AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden. Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden ' /699-0

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1 AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 5 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach Senden ' /699-0 Abonnementpreis: Einzelexemplar: oder kostenlos über das Internet: 12,00 jährlich 1,00

2 llfd. Nr Inhaltsangabe Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West-, Anhörungs- und Planungsbehörde, über die Auslegung des geänderten Planes für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Hamm-Kanals von km 0,000 bis km 0,720 des Wesei-Datteln-Kanals von km 59,356 bis km 60,276 (Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln -Los 1 -) Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes Stever- Senden betr. die Auslegung der Hebeliste 2015 des Wasser- und Bodenverbandes "Stever- Senden", Sitz Senden Seitel

3 Amtsblatt der Gemeinde Senden 42 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West - Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde 3400P-143.3/0166 Münster, den Bekanntmachung über die Auslegung des geänderten Planes für den Ausbau des Dortmund Ems-Kanals von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Harnrn-Kanals von km 0,000 bis km 0,720 des Wesei Datteln-Kanals von km 59,356 bis km 60,276 (Querschnittserweiterung Stadtstrecke Datteln - Los 1 -) I. Die Trägerin des Vorhabens (TdV) - die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln - hat im Jahr 2010 einen Antrag auf Planfeststellung für die Maßnahme Ausbau der Bundeswasserstraße Dortmund-Ems-Kanal (DEK) von km 16,670 bis km 21,617 einschließlich der Einmündungsbereiche des Datteln-Harnrn Kanals (DHK) von km 0,000 bis km 0, 720 und des Wesei-Datteln-Kanals (WOK) von km 59,356 bis km 60,276 gestellt. Das Ausbauvorhaben umfasst die folgenden Einzelmaßnahmen: Querschnittserweiterung des Dortmund-Ems-Kanals zwischen DEK-km 16,670 und DEK-km 21,617 durch Zurücklegung von Kanalufern und Herstellung einer Fahrwassertiefe von durchgehend 4,00 m Anpassung des Einmündungsbereiches des Datteln-Harnrn-Kanals von DHK-km 0,000 bis DHK-km 0,720 Anpassung des Einmündungsbereiches des Wesei-Datteln-Kanals von WDK-km 59,356 bis WOK-km 60,276

4 43 Amtsblatt der Gemeinde Senden Bau von Liegestelien und Warteplätzen im Einmündungsbereich des Wesei-Datteln-Kanals von WDK-km 59,508 bis WDK-km 59,850 rechtes Ufer und von WDK-km 59,543 bis WDK-km 60,000 linkes Ufer sowie am Dortmund-Ems-Kanal von DEK-km 20,662 bis DEK-km 20,995 rechtes Ufer - Bau eines Sicherheitstores in DEK-km 17,850 - Abbruch der Löringhoff-Brücke Nr. 32a und Neubau als Löringhoff-Brücke Nr. 33 in DEK-km 18,390 mit Anpassung der Kreisstraße K14 - Beseitigung des Hafens Löringhoff von DEK-km 18,400 bis DEK-km 18,535 - Ablagerung überschüssiger Bodenmengen auf der Ablagerungsfläche "Bergehalde" im Einmündungsbereich des Datteln-Harnrn-Kanals - Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz des Eingriffes in Natur und Landschaft II. Für den Ausbau wird bereits ein Planfeststellungsverfahren nach 14 ff des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit 72 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Außenstelle West- (GDWS -ASt West-), Cheruskerring 11, Münster (ehemals Wasser- und Schifffahrtsdirektion West). Die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorhabens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens in Form eines Genehmigungsbescheides (Pianfeststellungsbeschluss) oder in Form eines Ablehnungsbescheides (Versagungsbeschluss) durch die GDWS -ASt West- als zuständiger Planfeststellungsbehörde. II I. Die Planfeststellungsunterlagen für das gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (U\/PG) UVP-pflichtige Vorhaben einschließlich der nach 6 UVPG entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens haben bereits in der Zeit vom bis einschließlich in den Städten Datteln und Waltrop zur Einsicht ausgelegen.

5 Amtsblatt der Gemeinde Senden Aufgrund der zur Planung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungen hat die Vorhabenträgerin die Planung teilweise geändert bzw. ergänzt. Die Planänderungen und -ergänzungen betreffen im Wesentlichen folgende Maßnahmen: Umplanung der Ablagerungsfläche "Bergehalde" in Datteln mit Erhalt des vorhandenen Waldbestands auf der ehemaligen Bergehalde und Reduzierung der einzubauenden Bodenmassen um m 3. Die Anschüttung erfolgt vorwiegend im nördlichen Erweiterungsbereich der Halde sowie auf östlich an die ehemalige Bergehalde angrenzenden Grundstücken. Ablagerung von m 3 Boden auf der Ablagerungsfläche "Amelsbürener Straße" auf dem Gebiet der Gemeinde Senden Ablagerung von zusätzlich m 3 Boden als Rekultivierungsschicht auf der Zentraldeponie Datteln Konkretisierung des Umbaus der Querung der 11 0-kV Bahnstromleitungen Datteln -Münster (BL 464) und Mari -Datteln (BL 462) zwischen Mast 4463 und Mast 4470 zur Anpassung an die Querschnittserweiterung des Datteln-Hamm-Kanals inkl. neuer Kompensationsfläche (Nr. 7) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop Schaffung von Schutzbereichen bzw. Ausweichbuchten für Kanuten und Ruderer im Bereich der Uferpromenade in Datteln durch abschnittsweisen landseitigen Versatz der Spundwand Verlagerung der Liegestelle auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 50 m in Richtung DEK inkl. Ausrüstung der LiegesteUe mit Stromtankstellen Verlagerung des Neubaus der Bootsumtragestelle auf dem Südufer des Dattelner Meeres in Kombination mit einer Slipanlage um 520 m in den Nahbereich der Schleuse Datteln Verlagerung des Anlegers für schleusenbereite Sportboote auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 67 m in Richtung DEK in den angrenzenden Böschungsbereich Verlagerung der Steganlage für Sportboote (Wasserwanderrastplatz) auf dem Südufer des Dattelner Meeres um 22 m in Richtung DEK Weitere in den Antragsunterlagen vorgenommene Änderungen und Ergänzungen (z. B. Angaben zum Liegestellenbedarf und zur Verkehrsentwicklung, Änderungen im landschaftspflegerischen Begleitplan, Änderungen an der Löring-

6 45 Amtsblatt der Gemeinde Senden - 4- hoff-brücke, Gutachten zur Liegesteile am Südufer des Dattelner Meeres) ergänzen bzw. präzisieren die ursprünglichen Planunterlagen und resultieren aus Anregungen und Hinweisen aus dem bisherigen Anhörungsverfahren. Wegen des Umfangs der Änderungen, die teilweise zu neuen und/oder stärkeren Betroffenheiten führen können und im Hinblick auf den nicht abschließend individuell bestimmbaren Kreis der erstmals oder zusätzlich durch die Änderung Betroffenen, wird eine ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Einzelheiten zu der geänderten Planung sind den ausgelegten geänderten Planunterlagen zu entnehmen. Die Änderungen und Ergänzungen sind farblieh kenntlich gemacht. Zur besseren Transparenz werden die Planunterlagen nochmals vollständig ausgelegt. Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen umfasst auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des geänderten Vorhabens gemäß 9 Abs. 1 UVPG. IV. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom bis jeweils einschließlich während der Dienststunden zur Einsicht aus bei 1. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt- Außenstelle West-, Zimmer-Nr. 137, Cheruskerring 11, Münster, 2. Stadt Datteln, Fachbereich 6- Stadtplanung, Bauordnung und Vermessung -, Rathaus, Zimmer-Nr. 2.23, Genthiner Straße 8, Datteln, Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 l)hr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,

7 Amtsblatt der Gemeinde Senden Stadt Waltrop, Rathaus, Bürgerbüro, Münsterstraße 1, Waltrop Montag bis Dienstag Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 4. Gemeinde Senden, Fachbereich IV Bauen und Planen, Zimmer-Nr. 308, Münsterstraße 30, Senden Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. V. Der Bekanntmachungstext und die Planunterlagen sind gemäß 27a VwVfG innerhalb des o. g. Zeitraums auch im Intranet unter der Adresse in der Rubrik "Aktuelles" unter "Pianfeststellung" /"laufende Verfahren" zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. VI. 1. Einwendungen gegen die Planänderung gern. 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG sowie Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne von 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung bzw. Stellungnahme, nicht das Datum des Poststempels), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle West- Cheruskerring 11, Münster, oder einer der Städte und Gemeinden, in denen die geänderten Planunterlagen ausliegen, zu erheben. Einwendungen sind nur zu erheben, soweit eine Betroffenheit durch die Planänderung gegeben ist. Einwend!Jngen kann jeder erheben, dessen Belange durch die Änderung erstmalig oder stärker als bisher berührt

8 47 Amtsblatt der Gemeinde Senden werden. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Gemarkungen und die Flurstücksnummern der betroffenen Grundstücke anzugeben. 2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Stellungnahmen von Vereinigungen und Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtliehen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß 75 Absatz 2 Satz 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden. 3. Über die erhobenen Einwendungen wird gegebenenfalls ein Erörterungstermin stattfinden, der dann gesondert bekannt gemacht wird. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. 4. Personen, die Einwendungen erhoben und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermindurch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 5. Vom Beginn der Auslegung der geänderten Planunterlagen an ( ) tritt für die von der geänderten Planung betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach 15 WaStrG ein. Das bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder das geplante Bauvorhaben erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen( 74 Absatz 2 VwVfG, 14b Nr. 1 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt. sd1-p1/003

9 Amtsblatt der Gemeinde Senden Bekanntmachung Gern. 25 der Verbandssatzung in Verbindung mit 28 ff. Gesetz über Wasserund Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz- WVG) vom (BGBI. I S. 405) - in der z. Zt. gültigen Fassung -wird die Hebeliste 2015 des Wasser- und Bodenverbandes "Stever- Senden", Sitz Senden, aus der die Höhe der zu zahlenden Verbandsbeiträge ersichtlich ist, zur Einsichtnahme der Mitglieder vom bis in der Zeit von 8.00 bis Uhr im Rathaus der Gemeinde Senden, Münsterstraße 30, Senden, Zimmer 206, ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt hiermit gern. 32 der Verbandssatzung Senden, Wasser- und Bodenverband Stever - Senden gez. Karl Schulze Forsthövel Verbandsvorsteher- Abi.Gem.Senden 2015, S. 48

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