alexa Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
2 Lernziel Die wesentlichen standortbezogenen Vorschriften und Regelungen über die Organisation der Feuerwehr und den Dienstbetrieb wiedergeben können. Die Leistungs- und Duldungspflichten beim Wahrnehmen hoheitlicher Tätigkeiten im Einsatz kennen. Die wichtigsten Bestimmungen des Straßenverkehrsverkehrsrechts erklären können. 2
3 Ausbildungsorganisation Thema: Rechtsgrundlagen Theoretische Ausbildung Örtliche Regelungen der Feuerwehr Funktionsträger Praktische Ausbildung Geschäftsverteilung Pflichten der Bevölkerung Sonder- und Wegerechte 3
4 Organisation und Gliederung der Feuerwehr Kreisfeuerwehrverband Stadtfeuerwehrverband Gemeindefeuerwehren innerhalb eines Amtes Ortsfeuerwehren und Berufsfeuerwehr bilden die Feuerwehr der kreisfreien Stadt amtsangehörige Gemeinden amtsfreie Gemeinden Städte Gemeindefeuerwehr(en) Gemeindefeuerwehr(en) kreisfreie Stadt Ortsfeuerwehr(en) Ortsfeuerwehr(en) Ortsfeuerwehr(en) Berufsfeuerwehr 4
5 19 BrSchG Leitung auf der Einsatzstelle Im Einsatz hat die Einsatzleitung bei den Lösch- und Rettungsarbeiten sowie bei der Durchführung der Technischen Hilfe die Gemeindefeuerwehr des Einsatzortes. Die Amts- oder Kreiswehrführung kann die Leitung übernehmen. Bei gemeinsamen Einsätzen der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren hat die Einsatzleitung der Einheitsführer der Berufsfeuerwehr. 5
6 20 BrSchG Rechte auf der Einsatzstelle Die Feuerwehren sind berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um auf der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit die Ordnungsbehörde oder die Polizei entsprechende Maßnahmen nicht getroffen hat. Jede Person ist verpflichtet, diese Maßnahmen zu befolgen. 6
7 28 BrSchG Duldungspflichten Die Verfügungsberechtigten von Grundstücken, bauliche Anlagen und Wasserfahrzeugen sind verpflichtet, den Mitgliedern der Feuerwehren und sonstigen beim Einsatz dienstlich tätigen Personen den Zutritt und deren Nutzung zu gestatten, soweit dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Insbesondere haben sie die Entnahme von Löschwasser zu dulden. Die Verfügungsberechtigten haben die von der Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen zu dulden. 7
8 Sonderrechte Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Anspruch genommen werden. Dem Recht, sich über Verkehrsvorschriften hinwegzusetzen, stehen erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber, an die hohe Anforderungen gestellt werden. 8
9 Sonderrechte Die Feuerwehr ist nach 35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Hoheitliche Aufgaben sind die erforderlichen Maßnahmen bei Bränden, Notund Unglückfällen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren. Dringend geboten ist die Inanspruchnahme von Sonderrechten immer dann, wenn eine gegenwärtige Gefahr im Weg des sofortigen Vollzugs abgewehrt werden muss und die Beachtung aller Verkehrsvorschriften die notwendige schnelle Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe verzögern würde. Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind zu befolgen; sie gehen auch den Sonderrechten vor. 9
10 Sonderrechte Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen: Grundsätzlich sollte das Einsatzfahrzeug nur links überholen und diese Absicht per Blinker frühestmöglich anzeigen. Dabei sollte das Benutzen der Gegenfahrbahn möglichst vermieden werden. Die maximale Fahrgeschwindigkeit ist an der jeweiligen Verkehrssituation zu orientieren. Vorgegebene Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht übermäßig zu überschreiten. An Lichtsignalanlagen, Kreuzungen und Einmündungen sollte sich die Fahrerin oder der Fahrer des Einsatzfahrzeuges dort, wo ihm normalerweise kein Vorrang zustehen würde, notfalls durch Anhalten vergewissern, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer die Sondersignale und die Inanspruchnahme von Sonderrechten wahrgenommen haben. 10
11 Wegerecht Die Inanspruchnahme des Wegerechts wird den Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern mit den Sondersignalen mitgeteilt blaues Blinklicht und Einsatzhorn Diese Sondersignale ordnen an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. Das blaue Blinklicht mit dem Einsatzhorn darf nur dann verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist. 11
12 12
Musterausbildungsplan auf Standortebene
Musterausbildungsplan auf Standortebene 06: Kraftfahrunterweisung nach 35/38 StVO Folie Nr.6. 1 Lernziel Sie werden in dieser Unterrichtung die Rechtsgrundlagen von Einsatzfahrten beschreiben können, die
MehrBegriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs- Ordnung ( StVO ).
Die erfolgreiche Tätigkeit der Feuerwehr hängt neben anderen Umständen, entscheidend von der Zeit ab. Um Zeit zu gewinnen, muß sichergestellt sein, dass sie die Einsatzstelle ohne verkehrsbedingte Verzögerungen
MehrEine Zusammenfassung zum Dienstabend am 24. Mai 2004 der DRK-Bereitschaft Römerstein
Inhaltsverzeichnis Gesetzestext (Auszüge)...3 Sonderrechte ( 35 StVO)...3 Voraussetzungen...3 Wirkung...4 Folgerungen...4 Wegerecht ( 38 StVO)...5 Voraussetzungen...5 Wirkung...5 Blaues Blinklicht alleine
MehrInanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen
Inanspruchnahme von Sonderrechten nach 35 StVO mit Privatfahrzeugen und bei Übungen Thema: Recht und Organisation Richtlinien und Hinweise Ausgabe: 10.12.2009 Hildinger, Reiter, Schröder Urheberrechte:
MehrSonder- und Wegerechte
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Sonder- und Wegerechte 1 2 Sonder- und Wegerechte Eine Sonderrechtsfahrt ist eine Fahrt unter Inanspruchnahme der Rechte des 35StVO. o Rechtfertigungsgrund Eine Wegerechtsfahrt
MehrRechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten
Rechtliche Hinweise und Tipps zu Einsatzfahrten, insbesondere unter Nutzung von Sonder- und Wegerechten Fahrsicherheitstraining 2010 KFV Saarpfalz-Kreis RA Christian Hölzer König Rechtsanwälte, Kalenfelsstraße
MehrSonder- und Wegerecht
Sonder- und Wegerecht Das Wegerecht im Straßenverkehr gibt in Deutschland bestimmten Kraftfahrzeugen das Recht auf freie Bahn. Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht,
MehrÜberblick. Straßenverkehrsordnung. Fahren im Verband Sonderrechte. Rechtsgrundlagen. Geltungsbereich Grundsätze
Überblick Straßenverkehrsordnung Geltungsbereich Grundsätze Fahren im Verband Sonderrechte Wie muss ich mich als Maschinist allgemein verhalten? Eine kleine Geschichte I Maschinist Sebastian Schnell bekommt
MehrBelehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v.
Sonder- und Wegerechte Belehrung für Kraftfahrer der DLRG Bad Salzig e.v. Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. Ortsgruppe Bad Salzig e.v. Unstrittig ist sicherlich, dass bei Einsätzen der Faktor
MehrBegriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
Blaulichtbelehrung Fahrzeugeinweisung 1. Sonderrechte Begriffsbestimmung: Sonderrechte befreien von der Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Gesetzliche Definition: Die Sonderrechte
MehrTruppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Rechtsgrundlagen Lernziel Die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Brand- und Zivilschutzes soweit
MehrFeuerwehr im Straßenverkehr. Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO
Feuerwehr im Straßenverkehr Sonderrechte gemäß 35, 38 StVO Rechtliche Grundlagen StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung StVZO Straßenverkehrszulassungsordnung Regelung und Lenkung des öffentlichen
MehrRechtsgrundlagen. L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Juli 2014 Herr Höntsch
Rechtsgrundlagen L 140A Technische Hilfeleistung - Basislehrgang- - am Standort - 1 Lernziel: - Zuständigkeiten der Feuerwehr kennen - Aufgabenbegrenzung wiedergeben - Praktische Anwendung des Wissens
MehrErstellt durch Matthias Konrad
Erstellt durch Matthias Konrad Aufgaben des Maschinisten Sonderrechte Wegerechte Bedienung einer Tragkraftspritze im Einsatzgeschehen Probleme bei der Bedienung der Pumpe 2 Aufgaben im Löscheinsatz Fahrer
MehrFreiwillige Feuerwehr Wörth am Main. Zupacken statt Zuschauen
Freiwillige Feuerwehr Wörth am Main Jahresaktion 2010/2011 der Feuerwehr-Aktionswoche 2010 Zupacken statt Zuschauen Was tun wenn im Rückspiegel ein Fahrzeug mit Blaulicht auftaucht? Jahresaktion: Richtiges
MehrRechte und Pflichten
Rechte und Pflichten von der Alarmierung bis zum Einsatzort über die Nutzung von Sonderrechten, blauem Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn und ein bisschen mehr 11. Januar 2011 Thomas Welter 1
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9528 21. Wahlperiode 27.06.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 21.06.17 und Antwort des Senats Betr.:
MehrVorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr
Vorfahrt / Vorrang im Straßenverkehr Inhaltsverzeichnis 8 Vorfahrt 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 8 (1a) Kreisverkehr 10 Einfahren und Anfahren 35 Sonderrechte und 38 Blaues Blinklicht und gelbes
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Nationale Hilfsgesellschaft Mitternachtsgasse 4, Mainz. Rechtliche Grundlagen
DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e V Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen Lernziele In dieser Unterrichtseinheit lernen Sie - die wichtigsten Gesetzesgrundlagen kennen, - wissen über deren Inhalt
MehrVerantwortliche Person: Vorbemerkung. Leistungsbeschreibung
Zusammenfassung des Informationstages zum Erwerb der Fahrberechtigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und der
MehrSonderrechtsfahrten der Feuerwehr. Voraussetzungen und Risiken. Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau
Kreisfeuerwehrtag Bautzen am 4. September 2016 in Großdubrau Sonderrechtsfahrten der Feuerwehr Voraussetzungen und Risiken Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Bautzen Gliederung Sinn und Zweck der Normen für
Mehr- 1 - Diese Veränderungen machen im Feuerwehrwesen Anpassungen in verschiedenen Bereichen erforderlich:
IV 332-1 - Gebietsänderungen und FF Um den komplexen Aufgaben einer modernen Verwaltung gerecht zu werden, suchen viele Gemeinden, Ämter und Kreise nach Lösungen, freiwillig den künftigen Anforderungen
MehrRechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Feuerwehrdienstvorschrift 2/2 Allgemeine Grundlagen Rechtsgrundlagen Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit
MehrAbsichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum
Absichern einer Einsatzstelle im Verkehrsraum Folie 1 Gefahren der Einsatzstellen : A - Atemgifte A - Angstreaktion A - Atomare Gefahren A - Ausbreitung C - chemische Gefahren E - Einsturz E - Erkrankung
MehrTeil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte
Teil 1: Verhalten auf der Fahrt zum Einsatz Teil 2: Die Rettungskarte Folie 1 Inhalt der Winterschulung - Teil 1 Folie 2 Rechtsvorschriften Grundsätze für die Nutzung von Sonderbzw. Wegerecht Verhalten
MehrFreiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation
Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation geregelt g im Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ( NBrandSchG ) 1-5a werden Aufgaben und Träger benannt.
MehrUnterweisung für Einsatzfahrer
1 Straßenverkehrsrdnung (StVO): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfrdert ständige Vrsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich s zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet,
MehrRadwegebenutzungspflicht
Radwegebenutzungspflicht Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung mit der Fahrradnovelle aus 1997 sowie der Neufassung 2009 mit dem Ziel der Reduzierung der benutzungspflichtigen Radwege Verwaltungsvorschriften
MehrBRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG
BRANDSCHUTZ Sachliche Zuständigkeit der örtlichen Brandschutzbehörden nach 6 SächsBRKG Getreu dem Motto Retten Löschen Bergen Schützen 2 Die Freiwilligen Feuerwehren sind auf den Gebieten des Brandschutzes,
Mehrwww.transportrecht.de
Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz BrSchG) (Auszug) In der Fassung der Bekanntmachung
MehrGem. RdErl. d. MI. u. d. MW v. 5.8.2015-35.2 41576-10-07-01 - VORIS 21090 -
Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes Gem. RdErl. d. MI. u. d. MW v. 5.8.2015-35.2
MehrLernziel. Fachbereich Polizeivollzugsdienst. Die Studierenden sollen
FHöV NRW Verkehrsrecht Fachbereich Polizeivollzugsdienst 1 Gesamtstunden (PF) Lernziel 1. Verkehrsrechtsnormen und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs kennenlernen
MehrBezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln Regionalrat Sachgebiet: Anfragen Drucksache Nr.: RR 105/2005 2. Sitzungsperiode Köln, den 13. Juni 2005 Vorlage für die 2. Sitzung des Regionalrates am 24. Juni 2005 TOP 5a: Anfragen
MehrFragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen. Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig!
Hessische Landesfeuerwehrschule Fragenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung Rechtsgrundlagen Es ist nur eine Antwortmöglichkeit richtig! 1. Was gehört zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr? Hilfe
MehrAkustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten. für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren
Akustische Warneinrichtungen (Einsatzhorn) und Kennleuchten für blaues Blinklicht an Privatfahrzeugen von Führungskräften der Feuerwehren Gem. RdErl. des. MI und MLV vom 21.05.2007 21 30057/121 Geändert
MehrGesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug)
Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) (Auszug) Vom 10. Februar 1996 (GVBl. S. 200), Zuletzt geändert durch Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom
MehrWas tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?
Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen? Allgemein Wenn Ihnen Feuerwehrfahrzeuge oder Rettungswagen mit eingeschalteter Lautwarnvorrichtung (Martinshorn und Blaulicht) im Straßenverkehr
MehrLandesrecht Schleswig-Holstein
Landesrecht Schleswig-Holstein 2131-2 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Fundstelle: GVOBl. 1996, S. 200 Vom 10. Februar 1996 Änderungsdaten:
MehrDie Einsatzfahrt PHK R. Wendel. Reiner Wendel Polizeihauptkommissar
Die Einsatzfahrt Reiner Wendel Polizeihauptkommissar Für den Feuerwehrangehörigen stellt sich bei jeder Einsatzfahrt die Frage, unter welchen Voraussetzungen er die Sonderrechte nach 35 StVO in Anspruch
MehrVeröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008,195. Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bei Sonderrechtsfahrt im Kreuzungsbereich 1
Veröffentlicht in DER FEUERWEHRMANN 2008,195 Blaues Blinklicht und Einsatzhorn bei Sonderrechtsfahrt im Kreuzungsbereich 1 Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 07.05.2007 in einem zivilrechtlichen
MehrVerordnung über die Feuerwehr (FWV)
760. Verordnung über die Feuerwehr (FWV) Vom 7. August 03 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Absatz 3, 4, 6 Absatz sowie 35 Absatz des Gesetzes vom 7. Februar
MehrTruppmann/-führerausbildung Landkreis Gotha Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst. Zum Einstieg...
Zum Einstieg... Thema: Rechte und Pflichten ZSNeuOrdG Erlasse des ThIM ThBKG Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ThürFwOrgVO Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung Grundgesetz ThürKatSVO
Mehr- 1 - Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Stand 01.01.
- 1 - Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Das Feuerwehrwesen umfasst Stand 01.01.2015 ABSCHNITT I Aufgaben und Träger 1 Feuerwehrwesen 1.die
MehrSo verhalten Sie sich richtig:
Freie Fahrt für schnelle Hilfe! Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Fahrzeug mit Blaulicht begegne? Begegnet man im Straßenverkehr Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn, dann ist der Notfall
MehrBetretungsrecht im Liegenschaftsvermessungsverfahren
Vermessungsrecht Betretungsrecht im Liegenschaftsvermessungsverfahren Ihre Anwendung und Durchsetzung 1 Betretungsrecht Rechtsgrundlagen 18 BbgVermG vom 27.05.2009 1/2 Personen, die Arbeiten zur Erfassung
MehrBlaulicht und Folgetonhorn. Was ist erlaubt, was verboten
Blaulicht und Folgetonhorn Was ist erlaubt, was verboten III.Abschnitt Bevorzugte Straßenbenützer III.Abschnitt Bevorzugte Straßenbenützer 26 Einsatzfahrzeuge. (1) Die Lenker von Fahrzeugen, die nach den
Mehr53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 556/17 (Beschluss) 22.09.17 Beschluss des Bundesrates 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September
MehrMinisterium des Innern
Ministerium des Innern Ministerium des Innern des Landes Brandenburg Postfach 601165 C 14411 Potsdam An die Landkreise und kreisfreien Städte Potsdam, 11. März 1994 des Landes Brandenburg Gesch.Z.: III/8.23
MehrLernunterlage Maschinistenausbildung
Niederösterreichischer Landesfeuerwehrverband Abschnittsfeuerwehrkommando Groß-Enzersdorf Lernunterlage Maschinistenausbildung Der Kraftfahrer im Feuerwehrdienst Inhalt...1 1 Gesetzliche Grundlagen...2
Mehr3-2.3.9 Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug
Feuerwehrwesen 3-2.3.9 Seite 1 3-2.3.9 Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug Autor: Dr. Gerhard Nadler, Justiziar, München Inhalt 1 Überblick über die Rechtssprechung und Literaturmeinung
Mehrüber die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen
Seite 1 von 5 Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen ( ) Vom 24. April 2003 Gl.-Nr.: 2131-2-3 Änderungsdaten: keine Eingangsformel:
MehrSchulwegdienste. Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer
Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer Stand: Februar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit
MehrFeuerwehr und Trinkwasserschutz. L. Angler, Feuerwehr Erfurt
Feuerwehr und Trinkwasserschutz L. Angler, Feuerwehr Erfurt Feuerwehr und Trinkwasserschutz Aufgaben Feuerwehren Leistungsfähigkeit Löschwasserversorgung Löscheinsatz Löschwasserbedarf Ausbildung 2 Ausgangslage
MehrSchulwegdienste. Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer
Schülerlotsen Schulbuslotsen Schulbusbegleiter Schulweghelfer Stand: Februar 2011 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit
MehrReißverschluss verfahren
Reißverschluss verfahren StVO Inhaltsverzeichnis 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge Zeichen und Verkehrseinrichtungen Anlage 3 zu 42 Abs. 2 Abschnitt 12 Sonstige Verkehrsführung Für wen
MehrAnlage 13. (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am
Anlage 13 (zu 40) (BGBl. I 2017, Nr.68 S. 3554) In Kraft getreten am 19.10.2017 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
MehrBeseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten
Aktuelle Fassung Anlagen (6) Beseitigung von verkehrs- oder umweltgefährdenden Verunreinigungen auf Bundes- und Landesstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten vom 20. Juni 2014 (ABl./14, [Nr. 45], S.1428)
MehrS a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
MehrLiteraturhinweis: Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 10
Veranstaltung: F/B-KA-Ma Ausbildungseinheit: Kapitel 1 Aufgaben des Maschinisten Thema: Ausgabe: Zuständig: Bearbeitet von: Abteilung T Volker Heerdt Bernt Wilhelmi Literaturhinweis: Feuerwehr-Dienstvorschrift
MehrBestimmungen über die Jugendfeuerwehren Ostangeln und die Jugendfeuerwehr Steinbergkirche der Freiwilligen Feuerwehren im Amt Geltinger Bucht.
Anlage Bestimmungen über die Jugendfeuerwehren Ostangeln und die Jugendfeuerwehr Steinbergkirche der Freiwilligen Feuerwehren im Amt Geltinger Bucht 1 Name Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren
MehrOrganisation des Brandschutzes Herzlich Willkommen. Was jeder vom Brandschutz wissen sollte! Referent Achim Horlebein
Herzlich Willkommen Was jeder vom Brandschutz wissen sollte! Referent Achim Horlebein 10/2015 Einführung Gesetzliche Grundlage ist das Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Der Träger des Brandschutzes
MehrLeben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr
Leben retten Rettungsgasse bilden! Gemeinsame Aktion der Polizei und Feuerwehr Seien Sie Lebensretter! Denken Sie immer daran Alle Einsatzkräfte brauchen Platz, um Leben zu retten. Sie oder ein Angehöriger
MehrBESTIMMUNGEN für die Durchführung von Leistungswettbewerben der Feuerwehren im Land Niedersachsen M A S C H I N I S T E N F R A G E N
BESTIMMUNGEN für die Durchführung von Leistungswettbewerben der Feuerwehren im Land Niedersachsen M A S C H I N I S T E N F R A G E N Leistungswettbewerbe Nds. 01/2012 88 1 Wie müssen Sie Ihr Feuerwehrfahrzeug
Mehr4.1 Auflagen bei Veranstaltungen nach Verkehrsrecht ( 29 StVO)
Seite 1 4.1 4.1 nach Verkehrsrecht ( 29 StVO) 1. Der Erlaubnisnehmer hat alle Kosten zu ersetzen, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. 2. Straßenrechtliche Erstattungsansprüche
MehrTheoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis kg HzG. Fragebogen zur theoretischen Prüfung
Recht & Organisation Theoretische Prüfung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5.500 kg HzG Fragebogen zur theoretischen Prüfung 1.) Wann ist der Lenker eines Feuerwehrfahrzeuges berechtigt, die
MehrMusikkapellen im Straßenverkehr
Musikkapellen im Straßenverkehr Geschlossene Züge von Straßenbenützern ( = Musikkapellen) auf öffentlichen Verkehrsflächen! Oskar Bernhart Gesetzliche Bestimmungen Die Straßenverkehrsordnung (STVO 1960)
MehrAusbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2
Ausbildung Ausbildungsheft für die Truppmannausbildung Teil 2 Nachweis zur Vorlage bei der Anmeldung zum Lehrgang Truppführer Persönliche Angaben Name: Vorname: Geburtsdatum: Abteilung: Atemschutztauglich:
MehrAusbildung KFB-Nord. Der Kraftfahrzeugmarsch
Ausbildung KFB-Nord Der Kraftfahrzeugmarsch Lernziel dieser Ausbildung Rechtsgrundlagen wesentliche Kenntnisse zur Organisation und Durchführung Unfallverhütungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen Ablauf
MehrBezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 13 (zu 40 FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden en und Ordnungswidrigkeiten (Fundstelle BGBl. I 2014, 363 367) Im Fahreignungsregister
MehrLeitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten
Leitfaden für Kraftfahrzeugmärsche der Katastrophenschutz-Einheiten 1. Präambel Marsch geschlossener Verbände/Marschverband Mit dem Begriff Marsch bezeichnet man grundsätzlich jede Fahrt mit Einsatzfahrtzeugen,
MehrDenis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz Bad Sachsa.
Denis Boger Lehr-Rettungsassistent Lehr-Rettungswache Bad Sachsa Uffeplatz 12 37441 Bad Sachsa www.drk-kv-osterode.org Die gute Nachricht: Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Polizei- Feuerwehr und
MehrOrganisation der Feuerwehr
Organisation der Feuerwehr Die ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhalt der Feuerwehr grundsätzlich zuständig. und gehören zu den gemeindlichen Feuerwehren. Eine Berufsfeuerwehr gibt es üblicherweise
Mehr1 Begriff und Aufgabe
Gesetz für die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der Inneren Sicherheit (Hessisches Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz - HFPG) Vom 13. Juni 2000 GVBl. I S. 294 1 Begriff und Aufgabe (1) Das Land richtet
MehrGesetzliche Bestimmungen und Handhabung
Gesetzliche Bestimmungen und Handhabung Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Praktisches Verhalten im Einsatz 3. Lenkerberechtigung 4. Einsatzbereitschaft des KFZ Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlagen
MehrBrandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG)
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 14 des
MehrDreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 68, ausgegeben zu Bonn am 18. Oktober 2017 3549 Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom 6. Oktober 2017 Es verordnen
MehrHydraulisches Rettungsgerät. Organisationshinweise
Hydraulisches Rettungsgerät Organisationshinweise Unterweisung am Standort 05/2015 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Anlagen - Muster Teilnehmernachweis
MehrVereinbarung. zwischen. dem Land Sachsen-Anhalt. (im folgenden: das Land) und. dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin. (im folgenden : die Kirche)
Vereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt (im folgenden: das Land) und dem Bistum Magdeburg, dem Erzbistum Berlin (im folgenden : die Kirche) über den kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorgevereinbarung)
MehrRückwärtsfahren und Einweisen
Rückwärtsfahren und Einweisen Die zweitschlechteste und drittbeste Maßnahme Straßenverkehr ist gefährlich! Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige
Mehr1 Allgemeines. 2 Entgeltliche Pflichtaufgaben
Satzung der Stadt Magdeburg über die Erhebung von Kostenersatz für die Dienst- und Sachleistungen außerhalb der unentgeltlichen zu erfüllenden Pflichtaufgaben und über die Gebührenerhebung für die freiwillige
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Lauchhammer (Feuerwehrsatzung) Beschluss 16/12/42 vom
Nichtamtliche Lesefassung Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Amtsblatt der Stadt Lauchhammer veröffentlichten Satzungstexte Bekanntmachung der Feuerwehrsatzung der Stadt Lauchhammer im Amtsblatt
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Heide Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.
MehrS a t z u n g. der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
S a t z u n g der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Lesefassung einschl. III. Nachtrag zur Tarifordnung vom 18.09.2012 (Unverbindliche Zusammenfassung einschl.
MehrPolizei- und Ordnungsrecht. Übungsfall 2
Prof. Dr. Christoph Gusy Polizei- und Ordnungsrecht Übungsfall 2 R, der stets über die Einsatzorte mobiler Radarkontrollen in der Stadt M (NRW) gut informiert ist, postiert sich mehrmals in der Woche ca.
MehrLernziele und Lehrgangsvoraussetzungen
Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der
MehrSatzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)
Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die
MehrDie Feuerwehren im Kreis Warendorf
Meldungen an die Aufsichts- und Ordnungsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie Warnung und Information der Bevölkerung Runderlass des Innenministeriums
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Seite 1 FwDV 3 TH Ergänzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Stand: Februar 2008 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Seite 2 Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
MehrTruppausbildung Teil 2
Truppausbildung Teil 2 Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Grundlagen des Zivilund Katastrophenschutzes Lernziel Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und die Ergänzungen des
MehrVerkehrsabsicherung von Einsatzstellen
Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS -)
Veröffentlicht am: 14.11.2016 In Kraft ab: 01.01.2017 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Hansestadt Wismar (Feuerwehrkostenersatzsatzung FwKS -) Auf
MehrAnlage 7. Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Anlage 7 Bestimmungen über die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 1 Name Die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr. 2 Aufgaben Aufgaben und Ziele
MehrPersönliche Angaben: Bisherige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr: Ich beantrage die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen
Antrag auf Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen Ich beantrage die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen Ortsfeuerwehr: Persönliche Angaben: Name: Straße, Hausnummer: Geburtsdatum:
MehrEinheiten im Hilfeleistungseinsatz
Einheiten im Hilfeleistungseinsatz Truppführer 27. April 2016 1 2 1. Begriffsbestimmung 1.1 Hilfeleistung 1.2 Trupp/Gruppe/Staffel/Zug 2. Gruppe/Staffel 2.1 Gliederung 2.2 Aufgaben 3. Geräte 3.1 Fahrzeuge
MehrVerordnung über die Feuerwehr
Verordnung über die Feuerwehr (vom 14. Dezember 1994) 1 Der Regierungsrat beschliesst: 1. Aufgaben und Kostenersatz 1. Die Feuerwehr ist zur Rettung von Menschen, Tieren und zur allgemeinen Schadenwehr
MehrDRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Abteilung II Rotkreuz-Gemeinschaften Mitternachtsgasse 4, Mainz. Führen in besonderen Einsatzlagen
Führen in besonderen Einsatzlagen Handlungsempfehlungen für Rettungsdienst und Katastrophenschutz bei Einsätzen anlässlich terroristischer Anschläge Verhalten bei Terrorlagen Lernziele In dieser Unterrichtseinheit
MehrSatzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Stollberg
Datum: 15.12.2014 Vorlagen- Nr.: ST 14/101 Veröffentlicht im Anzeiger Nr. 01 vom 30. Januar 2015 Satzung über Entschädigung und Würdigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren
Mehr