Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ausgabe 12/2009 vom der Gemeinde Rhönblick

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1 kostenfrei Ausgabe 12/2009 vom der Gemeinde Rhönblick Bettenhausen, Gerthausen, Helmershausen/Geba, Hermannsfeld/Gleimershausen/Haselbach, Seeba, Stedtlingen, Wohlmuthausen Gemeinderat, Bürgermeister und die Mitarbeiter der Gemeinde Rhönblick wünschen allen Mitbürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2010 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ein Jahr geprägt von der Finanzkrise, einem Wahlmarathon und politischen Turbolenzen neigt sich dem Ende. Weihnachten und Silvester stehen vor der Tür. Die Zeit der Besinnung und der Freude ist gekommen. Eine Zeit für Wärme und Frieden und vor allem auch eine Zeit der Dankbarkeit. Deshalb möchte ich die Zeit der Freude auf das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen um allen Dankeschön zu sagen, die sich mit viel Engagement für eine positive Entwicklung unserer Heimatgemeinde eingesetzt haben. Ein Dankeschön an alle, die täglich und uneigennützig für andere Bürger einfach da waren. Ein Dankeschön an alle, die durch persönlichen Einsatz vielen Menschen einen Arbeitsplatz sichern. Ein Dankeschön an alle, die sich für mehr Menschlichkeit und Toleranz eingesetzt haben. Ein Dankeschön an alle, die Verantwortung zum Wohl der Allgemeinheit übernommen haben. Ich wünsche Ihnen und all jenen die sich mit unserer Heimatgemeinde verbunden fühlen, eine besinnliche, friedvolle Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben. Für das kommende Jahr wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Frieden, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Dellfried Steppa

2 Öffentliche Werkausschusssitzung Am Mittwoch, dem , findet um Uhr im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Bettenhausen, Im Kreuz 3, die 6. öffentliche Werkausschusssitzung des Jahres 2009 der RhöWA statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Kontrolle der Niederschrift der Sitzung vom Berichterstattung durch den Werkleiter und den Geschäftsbesorger 5. Diskussion und Beschlussfassung zur 1. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Beschlussvorlage 06/05/09) 6. Präsentation des Berichtes zum Jahresabschluss 2008 Berichterstatter: Wirtschaftsprüfer Herr Schlenker (TAXON) 7. Diskussion und Genehmigung der Stellungnahme des Werkausschusses zum Jahresabschluss 2008 (Beschlussvorlage 06/07/09) 8. Beschlussempfehlung an den Gemeinderat zur Billigung der Anpassung der Globalkalkulation entsprechend des Beitragsbegrenzungsgesetzes (Beschlussvorlage 06/08/09) 9. Beschlussfassung zu Wirtschaftsplan 2010 (Beschlussvorlage 06/09/09) 10. Diskussion und Beschlussfassung zum Finanzplan für den Zeitraum (Beschlussfassung 06/10/09) 11. Diskussion und Beschlussfassung zur Kreditaufnahme 2010 (Beschlussfassung 06/11/09) 12. Sonstiges 13. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder Nicht öffentlicher Teil Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. Öffentliche Haupt- und Finanzausschusssitzung Am Montag, dem , findet um Uhr im Nebengebäude des Kulturhauses Helmershausen (Eingang vom Innenhof), die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Protokollkontrolle der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom Informationen 4. Nicht öffentlicher Teil (Die vollständige Tagesordnung lag bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Bitte entnehmen Sie diese den Anschlagtafeln.) Öffentliche Gemeinderatssitzung Am Montag, dem 14. Dezember 2009, findet um Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Rhönblick im Kulturraum in Gleimershausen statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Bürgerfragestunde 4. Anfrage von Gemeinderäten 5. Feststellen der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates und Bestätigung der Tagesordnung 6. Beschluss zur Niederschrift der Sitzung am Nicht öffentlicher Teil Hierzu sind alle Bürger recht herzlich eingeladen. (Die vollständige Tagesordnung lag bis zum Redaktionsschluss noch nicht vor. Bitte entnehmen Sie diese den Anschlagtafeln.) Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Rhönblick in der Sitzung am Beschluss Nr. 80/11/2009 stimmt der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Rhönblick am in vollem Umfang zu. Beschluss Nr. 81/11/2009 stimmt der Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Rhönblick am mit Änderungen zu. Beschluss Nr. 82/11/2009 stimmt der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Aschenhäuser Weg, 2. Bauabschnitt, zu. Beschluss Nr. 83/11/2009 stimmt der Baumaßnahme landwirtschaftlicher Wegebau Aschenhäuser Weg, 3. Bauabschnitt, zu. Beschluss Nr. 84/11/2009 beschließt auf Grundlage des vorliegenden Angebotes den Auftrag zur Vermessung der Wegstrecke im Rahmen des Ausbaus des Aschenhäuser Weges 3. Bauabschnitt (Ortsausgang Gerthausen bis zur Gemarkungsgrenze Aschenhausen) an das Vermessungsbüro Heiko Eckardt, Meiningen, zu vergeben. Beschluss Nr. 85/11/2009 stimmt dem vorliegenden Ingenieurvertrag zwischen der Gemeinde Rhönblick und dem Ingenieurbüro Peter Gemmer, Charlottenstraße 1 in Meiningen zum Ausbau des Wirtschaftsweges Aschenhäuser Weg, 3. Bauabschnitt, im OT Gerthausen zu. Beschluss Nr. 86/11/2009 stimmt einer wegebegleitenden Gehölzpflanzung als Lebensraumverbund für die Wildkatze in der Gemarkung Gerthausen, Flur 3, Flurstück 403 (Weg) zu. Beschluss Nr. 87/11/2009 beschließt, den Auftrag für die Pflasterarbeiten Am Kirchberg in Helmershausen an das Bauunternehmen Wolfgang Böhm aus Helmershausen zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 6.968,05 (Brutto). Beschluss Nr. 88/11/2009 stimmt auf Empfehlung des Werkausschusses der vorliegenden 2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Einheitsgemeinde Rhönblick zu. Beschluss Nr. 89/11/2009 Die Rhön-Rennsteig-Sparkasse hat mit Schreiben vom eine zweckgebundene Förderung von 500,00 für die Städtepartnerschaft Rhönblick-Meyssac zur Verfügung gestellt. beschließt, dieses Geld an die Arbeitsgruppe Frankreich, vertreten durch den Ortsteilbürgermeister Herrn Peter Spieß, weiterzugeben. Da die Gemeinde eine Spendenquittung ausstellen muss, ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen. Beschluss Nr. 90/11/2009 beschließt, den Auftrag für den Neubau der Entwässerungsleitung mit Straßeneinläufen zur Ableitung von Oberflächenwasser aus öffentlichen Verkehrsflächen im OT Stedtlingen-Viergärten an die Firma Bauer Straßenbau aus Meiningen zu vergeben. 2

3 Aktuelle Information zur Wasserversorgung Erneuerung der Trinkwasserleitung Thurmgut - Stedtlingen Die Leitung wurde aus Asbestzementrohr DN 100 ca errichtet. Alters- und materialbedingt kam es häufig zu Rohrbrüchen auf dieser Leitung. Der Wasserspiegel des Hochbehälter Stedtlingen befindet sich 92 m oberhalb der Pumpstufe in Thurmgut. Der Betriebsdruck im unteren Bereich des Trinkwassernetzes beträgt deshalb immer nahe 10 bar. Es wurde deshalb kurzfristig entschieden, dass die Leitung erneuert werden muss. Am wurde wie geplant mit der Erneuerung (parallele Verlegung von PE-HD Rohr DN 100) eines 1700 m lange Trinkwasserleitungsabschnittes zwischen Thurmgut und Hermannsfeld begonnen. Die Leistung wurde wieder kostengünstig vom Bauhof der Gemeinde Rhönblick (Erdarbeiten) und URAG Mitarbeitern (planerische Leistungen und Rohrverlegung) erbracht. Die Fa. Tief- und Wasserbau Walldorf wurde nur mit den Leistungen beauftragt, die nicht selbst erbracht werden können. (Muffenschweißungen, Druckprobe, Desinfektion) Die Leistungen sind so gut vorangekommen, dass bis zum gleich weitere 842 m, also insgesamt 2542 m bis Stedtlingen neu verlegt werden konnten. Ihr Geschäftsbesorger für Wasser und Abwasser - URAG GmbH der Ämter der Gemeinde Rhönblick im Roten Schloss: Marktgasse 106, Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Während der Öffnungszeiten sind alle Ämter der Gemeinde (Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt, Bauverwaltung, Kämmerei, Sekretariat/Hauptamt) besetzt. Die Sprechzeiten des Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Rhönblick, Herrn Steppa, finden jeweils am Dienstag von Uhr in der Marktgasse 106 in Helmershausen, statt. Sprechzeiten der Ortsbürgermeister: Herr Peter Spieß in Bettenhausen Dienstag Uhr Herr Rolf Schreiber in Gerthausen Die Sprechzeiten werden im Schaukasten bekannt gegeben Herr Helmut Schuchardt in Helmershausen Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung È Die Sprechstunde findet im Nebengebäude des Kulturhauses statt (Eingang über den Hof des Roten Schlosses ). Herr Günter Herpich in Hermannsfeld Donnerstag, Uhr Herr Siegfried Abt in Seeba Dienstag, Uhr Herr Silvio Diller in Stedtlingen Mittwoch, Uhr Herr Erhard Schneider in Wohlmuthausen Jeden 1. Dienstag im Monat Uhr und zusätzlich werktags nach telefonischer Vereinbarung. Sprechstunde des Kontaktbereichsbeamten Dienstags von Uhr im Nebengebäude des Kulturhauses Helmershausen (Eingang über den Hof des Roten Schlosses ) Sprechstunde Schiedskommission: Schiedsmann, Herr H. Greschat, Helmershausen Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung: privat URAG GmbH als Geschäftsbesorger für den Eigenbetrieb RhöWA Sprechzeit im Büro im in der Herbesengasse 35A in Bettenhausen: Mittwochs von Uhr Ansprechpartner: Bei Störfällen Herr Greif Hauptsitz Verwaltung: URAG GmbH Wolfensteinstraße Halle (Saale) Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Weihnachtsfeiertage Die Verwaltung der Gemeinde Rhönblick bleibt vom bis geschlossen. Ab Montag, dem 04. Januar 2010 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. 3

4 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rhönblick, Landkreis Schmalkalden-Meiningen für das Haushaltsjahr 2009 Auf Grund des Beschlusses Nr. 76/09/2009 vom erlässt die Gemeinde Rhönblick folgende Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt: Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich um von bisher auf Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich um von bisher auf Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Rhönblick, den Steppa Bürgermeister (DS) Die Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen liegt vom bis zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Rhönblick, Marktgasse 106 in Helmershausen zur Einsichtnahme aus. 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenentwässerung der Gemeinde Rhönblick Aufgrund der 19, 20 und 26 Abs. 2 Nr. 2 Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -) vom (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), geänd. durch Art. 6 G z.änd. verwaltungsverfahrensrechtl. u. and. Vorschr. v (GVBl. S 583), durch Art. 7 ThHHStrG v (GVBl. S. 58) u. durch Art. 5 ThürHHBegleitG 2006/2007 v (GVBl. S. 466) und der 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom (GVBl. S. 329) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 301), geänd. durch 5. ÄndG v (GVBl. S 418), durch Art. 3 G zur Änd. v. Vorschriften über d. kommunale Gemeinschaftsarbeit v (GVBl. S. 257), durch Art. 4 ThürEurUmstG vom (GVBl. S. 265) u. durch Art. 1 G z. Änd. d. ThürKAG u.d. ThürWG u.d. ThürWG vom (GVBl. S 889) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rhönblick in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: 1 Änderung 1 Absatz 1, 1. Satz wie folgt: Für das Einleiten von Niederschlagswasser von öffentlichen Straßen im Sinne von 2 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes erhebt die Gemeinde Rhönblick eine jährliche Straßenentwässerungsgebühr in Höhe von 0,99 pro Quadratmeter des an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossenen Straßengrundes. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Rhönblick, Steppa Bürgermeister (Dienstsiegel) 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Einheitsgemeinde Rhönblick (BGS-EWS) vom Präambel Aufgrund der 2, 7, 7b, 12, 14 und 21 a Abs. 4 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Einheitsgemeinde Rhönblick folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS): Artikel 1 Neufassung 3: 3 Entstehen der Beitragspflicht Die Beitragspflicht entsteht, sobald das Grundstück an die Teileinrichtung angeschlossen ist. Beim Anschluss an die Teileinrichtung Kanalnetz (innerörtlich), jedoch erst dann, wenn in der jeweiligen Ortschaft, in welcher das Kanalnetz belegen ist, nach dem Kanäle neu hergestellt, saniert oder erneuert wurden. Abweichend von Satz 1 und 2 entsteht die sachliche Beitragspflicht 1. für unbebaute Grundstücke, sobald und soweit das Grundstück bebaut und tatsächlich angeschlossen wird, 2. für bebaute Grundstücke in Höhe der Differenz, die sich aus tatsächlicher und zulässiger Bebauung ergibt, erst soweit und sobald die tatsächliche Bebauung erweitert wird, 3. für bebaute Grundstücke nicht, soweit und solange das Grundstück die durchschnittliche Grundstücksfläche im Entsorgungsgebiet der Gemeinde Rhönblick um mehr als 30 von Hundert übersteigt. a) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Grundstücke, die vorwiegend Wohnzwecken dienen, und sonstige Grund- 4

5 stücke beträgt im Entsorgungsgebiet der Einheitsgemeinde Rhönblick 793 m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von m². b) Die durchschnittliche Grundstücksfläche für Gewerbegrundstücke im Entsorgungsgebiet der Einheitsgemeinde Rhönblick beträgt m². Hieraus ergibt sich ein Grenzwert von m². Satz 3 gilt nicht für die tatsächlich bebaute Fläche. Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Rhönblick, Steppa Bürgermeister (DS) Flurbereinigung Nordheim v. d. Rhön 5, Gemeinde Nordheim v. d. Rhön, Landkreis Rhön-Geabfeld B E K A N N T G A B E Der Beschluss zur Anordnung der Flurbereinigung Nordheim v. d. Rhön 5 und die Gebietskarte liegen vom mit in 1) der VG Ostheim v. d. Rhön 2) der VG Fladungen 3) der Gemeinde Rhönblick (in Helmershausen) 4) der Gemeinde Ehrenberg 5) der VG Hohe Rhön (in Kaltensondheim) während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Würzburg, den Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Joachim Mair Baudirektor (Siegel) Nr. LD-A 2 - A Flurbereinigung Mellrichstadt 3, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld B e k a n n t m a c h u n g u n d L a d u n g Die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet werden hiermit eingeladen zu einer Teilnehmerversammlung Versammlungsort: Versammlungszeit: Tagesordnung: Feuerwehrhaus in Mellrichstadt Mittwoch, 16. Dezember 2009, 19:30 Uhr 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstands und des Wahlverfahrens 2. Nachwahl eines Stellvertretenden Vorstandsmitgliedes der Teilnehmergemeinschaft 3. Verfahrensstand 4. Allgemeine Aussprache Aufgrund des Ausscheidens eines Stellvertretenden Vorstandsmitgliedes ist eine Nachwahl erforderlich. Um eine ausreichende Vertretung aus den einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde bestimmt, dass das zu wählende Stellvertretende Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz in der Gemeinde Stockheim haben muss. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke; Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 FlurbG Nr. 1). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken nach Anhörung des Bayerischen Bauernverbandes das Stellvertretende Vorstandsmitglied bestellen. Würzburg, den Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Waldmann Bauoberrat 5

6 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD-A /A 1 A Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes AGFlurbG Änderung des Flurbereinigungsgebietes Bahra 2, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld; B e s c h l u s s : Das mit Flurbereinigungsbeschluss der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg vom Nr. LD-A-D festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom Nr. LD-A/A1 - A zuletzt geänderte Flurbereinigungsgebiet wird nach 8 Abs. 1 FlurbG geändert. Die Flurstücke 2709/ 5, 14936/ 2 der Gemarkung Mellrichstadt, die Flurstücke 880, 1493, 6729 der Gemarkung Oberstreu, die Flurstücke 1540,1544,1545,1551/ 1 der Gemarkung Mittelstreu, die Flurstücke 279/1, 280/1, 281/1, 282/1, 648/1, 757/1, 870/1, 982, 1090, 1374/1 der Gemarkung Bahra, das Flurstück 3275/1 der Gemarkung Hendungen und die Flurstücke 488, 489, 490,491/1,494 der Gemarkung Junkershausen werden nachträglich in das Flurbereinigungsgebiet Bahra 2 einbezogen. Die Flurstücke 620/2, 812, 830, 840, 891, 891/1, 891/3, 892/1, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 902, 953, 954, 958, 959, 1019, 1019/1, 1025, 1033, 1041, 1066/1, 2200, 2201, 2202, 2203, 2206, 2207, 2547, 4813, 5200, 5201, 5202, 5203, 5204, 5205, 5206, 5207, 5208, 5209, 5210, 5211, 5212, 5213, 5214, 5215, 5216, 5217, 5218, 5219, 5220, 5221, 5222, 5223, 5224, 5369, 5369/1, 5370, 5371, 5371/1, 5371/2, 5371/3, 5371/4, 5371/5, 5371/6, 5371/7, 5372, 5373, 5373/1, 5374, 5375, 7262 der Gemarkung Oberstreu, die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 8, 8/2, 9, 10, 11, 14, 15, 16, 16/1, 18, 20/1, 22, 24, 26, 28/1, 32, 33, 35, 36, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 46/2, 47, 48, 51, 54/2, 55, 55/2, 57, 58, 59, 59/2, 59/3, 60, 63, 64, 65, 67, 68, 68/1, 69, 70, 74, 74/2, 75, 76, 77, 78, 79, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 90, 91, 93, 93/1, 97, 99, 100, 106, 107, 114, 114/1, 116/1, 116/2, 116/6, 116/9, 116/10, 116/11, 117, 117/2, 117/3, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 133, 133/2, 134, 137, 143/1, 144, 159, 160, 165, 165/1, 165/2, 165/3, 165/4, 165/5, 165/7, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 186, 300, 304, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 389, 390, 391, 392, 393, 415, 427, 428, 429, 429/1, 430, 431, 432, 433, 433/1, 434, 435, 436, 437, 437/2, 438, 439, 440, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 451, 452, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 568/2, 674, 675/2, 675/3, 689, 690, 690/1, 690/2, 690/3, 690/4, 690/5, 690/6, 690/7, 690/8, 690/9, 690/10, 690/11, 690/12, 690/13, 821, 821/1, 970, 971 der Gemarkung Bahra, die Flurstücke 2977, 3279, 3280, 3281, 3282, 3285/2, 3286, 3289, 3290, 3290/1, 3291, 3295, 3296, 3297, 3298, 3299, 3300, 3301/1, 3302, 3303/1, 3305 der Gemarkung Hendungen und die Flurstücke 655, 666, 676, 677 der Gemarkung Junkershausen werden aus dem Flurbereinigungsgebiet Bahra 2 ausgeschaltet. Begründung: Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bahra 2 hat die im Entscheidungssatz verfügte Änderung des Flurbereinigungsgebietes angeregt. Das nach 3 und 8 FlurbG zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält die Zuziehung der einbezogenen Grundstücke für erforderlich, um die Ziele der Flurbereinigung zu erreichen, insbesondere eine bessere Flureinteilung, Grundstückszusammenlegung und Wegeanlage zu gewährleisten und um die unternehmensbedingten Nachteile durch den Bau der A 71 im Verfahren Bahra 2 ausgleichen zu können. Die Voraussetzung für die Gebietsänderung und das Interesse der Beteiligten sind daher gegeben. Die hiermit ausgeschalteten Flurstücke werden einer Neuordnung im Flurbereinigungsverfahren Bahra 2 nicht unterzogen, da es sich um Flächen im Ortsbereich bzw. um land- und forstwirtschaftliche Flurstücke sowie Wege und Gewässer handelt, die im Flurbereinigungsverfahren lagebedingt nicht verändert werden. Ihre Beteiligung ist daher zur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung nicht erforderlich. Auf folgendes wird hingewiesen: Die hiermit ausgeschalteten Flurstücke 2977, 3285/2, 3286, 3289, 3290, 3290/1, 3291, 3295, 3296, 3297, 3298, 3299, 3303/1 und 3305 Gemarkung Hendungen werden in das Flurbereinigungsgebiet Mellrichstadt 3 einbezogen. Die Gebietsänderung ist geringfügig. Hinweise: Auslegung: Die Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Karte dargestellt, die in der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4 in Mellrichstadt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensgebiet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 FlurbG). 6

7 Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet erholt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten im Flurbereinigungsgebiet folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u.ä. dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 AGFlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die unter b) bis d) genannten Einschränkungen sind ordnungswidrig ( 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWiG. Hinweis: Die Gebietsänderung hat keinen Einfluss auf die Förderung privater Maßnahmen im Rahmen des Bayer. Dorfentwicklungsprogramms. Bis zur Ausführungsanordnung nach 61 FlurbG in dem Verfahren Bahra 2 können weiterhin Anträge auf Förderung an das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Änderung des Flurbereinigungsgebietes kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, Würzburg) zu erheben. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Bromma Ltd. Baudirektor (S) 7

8 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD-A /A 1 A Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereini gungsgesetzes AGFlurbG Änderung des Flurbereinigungsgebietes Hendungen 2, Gemeinde Hendungen, Landkreis Rhön-Grabfeld; Das mit Flurbereinigungsbeschluss der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg vom Nr. LD-A-D festgestellte und mit Beschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken vom Nr. LD-A/A1 - A zuletzt geänderte Flurbe reinigungsgebiet wird nach 8 Abs. 1 FlurbG geändert. Die Flurstücke 545, 577, 578, 579, 580, 580/2, 581, 582, 583, 584, 585, 586, 587, 588, 589, 590, 591, 592, 593, 594, 595, 595/1, 596, 597, 598, 599, 600, 601, 602, 602/2, 603, 604, 605, 606, 673, 674, 675, 686, 687, 688, 689, 690, 691, 692, 693, 693/2, 694, 695, 695/1, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 702/2, 703, 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 752, 752/2, 752/3, 770, 771, 778, 779, 1081, 1107, 1108, 1109, 1114, 1120, 1159, 1160, 1161, 1162, 1163, 1164, 1165, 1166, 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1197, 1198, 1199, 1200, 1234, 1239, 1240, 1241, 1242, 1243, 1244, 1245, 1246, 1247, 1249, 1250, 1257, 1257/2, 1264, 1265, 1288, 1291, 1292, 1293,1294,1295, 1296, 1297, 1298, 1299, 1300, 1307, 1308, 1309, 1309/2, 1310, 1311, 1312, 1313, 1314, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2144, 2160, 2161, 2162, 2163, 2164, 2165, 2166, 2167, 2168, 2169, 2170, 2288/1, 3366 der Gemarkung Hendungen, werden nachträglich in das Flurbereinigungsgebiet Hendungen 2 einbezogen. Die Flurstücke 1377, 1614, 1719, 2347, 2427, 3275/1, 3338, 3338/6, 3352/1, 3651, 3696 der Gemarkung Hendungen werden aus dem Flurbereinigungsgebiet Hendungen 2 ausgeschaltet. B e s c h l u s s : Auf folgendes wird hingewiesen: Das hiermit ausgeschaltete Flurstück 3275/1 Gemarkung Hendungen wird in das Flurbereini gungsgebiet Bahra 2 einbezogen. Die Gebietsänderung ist geringfügig. Hinweise: Auslegung: Die Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Karte dargestellt, die in der Verwaltungs gemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4 in Mellrichstadt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensge biet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächs ten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfran ken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini gungs verfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffent lichen Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten las sen ( 14 FlurbG). Begründung: Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Hendungen 2 hat die im Entscheidungssatz verfügte Änderung des Flurbereinigungsgebietes angeregt. Das nach 3 und 8 FlurbG zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält die Zuziehung der einbezogenen Grundstücke für erfor derlich, um die Ziele der Flurbereinigung zu erreichen, insbesondere eine bessere Flureinteilung und Grundstückszusammenlegung zu gewährleisten. Der Großteil der Eigentümer der neu einbe zogenen landwirtschaftlichen Grundstücke ist bereits im Verfahren Hendungen 2 beteiligt. Durch die Gebietserweiterung wird eine umfassende Grundstückszusammenlegung und Bodenordnung ermöglicht. Die Voraussetzung für die Gebietsänderung und das Interesse der Beteiligten sind da her gegeben. Die hiermit ausgeschalteten Flurstücke werden einer Neuordnung im Flurbereinigungsverfahren nicht unterzogen, da es sich um Wege- und Gewässergrundstücke handelt, die im Flurbereinigungsverfahren lagebedingt nicht verändert werden. Ihre Beteiligung ist daher zur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung nicht erforderlich. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet erholt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichti gungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbe schluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereini gungspla nes gelten im Flurbereinigungsgebiet folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Ländliche Ent wicklung Unterfranken nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirt schaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). 8

9 b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u.ä. dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be seitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Ände run gen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbe rei nigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken kann den frü heren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Amtes für Länd liche Entwicklung Unterfranken beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vor schrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veran lassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holz einschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung über steigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Diese wird nur im Einver nehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 AGFlurbG). Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Amt für Ländliche Ent wicklung Unterfranken anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisun gen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die unter b) bis d) genannten Einschränkungen sind ordnungs widrig ( 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ord nungswidrigkeiten OWiG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Änderung des Flurbereinigungsgebietes kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses Widerspruch erhoben wer den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Ent wicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, Würzburg) zu erheben. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Bromma Ltd. Baudirektor (S) 9

10 Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD-A /A 2 A Vollzug des Flurbereinigungsgesetzes FlurbG und des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereini gungsgesetzes AGFlurbG Änderung des Flurbereinigungsgebietes Mellrichstadt 3, Stadt Mellrichstadt, Landkreis Rhön-Grabfeld; Das mit Flurbereinigungsbeschluss der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg vom Nr. LD-A-D festgestellte und mit Beschluss der Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg vom Nr. LD-A/A1-D zuletzt geänderte Flurbereini gungsgebiet wird nach 8 Abs. 1 FlurbG geändert. Die Flurstücke 2977, 3285/2, 3286, 3289, 3290, 3290/1, 3291, 3295, 3296, 3297, 3298, 3299, 3303/1, 3305 der Gemarkung Hendungen und die Flurstücke 2007, 5065, 5066, 5067 der Gemarkung Mellrichstadt werden nachträglich in die Flurbereinigung einbe zogen. Die Flurstücke 3338/1-3338/5, 3352, 3366 der Gemarkung Hendungen, die Flurstücke 2709/5, 14936/2 der Gemarkung Mellrichstadt und die Flurstücke 519/2, 615, 616 der Gemarkung Mühlfeld werden aus der Flurbereinigung ausgeschaltet. Begründung: Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Mellrichstadt 3 hat die im Entscheidungssatz ver fügte Änderung des Flurbereinigungsgebietes angeregt. Das nach 3 und 8 FlurbG zuständige Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hält die Zuziehung der einbezogenen Grundstücke für erforderlich, um die Ziele der Flurbereinigung zu erreichen, insbesondere eine bessere Flureinteilung, Grundstückszusammenlegung, Wegeanlage und Wasserführung zu gewährleisten. Die Voraussetzung für die Gebietsänderung und das Interesse der Beteiligten sind daher gegeben. Die hiermit ausgeschalteten Flurstücke der Gemarkungen Hendungen und Mühlfeld werden einer Neuordnung im Flurbereinigungsverfahren Mellrichstadt 3 nicht unterzogen, da es sich um Wege und Gewässergrundstücke handelt, die im Flurbereinigungsverfahren lagebedingt nicht verändert werden. Ihre Beteiligung ist daher zur Erreichung der Ziele der Flurbereinigung nicht erforderlich. Auf folgendes wird hingewiesen: Das hiermit ausgeschaltete Flurstück 3366 der Gemarkung Hendungen wird in das Flurbereini gungsverfahren Hendungen 2 einbezogen. Die Flurstücke 2709/5 und 14936/2 Gemarkung Mellrichstadt werden in das Flurbereinigungsver fahren Bahra 2 einbezogen. Die Gebietsänderung ist geringfügig. B e s c h l u s s : Hinweise: Auslegung: Die Änderung des Flurbereinigungsgebietes ist in einer Karte dargestellt, die in der Verwaltungs gemeinschaft Mellrichstadt, Hauptstr. 4 in Mellrichstadt während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht ausliegt. Der Beschluss zur Änderung des Flurbereinigungsgebietes und eine Karte mit dem Verfahrensge biet nach der Änderung, die alle aktuell einbezogenen Grundstücke ausweist, können in den nächs ten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfran ken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini gungs verfahren berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffent lichen Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten las sen ( 14 FlurbG). Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet erholt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichti gungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbe schluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereini gungspla nes gelten im Flurbereinigungsgebiet folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Ländliche Ent wicklung Unterfranken nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirt schaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u.ä. dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be seitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Ände run gen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Flurbe rei nigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken kann den frü heren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit 10

11 Zustimmung des Amtes für Länd liche Entwicklung Unterfranken beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vor schrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veran lassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG). d) Von der Bekanntmachung dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holz einschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung über steigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Diese wird nur im Einver nehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 AGFlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Änderung des Flurbereinigungsgebietes kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses Widerspruch erhoben wer den. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Ent wicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, Würzburg (Postanschrift: Postfach 55 40, Würzburg) zu erheben. Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Amt für Ländliche Ent wicklung Unterfranken anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Wei sungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG). Zuwiderhandlungen gegen die unter b) bis d) genannten Einschränkungen sind ordnungs widrig ( 154 Abs. 1 FlurbG). Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ord nungswidrigkeiten OWiG. Bromma Ltd. Baudirektor (S) Die Gemeinde Rhönblick schreibt die Stelle als Stellenausschreibung Mitarbeiter/in in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden zur sofortigen Besetzung aus. Wir suchen eine qualifizierte, belastbare, einsatzfreudige und loyale Persönlichkeit mit organisatorischen Fähigkeiten. Wir erwarten von Ihnen Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit und Entscheidungskraft. Aufgabenschwerpunkte sind: > Planung, Ausschreibung und Bauleitung kommunaler Hoch- und Tiefbaumaßnahmen ggf. in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros/Architekten sowie die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion > Bearbeiten von Architekten - / Ingenieurverträgen und Bauleistungsverträgen > allgemeine Bauverwaltung, > Beantragung und Abrechnung von Fördermittel, Rechnungsprüfung > Satzungsrecht, Erstellen von Beitragsbescheiden > Bürgerservice (fachkompetente, bürgernahe Beratung) Wir wenden uns an einen engagierten Bautechniker mit mehrjähriger Berufspraxis im Hoch- und Tiefbau, sehr guten PC Kenntnissen insbesondere der einschlägigen EDV Programme (z.b. GIS). Teamgeist, Flexibilität, gute kommunikative Fähigkeiten, selbständiges Arbeiten, Verhandlungsgeschick und konzeptionelles Denken sind erwünschte Eigenschaften, um die gestellten Aufgaben erfolgreich wahrnehmen zu können. Berufliche Erfahrungen im Bereich der Kommunalverwaltung sind von Vorteil. In Ihrem zukünftigen Verantwortungsbereich erwartet Sie eine leistungsorientierte Vergütung sowie ein technisch, modern ausgestattetes Arbeitsumfeld. Interessierte Bewerber richten Ihre schriftliche, aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum an die Gemeinde Rhönblick Herrn Bürgermeister Dellfried Steppa Kennwort: Stellenausschreibung Bauamt Marktgasse Rhönblick Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes wenden wir uns an Damen und Herren. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur gegen die Einsendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Weiterhin können die Unterlagen persönlich bis 8 Wochen nach dem Besetzungstermin in der Verwaltung der Gemeinde Rhönblick, abgeholt werden, danach erfolgt die Vernichtung. Ende der amtlichen Bekanntmachungen 11

12 Singendes Stedtlingen Der Singkreis der Stedtlinger Landfrauen und männer tritt dieses Jahr noch zweimal im Heimatdorf an die Öffentlichkeit und lädt zu diesen Veranstaltungen herzlich ein. Der erste Auftritt, am Samstag, dem um Uhr im Saal der Gaststätte Zum Hirsch, ist ein Liederabend unter dem Motto: Volkslieder fürs Zuhören und zum Mitsingen. Der Abend wird bereichert durch die Mitwirkung der Gruppe Leimtiegel aus Neubrunn. Der zweite Auftritt, am Sonntag, dem (4. Advent) um Uhr, findet in der Kirche statt und bietet unter dem Motto: Bald nun ist Weihnachtszeit, besinnliche Lieder, Singspiele und Rezitationen. Es wirken Stedtlinger Kinder mit. Bei beiden Veranstaltungen wird kein Eintrittsgeld erhoben. Spenden werden für die weitere Restaurierung der Kirchenorgel verwendet. Einladung zur Weihnachtsfeier der Landfrauen, Ortsgruppe Stedtlingen Die Landfrauen und männer laden am 8. Dezember 2009 um Uhr, zur diesjährigen Weihnachtsfeier in den Kulturraum in Stedtlingen recht herzlich ein. Der Kindergarten wird ein kleines Programm aufführen. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Die Landfrauen der Ortsgruppe Stedtlingen Seniorenweihnachtsfeier in Wohlmuthausen Alle Wohlmuthäuser Senioren sind zur Seniorenweihnachtsfeier am Mittwoch, dem um Uhr in die Schule eingeladen. Am Nachmittag wird Herr Pfarrer Rinecker eine Andacht halten, die Kindergartenkinder werden ein kleines Programm gestalten und Musikschüler werden einige Darbietungen bringen. Zum Abendbrot, ab Uhr, sind dann alle fleißigen Helfer bei den Backhausfesten und bei den Holzeinsätzen eingeladen. Wir freuen uns auf viele Gäste! Der Vorstand des Seniorenvereins Einladung des DRK-Seniorenclubs Bettenhausen zur Adventsfeier am 8. Dezember 2009 in die Kulturhausgaststätte. Beginn Uhr. Alle Senioren sind zu einem feierlichen Adventsnachmittag recht herzlich eingeladen. Wir, der Vorstand, erwarten Sie in einer geselligen Runde, in weihnachtlicher Atmosphäre, bei Kaffee, Stollen und Plätzen. Der Kindergarten erfreut uns mit einem kleinen Programm. Anschließend werden wir gemeinsam die ersten Weihnachtslieder singen, Gedichte und kleine Beiträge zum Fest hören. Bis dahin alle guten Wünsche Herzliche Einladung zum Adventskonzert M. Licht Wisst ihr noch, wie es geschehen... Am Sonntag, dem , Uhr, erklingt in der Marienkirche zu Seeba, besinnliche Musik zum Advent mit dem Posaunenchor Bettenhausen, dem Singkreis Bettenhausen, dem Kinderchor Bettenhausen und mit Gerhard Göpfert an der Orgel. Der Singkreis Bettenhausen Markus Bauer Marienstrasse Gerthausen Tel / Fax / PC- Notdienst Hard- u. Softwarebetreuung Netzwerke, WLAN PC-Verkauf u. Zubehör Einführung am PC DSL- Installation kostenlos* Ich berate Sie gerne persönlich! Unsere Leistungen: Krankengymnastik Krankengymnastik nach Bobath für Kinder und Erwachsene Manuelle Lymphdrainage Massagen aller Art Fango Elektrotherapie Hausbesuch Weitere Angebote: Fußreflexzonentherapie Wellnessmassagen Rückenschulkurse Seniorengymnastik Step-Aerobic und Bauch-Beine-Po Gutscheine Gebaer Straße 9A Helmershausen Tel Öffnungszeiten: Mo-Do und Fr Uhr 12

13 Markisen (TÜV geprüft, viele Farben und Ausführungen) Rolladen (zum nachträglichen Einbau, Sicherheitskurbel) Dachfenster Rolladen (zum nachträglichen Einbau, z.b. für Velux, Roto, Braas etc.) Kunststofffenster Haustüren Vordächer, Terassendächer Garagentore fachkundige Beratung und Montage Liebe kleine & große Märchentheaterfreunde! GmbH Werksvertretung Volker Schüller Gebaer Straße Rhönblick Helmershausen Tel./Fax: Handy: Auch in diesem Jahr spielen wir für Euch ein neues Märchen in Vorfreude auf Weihnachten. Am sind alle Interessierten zu unserem Märchenstück Der Wolf und die sieben Geißlein eingeladen. Die Vorstellung beginnt um Uhr in der alten Schule. Anschließend gibt es ein leckeres Kaffeetrinken und wer möchte, kann mit uns den Weihnachtsmann empfangen (hierfür können ab Uhr Päckchen abgegeben werden). Zur Abendveranstaltung laden wir dann um Uhr nochmals herzlich ein. Für beide Veranstaltungen ist der Eintritt kostenfrei - für eine kleine Spende sind wir sehr dankbar. Auf ein Wiedersehen freuen sich die Mitglieder des Theatervereins die Rhuejäzze aus Wohlmuthausen. Wer nicht mehr so lange warten möchte, kann unsere Vorstellung am in Oberweid besuchen. Seniorenweihnachtsfeier in Seeba Am Samstag, dem , findet ab Uhr im Landgasthof in Seeba, die diesjährige Seniorenweihnachtsfeier statt. Alle Senioren von Seeba sind recht herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Umrahmt wird die Feier von einem kleinen Programm. Siegfried Abt - Ortsteilbürgermeister Liebe Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität! Es ist wieder soweit, wir wollen unsere Adventsfeier gemeinsam nutzen, um uns auf das Fest vorzubereiten und einstimmen zu lassen. Am Sonntag, dem um Uhr geht es los. Wir treffen uns im Saal der Gemeinde Hermannsfeld und freuen uns auf jeden von Euch, der es gesundheitlich einrichten kann. Es erwarten Euch Kaffee, weihnachtliche Weisen und natürlich ein Abendbrot. Wir wünschen Allen die uns im vergangenen Jahr verbunden waren, ein gesundes und friedvolles Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr Der Vorstand - i. A. D. Recknagel 13

14 Der Bettenhäuser Carneval Club informiert: Grundstück, bebaut mit Einfamilienhaus (leerstehend) und Lagerschuppen Brandgasse 122 in Bettenhausen Eingetragen im GB von Bettenhausen, Blatt 355, lfd. Nr. 1 und 2 Flurstück 318 (140 m²/ Gebäude- und Freifläche) Flurstück 321 (222 m²/ Landwirtschaftsfläche) zu verkaufen. Es besteht Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Aktueller Verkehrswert des Grundstücks: rd ,00 Die Entscheidung ist gefallen, das Motto der Saison lautet: Bar nié kömmt, hoat Pech gehoat Ansprechpartner: Thüringer Landesfinanzdirektion Erfurt Ref. Fiskalerbschaften Ludwig-Erhard-Ring Erfurt Frau Rocca, Tel Der BCC würde sich freuen, Sie zu folgenden Veranstaltungen im Bettenhäuser Kulturhaus zu begrüßen: Sonntag, :11 Uhr Kinderkarneval Die Kinder präsentieren ihr selbst gestaltetes Programm anschließend Kindertanz Samstag, :11 Uhr Büttenabend mit anschließendem Tanz mit der Kania-Band Sonntag, Seniorenkarneval 14:11 Uhr Samstag, :11 Uhr Rhönkarneval 10 Rhöner Karnevalsvereine zeigen Höhepunkte aus ihren Programmen Bettehause Helau! Telefon: Mobil: Erica Schadt Stedtlinger Str Rhönblick Kulturhaus Bettenhausen Bettenhausen Gasthaus und Party-Service Schadt laden herzlich ein ab Uhr Weihnachtsbrunch vom Schlemmer-Buffet ab Uhr Weihnachtsbrunch vom Schlemmer-Buffet Wir bitten freundlich um Reservierung ab Uhr Gold-Glitter Silvesterparty mit Gala-Buffet Wir beginnen mit Kartenverkauf ab 1. Advent Tel Unser Party-Service liefert Ihnen zu allen Anlässen leckere Buffets und Speisen. erikaschadt@googl .com Sie senden uns eine - wir senden Ihnen unseren Farbkatalog unverbindlich zurück. Schauen Sie einfach einmal rein. Wir wünschen unseren treuen Kunden ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! 14

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