Die Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht

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1 Die Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht 8. Gemeinsamer Infotag 2016 André Zwaka

2 Betroffene Rechtskreise bei einer Praxisabgabe Mai 2016 KVSH 2

3 KVSH 3 Gute Planung spart Zeit und Geld

4 KVSH 4 Überblick über die Übergabemöglichkeiten Zulassung abgeben (Variante 1) Bei Abgabe der Zulassung ohne zwischenzeitliche eigene Anstellung ist zwingend eine Ausschreibung erforderlich! Abgegeben werden kann: - volle Zulassung - (vorerst) halbe Zulassung Abgabe durch Anstellung (Var.2) Der bisher Zugelassene lässt sich (übergangsweise) von einem anderen Vertragsarzt oder einem MVZ anstellen. Denkbarer Umfang Ganz (ab 31h /Woche) Dreiviertel (20-31 h/woche) Halb (11-20 h/woche) Viertel (bis 10 h / Woche)

5 KVSH 5 Variante 1: Die Ausschreibung als Voraussetzung Antrag an den Zulassungsausschuss (ZA) notwendig Nur notwendig, wenn es sich um einen gesperrten Planungsbereich handelt

6 KVSH 6 Hausärztliche Versorgung Mittelbereiche gemäß Bedarfsplan Niebüll Westerland Flensburg Kappeln Husum Schleswig Eckernförde Tönning Rendsburg Kiel Plön Oldenburg Heide Meldorf Neumünster Eutin Neustadt Brunsbüttel Itzehoe Bad Segeberg/ Wahlstedt Lübeck Bad Oldesloe Metropolregion Südwest Ratzeburg Metropolregion Südost Mölln

7 KVSH 7 Allgemeine fachärztliche Versorgung Planungsbereiche gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie Nordfriesland Flensburg/ Schleswig-Flensburg Kiel Neumünster/ Rendsburg-Eckernförde Plön Ostholstein Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Dithmarschen Steinburg Pinneberg Segeberg Stormarn Herzogtum Lauenburg Lübeck

8 KVSH 8 Spezialisierte fachärztliche Versorgung Planungsbereiche gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie Nordfriesland Flensburg SH Nord 102 Schlesw ig-flensburg Kiel Dithmarschen Rendsburg-Eckernförde SH Mitte 101 Plön Ostholstein SH Ost 103 Neumünster SH Süd-West 105 Steinburg Anästhesisten Radiologen Internisten (fachärztlich tätig) Kinder- und Jugendpsychiater Pinneberg Segeberg SH Süd 104 Stormarn Herzogtum Lauenburg Lübeck

9 KVSH 9 Gesonderte fachärztliche Versorgung Planungsbereich ist das Bundesland Nordfriesland Flensburg Schlesw ig-flensburg Schleswig-Holstein Rendsburg-Eckernförde Kiel Plön Ostholstein Dithmarschen Neumünster Humangenetiker Laborärzte Neurochirurgen Nuklearmediziner Pathologen Physikalische und Rehabilitationsmediziner Strahlentherapeuten Transfusionsmediziner Steinburg Pinneberg Segeberg Stormarn Herzogtum Lauenburg Lübeck

10 KVSH 10 Prüfung der Ausschreibung durch den ZA Ausschreibung immer (Privilegierung), wenn Bewerber Kind, Ehegatte, Lebenspartner des Abgebers ist; BAG-Partner oder Anstellung nur bei 3-jähriger Dauer (wenn nach dem genehmigt) In allen anderen Fällen kann (ab 140% Versorgungsgrad soll) der ZA ablehnen, wenn Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist! Versorgungsgründe könnten sein: Fallzahl, Entfernung zu weiteren Praxen, Alter und Fallzahlen der weiteren Kollegen, besonderes Leistungsspektrum (Nervenärzte, Internisten), Versorgungsgrad konkret (womöglich Öffnung des Planungsbereiches bei Ablehnung des Antrages)...

11 KVSH 11 Wie erfolgt die Ausschreibung? Ausschreibung muss nach positiver Prüfung durch den ZA im öffentlichen Mitteilungsblatt der KV (derzeit Ärzteblatt der Ärztekammer) erfolgen. Frist grundsätzlich 6 Wochen, bei privilegierter Ausschreibung 2 Wochen Zusätzlich können folgende Möglichkeiten genutzt werden: Veröffentlichung auf der Seite Information an die der KV bekannten niederlassungswilligen Personen Teilweise Information im Mitteilungsblatt des Berufsverbandes

12 KVSH 12 Bei Eingang von Bewerbungen Information an Abgeber über eingegangene Bewerbungen Erst nach Vorlage eines Kaufvertrages kommt Nachfolge auf die Tagesordnung einer Sitzung des Zulassungsausschusses Verhandelt werden sollte bei Einzelpraxen mit jedem Bewerber, da keine Wunschnachfolge

13 KVSH 13 Kaufpreis/Kaufvertrag Zivilrecht Vertragliche Vereinbarung zwischen Abgeber und Übernehmer ohne Überprüfung Vertragsarztrecht Die wirtschaftlichen Interessen des Abgebers sind nur bis zur Höhe des Verkehrswertes zu wahren Keine pauschale Überprüfung des vereinbarten Kaufpreises durch den Ausschuss

14 KVSH 14 Praxisübernahmevertrag Verwendung von Musterverträgen ersetzt keine Rechtsoder Steuerberatung Keine Haftung bei Verwendung solcher Verträge!

15 KVSH 15 Auswahlverfahren - Grundsätzliches Bei einer BAG/ÜBAG oder einem MVZ: Einzelpraxis, also auch Praxisgemeinschaften Partner wählen unter den vorhandenen Bewerbern den Nachfolger aus (Wunschrecht der verbleibenden Gesellschafter!) Kein Wunschrecht! Aber Privilegierung möglich (vgl. Ausführungen zu Ausschreibungen)

16 KVSH 16 Auswahlkriterien des ZA Fortführung am bisherigen Praxisort Bereitschaft zur Zahlung mindestens des Verkehrswertes Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen Privilegierung (Wunsch BAG-Partner, Kind, Ehegatte, Lebenspartner etc.) Eignung der Bewerber (Schwerpunkte, Genehmigungen) Dauer der ärztlichen Tätigkeit (Verlängerung um Erziehungs- und Pflegezeiten); maximal 60 Monate ab Facharzt/Schwerpunkt anrechenbar Dauer der Eintragung in die Warteliste Approbationsalter; maximal 60 Monate anrechenbar Erfüllung eines besonderen Versorgungsbedürfnisses, das die KV in der Ausschreibung definiert hat Weitere im Gesetz genannte Gründe

17 KVSH 17 Zeitablauf Beispiel 2016 Antragseingang einer Einzelpraxis Ende April Entscheidung ZA Mai Veröffentlichung im Juni-Heft Bewerbungsfrist bis Ende Juli (EP) Frühestens im ZA September Entscheidung über Nachfolge

18 KVSH 18 Abgabe einer hälftigen Zulassung Die Ausschreibung (erst) einer halben Zulassung ist möglich: gleiches Verfahren wie bei der Abgabe einer vollen Zulassung Steuerrechtlich unter Umständen ungünstig Übergabe-BAG mit zwei halben Sitzen für zwei Personen möglich (Mindestlaufzeit beachten!) Änderungen bei der Honorarverteilung beachten!

19 KVSH 19 Variante 2: Verzicht zugunsten einer Anstellung Wenn keine Privilegierung (bei Bewerberauswahl) Niedrige Fallzahl (Ablehnung Ausschreibung droht) oder Konkurrenzbewerbungen zu erwarten sind; Ist der Verzicht zugunsten der Anstellung (Flucht in die Anstellung) unter bestimmten Voraussetzungen eine Alternative!

20 KVSH 20 Variante 2: Verzicht zugunsten einer Anstellung Warum ist das eine Alternative? Anstellung des bisher Zugelassenen am gleichen Ort wird bei vollständigen Unterlagen ohne Prüfung der Versorgungsrelevanz genehmigt Anstellung und Nachbesetzung ohne Konkurrenten Zulassungsausschuss muss Anstellung an einem anderen Ort genehmigen, wenn Sicherstellungsgründe einer Verlegung nicht entgegenstehen Dadurch kann ein langes Ausschreibungsverfahren (incl. Prüfung der Fallzahl) umgangen werden und der Wunschnachfolger ohne Auswahl unter Konkurrenten tätig werden.

21 KVSH 21 Variante 2: Verzicht zugunsten einer Anstellung Abgeber(in) wird in einer anderen Vertragspraxis oder einem MVZ angestellt Hinweis: sinnvoll ist nur die ganztägige Anstellung zur Übertragung der vollen Arztstelle incl. des vollen Budgets. Vorlage Arbeitsvertrag notwendig Evtl. Verlegung wird gesondert geprüft (Später) auch Teilzeit zulässig Nachbesetzung der Anstellung möglich (Wunschnachfolger?) Rückumwandlung der Anstellung in Zulassung möglich ACHTUNG: Mindestfristen der Tätigkeit beachten Folge:

22 KVSH 22 Praxisbörse Angebote und Gesuche können kostenfrei inseriert werden. Mail an oder schriftlich an die KVSH Praxisbörse

23 KVSH 23 Ihre Ansprechpartner in der Zulassung/Praxisberatung Tel Jeden 1. Mittwoch im Monat von Uhr Uhr Offene Sprechstunde : Beratung ohne vorherige Terminvereinbarung durch die Zulassung/Praxisberatung

24 KVSH 24 Infomarkt der KVSH am und An einem Mittwoch im Quartal stehen ohne Anmeldung ab Uhr ca Uhr Mitarbeiter der KVSH für Ihre Fragen zur Verfügung.

25 KVSH 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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