Schlossgespräch. Glauchaus Weg in die digitale Zukunft. Glauchau, Dominic Schröter
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- Jacob Eberhardt
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1 Schlossgespräch Glauchaus Weg in die digitale Zukunft Glauchau, Dominic Schröter
2 Agenda Überblick über Förderprogramme GRW-Zuschuss (RIGA) Förderprogramme Digitalisierung Überblick Technologieförderung
3 Überblick über Förderprogramme
4 Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB Mittelstandsförderung Investitionsförderung Technologieförderung GRW-Zuschuss GRW-Nachrangdarlehen GuW-Darlehen Bürgschaften Mikrodarlehen Wissenstransfer (Gründungsberatung/ Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.) Prozessoptimierung (E-Business/ Informationssicherheit/ Wissensbilanz) Markterschließung (Messeförderung/ Markteinführung/ sonstige) FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung Innovationsteams & -experten Technologietransfer Innovationsprämie KETs-Pilotlinien weitere nicht aufgeführte Förderprogramme: - Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) - Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) - Rettung und Umstrukturierung (RuB) - Konsortialfinanzierungsprogramm der SAB 4
5 GRW-Zuschuss (RIGA)
6 GRW-Zuschuss Rechtsgrundlagen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) am 17. Juni 2014 von der Europäischen Kommission erlassen Koordinierungsrahmen der GRW-Förderung am 03. September 2014 vom GRW- Koordinierungsausschuss beschlossen, zuletzt geändert am 04. August 2016 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur am 21. August 2014 verabschiedet, zuletzt geändert am 17. August 2016 und rückwirkend zum 04. August 2016 in Kraft getreten (Veröffentlichung im Amtsblatt voraussichtlich am 01. September 2016) 6
7 GRW-Zuschuss Zielgruppe - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalen Absatz (50 km) - Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens (sächsische Einschränkungen und Ausschlüsse, ergänzende Regelungen im Tourismusbereich) künftig zusätzlich ausgeschlossen: Ziffer 38 Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens Datenbe- und -verarbeitung (einschl. Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen) aber: Ziffer 51 Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens weiterhin möglich (Informations- und Kommunikationsdienstleistungen) Einschränkungen bei Recycling-Vorhaben aufgehoben 7
8 GRW-Zuschuss Voraussetzungen EUR Mindestinvestition Sachkosten- oder Lohnkostenförderung Förderfähige Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen nicht förderfähig: Grundstücke, GWG (welche im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden), i. d. R. gebrauchte WG, Fahrzeuge, Energieerzeugungsanlagen Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (mind. 25% beihilfefreie Mittel, mind. 10% Eigenmittel) Sicherung bestehender und/oder Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze (DAP) Förderfähige Kosten 750 TEUR pro neu geschaffenem beziehungsweise 500 TEUR pro gesichertem Dauerarbeitsplatz- und Ausbildungsplatz Anzahl der Vorförderungen spielen keine Rolle 8
9 GRW-Zuschuss - Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätzen ist förderfähig, wenn mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien vorliegt (zusätzlicher SAB-Vordruck 61654): a) Tarifbindung oder tarifgleiche Vergütung (von Antragstellung durchgängig bis Ablauf Mittelzweckbindungsfrist) b) Arbeitsplatzzuwachs in den letzten drei Jahren vor Antragstellung größer 30% c) Prozentualer Anteil der FuE-Aufwendungen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung in der Betriebsstätte durchschnittlich größer als 3% der Bruttowertschöpfung; (kleine Unternehmen auch, wenn diese in den letzten drei Jahren vor Antragstellung ein durch EU, Bund oder Land gefördertes FuE-Projekt durchgeführt haben oder durchführen) d) Investition in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse in der zu fördernden Betriebsstätte e) Auslandsumsatz betrug in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung durchschnittlich mehr als 35% am Gesamtumsatz f) Bruttowertschöpfung je Beschäftigtem lag in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung über dem Betrag von EUR g) bei Schaffung von mindestens einem neuen Dauerarbeitsplatz im Rahmen der Maßnahme bei der Bemessung der förderfähigen Investitionskosten für gesicherte Dauerarbeitsplätze werden durch Leiharbeitnehmer besetzte Dauerarbeitsplätze nicht berücksichtigt! 9
10 GRW-Zuschuss Kriterien bei der Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze I a) Tarifbindung oder tarifgleiche Bezahlung Betriebsstätte mit Tarifbindung i. S. d. Tarifvertragsgesetzes vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils gültigen Fassung oder Betriebsstätte mit tarifgleicher Vergütung (Nachweis durch Unternehmen jeweils erforderlich) b) Arbeitsplatzzuwachs in Betriebsstätte in letzten drei Jahren vor Antragstellung größer 30% Ermittlung der Dauerarbeitsplätze mittels SAB-Vordruck für die Erhebungszeitpunkte Antragstellung und drei Jahre vor Antragstellung Berechnung des prozentualen Zuwachses der Dauerarbeitsplätze 10
11 GRW-Zuschuss Kriterien bei der Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze II c) Prozentualer Anteil der FuE-Aufwendungen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung in der Betriebsstätte durchschnittlich größer als 3% der Bruttowertschöpfung Berechnung der Bruttowertschöpfung gemäß SAB-Vordruck Ermittlung der Aufwendungen (Kosten) zur Forschung und experimentellen Entwicklung (FuE) - Begriffsbestimmungen und Erläuterungen zu berücksichtigungsfähigen Kosten siehe SAB-Vordruck Berechnung des prozentualen Anteils der FuE-Aufwendungen (2-Jahresdurchschnitt) an der Bruttowertschöpfung (2-Jahresdurchschnitt) bei kleinen Unternehmen genügt der Nachweis, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung ein FuE-Projekt durchgeführt wurde/wird und dafür eine Förderung durch EU, Bund oder Land erfolgt(e) 11
12 GRW-Zuschuss Kriterien bei der Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze III d) Investitionen in digitale Produktions- und Arbeitsprozesse in der zu fördernden Betriebsstätte Nachweis ist im Rahmen der Vorhabensbeschreibung mit GRW-Antrag zu erbringen Bewertungskriterien sind in SAB-Vordruck aufgeführt o Ausrichtung des Unternehmens auf die Digitalisierung Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse, z. B.: - Digitalisierung der unternehmensinternen Wertschöpfungskette - Profitabilität (Wachstumsmöglichkeiten durch Digitalisierung) - Effizienzsteigerung (Kostenersparnis durch Digitalisierung) - potentielle Markterschließung (Kundenbindung und -gewinnung durch Digitalisierung) Einbindung der Digitalisierung in die Unternehmensstrategie Einfluss der Digitalisierung auf den Geschäftserfolg Geschäftserfolge in digitalen Märkten: - Umfang digitalisierter Angebote und Dienste - digital generierte Umsatzanteile am Gesamtumsatz - Einfluss der Digitalisierung auf den Unternehmenserfolg 12
13 GRW-Zuschuss Kriterien bei der Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze IV e) Auslandsumsatz betrug in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung durchschnittlich mehr als 35% am Gesamtumsatz (Betrachtung gesamtes Unternehmens) Bestimmung des Auslandsumsatzes Umsatz mit Abnehmern im Ausland und -soweit für das Ausland bestimmt- Umsatz mit deutschen Exporteuren Anteil Auslandsumsatz (2-Jahresdurchschnitt) in Prozent am Gesamtumsatz (2-Jahresdurchschnitt) f) Bruttowertschöpfung je Beschäftigtem lag in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung über dem Betrag von EUR Ermittlung der Bruttowertschöpfung gemäß SAB-Vordruck Anzahl der Beschäftigten (durchschnittliche Anzahl im Unternehmen) alle Arbeitnehmer des Unternehmens i. S. d. SAB-Vordrucks 60288, Pkt. 1, Spalte 1 13
14 GRW-Zuschuss Besonderheiten bei Tourismusförderung neu: Beherbergungsbetriebe müssen mindestens die Kriterien eines 3-Sterne-Superior-Hotels der Klassifizierung der DEHOGA erfüllen bei Ferienhäusern/Ferienwohnungen müssen nach Abschluss der Maßnahme 10 Wohneinheiten bzw. 30 Betten vorhanden sein und weiterhin ist mindestens die 3-Sterne-Kategorie des DTV zu erfüllen keine Änderungen bei Förderung von Campingplätzen auch sonstige Tourismusbetriebsstätten - ohne Anbindung an einen Beherbergungsbetrieb - sind in RIGA 2016 explizit mit aufgenommen (Klarstellung) neben separaten Saunaanlagen/-landschaften weiterhin auch separate Wellness- und SPA- Bereiche ausgeschlossen (klarstellende Regelung in RIGA 2016) 14
15 GRW-Zuschuss Förderung geringwertiger Wirtschaftsgüter geringwertige Wirtschaftsgüter, welche nicht im Sinne von 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben und damit steuermindernd geltend gemacht werden, sind förderfähig Förderung immaterieller Wirtschaftsgüter immaterielle Wirtschaftsgütern weiterhin förderfähig, soweit diese aktiviert werden, abschreibungsfähig sind und die Bedingungen gemäß RIGA 2016 Ziffer V 3b erfüllen für große Unternehmen bis zu einer Höhe von 50 Prozent und für KMU bis zu einer Höhe von 100 Prozent der gesamten förderfähigen Investitionskosten anrechenbar 15
16 GRW förderfähige Investitionsvorhaben für KMU Qualitative Kriterien an das Vorhaben Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Erwerb stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätte Ausbau der Kapazitäten (gleiche Produkte) Diversifizierung (andere Produkte) + Buchwertkriterium Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses (produktunabhängig) + besonderes AfA- Kriterium mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) bzw. Übernahme von DAP +10% neue DAP oder AfA-Kriterium & zumindest Sicherung vorhandener DAP 16
17 GRW förderfähige Investitionsvorhaben für große Unternehmen Qualitative Kriterien an das Vorhaben Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Übernahme bei Stilllegungsdrohung mit neuen Tätigkeiten neuer NACE-Code mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) bzw. Übernahme von DAP Diversifizierung in neue Tätigkeiten 1 neuer NACE-Code Diversifizierung - Hinzunahme neuer Produkte 1 Einzelnotifizierung EU-KOM (ohne NACE-Code Änderung) Diversifizierung neue Prozessinnovationen² Einzelnotifizierung EU-KOM (ohne NACE-Code Änderung) 1 + Buchwertkriterium 2 + besonderes Afa-Kriterium +10% neue DAP oder AfA-Kriterium & zumindest Sicherung vorhandener DAP 17
18 GRW-Zuschuss Förderhöchstsätze für den Förderzeitraum bis Dresden/Chemnitz Dresden/Chemnitz Leipzig Landkreis Görlitz Kleine Unternehmen 35 % 30 % 30 % 40 % Mittlere Unternehmen 25 % 20 % 20 % 30 % Nicht-KMU 15 % 10 % 10 % 20 % Die o. g. Beihilfehöchstsätze können für folgende Vorhaben gewährt werden: Errichtungsinvestitionen und Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, Investitionen, bei denen mind. 10% neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, Investitionen, bei denen mind. ein neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen wird und das AfA-Kriterium erfüllt ist, Neu: Falls in der Betriebsstätte ein Tarifvertrag besteht oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird, erfolgt bereits bei der Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze die Höchstförderung. 19
19 GRW-Zuschuss Fördersätze und Vorhabensarten II - Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze bis Dresden/Chemnitz Dresden/Chemnitz Leipzig Landkreis Görlitz Kleine Unternehmen 30 % 25 % 25 % 35 % Mittlere Unternehmen 20 % 15 % 15 % 25 % Nicht-KMU 15 % 10 % 10 % 20 % Herabgesetzte Beihilfesätze werden bei Erfüllung des AfA-Kriteriums und ausschließlicher Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze ohne Tarifbindung bzw. tarifgleicher Vergütung gewährt. (Annahme, dass sonstige GRW-Fördervoraussetzungen erfüllt sind) 21
20 GRW-Zuschuss Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen! förderschädlicher Investitionsbeginn Auslösen von verbindlichen Bestellungen Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen formgebundenes Antragsformular sowie Anlagen und Unterlagen gemäß SAB-Vordruck (detaillierte Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung, Hausbankerklärung, etc.) Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns 20
21 Förderprogramme Digitalisierung
22 E-Business Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend elektronisch abzubilden. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max EUR. - Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben 22
23 Informationssicherheit Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen, die im Zusammenhang mit der Einführung bzw. Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) nach ISO/IEC oder eines alternativen Systems (z. B. BSI-Standard 100-2, ISO Zertifikat auf Basis IT- Grundschutz, ISIS 12) stehen. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max EUR. - Ausgaben für Schulung und Erwerb von Software zur Umsetzung des ISMS zusammen bis max EUR - Ausgaben für Software zur Implementierung bis max EUR 23
24 Technologieförderung
25 Technologieförderung FuE-Projektförderung Einzelprojekte Verbundprojekte Technologietransfer Innovationsprämie Technologietransfer Beschäftigung von Transferassistenten Einstellung von qualifizierten Fachkräften InnoExpert / Senior InnoExpert InnoManager / Senior InnoManager InnoTeam 25
26 Kontakt
27 Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: Fax: Beratung: Katrin Gräfe Karsten Krebs Dominic Schröter 27
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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