Beratungszirkel Der Zuweisungsbescheid ist da, was nun? 20. Mai 2014, SBA L
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- Hede Schwarz
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1 Beratungszirkel Der Zuweisungsbescheid ist da, was nun? 20. Mai 2014, SBA L
2 Gliederung I. Voraussetzungen/ Rahmenbedingungen II. Was steht eigentlich im Bescheid? III. Wie wurde die Zuweisung für 2014/2015 berechnet? IV. Welche Schritte sind jetzt notwendig? V. Welche Aufgaben ergeben sich für mich als Koordinator? VI. Welche Aufgaben ergeben sich für die gesamte Schule? Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
3 I. Voraussetzungen Variante 1 Variante 2 Variante 3 Schule beginnt erstmals mit GTA Schule hatte bereits GTA, dann ausgesetzt und steigt nun wieder ein Schule ist langjährig im Programm verankert Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
4 I. Rahmenbedingungen nach GTAVO FRÜHER nach Förderrichtlinie: Ausgaben- und Finanzierungspläne zu umfangreich, ebenso der anschließende Verwendungsnachweis Eigenanteil teilweise schwierig zu erbringen, insbesondere bei Schulfördervereinen Auszahlungsanträge kompliziert Umwidmungsanzeigen sehr aufwendig umfangreiche Papiere zur Konzeption und Begründung der geplanten Maßnahmen Verhältnis von Honoraren und Sachkosten anschließend wenig Flexibilität, um auf sich ständig ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
5 I. Rahmenbedingungen nach GTAVO Grundlage der Berechnung ist Gesamtschülerzahl der teilnehmenden Schulen, somit keine Unterteilung mehr nach Schülern im Ganztag. Abgabe des Antrags zum mit Versicherung, dass Konzept, Schulkonferenzbeschluss und Kooperation mit Hort vorhanden sind. Jede Schule erhält grundsätzlich Sockelbetrag von 2000,00. Grundtenor: Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen Ausgaben- und Finanzierungsplan nicht mehr Bestandteil der Antragstellung Eigenanteil der Antragsteller (Schulträger oder Schulförderverein) entfällt keine Umwidmungsanzeigen Auszahlungsanträge entfallen Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
6 I. Rahmenbedingungen nach GTAVO keine Wichtung der Honorarausgaben und Sachkosten mehr zwei Auszahlungstermine (1.9. und 1.2.) in jedem Schuljahr ohne Antrag im Bewilligungszeitraum = Schuljahr kann Geld verwendet werden WICHTIG: Alle Ausgaben müssen im Rahmen von GTA zweckentsprechend verwendet werden. GTA muss immer über Unterricht hinaus gehen! Überprüfbarkeit muss gewährleistet sein! (Sächsischer Rechnungshof) GTA Koordination an allen Schularten über personenbezogene Anrechnungen Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
7 II. Was steht eigentlich im Bescheid? Für das o. g. Ganztagsangebot wird für den Zeitraum vom bis eine pauschalierte zweckgebundene Zuweisung aus Mitteln des Freistaates Sachsen in Höhe von Gesamtsumme in Euro gewährt. Die Gesamtzuweisung auf der Grundlage der Teilbeträge nach 3 Abs. 1 SächsGTAVO wird wie folgt fällig: 2014: Summe 2015: Summe Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
8 II. Was steht eigentlich im Bescheid? Die Zuweisung ist zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Die Mindestanforderungen nach 2 SächsGTAVO sind einzuhalten. Der Zuweisungsempfänger hat gem. 6 Nr. 1 SächsGTAVO bis zum 30. September 2015 die zweckentsprechende Verwendung der Zuweisung einschließlich der Nutzungen bei der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, nachzuweisen, indem er dies schriftlich unter Verwendung des vorgegebenen Formulars und unter Beifügung eines Auszugs jedes Sachkontos versichert. Diese Frist kann auf Antrag aus wichtigem Grund um bis zu drei Monate verlängert werden Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
9 II. Was steht eigentlich im Bescheid? Kommentar: Abgabe des Nachweises für laufendes Schuljahr 13/14 bis zum Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Rate am nicht ausgezahlt!!!!! Sämtliche die Verwendung der Zuweisung einschließlich der Nutzungen betreffenden Unterlagen und Dateien sind gem. 6 Nr. 2 SächsGTAVO bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Bestandskraft des Zuweisungsbescheides aufzubewahren Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
10 III. Wie wurde die Zuweisung für 2014/2015 berechnet? Grundlage ist die Ganztagsangebotsverordnung vom 9. April 2013 mit den entsprechenden Vorgaben. Jeder Schule im Verfahren erhält den Sockelbetrag von 2000,00. Die Schülerzahlen vom 2. Stichtag des Schuljahres 2013/2014 der Erfassung für das Statistische Landesamt Sachsen waren die Berechnungsgrundlage für die Schülerpauschalen. In Sachsen beteiligen sich insgesamt 1242 Schulen am GTA Programm mit über Schülern Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
11 III. Wie wurde die Zuweisung für 2014/2015 berechnet? Im Regionalstellenbereich Leipzig der SBA sind es 280 Schulen mit insgesamt Schülerinnen und Schülern. Daraus ergab sich für das Schuljahr 2014/2015 eine Zuweisungssumme in Höhe von ,69 für die Schulen des Regionalstellenbereiches Leipzig. Davon werden: zum = ,66 und zum = ,03 ausgezahlt Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
12 III. Wie wurde die Zuweisung für 2014/2015 berechnet? Schulart Pauschale pro Schüler gesamt/ in Klammern Wert des SJ 13/14 Pauschale für 2014/ in Klammern Wert SJ 13/14 Pauschale für 2015/ in Klammern Wert SJ 13/14 Grundschule 57,51 (51,55 ) 26,74 (22,62 ) 30,77 (28,93 ) Förderschule 96,83 (86,63 ) 45,02 (38,02 ) 51,81 (48,61 ) Mittel-/Oberschule 96,83 (86,63 ) 45,02 (38,02 ) 51,81 (48,61 ) Gymnasium 57,51 (51,55 ) 26,74 (22,62 ) 30,77 (28,93 ) Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
13 IV. Welche Schritte sind jetzt notwendig? Bitte unbedingt Fachempfehlung zu Grunde legen!!!! Konzeption überprüfen/ überarbeiten (Organisationsform, Tagesstruktur, siehe Fachempfehlung Seite 5) Wie viel Geld haben wir zur Verfügung? Schwerpunktsetzung Welche Angebote wollen wir unbedingt? Platz lassen für Eventualitäten vollständigen Mittelabfluss gewährleisten Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
14 V. Welche Aufgaben ergeben sich für mich als Koordinator? Steuergruppe/ Aufgaben verteilen RECHNEN Wie viele Wochen hat das Schuljahr? Wann wollen wir beginnen? Welche Partner binden wir im nächsten Jahr ein? VERHANDELN Höhepunkte?! KOMMUNIKATION (Dienstberatung, Elternrat, Schülerrat, Schulkonferenz) Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
15 VI. Welche Aufgaben ergeben sich für die gesamte Schule? o o o o o Einbinden des Kollegiums und der Elternschaft Transparente Darstellung Empfehlung: letzte Schulkonferenz nutzen, um Planung vorzustellen Begründung beachten Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
16 Mai 2014 Birgit Willhöft, Referentin GTA, SBA L
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