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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Arno Münster (SPD) vom und Antwort des Senats Betr.: Wann kommt Tempo 30 in der gesamten Bernadottestraße? In der Bernadottestraße im Bezirk Altona findet der Verkehrsteilnehmer drei unterschiedliche Streckenabschnitte mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. Während östlich im Bereich Holländische Reihe/Bernadottestraße vom Altonaer Rathaus zum Hohenzollernring und westlich von Halbmondsweg bis Parkstraße die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt, ist der Bereich dazwischen mit 50 km/h ausgewiesen. Dies hat in den vergangenen Monaten häufig zu Bürgereingaben geführt, die insbesondere aufgrund der anliegenden Schulen und sozialen Einrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fordern. Die umliegenden Straßen sind mit Tempo 30 begrenzt und die südlich verlaufende Elbchaussee ist leistungsstarker Träger des Individualverkehrs. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bernadottestraße durchläuft im Bezirk Altona in Ost-West-Richtung eine durch unterschiedliche urbane und verkehrsinfrastrukturelle Gegebenheiten geprägte Strecke von insgesamt circa 3,0 km. Der östliche Abschnitt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (Streckenregelung) ist circa 0,5 km lang und reicht vom Beginn der Bernadottestraße in Verlängerung der Straße Holländische Reihe bis vor den Knoten Bernadottestraße/Hohenzollernring. Dieser Abschnitt ist geprägt durch eine überwiegend geschlossene mehrgeschossige Wohnbebauung mit schmalen Gehwegen. Er ist gekennzeichnet durch eine höhere Verkehrsdichte mit entsprechender Fußgängerund Radfahrerfrequenz und vermehrtem Parkdruck mit dem entsprechenden Parksuchverkehr. Die innerstädtische Geschwindigkeit von 50 km/h wurde hier aus Verkehrssicherheitsgründen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer auf 30 km/h begrenzt. Der anschließende circa 1,3 km lange Abschnitt zwischen Hohenzollernring einschließlich des Knotens Bernadottestraße/Liebermannstraße ist in aufgelockerter Weise bebaut (Einzel-/Mehrfamilienhäuser auf größeren Grundstücken) und enthält eine Buslinie. Aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Herabsetzung der innerstädtisch zulässigen 50 km/h nicht erforderlich. Im westlichen, circa 1,2 km langen Abschnitt ist im Zusammenhang mit umliegenden Straßen eine Tempo 30-Zone in einem Wohngebiet eingerichtet, die durch den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Halbmondsweg unterbrochen wird. In diesem Abschnitt dominiert der Wohngebietscharakter mit überwiegender Einzelhausbebauung. Der Fahrbahnbelag mit Pflastersteinen sowie die zur Verkehrsberuhigung ent-

2 Drucksache 19/572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode sprechend baulich gestaltete Tempo 30-Zone sind mit der geringen Verkehrsbelastung vereinbar. Die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen in den drei unterschiedlich geprägten Straßenabschnitten der Bernadottestraße sind auf diese spezifischen Gegebenheiten abgestimmt, für den Verkehrsteilnehmer übersichtlich und gewährleisten die Verkehrssicherheit, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und auch den notwendigen Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Befindet sich die Bernadottestraße insgesamt oder in Teilen noch im sogenannten Vorbehaltsnetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt? Das Vorbehaltsnetz ist im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform in der bisherigen Form entfallen (siehe Drs. 18/2498). Seitdem liegt die Zuständigkeit für das Hauptverkehrsstraßennetz bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, für alle übrigen Straßen sind die Bezirke zuständig. Entfällt. a. Wenn ja, welche Teile gehören dazu? b. Wenn ja, welche politische Ebene beziehungsweise welche Behörde ist für die Festlegung der Höchstgeschwindigkeit zuständig? Welche Behörde als Träger öffentlicher Belange muss bei einer Veränderung beteiligt werden beziehungsweise zustimmen? 2. Welche Planungen verfolgt der Senat beziehungsweise die Fachbehörde mit dem bisherigen Vorbehaltsnetz? Siehe Antwort zu Entstehen klar bezifferbare Kosten, wenn sich aufgrund einer Veränderung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 auf Tempo 30 die Fahrtdauer in diesem Bereich fahrender Busse verlängert? a. Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten? b. Wie hoch ist der Zeitverlust für Busse bei Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30? Das Einrichten eines Tempo 30-Bereichs würde bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen in jedem Fall zu verlängerten Fahrzeiten (circa 2 bis 3 Minuten) führen, so dass nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörde ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden müsste. Die Kosten hierfür belaufen sich auf circa Euro pro und Bus mit Fahrpersonal. 4. Wurden durch die Behörde für Inneres in den vergangenen fünf n Geschwindkeitsmessungen im Bereich der Bernadottestraße vorgenommen? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? Bitte Verstöße aufschlüsseln nach Streckenabschnitt (nach geltender Geschwindigkeitsbegrenzung) und Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung Ja. Die nachfolgenden Tabellen stellen die von der Polizei festgestellten Geschwindigkeitsverstöße in den drei erfragten Streckenabschnitten dar: : : : Bernadottestraße zwischen Große Brunnenstraße und Hohenzollernring, Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring und Liebermannstraße, innerstädtisch zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße und Parkstraße, Tempo 30-Zone 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/572 Die Darstellung unterteilt die Geschwindigkeitsverstöße nach Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h (Verwarngeldbereich bis 35 Euro) und ab 21 km/h (Bußgeldbereich über 35 Euro). Eine weitergehende Differenzierung ist anhand der vorhandenen Daten nicht möglich. Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich im Bußgeldbereich 2003 keine Daten vorhanden Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich im Bußgeldbereich 2003 keine Daten vorhanden Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich 2003 keine Daten vorhanden im Bußgeldbereich Entfällt. b. Wenn nein, aus welchem Grund wurden dort keine Messungen vorgenommen, obwohl sich in der Bernadottestraße eine Reihe von Einrichtungen befinden, in der sich regelmäßig schwächere Verkehrsteilnehmer aufhalten? 5. Wie viele Unfälle haben sich in den vergangenen fünf n in der Bernadottestraße ereignet? Bitte aufschlüsseln nach n. Die nachfolgenden Tabellen stellen die von der Polizei registrierten Verkehrsunfälle in der jeweils erfragten Untergliederung für die drei Streckenabschnitte dar: 3

4 Drucksache 19/572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode : : : Bernadottestraße zwischen Große Brunnenstraße (ausschließlich) und Hohenzollernring (ausschließlich), Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Bernadottestraße zwischen Hohenzollernring (einschließlich) und Liebermannstraße (einschließlich), innerstädtisch zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h Bernadottestraße zwischen Liebermannstraße (ausschließlich) und Parkstraße (ausschließlich), Tempo 30-Zone a. Bei wie vielen dieser Unfälle hat es Personen- und/oder Sachschäden gegeben? (Bitte nach n und Streckenabschnitt (nach Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeteilt) angeben.) Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfälle mit Personenschaden Verkehrsunfälle mit Sachschaden Verkehrsunfälle mit Getöteten Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfälle mit Personenschaden Verkehrsunfälle mit Sachschaden Verkehrsunfälle mit Getöteten Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten Verkehrsunfälle gesamt Verkehrsunfälle mit Personenschaden Verkehrsunfälle mit Sachschaden Verkehrsunfälle mit Getöteten Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten b. Bei wie vielen Unfällen waren Kinder oder ältere Personen betroffen? (Bitte nach n und Streckenabschnitt (nach Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeteilt) angeben.) In der polizeilichen Unfallstatistik gibt es den Begriff betroffene Personen nicht. Die nachstehenden Tabellen stellen die Verkehrsunfälle mit den beteiligten Kindern (0 bis 14 ) beziehungsweise beteiligten Senioren (ab 65 ) dar. Unfallbeteiligte sind Personen, die als Radfahrer, Kraftfahrzeugführer oder in sonstiger Art unabhängig von der Verursacherfrage oder möglicherweise erlittenen Verletzungen aktiv am Verkehrsgeschehen teilgenommen haben und in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, nicht aber sonstige Geschädigte (zum Beispiel Mitfahrer in Fahrzeugen). 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/572 Verkehrsunfälle mit beteiligten Kindern Verkehrsunfälle mit beteiligten Senioren Verkehrsunfälle mit beteiligten Kindern Verkehrsunfälle mit beteiligten Senioren Verkehrsunfälle mit beteiligten Kindern Verkehrsunfälle mit beteiligten Senioren In den folgenden Tabellen wird jeweils die Gesamtzahl verunglückter Kinder beziehungsweise Senioren (sowohl als Unfallbeteiligte als auch sonstige Geschädigte) auf den jeweiligen Straßenabschnitten aufgeführt. Verunglückte Kinder Senioren Verunglückte Kinder Senioren Verunglückte Kinder Senioren Siehe Antwort zu 5. a. c. Bei wie vielen dieser Unfälle wurden Menschen getötet oder schwer verletzt? (Bitte nach n und Streckenabschnitt (nach Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeteilt) angeben.) d. Was waren jeweils die Unfallursachen? (Bitte nach n und Streckenabschnitt (nach Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeteilt) angeben.) Die folgenden Tabellen enthalten die bei Verkehrsunfällen auf den jeweiligen Straßenabschnitten festgestellten Unfallursachen, in Ursachengruppen unterteilt. Dargestellt ist jeweils die Hauptursache des Unfallverursachers. In der Zeile ohne Angabe sind ergänzend Verkehrsunfälle erfasst, die im Zuge der polizeilichen Ermittlungen keiner Ursachengruppe zugeordnet werden konnten (zum Beispiel Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). 5

6 Drucksache 19/572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Ursachengruppe Abbiegen 1 Abstand Einfahren in den fließenden Verkehr 1 Geschwindigkeit Ruhender Verkehr 1 Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Überholen 1 1 Vorfahrt/Vorrang 1 Wenden/Rückwärtsfahren ohne Angabe 1 Ursachengruppe Abbiegen Abstand Einfahren in den fließenden Verkehr 1 1 Fehlverhalten gegenüber Fußgängern 1 Geschwindigkeit Nebeneinanderfahren 1 Rotlichtverstoß Fahrzeugführer 1 1 Ruhender Verkehr 1 1 Fußgängerfehler sonstiger Art 1 Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Technische Mängel 1 Überholen 1 Verkehrstüchtigkeit 1 Vorfahrt/Vorrang Wenden/Rückwärtsfahren ohne Angabe 2 1 Ursachengruppe Abbiegen 1 1 Abstand 1 2 Einfahren in den fließenden Verkehr 1 1 Geschwindigkeit 1 Ruhender Verkehr 1 Sonstige Fehler des Fahrzeugführers Vorbeifahren 1 Vorfahrt/Vorrang Wenden/Rückwärtsfahren e. Wer waren jeweils die Unfallbeteiligten (Bitte nach n und Streckenabschnitt (nach Geschwindigkeitsbegrenzung aufgeteilt) und nach Art und Alter angeben.) Die nachstehenden Tabellen enthalten die bei Verkehrsunfällen auf den jeweiligen Straßenabschnitten festgestellten Unfallbeteiligten, unterteilt nach Art der Verkehrsbeteiligung und Altersgruppe. In der Zeile beziehungsweise Spalte ohne Angabe sind ergänzend Verkehrsunfälle erfasst, die im Zuge der polizeilichen Ermittlungen keiner Beteiligungsart beziehungs- 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/572 weise Altersgruppe zugeordnet werden konnten (zum Beispiel Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Beteiligungsart Altersgruppe Bus Fußgänger Lkw ohne Angabe 1 Mofa/Moped Pkw und älter ohne Angabe Radfahrer und älter 1 Sonstige Fahrzeuge/ohne Angabe ohne Angabe Sonstige Kraftfahrzeuge Beteiligungsart Altersgruppe Bus Fußgänger ohne Angabe 1 Krad Lkw ohne Angabe 2 Mofa/Moped Pkw und älter ohne Angabe Radfahrer und älter 1 Sonstige Fahrzeuge/ohne Angabe ohne Angabe Sonstige Kraftfahrzeuge und älter 1 7

8 Drucksache 19/572 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Beteiligungsart Altersgruppe Lkw ohne Angabe 1 1 Pkw und älter ohne Angabe Radfahrer Sonstige Fahrzeuge/ohne Angabe ohne Angabe Teilt der Senat die Auffassung, dass unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf relativ kurzen Streckenabschnitten zu einer unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer führen? Siehe Vorbemerkung. 7. Aus welchem Grund befinden sich im Tempo-50-Bereich der Bernadottestraße keine Leitlinie (Verkehrszeichen 340 oder andere)? Infolge der Einrichtung eines Fahrrad-Schutzstreifens zwischen dem Jes-Juhl-Weg und der Liebermannstraße sowie einer Änderung der Parkordnung durch Queraufstellung im Bereich des Trenknerweges wurde die vorhandene Leitlinie entfernt, weil sie nicht mehr mittig auf der Fahrbahn war. Auf eine Neumarkierung wurde in Abwägung der örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten verzichtet. In dem Bereich vom Hohenzollernring bis zur Griegstraße, im Bereich des Jes-Juhl-Weges sowie vor der Kreuzung Liebermannstraße ist die Leitlinie noch vorhanden. a. Ist es zutreffend, dass Leitlinien vor allem auf Straßen in Wohngebieten mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 30 km/h wegfallen? I. Wenn nein, in welchen Straßen wird auf das Ziehen einer Mittelleitlinie generell verzichtet? Nein. Anordnungen von Tempo 30-Zonen dürfen nach 45 Absatz 1c StVO unter anderem keine Straßen mit Leitlinien umfassen. Im Übrigen besteht keine allgemeine Regelung, auf welchen Straßen auf die Leitlinie zu verzichten ist. 8

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