Fragen der BürgerEnergiegenossenschaften Antworten Bündnis 90/DIE Grünen
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- Louisa Pohl
- vor 7 Jahren
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1 1. Wie steht Ihre Partei zu dem integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) des Landes Baden-Württemberg und deren genannten Ziele bei erneuerbaren Energien und Energieeffizienz? Unser zentrales Ziel ist es, den Klimawandel zu begrenzen und Treibhausgase zu reduzieren. Wir Grünen begreifen Klimaschutz und Energiewende auch als ökonomische Chance für Baden- Württemberg. Das Engagement für Energieeinsparung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien halten wir für eine wichtige Investition in Zukunftsbranchen. Wir haben ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasen verabschiedet. Baden-Württemberg hat damit als eines der ersten Bundesländer dem Klimaschutz einen Gesetzesrang verliehen. Bis zum Jahr 2020 soll der CO 2-Ausstoß des Landes um mindestens 25 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent sinken. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Landesregierung ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) entwickelt. Das IEKK enthält konkrete Strategien und 108 Maßnahmen, die derzeit unter Beteiligung aller Regierungsressorts umgesetzt werden. Ein Beirat aus Vertretern aller gesellschaftlicher Gruppen, der Kirchen, der Wirtschaft und der Wissenschaft, begleitet die Umsetzung des IEKK s. Das Land nimmt aktiv seine Vorbildfunktion gegenüber Kommunen, Wirtschaft und Privatleuten wahr. Mit der öffentlichkeitswirksamen Energiewendekampagne wurde ein Informationsforum für Bürger und Wirtschaft zu allen Energiewende-, Energieeffizienz- und Förderthemen geschaffen. Um Energieeinsparung und Energieeffizienz im Land voranzubringen, wurden in den vergangenen Jahren in den Landkreisen Energieagenturen gegründet, die unter anderem Bürgerinnen und Bürgern Erstberatungen für die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften anbieten. In allen 12 Regionen im Land werden regionale Kompetenzstellen für Energieeffizienz (KEFF) geschaffen. Die Vernetzung mit den Energieagenturen und den regionalen IHKs und Wirtschaftsförderern bringt der Energieeffizienz einen weiteren Schub. So können Industrie, Gewerbe und Handwerk beim Thema Energieeffizienz direkt auf deutlich ausgeweitete Informations- und Beratungsangebote zurückgreifen. Ziel ist es, den Unternehmen im Land in jeder Region eine Anlaufstelle für Beratungen und Informationen zum Thema Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen. Der aktuelle Bericht zur Umsetzung des IEKK vom März 2015 kann eingesehen werden unter: g-kurzbericht_2014.pdf. 2. Der Ausbau erneuerbaren Energien im Land liegt im Bereich PV und Wind weit hinter dem geplanten Ausbaukorridor des IEKK. Wie und mit welchen Maßnahmen will Ihre Partei auf Landesebene sicherstellen, dass die formulierten Etappenziele erreicht werden? Wir Grüne stehen zu dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Photovoltaik auf 12% und den der Windenergie am baden-württembergischen Strommix auf 10% zu erhöhen. Um dies zu erreichen, haben wir gleich nach Regierungsantritt einen Paradigmenwechsel in der Windkraft in Baden- Württemberg herbeigeführt. Wir haben das Landesplanungsgesetz dahin geändert, dass Windräder nicht mehr per se verboten sind, sondern grundsätzlich erlaubt sind. Somit haben wir die vorherige Windkraftblockade im Land aufgehoben. Auch unsere Hausaufgaben beim Arten- und Naturschutz haben wir gemacht. Beispielsweise wurde erstmalig im Land der Vogelzug flächendeckend kartiert. Der
2 Ausbau der Windkraft, der Bau von Anlagen und die Genehmigung der Verfahren laufen auf vollen Touren. Baden-Württemberg wird inzwischen bundesweit attestiert beim Ausbau der Windenergie im Vergleich zu den anderen Bundesländern aufzuholen. Die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2015 gingen 53 neue Anlagen in Betrieb so viel wie nie zuvor in Baden-Württemberg. Laufend werden neue Windparks eröffnet. Über 100 weitere Anlagen sind genehmigt, befinden sich in Bau bzw. können gebaut werden und über 200 weitere Anlagen sind im Genehmigungsverfahren. Mit diesen Zahlen wird auf halbem Weg ins Jahr 2020 ein Anteil von 5% am baden-württembergischen Strommix erreicht. Neben der Windenergie ist Photovoltaik (PV) ein weiterer Grundpfeiler zum Erreichen des Ausbauziels von 38 Prozent an Erneuerbaren Energien. Dieses Ziel wurde von der grün-geführten Landesregierung 2013 mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes festgelegt. Photovoltaik liegt aktuell bei über 8% Anteil am baden-württembergischen Strommix. Nach Zubau-Raten in Baden-Württemberg von zuvor jährlich ca. einem Gigawatt (GW) Leistung ist mit der EEG Novelle 2014 des Bundes auch in Baden-Württemberg der PV-Ausbau auf ca. ein ¼ eingebrochen, in anderen Bundesländern sogar noch stärker. Mit 1,5 GW Zubau im Bund liegt die Bundesregierung sogar gravierend unter dem eigenen Zubaupfad, der im EEG 2014 auf 2,5 GW jährlich festgelegt wurde. Das EEG als Fördergesetz wird zur Ausbaubremse! Da auch mit der EEG-Novelle 2016 von der Bundesregierung leider keine Verbesserung der Situation für die PV zu erwarten ist, wollen wir die PV-Eigenstromerzeugung zum Beispiel auf großen Produktionshallen außerhalb des EEG vorantreiben. PV-Strom auf Gewerbehallen kann inzwischen für unter 10 Ct/kWh erzeugt werden. Davon können dann das produzierende Gewerbe oder Betriebe mit hohen Kühllasten durch Eigenverbrauch profitieren. Immer öfter erzeugen solche Firmen Ihren Strom wirtschaftlicher selbst, als wenn sie ihren Strom für Minimum Ct/kWh einkaufen. Es gibt inzwischen Beispiele, bei denen der erzeugte PV-Strom ohne teure Speichertechnik zu über 90% selbst verbraucht werden kann, indem die Produktionsabläufe entsprechend angepasst werden. Dabei wird nur so viel PV-Fläche errichtet, wie Strom im Gewerbebetrieb auch tatsächlich verbraucht werden kann. Hier kann sich ein neues, interessantes Betätigungsfeld für Bürgerenergiegenossenschaften entwickeln. So lassen sich Energiekosten im Gewerbe sparen, daher wollen wir den Ausbau der Photovoltaik, trotz schlechter bundesgesetzlicher EEG-Rahmenbedingungen weiter, vorantreiben. 3. Oft steht bei erneuerbaren Projekten Umweltschutz vs. Klimaschutz und ökologische Auflagen verschlechtern die Rentabilität von erneuerbaren Projekten. Könnten Sie sich vorstellen im Bauleitverfahren Klimaschutzmaßnahmen über ökologische Maßnahmen zu stellen? Wir sehen die Belange des Klimaschutzes und den Schutz von Natur und Umwelt als gleichrangig an. Es war in der Vergangenheit nicht immer so, dass der Klimaschutz den heute hohen Stellenwert im Abwägungsprozess der Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms hatte. Um diesen Abwägungsprozess auf eine fachliche Basis zu stellen, haben wir flächendeckende Artenschutzkartierungen sowie Erfassungs- und Bewertungshinweise erstellt, die zuvor völlig fehlten. Diese sind eine wichtige Voraussetzung für den Abwägungsprozess im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Die Errichtung von Windenergieanlagen in besonderen Naturschutzgebieten ist in Landschaftsschutzgebieten eigentlich ausgeschlossen, aber in Ausnahmefällen möglich. Im Windenergieerlass wurde deshalb die Konzentration von Windenergieanlagen (Windparks) und deren
3 Mindestabstand zueinander festgeschrieben, um eine Zerstörung des Landschaftsbildes planerisch entgegen zu wirken, und so trotzdem den Bau möglichst vieler Windenergieanlagen zu ermöglichen. 4. Im Wärmemarkt sind bislang erst geringe Fortschritte zu verzeichnen um die CO2- Emissionen zu reduzieren, vor allem beim Wohnungsbestand. Wärmenetze unter Einbeziehung von KWK und EE sind wichtige Bausteine um die Wärmewende voran zu bringen. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen um den Ausbau von Wärmenetzen und KWK zu beschleunigen? In den Medien wird die Energiewende immer nur entlang des Themas Strom diskutiert, obwohl die Heizkostenrechnung die Haushalte viel stärker belastet als die Stromrechnung. Wir haben KfW-Kredite noch zinsgünstiger gemacht, was dazu führte, dass in den Jahren 2012 und 2013 Mittel für Sanierungen - sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich - von über 6 Mrd. Euro aus Baden-Württemberg abgerufen wurden. Im Länderranking liegt Baden-Württemberg damit an der Spitze. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland mit einem Erneuerbaren Wärmegesetz (EWärmeG) für Bestandsgebäude und hat damit im Wärmebereich ein Alleinstellungsmerkmal. Mit der Novellierung 2015 wurde das EWärmeG auf bestehende Gewerbe- und Bürogebäude ausgeweitet. Außerdem wurde der Pflichtanteil zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs durch regenerative Energien von 10 auf 15 Prozent angehoben. Damit wird die Unabhängigkeit vom Import fossiler Energieträger erhöht, was einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele darstellt. Auch wenn zunächst Investitionen anstehen, werden dauerhaft Energiekosten gesenkt. Die Landesregierung geht inzwischen bei den eigenen Landesliegenschaften mit vorbildlichen Sanierungen voran. Ein wichtiges neues Element der EWärmeG-Novelle ist der gebäudeindividuelle, energetische Sanierungsfahrplan. Es zeigt den Eigentümern, wie und mit welchen Mitteln und Kosten ihr Gebäude energetisch saniert werden kann. Ein wichtiges Element unserer Strategie ist auch die Kraftwärmekopplung (KWK) und der Ausbau von Wärmenetzen. Mit der KWK-Offensive des Landes werden jetzt aktuell Förderprogramme zum Ausbau von Nahwärmenetzen und der KWK aufgelegt weil sich die Novelle des KWKG durch die Bundesregierung immer weiter verzögert hat. 5. Wird Ihre Partei Fördermaßnahmen oder ordnungspolitische Maßnahmen auf Landesebene ergreifen um das Erreichen der im IEKK beschriebenen Ziele sicher zu stellen? Ja, unter anderem zu diesem Zweck soll eine Klimastiftung gegründet werden. Die ordnungspolitischen Maßnahmen, die wir zur Umsetzung der IEKK-Maßnahmen außerdem ergreifen werden, wurden ja bereits in den vorhergehenden Antworten hinreichend erläutert. 6. Wie sieht Ihre Partei das Thema Energiewende in Bürgerhand? Ohne die Energiewende in Bürgerhand stünde die Energiewende nicht da, wo sie heute steht. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Strommix beträgt bundesweit ca. 33 %. Das ist eine Verzehnfachung gegenüber dem Anteil von vor 25 Jahren. Es waren einzelne Bürger und die Bürgerenergiegenossenschaften, die mit den neuen Techniken experimentierten, diese einsetzten, weiter entwickelten und überhaupt erst zum heutigen Erfolg führten. Energieerzeugung in Bürgerhand muss auch weiterhin ein bedeutender Baustein der Energiewende bleiben. Die Energiewende
4 bedeutet nicht wie in der alten Energiewelt, dass einige wenige gute Renditen erzielen. Energiewende bedeutet konkret, dass viele Betreiber vieler tausender dezentraler Anlagen wirtschaftlich an der Energiewende partizipieren und vor Ort Wertschöpfung entsteht, von denen die Menschen profitieren. Trotzdem werden mit zunehmendem Umbau der Energiewirtschaft zu einer vollständig, erneuerbaren Versorgung auch die großen Energieversorger eine wichtigere Rolle als bisher einnehmen oder einnehmen müssen, wenn sie nicht vom Markt verschwinden wollen. 7. Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) erfahren in unserer Gesellschaft eine hohe Akzeptanz. Jedoch wird Ihnen mit bürokratischen Hürden und Auflagen das Leben sehr schwer gemacht. Wie würden Sie bürokratische Hürden, vor allem für kleine BEGs, abbauen? Der Bau von Energie erzeugenden Anlagen unterliegt einem gesetzlichen Genehmigungsverfahren, das für alle Betreiber gleich ist egal ob Einzelperson oder Großkonzern. Insofern können Bürgerenergiegenossenschaften im Rahmen der Gleichbehandlung gegenüber anderen Betreibern nicht besser gestellt werden. Es gab jedoch Verbesserungen zum Genossenschafts- und Steuerrecht. Diese können eingesehen werden unter: Das Land bietet in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Genossenschaftsverband BWGV den Energiegenossenschaften bereits seit Anfang 2010 vielfältige Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und zur Qualifizierung an. So finden seit Januar 2010 landesweit halbjährliche Treffen zum Erfahrungsaustausch statt wurde im Auftrag des Umweltministeriums der Leitfaden Bürger machen Energie Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen erstellt. Die LUBW hat dazu sechs regionale Qualifizierungsworkshops und zwei Informationsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt Bürgerenergiegenossenschaften durchgeführt fanden ein weiterer Qualifizierungsworkshop und zwei Strategieworkshops zur weiteren Arbeit der Energiegenossenschaften sowie ein Erfahrungsaustausch der Nahwärmegenossenschaften statt. Hinzu kommen weitere Workshops, z. B. auch im Rahmen von regionalen Energiekongressen und - veranstaltungen. Wir Grüne werden uns in der Landesregierung und im Bund dafür einsetzen, dass im Zuge der weiteren Ausgestaltung der Energiewende die Akteursvielfalt erhalten bleibt, also Regelungen so ausgestaltet werden, dass weiterhin auch Energiegenossenschaften ihren Beitrag leisten und teilhaben können. 8. Mehrfache Studien zeigen auf, dass die Akzeptanz von Großprojekten im Bereich der Energiewende durch die Bürgerbeteiligung maßgeblich verbessert wird. Jedoch sind BEGs bei Ausschreibungen meist benachteiligt. Wie möchte Ihre Partei die Rahmenbedingungen für BEGs, vor allem im kommunalen Umfeld, verbessern? Uns Grünen ist es besonders wichtig, dass bei Großprojekten wie Windparks über die Bürgerbeteiligung die Akzeptanz vor Ort erhöht wird. Bei der Ausschreibung von Staatsforstflächen für den Bau von Windenergieanlagen wurde deshalb ein Vergabekriterium Bürgerbeteiligung eingeführt, das mit 30% in die Vergabebewertung mit einfließt. Bürgerenergiegenossenschaften werden so z.t. in Kooperation mit Projektierern angemessen berücksichtigt.
5 Damit es auch mit der EEG-Novelle 2016 und dem vom Bund geplanten Ausschreibungsmodell für die Windenergie sowie deren Ausbau im Land weitergehen kann und zukünftig nicht nur noch Anlagen im Norden einen Zuschlag erhalten, ist eine Regionalisierungsquote unverzichtbar. Diese stellt sicher, dass der Ausbau der Windenergie im Süden nicht auf der Strecke bleibt. Unter der Federführung von Baden- Württemberg wurde dahingehend ein Bundesratsbeschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, beim zukünftigen Ausschreibungsmodell eine regionale Verteilung beim Windenergieausbau sicher zu stellen. Besonders wichtig bei der EEG-Novelle 2016 wird für die Energiegenossenschaften sein, dass die Ausschreibungsgrenze erhöht wird. Bisher will die Bundesregierung schon ab einer Leistung von einem MW die Ausschreibungsteilnahme verbindlich machen. Damit werden die Bürgerenergiegenossenschaften faktisch von den Ausschreibungen ausgeschlossen. Abgesehen davon, dass heute niemand so kleine Windenergieanlagen baut, weil sie unwirtschaftlich sind, ist für Energiegenossenschaften mit oftmals nur einem oder zwei Windenergieprojekten aufgrund der finanziellen Vorleistungen eine Teilnahme an Ausschreibungen zu risikobehaftet. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Errichtung kleinerer Windparks, wie sie meist von Bürgerenergiegenossenschaften errichtet werden, außerhalb des Ausschreibungsmodell möglich bleibt. Weitere Rahmenbedingungen, vor allem in den Kommunen, werden vor Ort gestaltet und sollten nah am Bürger sein. Dazu ist es wichtig, dass Bürgerenergiegenossenschaften ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, damit sie bei Projekten mitgenommen anstatt ausgebootet werden. 9. Contracting Modelle, auch PPP-Modelle genannt, werden von Expertenkreisen als gutes Mittel anerkannt um im öffentlichen Bereich Investitionen schneller und effizienter voranzubringen. Dennoch werden oft Investitionen von Kommunen gar nicht getätigt oder in die Zukunft verschoben. Wie steht Ihre Partei zu Contracting Modellen, vor allem im Bereich Energie und Energieeffizienz, und wie würden Sie Rahmenbedingungen oder Anreize schaffen, dass Kommunen mehr diese Form von Investitionen umsetzen? auch in Zusammenarbeit mit örtlichen BEGs. Wir haben ein Förderprogramm Klimaschutz mit System zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten auch durch kleinere Kommunen aufgelegt. Wir stellen derzeit auch die Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg gesellschaftsrechtlich neu auf, damit genau die in der Fragestellung beschriebenen Anliegen als ein Maßnahmenschwerpunkt im IEKK des Landes zielgerichteter als bisher umgesetzt werden können. 10. Würde Ihre Partei speziell Contractingmodelle bei Fördermaßnahmen fördern? Um Contractingmodelle zu stärken wurde im Rahmen der Offensive zur Kraftwärmekopplung im Februar 2016 ein Förderprogramm ins Leben gerufen. Damit wird der Ausbau energieeffizienter Wärmenetze im Land vorangebracht. Das auf sechs Jahre angelegte Programm hat ein Fördervolumen von insgesamt 8,8 Mio. Euro. Der größte Anteil der gesamten Endenergie im Land wird für Heizen und warmes Wasser verbraucht. Das Förderprogramm unterstützt unser Ziel unsere Wärmeversorgung spätestens bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten. Dazu müssen wir den Wärmebedarf unserer Gebäude konsequent reduzieren und den verbleibenden Restwärmebedarf vornehmlich auf Basis erneuerbarer Energien
6 decken. Hierbei kommt dem Ausbau von Wärmenetzen eine wichtige Rolle zu. Sie ermöglichen es, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und vorhandene Abwärme effizient zu nutzen. Contractingmodelle sind für die Umsetzung besonders prädestiniert. Das Förderprogramm knüpft an das erfolgreiche Förderprogramm Bioenergiedörfer an, welche auch im Rahmen von Contracting Wärmedienstleistungen anbieten. Mit dem Fokus auf Wärmenetze zur Integration verschiedener Wärmequellen ist es jedoch viel breiter angelegt. Zudem fördert das Programm sowohl investive Maßnahmen und es unterstützt Beratungs- und Vorbereitungsmaßnahmen im Vorfeld zum Ausbau von Wärmenetzen.
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