Aktuelles zum Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region. Harald Pütz Leiter Straßenverkehrsamt des Rhein- Sieg-Kreises

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelles zum Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region. Harald Pütz Leiter Straßenverkehrsamt des Rhein- Sieg-Kreises"

Transkript

1 Aktuelles zum Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region Harald Pütz Leiter Straßenverkehrsamt des Rhein- Sieg-Kreises 1

2 Anzahl der Konzessionen und Unternehmen ( Stichtag ) 208 Taxen 388 Mietwagen (252 laufende M. und 136 ruhende M.) 45 Taxi-Unternehmen 72 Mietwagen-Unternehmen 48 Taxi- und Mietwagen-Unternehmen 165 Unternehmen in der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen 2

3 Übertragungen (Verpachtungen/Verkäufe) in 2014 und Taxi-Unternehmen wurden verkauft, 2 weitere Taxi-Unternehmen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr veräußert 10 Taxikonzessionen wurden verpachtet Viele Unternehmer erkundigen sich nach den Möglichkeiten/Voraussetzungen für eine Übertragung. 3

4 Übertragungen (Verpachtungen/Verkäufe) in 2014 und 2015 Gründe Finanzielle Schieflage Einführung und Entwicklung Mindestlohn unsichere Zukunft der Branche 4

5 Auffälligkeiten bei den Übertragungen durch Verkauf Bei der Übernahme von Betrieben mit 3-4 Konzessionen haben sich Fahrer zu einer GbR zusammengeschlossen und den Betrieb des Chefs übernommen. Unternehmen mit 1-2 Konzessionen sind besonders gefragt; diese bringen oft höhere Verkaufserlöse aus Unternehmen mit mehreren Konzessionen. Der Anteil der Unternehmer mit Migrationshintergrund nimmt stetig zu. Entsprechendes gilt nach unseren Beobachtungen auch für das Fahrpersonal. 5

6 Auffälligkeiten bei der Übertragung durch Verpachtung Fast alle übertragenden Unternehmer legten ärztliche Atteste vor, in denen ihnen empfohlen wurde, aus gesundheitlichen Gründen beruflich kürzer zu treten. 6

7 Betriebsaufgaben in 2014 und 2015: 1 Mietwagen-Unternehmen Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe weiterer Taxikonzessionen mit Blick auf die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbe derzeit nicht vertretbar. Nach 13 Abs. 4 PBefG ist eine Taxigenehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen: die Nachfragesituation nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr die Taxidichte die Entwicklung der Ertrags- und Kostenlage unter Einbeziehung der Einsatzzeiten die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben 7

8 Nachfrage nach Taxikonzessionen / Vormerkliste Die Entwicklungen im Bereich des Taxigewerbes spiegeln sich auch in der deutlich geringer gewordenen Anzahl von Anträgen auf Eintragung in die Vormerklisten wieder. Während es 2010/2011 einen regelrechten Run gab, gehen heute nur noch einige wenige solcher Anträge ein. Auch die Anzahl von Nachfragen, wann man mit der Erteilung einer Konzession rechnen könne, sind verschwindend gering geworden. 8

9 Stand Vormerkliste ( ): Anzahl der zu berücksichtigenden Neubewerber Anzahl der zu berücksichtigenden Altunternehmer Alfter 1 1 Bad Honnef 5 4 Bornheim 1 0 Eitorf 6 4 Hennef 9 7 Königswinter 10 3 Lohmar 3 6 Meckenheim 1 0 Much 0 1 Neunkirchen-Seelscheid 0 2 Niederkassel 6 2 Rheinbach 0 0 Ruppichteroth 0 1 Sankt Augustin Siegburg Swisttal 1 0 Troisdorf 17 8 Wachtberg 0 1 Windeck 1 3 insgesamt Erteilung unter Berücksichtigung des Schlüssels: 2 Neubewerber : 1 Altunternehmer Erteilung an Altunternehmer weil kein vorrangig zu berücksichtigender Neubewerber vorhanden 9

10 Die eingangs dargestellte Entwicklung bei den Betriebsübertragungen (Übertragung der Betriebsführung = Verpachtung; Übertragung des Betriebs mit allen Rechten und Pflichten = Verkauf) wird sich vermutlich mit der Einführung des Fiskaltaxameters fortsetzen! 10

11 Fiskaltaxameter: Durch Entwicklungen aus den letzten zehn Jahren werden ab November 2016 verstärkte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsverpflichtungen mit fiskalischem Hintergrund für die Taxi-Branche wirksam. Nach der geltenden Rechtslage besteht nach 141 Abgabenordnung eine Buchführungspflicht für alle Gewerbetreibenden, die über Umsatz bzw. über Gewinn jährlich erzielen. Bei diesen besteht nach 22 Umsatzsteuergesetz eine Einzelaufzeichnungspflicht hinsichtlich der Unterlagen über Betriebseinnahmen, wobei die relevanten Unterlagen zehn bzw. sechs Jahre aufzubewahren sind. ausgenommen bleibt der Mietwagenverkehr nach 49 PBefG (Wegstreckenzähler) Bedingt durch die Einführung des Fiskaltaxameters und ggfs. weiterer Anforderungen auch im Mietwagenbereich haben Betriebe, die es vielleicht bislang mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau genommen haben, allen Grund sich zukünftig Sorgen zu machen; dies hat möglicherweise weitere Betriebsübertragungen durch Verpachtung oder Verkauf zur Folge 11

12 Während die Einführung des Fiskaltaxameters dem einen oder anderen Unternehmer Kopfzerbrechen bereiten könnte, dürften sich die Sorgen, die sich einige im Rhein-Sieg-Kreis ansässige Unternehmer bezüglich der Dienste des Online-Vermittlungsdienst Uber gemacht haben, zerschlagen haben. 12

13 Uber Uber ist ein Online-Vermittlungsdienst für Fahrdienstleistungen. Er vermittelt Fahrgäste an: private Fahrer mit eigenem Auto (UberPop) Mietwagen mit Fahrer (Eigenbezeichnung UberBlack) reguläre Taxis (UberTaxi) Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder eine Website. Das Unternehmen erhebt dabei eine Provision vom Fahrpreis. 13

14 Dadurch Kostenersparnis gegenüber anderen gewerblichen Personenbeförderern, z.b. Keine geeichten Fahrpreisanzeiger / Wegstreckenzähler Keinen Betrieb einer Taxifunkanlage Keine KFZ-Versicherungsbeiträge für gewerbliche Nutzung Keine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines vom Fahrer auslösbaren Alarms keine 12-Monatigen Nachweise über den technischen Zustand des Fahrzeugs keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des Fahrpersonals (z.b. Sehtest), die regulär zur Erneuerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung alle fünf Jahre nötig ist. Uber fordert vom Fahrer lediglich ein Führungszeugnis und Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt 14

15 UberPop (UberX) Vermittlung privater Fahrer mit ihren PKW an beförderungswillige Kunden; erforderlich ist ein Auto mit mindestens vier Türen, welches weder sichtbar beschädigt noch älter als neun Jahre alt sein darf (UberPop wird gerne als Mitfahrgelegenheit verklärt) Diese zeichnet sich jedoch dadurch aus, dass nicht der Kunde die Wegstrecke maßgeblich bestimmt und auch das Entgelt sich weitgehend nur nach den Selbstkosten (Kostendeckung) des mitnehmenden Autofahrers richtet, also der Autofahrer damit keine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht verfolgen darf. UberPop hingegen berechnet pro Kilometer ca. 80 % eines normalen Taxitarifes. Soweit Uber aber zahlende Kunden über UberPop an private Fahrer ohne Legitimation zur Fahrgastbeförderung vermittelt, ist dies ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit ein Wettbewerbsverstoß 15

16 In Deutschland entschieden mehrere Gerichte zu Ungunsten des Dienstes UberPop. Am 18. März 2015 erklärte das Landgericht Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung den Dienst in ganz Deutschland für wettbewerbswidrig, da die vermittelten Fahrer gesetzeswidrig ohne Lizenz fahren und der Fahrpreis die Betriebskosten übersteigt. Ende Mai 2015 stellte Uber den Dienst UberPop in Deutschland vollständig ein bzw. ersetzte diesen durch UberX (für vorerst vier Städte: München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf). Diesen gibt es auch schon länger in anderen Ländern. In Deutschland prägt er sich laut Uber so aus: Mit UberX nehmen wir die wesentlichen Kritikpunkte der bisherigen rechtlichen Diskussion auf und passen uns an die bestehende Regulierung in Deutschland an. [ ] Bei UberX werden die Fahrten vermittelt, die durch lizenzierte Mietwagenunternehmen durchgeführt werden. Alle Fahrer verfügen über einen Personenbeförderungsschein. 16

17 UberBlack Im Gegensatz zu Taxis dürfen Mietwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) neue Aufträge nur am Betriebssitz oder während der Fahrt fernmündlich nach 49 PBefG aufnehmen. Eine Auftragsvergabe per Smartphone-App kann aber für Kunden effizienter sein als die Telefonvermittlung. So halten sich die Fahrer möglicherweise eher taxiähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können. Dies wiederum entspricht der Notwendigkeit, sich dem PBefG in vollem Umfang stellen zu müssen (als gewerblicher Anbieter ). 17

18 UberTaxi Seit Oktober 2014 wird in Deutschland der Dienst UberTaxi angeboten (zunächst in Hamburg und Berlin, mittlerweile auch in Düsseldorf). Hier werden örtlich konzessionierte Taxis an Kunden vermittelt. Andere Vermittlungsdienste via Taxi-App machen dies schon länger, und ausschließlich, zum Beispiel mytaxi oder Taxi.eu. Wie diese ist Uber mit UberTaxi nun in Konkurrenz mit den bisherigen Taxizentralen, mit einem sehr ähnlichen Produkt. Der registrierte Kunde nutzt die Uber-App auf seinem Smartphone, um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer sowie Name und Telefonnummer des Taxifahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten. 18

19 Weitere Themen aus der Praxis des Straßenverkehrsamtes Taxitarif Beschwerden Von Kunden/innen, Fahrer/innen ( Fahrt verweigert ) Von Unternehmen ( Konkurrenz Mietwagen ) Kontrollen durch Behörde Taxi-Plus (zertifiziert für besondere Leistungen) 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20

Zuständige ARGEn in Bonn und im Rhein- Sieg-Kreis

Zuständige ARGEn in Bonn und im Rhein- Sieg-Kreis Zuständige ARGEn in Bonn und im Rhein- Sieg-Kreis Zuständigkeiten auf einen Blick: Alfter Bonn Bad Honnef Bornheim Eitorf Hennef (Sieg) Königswinter Lohmar Meckenheim Much Neunkirchen-Seelscheid Niederkassel

Mehr

Straßenverkehrsämter:

Straßenverkehrsämter: Straßenverkehrsämter: Bonn: Adresse: Berliner Platz 2 53103 Bonn Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8-18 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag 8-13 Uhr Zusätzliche telefonische Servicezeit am Dienstag

Mehr

Taxi-Gutachten Landkreis Göppingen

Taxi-Gutachten Landkreis Göppingen Der Landrat Beratungsunterlage 2016/030 Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Wienecke, Jörg-Michael 07161 202-301 j.wienecke@landkreis-goeppingen.de Beratungsfolge Sitzung am Status Zuständigkeit

Mehr

13 Stadt- und Gemeindesportverbände (bei 19 Kommunen) 568 Vereine im Rhein-Sieg-Kreis mit Mitgliedern im KSB

13 Stadt- und Gemeindesportverbände (bei 19 Kommunen) 568 Vereine im Rhein-Sieg-Kreis mit Mitgliedern im KSB LandesSportBund NRW Duisburg KreisSportBund Rhein-Sieg 13 Stadt- und Gemeindesportverbände (bei 19 Kommunen) 568 Vereine im Rhein-Sieg-Kreis mit 149.865 Mitgliedern im KSB Gemeinde Vereine Mitglieder Alfter

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat I. Herrn Stadtrat Dr. Michael Mattar Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung Marienplatz 8 80331 München Dr. Wilfried

Mehr

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP

DIE LINKE ÖDP NPD REP DKP 334004 Alsdorf, Stadt X X X X X X X X 334008 Baesweiler, Stadt X X X X X 334012 Eschweiler, Stadt X X X X X X X 334016 Herzogenrath, Stadt X X X X X X 334020 Monschau, Stadt X X X X X X 334024 Roetgen

Mehr

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom Der Landrat Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom 06.08.2015 1. Haushaltssatzung Aufgrund des 53

Mehr

Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg Hilfe, wenn plötzlich schreckliches passiert ist

Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg Hilfe, wenn plötzlich schreckliches passiert ist Presseinformation: Statistik 2016 Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg Hilfe, wenn plötzlich schreckliches passiert ist Zur Statistik der Notfallseelsorge Bonn/Rhein-Sieg für das Jahr 2016 Seit dem Jahre 2000

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g 1. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß 3 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A 2. der zur Angebotsabgabe auffordernden und der zuschlagserteilenden Stelle Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 06/2017 vom 08. März 2017 Inhaltsverzeichnis: 13. Sitzung des Rates der Stadt Sankt Augustin am 15.03.2017 Aktuelle Bodenrichtwerte 2017 Herausgeber: Stadt Sankt

Mehr

- Der Landrat - Pressestelle Redaktion: Rita Lorenz Katja Eschmann Bettina Heinrichs-Müller Anja Roth 02241-13 2966 02241-13 2967 02241-13 2219 02241-13 2963 Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg pressestelle@rhein-sieg-kreis.de

Mehr

Fehlermanagement über BPEM

Fehlermanagement über BPEM Pilotprojekt BPEM bei der RheinEnergie i Fehlermanagement über BPEM Jörg Rohrer IQPC-Kongress Common Layer & Restandardisierung 29. August 30. August 2013 in Köln Agenda Fehlermanagement 2.0: Business

Mehr

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Amt für Technischen Umweltschutz Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gemäß 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz 1. Träger der Sammlung Straße,

Mehr

Wie können wir Sie unterstützen? Atlas Medicus. 08. November Ihre Referentin. Themen.

Wie können wir Sie unterstützen? Atlas Medicus. 08. November Ihre Referentin. Themen. Wie können wir Sie unterstützen? Atlas Medicus 08. November 2016 Ihre Referentin. Daniela Meiger Leiterin Gründungscenter Ärzte der Kreissparkasse 2 Themen. 1. Die Kreissparkasse in Zahlen 2. Netzwerk

Mehr

REGULIERUNG VON DIGITALEN VERMITTLUNGSPLATTFORMEN FÜR PRIVATFAHRER

REGULIERUNG VON DIGITALEN VERMITTLUNGSPLATTFORMEN FÜR PRIVATFAHRER 1 l 7 REGULIERUNG VON DIGITALEN VERMITTLUNGSPLATTFORMEN FÜR PRIVATFAHRER Stellungnahme zur Vorbereitung des XXI. Hauptgutachtens der Monopolkommission Frage 1: Konkrete Zahlen zum Marktanteil der beschriebenen

Mehr

Kreisverwaltungsrefer at

Kreisverwaltungsrefer at Datum: 04.03.2009 Telefon: (089) 233 2 75 41 Telefax: (089) 233 2 75 07 eberhard.voss@muenchen.de Herr Voß H:\III14\Taxiverkehr/StRAnf- Dietrich- 07.01.2009.doc Kreisverwaltungsrefer at Hauptabteilung

Mehr

Bericht. über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012

Bericht. über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012 Bericht über die Sondererhebung zum Taxen- und Mietwagenverkehr Stand: 31. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1 EINFÜHRUNG / ZUSAMMENFASSUNG... 3 2 ANALYSE DER SONDERERHEBUNG VOM 31. DEZEMBER 2012... 6 2.1

Mehr

Was f ir Sic sonst noch wichtig ist!

Was f ir Sic sonst noch wichtig ist! Was f ir Sic sonst noch wichtig ist! > Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises stellt sich vor» > Wie finden Sie den Weg zur Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises? > Die Betreuungsvereine Im Rhein-Sieg-Kreis

Mehr

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Deutscher Industrie- und Handelskammertag 15.04.2014 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zur Wettbewerbssituation auf den Taximärkten I. Grundsätzliche Anmerkungen Das Taxi ist im Gegensatz zum Mietwagen Teil des Öffentlichen

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 2. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Schulstr. 14, Much

Schulstr. 14, Much n unseres Ausbildungsbezirkes nach Schulformen Gesamtschulen Alfter,GE Freie Christliche Gesamtschule Freie Christliche Gesamtschule -Sek.I- /Rhein-Sieg-Kreis,Staatl.gen.Ersatz- schule des Träg.Fr.Christl.n

Mehr

Alltagsverkehr in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Ergebnispräsentation am 23. November 2009

Alltagsverkehr in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Ergebnispräsentation am 23. November 2009 Alltagsverkehr in und dem Rhein-Sieg-Kreis Ergebnispräsentation am 23. November 200 Inhalte der Projektpräsentation 2 Aufgabe und Projektdesign Verkehrsmittelwahl Nutzersegmente Wegehäufigkeiten und Nutzungszwecke

Mehr

Praxisnachfolge frühzeitig gestalten Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus!

Praxisnachfolge frühzeitig gestalten Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus! Praxisnachfolge frühzeitig gestalten Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus! 09. November 2015 Ihre Referentin. 2 Themen. 1. Die Kreissparkasse in Zahlen 2. Netzwerk und Unterstützung durch die Kreissparkasse

Mehr

Deutschkurse im Rhein Sieg-Kreis

Deutschkurse im Rhein Sieg-Kreis Deutschkurse im Rhein Sieg-Kreis Angebote nach speziellen Interessen (entnommen der Homepage www.netzwerk-integration.org): Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene: Evangelische Erwachsenenbildung (Siegburg)

Mehr

Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln

Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln Zahlen, Daten und Fakten zu Veränderungen in der Schullandschaft Seite 1 600000 Schüler/-innen im Regierungsbezirk Köln 553.963 563.530 400000 200000 Anzahl der Schüler/- innen 2015/2016 2016/2017 (Prognose)

Mehr

Das Wiesbadener Taxigewerbe besser als sein Ruf? Sabine Neumann Taxiverband Wiesbaden e.v.

Das Wiesbadener Taxigewerbe besser als sein Ruf? Sabine Neumann Taxiverband Wiesbaden e.v. Das Wiesbadener Taxigewerbe besser als sein Ruf? Sabine Neumann Taxiverband Wiesbaden e.v. Taxi Wiesbaden in Zahlen 373 Aktive Konzessionen 1,361 Millionen Taxifahrten (geschätzt, 10 Fahrten am Tag ) 2,2

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif. vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif. vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 05.07.2005

Mehr

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen

Rechtsverordnung. über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen. im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen Taxitarif 3/36/2 Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Stadt Leverkusen zugelassenen Taxen - Leverkusener Taxitarif vom 24. November

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19.

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. 31.2 Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Bundesstadt Bonn zugelassenen Taxis - Bonner Taxitarif - Vom 19. Juli 1976 Verzeichnis der Änderungen Verordnung vom in Kraft

Mehr

Was für Sie sonst noch wichtig ist!

Was für Sie sonst noch wichtig ist! Was für Sie sonst noch wichtig ist! Die Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises stellt sich vor! Wie finden Sie den Weg zur Betreuungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises? Die Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Fiskaltaxameter im Taxigewerbe Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Dokumentation. Fiskaltaxameter im Taxigewerbe Deutscher Bundestag WD /16 Fiskaltaxameter im Taxigewerbe 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Fiskaltaxameter im Taxigewerbe Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 02.11.2016 Fachbereich: WD 5 Wirtschaft und Verkehr, Ernährung, Landwirtschaft

Mehr

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

A N T R A G. auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) . An Kreis Lippe Der Landrat FG Straßenverkehr 32754 Detmold Beachten Sie bitte folgende Hinweise: Ihr Antrag wird in einfacher Ausfertigung benötigt. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie

Mehr

Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf. V e r o r d n u n g :

Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf. V e r o r d n u n g : Taxitarifordnung (TTO) des Landkreises Schwandorf über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr im Landkreis Schwandorf vom 07. November 2006 (zuletzt geändert am 06. Februar

Mehr

Schulen unseres Ausbildungsbezirkes nach Schulformen

Schulen unseres Ausbildungsbezirkes nach Schulformen Gesamtschulen Schulen unseres Ausbildungsbezirkes nach Schulformen Name der Schule Straße Ort email email2 Telefon Telefax Gesamtschule Beuel Siegburger Str. 321 53229 185310@schule.nrw.de gebonn@t-online.de

Mehr

Infoveranstaltung Fiskaltaxameter und neues Eichrecht: Aktuelle Neuerungen

Infoveranstaltung Fiskaltaxameter und neues Eichrecht: Aktuelle Neuerungen Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz 13.07.2016 Fiskaltaxameter - Fluch oder Segen? Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz 13.07.2016 Aufzeichnungs-/Aufbewahrungsverpflichtung nach Steuergesetzen

Mehr

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Taxi-

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Taxi- Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.v. zur Bundestagswahl 2013

Mehr

Förderfinanzierungen für innovative Vorhaben

Förderfinanzierungen für innovative Vorhaben Förderfinanzierungen für innovative Vorhaben Fördermittel für kleine und mittelständische Unternehmen - Innovationsprogramme aus Deutschland und Europa. Informationsveranstaltung in der Handwerkskammer

Mehr

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich 64/1450.3 Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.ilm über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Alltagsverkehr in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises. Berkum

Alltagsverkehr in der Region Bonn/Rhein-Sieg. Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises. Berkum Mobilität in der Region Bonn/Rhein-Sieg Nahverkehrsplan Rhein-Sieg-Kreis Alltagsverkehr in der Region Bonn/Rhein-Sieg Nahverkehrsplan des Rhein-Sieg-Kreises Referent: Dr. Mehmet H. Sarikaya, Leiter Planungsamt

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)/EU-Verordnung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Fachbereich Verkehr u. Zulassung Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Eingangsvermerk: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 48 und

Mehr

Wettbewerbsrecht im Taxigewerbe

Wettbewerbsrecht im Taxigewerbe GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Wettbewerbsrecht im Taxigewerbe von Akos Molnar, LL.M. Rechtsanwalt FA für gewerblichen Rechtsschutz LIEB.Rechtsanwälte, Erlangen Stand: November 2016 Inhalt I. Einleitung 4 II.

Mehr

SONDERBEILAGE. Feststellung von Pfarrgrenzen katholischer Kirchengemeinden

SONDERBEILAGE. Feststellung von Pfarrgrenzen katholischer Kirchengemeinden SONDERBEILAGE zum AMTSBLATT Nr. 46 für den Regierungsbezirk Köln Ausgegeben in Köln am 16. November 2015 Feststellung von Pfarrgrenzen katholischer Kirchengemeinden Anerkennung Die durch die Urkunde des

Mehr

SANKT AUGUSTIN BONN STUDENTENAPPARTEMENTS / VERKAUFSEXPOSÉ

SANKT AUGUSTIN BONN STUDENTENAPPARTEMENTS / VERKAUFSEXPOSÉ SANKT AUGUSTIN BONN STUDENTENAPPARTEMENTS / VERKAUFSEXPOSÉ INVESTMENT FÜR JEDES SEMESTER Eine permanente Weiterentwicklung unserer Projekte machen die StuHaus-Häuser zur begehrten Adresse für Studenten

Mehr

Antrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz

Antrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz Eingang: Antrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz Mietwagenverkehr Taxenverkehr Der Antrag ist einzureichen bei der

Mehr

Nachfolgende kreisangehörige Städte sind für die Erteilung einer Erlaubnis in ihrem Bereich selbst zuständig:

Nachfolgende kreisangehörige Städte sind für die Erteilung einer Erlaubnis in ihrem Bereich selbst zuständig: Erlaubnisverfahren gemäß 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) Achtung: Das Antragsverfahren und die hierbei zu prüfende Erfüllung der zulassungsrechtlichen bzw. technischen Anforderungen an die Fahrzeuge haben

Mehr

Mit Mobilfalt sind Sie in Ihrer Region immer günstig mobil.

Mit Mobilfalt sind Sie in Ihrer Region immer günstig mobil. Mit Mobilfalt sind Sie in Ihrer Region immer günstig mobil. Mitfahrgelegenheiten anbieten oder nutzen auf den Strecken des NVV stündlich, an jedem Tag in Ihrem Ort. Infos unter www.mobilfalt.de Gemeinsam

Mehr

Taxi. Taxenverkehr in Hamburg Stand

Taxi. Taxenverkehr in Hamburg Stand Taxenverkehr in Hamburg Stand 09.2013 Oder so? Problemlage 2004 Öffentlichkeit : Schwankende Qualität der Taxenbedienung, Imageproblem Taxifahrer Gewerbe: Vermeintlich schlechte Ertragslage, Verdrängung

Mehr

Alltagsmobilität in der Region Bonn/Rhein-Sieg (Ergebnisse MID 2008) Nahverkehrsplanung im Rhein-Sieg-Kreis

Alltagsmobilität in der Region Bonn/Rhein-Sieg (Ergebnisse MID 2008) Nahverkehrsplanung im Rhein-Sieg-Kreis Alltagsmobilität und Nahverkehrsplanung Alltagsmobilität in der Region Bonn/Rhein-Sieg (Ergebnisse MID 2008) Nahverkehrsplanung im Rhein-Sieg-Kreis Referent: Dr. Mehmet H. Sarikaya, Leiter Planungsamt

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung)

Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung) Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im (Taxitarifverordnung) Auf Grund des 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Verordnung: Geltungsbereich

Verordnung: Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen - Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom

Verordnung. der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. vom vor Verordnung der Stadt Bad Kreuznach über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 22.12.1989 1. geändert durch Verordnung vom 14.12.1990 2. geändert

Mehr

Chancen der Digitalisierung auf Märkten für urbane Mobilität: Verbraucherwünsche und neue Anbieter

Chancen der Digitalisierung auf Märkten für urbane Mobilität: Verbraucherwünsche und neue Anbieter Chancen der Digitalisierung auf Märkten für urbane Mobilität: Verbraucherwünsche und neue Anbieter Eine Studie im Auftrag von Uber Justus Haucap, Ferdinand Pavel,, Michael Arnold, Moritz Hottenrott, Christiane

Mehr

Radverkehrskonzept Rhein-Sieg-Kreis

Radverkehrskonzept Rhein-Sieg-Kreis Mobilitätsangebote (=vorhanden = erforderlich) Alfter 1 Alfter, Linie 18 auf Höhe Stühleshof/ Am Bähnchen 2 P+R Alfter Alfter P+R Parkplatz 3 4 Parkplatz an bedeutendem Alltagsziel Hertersplatz Am Herrenwingert

Mehr

Eidesstattliche Wahlversprechen. Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen

Eidesstattliche Wahlversprechen. Ab jetzt Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen Eidesstattliche Wahlversprechen Ab jetzt...demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen Dr. Helmut Fleck, Gneisenaustraße 52c, 53721 Siegburg, Tel.: 02241-52830 www.demokratie-durch-volksabstimmung.de

Mehr

ZWEI VERBÜNDE EIN TARIF

ZWEI VERBÜNDE EIN TARIF Wenn Sie noch Fragen haben: Wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schlauen Nummer für Bus und Bahn in NRW: (0180)000 (9 ct/min. Telekom-Festnetz) oder im Internet unter

Mehr

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden

Antrag. auf Ersterteilung Erweiterung Wiedererteilung Übertragung Änderung. 1. Nachfolgende PKW sollen im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden Stadtverwaltung Trier - Straßenverkehrsamt Thyrsusstraße 17/19 54292 Trier Tel.: 0651/718-2361 Eingang: Hinweise: Die personenbezogenen Daten dieses Antrages werden aufgrund von 12 Personenbeförderungsgesetz

Mehr

Das neue. Unterhaltsrecht. Der Unterhalt für Kinder und allein erziehende Mütter und Väter

Das neue. Unterhaltsrecht. Der Unterhalt für Kinder und allein erziehende Mütter und Väter Das neue Unterhaltsrecht Der Unterhalt für Kinder und allein erziehende Mütter und Väter 2 Info Das neue Unterhaltsrecht Wie viel Unterhalt bekomme ich für meine Kinder? Minderjährige Kinder und volljährige

Mehr

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Deggendorf über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Deggendorf vom 20.10.2014 -Taxitarifordnung- Das Landratsamt Deggendorf

Mehr

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11.

Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit den in der Stadt Köln zugelassenen Taxen Kölner Taxitarif vom 11. Juli 2005 in der Fassung der 4. Änderungsverordnung Kölner Taxitarif

Mehr

Taxitarifverordnung

Taxitarifverordnung Verordnung der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 2. November 2012 (Rathaus Journal Amtsblatt

Mehr

Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig?

Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig? Steffen Gröbel, Projektbüro Südniedersachsen Workshop 1a Nachbarschaftshilfetaxi Was ist zulässig? Rechtliche Rahmenbedingungen für alternative und flexible Lösungen Tag der regionalen Mobilität am in

Mehr

20. Was muss ein Vermieter aus rechtlicher Sicht bei der Vermietung einer Ferienunterkunft beachten? Teil 1

20. Was muss ein Vermieter aus rechtlicher Sicht bei der Vermietung einer Ferienunterkunft beachten? Teil 1 DTV-Reihe: Recht in der Praxis 20. Was muss ein Vermieter aus rechtlicher Sicht bei der Vermietung einer Ferienunterkunft beachten? Teil 1 Wer Privatvermieter einer Ferienunterkunft ist oder plant eine

Mehr

TaxiBus, Anruf-Linien-Taxi (ALT) Köln/Dormagen. Anruf-Sammel-Taxi (AST) Köln/Dormagen. Allgemeines

TaxiBus, Anruf-Linien-Taxi (ALT) Köln/Dormagen. Anruf-Sammel-Taxi (AST) Köln/Dormagen. Allgemeines Anruf-Sammel-Taxi (AST) Köln/Dormagen Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) ergänzt oder ersetzt den nverkehr. Konzipiert - gäste AST-Fahrten in Köln/Dormagen können Sie unter folgenden numern bestellen (mind. 30

Mehr

Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben

Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben Außenprüfung bei Taxi- und Mietwagenbetrieben Aktuelle Entwicklungen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - 1 - Historische Entwicklung: 1 BRH 2003 + MI-007

Mehr

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bonn/Rhein Sieg. Dr. Mehmet H. Sarikaya Leiter des Planungsamtes

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bonn/Rhein Sieg. Dr. Mehmet H. Sarikaya Leiter des Planungsamtes Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in der Region Bonn/Rhein Sieg Verkehrsausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg am 03.02.2009 in Bonn Referent: Dr. Mehmet H. Sarikaya Leiter des Planungsamtes Agenda 1. Ausgangslage:

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) An den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt 36.1 - Postfach 1551 53705 Siegburg Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie alle weiteren Angaben auf Beiblättern, die dann als Anlagen

Mehr

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und deren Umsätze in NRW 2000 bis 2009

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und deren Umsätze in NRW 2000 bis 2009 Seite 1 von 109 Düsseldorf, Regierungsbezirk Düsseldorf, krfr. Stadt 2000 622 428 1 144 552 584. 2001 624 775 1 180 223 659 + 3,1 % 2002 625 283 1 150 372 839 2,5 % 2003 620 065 1 105 155 978 3,9 % 2004

Mehr

Taxitarifordnung. 1 Geltungsbereich

Taxitarifordnung. 1 Geltungsbereich Taxitarifordnung Das Landratsamt Fürth erlässt aufgrund 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch

Mehr

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND - BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN (TAXITARIFORDNUNG) IM LANDKREIS UNTERALLGÄU vom 30. November 2015 (KABl 2015 S. 384) Das Landratsamt Unterallgäu

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen Eingegangen am PLZ, Ort, Datum Kreis Siegen-Wittgenstein Der Landrat Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr Koblenzer Straße 73 57072 Siegen Die Genehmigung wird beantragt für: Bitte beachten Sie

Mehr

62. Jahrgang Nr. 21 Datum Inhaltsverzeichnis:

62. Jahrgang Nr. 21 Datum Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de;

Mehr

G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T

G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T 2 0 0 1 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse

Mehr

(3) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger dieser Aufgaben bleiben unberührt.

(3) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten als Träger dieser Aufgaben bleiben unberührt. 10-41-35 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitungszentrale (GKD) und die Prüfung nach 79 ABS. 2, 102 Abs. 1 Nr. 4 GO NW, 42 Abs. 1 KrO NW. Der

Mehr

ZWEI VERBÜNDE EIN TARIF

ZWEI VERBÜNDE EIN TARIF Wenn Sie noch Fragen haben: Wir helfen Ihnen gerne weiter! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schlauen Nummer für Bus und Bahn in NRW: 0180/000 (9 Cent/Min. Telekom-Festnetz) oder im Internet unter

Mehr

Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG durch neue Technologien und neue Geschäftsmodelle

Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG durch neue Technologien und neue Geschäftsmodelle Ist das PBefG noch zeitgemäß? Reformbedarf im PBefG durch neue Technologien und neue Geschäftsmodelle 4. Taxi-Tag der IHK Nord Westfalen Münster, 1. Dezember 2015 Prof. Dr. Frank Fichert Hochschule Worms

Mehr

Truppausbildung: Truppmann 1 Feuerwehr- Grundausbildung. TM 1 Grundausbildung. Städteverbund:

Truppausbildung: Truppmann 1 Feuerwehr- Grundausbildung. TM 1 Grundausbildung. Städteverbund: TM 1 Grundausbildung Städteverbund: Sankt Augustin Troisdorf Hennef Siegburg Oberbrandmeister / Rettungsassistent Seit 01.01.13 - Leitstelle Rhein Sieg Kreis Feuer- und Rettungswache Brühl (1996) Radio-

Mehr

Fremdsprachliche psychiatrische- und psychotherapeutische Angebote im RSK

Fremdsprachliche psychiatrische- und psychotherapeutische Angebote im RSK Fremdsprachliche psychiatrische- und psychotherapeutische Angebote im RSK Zusammengestellt: Sozialps Kompetenzzentrum Migration Südliches Rhe Gesundheitsamt Rhein-Sieg-Kreis Stand: April 2014 Gemeinde

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Eingangsvermerke An das Landratsamt BUS Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Taxenverkehr Mietwagenverkehr Ferienziel-Reisen

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE)

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Aufgrund des 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

COUNTRY: PHONE: / NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION:

COUNTRY: PHONE: / NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION: LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F24 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: ZVSRSK NO_DOC_EXT: 2016-123057 SOFTWARE VERSION: 9.2.1 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: roland.wolter-michaelis@rhein-sieg-kreis.de

Mehr

Was für Sie sonst noch wichtig ist!

Was für Sie sonst noch wichtig ist! Was für Sie sonst noch wichtig ist! Die Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises stellt sich vor Wegbeschreibung zur Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises Die Betreuungsvereine im Rhein-Sieg-Kreis Die

Mehr

Rechtsverordnung. Kreistag: Kreistag: Kreistag: Kreistag:

Rechtsverordnung. Kreistag: Kreistag: Kreistag: Kreistag: Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Steinfurt vom 18.12.1975, zuletzt geändert am 01.12.2012, vom 16.12.2014

Mehr

Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem ÖPNV Vorstellung der Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Rhein-Sieg-Kreis

Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem ÖPNV Vorstellung der Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Rhein-Sieg-Kreis Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit dem ÖPNV Vorstellung der Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Rhein-Sieg-Kreis durch infas - Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Bonn - Inhalte

Mehr

Memminger Stadtrecht MStR

Memminger Stadtrecht MStR Memminger Stadtrecht MStR 7251 7251 Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Memmingen (Taxitarifordnung) In der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Sprechfunker- / in. Die Feuerwehren und Rettungsdienste im Rhein- Sieg- Kreis

Sprechfunker- / in. Die Feuerwehren und Rettungsdienste im Rhein- Sieg- Kreis Die Feuerwehren und Rettungsdienste im Rhein- Sieg- Kreis - Hauptbrandmeister / Rettungsassistent - seit 01.01.2013 - Leitstelle Rhein Sieg Kreis - vorher Feuer- und Rettungswache Brühl (1996) - gelernter

Mehr

Reformoptionen für den deutschen Taxi- und Mietwagenmarkt

Reformoptionen für den deutschen Taxi- und Mietwagenmarkt Reformoptionen für den deutschen Taxi- und Mietwagenmarkt Konferenz Verkehrsökonomie und Verkehrspolitik Berlin, 11. Juni 2015 Prof. Dr. Frank Fichert Hochschule Worms - Fachbereich Touristik/Verkehrswesen

Mehr

IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 2017

IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 2017 IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 217 DATEN ZU DEMOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKRAFT IMMOBILIENPREISE AUS ECHTEN VERKAUFSFÄLLEN ABGELEITET PREIS- UND MARKTENTWICKLUNGEN TRENDS / MARKTEINSCHÄTZUNGEN / ANALYSEN

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung Eingangsvermerke PLZ, Ort, Datum Kreis Euskirchen Der Landrat Abt. 36 - Straßenverkehr Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Taxenverkehr Ferienziel-Reisen mit Pkw Ausflugsfahrten mit Pkw Bitte beachten Sie

Mehr

Regionales Bodenmanagement - kann es die Suburbanisierung aufhalten? - Gute Beispiele aus der Praxis -

Regionales Bodenmanagement - kann es die Suburbanisierung aufhalten? - Gute Beispiele aus der Praxis - Fachtagung: Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement Regionales Bodenmanagement - kann es die Suburbanisierung aufhalten? - Gute Beispiele aus der Praxis

Mehr

(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5

(2) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt vorbehaltlich Abs. 5 Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxentarif) für den Kreis Coesfeld vom 19.12.2007 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 1

Mehr

1995 Hamburg EPOS Kartenzahlung im TAXI Hamburg Projekt Fiskaltaxameter Hamburg MyCityTaxi SBB Schweiz m-pos Kasse im Zug

1995 Hamburg EPOS Kartenzahlung im TAXI Hamburg Projekt Fiskaltaxameter Hamburg MyCityTaxi SBB Schweiz m-pos Kasse im Zug 1995 Hamburg EPOS Kartenzahlung im TAXI 2007 Hamburg Projekt Fiskaltaxameter 2009 Hamburg MyCityTaxi 2010 SBB Schweiz m-pos Kasse im Zug Manfred Schröder Payco GmbH Lottbeker Weg 176 22395 Hamburg Rechtlicher

Mehr

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet

1 Geltungsbereich Pflichtfahrgebiet Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Tarifordnung) vom 06.11.2014 Auf der Grundlage des 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.d.f.d. Bekanntmachung

Mehr

für einen Verkehr mit

für einen Verkehr mit Eingang bei FB 1.23/Handz. An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ÖPNV und Schulträgerschaft Renzstraße 7 74821 Mosbach Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung Genehmigung für die Änderung

Mehr

G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T

G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T G R U N D S T Ü C K S M A R K T B E R I C H T 1 9 9 7 Der Gutachterausschuß für Grundstückswerte im Rhein- Sieg- Kreis hat aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschußverordnung

Mehr

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen

Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die neuen Fahrerlaubnisklassen im einzelnen Die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug setzt regelmäßig eine gültige Fahrerlaubnis voraus. Nur für wenige besondere Fahrzeugarten

Mehr

Ich will einen Dienstwagen mit Chauffeur.

Ich will einen Dienstwagen mit Chauffeur. JOBTICKET gültig ab 1. Januar 2012 Ich will einen Dienstwagen mit Chauffeur. Das JobTicket. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Verkehrsverbund Rhein-Sieg 1 Der direkte Weg für zufriedene

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01.

Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Verordnung des Landratsamtes Weilheim-Schongau über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen vom 01. Februar 2016 - T A X I T A R I F O R D N U N G - Das Landratsamt Weilheim-Schongau

Mehr

Aufhebung der Kontingentierung Erfahrungen aus Hamburg. Christian Brüggmann

Aufhebung der Kontingentierung Erfahrungen aus Hamburg. Christian Brüggmann Aufhebung der Kontingentierung Erfahrungen aus Hamburg Christian Brüggmann Vorstand der Taxen-Union Hamburg Hansa e.v. und Selbstfahrender Taxiunternehmer Konzessionen ohne Kontingentierung Offenbar keine

Mehr

IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 2015

IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 2015 IMMOBILIENREPORT BONN / RHEIN-SIEG 215 DATEN ZU DEMOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKRAFT PREISE FÜR EIN-/ZWEIFAMILIENHÄUSER PREIS- UND MARKTENTWICKLUNGEN TRENDS / MARKTEINSCHÄTZUNGEN / ANALYSEN Immobilien-Report

Mehr