zur Vermeidung von Legionellen in Trinkwasserund Heilwasseranlagen in Bädern

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1 Internationale Academy for Aquatic, Sports and Recreation Facilities Académie Internationale de l Equipement des Piscines des Sports et des Loisirs INTERNATIONALE AKADEMIE FÜR BÄDER-, SPORT- UND FREIZEITBAUTEN E. V. Hallenbäder Freibäder Hallenfreibäder Schulschwimmbäder Saunabäder Medizinische Bäder Kurbäder Hotelbäder Sportstätten Freizeitanlagen Richtlinie 101 (in der Fassung von Juni 2006) Fangstraße 22 24, Hamm zur Vermeidung von Legionellen in Trinkwasserund Heilwasseranlagen in Bädern 1 Einleitung Zweck und Zielsetzung Bewertung Beurteilung des Vorkommens von Legionellen in Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen Beurteilung des Vorkommens von Legionellen in Duschwasser (ca. 38 C) Bewertung der Legionellenkonzentration in Meer- und Heilwasser Grenzwerte für den Nachweis von Legionellen in Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß DIN Teil 1 (April 1997) Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellen- Massenvermehrungen Trinkwasser Heil- und Meerwasser Sanierung Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch Heil- und Meerwasser Rechtliche Anforderungen an den Betrieb Anforderungen an Betreiber von Anlagen zur Nutzung von örtlichen Kurmitteln Hygieneverantwortung Prinzipschemata Abb.1: Beispiel einer Trinkwasseranlage für ein Hallenbad Abb.2: Beispiel einer Meerwasserversorgungsanlage für medizinische Wannen Anhang 1: Rechtliche Regelungen Anhang 2: Prüfvorschrift für den Nachweis von Legionellen in Trink-, Meerund Heilwasser sowie Schwimm- und Badebeckenwasser Ohne Gewähr, urheberrechtlich geschützt, Nachdruck nur mit Zustimmung der IAB zulässig

2 Hinweis: Die Richtlinie 101 wurde am veröffentlicht. Hiermit wird eine überarbeitete Richtlinie herausgegeben, da auf dem Gebiet der Legionellenprophylaxe in den vergangenen Jahren etliche neue Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Die Überarbeitung dieser Richtlinie erfolgte auf Anregung der Internationalen Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten, dem Deutschen Schwimmverband (DSV) und der zentralen Beratungsstelle für den kommunalen Sportstättenbau im November Die Richtlinie wurde von der IAB unter Mitwirkung folgender Fachleute überarbeitet: Herr Prof. Dr. H. Kussmaul Sachkundige Person (AMG) Sachverständiger und Berater für Trink-, Mineral- und Heilwasser Frankfurt / M. Herr Prof. Dr. D. Kreysig Sachverständiger und Berater für Trinkwasserfragen Berlin Frau Dr. E.-M. Brunschweiger Apothekerin für pharmazeutische Analytik; Sachkundige Person (AMG); Sicherheitsbeauftragte (MPG) Kiel Herr B. Kannewischer Dipl.-Ingenieur Zug/Schweiz Herr J. Kannewischer Dipl.-Ing. (FH) Baden-Baden Herr R. Rongen Dipl.-Ingenieur Bad Oeynhausen Herr J. Maiwald Sachverständiger für Trinkwasseranlagen und Wasseraufbereitung Lübeck und Perth (Western Australia) Herr B. Pietsch Dipl.-Ingenieur (FH) Bremen Herr H.-J. Wolff Dipl.-Ing. (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Bremen Seite 2

3 1 Einleitung Legionellen sind als Bestandteil der aquatischen Mikroflora ubiquitär (weltweit) verbreitet. Sie besiedeln als obligate Aerobier Oberflächen- und Grundwasser und können auch in mineralhaltigem Wasser leben. In stärker salzhaltigen Wässern von über 3 % ist das Wachstum von Legionellen erschwert; sie können in Salzkonzentrationen bis 3 % (bei Temperaturen von 20 C) leben. Sie gelangen mit dem Rohwasser in Trinkwassersysteme und andere wasserführende technische Systeme, in denen sie zu krankmachenden Konzentrationen aufwachsen können. Bisher sind 48 Legionellenspezies mit über 70 Serogruppen und Subtypen bekannt, von denen nur ein Teil humanpathogen ist. Als virulenteste Spezies gilt die Legionella pneumophila, von deren 15 Serogruppen die Serogruppe 1 als für den Menschen gefährlichste beschrieben ist. Legionellen verursachen drei Arten von Infektionskrankheiten: Pontiac- Fieber ( Sommergrippe ), Legionellen-Pneumonie ( Legionärskrankheit ) und Wundinfektionen. Hauptinfektionspfad für Pontiac-Fieber und Legionellen-Pneumonie ist die Inhalation lungengängiger legionellenhaltiger Aerosole, wie sie bei Wassernutzung wie Duschen usw. entstehen. Auch durch Aspiration von legionellenhaltigem Wasser (Leitungs-, Badebeckenwasser usw.) können Infektionen erfolgen. Die grippeähnlichen Symptome des Pontiac-Fiebers treten ohne Lungenentzündung nach einer Inkubationszeit von 1 bis 2 Tagen auf: Husten, Fieber, Kopf-, Glieder- und Thoraxschmerzen, Abgeschlagenheit. Sie klingen ohne medikamentöse Behandlung nach 3 bis 7 Tagen folgenlos ab. Die multisystemisch ausgeprägte Legionellen-Pneumonie tritt nach einer Inkubationszeit von 2 bis 10 Tagen mit folgender Symptomatik auf: hohes Fieber, Übelkeit mit Erbrechen, Verdauungsstörungen, starke Glieder-, Gelenk- und Muskelschmerzen, Sprach-, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, Benommenheit, Verwirrtheit, Lungenentzündung. Seite 3

4 Antibiotika-Behandlung mit speziellen Präparaten (fluorierte Chinolone, Makrolide usw., kein Penicillin!) ist unumgänglich. Teilweise sind Folgeschäden und tödliche Ausgänge (ca. 10 %) zu verzeichnen. Seit 2001 besteht für die Legionellen-Pneumonie in Deutschland Meldepflicht. Ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht für Personen mit ausgeprägter Abwehrschwäche wie chronisch Kranke (Herz, Lunge, Nieren, Diabetes, Leber, entzündliches Rheuma) sowie medikamentös immunsupprimierte Patienten (Organtransplantation, Krebstherapie). Darüber hinaus ist das Infektionsrisiko für Männer doppelt so hoch wie für Frauen, deutlich erhöht für starke Raucher und Trinker und steigt mit zunehmendem Alter. Legionellen treten in ihrem natürlichen aquatischen Milieu nicht in krankmachenden Konzentrationen auf. Erst die Lebensbedingungen in technischen Systemen als ökologische Nische ermöglichen eine massive Vermehrung und das Entstehen krankmachender Legionellen-Konzentrationen. Ein Grund hierfür ist, dass Legionellen in technischen wasserführenden Systemen ein für ihre forcierte Vermehrung erforderliches Temperaturregime finden. Im Temperaturbereich (25 bis 45) C mit einem Optimum um 35 C tritt deutliches Legionellenwachstum auf, oberhalb 50 C klingt es ab, um 55 C beginnt das Absterben einzelner Spezies, über 60 C tritt der Zelltod für planktonisch und in Monokultur vegetierende Legionellen ein, in Biofilmen und in Amöben inkorporierte Legionellen können kurzzeitig bis 70 C überleben. Legionellen benötigen als Kohlenstoffquelle für ihr Überleben Aminosäuren, für ihre Vermehrung die schwefelhaltige Aminosäure Cystein. Diese Aminosäuren gibt es in der freien Natur nicht, sie können nur durch andere Lebewesen bereitgestellt werden. Daher kommen Legionellen meist (auch freischwimmend) vergesellschaftet mit beispielsweise bestimmten Seite 4

5 Algenarten (Fischerella), Protozoen usw. vor. Entsprechend aufgebaute Biofilme können daher besonders Orte der Vermehrung (ohne Biofilme keine Vermehrung der Legionellen) und der Emission von Legionellen sein. Eine unter den Bedingungen eines wasserführenden technischen Systems gewachsene Lebensgemeinschaft aus Biofilm mit Protozoen (Amöben, in denen sich Legionellen parasitär vermehren) und ein entsprechendes Temperaturregime bieten so die Voraussetzungen, dass vereinzelt mit dem Wasser eingetragene Legionellen darin ihren Siedlungsraum finden und die erwähnten krankmachenden Kontaminationen verursachen. Aus diesen Zusammenhängen erklärt sich das lokale Gefährdungspotential für Legionelleninfektionen im Zusammenhang mit aerosolbildenden Wassernutzungen wie Duschen (Trinkwassersysteme in Gebäuden wie Schwimmbäder, Sportanlagen, Hotels, Krankenhäuser, Altenheime, Campingplätze, Mannschaftsunterkünfte usw.), raumlufttechnische Anlagen (Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung), Whirlpools, Hydrotherapien, Fontänen, Dentaleinheiten, ungechlorte Springbrunnen, Kühltürme, Autowaschanlagen usw.. Dem durch Legionellen verursachten Gesundheitsrisiko kann wirksam begegnet werden durch eine auf den anerkannten Regeln der Technik basierende Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betriebsweise von Neuanlagen (Pkt. 4.1, 4.2) bzw. eine mittels bau-, betriebs- und verfahrenstechnischer Maßnahmen zu realisierende sanitärtechnische Sanierung von Bestandsgebäuden sowie im Bedarfsfall zur Abwendung akuter Gefährdung einzuleitende mikrobielle Dekontaminationen (Pkt. 5.0). Seite 5

6 2 Zweck und Zielsetzung Diese Richtlinie ergänzt die IAB-Richtlinie 100 (2000) für die Aufbereitung von ortsgebundenen Heilmitteln wie Meerwasser, Sole und Peloiden im Einzugsgebiet der Nord- und Ostsee im Hinblick auf Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellen-Massenvermehrungen in Trinkwasser- und Heilwasseranlagen in Bädern. Sie bringt die IAB-Richtlinie 101 von 2000, ergänzt 2001, auf den neueren Stand der Erkenntnisse und ersetzt die vorherige Ausgabe. Berücksichtigt wurden unter anderem das DVGW-Arbeitsblatt W 551 vom April 2004 und der Kommentar hierzu von W. Hentschel und D. Waider ebenfalls von Zu berücksichtigen sind ferner die im Anhang 1 aufgeführten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regelwerke. Um reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse von mikrobiologischen Untersuchungen zu erhalten, sind vorgegebene Methoden exakt einzuhalten. Für den Nachweis von Legionellen in Trink- und Badebeckenwasser sind die Empfehlungen des Umweltbundesamtes, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforsch.- Gesundheitsschutz 2000, 43, , allgemein anerkannt. Die Methode ist in Ringversuchen überprüft. Eine hieraus abgeleitete Prüfanweisung speziell für die hier besprochenen Wasserproben findet sich im Anhang 2. Erforderlich für die Legionellen-Untersuchung sind ein akkreditiertes Labor und ein akkreditierter Probennehmer. Seite 6

7 3 Bewertung 3.1 Beurteilung des Vorkommens von Legionellen in Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen Gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 (2004) bzw. den European Guidelines for control and prevention of travel associated Legionnaires Disease (part 3), introduced on 1 July 2002: Procedures for the risk assessment, environmental investigation and control and prevention of legionella in water systems beträgt die maximale tolerierbare Konzentration für Trinkwassererwärmungsanlagen und Trinkwasserleitungsanlagen <100 KBE/100 ml. Anmerkung : Sind mit dem System Duschen zu versorgen, so gelten die Forderungen gemäss 3.2. Bewertung: Das Produkt entspricht der Prüfung, wenn die vorgeschriebene Konzentration an Legionellen nicht überschritten wird. Bewertung von Grenzwertüberschreitungen und Maßnahmen *) : Legionellen Bewertung Maßnahme Weitergehende (KBE/100 ml) 1) Untersuchung > Extrem Direkte Gefahrenabwehr unverzüglich hohe erforderlich, Kontaminatiozungseinschränkung, (Desinfektion und Nut- z.b. Duschverbot) > 1000 Hohe Kontamination > 100 Mittlere Kontamination Sanierung erforderlich Kurzfristige Sanierung erforderlich Mittelfristige Sanierung erforderlich innerhalb von max. 3 Mon. innerhalb von max. 1 Jahr Nachuntersuchung 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2) 1 Woche nach Desinfektion bzw. Sanierung 2) < 100 keine - nach 1 Jahr (nach 3 Jahren) 3) 1) KBE = koloniebildende Einheit 2) Werden bei 2 Nachuntersuchungen in vierteljährlichem Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, braucht die nächste Nachuntersuchung erst nach 1 Jahr nach der 2. Nachuntersuchung vorgenommen zu werden. 3) Werden bei Nachuntersuchungen im jährlichen Abstand weniger als 100 Legionellen in 100 ml nachgewiesen, kann das Untersuchungsintervall auf maximal 3 Jahre ausgedehnt werden. *) Die Untersuchungen und Bewertungen sind nach der jeweils gültigen Empfehlung des Umweltbundesamtes vorzunehmen. Seite 7

8 3.2 Beurteilung des Vorkommens von Legionellen in Duschwasser (ca. 38 C) Wie in 3.1 angegeben, beträgt gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 bzw. den European Guidelines for control of legionella in water systems die maximal tolerierbare Konzentration für Trinkwassererwärmungsanlagen und Trinkwasserleitungsanlagen <100 KBE/100 ml. Da beim Duschen mit ca. 38 C warmem Wasser Aerosole freigesetzt werden, soll der Grenzwert für Duschwasser (analog Beckenwasser mit zusätzlichen aerosolbildenden Wasserkreisläufen und Temperaturen von 23 C) 0 KBE/100 ml (n.n./100 ml) betragen. 3.3 Bewertung der Legionellenkonzentration in Meer- und Heilwasser Es gibt bisher keine allgemeingültigen Grenzwerte für den Nachweis von Legionellen in kaltem und warmen Meer- und Heilwasser. Gemäß der gültigen Fassung der Qualitätsstandards des Landes Schleswig-Holstein vom werden folgende Anforderungen an Heilund Meerwasser für medizinische Anwendungen gestellt: PRODUKT Meer- und Heilwasser zum Baden Meer- und Heilwasser zum Trinken Meer- und Heilwasser zum Inhalieren GRENZWERT 0 KBE/100 ml 0 KBE/100 ml 0 KBE/100 ml Bewertung: Das jeweilige Produkt entspricht der Prüfung, wenn keine derartigen Kulturen beobachtet werden oder wenn die biochemische Bestätigungsreaktion negativ ist. Falls der Grenzwert von 0 KBE/100 ml überschritten ist, wird die Anwendung des Meer- und Heilwassers unverzüglich untersagt. Seite 8

9 3.4 Grenzwerte für den Nachweis von Legionellen in Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß DIN Teil 1 (April 1997) PRODUKT Reinwasser Beckenwasser (im Filtrat bei Beckenwassertemperatur 23 C) Beckenwasser von Warmsprudelbecken sowie Becken mit zusätzlichen aerosolbildenden Wasserkreisläufen und Beckenwassertemperaturen von 23 C GRENZWERT Nicht nachweisbar in 100 ml Nicht nachweisbar in 100 ml Nicht nachweisbar in 1 ml Bewertung: Das Produkt entspricht der Prüfung, wenn die vorgeschriebene Konzentration an Legionellen nicht überschritten wird. Seite 9

10 4 Technische Maßnahmen zur Vermeidung von Legionellen-Massenvermehrungen 4.1 Trinkwasser Planung Bei der Planung Bauausführung und dem Betrieb von Wasseranlagen sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Kaltwasseranlagen Die Wassertemperatur in kalten Trinkwassersystemen soll 25 C nicht ü- berschreiten. Dies ist durch Wärmedämmung der Kaltwasserleitungen sicher zu stellen. Warmwassererwärmungsanlagen Warmwasserspeicher sind so zu dimensionieren, dass der Inhalt mehrmals täglich ausgetauscht wird. In großen, nicht voll ausgelasteten Speichern kann es zu Temperaturschichtungen kommen, die im mittleren Temperaturbereich zwischen 30 C und 45 C zu starkem Legionellenwachstum führen können. Die Trinkwassererwärmungsanlagen müssen grundsätzlich mit mind. 60 C betrieben werden und müssen über eine glatte desinfizierbare Oberfläche sowie über eine möglichst gute Durchströmung verfügen (siehe Kommentar DVGW W 551 Ziffer 4.5). Die Anordnung der Entnahme- und Zulaufstellen muss so gewählt werden, dass Mischzonen vermieden werden. Über entsprechende Mannlöcher und Schlammablässe muss eine regelmäßige Reinigung und Wartung möglich sein. Bei Speichern, Boilern und Verteilern sind die hydraulischen Verhältnisse zu beachten, z.b. Anordnung des Zulaufs, des Ablaufs bzw. des Ablasses (Entleerung). Seite 10

11 Die für die Brauchwasserspeicher verwendeten Materialien sind entsprechend der geltenden Vorschriften, wie DIN 1988, DIN 3377, DIN 4508 usw. auszuwählen. Warmwasserentnahmestellen, die selten oder nur im geringen Umfang benutzt werden (Behinderten-Toiletten, Reinigungsräume), sollten nicht an die Warmwasserleitung angeschlossen werden, sondern durch separate, dem Umfang des Verbrauchs angepasste Warmwasserbereiter (Durchlauferhitzer oder Boiler) mit warmem Wasser versorgt werden. Eine thermische Desinfektion für alle Warmwasseraufbereitungsanlagen ist prinzipiell einzuplanen. Das Hochheizen und Spülen der gesamten Anlage muss automatisch erfolgen können. Leitungssysteme Die Leitungen sollten so ausgelegt sein, dass bei einem normalen Betrieb des Bades bzw. der Kurabteilung die Fließgeschwindigkeit w = 1 m/s nicht unterschritten wird. Dies gilt sowohl für die Kalt- als auch für die Warmwasserleitung. In der Stillstandszeit soll das Wasser ebenfalls umgewälzt werden; die Geschwindigkeit w soll min. 0,6 0,8 m/s betragen. Die Wärmedämmung und die Zirkulation der Warmwasserleitungen sind so auszulegen, dass die Temperaturdifferenz zwischen Warmwasseraustritt (mind. 60 C) und Zirkulationseintritt am Boiler 5 K nicht überschreitet. Für Kaltwasserleitungen im Gebäude ist eine Wärmedämmung vorzusehen, damit die Erwärmung in Schwachlastphasen bzw. Stillstandszeiten verhindert wird. Stillstandszeiten sind zu vermeiden. In besonderen Fällen können Stetsabspeisungen, als Permanentabläufe oder über Zeitschaltuhren gesteuert, notwendig sein. Seite 11

12 Bei Neuplanungen ist der Bedarf von weit entfernten Zapfstellen kritisch zu hinterfragen. Bei selten benutzten Zapfstellen mit langen Leitungswegen sind ebenfalls Stetsabspeisungen vorzusehen. In Trinkwasseranlagen darf das Wasservolumen einer Anschlussleitung ohne Zirkulation 3 l nicht überschreiten. Bei Rohrdurchmessern < DN 20 ist dieses Volumen deutlich zu unterschreiten, bzw. eine Zirkulation sicherzustellen. Als Materialien für die Trinkwasseranlagen sind die nach DIN 1988 zugelassenen Werkstoffe zu verwenden. Bei Verwendung von gepressten Rohrleitungsverbindungen ist besonderes Augenmerk auf die Dichtung und ihre Eignung für eine thermische Desinfektion zu richten. Das Warmwassernetz ist prinzipiell so klein wie möglich zu halten, um stillstehende Leitungen zu verhindern. Eine thermische Desinfektion des gesamten Netzes muss automatisch erfolgen können (Hochheizen und Spülen). Lange Leitungswege ohne zusätzliche Entnahmestellen (z.b. Feuerlöschleitungen) sind grundsätzlich zu vermeiden oder mit regelmäßigen Verbrauchern (z.b. Duschanlagen) auszurüsten. Armaturen Aerosolarme Brauseköpfe Brauseköpfe sind so zu wählen, dass eine Aerosolbildung weitestgehend vermieden wird. Anschluss an Trinkwarmwasserspeicher Am Trinkwarmwasserspeicher sind die Armaturen so zu wählen und anzuordnen, dass ein Eindringen von erwärmtem Wasser in das Kaltwassernetz nicht möglich ist. Bei Einsatz von Mischarmaturen für eine abschnittsweise Versorgung von Verbrauchern mit vorgemischtem warmen Trinkwasser darf der Inhalt der Mischwasserleitung max. 3 l betragen. Seite 12

13 Betrieb von Warmwassernetzen Die Netze werden durchgehend mit mind. 60 C betrieben. Thermostatarmaturen mit Verbrühungsschutz können einzeln oder für einige Duschen verwendet werden. Thermische Desinfektion von Warmwassernetzen Die Trinkwarmwassernetze sind gemäß mikrobiologischem Befund thermisch bei ca. 70 C zu behandeln. Bei vollständiger Erwärmung des Netzes und Spülung aller Armaturen soll diese Temperatur ca. 20 Min. gehalten werden Bau Kaltwasseranlagen Während der Bauzeit sollte ein provisorisches Kaltwassernetz montiert werden, so dass in der eigentlichen Installation kein stehendes Wasser vorhanden ist. Vor Inbetriebnahme des Kaltwassernetzes ist dieses gründlich zu spülen, zu desinfizieren und mikrobiologisch zu beproben. Die Prüfberichte müssen als Dokumentation zum Abnahmeprotokoll und in den Revisionsunterlagen beigelegt werden. Warmwassererwärmungsanlagen Warmwasserbereiter müssen mit genügend dimensionierten Mannlöchern versehen sein, so dass eine Entschlammung und Innenreinigung möglich ist. Eine vollständige Entleerung der Warmwasserbereiter muss möglich sein. Leitungssysteme Die Leitungssysteme sind während der Bauzeit mit Druckluft trocken zu halten und werden vor der Inbetriebnahme desinfiziert sowie anschließend beprobt. Die Ergebnisse sind den Abnahmeprotokollen und Revisionsunterlagen beizulegen. Seite 13

14 4.1.3 Inbetriebnahme Nach 13 der TrinkwV (Anzeigepflicht) ist der Neubau oder die Sanierung einer Trinkwasseranlage spätestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Pläne und technischen Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen. Anlagen, bei denen eine Wassergewinnungsanlage vorgeschaltet ist, müssen darüber hinaus mit weiteren Unterlagen z.b. über Schutzzonen angezeigt werden. Die Stilllegung einer Anlage bzw. die Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage ist innerhalb von drei Tagen zu melden. Die bei einer Inbetriebnahme durchzuführende chemische und mikrobiologische Untersuchung regelt der 14 mit den Anlagen 1 und 2 der TrinkwV Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Überwachungsbehörde rechtzeitig über Art und Umfang des Bauvorhabens Materialauswahl Beginn und voraussichtliche Fertigstellung Ansprechpartner zu informieren. Bei längeren Stillstandzeiten bestehender Anlagen kommt es zu Verkeimungen des Wassers. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Leitungssysteme zu entleeren. Bei Neuinstallationen ist darauf zu achten, dass Dichtigkeitsprüfungen mit ölfreier, lebensmitteltauglicher Druckluft durchgeführt werden sollten und eine Befüllung des Trinkwassersystems erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme stattfindet. Eine thermische oder chemische Desinfektion ist immer dann erforderlich, wenn eine mikrobiologische Belastung gefunden wurde. Seite 14

15 Warmwassersysteme sind grundsätzlich thermisch und ggf. chemisch zu desinfizieren. Besonders wichtig ist das anschließende Spülen des gesamten Leitungssystems. Im Falle einer chemischen Desinfektion muss der Nachweis eines Restgehaltes des Desinfektionsmittels unter den durch die Trinkwasserverordnung angegebenen oberen Grenzwert erbracht werden. Das Betriebspersonal ist in der Ausführung gegebenenfalls anstehender weiterer Desinfektionen des Systems zu unterweisen. Zur Inbetriebnahme gehört die vollständige Dokumentation der Trinkwasseranlage einschließlich Planungsunterlagen, Zeichnungen, Gerätedokumentationen sowie Angaben zur Betriebsführung. Außerdem ist ein Betriebsbuch nach VDI 6023 zu übergeben. Die Zuverlässigkeit der Wartung und Instandhaltung ist durch Wartungsverträge oder durch eigenes qualifiziertes Personal sicherzustellen und zu dokumentieren Abnahme Durch die zuständige Gesundheitsbehörde erfolgt eine chemische und mikrobiologische Trinkwasseranalyse, die für den Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine hygienisch einwandfreie Anlage bestätigt. Es ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, das von Planer, Betreiber und Gesundheitsamt unterzeichnet wird. Weitere routinemäßige Untersuchungen folgen in meist jährlichem Abstand. Seite 15

16 Um einer Biofilmbildung oder Ablagerungen, wie Kalk und Schlamm im System rechtzeitig entgegenzuwirken, sind periodische Wartungen aller Anlagenteile erforderlich. Eine gerichtsfeste Dokumentation aller Arbeiten sowie Befunde für jede Trinkwasseranlage ist anzulegen und auf Verlangen der Überwachungsbehörde vorzulegen. 4.2 Heil- und Meerwasser Heilwässer besitzen meist höhere Gehalte an organischen und anorganischen Wasserinhaltsstoffen. Deshalb sind die Neigung zur Bildung von Biofilmen, anorganischen Ablagerungen und die Korrosivität oft stärker ausgeprägt als bei Trinkwässern. Die besonderen Eigenschaften sind bei den Untersuchungen und der weiteren Betriebsführung zu berücksichtigen. Es gelten grundsätzlich alle Bestimmungen aus Kapitel 4.1. mit folgenden Besonderheiten für Heil- und Meerwasser: Bei Heil- und Meerwässern ist hier besonderer Wert auf die Korrosionssicherheit zu legen. Insbesondere ist bei chloridhaltigen Wässern, die aufgrund der hohen Temperaturen entstehende Aggressivität zu berücksichtigen. Die herkömmlich verwendeten Edelstähle sind hier nicht ausreichend. Seite 16

17 Bei der Verwendung des Wassers als Heilmittel muss das Leitungssystem so ausgeführt werden, dass eine ständige Zirkulation bis direkt vor der Auslaufarmatur möglich ist (siehe hierzu auch IAB-Richtlinie 100/2000). Für die als natürliche Heilmittel verwendeten Heil- und Meerwässer sind korrosionsfeste Kunststoffleitungen einzusetzen. Für Warmwasserleitungen bzw. thermisch zu behandelnde Systeme, sind korrosionsfeste und temperaturbeständige Kunststoffleitungen mit KTW-Empfehlungen zu verwenden. Für Kaltwasserleitungen können darüber hinaus Leitungen aus PVC eingesetzt werden. Armaturen Der infrage kommende Werkstoff der Armatur ist mit dem Heilwasser abzustimmen. Alle Armaturen müssen aus korrosionsbeständigen Materialien bestehen. Für Heil- und Meerwässer sind separate Leitungssysteme für Kalt- und Warmwasser aufzubauen. Mischarmaturen dürfen nicht verwendet werden. Handelt es sich bei Heil- oder Meerwasser um ein Arzneimittel, ist die Herstellungserlaubnis bei der zuständigen Arzneimittelüberwachungsstelle zu beantragen. Fällt das Heil- oder Meerwasser nicht unter das Arzneimittelgesetzt, so ist das Betreiben der Anlage mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Seite 17

18 5 Sanierung 5.1 Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch Die Notwendigkeit der hygienischen Sanierung eines Versorgungssystems, aus dem Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV (1)) abgegeben wird, ergibt sich aus Befunden mikrobiologischer Untersuchungen (vgl. Pkt. 3.0). Wenn hierfür zunächst vorrangig die Legionellen-Kontamination im Vordergrund steht, dürfen im speziellen Fall weitere wassergängige pathogene Keime wie Pseudomonas, atypische Mykobakterien usw. nicht außer Betracht bleiben. Außerdem ist eine mikrobiologische Untersuchung für den warmwasser- wie auch für den kaltwasserführenden Installationsbereich durchzuführen. Für die Durchführung einer erforderlich werdenden Sanierung trägt der Betreiber, Inhaber oder sonstige Besitzer der betroffenen Versorgungseinrichtung die volle Verantwortung (TrinkwV , 6, 16, 24). Folgende Vorgehensweise hat sich in der Praxis bewährt: - Mikrobiologische Bestandsaufnahme (in Warmwasser führenden Installationssystemen mit angeschlossenen Duschen) in jährlichem Abstand bzw. aus aktuellem Anlass. - Befundbewertung hinsichtlich Sanierungserfordernis und dringlichkeit (vgl. Pkt. 3.0). - Korrelation als gesundheitsgefährdend erkannter mikrobieller Befunde mit hygiene- und sanitärtechnischen Gegebenheiten und Systemparametern. - Erstellung einer Schwachstellenanalyse und auf dieser Grundlage Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes. - Durchführung der Sanierung und Kontrolle des Sanierungsergebnisses mittels mikrobiologischer Untersuchungen nach Sanierungsabschluss. Seite 18

19 - Bestimmungsgemäßer Betrieb der sanierten Versorgungsanlage (entspr. Betriebsbuch). - Mikrobiologische Nachuntersuchung gemäß W Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung zur Erhaltung des sanierten Zustandes (entspr. abgeschlossener Verträge). Die Korrelation der mikrobiologischen Befunde mit hygiene- und sanitärtechnischen Systemparametern sowie die Erarbeitung einer systemtypischen Schwachstellenanalyse werden in den Arbeitsunterlagen DVGW W 551 und VDI 6023 detailliert beschrieben. Gleichermaßen werden in diesen Dokumenten Hinweise für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und die darauf beruhende Sanierung in Form - bautechnischer - verfahrenstechnischer und - betriebstechnischer Maßnahmen gegeben Bautechnische Maßnahmen Diese Maßnahmen haben oberste Priorität für das Erreichen eines Sanierungserfolges. Ihre Notwendigkeit, ihr Umfang und die Dringlichkeit ihrer Realisierung ergeben sich aus der Diskrepanz zwischen den (in DVGW W 551 bzw. VDI 6023) für Planung und Errichtung von Trinkwasserversorgungsanlagen gültigen Anforderungen und Normen (Sollzustand) und dem tatsächlich vorhandenen bau- und betriebstechnischen Gegebenheiten (Istzustand). Seite 19

20 Für ein mikrobielles Verkeimungspotential besonders relevante bau- und betriebstechnische Maßnahmen, die Mängel und Fehler beseitigen können, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet: Trinkwassererwärmung, Speicherung, Bereitstellung: - Trinkwassererwärmer, Speichergröße und anzahl nach Bedarf / Verbrauch dimensionieren, nicht benötigte Speicher komplett abtrennen - Heizleistung der notwendigen Betriebstemperatur anpassen - Temperaturgradienten in den Speichern vermeiden. - Armaturen der Speicherentleerungen unmittelbar am Behälter Leitungsanlagen - bedarfsgerechte Dimensionierung (Rohrquerschnitte usw.) - bevorzugt als Zirkulation auslegen - Dämmung sichern (Trinkwasser warm und kalt!); - Leitungsmaterial Trinkwasser warm wärmebeständig > 70 C; - Vermeidung vagabundierender Ströme; - Stagnationsbereiche, Endstränge u. a. Anreicherungsstellen für Wasserkeime beseitigen, nicht benötigte Rohrleitungen / Blindstränge abtrennen; - bei Rohrbe- und entlüftungseinrichtungen unbedingt Rückfluss / Kontaminationsmöglichkeiten für zentrale Wasserversorgung ausschließen. (Kein stagnierendes Wasser!) Armaturen - 3-Liter-Regel für Durchgangsmisch- und -regelarmaturen bis zur entferntesten Zapfstelle einhalten; - Entnahmearmaturen mit Einzelsicherung - aerosolarme und nicht zur Verkalkung neigende / leicht zu reinigende Entnahmearmaturen / Duschen - Zapfhähne ohne Staueffekt mit sieblosen Strahlreglern bevorzugen; - Überstandventile statt Überläufe an Waschbecken; - Querverbindung Trinkwasser warm Trinkwasser kalt infolge defekter Rückflussverhinderer vermeiden; - Austausch ungeeigneter Armaturen / Mischventile usw. Sonstige Anlagen / Einbauten - hygienische Sicherheit funktionsgerechter Dosieranlagen, Filter usw. gewährleisten; - DIN-gerechte Enthärtungs- u. a. Wasserbehandlungsanlagen; - Materialien und sonstige Einbauten mit DVGW-Zertifizierung / KTW-Empfehlung. Seite 20

21 Mit der Durchführung bau- und betriebstechnischer Maßnahmen sind die biofilmbedingten mikrobiellen Kontaminationen in der Regel nicht automatisch beseitigt, aber die unabdingbaren Voraussetzungen dafür geschaffen, bestehende Hygieneprobleme unter Anwendung verfahrenstechnischer Maßnahmen zu lösen und Rekontaminationen weitestgehend zu vermeiden Verfahrenstechnische Maßnahmen Verfahrenstechnische Maßnahmen sind darauf gerichtet, entweder lediglich dem Verbraucher Wasser in hygienisch einwandfreier Qualität zur Verfügung zu stellen (z. B. endständige Filter) oder was in weit höherem Maße zielführend ist die Kontaminationsursache und Quelle der Keimemission, den Biofilm auf den wasserkontaktierten Innenoberflächen der Installationsmaterialien letal zu schädigen und seine Reaktivierung zu unterbinden. Bei der Entscheidung für eine verfahrenstechnische Maßnahme muss man dessen (mikrobielle) Wirkungsgrenzen beachten und vor dem Einsatz deren Materialverträglichkeit sichern. In jedem Falle muss die Trinkwasserverordnung, Anlage zu 11, Liste zugelassener Stoffe und Verfahren für die Desinfektion von Trinkwasser, jederzeit eingehalten sein. Als verfahrenstechnische Maßnahmen für eine gebäudeinterne Desinfektion, d. h. die Beseitigung eines hausgemachten Hygieneproblems stehen zur Verfügung: - Grunddesinfektion thermisch oder chemisch - UV-Desinfektion - Dosierung von chemischen Desinfektionsstoffen Seite 21

22 Grunddesinfektion Hinweise für die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Grunddesinfektionen sind ausführlich dargestellt im ZVSHK-Merkblatt Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen Grunddesinfektion thermisch Die thermische Behandlung eines Installationssystems, die nicht nur eine meist lediglich kurzfristig wirksame Keimreduzierung unter eine definierte Eingreifgrenze zum Ziel hat, muss der thermischen Toleranz der in einem Biofilm vegetierenden Spezies Rechnung tragen. Soll der Biofilm hinreichend thermisch inaktiviert werden, ist es erforderlich, sämtliche wasserkontaktierten biofilmtragenden Installationsmaterialien für eine Zeitdauer von mindestens 5 Minuten auf eine Temperatur von mindestens 70 C zu erhitzen. Dies ist nur möglich, wenn das Wasser mit einer entsprechenden Vorlauftemperatur als Wärmetransportmedium fungiert, ausnahmslos an alle Zapfstellen gelangt und über diese temperaturkontrolliert ausgetragen wird. Eine thermische Desinfektion ist unter bestimmten Voraussetzungen technisch relativ problemlos in einem zirkulierenden System realisierbar. Für nicht zirkulierende wie z. B. kaltwasserführende Systemteile ist sie nur unter erheblichem technischem Aufwand durchführbar. Grunddesinfektion chemisch Die Wahl des einzusetzenden Desinfektionsmittels, die hierbei zu beachtenden Gesetze und Regeln, die anzuwendende Wirkkonzentration, Einwirkorte und dauer sowie insbesondere Fragen der Materialverträglichkeit (im Zweifelsfalle Rücksprache mit Rohrlieferanten und weiteren Herstellern von Geräten und Bauteilen) sind installationstypisch bereits in der Vorbereitung und natürlich bei der Durchführung sachkundig zu entscheiden bzw. strikt einzuhalten. Seite 22

23 Desinfektionsmassnahmen im laufenden Betrieb UV-Desinfektion UV-Desinfektion ist laut Liste des Umweltbundesamtes der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß 11 Trinkwasserverordnung; 4. Änderung Stand November 2005 unter folgenden Prämissen ein zugelassenes Verfahren: Es sind nur gemäß technischer Regel geprüfte Anlagen zulässig, die eine Desinfektionswirksamkeit entsprechend einer Bestrahlung von mindestens 400 J/m² (bezogen auf 254 nm) einhalten. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen ist über ein Konformitätsbewertungsverfahren einer akkreditierten Drittstelle nachzuweisen. Der Betrieb ungeprüfter UV-Anlagen wird bis zum unter der Bedingung, dass mindestens eine monatliche mikrobiologische Untersuchung (Zu- und Ablauf der Anlage) auf Veranlassung des Betreibers durchgeführt wird, verlängert. Nach außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Starkregen) sollten weitere mikrobiologische Untersuchungen veranlasst werden. Die Untersuchungsergebnisse sind der zuständigen Behörde mitzuteilen. Nach dem dürfen nur geprüfte UV-Desinfektionsanlagen zur Desinfektion verwendet werden. Das Desinfektionsverfahren ist nicht anwendbar für die Aufrechterhaltung einer Desinfektionskapazität im Verteilungsnetz. Die UV-Desinfektion hat keinerlei Einfluss auf die Vitalität eines Biofilms im nachfolgenden Installationsbereich und besitzt daher ausschließlich die Funktion einer Keim-Eintrittsbarriere. Der Einsatz der UV-Desinfektion in Warmwasser führenden Installationsbereichen ist wegen der Aufheizung der Reaktorkammer infolge der von den UV-Strahlern emittierten Wärmestrahlung nur mit geeigneten UV-Anlagen möglich. Seite 23

24 Dosierung von chemischen Desinfektionsstoffen Als Aufbereitungsstoffe, die zur Desinfektion eingesetzt werden führt die aktuelle Liste des Umweltbundesamtes (Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß 11 Trinkwasserverordnung; 4. Änderung Stand November 2005) unter Angabe der entsprechenden Klassifikationen und Reinheitsforderungen: Calciumhypochlorit Chlor Chlordioxid Natriumhypochlorit. Die Grenzkonzentrationen im normalen Anwendungsfall betragen für Calciumhypochlorit, Chlor und Natriumhypochlorit jeweils (0,1... 0,3) mg freies Chlor/l, einzuhalten an den Zapfstellen des Systems. Als zu beachtende Reaktionsprodukte werden genannt: Trihalogenmethane (THM) (max 0,050 mg/l, darunter Chloroform 0,010 mg/l) und Bromat. Für Chlordioxid gilt als oberer Grenzwert die Konzentration des nach der Aufbereitung gebildeten Chlorits mit max. 0,2 mg/l. Desinfektionsverfahren nach Liste des Umweltbundesamtes sind: Dosierung von Chlorgaslösung Dosierung von Natrium- und Calciumchlorid-Lösung Elektrolytische Herstellung und Dosierung von Chlor vor Ort Dosierung einer vor Ort hergestellten Chlordioxidlösung. Für alle Arten von Dosierung gelten die o. g. Grenzwerte, deren strikte Einhaltung analytisch kontrolliert und technisch geregelt werden muss (vgl. zutreffende DVGW-Arbeitsblätter). Seite 24

25 W 224 Chlordioxid in der Wasseraufbereitung Arbeitsblatt 4/86 W 296 Vermindern oder Vermeiden der Trihalogenmethan- Bildung bei der Wasseraufbereitung und Trinkwasser- verteilung Merkblatt 2/02 W 623 Dosieranlagen für Desinfektionsmittel bzw. Oxidationsmittel; Dosieranlagen für Chlor Merkblatt 9/91 W 624 Dosieranlagen für Desinfektionsmittel und Oxidationsmittel: Dosieranlagen für Chlordioxid Merkblatt 10/96 Besonderes Augenmerk ist auf die Prozessstabilität der Dosieranlagen im Falle einer mengenproportionalen Dosierung zu richten. Dosierverfahren der vorgenannten Art sind unabhängig davon, ob die Steuerung / Regelung der Zugabe des Desinfektionsmittels volumenstromoder konzentrationsgesteuert erfolgt geeignet für nicht zirkulierende Systeme / Systemteile (im Falle zirkulierender Systeme besteht die Gefahr der Konzentrationsanreicherung, insbesondere in kleinvolumigen Systemen bzw. in Perioden der Zapfruhe). In jedem Falle ist die Führung eines Betriebsbuches entspr. Liste des Umweltbundesamtes Tabelle 1 Untersuchungsumfang und Untersuchungshäufigkeit vorgeschrieben. Eine spezielle Variante der elektrolytischen Herstellung und Dosierung von Chlor / Hypochlorit vor Ort, die speziell für den Einsatz in zirkulierenden Systemen entwickelt wurde, ist die Elektrolytische Desinfektion. Diese Verfahrensvariante erzeugt mittels Elektrolyse in einem minimalen Bypassstrom zur Vorlaufleitung des Zirkulationssystems aus im Wasser gelöstem Chlorid freies Chlor / Hypochlorit und dosiert dieses Desinfizienz entsprechend der gültigen Grenzkonzentrationen konzentrationskontrolliert und geregelt in das dem Verbraucher zugeführte Wasser. Das infolge der mehr oder weniger ausgeprägten Chlorzehrung in einem Zirkulationssystem zurückkommende Rücklaufwasser enthält (neben noch vorhandenem Seite 25

26 freiem Chlor in von Systemparametern abhängiger Restkonzentration) die aus Chlor / Hypochlorit rückverwandelten Chlorid-Ionen, die mit dem Zirkulationsvorlauf im Bypass durch Elektrolyse erneut in die erforderlichen Desinfizienzien rückverwandelt und entsprechend dosiert werden. Einerseits wird mit dieser Verfahrensvariante mittels spezieller Chlormesstechnik die Einhaltung der Grenzwerte gesichert, andererseits ist gewährleistet, dass während des Anlagenbetriebs an allen Zapfstellen eine für die Desinfektion ausreichende Wirkkonzentration anliegt. Da die entsprechenden Messwerte (z. B. freies Chlor) kontinuierlich sensorisch (= Chlormesstechnik) ermittelt und elektronisch gespeichert werden können, entfällt in diesem Anwendungsfall die separate Führung eines Betriebsbuches Betriebstechnische Maßnahmen Betriebstechnische Massnahmen zielen auf die Sicherung eines bestimmungsgemässen Betriebs und umfassen beispielsweise Folgendes: Nutzung vorhandener / zu integrierender Mess-, Steuer- und Regelvorrichtungen für die Erfüllung folgender Forderungen: - Gewährleistung eines kontaminationshemmenden Temperaturregimes im Trinkwasser warm- (> 60 C / > 55 C) und Trinkwasser kalt- Versorgungsteil (< 25 C); Zirkulationspumpen / Begleitheizungen ohne Unterbrechung betreiben; - Sicherung eines ununterbrochenen bestimmungsgemäßen Betriebs; - Erfassung und Dokumentation wichtiger Betriebsparameter für die frühzeitige Erkennung hygienisch relevanter Abweichungen; - Kontrolle und Durchführung erforderlicher Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Seite 26

27 Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung: > 3 Tage: Anlage / Anlagenteil absperren, bei Wiederinbetriebnahme spülen über die Entnahmearmatur(en) bis zum vollständigen (mehrmaligen) Wasseraustausch; Bei längeren Stillstandszeiten ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. > 4 Wochen: Anlage / Anlagenteil absperren, bei Wiederinbetriebnahme spülen nach DIN ; > 6 Monate: Leitungen entleeren und bei Wiederinbetriebnahme spülen nach DIN ; > 1 Jahr: Anlage / Anlagenteil von der Trinkwasserversorgung trennen, Wiederinbetriebnahme nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen. Schlussbemerkung Die erforderliche hygienische Sanierung eines Versorgungssystems, aus welchem Wasser für den menschlichen Gebrauch an die Öffentlichkeit abgegeben wird, darf nur unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und entsprechend den allgemein anerkannten technischen Regeln erfolgen, wobei stets das uneingeschränkt geltende Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung zu beachten ist. In jedem Einzelfall handelt es sich um die Lösung eines Hygieneproblems für eine spezielle Installation mit typischen Nutzungs- und Betriebsbedingungen sowie einem Nutzerkreis mit definierter hygienischer Sensibilität, wofür eine gesetzes- und regelkonforme technische Variante gefunden werden muss. Dies erfordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betreiber, zuständiger Behörde sowie sachverständigen Planern, Installateuren und Herstellern von Geräten und Anlagen. Seite 27

28 5.2 Heil- und Meerwasser Für Heil- und Meerwasser gelten die gleichen Grundlagen wie für Trinkwasser. Allerdings ist auf die verstärkte Korrosion durch Heil- bzw. Meerwasser an den Einbauteilen, wie Armaturen, Pumpen, Apparaten und Speichern zu achten. Seite 28

29 6 Rechtliche Anforderungen an den Betrieb 6.1 Anforderungen an Betreiber von Anlagen zur Nutzung von örtlichen Kurmitteln Einheitliche Anforderungen der EU an die Betreiber von Anlagen zur Nutzung von Heilwasser, Meerwasser und Peloiden gibt es nicht. Hier gilt das sog. Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Mitgliedsstaaten oder deren Länder oder Regionen ihre eigenen Regelungen erlassen können, da es zu keiner grenzüberschreitenden Vermarktung dieser Produkte (Heilwasser, Meerwasser, Peloide) kommt. Dennoch basieren die meisten nationalen rechtlichen Regelungen auf europäischen Verordnungen oder Richtlinien. Beim Einsatz eines örtlichen Heilmittels als Arzneimittel sind in Deutschland das Arzneimittelgesetz, die zugehörige Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer, der EU-Leitfaden einer guten Herstellungspraxis, die Überwachungsrichtlinie für Heilwasserbetriebe und Heilquellen sowie die Begriffsbestimmungen Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes zu beachten. Wird ein örtliches Heilmittel als Medizinprodukt angewendet, so sind das Medizinproduktegesetz und die zugehörige Verordnung, sowie gegebenenfalls die Begriffsbestimmungen Qualitätsstandards des Deutschen Heilbäderverbandes anzuwenden. Bei der Verwendung des Heil- oder Meerwassers in Schwimm- und Badebecken sind die Anforderungen im Infektionsschutzgesetz und der DIN geregelt. 6.2 Hygieneverantwortung Der Betreiber ist dafür verantwortlich, nach den rechtlichen Vorgaben, den Angaben des Anlagenherstellers und den allgemein anerkannten Regeln die vorgeschriebenen Hygienekontrollen regelmäßig (Eigenverantwortung) durchführen zu lassen. Der Betrieb ist verpflichtet, einen Mitarbeiter zu benennen, der auf Grund seiner Ausbildung, Kenntnisse und durch praktische Tätigkeit gewonnene Erfahrungen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hygienemaßnahmen bietet. Die Gebrauchsanweisungen und Vorschriften sind so aufzubewahren, dass die für die Anwendung und das Betreiben der Anlage notwendigen Unterlagen dem Betreiber und seinen Mitarbeitern jederzeit zugänglich sind. Seite 29

30 7 Prinzipschemata 7.1 Abb.1: Beispiel einer Trinkwasseranlage für ein Hallenbad 7.2 Abb.2: Beispiel einer Meerwasserversorgungsanlage für medizinische Wannen Seite 30

31 Anhang 1: Rechtliche Regelungen Zusätzlich zu den in Kapitel 2 genannten werden nachfolgend die verwendeten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regelwerke aufgelistet: - DIN Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser (Teil 1, Ausgabe 1997) - DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - DVGW Arbeitsblatt W 551 (April 2004) Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserverteilungsanlagen: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen - VDI 6023 (Dezember 1999): Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) vom Trinkwasserverordnung (TrinkwV)) Anhang zu 11 TrinkwV: UBA-Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren; 4.Änderung, Stand November Qualitätsstandards des Landes Schleswig-Holstein vom DIN (Februar 1983): Mikrobiologische Verfahren (Gruppe K): Vorbereitung zur mikrobiologischen Untersuchung von Wasserproben - DIN Richtlinie für Elektro-Wassererwärmer; Warmwasserspeicher mit Nenninhalt bis 1000 Liter - Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz AMG) vom Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer (PharmBetrV) vom Seite 31

32 - Leitfaden einer guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Produkte (PIC-GMP-Leitfaden; PIC-Dokument PH 5/89) vom September Gesetz über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) in der Fassung vom Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukteverordnung - MPV) in der Fassung vom Begriffsbestimmungen des Deutschen Bäderverbandes vom Oktober Abwasserverordnungen des Bundes und des Landes - DIN 3377 Gasverbrauchseinrichtungen; Vorrats-Wasserheizer - DIN 4708 Zentrale Wassererwärmungsanlagen - DIN 4753 Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trinkund Betriebswasser - Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzt (LFGB) vom EN ISO (April 1996): Wasserbeschaffenheit Probenahme (Teil 3: Anleitung zur Konservierung und Handhabung von Proben) - DIN (April 1988): Allgemeine Angaben (Gruppe A): Probenahme von Schwimm- und Badebeckenwasser - ZVSHK (Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima) Merkblatt: Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen Seite 32

33 Anhang 2: Prüfvorschrift für den Nachweis von Legionellen in Trink-, Meer- und Heilwasser sowie Schwimm- und Badebeckenwasser Definition: Legionellen sind gramnegative, mesophile, langsam wachsende Stäbchenbakterien. Zurzeit unterscheidet man 48 Legionella-Spezies mit 70 unterschiedlichen Serogruppen. Probenmenge: Mind. 250 ml Wasser- oder Heilwasserprobe Probengefäße: Gereinigte und sterilisierte Schraubdeckelflaschen mit einem Mindestvolumen von 250 ml aus Duranglas mit Ausgießring und Schraubverschlüssen aus z.b. PPN blau oder entsprechende sterilisierbare Kunststoffflaschen mit oder ohne Thiosulfatvorlage (s. Probenahme Trinkwasser und Badebeckenwasser). Probennahme Heilwasser: Die Probe wird, wenn es sich um Systeme mit einer Ringleitung, Zirkulationsleitung oder einem Leitungssystem mit einer Permanentabspeisung handelt, aus einer Wanne genommen; liegt ein solches Leitungssystem nicht vor, wird eine sonstige festgelegte Probestelle bemustert. Vor der Probenahme aus einem Zapfhahn wird der Hahn zum Ausspülen von Schmutzpartikeln und Keimen voll aufgedreht und das Wasser mind. 1 min lang laufen gelassen (Ablaufvolumen wenigstens 5 bis 10 l). Der voll aufgedrehte Zapfhahn wird daraufhin soweit geschlossen, dass der austretende Wasserstrahl stark genug ist, das Probenahmegefäß schnell zu füllen, aber nicht so stark, dass auf den äußeren Flaschenrand auftreffende Wasserspritzer ins Innere der Flasche gelangen können. Seite 33

34 Handelt es sich um heißes Wasser, ist das jeweilige Probengefäß vor dem Füllen mit einem Handtuch zu umwickeln. Beim Einfüllen der Probe ist darauf zu achten, dass das Probengefäß nicht mit der Zapfstelle in Berührung kommt, um eine etwaige mikrobielle Kontamination zu vermeiden. Die Probenflaschen dürfen nur bis etwa 5 cm unterhalb des Verschlusses mit der Probe gefüllt werden, um den Inhalt vor der Untersuchung gut umschütteln zu können. Wenn das jeweilige Probengefäß mit der notwendigen Wassermenge gefüllt ist, wird zuerst das Gefäß verschlossen und dann erst die Zapfstelle geschlossen. Probennahme Trinkwasser und Badebeckenwasser: Für die Entnahme der Wasserproben gilt die DIN Teil 1 bzw. die DIN EN ISO 5667 Teil 1-3. Zusätzlich ist bei der Probenahme aus Trinkwassersystemen die DIN Teil 14 und bei der Probenahme von Schwimmund Badebeckenwasser die DIN in Verbindung mit der DIN Teil 19 zu berücksichtigen. Für die Entnahme von Proben zur Überprüfung von Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen gelten die Vorgaben von DVGW-Merkblatt W 551 in Kombination mit ISO Sie hat an der Entnahmestelle zu erfolgen, die am weitesten von der Warmwasserbereitung entfernt ist. Dabei läßt man das Wasser nicht ablaufen, sondern füllt es ohne Sterilisation des Zapfhahnes bzw. des Duschkopfes unter Öffnung des Wasserhahns direkt in das sterile Probengefäß, mißt und protokolliert die Temperatur und dokumentiert die Aussagen des Betreibers über die höchstmögliche Temperatur. Je nach Problemstellung können aber Abweichungen erforderlich sein. Wenn es sich um gechlorte Proben handelt, muss das Desinfektionsmittel bei der Probennahme deaktiviert werden. Daher werden gemäß DIN Teil 1 gechlorten Proben pro Liter 1ml einer sterilen 0,2 %igen wässrigen Natriumthiosulfatlösung (m/v) zugesetzt. Seite 34

35 Vorsichtsmaßnahmen bei der Probennahme: Temperaturmessung Die Temperaturmessung der Probe erfolgt gleich an der Entnahmestelle in einem separaten Gefäß. Vermeidung von mikrobieller Kontamination Es darf niemals in die sterilen Flaschen oder sterilen Bechergläser gefaßt werden. Die sterilen Probengefäße dürfen nur kurze Zeit geöffnet werden, d. h. das Befüllen mit der Probe muss in möglichst kurzer Zeit durchgeführt werden. Die Schraubverschlüsse der Probengefäße müssen während der Probenahme mit dem Gewinde nach unten gehalten werden. Beschriftung der Probengefäße: Auf den Probengefäßen werden folgende Angaben vermerkt: genaue Bezeichnung der Probe genaue Bezeichnung der Entnahmestelle. oder entsprechend dem zertifizierten Qualitätssicherungssystem des Untersuchungslabors. Dokumentation auf dem Entnahmeprotokoll: Auf dem Entnahmeprotokoll sind folgende Angaben zu vermerken: Genaue Bezeichnung der Probe Genaue Bezeichnung der Entnahmestelle Entnahmezeit, Entnahmedatum Entnahmetemperatur ( C) und Namenszeichen des Durchführenden Name des Probenziehers, Anmerkungen des Probenziehers Seite 35

36 Probentransport und Aufbewahrung: Zur Vermeidung von Keimgehaltsveränderungen müssen die Proben in lichtundurchlässigen Isolierbehältern (Kühltaschen) transportiert werden. Die Transportzeiten dürfen 6 Stunden (im Falle von Meer- und Heilwasser gemäß den Qualitätsstandards Schleswig-Holstein 12 Stunden) nicht überschreiten. Die Verarbeitung im Labor muss anschließend unverzüglich erfolgen. Ist dies nicht möglich, sind die Proben bei 4 C im Kühlschrank zu lagern. Die Zeitspanne zwischen Probenahme und Untersuchungsbeginn darf nicht mehr als 24 h betragen. Reinigung und Sterilisation der Arbeitsgeräte: Glasgeräte und Flaschen werden nach mechanischer Reinigung mit Trinkwasser gesäubert und anschließend mit dest. oder demin. Wasser gespült und getrocknet. Die Reinigung in Laborspülmaschinen ist ebenfalls möglich, soweit entsprechende Spülprogramme vorhanden sind. Glasgeräte, die zur Untersuchung von mikrobiell verunreinigten Wässern verwendet wurden, sind vor der Reinigung (mechanisch oder per Laborspülmaschine) zu desinfizieren (chemische oder thermische Desinfektion). Die Sterilisation der gesäuberten Glasgeräte erfolgt im Heißluftsterilisator (30 min/180 C) oder im Autoklaven (15 min/ 121 C). Dokumentation der Proben im Prüflabor: Die eingehenden Wasserproben erhalten im Prüflabor eine eindeutig dokumentierte Probennummer, die auf jeder Seite des anzulegenden Prüfprotokolls erscheint. Die Proben werden mit den auf dem probenbegleitenden Entnahmeprotokoll angegebenen signifikanten Daten (Entnahmedatum, Entnahmeort usw.) in das laboreigene Qualitätssicherungssystem eingetragen. Seite 36

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