Aktuelles zum Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region. Harald Pütz Leiter Straßenverkehrsamt des Rhein- Sieg-Kreises
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1 Aktuelles zum Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region Harald Pütz Leiter Straßenverkehrsamt des Rhein- Sieg-Kreises 1
2 Anzahl der Konzessionen und Unternehmen ( Stichtag ) 208 Taxen 388 Mietwagen (252 laufende M. und 136 ruhende M.) 45 Taxi-Unternehmen 72 Mietwagen-Unternehmen 48 Taxi- und Mietwagen-Unternehmen 165 Unternehmen in der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen 2
3 Übertragungen (Verpachtungen/Verkäufe) in 2014 und Taxi-Unternehmen wurden verkauft, 2 weitere Taxi-Unternehmen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr veräußert 10 Taxikonzessionen wurden verpachtet Viele Unternehmer erkundigen sich nach den Möglichkeiten/Voraussetzungen für eine Übertragung. 3
4 Übertragungen (Verpachtungen/Verkäufe) in 2014 und 2015 Gründe Finanzielle Schieflage Einführung und Entwicklung Mindestlohn unsichere Zukunft der Branche 4
5 Auffälligkeiten bei den Übertragungen durch Verkauf Bei der Übernahme von Betrieben mit 3-4 Konzessionen haben sich Fahrer zu einer GbR zusammengeschlossen und den Betrieb des Chefs übernommen. Unternehmen mit 1-2 Konzessionen sind besonders gefragt; diese bringen oft höhere Verkaufserlöse aus Unternehmen mit mehreren Konzessionen. Der Anteil der Unternehmer mit Migrationshintergrund nimmt stetig zu. Entsprechendes gilt nach unseren Beobachtungen auch für das Fahrpersonal. 5
6 Auffälligkeiten bei der Übertragung durch Verpachtung Fast alle übertragenden Unternehmer legten ärztliche Atteste vor, in denen ihnen empfohlen wurde, aus gesundheitlichen Gründen beruflich kürzer zu treten. 6
7 Betriebsaufgaben in 2014 und 2015: 1 Mietwagen-Unternehmen Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe weiterer Taxikonzessionen mit Blick auf die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbe derzeit nicht vertretbar. Nach 13 Abs. 4 PBefG ist eine Taxigenehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen: die Nachfragesituation nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr die Taxidichte die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeiten die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben 7
8 Nachfrage nach Taxikonzessionen / Vormerkliste Die Entwicklungen im Bereich des Taxigewerbes spiegeln sich auch in der deutlich geringer gewordenen Anzahl von Anträgen auf Eintragung in die Vormerklisten wieder. Während es 2010/2011 einen regelrechten Run gab, gehen heute nur noch einige wenige solcher Anträge ein. Auch die Anzahl von Nachfragen, wann man mit der Erteilung einer Konzession rechnen könne, sind verschwindend gering geworden. 8
9 Stand Vormerkliste ( ): Anzahl der zu berücksichtigenden Neubewerber Anzahl der zu berücksichtigenden Altunternehmer Alfter 1 1 Bad Honnef 5 4 Bornheim 1 0 Eitorf 6 4 Hennef 9 7 Königswinter 10 3 Lohmar 3 6 Meckenheim 1 0 Much 0 1 Neunkirchen-Seelscheid 0 2 Niederkassel 6 2 Rheinbach 0 0 Ruppichteroth 0 1 Sankt Augustin Siegburg Swisttal 1 0 Troisdorf 17 8 Wachtberg 0 1 Windeck 1 3 insgesamt Erteilung unter Berücksichtigung des Schlüssels: 2 Neubewerber : 1 Altunternehmer Erteilung an Altunternehmer weil kein vorrangig zu berücksichtigender Neubewerber vorhanden 9
10 Die eingangs dargestellte Entwicklung bei den Betriebsübertragungen (Übertragung der Betriebsführung = Verpachtung; Übertragung des Betriebs mit allen Rechten und Pflichten = Verkauf) wird sich vermutlich mit der Einführung des Fiskaltaxameters fortsetzen! 10
11 Fiskaltaxameter: Durch Entwicklungen aus den letzten zehn Jahren werden ab November 2016 verstärkte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen mit fiskalischem Hintergrund für die Taxi-Branche wirksam. Nach der geltenden Rechtslage besteht nach 141 Abgabenordnung eine Buchführungspflicht für alle Gewerbetreibenden, die über Umsatz bzw. über Gewinn jährlich erzielen. Bei diesen besteht nach 22 Umsatzsteuergesetz eine Einzelaufzeichnungspflicht hinsichtlich der Unterlagen über Betriebseinnahmen, wobei die relevanten Unterlagen zehn bzw. sechs Jahre aufzubewahren sind. ausgenommen bleibt der Mietwagenverkehr nach 49 PBefG (Wegstreckenzähler) Bedingt durch die Einführung des Fiskaltaxameters und ggfs. weiterer Anforderungen auch im Mietwagenbereich haben Betriebe, die es vielleicht bislang mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau genommen haben, allen Grund sich zukünftig Sorgen zu machen; dies hat möglicherweise weitere Betriebsübertragungen durch Verpachtung oder Verkauf zur Folge 11
12 Während die Einführung des Fiskaltaxameters dem einen oder anderen Unternehmer Kopfzerbrechen bereiten könnte, dürften sich die Sorgen, die sich einige im Rhein-Sieg-Kreis ansässige Unternehmer bezüglich der Dienste des Online-Vermittlungsdienst Uber gemacht haben, zerschlagen haben. 12
13 Uber Uber ist ein Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen. Er vermittelt Fahrgäste an: private Fahrer mit eigenem Auto (UberPop) Mietwagen mit Fahrer (Eigenbezeichnung UberBlack) reguläre Taxis (UberTaxi) Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website. Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision vom Fahrpreis. 13
14 Dadurch Kostenersparnis gegenüber anderen gewerblichen Personenbeförderern, z.b. Keine geeichten Fahrpreisanzeiger / Wegstreckenzähler Keinen Betrieb einer Taxifunkanlage Keine KFZ-Versicherungsbeiträge für gewerbliche Nutzung Keine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines vom Fahrer auslösbaren Alarms keine 12-Monatigen Nachweise über den technischen Zustand des Fahrzeugs keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des Fahrpersonals (z.b. Sehtest), die regulär zur Erneuerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung alle fünf Jahre nötig ist. Uber fordert vom Fahrer lediglich ein Führungszeugnis und Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt 14
15 UberPop (UberX) Vermittlung privater Fahrer mit ihren PKW an beförderungswillige Kunden; erforderlich ist ein Auto mit mindestens vier Türen, welches weder sichtbar beschädigt noch älter als neun Jahre alt sein darf (UberPop wird gerne als Mitfahrgelegenheit verklärt) Diese zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass nicht der Kunde die Wegstrecke maßgeblich bestimmt und auch das Entgelt sich weitgehend nur nach den Selbstkosten (Kostendeckung) des mitnehmenden Autofahrers richtet, also der Autofahrer damit keine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgen darf. UberPop hingegen berechnet pro Kilometer ca. 80 % eines normalen Taxitarifes. Soweit Uber aber zahlende Kunden über UberPop an private Fahrer ohne Legitimation zur Fahrgastbeförderung vermittelt, ist dies ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit ein Wettbewerbsverstoß 15
16 In Deutschland entschieden mehrere Gerichte zu Ungunsten des Dienstes UberPop. Am 18. März 2015 erklärte das Landgericht Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung den Dienst in ganz Deutschland für wettbewerbswidrig, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fahren und der Fahrpreis die Betriebskosten übersteigt. Ende Mai 2015 stellte Uber den Dienst UberPop in Deutschland vollständig ein bzw. ersetzte diesen durch UberX (für vorerst vier Städte: München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf). Diesen gibt es auch schon länger in anderen Ländern. In Deutschland prägt er sich laut Uber so aus: Mit UberX nehmen wir die wesentlichen Kritikpunkte der bisherigen rechtlichen Diskussion auf und passen uns an die bestehende Regulierung in Deutschland an. [ ] Bei UberX werden die Fahrten vermittelt, die durch lizenzierte Mietwagenunternehmen durchgeführt werden. Alle Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein. 16
17 UberBlack Im Gegensatz zu Taxis dürfen Mietwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) neue Aufträge nur am Betriebssitz oder während der Fahrt fernmündlich nach 49 PBefG aufnehmen. Eine Auftragsvergabe per Smartphone-App kann aber für Kunden effizienter sein als die Telefonvermittlung. So halten sich die Fahrer möglicherweise eher taxiähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können. Dies wiederum entspricht der Notwendigkeit, sich dem PBefG in vollem Umfang stellen zu müssen (als gewerblicher Anbieter ). 17
18 UberTaxi Seit Oktober 2014 wird in Deutschland der Dienst UberTaxi angeboten (zunächst in Hamburg und Berlin, mittlerweile auch in Düsseldorf). Hier werden örtlich konzessionierte Taxis an Kunden vermittelt. Andere Vermittlungsdienste via Taxi-App machen dies schon länger, und ausschließlich, zum Beispiel mytaxi oder Taxi.eu. Wie diese ist Uber mit UberTaxi nun in Konkurrenz mit den bisherigen Taxizentralen, mit einem sehr ähnlichen Produkt. Der registrierte Kunde nutzt die Uber-App auf seinem Smartphone, um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer sowie Name und Telefonnummer des Taxifahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten. 18
19 Weitere Themen aus der Praxis des Straßenverkehrsamtes Taxitarif Beschwerden Von Kunden/innen, Fahrer/innen ( Fahrt verweigert ) Von Unternehmen ( Konkurrenz Mietwagen ) Kontrollen durch Behörde Taxi-Plus (zertifiziert für besondere Leistungen) 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20
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