AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden ' /699-0
|
|
- Hennie Koch
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 5 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach Senden ' /699-0 Abonnementpreis: Einzelexemplar: oder kostenlos über das Internet: 12,00 jährlich 1,00
2 llfd. Nr Inhaltsangabe Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West-, Anhörungs- und Planungsbehörde, über die Auslegung des geänderten Planes für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Hamm-Kanals von km 0,000 bis km 0,720 des Wesei-Datteln-Kanals von km 59,356 bis km 60,276 (Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln -Los 1 -) Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever- Senden betr. die Auslegung der Hebeliste 2015 des Wasser- und Bodenverbandes "Stever- Senden", Sitz Senden Seitel
3 Amtsblatt der Gemeinde Senden 42 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde 3400P-143.3/0166 Münster, den Bekanntmachung über die Auslegung des geänderten Planes für den Ausbau des Dortmund Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Harnrn-Kanals von km 0,000 bis km 0,720 des Wesei Datteln-Kanals von km 59,356 bis km 60,276 (Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln - Los 1 -) I. Die Trägerin des Vorhabens (TdV) - die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln - hat im Jahr 2010 einen Antrag auf Planfeststellung für die Maßnahme Ausbau der Bundeswasserstraße Dortmund-Ems-Kanal (DEK) von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Harnrn Kanals (DHK) von km 0,000 bis km 0, 720 und des Wesei-Datteln-Kanals (WOK) von km 59,356 bis km 60,276 gestellt. Das Ausbauvorhaben umfasst die folgenden Einzelmaßnahmen: Querschnittserweiterung des Dortmund-Ems-Kanals zwischen DEK-km 16,670 und DEK-km 21,617 durch Zurücklegung von Kanalufern und Herstellung einer Fahrwassertiefe von durchgehend 4,00 m Anpassung des Einmündungsbereiches des Datteln-Harnrn-Kanals von DHK-km 0,000 bis DHK-km 0,720 Anpassung des Einmündungsbereiches des Wesei-Datteln-Kanals von WDK-km 59,356 bis WOK-km 60,276
4 43 Amtsblatt der Gemeinde Senden Bau von Liegestelien und Warteplätzen im Einmündungsbereich des Wesei-Datteln-Kanals von WDK-km 59,508 bis WDK-km 59,850 rechtes Ufer und von WDK-km 59,543 bis WDK-km 60,000 linkes Ufer sowie am Dortmund-Ems-Kanal von DEK-km 20,662 bis DEK-km 20,995 rechtes Ufer - Bau eines Sicherheitstores in DEK-km 17,850 - Abbruch der Löringhoff-Brücke Nr. 32a und Neubau als Löringhoff-Brücke Nr. 33 in DEK-km 18,390 mit Anpassung der Kreisstraße K14 - Beseitigung des Hafens Löringhoff von DEK-km 18,400 bis DEK-km 18,535 - Ablagerung überschüssiger Bodenmengen auf der Ablagerungsfläche "Bergehalde" im Einmündungsbereich des Datteln-Harnrn-Kanals - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffes in Natur und Landschaft II. Für den Ausbau wird bereits ein Planfeststellungsverfahren nach 14 ff des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle West- (GDWS -ASt West-), Cheruskerring 11, Münster (ehemals Wasser- und Schifffahrtsdirektion West). Die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorhabens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in Form eines Genehmigungsbescheides (Pianfeststellungsbeschluss) oder in Form eines Ablehnungsbescheides (Versagungsbeschluss) durch die GDWS -ASt West- als zuständiger Planfeststellungsbehörde. II I. Die Planfeststellungsunterlagen für das gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (U\/PG) UVP-pflichtige Vorhaben einschließlich der nach 6 UVPG entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben bereits in der Zeit vom bis einschließlich in den Städten Datteln und Waltrop zur Einsicht ausgelegen.
5 Amtsblatt der Gemeinde Senden Aufgrund der zur Planung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen hat die Vorhabenträgerin die Planung teilweise geändert bzw. ergänzt. Die Planänderungen und -ergänzungen betreffen im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Umplanung der Ablagerungsfläche "Bergehalde" in Datteln mit Erhalt des vorhandenen Waldbestands auf der ehemaligen Bergehalde und Reduzierung der einzubauenden Bodenmassen um m 3. Die Anschüttung erfolgt vorwiegend im nördlichen Erweiterungsbereich der Halde sowie auf östlich an die ehemalige Bergehalde angrenzenden Grundstücken. Ablagerung von m 3 Boden auf der Ablagerungsfläche "Amelsbürener Straße" auf dem Gebiet der Gemeinde Senden Ablagerung von zusätzlich m 3 Boden als Rekultivierungsschicht auf der Zentraldeponie Datteln Konkretisierung des Umbaus der Querung der 11 0-kV Bahnstromleitungen Datteln -Münster (BL 464) und Mari -Datteln (BL 462) zwischen Mast 4463 und Mast 4470 zur Anpassung an die Querschnittserweiterung des Datteln-Hamm-Kanals inkl. neuer Kompensationsfläche (Nr. 7) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop Schaffung von Schutzbereichen bzw. Ausweichbuchten für Kanuten und Ruderer im Bereich der Uferpromenade in Datteln durch abschnittsweisen landseitigen Versatz der Spundwand Verlagerung der Liegestelle auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 50 m in Richtung DEK inkl. Ausrüstung der LiegesteUe mit Stromtankstellen Verlagerung des Neubaus der Bootsumtragestelle auf dem Südufer des Dattelner Meeres in Kombination mit einer Slipanlage um 520 m in den Nahbereich der Schleuse Datteln Verlagerung des Anlegers für schleusenbereite Sportboote auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 67 m in Richtung DEK in den angrenzenden Böschungsbereich Verlagerung der Steganlage für Sportboote (Wasserwanderrastplatz) auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 22 m in Richtung DEK Weitere in den Antragsunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen (z. B. Angaben zum Liegestellenbedarf und zur Verkehrsentwicklung, Änderungen im landschaftspflegerischen Begleitplan, Änderungen an der Löring-
6 45 Amtsblatt der Gemeinde Senden - 4- hoff-brücke, Gutachten zur Liegesteile am Südufer des Dattelner Meeres) ergänzen bzw. präzisieren die ursprünglichen Planunterlagen und resultieren aus Anregungen und Hinweisen aus dem bisherigen Anhörungsverfahren. Wegen des Umfangs der Änderungen, die teilweise zu neuen und/oder stärkeren Betroffenheiten führen können und im Hinblick auf den nicht abschließend individuell bestimmbaren Kreis der erstmals oder zusätzlich durch die Änderung Betroffenen, wird eine ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Einzelheiten zu der geänderten Planung sind den ausgelegten geänderten Planunterlagen zu entnehmen. Die Änderungen und Ergänzungen sind farblieh kenntlich gemacht. Zur besseren Transparenz werden die Planunterlagen nochmals vollständig ausgelegt. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen umfasst auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des geänderten Vorhabens gemäß 9 Abs. 1 UVPG. IV. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis jeweils einschließlich während der Dienststunden zur Einsicht aus bei 1. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West-, Zimmer-Nr. 137, Cheruskerring 11, Münster, 2. Stadt Datteln, Fachbereich 6- Stadtplanung, Bauordnung und Vermessung -, Rathaus, Zimmer-Nr. 2.23, Genthiner Straße 8, Datteln, Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 l)hr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
7 Amtsblatt der Gemeinde Senden Stadt Waltrop, Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 1, Waltrop Montag bis Dienstag Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 4. Gemeinde Senden, Fachbereich IV Bauen und Planen, Zimmer-Nr. 308, Münsterstraße 30, Senden Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. V. Der Bekanntmachungstext und die Planunterlagen sind gemäß 27a VwVfG innerhalb des o. g. Zeitraums auch im Intranet unter der Adresse in der Rubrik "Aktuelles" unter "Pianfeststellung" /"laufende Verfahren" zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. VI. 1. Einwendungen gegen die Planänderung gern. 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG sowie Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle West- Cheruskerring 11, Münster, oder einer der Städte und Gemeinden, in denen die geänderten Planunterlagen ausliegen, zu erheben. Einwendungen sind nur zu erheben, soweit eine Betroffenheit durch die Planänderung gegeben ist. Einwend!Jngen kann jeder erheben, dessen Belange durch die Änderung erstmalig oder stärker als bisher berührt
8 47 Amtsblatt der Gemeinde Senden werden. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Gemarkungen und die Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke anzugeben. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Stellungnahmen von Vereinigungen und Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtliehen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß 75 Absatz 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden. 3. Über die erhobenen Einwendungen wird gegebenenfalls ein Erörterungstermin stattfinden, der dann gesondert bekannt gemacht wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. Personen, die Einwendungen erhoben und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermindurch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 5. Vom Beginn der Auslegung der geänderten Planunterlagen an ( ) tritt für die von der geänderten Planung betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach 15 WaStrG ein. Das bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder das geplante Bauvorhaben erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen( 74 Absatz 2 VwVfG, 14b Nr. 1 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt. sd1-p1/003
9 Amtsblatt der Gemeinde Senden Bekanntmachung Gern. 25 der Verbandssatzung in Verbindung mit 28 ff. Gesetz über Wasserund Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz- WVG) vom (BGBI. I S. 405) - in der z. Zt. gültigen Fassung -wird die Hebeliste 2015 des Wasser- und Bodenverbandes "Stever- Senden", Sitz Senden, aus der die Höhe der zu zahlenden Verbandsbeiträge ersichtlich ist, zur Einsichtnahme der Mitglieder vom bis in der Zeit von 8.00 bis Uhr im Rathaus der Gemeinde Senden, Münsterstraße 30, Senden, Zimmer 206, ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt hiermit gern. 32 der Verbandssatzung Senden, Wasser- und Bodenverband Stever - Senden gez. Karl Schulze Forsthövel Verbandsvorsteher- Abi.Gem.Senden 2015, S. 48
Waltroper Bekanntmachungen
Waltroper Bekanntmachungen - Das Amtsblatt der Stadt Waltrop - 41. Jahrgang / lfd. Nummer 7 vom 25.03.2010 I N H A L T 1. Bekanntmachung gem. 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen 2. Bekanntmachung
MehrInhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim
Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Straßen und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der
MehrNr. 34/ Dezember 2014
Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;
MehrAmtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:
Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz
MehrPlanfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz
Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt mit Anschrift Neumarkt i.d.opf. Ort, Datum Neumarkt, 20.09.2017 BEKANNTMACHUNG Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach
MehrInhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrAnschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.
Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrAmtsblatt Nr. 31/2013 ausgegeben am: 20. September 2013
Amtsblatt Nr. 31/2013 ausgegeben am: 20. September 2013 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen hier: Umlegungsverfahren VII Innenstadt-Südwest
MehrAmtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2
Amtsberger Amtsblatt Jahrgang 2018 Amtsblatt Nr. 2 vom 29.01.2018 Inhaltsverzeichnis: Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Bekanntmachung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell
MehrBekanntmachung. über die Auslegung des Planes für die oben genannte Straßenbaumaßnahme.
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn A 1 (BAB A 1), Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau von Bau-km 15+466,325 bis 4+920,000 Bekanntmachung über die Auslegung des
MehrAmtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.
Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,
Mehr27. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 9
Amtsblatt 27. Jahrgang Ausgabetag: 19.05.2011 Nummer: 9 Seite Bekanntgabe über die Auslegung der Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 14.12.1998 hier:
MehrStadt Bielefeld - Amt für Verkehr -
Stadt Bielefeld - Amt für Verkehr - Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den geplanten Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Gütersloh-Halle/Hesseln als erstem nordrhein-westfälischen
MehrAmtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen
Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 11/2014 Montag, 08.12.2014 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster Flurbereinigungsbehörde - zur Aufforderung
MehrBekanntmachung über die Offenlegung eines Planes
Bekanntmachung über die Offenlegung eines Planes Antrag der Holemans Niederrhein GmbH auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), 104 ff. Wassergesetz des
MehrAMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 207 zwischen Heiligenhafen und Puttgarden von Bau-km 0-180,6 (Anschluss an den zukünftigen Endpunkt der BAB A
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 10. Jahrgang Dinslaken, 01.09.2017 Nr. 23 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 117 Oberhausen
MehrBekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Planfeststellung nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Bauliche Änderung Haltepunkt Kreuz Konz, Bahn-km
MehrPlanfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57
Gemäß 73 Abs. 5 VwVfG und 27a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung) veröffentlicht der Bürgermeister diese amtliche Bekanntmachung mit dem
MehrAMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden
~--~--~ ~-~ ----- AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2014 Ausgegeben zu Senden am 16. 0 7. 2 0 14 Ausgabe 9 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde
MehrBekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken
Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim
MehrVon den Planänderungen sind Grundstücke in den folgenden Gemeinden direkt betroffen:
Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Osterath Gohrpunkt (Bl. 4206) und der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung
MehrBekanntmachung. Nach vollständigem Eingang der Unterlagen liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit
Bezirksregierung Münster Bekanntmachung Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen,
MehrAMTSBLATT. für die Stadt Templin. . Jahrgang Nr. Templin, den.. Seite
AMTSBLATT für die Stadt Templin. Jahrgang Nr. Templin, den.. Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung 1-3 über die Auslegung von geänderten Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für das Vorhaben L 401 in der Ortsdurchfahrt Zeuthen im Abschnitt 030, km 0,346 bis km 2,603 (NK 3647024)
MehrP R E S S E M I T T E I L U N G
P R E S S E M I T T E I L U N G Stadtverwaltung Postfach 1661, 56140 Boppard Tel. 06742/103-0 Fax 06742/103-30 Auskunft erteilt: Jürgen Johann Tel.: 06742/103-54 Fax: 06742/103-9954 E-Mail: juergen,johann@boppard.de
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Niederrhein/Wesel - Pkt. Meppen, Bl. 4201, im Abschnitt Pkt. Borken Süd - Pkt. Nordvelen, und den
MehrMerkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen
Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz
MehrWesentliche Inhalte der Planänderung sind inhaltlich wie folgt zu beschreiben:
Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Mineralstoffdeponie (Deponieklasse DK I) in der Gemeinde Großenkneten und damit zusammenhängende Aufforstungsmaßnahmen in der Gemeinde
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Planfeststellungsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
MehrAmtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen
Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 5. September 2017 Nummer 14
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrAmtliche Bekanntmachung. Regierungspräsidium Stuttgart Az.: /DB-PFA1.3b Ruppmannstr Stuttgart. Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Regierungspräsidium Stuttgart Az.: 24-3824.1/DB-PFA1.3b Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1.3b Gäubahnführung
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 28.09.2012 Nummer: 12/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrAmtsblatt der Gemeinde Weilerswist
Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 14. Jahrgang Ausgabetag: 25.10.2012 Nr. 22 Inhalt: 1. Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Gemeinde Weilerswist am Donnerstag, dem 08.11.2012,
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau der 380-kV-Leitung Heide West-Husum Nord LH 13-320, Westküstenleitung Abschnitt 3
Mehr49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40
AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 49. Jahrgang 30. August 2017 Nummer 40 Inhalt (Kassen-und Steueramt) 14. Änderung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes KDN Dachverband kommunaler IT- Dienstleister Ordnungsbehördliche
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Ersatzneubau der 110 kv Freileitung Heide Heide/West Strübbel hier: 1. Planänderung Wesentlicher Inhalt
MehrNr. 4 Brilon, Jahrgang 47
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 317) zwischen dem Umspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr.
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet
MehrInhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln
Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung
MehrBekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über ein Vorhaben nach dem Bundesberggesetz
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Postfach 11 53, 38669 Clausthal-Zellerfeld Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie über
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der 380-kV-Leitung Husum Nord - Niebüll Ost LH-13-321,
MehrAmtsblatt der Stadt Sankt Augustin
Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 25/2015 vom 18. November 2015 Inhaltsverzeichnis: Planfeststellung für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße A 59 Bonn- Beuel, von Betr.-km 28+ 325 bis Betr.
MehrPlanfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm und der Landesgrenze zu Hamburg
Amt Hanerau-Der Amtsvorsteher für die Gemeinde Tackesdorf B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den sechsstreifigen Ausbau der Besautobahn A 7 zwischen dem Autobahndreieck Bordesholm der Landesgrenze
MehrBezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Geschäftszeichen: 64.21.3.4-2018-5 Dortmund, den 11.10.2018 B E K A N N T M A C H U N G Planfeststellungsantrag für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung
Mehr12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 1/2015 Rhede, 25.02.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrBekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen
Bekanntmachungstext für die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Gemeinde Hafenlohr Hauptstraße 29 97840 Hafenlohr Bekanntmachung
MehrAmtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 31. März 2016 Nr. 13 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 53/2016 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Straßenverkehrsamt
MehrBezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den
Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG und 74 Abs. 5 VwVfG im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 sowie den Neubau der Leverkusener Brücke auf dem Gebiet der Städte Köln, Leverkusen
MehrBEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER
BEKANNTMACHUNGEN DER STADT HÖXTER A. Übersichtskarte Planfeststellung Neubau der Bundesstraße 64 (83) Brakel/Hembsen Höxter 1. Bauabschnitt Höxter-Godelheim - Höxter 2 B. BEKANNTMACHUNG Planfeststellung
MehrBekanntmachung. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen und Ergänzungen seitens der DB Netz AG vorgesehen:
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen: Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren nach 18
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West- Umfahrung Hamburg; Teilstrecke von der Bundesautobahn A 23 (nordöstlich des künftigen Autobahnkreuzes A20/A23)
MehrBekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße)
Bekanntmachungstext S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße) Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1.
MehrB e k a n n t m a c h u n g
- 73-35. Münster, den 21.11.2012 B e k a n n t m a c h u n g Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet
MehrZweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten
Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn
AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.
MehrAmtsblatt der Gemeinde Nottuln
Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen
Mehr75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -
AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Planfeststellungsverfahren nach 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 324) zwischen dem Umspannwerk Audorf und dem geplanten
MehrBekanntmachung. Das Deckblatt I beinhaltet insbesondere folgende Unterlagen und Pläne:
Stadt Bad Salzuflen Bekanntmachung Planfeststellung für den Ausbau der B 239 von der A2 (Bau-km 2+167,399) bis zur Gemeindestraße Dorfstraße / Lohheide (Bau-km 5+160,000) auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrAMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
MehrS-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker
S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Station&Service AG hat
MehrAmtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3
Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes
MehrAMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrDer Antrag besteht aus folgenden, auch für die Beurteilung der Umweltauswirkungen maßgeblichen Planunterlagen:
Bekanntmachung Förmliches Änderungsgenehmigungsverfahren nach 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Abfallbehandlungsanlage in der
MehrAMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden /699-0
AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2016 Ausgegeben zu Senden am 07.06.2016 Ausgabe 6 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen
MehrNr. 7 Anröchte, 23. Oktober Jahrgang
Amtsblatt Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 7 Anröchte, 23. Oktober 2017 22. Jahrgang Inhalt Seite 1. Satzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Unter den Espen II 56 2. Einziehung von Teilflächen der gemeindlichen
MehrAmtsblatt für die Stadt Speyer
Amtsblatt für die Nr. 017/2016 Ausgabedatum: 29.04.2016 Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Ausbau A 61 Seite 1 II. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung
MehrB e k a n n t m a c h u n g
B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für
MehrNr N 80. Wasserrecht ; Renaturierung der Abens bei Sittling zwischen Fluss-km 2,0-3,4. Bekanntmachung
Nr. 44-641-N 80 Wasserrecht ; Renaturierung der Abens bei Sittling zwischen Fluss-km 2,0-3,4 Bekanntmachung Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Landshut, hat mit Schreiben vom
MehrStadt Forchheim Forchheim, Stadtbauamt Telefon: / Az. 60/ Eismann Fax: /
Stadt Forchheim 91301 Forchheim, 17.09.2018 Stadtbauamt Telefon: 09191 / 714-237 Az. 60/ Eismann Fax: 09191 / 714-285 Planfeststellung für das Vorhaben "VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Planänderung gemäß
MehrAmtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee)
Amtsblatt des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 6/2017 Montag, 22. Mai 2017 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (Bodensee), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (Bodensee) Postfach 3322, 88115 Lindau
Mehr- Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren)
- Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren) (liegt für den Abschnitt 1.4 mit Bezug auf den dreigleisigen Ausbau - bereits vor / für
MehrBeckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; hier: Schlussfeststellung
MehrAMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018
AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf über den Teilaufhebungsbeschluss vom 15.01.2018 des Planfeststellungsbeschlusses
MehrAmtsblatt. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Februar 2015 Nummer 4
Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle
MehrNr. 10 Brilon, 18. Dezember 2013 Jahrgang Bekanntmachung der Satzung vom zur Aufhebung
Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, 59929 Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe
MehrAmtsblatt der Stadt Werne
Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2005 Ausgabetag: 23.11.2005 Ausgabe: 18 Geltungsbereich: Stadt Werne Dieser Teil enthält: sonstige Bekanntmachung: T e i l B = = = = = (Nicht für die Sammlung des Ortsrechts
MehrBekanntmachung. der Gemeinde Jüchen,
Bekanntmachung der Gemeinde Jüchen Planfeststellung für den Neubau der Erdgasfernleitung ZEELINK, Abschnitt Düsseldorf (Station Hochneukirch bis Station Dämmerwald) der ZEELINK GmbH & Co. KG Die ZEELINK
MehrGemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den
Gemeindevorstand der Gemeinde Freigericht, den 25.11.2014 (Gemeinde/Stadt) (Datum) Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mich in seiner Funktion als zuständige Anhörungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext
MehrAMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016. INHALT Datum Titel Seite Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289
347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 21. Juli 2016 Nr. 30/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 142 18.07.2016 Öffentliche Zustellung von Bescheiden 289 143 19.07.2016 Öffentliche Bekanntmachung gemäß
MehrTrassentausch COBRA Kabel DolWin 5 See (vormals BorWin 4 See) 2. Planänderung COBRA Kabel, 1. Planänderung DolWin 5 See
Gemeinde Krummhörn Der Bürgermeister Rathausstraße 2 26736 Krummhörn (0 49 23) 9 16-0 (0 49 23) 9 16-111 gemeinde@krummhoern.de www.krummhoern.de Öffnungszeiten: Mo - Fr 08:30-12:00 Uhr Auf Wunsch auch
MehrA M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU. Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau Nr. 22 Dingolfing, 20.
A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS DINGOLFING-LANDAU Herausgegeben vom Landratsamt Dingolfing-Landau - 104 - Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Wasserrecht;
MehrMaßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).
Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben: B 111 Neubau der Ortsumgehung Wolgast einschließlich Neue Bahnhofstraße und Radweg an der Kreisstraße VG 26 - Anhörungsverfahren - Die DEGES hat für
MehrAmtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe
für die Stadt Bad Lippspringe 18. Jahrgang 09. März 2018 Nummer 4 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 11/2018 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn 2 12/2018 Genehmigungsverfahren
MehrMaßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ( 27a Abs. 1 VwVfG).
Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben: B 111 Neubau der Ortsumgehung Wolgast einschließlich Neue Bahnhofstraße und Radweg an der Kreisstraße VG 26 - Anhörungsverfahren - Die DEGES hat für
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt
Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr
Amtliche Bekanntmachung der Barbarossastadt Gelnhausen Bekanntmachung Nr. 39-2014 Nachstehende Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt, 64278 Darmstadt, wird hiermit gemäß 6 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrAmtsblatt. Gemeinde Senden, 2/2019
Amtsblatt Gemeinde Senden, 2/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 15.03.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251
MehrBekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Oldenburg Bekanntmachung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Planfeststellung für den Neubau und Betrieb
MehrGemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau
Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 09 / 2015 ausgegeben am: 04.03.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 4. Sitzung des Haupt- und Vergabeausschusses
MehrBekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: /2-1-III Rm/Mr
Gemeinde Butjadingen Planfeststellung nach dem Abfallrecht Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: 3.1-62811-15/2-1-III Rm/Mr Planfeststellungsbeschluss vom 25.01.2017 gemäß
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 16
A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.06.2016 Nummer 16 INHALT SEITE Bekanntmachung 106 Planfeststellung für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerkes im Landkreis
Mehr