Infoveranstaltung Fiskaltaxameter und neues Eichrecht: Aktuelle Neuerungen

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1 Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

2 Fiskaltaxameter - Fluch oder Segen? Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

3 Aufzeichnungs-/Aufbewahrungsverpflichtung nach Steuergesetzen Insbesondere 141 AO = Buchführungspflicht Gewerbetreibender (> Umsatz bzw. > Gewinn [nov., seit ]) 22 UStG: Einzelaufzeichnungspflicht hins. der Betriebseinnahmen 147 AO: Unterlagen sind zehn bzw. sechs Jahre aufzubewahren. Kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen lassen diese Frist unberührt. Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz S. 3

4 EXKURS zur Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht nach außersteuerlichen Aufzeichnungspflichten: 140 Abgabenordnung (AO) Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen. außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sind auch für das Steuerrecht zu erfüllen Relevanz: 49 IV 4 PBefG MW-Auftragseingangsaufzeichnungspflicht (10 Jahre, nicht ein Jahr!) Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

5 3 Entwicklungen MID vom BFH-Urteil vom BMF-Schreiben vom zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz S. 5

6 MID = Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte jetzt RiLi 2014/32/EU Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz S. 6

7 ANHANG MI-007 TAXAMETER KONSTRUKTIONSANFORDERUNGEN 4. Ein Taxameter muss über eine (oder mehrere) geeignete gesicherte Schnittstelle(n) folgende Daten Übertragen können: Betriebseinstellung: Frei, Besetzt oder Kasse ; Zählwerksdaten gemäß Nummer 15.1; allgemeine Daten: Konstante des Wegstreckensignalgebers, Datum der Sicherung, Taxikennung, Echtzeit,Tarifkennung; Preisdaten einer Fahrt: in Rechnung gestellte Gesamtsumme, Fahrpreis, Berechnung des Fahrpreises, Zuschlag, Datum, Fahrtbeginn, Fahrtende, zurückgelegte Strecke; Tarifdaten: Parameter des bzw. der Tarife. Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

8 SONSTIGE ANFORDERUNGEN 15.1 Ein Taxameter muss mit nicht rückstellbaren Zählwerken für alle folgenden Werte ausgestattet sein: gesamte vom Taxi zurückgelegte Wegstrecke; gesamte mit Fahrgästen zurückgelegte Wegstrecke; Gesamtzahl der ausgeführten Fahrgast-Übernahmen; Gesamtsumme der in Rechnung gestellten Zuschläge; Gesamtsumme der als Fahrpreis in Rechnung gestellten Beträge. In den aufsummierten Werten müssen die nach Nummer 9 unter den Bedingungen eines Ausfalls der Stromversorgung gesicherten Werte enthalten sein. Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

9 SONSTIGE ANFORDERUNGEN 20. Die allgemeine grundlegende Anforderung für den Schutz vor betrügerischer Verwendung ist so zu erfüllen, dass die Interessen des Fahrgastes, des Fahrers, des Unternehmers und der Steuerbehörden geschützt sind. Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

10 Umsetzung der MID in deutsches Recht (Eichgesetz, Eichordnung) Februar 2007; Übergangsregelung längstens bis zum Eichordnung Aber a.f. (seit MessEV) Messgeräte nach 7h, die den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften entsprechen, dürfen bis zum Ablauf der Gültigkeit der für diese Messgerätearten erteilten Bauartzulassung oder im Falle einer unbefristet gültigen Bauartzulassung für einen Zeitraum bis längstens zum 30. Oktober 2016 nach den bis zum 12. Februar 2007 geltenden Vorschriften in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

11 Problem MID betrifft ausschließlich Taxameter Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

12 Schichtzettelentscheidung des BFH vom zu Taxiunternehmen 1. Pflicht zur Einzelaufzeichnung gilt auch für nicht buchführungspflichtige Unternehmen 2. Schichtzettel sind gemäß 147 AO aufzubewahren Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

13 BFH: Schichtzettel sind Einnahmeursprungsaufzeichnungen; sie enthalten Angaben, aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergibt. Schichtzettelinhalte: Angaben der jeweiligen Fahrer Datum der Schicht, Schichtbeginn, Schichtende Total-und Besetztkilometer Gefahrene Touren Fahrpreise Tachostände Fahrten ohne Uhr Gesamteinnahmen Lohnabzüge, sonstige Abzüge Verbleibende Resteinnahmen An den Unternehmer abgelieferte Beträge Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

14 BMF-Schreiben vom zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften "Auch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern gilt GoB / GoBS (bzw. seit 2015 GoBD), insbesondere Vollständigkeit und Unveränderbarkeit Einzelaufzeichnungspflicht Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist nicht zulässig Maschinelle Auswertbarkeit: ausschließliches Vorhalten von Unterlagen in Papierform reicht nicht Datenzugriffsrecht der Steuerbehörden; Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen Daten und Strukturinformationen in auswertbarem Datenformat" Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

15 Folgerung1: Schichtzettel-Parameter sind zu speichern; wenn nicht im Gerät möglich unveränderbar und maschinell auswertbar auf externem Datenträger Folgerung 2: Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen bis längstens aber: Hardware- und Softwareanpassung muss wenn möglich durchgeführt werden Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

16 Der derzeitige Gesetzes- und Regelungsstand lässt immense Problemstellungen offen und ungelöst - im Spannungsfeld innerhalb der Verkehrsform Taxi - Im Spannungsfeld zwischen den Verkehrsformen Taxi und Mietwagen Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

17 Innerhalb 1 Klärung der Übergangsvorschriften nach dem hinsichtlich der Taxameter-Altgeräte, die nicht aufzeichnen und nicht allen Anforderungen der MID/BMF- Schreiben entsprechen Einführung einer gesetzlichen Übergangsfrist von 2 Jahren Vertretbare Ansicht derzeit, dass Altgeräte zwar nach nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, aber unbegrenzt weiter eingesetzt dürfen Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

18 Innerhalb 2 Unternehmer mit Gemischtgenehmigungen nach 46 III PBefG erhalten noch mehr Anreiz, sich die jeweils steuergünstigere Einsatzform auszusuchen Streichung des 46 III PBefG Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

19 Zwischen 1 MID betrifft nur Taxameter, keine Wegstreckenzähler Einführung einer Vorschrift des Inhaltes, dass auch Wegstreckenzähler alle BMF-relevanten Daten aufzuzeichnen/zu speichern haben Einziger Unterschied zum Taxameter soll sein: keine laufende Ausweisung des Fahrpreises Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

20 Zwischen 2 Woraus soll die behauptete analoge Erstreckung der BMF-Aussagen zu Taxametern auf Wegstreckenzähler hergeleitet werden? Definition des Wegstreckenzählers (ebenso wie Taxameter) als Kasse Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

21 Zwischen 3 Belebung des 49 IV PBefG, wonach der Mietwagenunternehmer die Eingänge der Beförderungsaufträge aufzuzeichnen und ein Jahr aufzubewahren hat Genehmigungsbehörden und Finanzämter müssen anwenden und prüfen Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

22 Zwischen 4 Vielfache Erteilung von Ausnahmen vom Einbau eines Wegstreckenzählers über 30, 43 I1 BOKraft Streichung der Ausnahmemöglichkeit Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

23 Zwischen 5 Selbst wenn Mietwagen über Wegstreckenzähler taxierte Fahrten haben, besteht doch das Grundproblem, dass diese Verkehrsform auch pauschal abrechnen kann und damit viele Beförderungen ohne Nutzung des Wegstreckenzählers durchführt Zumindest einmal am Tag dauerhafte Speicherung des km-standes zur Ermöglichung einer wenigstens überschlägigen Plausibilitätskontrolle Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

24 SEGEN könnte der Fiskaltaxameter eigentlich sein hinsichtlich des Taxibereichs Argumente pro: Wettbewerbsgleichheit, schwarze Schafe-Argument, Buchhaltungsentlastung, raus aus Schmuddelecke Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

25 FLUCH ist nach derzeitiger Lage nicht auszuschließen! FLUCHT IN DEN MIETWAGEN muss verhindert werden! Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

26 Aktuell: BMF: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

27 Leipzig-Resolution des BZP zum Kassengesetz Der Wegstreckenzähler des Mietwagens, der in jedem nach 49 Abs. 4 PBefG konzessionierten Mietwagenfahrzeug einzubauen ist, muss vergleichbaren Regelungen wie der Taxameter unterliegen. Den Unternehmen und auch den Geräteherstellern muss per Gesetz oder Verordnung Verfahrenssicherheit vermittelt werden, in welcher Form der Schutz vor Manipulationen an Ursprungsaufzeichnungen herzustellen ist, z.b. durch Anerkennung des INSIKA- Verfahrens oder einer vergleichbaren Lösung. - Die nach europäischer Messgeräteverordnung zulässige unbefristete Weiternutzung von Altgeräten, die vor dem in Taxen in Betrieb gebracht sind, ist in einer möglichst kurzen Übergangsfrist zu beenden, um eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zu unterbinden Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

28 Muss rechtlich zwingend Buchführung mit Fiskaltaxameter bearbeitet werden? (-) BMF-Schreiben keine Außenwirkung, es gilt 146 AO Ist es sinnvoll? (+) Erwartung, dass die normalen Buchführer intensiver geprüft werden Ist Insika vorgeschrieben? (-) Wird Insika vorgeschrieben? (~), eher (-), aber sichere Seite-Argument Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Grätz IHK Pfalz und Rheinhessen/Mainz

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