Bei Lohnkostenzuschüssen: Neu geschaffene Arbeitsplätze mind JahresAG-Brutto einschl. gesetzlicher Sozialabgaben.

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1 Tarifbindung/ tarifliche Bezahlung Basisförderung (10%) kann auf Höchstfördersatz von 15% erhöht werden, wenn mind. drei Struktureffekte erfüllt sind, davon mind. einer aus jeder Kriterien Gruppe. Kriteriengruppen sind: Regionales, Innovation, Umwelt sowie Gute Arbeit Struktureffekt ist hier u.a.: - Das Unternehmen ist gebunden an einen Flächenoder Branchentarifvertrag mit einer tariffähigen Gewerkschaft oder an einen Haus- oder Firmentarifvertrag. Abzug vom Basisfördersatz um 5% wenn bei den geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen eine geringere als tarifgleiche Vergütung erfolgt Der Beihilfehöchstsatz wird ausgeschöpft (Bonus), wenn bei den gesicherten Dauerarbeitsplätzen ein Tarifvertrag besteht oder tarifgleiche Vergütung gezahlt wird. Ein Kriterium zur Förderfähigkeit der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ist: - Betrieb ist tarifgebunden und diese besteht mind. 5 Jahre fort. Gleiches gilt für tarifgleiche Vergütung. -Anhalt Der Basisfördersatz kann bis max.10% erhöht werden, wenn Struktureffekte erfüllt sind. Zu den 10 Struktureffekten gehört u.a.: - Das Unternehmen ist tarifgebunden + 5 % Freistaates Tarifbindung ist kein Kriterium. Fördervoraussetzung (von 3 möglichen) für - Werden bei Investitionen nur Dauerarbeitsplätze gesichert, müssen nach Abschluss der Investitionen jährliche Lohnsteigerungen von mind. 20% über der durchschnittlichen Lohnentwicklung des Verarbeitenden Gewerbes nachgewiesen werden. Lohnuntergrenze Bei Mind JahresAGbrutto bei Vollzeitbeschäftigung des überwiegenden Teils der Beschäftigten. Alle anderen Beschäftigten müssen mind. nach den jeweiligen Grenzen des Vergabegesetzes entlohnt werden. Ausnahmeregelungen durch Einzelprüfung möglich Bei Lohnkostenzuschüssen: Neu geschaffene Arbeitsplätze mind JahresAG-Brutto einschl. gesetzlicher Sozialabgaben. Es werden nur die Arbeitsplätze berücksichtigt, bei denen die Stundenvergütung die Lohnuntergrenze von 8,50 nicht unterschreitet (kann im begründeten Fall unterschritten werden, wenn mind. tarifgleiche Vergütung erfolgt) Lohnkostenförderung nur im Ausnahmefall und nur für Arbeitsplätze bei denen die Vergütung mind Euro JahresAG-Brutto, bei einer 40 Std.Woche beträgt. Bei Lohnkostenzuschüssen: Neu geschaffene Arbeitsplätze deren Jahresbruttolohnsumme (inkl. AG-Anteil) mind Euro beträgt des Basisfördersatzes (s.o.): 10 % der Dauerarbeitsplätze oder eine Anzahl von 30 werden mit einem Jahreseinkommen von min besetzt = + 2% Lohnkostenförderung gibt es nur für Arbeitsplätze mit JahresAG-Brutto zuzüglich AG-Anteil an den gesetzlichen Sozialabgaben bei einer 40 Std / Woche Bei Investitionsvorhaben werden nur neu geschaffene Arbeitsplätze berücksichtigt mit mind Jahresbruttolohn (ohne AG- Anteil SV-Beiträge) Bei Lohnkostenzuschüssen: Neu geschaffene Arbeitsplätze deren Jahresbruttolohnsumme (inkl.ag-anteil) mind Euro je Vollzeitstelle beträgt 1/7

2 Leiharbeit Unternehmen in denen mehr als 30% Leiharbeiter beschäftigt sind, erhalten keine Förderung, Bei Unternehmen mit mehr als 20% Leiharbeitskräfteanteil ist der Förderhöchstsatz zu halbieren. Unternehmen in denen mehr als 30% Leiharbeiter beschäftigt sind, erhalten keine Förderung. Bei Unternehmen mit mehr als 10% Leiharbeitnehmer wird die Förderung halbiert (gilt nicht für die Errichtung einer neuen Betriebsstätte). Arbeitsplätze von LeiharbeitnehmerInnen werden bei der Ermittlung der geschaffenen Arbeitsplätze nicht berücksichtigt. Förderung der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen: Durch Leiharbeitnehmer besetzte Dauerarbeitsplätze werden nicht berücksichtigt -Anhalt Keine Förderung für Unternehmen mit mehr als 20% Leiharbeiter-Anteil. Arbeitsplätze von LeiharbeitnehmerInnen werden bei der Ermittlung der geschaffenen Arbeitsplätze nicht berücksichtigt. Freistaates Keine Förderung für Unternehmen mit mehr als 30% Leiharbeiter-Anteil. Betriebsstätten: > 10 % Leiharbeiter max. Fördersatz 10 % Ausnahmeregelungen durch Einzelfallprüfung möglich Arbeitsplätze die mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, werden nicht als Dauerarbeitsplätze anerkannt. Prekäre Arbeitsplätze Bei der Bestimmung der förderfähigen Investitionskosten werden Arbeitsplätze nicht berücksichtigt, die durch Leiharbeit, MA mit Werkverträgen oder geringf.beschäftigte bis 450 Euro besetzt sind. Ausbildungsplätze Struktureffekt der Kriteriengruppe Gute Arbeit (s.a. Tarifbindung): Verhältnis der geförderten Ausbildungsplätze zur Gesamtzahl der geförderten Dauerarbeitsplätze höher als 4%. bis zu einem Anteil von 10% an den Arbeitsplätzen (es werden nur Ausbildungsplätze entsprechend des BBG oder der Handwerksordnung berücksichtigt die auch tatsächlich besetzt sind) 2/7

3 Übernahme von Auszubildenden -Anhalt des Basisfördersatzes mit + 5% (s.o.) ist das Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrag für mind. 50% der Auszubildenden bei einer betriebl. Ausbildungsquote von mind. 5% Freistaates Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze förderfähig wenn die Zahl der bestehenden 10% erhöht wird oder (wenn sind) Lohnkostenzuschüsse möglich, sofern mind.5 Dauerarbeitsplätze neu geschaffen werden. förderfähig wenn die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 5% erhöht wird und sind oder die bestehenden 15% erhöht werden (In jedem Fall um mind. einen Dauerarbeitsplatz) Lohnkostenzuschüsse nur für neu geschaffene Arbeitsplätze, die an Erstinvestitionen gebunden sind und sie müssen mind. 5 Jahre besetzt bleiben. förderfähig, wenn die Zahl der bestehenden 10% erhöht wird oder (wenn sind) förderfähig, wenn mind. ein neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen wird und sind oder die Zahl der bestehenden 10% erhöht wird Beihilfehöchstsatz nur möglich wenn mind. ein neuer Dauerarbeitsplatz geschaffen wird. Lohnkostenzuschüsse nur für neu geschaffene Arbeitsplätze, die an Erstinvestitionen gebunden sind und sie müssen mind. 5 Jahre besetzt bleiben. Ist Fördervoraussetzung, aber keine Benennung konkreter Zahlen Fördervoraussetzungen (von 3 möglichen) für - Anzahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze wird um mindestens 15% erhöht (Teilzeitarbeitsplätze anteilig) oder - die Anzahl der Dauerarbeitsplätze wird erhöht und der Gesamtinvestitionsbetrag pro Jahr übersteigt den Durchschnitt der Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre um mindestens 50% Ein Kriterium zur Förderfähigkeit der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen: - mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz und nur Sachkostenzuschuss 3/7

4 Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze für Frauen Besonderer Investitionszuschuss von 5 T je neu geschaffenen, hoch qualifizierten Dauerarbeitsplatz der mit einer Frau besetzt wird (Höchstfördersätze dürfen nicht überschritten werden). -Anhalt des Basisfördersatzes mit + 2% (s.a. Lohnuntergrenze) ist wenn 10 % der Dauerarbeitsplätze oder eine Anzahl von 30 mit einem Jahreseinkommen von min besetzt werden wovon mind. 20% mit Frauen besetzt werden müssen Freistaates Vereinbarkeit von Beruf und Familie Anwendung der Verordnung über die Berücksichtigung der aktiven Förderung der Beschäftigung von Frauen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Gewährung freiwilliger Leistungen aus Landesmitteln (Leistungsgewährungsverord nung LGV) vom 15.November %-Punkte, wenn Anstrengungen des Unternehmens zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsund Privatleben erfolgen. (z.b. familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung, Reintegration der MA nach Erziehungs-/Pflegezeit, Unterstützung von Kinderbetreuung u. ä., Vorlage oder Verpflichtung zur Erlangung eines Zertifikates). Kriterien bei möglichen Zuschlägen (insges. max Vorhandene Zertifikate zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf = + 3% - finanzielle Unterstützung der Beschäftigten für Kinderbetreuung oder der Betreuungseinrichtung = + 2% - Verbindliche Verankerung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Leitbild des Unternehmens bzw. im Rahmen einer Vereinbarung mit den Beschäftigten = + 1% 4/7

5 Qualifikation Struktureffekt der Kriteriengruppe gute Arbeit : - Anteil der neuen Mitarbeiter mit Uni-/FH-/Meister- oder Fachabschluss beträgt mehr als 75% Bei Lohnkostenzuschüssen muss der überwiegende Teil der neu geschaffenen Arbeitsplätze folgende Kriterien erfüllen: - überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung - besonders hohe Wertschöpfung - besonders hohes Innovationspotenzial 5 %-Punkte, wenn es zur Schaffung von besonders hochwertigen, wissensbasierten Arbeitsplätzen kommt Bei Lohnkostenzuschüssen müssen die neu geschaffenen Arbeitsplätze mind. 1 der folgende Kriterien erfüllen: - überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung - besonders hohe Wertschöpfung - besonders hohes Innovationspotenzial -Anhalt - Anteil der neuen Mitarbeiter mit Uni- oder FH-Abschluss, Meister oder vergleichbar beträgt über 15% = + 3% - mehr als 80% der neuen Mitarbeiter haben Berufsabschluss nach BGBI = + 3% Freistaates Weiterbildung Kriterien bei möglichen Zuschlägen (insges. max. - Qualifizierung von mind.5% der Mitarbeiter = + 3%, mind. 3% der MA = + 2% und mind. 1% der MA = + 1% Zuschlag 5/7

6 Forschung- und Entwicklung Kooperation mit Hochschulen Struktureffekt der Kriteriengruppe Regionales, Umwelt, Innovation : - FuE-Aufwendungen betragen mind. 2% in Relation zum Umsatz 5 %-Punkte, wenn das Vorhaben besonders innovativ, mit hohen F&E Potenzialen verbunden ist Ein Kriterium zur Förderfähigkeit der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ist, wenn der Anteil der Aufwendungen für F&E innerhalb der letzten zwei Jahresabschlüsse mehr als 3% der Bruttowertschöpfung betrug. Bei kleinen Unternehmen auch wenn sie in den letzten drei Jahren ein EU, Bund oder Land gefördertes F&E Projekt durchgeführt haben oder durchführen. -Anhalt - Es werden mit eigenem Personal (abgeschlossenes Hochschulstudium) erstmalig oder in zusätzlichem Umfang FuE-Leistungen erbracht. Abhängig von der Unternehmensgröße sind in kleinen Unternehmen mindestens 3 FuE Dauerarbeitsplätze, in mittleren Unternehmen mindestens 6 FuE Dauerarbeitsplätze und in sonstigen Unternehmen mindestens 12 FuE Dauerarbeitsplätze zum Investitionsende nachzuweisen. = + 5 % Kooperation mit heimischen Hochschulen = + 5 % Freistaates Fördervoraussetzung (von 3 möglichen) für - Anteil F&E Tätigkeit betrug in den letzten 2 Jahren mind. 5% am Gesamtumsatz Kriterien bei möglichen Zuschlägen (insges. max bewilligte FuE-Projekte vom Bund, Land oder EU in den letzten zwei Jahren = + 3% - eigenständige FuE Organisationseinheit = + 2% Fördervoraussetzung (von 3 möglichen) für - aktive Kooperation mit Hochschule bzw. Forschungseinrichtung Kriterien bei möglichen Zuschlägen (insges. max. - Mitgliedschaft in Cluster/ Netzwerk mit Uni/FH/ Forschungseinrichtung = + 1% 6/7

7 Umwelt und Energieeffizienz Gewährleistungserklärung über die Verhütung oder weitest gehende Beschränkung schädlicher Emissionen, sowie ordnungsgemäße Behandlung der Abfälle. Struktureffekt der Kriteriengruppe Regionales, Umwelt, Innovation : Unternehmen ist nach einem Umweltmanagementsystem zertifiziert oder verpflichtet sich zur Zertifizierung 5 %-Punkte, wenn besondere Anstrengungen des Unternehmens beim Umweltmanagement erfolgen (Zertifizierung liegt vor oder das Unternehmen verpflichtet sich innerhalb eines Jahres das Auditierungsverfahren einzuleiten). -Anhalt - bei Vorhaben mit einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens Euro werden freiwillige Umweltschutzmaßnahmen verwirklicht (z.b. Umwelt- und Energiemanagement, Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, Reduktion gefährlicher Stoffe, Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien) und das Unternehmen gehört mind. 5 Jahre der Umweltallianz' an = + 3% Freistaates Kriterien bei möglichen Zuschlägen (insges. max. - EMAS / EMASeasy - Zertifizierung und Verbesserung in 4 der 6 EMAS-Kernindikatoren = + 3%, Verbesserung in 2 der 6 EMAS-Kernindikatoren = + 2% - Teilnahme am Nachhaltigkeitsabkommen = +1% 7/7

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