Vogtländischer Tourismusdialog. Fördermöglichkeiten im Bereich Tourismus über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank
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- Maximilian Meissner
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1 Vogtländischer Tourismusdialog Fördermöglichkeiten im Bereich Tourismus über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank Olrik Börnicke Bad Elster, 02. November 2016
2 Agenda Überblick über Förderprogramme GRW-Zuschuss (RIGA) GRW-Nachrangdarlehen für KMU (RINA) SAB-Programm Konsortialfinanzierung Bürgschaft Mittelstandsrichtlinie
3 Überblick über Förderprogramme
4 Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB Mittelstandsförderung Investitionsförderung Technologieförderung GRW-Zuschuss GRW-Nachrangdarlehen GuW-Darlehen Bürgschaften Mikrodarlehen Wissenstransfer (Gründungsberatung/ Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.) Prozessoptimierung (E-Business/ Informationssicherheit/ Wissensbilanz) Markterschließung (Messeförderung/ Markteinführung/ sonstige) FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung Innovationsteams & -experten Technologietransfer Innovationsprämie KETs-Pilotlinien weitere nicht aufgeführte Förderprogramme: - Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) - Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) - Rettung und Umstrukturierung (RuB) - Konsortialfinanzierungsprogramm der SAB 4
5 GRW-Zuschuss (RIGA)
6 GRW-Zuschuss Rechtsgrundlagen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) am 17. Juni 2014 von der Europäischen Kommission erlassen Koordinierungsrahmen der GRW-Förderung am 03. September 2014 vom GRW- Koordinierungsausschuss beschlossen, zuletzt geändert am 04. August 2016 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur am 21. August 2014 verabschiedet, zuletzt geändert am 17. August 2016 und rückwirkend zum 04. August 2016 in Kraft getreten (Veröffentlichung im Amtsblatt voraussichtlich am 01. September 2016) 6
7 GRW-Zuschuss Zielgruppe - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalen Absatz (50 km) - Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmend: Punkte 50. Tourismusbetriebsstätten - Für Investitionsvorhaben auf dem Gebiet des Tourismus gelten ergänzende Regelungen: Gefördert werden Investitionen, die: zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen, zur Saisonverlängerung insbesondere in den Bereichen Aktiv-, Vital- und Erlebnistourismus und die zur Entwicklung innovativer Produkte oder zur Ergänzung bereits vorhandener Produkte beitragen. 7
8 GRW-Zuschuss Tourismusvorhaben: a.) b.) Beherbergungsbetriebe mit zusätzlichen touristischen Dienstleistungen außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig, die mindestens die Kategorien eines 3-Sterne-Superior der Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e. V. (DEHOGA) erfüllen. Ferienhäuser und Ferienwohnungen mit mindestens 10 Wohneinheiten oder 30 Betten und zusätzlichen touristischen Dienstleistungen außerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Die Ferienwohnung und das Ferienhaus müssen mindestens die Kriterien einer 3-Sterne- Kategorie der Klassifizierung von Ferienhäusern/-wohnung des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) erfüllen. c.) Campingplätze, deren Stellplätze einem ständig wechselnden Gästekreis zur Verfügung stehen. Der Neubau bzw. die Modernisierung des Campingplatzes muss mindestens den Kriterien eines 4-Sterne Objektes gemäß geltendem Klassifizierungskatalog des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (DTV) für Campingplätze entsprechen. d.) Sonstige Tourismusbetriebsstätten ohne Anbindung an einem Beherbergungsbetrieb. 8
9 GRW-Zuschuss Voraussetzungen EUR Mindestinvestition Sachkostenförderung, Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen wie Baumaßnahmen und Außenanlagen Wellness- oder Tagungsbereich Hotel- und Zimmerausstattung Büro- und Geschäftsausstattung Nicht förderfähig: Grundstücke, GWG (die gemäß 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden), i. d. R. gebrauchte WG, Fahrzeuge, Energieerzeugungsanlagen Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (mind. 25% beihilfefreie Mittel, mind. 10% Eigenmittel) Sicherung bestehender und/oder Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze (DAP) Förderfähige Kosten 750 TEUR pro neu geschaffenem beziehungsweise 500 TEUR pro gesichertem Dauerarbeitsplatz- und Ausbildungsplatz 9
10 GRW-Zuschuss Ausgeschlossen sind u. a. folgende Betriebsstätten: - Go-Kart-Bahnen - Kegel- und Bowlingbahnen - Fitnesscenter - Golfplätze und Tennisanlagen einschließlich deren Nebeneinrichtungen - Tierparks, Zoologische Einrichtungen - Ausstellungen, Museen und ähnliche Einrichtungen - Kulturelle Einrichtungen (z. B. Kino, Theater) - Bars, Diskotheken - mobile Dienstleistungen - Errichtung von Ganzjahresbädern - Separaten Saunaanlagen/-landschaften sowie separate Wellness- und SPA-Einrichtungen 10
11 GRW-Zuschuss - Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätzen ist förderfähig, wenn mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien vorliegt (zusätzlicher SAB-Vordruck 61654): a) Tarifbindung oder tarifgleiche Vergütung (von Antragstellung durchgängig bis Ablauf Mittelzweckbindungsfrist) b) Arbeitsplatzzuwachs in den letzten drei Jahren vor Antragstellung größer 30% c) Prozentualer Anteil der FuE-Aufwendungen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung in der Betriebsstätte durchschnittlich größer als 3% der Bruttowertschöpfung; (kleine Unternehmen auch, wenn diese in den letzten drei Jahren vor Antragstellung ein durch EU, Bund oder Land gefördertes FuE-Projekt durchgeführt haben oder durchführen) d) Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse in der zu fördernden Betriebsstätte e) Auslandsumsatz betrug in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung durchschnittlich mehr als 35% am Gesamtumsatz f) Bruttowertschöpfung je Beschäftigtem lag in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung über dem Betrag von EUR g) bei Schaffung von mindestens einem neuen Dauerarbeitsplatz im Rahmen der Maßnahme bei der Bemessung der förderfähigen Investitionskosten für gesicherte Dauerarbeitsplätze werden durch Leiharbeitnehmer besetzte Dauerarbeitsplätze nicht berücksichtigt! 11
12 GRW förderfähige Investitionsvorhaben für KMU Qualitative Kriterien an das Vorhaben Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Erwerb stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten (gleiche Produkte) Diversifizierung (andere Produkte) + Buchwertkriterium Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses (produktunabhängig) + besonderes AfA- Kriterium mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) bzw. Übernahme von DAP +10% neue DAP oder AfA-Kriterium & zumindest Sicherung vorhandener DAP 12
13 GRW-Zuschuss Förderhöchstsätze für den Förderzeitraum bis Dresden/Chemnitz Dresden/Chemnitz Leipzig Landkreis Görlitz Kleine Unternehmen 35 % 30 % 30 % 40 % Mittlere Unternehmen 25 % 20 % 20 % 30 % Nicht-KMU 15 % 10 % 10 % 20 % 13
14 GRW-Zuschuss Fördersätze und Vorhabensarten Die o. g. Beihilfehöchstsätze können für folgende Vorhaben gewährt werden: Errichtungsinvestitionen und Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, Investitionen, bei denen mind. 10% neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, Investitionen, bei denen mind. ein neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen wird und das AfA-Kriterium erfüllt ist, Investitionen durch eine gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung. Neu: Falls in der Betriebsstätte ein Tarifvertrag besteht oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird, erfolgt bereits bei der Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze die Höchstförderung. (Annahme, dass sonstige GRW-Fördervoraussetzungen erfüllt sind) 14
15 GRW-Zuschuss Fördersätze und Vorhabensarten II - Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze bis Dresden/Chemnitz Dresden/Chemnitz Leipzig Landkreis Görlitz Kleine Unternehmen 30 % 25 % 25 % 35 % Mittlere Unternehmen 20 % 15 % 15 % 25 % Nicht-KMU 15 % 10 % 10 % 20 % Herabgesetzte Beihilfesätze werden bei Erfüllung des AfA-Kriteriums und ausschließlicher Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze ohne Tarifbindung bzw. tarifgleicher Vergütung gewährt. (Annahme, dass sonstige GRW-Fördervoraussetzungen erfüllt sind) 15
16 GRW-Zuschuss Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen! förderschädlicher Investitionsbeginn Auslösen von verbindlichen Bestellungen Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen formgebundenes Antragsformular sowie Anlagen und Unterlagen gemäß SAB-Vordruck Bei Tourismusvorhaben zusätzliche Angaben: Unternehmenskonzept mit Angabe der Zielgruppe, Wettbewerbssituation und Marketinginstrumenten sowie Angaben zur Klassifizierung/Kategorie Aufgliederung der Bettenzahl (EZ, DZ, Mehrbettzimmer, Ferienwohnungen) Bett-/Zimmerpreise sowie Auslastung in Prozent mit Erläuterungen Nachweis Beherbergungsumsatz bez9ogen auf Gesamtumsatz (Bestätigung Steuerberater) Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns 16
17 GRW-Nachrangdarlehen für KMU (RINA)
18 GRW-Nachrangdarlehen Zielgruppe: - KMU (Förderausschlüsse und Einschränkungen wie bei RIGA) Investitionsvorhaben: - Maßnahmearten und Mindestinvestitionsvolumen analog RIGA - Kostenansätze vergleichbar mit RIGA (Unterschiede: zusätzlich Kosten für Grundstückserwerb anerkennungsfähig, aber keine GWG) Fördervoraussetzungen: - Schaffung neuer DAP ( EUR förderfähige Kosten pro DAP) oder Sicherung vorhandener DAP ( EUR förderfähige Kosten pro DAP); Ausbildungsplätze werden wie DAP berücksichtigt Besondere Anstrengung: - Anreizeffekt darstellen Art der Förderung: - nachrangiges Darlehen zur Projektförderung, ohne Sicherheiten - Anteilsfinanzierung bis zu 75% der förderfähigen Kosten (inkl. aller öffentlichen Finanzierungshilfen) 18
19 GRW-Nachrangdarlehen Eigenanteil: - mindestens 25% der Gesamtkosten Darlehenshöhe: - mindestens EUR - maximal EUR Darlehenslaufzeit: - maximal 15 Jahre Tilgung: Zinssatz: - maximal 5 Jahre tilgungsfrei - jederzeit Sondertilgung möglich - in gleichen vierteljährlichen Raten - kundenindividuell, abhängig von Bonität Hausbankrating Verfahren: - Antragstellung über Hausbank (ohne Übernahme Ausfallrisiko) 19
20 SAB-Programm Konsortialfinanzierung
21 SAB-Programm Konsortialfinanzierung gewerbliche Unternehmen Zielgruppe: - kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - Antrag auf Konsortialfinanzierung stellt Kreditgeber / Konsortialführer des Bankenkonsortiums Finanzierung: - Investitionen in Sachanlagen, immaterielle Werte, Betriebsmittel, Innovationen und Markteinführungen; auch Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern möglich - die SAB ist Konsortialpartner im Rahmen des Bankenkonsortiums (Innenkonsortium), die SAB übernimmt nicht die Konsortialführerschaft - Finanzierungsanteil der SAB bis zu 50% des Gesamtbetrages der Konsortialfinanzierung - Konditionen der Finanzierung werden individuell zwischen Darlehensnehmer und Bankenkonsortium in marktüblicher Höhe vereinbart - Stellung von banküblichen Sicherheiten - Staatliche Bürgschaften für Konsortialkredite mit Beteiligung der SAB sind ausgeschlossen 21
22 Bürgschaft
23 Bürgschaften Zielgruppe: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Existenzgründer - Natürliche Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion an einem Unternehmen beteiligen wollen Gefördert werden: - Ausfallbürgschaften (bis zu 80%) gegenüber den Kreditgebern, bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Voraussetzungen: - Sitz des beziehungsweise die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen. - Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartet werden kann. - Antragsteller hat alle zumutbaren Kreditsicherheiten anzubieten. - Antragstellung erfolgt über den Kreditgeber bei der SAB. Der Antrag muss vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB. 24
24 Mittelstandsrichtlinie
25 Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie Wissenstransfer Gründungsberatung / Kurzberatung Betriebsberatung / Coaching Umweltmanagement Markterschließung Markteinführung innovativer Produkte Messen / Außenwirtschaft Prozessoptimierung E-Business Informationssicherheit Wissensbilanz weitere Maßnahmen Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten 25
26 Betriebsberatung/Coaching Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gefördert wird: - Die begleitende Beratung von Unternehmen bei nahezu allen Fragen der Unternehmensführung, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zur Erschließung ausländischer Märkte soweit sie über Standardleistungen u. a. der Kammern hinausgehen und Unternehmensnachfolge. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der Honorarkosten des Beraters (Direktverfahren) - Zuschuss bis zu 50 Prozent der Honorarkosten bei Einschaltung eines Qualitätssicherers - Ausgaben von max EUR für Beratungen Unternehmensnachfolge und Außenwirtschaft - Ausgaben von max EUR für sonstige Beratungsschwerpunkte 26
27 Messe/Außenwirtschaft Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Bei Produktpräsentationen als Projektträger für die begünstigten Unternehmen: Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter Gefördert werden: - die Teilnahme an Auslandsmessen, internationalen Messen in Deutschland sowie Machbarkeitsstudien über den Zielmarkt. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Pauschale bei Teilnahmen an Messen (bis zu 5 Messen pro Jahr) für Auslandsmessen EUR, für Inlandsmessen EUR - Zuschuss für Studien bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (zuwendungsfähige Ausgaben bis max EUR) 27
28 Mittelstandsrichtlinie Elektronischer Geschäftsverkehr (ebusiness) Zielgruppe: - kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend elektronisch abzubilden Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. Zuschuss EUR) - Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben - ansonsten Ausgaben für Planung/Konzipierung, technische Realisierung und Einführung in die betriebliche Praxis 28
29 Kontakt
30 Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: Fax: Beratung: Katrin Gräfe Karsten Krebs Dominic Schröter
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