Info zur Fachausbildung Ausbilder Schwimmen im LV Baden

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1 Info zur Fachausbildung Ausbilder Schwimmen im LV Baden Vorbereitung auf die Fachausbildung: Durch die Zweiteilung des Lehrscheins in den Ausbilder Schwimmen und den Ausbilder Rettungsschwimmen findet die Ausbildung und Prüfung an einem Stück statt (3 Tage - Freitagmorgen bis Sonntagnachmittag). Darum sollte sich jeder Teilnehmer gut vorbereiten. Ganz wichtig ist, dass ihr das Handbuch Schwimmen der DLRG gut durchgearbeitet habt und die Inhalte schon jetzt in eure Ausbildungsarbeit mit einbindet. Auch solltet ihr euch mit den Baderegeln und der Selbst und Fremdrettung bei den Jugendschwimmabzeichen beschäftigt haben. Folgende Lernerfolgskontrollen (Prüfungen bzw. Gruppenarbeiten) werden innerhalb der Fachausbildung durchgeführt: Fragebogen Ausbilder Schwimmen Lehrprobe Anfängerschwimmen (Theorie und Wasserarbeit) Lehrprobe Schwimmen (Technik, Fehlererkennung, / Theorie und Wasserarbeit) Die Hausarbeit muss erst nach dem Lehrgang geschrieben werden. Alles weitere dazu wird während der Fachausbildung besprochen Fragebogen Ausbilder Schwimmen: (=Fragenkatalog Schwimmen/ Rettungsschwimmen) Den aktuellen Fragenkatalog Schwimmen/ Rettungsschwimmen) findet Ihr unter Dieser (nur der Bereich für Ausbilder Schwimmen) muss zu Beginn der Fachausbildung ohne Hilfsmittel ausgefüllt werden und genügend richtige Antworten haben. Hausarbeit: Alles Wichtige zur Hausarbeit wird während der Fachausbildung besprochen. Die Hausarbeit wird nach dem eigentlichen Lehrgang vom Teilnehmer erstellt und beim Leiter Ausbildung des LV Baden eingereicht. Mehrere Prüfer lesen und bewerten dann die Hausarbeit. Die Themen für die Hausarbeit (= Darlegung eines Ausbildungskonzepts) sind den Themenvorschlägen für Hausarbeiten im LV Baden zu entnehmen. Selbst gewählten Themen sind nur nach vorhergehender Absprache und Genehmigung durch den Leiter Ausbildung des Landesverbands Baden erlaubt. Wer jetzt schon mehr dazu wissen möchte, der kann sich die Tipps zur Hausarbeit von Marc Tichy durchlesen. Lehrprobe Anfängerschwimmen und Lehrprobe Schwimmen: Jeder Prüfling bekommt ca. 5 min vor seiner Prüfung ein Kärtchen mit dem Thema seiner Prüfung. Der Prüfling sagt seiner Prüfungsgruppe nicht sein Prüfungsthema. 4-6 Personen aus der Prüfungsgruppe (nicht der Prüfling, der als nächstes an die Reihe kommt) spielen die Schüler (Kinder oder Erwachsene). Wird von den Schülern verlangt, dass sie ängstlich sind, dann wird das vor der Prüfung bekannt gegeben. Ansonsten sind es ganz durchschnittliche (liebe) Schüler. Die Prüfung erfolgt als Monolog, d.h. erlaubt ist kein Abfragen seitens des Prüflings (z.b. was könnt ich schon alles oder was wollt ihr jetzt tun ). Die Prüfungsgruppe ist angehalten dem Prüfling nicht zu helfen. Jeder Prüfling hat ca. 5 min für seine Prüfung. Da dieser zeitliche Rahmen sehr begrenzt ist, ist auf jedes ausschmückende Gerede zu verzichten (z.b. Schön, dass Ihr alle wieder da seid ). Es reicht, wenn jede Übung einmal von den Kindern geübt wird. Die zu übende Strecke sollte nicht all zu lange sein. Auch müssen nicht alle Kinder alle Übungen durchführen. Sicherheitsanweisungen Seite 1 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

2 sollten auf ein Minimum reduzieren werden und nur die Übungen betreffen. Übungs- und Spielgeräte sind in ausreichender Menge vorhanden (Pool-Nudeln, Ufos, Bälle, Ringe ). Wir wissen, dass Ihr im eurem Schwimmkurs daheim den Kindern viel Zeit zum Üben gebt und jeder alles üben darf. Aber hier geht es um eine Lehrprobe, bei der wir sehen wollen, ob Ihr die Lehrweise des Schwimmens beherrscht. Wenn Ihr in eurer Gruppe ausreichend Erfahrung in der Ausbildung von Kindern und Erwachsenen im Schwimmen gesammelt habt, dann fällt euch die Prüfung nicht schwer. Folgendes Wissen ist für das Bestehen der Lehrproben Anfängerschwimmen und Schwimmen unabdingbar: - Ziel, Maßnahmen, Methoden Materialien für die Wassergewöhnung - Die Wasserbewältigung mit ihren Grundfertigkeiten (Teillernzielen) Tauchen, Atmen, Springen, Auftreiben/ Schweben, Gleiten und Rotation - Schwimmtechniken (kennen und vermitteln) und Fehlererkennung/-behebung - Methodische Übungsreihen zu all diesen Gebieten und methodische Hilfsgeräte Um euch einen Eindruck von den gestellten Themen zu vermitteln, findet Ihr nachfolgend eine exemplarische Darstellung möglicher Lehrprobenthemen: Lehrproben Anfängerschwimmen: 1. (Wassergewöhnung): Es ist die 2. Unterrichtsstunde deines Schwimmkurses mit Kindern. Mache mit deinen Schülern Übungen oder Spielformen, bei denen es spritzt oder sie sogar Wasser ins Gesicht bekommen können. 2. (Wassergewöhnung): Bringe deinen ängstlichen Kindern im Schwimmkurs das Ausatmen (blasen) ins Wasser bei. 3. (Wassergewöhnung): Deine Schüler (Kinder) sollen zum ersten Mal im Schwimmkurs den Wasserwiderstand und den Auftrieb kennen lernen. (Hüfttiefes Wasser) 4. (Wassergewöhnung): Du hast ängstliche Schüler (Kinder). Bringe sie dazu den Kopf unterzutauchen. 5. (Wasserbewältigung): Deine Schüler (Kinder) haben schon erste Erfahrungen mit dem Auftrieb des Wassers gemacht z.b. Bälle unter Wasser drücken, stützeln. Vertiefe dies mit Auftriebsübungen z.b. im Schwebezustand. 6. (Wasserbewältigung): Übe mit deinen Schülern (Kindern) im Schwimmkurs das Tauchen mit offenen Augen. 7. (Wasserbewältigung): Bringe deinen Schülern (Kinder) im Schwimmkurs das Springen bei (im Wasser bzw. vom Beckenrand). 8. (Wasserbewältigung): Deine Schüler (Kinder) sollen sich das erste Mal in ihrem Schwimmkurs auf den Rücken legen. 9. (Wasserbewältigung): Beginne mit deinen Schülern (Kinder) im Schwimmkurs mit dem Gleiten im hüfttiefen Wasser. 10. (Wasserbewältigung): Deine Schüler (Kinder) sind fit in der Wasserbewältigung. Übe mit ihnen den Lagewechsel (Bauch, Rücken) und die Rotation um die Körperachsen (Längs- und Querachse). Seite 2 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

3 Lehrproben Schwimmen: 1.: Bringe deinen Schülern (Kinder) den Armzug des Brustschwimmens bei (keine Vorkenntnisse vorhanden). 2.: Deine Schüler (Kinder) haben theoretisch und "praktisch" auf der Wärmebank den Brustbeinschlag erklärt bekommen. Gehe mit ihnen ins Wasser und führe die Ausbildung fort. 3.: Übe mit deinen Schülern (Kinder) die Beinbewegung des Brustschwimmens in Rückenlage und korrigiere die auftretenden Fehler. 4.: Deine Schüler (Kinder) sollen die Atmung beim Brustschwimmen erlernen. Übe dies in einer methodischen Übungsreihe und erkläre deinen Schülern die Atmung. 5.: Deine Schüler (Kinder) haben Probleme mit der Koordination beim Brustschwimmen. Mache mit ihnen hierfür Übungen und korrigiere deine Schüler. 6.: Deine Schüler (Kinder) beherrschen das Brustschwimmen. Jetzt möchten sie Kraulen lernen. Bringe ihnen die Beinbewegung des Kraulschwimmens bei. 7.: Deine Schüler (Kinder) beherrschen das Brustschwimmen. Jetzt möchten sie Kraulen lernen. Bringe ihnen die Armbewegung des Kraulschwimmens zusammen mit der Atmung bei. 8.: Deine Schüler (Kinder) haben das Seepferdchen geschafft. Jetzt geht es an die Verlängerung der zu schwimmenden Strecken. Zeige hierfür eine methodische Übungsreihe auf. 9.: Deine Schüler (Kinder) können schon m weit schwimmen. Sie sollen nun den Startsprung erlernen. Führe dazu Übungen mit ansteigendem Schwierigkeitsgrad durch. Seite 3 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

4 Musterzeitplan: Freitag, xx.xx.20xx bis 13:45 Eintreffen der Teilnehmer / Anmeldung 14:00-14:30 Begrüßung (im Lehrsaal) 14:30-15:00 Fragebogentest 15:00-16:30 Anatomie kindgerecht (Ohr, Lunge, Herz; Hyperventilation, Schwimmbad-Blackout) (Gruppenarbeit) 16:30-16:45 PAUSE 16:45-17:30 Schwimmenlernen mit Erwachsenen 17:30-18:15 Anfängerschwimmen 18:15-19:15 ABENDESSEN 19:15-20:30 Anfängerschwimmen (Bad) 20:30-21:00 PAUSE 21:00-21:30 bei Bedarf Rücksprache bez. Fragebogentest Samstag, xx.xx.20xx 07:45 FRÜHSTÜCK 8:30-9:30 Lehrprobe Anfängerschwimmen (Gruppe 1+2; Pause Gruppe 3+4) (Bad) 9:30-10:30 Lehrprobe Anfängerschwimmen (Gruppe 3+4; Pause Gruppe 1+2) (Bad) 10:45-11:00 Ergebnisbekanntgabe Lehrprobe Anfängerschwimmen (Gruppe 1+2) 11:00-11:15 Ergebnisbekanntgabe Lehrprobe Anfängerschwimmen (Gruppe 3+4) 11:15-12:00 Videoanalyse (Fehleranalyse) 12:00-13:00 MITTAGESSEN 13:00-13:45 Übungssammlung Kraul, Brust 13:45-14:00 PAUSE 14:00-14:45 Schwimmen - MÜR 15:00-16:00 Schwimmen - MÜR (Bad) 16:00-17:00 Nachprüfungen Lehrproben Anfängerschwimmen (Rest Pause) (Bad) 17:00-17:30 PAUSE 17:30-18:15 Aufbau einer Hausarbeit 18:15-19:00 ABENDESSEN 19:00-20:30 Drogen - Haben wir dieses Problem auch im Schwimmbad? 20:30-22:00 Sauna (nur wer möchte) Sonntag, xx.xx.20xx 07:45 FRÜHSTÜCK 8:30-9:30 Lehrprobe Schwimmen (Gruppe 3+4; Pause Gruppe 1+2) (Bad) 9:30-10:30 Lehrprobe Schwimmen (Gruppe 1+2; Pause Gruppe 3+4) (Bad) 10:45-11:00 Ergebnisbekanntgabe Lehrprobe Schwimmen Gruppe :00-11:15 Ergebnisbekanntgabe Lehrproben Schwimmen Gruppe :15-12:00 Schwimmen mit verschiedenen Beeinträchtigungen (Gruppenarbeit) 12:00-12:45 MITTAGESSEN 12:45-13:45 Nachprüfungen Lehrproben Schwimmen (Rest Pause) (Bad) 13:45-14:00 PAUSE Schwimmen mit verschiedenen Beeinträchtigungen 14:00-15:00 (Darstellung der Ergebnisse der Gruppenarbeit) 15:00-15:30 Abschlussbesprechung Seite 4 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

5 Auszug aus den Rahmenrichtlinien (8. überarbeitete Auflage 2009) 1. Qualifizierungsordnung 1.1 Ausbildungsträger für alle Lizenzen sind der DLRG Bundesverband und (soweit nicht anders bestimmt) die DLRG Landesverbände in dessen Auftrag 1.2 Erstellung der Ausbildungskonzeption Die Rahmen-Richtlinien stellen grundsätzlich Minimalanforderungen dar, die bei den Inhalten und geforderten Lerneinheiten der Ausbildungskonzeptionen nicht unterschritten werden dürfen. 1.3 Lehrkräfte Die Ausbildungsträger berufen nach den in den Rahmen-Richtlinien dargestellten Grundsätzen die Lehrkräfte grundsätzlich Multiplikatoren (siehe Teil C) - und bieten ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Sie kooperieren dabei mit anderen Mitgliedsorganisationen des DOSB. 1.4 Dauer der Ausbildung Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. 1.5 Zulassung zur Ausbildung Für alle Lizenzstufen gilt: Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen, können an der Ausbildung teilnehmen. Sie erhalten jedoch keine Lizenz, sondern lediglich eine Teilnahmebestätigung. Erste Lizenzstufe Voraussetzungen für die Zulassung zu den Fachausbildungen der Ausbildungsgänge in der ersten Lizenzstufe sind die Vollendung des 17. Lebensjahres (Beachte: Lizenzerteilung erst ab Vollendung 18. Lebensjahr) und die Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Gliederung oder Institutionen des öffentlichen Dienstes Erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre oder ein Erste-Hilfe-Training nicht älter als 2 Jahre (gilt nicht für die Ausbildung zum Vereinsmanager - C) Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber nicht älter als 2 Jahre5 (gilt nicht für die Ausbildung zum Vereinsmanager - C) Mitgliedschaft in der DLRG (entfällt für Bewerber des öffentlichen Dienstes, mit der Anmeldung ist die schriftliche Befürwortung der entsendenden Institution des öffentlichen Dienstes einzureichen) 2.2 Lernerfolgskontrollen und Lizenzerwerb Lernerfolgskontrolle/Befähigungsnachweis Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen/Befähigungsnachweise ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren. Die bestandenen Lernerfolgskontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im jeweiligen Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Aufgabenbereich tätig werden zu können. Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist grundsätzlich nicht im formalen Ausbildungsumfang enthalten, soweit in den Teilen B oder C nicht anders ausgeführt. Grundsätze: eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend, z.b. am Ende von Ausbildungsblöcken, statt die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle/Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung transparent zu machen Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt Ziele der Lernerfolgskontrolle: Nachweis des Erreichens der Lernziele Aufzeigen von Wissenslücken Feedback für die Lernenden Nachweis der Befähigung zur Übernahme eines Aufgabengebiets Feedback für die Ausbilder Seite 5 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

6 2.2.2 Formen der Lernerfolgskontrollen Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen können folgende Kriterien herangezogen werden: aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis Übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmer, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen Planung, Durchführung und Reflexion einer Übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist) Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und -inhalte) Fragebogen Für den Lizenzerwerb muss in allen Ausbildungsgängen mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird Teilnahme an Lernerfolgskontrollen Mit seinem Erscheinen zur Lernerfolgskontrolle dokumentiert der Lizenzbewerber, dass er sich physisch und psychisch zur Teilnahme in der Lage fühlt. Etwaige einschränkende Hinweise hat er ausreichend früh vor Beginn gegenüber dem unter Nr genannten Vorsitzenden der Prüfungskommission deutlich zu artikulieren. Die Vorhaltung zugelassener Hilfsmittel sofern deren Bereitstellung durch die Prüfungskommission nicht ausdrücklich und rechtzeitig erklärt wurde obliegt dem Lizenzbewerber. Auf den Ausschluss von der gesamten Lernerfolgskontrolle bei Betrugsversuch wird ausdrücklich hingewiesen (bspw. unzulässige Randnotizen o. ä./siehe Nr ) Durchführung und Beurteilung von Lernerfolgskontrollen Die Ausbildungsträger berufen Lehrkräfte (siehe Nr. 1.3) zur Durchführung von Lernerfolgskontrollen und deren Beurteilung. Diese Lehrkräfte bilden eine in den jeweiligen Ausbildungskonzeptionen näher beschriebene Prüfungskommission, die aus mindestens einem durch den Ausbildungsträger bestimmten Vorsitzenden und zwei berufenen Lehrkräften besteht Punktebewertungssystem der DLRG Der Prüfungskommission stehen fünf Punkte zur Bewertung einer Leistung zur Verfügung: 5 Punkte = hervorragende Leistung 4 Punkte = überdurchschnittliche Leistung 3 Punkte = zufriedenstellende Leistung 2 Punkte = noch nicht überzeugende Leistung 1 Punkt = Leistung genügt den Anforderungen nicht Die Lehrkräfte legen getrennt ihre Punkte fest. Diese Punkte werden zusammengezählt und durch die Anzahl der Lernerfolgskontrolleure geteilt. Dieses arithmetische Mittel wird in den Beurteilungsbogen eingetragen. Erreicht der Lizenzbewerber nicht 3,0 Punkte, so wird ihm die Möglichkeit der Wiederholung bei einer der nächsten Lernerfolgskontrollen innerhalb eines Jahres gegeben, um seine Leistung in dem jeweiligen defizitären Fachgebiet bzw. den Fachgebieten zu verbessern (siehe Nr ). Die Lernerfolgskontrolle ist nicht bestanden zu beurteilen, wenn der Lizenzbewerber durch die Prüfungskommission von der Lernerfolgskontrolle ausgeschlossen wurde (in der Regel bei Betrugsversuch, grobem Fehlverhalten oder gröblicher Missachtung der Prüfungsordnung), einen Termin für eine Lernerfolgskontrolle ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrgenommen hat, einen Teil einer Lernerfolgskontrolle ohne ausreichende Entschuldigung abgebrochen hat oder in zwei oder mehr Lernerfolgskontrollen mit nur je einem Punkt bewertet wurde, dabei sind die Fachgebiete dieser Lernerfolgskontrollen unerheblich Ergebnis der Lernerfolgskontrollen Die Prüfungskommission dokumentiert die Verläufe der Lernerfolgskontrollen und die daraus resultierenden Beurteilungen und Ergebnisse ausreichend in schriftlicher Form. Handschriftliche Aufzeichnungen der einzelnen Mitglieder der Prüfungskommission sind sofern bedeutsamen Inhalts zu den Unterlagen zu nehmen. Der Vorsitzende der Prüfungskommission sammelt diese Unterlagen und übersendet diese nach Beendigung der Lernerfolgskontrollen unverzüglich der zuständigen Stelle des Ausbildungsträgers, der diese 5 Jahre archiviert. Die Lernerfolgskontrolle wird (orientiert am unter Nr. 3.3 genannten Punktwert) jeweils als bestanden oder nicht bestanden klassifiziert und gegenüber dem Lizenzbewerber und Dritten auch nur so mitgeteilt. Jeder Lizenzbewerber hat ein Recht darauf, die von ihm gezeigten Leistungen mit einem Mitglied der Prüfungskommission zu erörtern (Feed-Back-Gespräch). Dabei sind die Beurteilungskriterien einzelner Teile, das Lehrverhalten insgesamt, ggf. auch weitere wesentliche Erkenntnisse zu verdeutlichen. Bei noch nicht Seite 6 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

7 ausreichender Leistung oder ungenügender Leistung kommt dem Aufzeigen geeigneter Möglichkeiten und Perspektiven zur Erreichung des Lehrgangsziels eine besondere Bedeutung zu. Auf die Bestimmungen gem. Nr ist grundsätzlich hinzuweisen Wiederholung der Lernerfolgskontrolle Ist die Lernerfolgskontrolle nicht bestanden, kann sie innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Ort, Zeit und Termin der Wiederholung der Lernerfolgskontrolle bestimmt die entsprechende Kommission. Ist jedoch auch die Wiederholung der Lernerfolgskontrolle "nicht bestanden" gewertet, kann der Lizenzbewerber zu einer zweiten Wiederholung der Lernerfolgskontrolle nur nach einer Ergänzungsausbildung im nicht bestandenen Ausbildungsteil zugelassen werden. Die zweite Wiederholung der Lernerfolgskontrolle muss innerhalb eines Jahres nach der ersten Wiederholung abgeschlossen sein. Die Bestimmungen aus Nr gelten entsprechend Einspruch Erklärt sich ein Lizenzbewerber mit der Durchführung einer Lernerfolgskontrolle oder der im Gespräch gem. Nr dargelegten Beurteilungen nicht einverstanden, ist innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der Beurteilung ein Einspruch gegenüber dem Ausbildungsträger möglich. Der Einspruch bedarf unbedingt der Schriftform und erfordert die detaillierte Begründung des Anlass gebenden Umstandes. Der Einspruch entfaltet auch keinerlei aufschiebende Wirkung, d.h. die dem Anlass zu Grunde liegende Beurteilung hat bis zur Entscheidung über den Einspruch Bestand. Der Verantwortliche des Ausbildungsträgers (in der Regel der Leiter Ausbildung oder Leiter Einsatz) entscheidet binnen sechs Wochen nach Eingang unter Zuhilfenahme der Unterlagen der Prüfungskommission (Nr ), Erörterungen mit der Prüfungskommission und ggf. Rücksprachen mit anderen Stellen. In einer schriftlichen Bekanntgabe an den Einspruch führenden Lizenzbewerber legt der Ausbildungsträger dann seine Entscheidung mit entsprechender Begründung dar und macht die möglichen Alternativen oder Perspektiven für die Beilegung des Konflikts deutlich. Ist der Lizenzbewerber auch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, kann er seinen Einspruch (schriftlich) erneut beim Ausbildungsträger geltend machen, der diesen dann mit dem bisherigen Schriftverkehr unverzüglich weiter an den DLRG-Bundesverband zur Entscheidung leitet. Die Satzung und Ordnungen der DLRG, insb. die Schieds- und Ehrengerichtsordnung, bleiben von dieser Regelung unberührt. Seite 7 von 7 Version 1.2 Stand März 2012

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