Vermerk zur Entwicklung der Zusatzbeitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2015 und darüber hinaus

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1 Christine Hopfgarten Wiss. Mitarbeiterin von Maria Klein-Schmeink MdB Vermerk zur Entwicklung der Zusatzbeitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2015 und darüber hinaus Bundesgesundheitsminister Gröhe hat lange betont, dass rund 20 Krankenkassen bereits einen niedrigeren Beitragssatz angekündigt hätten und somit trotz des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 0,9 Prozent viele Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen entlastet würden. Er bezieht sich damit vor allem immer noch auf eine Umfrage der Rheinischen Post vom April 2014, bei der sieben Krankenkassen einen niedrigeren individuellen Zusatzbeitragssatz als 0,9 Prozent in Aussicht gestellt hatten: die Techniker Krankenkasse, die BIG direkt, die HKK, die Knappschaft sowie die BKK Firmus, die BKK VDN und die BKK VBU. Diese Kassen haben nach Angaben der Bundesregierung (Antwort auf unsere kleine Anfrage im Juni 2014) nur 8,8 Mio. Mitglieder. In der Zwischenzeit haben weitere Krankenkassen einen Zusatzbeitrag unter 0,9 Prozent angekündigt. Dazu zählen vor allem die AOK plus und die AOK Sachsen-Anhalt sowie eine Handvoll kleinerer Betriebskrankenkassen. Mit diesen zusammen werden grob geschätzt Millionen Versicherte einen Zusatzbeitrag geringfügig unterhalb der bisherigen Arbeitnehmer-Mehrbelastung von 0,9 Prozent in 2015 zahlen. Erst zwischen dem 12. und dem 19. Dezember werden wir endgültig Klarheit bekommen, wie viele Versicherte zunächst für 2015 geringfügig weniger zahlen werden als heute. Dann beschließen alle großen Kassen auf ihren Verwaltungsratssitzungen über ihren Zusatzbeitrag, die TK und die DAK voraussichtlich am , die Barmer GEK am und die restlichen AOKen in der 51. Kalenderwoche ( ). Laut einer nicht bestätigten Prognose werden gegebenenfalls noch weitere kleine Betriebskrankenkassen und einige Innungskrankenkassen einen Zusatzbeitrag unter 0,9 Prozent erheben, die AOKen Niedersachsen und Hessen sprechen angeblich von einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis ohne nähere Angabe, was dies genau bedeutet. Aus Kreisen der Betriebskrankenkassen verlautbarte Franz Knieps im Oktober, dass einzelne Kassen in die Situation kommen könnten, einen Zusatzbeitrag über ein Prozent zu erheben. Dazu welche Kassen darunter fallen könnten, sind aber keine Prognosen im Umlauf. Wichtiger als all diese Prognosen und Annahmen, ob nun eher 15 oder doch 18 oder 20 Millionen kurzfristig geringfügig entlastet werden, ist die langfristige Tendenz aller Zusatzbeiträge aller Kassen und die ist definitiv steigend. Die Ende Oktober vorgelegte Prognose des GKV-Schätzerkreises zeigt, dass zukünftig Jahr für Jahr eine deutliche Kostensteigerung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten ist und die Bundesregierung mit der gezielten Unterdeckung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und dem Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags eine rasch ansteigende Belastung der beitragszahlenden Versicherten vorantreibt. Eine Belastungsobergrenze für Geringverdiener ist ab 2015 auch nicht mehr vorgesehen. Somit werden wir in wenigen Jahren einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von über 2 Prozent zu erwarten haben, den dann auch Geringverdiener aufbringen werden müssen. Jens Baas von der Techniker Krankenkassen sprach zuletzt von jährlichen Beitragssatzsteigerungen von 0,25 Prozent. Dies 1

2 ist bereits eine der vorsichtigsten Schätzungen. Allein von 2014 auf 2015 steigen die Ausgaben um über 9 Milliarden Euro. Ausgabenentwicklung nach Angaben des GKV-Schätzerkreises Ende Oktober 2014: Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2014/ Einnahmen des Gesundheitsfonds Prognostizierte Ausgabenhöhe Ausgabenzunahme je Versicherten Höhe Differenz zwischen den Zuweisungen und Ausgaben der Krankenkassen 198,6 Mrd. Euro 198,3 Mrd. Euro 1 200,4 Mrd. Euro 209,5 Mrd. Euro 5 % 4,1 % - 0,771 Mrd. Euro - 11,209 Mrd. Euro Höhe Bundeszuschuss 10,5 Mrd. Euro 11,5 Mrd. Euro Kürzung des Bundeszuschusses 2 Stand Liquiditätsreserve zum Ende des Jahres 3,5 Mrd. Euro 2,5 Mrd. Euro 12,587 Mrd. Euro 10,114 Mrd. Euro Finanzentwicklung in der GKV im Quartal 2014 (Zahlen des BMG vom ): Der Gesundheitsfonds verzeichnete im ersten bis dritten Quartal ein Defizit von 4,12 Milliarden Euro, was nach Angaben des BMG v.a. auf die Auszahlungssystematik des Gesundheitsfonds zurückzuführen sei. Bei den Zuweisungen an die Krankenkassen seien die Mehrausgaben für die Abschaffung der Praxisgebühr und (1,8 Mrd. ) und die gesetzlich vorgesehenen Mehrausgaben für Krankenhäuser (rund 0,5 Mrd. ) bereits berücksichtigt. Sie werden ebenso wie die Absenkung des Bundeszuschusses aus der Liquiditätsreserve finanziert. Die weitere Einnahmesituation werde sich im vierten Quartal 2014 noch durch beitragspflichtige Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) und die ab Mitte des Jahres wirksamen Rentenerhöhungen (v.a. Mütterrenten) verbessern. Zu den stark steigenden Ausgaben je Versicherten haben nach Angaben des BMG v.a. die hohen Zuwächse bei den Arzneimittelausgaben geführt, welche einen Anteil von 17 Prozent an den GKV-Ausgaben im ersten bis dritten Quartal 2014 hatten (dritter Platz nach Ausgaben 1 einschließlich Entnahme aus der Liquiditätsreserve von Mrd. 2 gegenüber den noch bis August 2014 gesetzlich vorgesehenen 14 Mrd. jährlich 2

3 Christine Hopfgarten Wiss. Mitarbeiterin von Maria Klein-Schmeink MdB für Krankenhausbehandlung (33 Prozent) und für die vertragsärztliche Versorgung (18 Prozent). Der Anstieg bei der Krankenhausbehandlung ist v.a. auf Finanzhilfen für die Krankenhäuser zurückzuführen, die ab August 2013 wirksam wurden. Von Januar bis September 2014 erhielten die Krankenhäuser von den gesetzlichen Krankenkassen 2,2 Mrd. mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ausgabenzuwächse im ersten bis dritten Quartal 2014 je Versicherten insgesamt Arzneimittelausgaben Vertragsärztliche Vergütung Zahnärztliche Behandlung Zahnersatz Krankenhausbehandlung Krankengeld Hilfsmittel Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Ambulante und stationäre Hospize Präventionsleistungen nach 20ff. SGB V Netto-Verwaltungskosten der Kassen 3 5,1 Prozent 9,3 Prozent 3,6 Prozent 3,8 Prozent 2 Prozent 3,9 Prozent 7,7 Prozent 9,3 Prozent 35,3 Prozent 11,4 Prozent 12,3 Prozent 1,4 Prozent Die zum großen Teil negative Ausgabenentwicklung der einzelnen Krankenkassen erklärt das Bundesgesundheitsministerium v.a. mit Prämienzahlungen und freiwilligen Leistungen. GKV-Ausgabenentwicklung im ersten bis dritten Quartal 2014 nach Kassenarten Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKen) Überschuss von 349 Mio. Betriebskrankenkassen Minus von 257 Mio. Ersatzkassen (Barmer GEK, DAK, HEK, hkk, KKH, Knappschaft, TK) Minus von 833 Mio. Innungskrankenkassen (Big direkt und IKKen) Minus von 147 Mio. Nicht zu vergessen: Wie kommt es, dass manche Kassen ihren Beitragssatz teils noch nicht erhöhen müssen oder sogar zunächst ein wenig senken können? Dies liegt vor allem daran, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler lange Zeit einen so hohen Beitragssatz zahlen mussten, dass sich Reserven anhäufen konnten und zum anderen an der momentan guten Beschäftigungslage. Die große Koalition konnte wie in der Rentenpolitik jedoch den 3 Die Ersatzkassen haben bei den Netto-Verwaltungskosten ein Prozent eingespart, um ihre Wettbewerbssituation zu verbessern. 3

4 Verlockungen gefüllter Sozialkassen nicht widerstehen und beschloss bereits mit den anstehenden Gesetzesvorhaben neue Ausgaben. Die anstehenden Ausgaben für Prävention und die Krankenhausreform werden sich schon bald in den Zusatzbeitragssätzen der Kassen niederschlagen. Die Anhebung des Ausgabenrichtwertes für Leistungen zur Primärprävention und die Festlegung von Mindestbeträgen für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten führt bei den Krankenkassen zu geschätzten jährlichen Mehrausgaben von rund 220 bis rund 240 Millionen Euro ab dem Jahr Erst mittel- bis langfristig können diesen Ausgaben Einsparungen durch Vermeidung von Krankheit gegenüberstehen. Neben den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wurden andere Sozialversicherungsträger wie die Arbeitslosen-, die Renten- und die Unfallversicherung sowie die private Kranken- und Pflegeversicherung, welche ebenfalls von mehr Prävention profitieren, von der Finanzierung ausgenommen. Im Referentenentwurf des Präventionsgesetzes schlägt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sogar vor, die gesetzlichen Krankenkassen zu verpflichten, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine nachgeordnete Behörde des BMG künftig bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben finanziell mit einem Betrag von etwa 35 Mio. Euro zu unterstützen. Dafür müssen dann wieder allein die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler aufkommen und die Regierung rechnet sich so ihren Haushalt schön. Die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbarten Eckpunkte zur Krankenhausreform führen zu Mehrausgaben für die Kostenträger gegenüber dem Jahr 2015 in Höhe von rund 900 Mio. Euro im Jahr 2016, rund 1,3 Mrd. Euro im Jahr 2017 und rund 1,6 Mrd. Euro im Jahr Dem stehen Minderausgaben in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe gegenüber, die durch Struktureffekte (z. B. Zweitmeinung, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Verstärkung der Mengensteuerung) entstehen, die jedoch nicht genau quantifiziert werden können. Auswirkungen des dominanten Preiswettbewerbs: Die Erwartung, dass die gesetzlichen Krankenkassen zur Senkung der Beiträge rasch all ihre Reserven nutzen würden, ist angesichts der vom Schätzerkreis prognostizierten Ausgabensteigerungen in den nächsten Jahren Augenwischerei. Denn die Krankenkassen, welche noch größere Reserven haben, werden diese eher nach und nach zur Stabilisierung ihrer Beiträge nutzen wollen, nicht zuletzt aufgrund der stets drohenden Gefahr, ihre Mitglieder per Brief auf günstigere Krankenkassen hinweisen zu müssen bei Fehlkalkulation und daraus resultierender notwendiger Anhebung des Zusatzbeitragssatzes über das Niveau des durchschnittlichen Zusatzbeitrags hinaus. Allein der bei Anhebung des Zusatzbeitragssatzes stets erforderliche Hinweis Wir werden teurer wird von den Krankenkassen unter allen Umständen vermieden werden. 4

5 Christine Hopfgarten Wiss. Mitarbeiterin von Maria Klein-Schmeink MdB Eine vorsichtige Kalkulation, ein striktes Kostenmanagement und weniger Investitionen in Servicequalität werden die Folge sein. Lediglich gutgestellte Kassen werden auf einzelne Sonderleistungen und Boni setzen, um beitragsstarke junge, möglichst gesunde Mitglieder zu gewinnen und Abwanderungen der gutverdienenden Klientel in die PKV zu verhindern. Während Minister Gröhe sich damit rühmt, den Wettbewerb der Kassen um gute Angebote und eine hochwertige Versorgung durch die GKV-Finanzreform, welche 2015 in Kraft tritt, gefördert und die Transparenz gesteigert zu haben, wird der Preiswettbewerb allein dominieren. Mit der Geiz ist Geil-Methode wird den Versicherten im künftig flächendeckenden Preiswettbewerb nur suggeriert, die günstigste Kasse sei immer die beste und es käme allein darauf an, beim Zusatzbeitrag zu sparen. Die Transparenz darüber, wie Leistungen erfolgen und Versorgung gestaltet wird, wird nicht verbessert. Damit macht die Regierung die Versorgerkasse zum Auslaufmodell. Die bisherigen einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass alle Kassen vor allem darauf bedacht waren, einen Zusatzbeitrag zu vermeiden statt einen Wettbewerb um Qualität zu führen. Dies brachte die Kassen dazu, immer weniger in präventive Maßnahmen und Gesundheitsförderung, Rehabilitation oder patientenfreundliche strukturierte Behandlungspfade zu investieren. Die Bedeutung der deutlichen Dominanz des Preiswettbewerbs gegenüber dem Qualitätswettbewerb unter dem Vorzeichen der Sorge aller Kassen, den Zusatzbeitrag nicht lange halten zu können oder nur durch massive Einsparungen oder Fusionen eine Anhebung verhindern zu können, wird zumindest mittel- und langfristig eine weitaus größere und bedeutendere Rolle spielen, als die vorübergehende Sorge mancher vor kurzfristigen Panikwechseln von Versicherten. Der Aufruf des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes, Maximilian Gaßner an die Versicherten zur Panik am Jahresende bestehe kein Anlass zeigt, wie sehr die große Koalition allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz allein den reinen Preiswettbewerb wie an der Tankstelle gefördert hat. Während die Finanzreform also mittel- bis langfristig den Versicherten schadet, da sie schließlich alle zukünftigen Beitragssteigerungen allein stemmen müssen und ihnen auch kurzfristig kaum finanziell nützt, setzt sie die Kassen schon jetzt unter massiven Druck. Welche Kasse sich verkalkuliert, muss mit hohen Verlusten rechnen entweder in der Bilanz und/oder bei den Mitgliedern. Das Dilemma: Ist der eigene Beitrag für 2015 zu hoch, laufen die Mitglieder womöglich scharenweise zu billigeren Anbietern davon. Ist er zu niedrig, müssen Reserven aufgelöst und Leistungen gekürzt werden. Die Kassen trifft die neue Gesetzeslage in einem besonders heiklen Moment. Bis Ende September haben sie mehrheitlich Defizite angehäuft. Am größten fiel das Minus mit 830 Millionen Euro bei den Ersatzkassen aus. Auch Innungs- und Betriebskrankenkassen rutschten in die roten Zahlen; die AOK und die Knappschaft wiesen hingegen Überschüsse aus. Dennoch werden alle mit spitzem Bleistift rechnen müssen. Viele haben bereits Einsparpotenziale ausgemacht und beschlossen, Leistungen einzuschränken. Die TK wird 5

6 etwa die Osteopathie mit 120 Euro deutlich weniger bezuschussen als bisher (drei Mal soviel), die Celler BKK Mobil Oil will für ihr Bonusprogramm künftig acht statt nur drei Vorsorgeleistungen von ihren Mitgliedern verlangen. 6

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