Liebe Besucher der Talsperre Pöhl,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe Besucher der Talsperre Pöhl,"

Transkript

1 Amtsblatt der Gemeinde Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, Jocketa Gestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, Treuen, Telefon / ; Telefax / , treuen@pauli-offsetdruck.de Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder) Jahrgang 2013 Donnerstag, 1. August 2013 Nummer 8 Liebe Besucher der Talsperre Pöhl, der Weg war lang und schwer. Dank vieler fleißiger Helfer und Unterstützer ist es vollbracht. Das neue touristische Areal an der Staumauer 1, 2, 3, das Areal an der Schiffsanlegestelle, ist fertig. Die Gesamtkosten betragen rund und wurde aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgaben des Freistaates Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gefördert. Am Donnerstag, dem , ab Uhr, wird das Gebäude feierlich zur Nutzung übergeben. Mit Bistro und Tourist-Info wird das touristische Areal eine Bereicherung und attraktive Anlaufstelle vieler Besucher werden. In diesem Zusammenhang wurde das gesamte Areal barrierefrei ausgebaut. Alle Besucher, Gäste und Anwohner der Talsperre sind herzlich eingeladen mit uns gemeinsam die Einweihung zu feiern und den Bereich offiziell in Beschlag zu nehmen. Wir freuen uns mit Ihnen auf diesen Tag. Rolf Keil, Verbandsvorsitzender Zweckverband Talsperre Pöhl Helm#grün Herla#grün Jocketa Möschwitz Ruppert#grün

2 INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN Wasser/Abwasser Vogtland (ZWAV), vereinbart, dass Herr Menz, der zuständige Berater beim ZWAV für Kläranlagenbau, Neudörfeler Bürger zur Thematik Einzel- oder kleine Gruppenlösung im Gemeindeamt beraten wird. Der Beratungszeitraum wurde nun festgelegt am in der Zeit von 14 bis 17 Uhr. Um Terminreservierung wird bis zum im Sekretariat des Gemeindeamtes, Telefon /7400, gebeten. Jan Mücke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, und der Bundestagsabgeordnete Joachim Günther begleiteten Abgeordnete der Landtage von Bayern, Sachsen und Thüringen am 22. Juli auf einer Vogtlandtour. Neben Hof, Plauen, Netzschkau, Greiz und Weida besuchten die Politiker auch Pöhl. Bürgermeisterin Daniela Hommel- Kreißl stellte nicht nur die Gemeinde und die Tourismusregion Talsperre Pöhl vor, sondern sprach auch Probleme an - zum Beispiel im Abwasserbereich und beim Radwegebau. Bei einem kleinen Rundgang konnten sich die Abgeordneten unter anderem vom Fortgang der Bauarbeiten an der Schiffsanlegestelle überzeugen. Am 15. August soll dort offiziell Einweihung gefeiert werden. Baustelle Bahnhofstraße/Wanderparkplatz Jocketa Die Bauarbeiten Bahnhofstraße/Wanderparkplatz stehen kurz vor der Vollendung. Am 21. August wird die offizielle Einweihung sein. Ab Uhr sind die Bürger dazu eingeladen. Saurierausstellung Die Saurierausstellung am Jocketaer Strand der Talsperre Pöhl ist nach erster Einschätzung des Zweckverbandes Talsperre Pöhl sehr gut besucht vor allem am Wochenende. Seit Beginn der Ferien kann die Ausstellung auch wochentags besucht werden. Beratungstermin für Neudörfler Im Juni hatte es auf Einladung des Landtagsabgeordneten Alfons Kienzle einen Vor-Ort-Termin zur Abwasserproblematik in Neudörfel gegeben. Dabei wurde zwischen mir und Henning Scharch, dem Geschäftsführer des Zweckverbandes Ortsbegehung Ruppertsgrün Die Ruppertsgrüner wünschen sich die Neugestaltung ihres Ortskerns im Bereich des Marktes. Das wurde während der Ortsbegehung am 25. Juni deutlich. Außerdem wurden einige Missstände angesprochen, die durch den Bauhof in den nächsten Tagen behoben werden. So muss die Zufahrt zum Friedhof neu mit Split ausgelegt werden, ebenso ein Teil der Ziegelhüttenstraße und der Einmündungsbereich zur Kreisstraße unterhalb des Denkmals. Im Bereich der Bahnunterführung sind Wasserrinnen verschmutzt. Angesprochen wurde auch die Fällung zweier Lerchen hinter dem Mahnmal. Die Fällungen würden seitens des Anwohners, der sie einst pflanzte, veranlasst und auch finanziert. Zudem hat er versprochen, sich um Ersatzpflanzungen zu bemühen. Ortsbegehung Christgrün Die Christgrüner brachten ihren Unmut darüber zum Ausdruck, dass sie und ihre Grundstücke jedem Starkregenfall preis gegeben sind. Mehrere Ereignisse, bei denen jedes Mal von der Kreisstraße ausgehend der Ortskern überflutet und Grundstücke zum Teil verschlammt wurden, wurden aufgezählt. Im Zusammenhang mit den Ereignissen am 1. Juni-Wochenende bat Wehrleiter Seidel darum, dass der Gully gegenüber dem Feuerwehrhaus tiefer gesetzt wird. Momentan flutet das von der Kreis- über die Gemeindestraße kommende Wasser darüber hinweg. Angesprochen wurden auch das Fassungsvermögen des oberen Teiches und der Zustand der Teichmauer. Dieser war, wie auch der untere, am 1. Juni- Wochenende übergelaufen. Das Wasser ging nur langsam zurück. Mittlerweile ist das obere Stück der Teichmauer wieder sichtbar. Die Mauer ist teilweise gebrochen, die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sehen sich gefährdet. Bezüglich des Spiegels, den es früher an der Auffahrt von der Gemeinde- auf die Kreisstraße gab, werde ich mich an das Landratsamt wenden bezüglich der Straßenentwässerung Kreisstraße habe ich das bereits getan und den Christgrünern so auch mitgeteilt. Probleme gibt es zudem mit der kleinen Gasse, die Kreisund Gemeindestraße mittig im Ortsring verbindet. Diese befindet sich in Gemeindeeigentum und ist als öffentlicher Verkehrsraum gewidmet. Seit Jahren wird sie aber weder bei Flickungen berücksichtigt, noch wird dort durch die Gemeinde Winterdienst gefahren. Das übernehmen die Christgrüner Seite 2

3 selbst. Es wurde darum gebeten, dass die Gemeinde auch bezüglich der Gasse künftig wieder ihren Pflichten nachkommt. Haushalt bestätigt Der Haushalt für das Jahr 2013 wurde durch die Kommunalaufsicht bestätigt. Austritt aus Trägerverein Musikschule Vogtland Der Verwaltungsausschuss beschloss auf seiner Sitzung am 13. Juni, aus dem Trägerverein Musikschule Vogtland auszutreten. Gemäß Beitragsordnung, die zum in Kraft trat, muss die Gemeinde Pöhl einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 300 Euro zahlen bislang 154 Euro. Derzeit besucht nur ein Kind aus unserer Gemeinde die Musikschule Vogtland. Kinder- und Jugendprojekt gekippt Verschiedene Kinder- und Jugendprojekte im Gemeindegebiet wurden vergangenes Jahr hälftig durch Pöhl und den Vogtlandkreis finanziert. Trotz erhöhter Kreisumlage ist der Kreis 2013 zum Sparen gezwungen, weshalb das Projekt in diesem Jahr seitens des Kreises abgesetzt wurde. Der Gemeinderat muss nun entscheiden, ob wir mit den bereits im Haushalt berücksichtigten Gemeindemitteln die Projekte trotzdem unterstützen. Rekonstruktion Freileitung ehemalige Hühnerfarm Envia-Tochter Mitnetz-Strom plant die Rekonstruktion der Freileitung im Bereich der ehemaligen Hühnerfarm in der Barthmühle. Die Masten werden in einem Teilabschnitt am gleichen Ort durch neue ersetzt. Außerdem wird vorhandene Kupferfreileitung durch Luftkabel ersetzt. Einige wurden jedoch auch unterspült. Dort soll eine neue Trassierung entlang des Wirtschaftsweges erfolgen. Wegerecht Siedlung Herlasgrün In der Siedlung Herlasgrün war bislang das Wegerecht nicht eindeutig geregelt, deshalb haben Herr Röhn und ich uns im Juni mit den Anwohnern getroffen. Mittlerweile wurde uns mitgeteilt, dass sich alle gegenseitig die Dienstbarkeit im Grundbuch zusichern wollen. Folglich wird in dem Bereich auch eine Lückenbebauung möglich. Im Flächennutzungsplan haben wir die Bestandsplanung berücksichtigt. Tankanlage Gemeindeamt Der Technische Ausschuss hat das Angebot der Firma Heinze bestätigt, die für 7513 Euro die Öltankanlage im Keller des Gemeindeamtes austauschen wird. Es hatte Probleme wegen Geruchsbelästigungen im Bereich des Postamtes gegeben. Mittlerweile sind die neuen doppelwandigen Tanks in den Raum gestellt worden, in dem auch der Heizkessel untergebracht ist. Der Raum, in dem die alten Tanks stehen, wird saniert. Technologiepark Helmsgrün Das Landratsamt genehmigte jetzt die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Talsperre Pöhl für Teilflächen der Gemeinde Pöhl und Neuensalz für den Planbereich Technologiepark Helmsgrün. Scheune gesucht Seitens der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass eine Unternehmerin eine Scheune mieten will, um ihr Geschäftsfeld zu erweitern. Worum es sich dabei handelt, wurde nicht mitgeteilt. Wer eine Scheune zu vermieten hat, wendet sich an Veronika Glitzner, die Gleichstellungsbeauftragte, direkt. Außerdem wurde in der Gemeinde nachgefragt, ob jemand eine Werkstatt/Scheune für einen Oldtimer-Restaurator zur Verfügung stellen könnte. Der Coschützer hatte seine Werkstatt bislang an der Göltzsch in Mylau, leider ist die Werkstatt während des Hochwassers stark in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass er nun nach einer neuen Unterkunft sucht. Kontakt über die Gemeindeverwaltung Pöhl, Frau Kreuzer oder Frau Petzold, Tel /7400. Abriss Bahnhof Rentzschmühle Die Deutsche Bahn plant den Abriss des ehemaligen Empfangsgebäudes am Bahnhof Rentzschmühle. In einem Schreiben fordert die Bahn die Gemeinde Pöhl als Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme auf und begründet dabei den geplanten Abriss wie folgt: Nach Aufgabe der eisenbahntypischen Funktionen ist das ehemalige Empfangsgebäude ungenutzt und steht leer. Mit Außerbetriebnahme wurde das Gebäude beräumt und Fenster und Türöffnungen zugemauert. Das Gebäude befindet sich in einem unansehnlichen und schlechten baulichen Zustand. Durch den langen Leerstand ist es dem weiteren Verfall preisgegeben und stellt ein hohes Unfall- und Gefahrenpotential dar. Ursprünglich stand der Gemeinderat dem Vorhaben der Bahn aufgeschlossen gegenüber, in der Einsicht, dass der jetzige Zustand der Bahnhofsgebäude nicht weiter aufrecht erhalten werden sollte. Am Montag reichten jedoch die Anwohner der Rentzschmühle eine Petition im Gemeindeamt ein. Mit dieser Unterschriftenliste setzen sie sich vehement für den Erhalt des Bahnhofsgebäudes Rentzschmühle ein. Der Bahnhof gehört zur Ansicht und Identität des Ortes. Bei einem kompletten Abriss geht beides verloren, schreiben sie. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Gesamtanlage zu retten, sollte wenigstens die Wartehalle erhalten bleiben, die eine der letzten ihrer Art ist. Für die Einwohner der Rentzschmühle ist sie auf jeden Fall auch eine touristische Sehenswürdigkeit. Seite 3

4 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Pöhl befasste sich am 9. Juli während seiner Sitzung mit der Problematik und besichtigte die Bahnhofsgebäude dabei vor Ort. Auch die Ausschussmitglieder glauben, dass die Wartehalle erhalten werden könnte. Es ist für Bürgermeisterin und Abgeordnete selbstverständlich, sich hinter den Willen der Einwohner dieses Pöhler Ortsteiles zu stellen und diesen nach außen zu vertreten. Die Stellungnahme der Gemeinde Pöhl gegenüber der Deutschen Bahn wird entsprechend ausfallen. (10. Juli 2013) Elektromast wird ausgewechselt Die Firma Mitnetz Strom muss am Bach in Ruppertsgrün einen während der Starkregenfälle Anfang Juni freigespülten Mast wechseln. Baubeginn und Bauablauf stehen noch nicht fest. Darüber wird von der beauftragten Baufirma informiert gez. D. Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Juni 2013 Andreas Bauerfeind als Ortswehrleiter berufen Der während der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Helmsgrün am zum Ortswehrleiter gewählte Andreas Bauerfeind wurde während der Sitzung des Gemeinderates am 27. Juni 2013 für fünf Jahre in sein Amt berufen. Ebenfalls fünf Jahre beträgt die Amtszeit für Lars Bauerfeind, der durch den Gemeinderat als stellvertretender Ortswehrleiter in Helmsgrün berufen wurde. Kredit wird umgeschuldet Die Restschuld aus zwei 1993 aufgenommenen Krediten für den Bau des Abwassersystems und die Sanierung der Grund- und Mittelschule in Höhe von ,10 Euro wird mit einem weiteren diesen Sommer auslaufenden Kredit zusammengeführt. Den zweiten Kredit hatte die Gemeinde 1998 aufgenommen, um Wohnungssanierungen in kommunalen Häusern in Jocketa und Liebau durchführen zu können. Die Restschuld daraus beläuft sich auf ,10 Euro. Die Gesamtsumme der beiden Kredite ,20 Euro wird umgeschuldet. Das beschloss der Gemeinderat während seiner Sitzung am 27. Juni Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das günstigste Angebot anzunehmen. Arbeiten an Grundschule vergeben Die brand- und schallschutzverbessernden Maßnahmen an der Grundschule Jocketa sollen während der Sommerferien durchgeführt werden. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln aus der Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE). Nach beschränkter Ausschreibung fand am die Submission statt und der Gemeinderat vergab die Arbeiten dann in seiner Sitzung am an den jeweils günstigsten Bieter. Das sind: - für das Los 1 Trockenbau, Brand- und schallschutzmaßnahmen die Fa. Quick/Plauen mit einer Vergabesumme in Höhe von ,57 Euro, - für das Los 2 Alu-Metalltüren, Innentüren die Firma Metallbau Kaiser/Plauen mit einer Vergabesumme in Höhe von ,56 Euro, - für das Los 3 Belagsarbeiten die Firma Wohnstore Kießling/Plauen mit einer Vergabesumme in Höhe von ,47 Euro, - für das Los 4 Malerarbeiten die Fa. Trentzsch/Plauen mit einer Vergabesumme in Höhe von 2926,09 Euro, - für das Los 5 Elektroarbeiten die Fa. Rudert-Elektroservice Plauen mit einer Vergabesumme in Höhe von 4142,38 Euro. Korrektur zur Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl über die öffentliche Auslegung der Haushaltsatzung für das Haushaltjahr 2013 gemäß 76 Abs. 3 Sächs. Gemeindeordnung im Amtsblatt der Gemeinde vom Donnerstag, 27. Juni 2013 Aufgrund 74 der SächsGemO hat der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Haushaltsatzung für das Haushaltjahr 2013 erlassen: 1 Der Haushaltplan für das Haushaltjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen festgesetzt auf ,00 - Saldo aus den ord. Erträgen und Aufwendungen (ord. Ergebnis) festgesetzt auf ,00 - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ord. Ergebnisses aus Vorjahren festgesetzt auf 0,00 - Saldo aus den ord. Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ord. Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ord. Ergebnis) festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der außerordentliche Erträge festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen festgesetzt auf ,00 - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) festgesetzt auf ,00 Seite 4

5 - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses festgesetzt auf ,00 - Gesamtergebnis festgesetzt auf ,00 im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungtätigkeit ,00 - Zahlungsmittelüberschuss oder bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ,00 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit fe gesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionen festgesetzt auf ,00 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf ,00 - Finanzierungsmittelüberschuss oder fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf ,00 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf ,00 - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit festgesetzt auf ,00 - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes festgesetzt auf ,00 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen wird festgesetzt auf 0,00 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf, wird festgesetzt auf ,00 5 Hebesätze werden wie folgt festgesetzt - für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 % - für die Grundstücke (Grundsteuer B) 375 % - Gewerbesteuer 375 % 6 Weitere Festsetzungen: keine Gemeinde Pöhl, den Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin Die Haushaltsatzung und der Haushaltplan 2013 liegen zur öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Kämmerei, Jocketa-Kurze Str. 5, Pöhl in der Zeit vom bis zu folgenden Zeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Hinweis nach 4 Abs. 4 SächsGemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen Seite 5

6 für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Neuer Betreiber für Fernwärmetrasse Die Kosten für die Anlieger der Fernwärmetrasse Jocketa sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich und 2012 auf eine Rekordhoch von 201,96 Euro pro Megawattstunde gestiegen. Deshalb war die Gemeinde Pöhl, die bis 2020 in der Lieferverpflichtung steht, gezwungen, nach Möglichkeiten zur Kostensenkung zu suchen. Experten haben errechnet, dass diese zu Stande kommen würde, sobald ein kostengünstigerer Brennstoff als das derzeit verwendete Öl in Ansatz gebracht würde. Derzeit günstig heizen kann man mit Holzhackschnitzeln. Die Gemeinde bekommt seitens der Kommunalaufsicht aber keine Genehmigung, selbst eine solche Holzhackschnitzelanlage zu bauen, weil Fernwärmeversorgung nicht zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört. In der Nahwärmeversorgung Jocketa GmbH & Co.KG haben sich Anlieger der Fernwärmetrasse zusammen gefunden, die eine solche Anlage bauen und die Betreibung der Fernwärmetrasse übernehmen möchten. Ein Verkauf der Anlage vor 2020 ist für die Gemeinde jedoch mit einem großen Risiko verbunden, da sie entsprechend der gültigen Verträge mit rund 200 Partnern in der Fernwärmelieferverpflichtung steht. Bei Verkauf der Anlage hätte sie aber keine Anlage mehr, mit der sie dieser Verpflichtung nachkommen könnte, sollte die GmbH & Co.KG z. B. Insolvenz anmelden müssen. Neben dem Verkauf wurden seit Oktober weitere Varianten der Abgabe der Trasse geprüft, die für die Gemeinde alle mit hohen Risiken verbunden waren.einzig gangbare Lösung: eine Mietkauf-Variante, die der Gemeinderat während seiner Sitzung am beschlossen hat. Beschluss: 123/2013 Beschlussergebnis: 11 Ja-Stimmen / 0 Nein-Stimmen / 1 Stimmenenthaltung Die Gemeinde Pöhl bleibt bis 2020 Vertragspartner der Anlieger der Fernwärmetrasse. Sie genehmigt aber ausdrücklich allen Vertragspartnern, vor diesem Termin neue Verträge mit der Nahwärmeversorgung Jocketa GmbH & Co.KG abzuschließen und ihre Verträge zur Fernwärmelieferung mit der Gemeinde Pöhl zu kündigen. Sondertilgung eines Kredites Der Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung Jocketa der Gemeinde Pöhl wird einen am auslaufenden Kredit bei der DKB Chemnitz in Höhe von 8985,31 Euro tilgen. Dafür werden liquide Mittel des Eigenbetriebes verwendet. Das beschloss der Gemeinderat zur Sitzung am einstimmig. Seite 6 Umschuldung eines Kredites In Absprache mit der Nahwärmeversorgung Jocketa GmbH & Co.KG wird ein Kredit in Höhe von ,22 Euro umgeschuldet. Bei dem derzeitigen Roll-Over-Kredit ist die Zinssumme quartalsweise variabel, sie soll nach dem festgeschrieben werden, da unklar ist, wie sich der Zinssatz entwickelt. Der Gemeinderat gab diesem Beschlussvorschlag am einhellig seine Zustimmung. Stellungnahme zum Regionalplan Die Gemeinde Pöhl wurde innerhalb der Beteiligung aufgefordert, an der Ausarbeitung des Planentwurfs des Regionalplanes der Region Chemnitz mitzuarbeiten und entsprechend Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss am : Die Gemeinde Pöhl kann den Inhalten des Planentwurfs folgen, da - durchaus erkennbar ist, dass auf die Nutzung der regionalen Potenziale und Traditionen in einem attraktiven Lebens-, Wirtschafts- und Landschaftsraum orientiert wird (siehe G 1.8.3) - die besondere Gemeindefunktion der Gemeinde Pöhl herausgestellt wird. Es wird die Empfehlung formuliert im regionalen Kontext eine enge gebietliche und funktionale Vernetzung beim Ausbau der touristischen Funktionen sowie bei der Weiterentwicklung des Tourismus anzustreben (siehe G 1.8.4) - die Planaussagen bezüglich Rohstoffsicherung und gewinnung räumlich angepasst und präzisiert wurden. Demnach entfällt das bisherige Vorbehaltsgebiet Diabas Herlasgrün Tännicht (SWS D) aufgrund des Widerrufs der Bergbauberechtigung durch das Sächsische Oberbergamt - die verkehrsplanerischen Entwicklungsziele nachvollziehbar sind und sich mit den gemeindlichen Forderungen decken, die zum Entwurf Landesverkehrsplan 2025 vorgebracht worden (Z ). Angebote des Personenfern- und des Güterverkehrs sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Auf nachfrageschwächeren Streckenabschnitten des schienengebundenen Regional- und Nahverkehrs sollen zu deren langfristigen Erhalt. Verstärkt Möglichkeiten zur Generierung neuer Fahrgastpotenziale erschlossen werden (G ). - sich die Aussagen zum Güterverkehr zwar weiterhin auf die bestehenden Ballungsräume mit schon etablierten Güterverkehrszentren orientieren, ab auch Ergänzungen zu Güterverkehrszentren orientieren, aber auch Ergänzungen zu Güterverkehrszentren geschaffen werden sollen (G ). - die Erhaltung und Entwicklung der für unsere Region bedeutsamen Straßeninfrastruktur grundsätzlich gefordert werden (G ) - die Förderung des Fahrradverkehrs durch qualitativ hochwertige Fahrradwege einen höheren, durch konkrete Entwicklungsziele dokumentierten Stellenwert einnehmen soll (Z )

7 Stellungnahme zum Regionalen Windenergiekonzept Der Gemeinderat beschloss am einstimmig folgende Stellungnahme zum Regionalplan Regionales Windenergiekonzept: Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl stellt eine Raumbedeutsamkeit von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pöhl grundsätzlich fest und spricht sich gegen den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Pöhl aus. Das Stellen und die Inbetriebnahme von Windkraftanlagen ist nicht in Einklang zu bringen mit der weiteren Entwicklung der Gemeinde Pöhl zum Naherholungsgebiet und Tourismusgebiet. Beschluss Abbruch Ladentrakt Der Gemeinderat hatte sich am 6. Oktober 2011 indirekt zum Abriss des ehemaligen Ladentraktes am Ortseingang Jocketa bekannt, indem er den Beschluss fasste, Fördermittel aus der Richtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung für den Abriss des Ladentraktes zu beantragen. Zum Abriss jedoch kam es bislang nicht steht uns das Jubiläum 50 Jahre Tourismus an der Talsperre Pöhl ins Haus. Das soll mit vielen Gästen bei zahlreichen Veranstaltungen gefeiert werden. Deshalb ist es ratsam, den durch jahrelangen Leerstand unansehnlichen Bau an zentraler Stelle abzureißen. Die Gemeinde hatte sich auch um Alternativlösungen zum Bau bemüht. So war mit der Firma Karls in Rövershagen Kontakt aufgenommen worden. Das Unternehmen mit dem Markenzeichen Erdbeere ist im Ostseeraum bekannt und beliebt für sein aus einer Verknüpfung von Verkaufshallen, Naturerlebniseinrichtungen, Indoor- und Outdoorspielplätzen bestehendes Konzept. Karls möchte langfristig zwar in ganz Deutschland Vertretungen haben, sich aber zunächst dem Ausbau seiner Einrichtungen im Ostseeraum und Brandenburg widmen. Ein Berliner Investor stellte seine langfristigen Planungen vor, in der bestehenden Gebäudehülle behindertengerechte Ferienwohnungen zu schaffen. Frau Papst aus Herlasgrün, sie betreibt bereits auf der Schlosshalbinsel eine gastronomische Einrichtung, plant im Zeitraum von 5 Jahren in der bestehenden Gebäudehülle eine Gaststätte und Ferienwohnungen zu schaffen. Die Angebote beider Investoren bezüglich des Grundstückspreises waren für den Gemeinderat während der Juni-Beratung (nicht öffentliche Sitzung) nicht zufrieden stellend. Herr Röhn hatte parallel zu den Bemühungen der Gemeindeverwaltung ein Angebot zum Abriss des Ladentraktes eingeholt, das sich auf Euro beläuft. Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss verständigten sich während ihrer gemeinsamen Sitzung am darauf, dass die Gemeinde den Ladentrakt abreißen lässt (das Vorhaben soll in den Haushalt 2014 aufgenommen werden). Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt bei einer Stimmenthaltung den zeitnahen Abriss des Ladentraktes. Verwendung der Soforthilfemittel Hochwasser Um die Schäden, die das Hochwasser im Juni 2013 angerichtet hat, beheben zu können, hat die Gemeinde Pöhl vom Vogtlandkreis Soforthilfen des Freistaates Sachsen in Höhe von Euro weitergeleitet bekommen. Einige Maßnahmen wurden sofort nach Abfließen des Wassers in Angriff genommen, andere müssen in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. Die Soforthilfesumme beinhaltet die Kosten für die Hochwasserbekämpfung, die Kosten für die Brücken-Prüfungen in der Rentzschmühle und am Lochbauer, die Kosten für die Beseitigung der Verschlammung und das Reinigen der Straßengräben an der Neudörfeler Straße in Jocketa, an der Pöhler Straße in Helmsgrün sowie der Saustallstraße in Christgrün, außerdem erste Bachsanierungsarbeiten am Grünen Tal in Ruppertsgrün. Zudem wurden erste Sicherungsmaßnahmen an der Siedlung in Ruppertsgrün mit dem Geld bezahlt. Der Gemeinderat bestätigte diese Mittelverwendung am einstimmig per Beschluss und verfügte außerdem, dass Soforthilfegelder eingesetzt werden, um Schäden an den Dorfteichen in Trieb, Neudörfel und Christgrün zu beseitigen. Außerdem wird der Wanderweg in der Barthmühle wieder in Stand gesetzt Euro sollen zur Sicherung der Komplimentärfinanzierung bei Inanspruchnahme von Förderungen aus dem acht Milliarden Euro schweren Fördertopf des Bundes und der Länder für Hochwassergeschädigte verwendet werden. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31. Mai 2014 erbracht werden. Projekte zur Beantragung aus dem Fördertopf des Bundes für Hochwassergeschädigte Der Bund und alle Bundesländer haben ein 8 Milliarden Euro schweres Förderprogramm aufgelegt, um zu ermöglichen, dass Hochwasserschäden schnell behoben werden können und die zerstörte Infrastruktur wieder hergestellt werden kann. Für die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur soll eine 90-prozentige Förderung möglich sein. Alle Projekte, die gefördert werden sollen, müssen bis zum eingereicht werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschloss am folgende Projektliste beim Landratsamt des Vogtlandkreises einzureichen: Rentzschmühle Rentzschmühlengraben (Ausspülung/teilweiser Einsturz der Bachseitenwände) Dorfplatz/Bach (Fahrbahn unterspült, Durchlass beschädigt) Altjocketa Dorfteich (Verschlammung, Teichmauer beschädigt, Erhöhung der Mauer aus Hochwasserschutzgründen), Parkplatz am Teich (vollflächige Über- und Ausspülungen), Schadensbehebung am Teich an der Dorfaue nach vollständiger Überflutung, Schadensbehebung an der Seite 7

8 Straße Dorfaue nach vollflächiger Oberflächenbeschädigung Herlasgrün Beschädigung der Teichmauer und Verschlammung, Durchlass kaputt Barthmühle - Burkhardtsgraben/Abzweig von der Kreisstraße (vollständige Zerstörung des Durchlasses, Zufahrtsstraße, Hochwasserschutzmaßnahmen) - Wanderparkplatz Ruppertsgrün - Siedlung Ruppertsgrün (Regenwasserkanal) - Am Bach Bachbettsanierung, Hochwasserschutz Christgrün Kommunale Ortsdurchfahrt Möschwitz Erforderliche Nacharbeiten an der Lochbauerbrücke Winterschadensbeseitigung Die Gemeinde Pöhl hat aus dem Sofortprogramm Straße eine Zuwendung in Höhe von , 80 Euro erhalten. Mit dem gemeindlichen Eigenmittelanteil zu dieser Förderung in Höhe von 25 Prozent stehen in Pöhl zur Behebung der Winterschäden Euro zur Verfügung. Diese Summe reicht nicht, um eine Straße grundhaft auszubauen. Es soll aber erreicht werden, mehrere noch gute Straßen mit einer Oberflächenbehandlung (OB) für mindestens weitere 10 Jahre zu sichern. Im Bauamt wurden alle dafür in Frage kommenden Straßen aufgelistet. Bei dieser All-Over-Variante ergeben sich Kostenschätzungen von insgesamt Euro. Da so viel Geld nicht zur Verfügung steht, verständigte sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am auf folgende Maßnahmeliste: Herlasgrün, 450 Meter der Christgrüner Straße; Ruppertsgrün, Vor Markt 5,6; Ruppertsgrün, Altjocketaer Straße zwischen Brücke und Feuerwehr; Ruppertsgrün, Altjocketaer Straße zwischen Feuerwehr und Friedhof; Ruppertsgrün, Rentzschmühle Jocketa, Ruppertsgrüner Straße zwischen Tischlerei und Pöhler Straße Antrag auf Stundung Aus dem Projekt Heizungsumstellung Herlasgrün muss die Gemeinde Pöhl gemäß des Teilrücknahme- und Teilwiderrufsbescheids von 2001 Fördermittel an den Freistaat Sachsen zurückzahlen. Nach einer Abschlagszahlung im Dezember 2012 belaufen sich die Forderungen aktuell noch auf Euro. Es war geplant, diese Summe zu begleichen, sobald die Einnahmen aus dem Parkplatzverkauf in Jocketa fließen. Momentan ist jedoch nicht absehbar, wann der Kaufvertrag rechtskräftig wird, sprich die Kaufsumme Seite 8 fließt. Auf Grund der zudem aufgetretenen außerplanmäßigen Kosten für die notwendige Beseitigung der Hochwasser-Schäden ist es erforderlich, vorsorglich beim Freistaat Sachsen einen Antrag auf Stundung der Rückzahlungsforderung zu stellen. Der Zinsbescheid über unstrittige Forderungen im Zeitraum von 2009 bis 2012 in Höhe von 6433,95 Euro wurden zur Zahlung angewiesen. Die Mittel waren bei der Haushaltsplanung berücksichtigt worden. Zum Zinsbescheid vom über zu zahlende Zinsen für den Zeitraum bis in Höhe von ,30 Euro wurde seitens der Gemeinde Widerspruch eingelegt. Einen Widerspruchsbescheid gibt es bis heute nicht. Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl sprach sich am einstimmig dafür aus, beim Freistaat Sachsen einen Antrag auf Stundung der Euro zu stellen. Die Bürgermeisterin soll darum bitten, dass der Vertrag so abgefasst wird, dass die Gemeinde die Summe jederzeit auch gänzlich zurückzahlen kann. Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Talsperre Pöhl für Teilflächen der Gemeinden Pöhl und Neuensalz für den Planbereich Technologiepark Helmsgrün in der Gemarkung Helmsgrün Mit Bescheid vom , Aktenzeichen: hat das Landratsamt die Änderung des Teil- Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Talsperre Pöhl für Teilflächen der Gemeinden Pöhl und Neuensalz für den Planbereich Technologiepark Helmsgrün in der Gemarkung Helmsgrün genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann die Änderung des Teil-Flächennutzungsplans und die Begründung in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Pöhl, Jocketa Kurze Straße 5, Erdgeschoss, Zimmer 12 während folgender Zeiten: dienstags Uhr und Uhr, mittwochs Uhr, donnerstags Uhr und Uhr einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Nr. 1 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Pöhl, Pöhl, Jocketa Kurze Straße 5, geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen

9 soll, darzulegen.auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Pöhl wird in der Zeit vom 02. September bis 06. September 2013 während der allgemeinen Öffnungszeiten dienstags von Uhr und donnerstags von Uhr in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str. 5, Pöhl, I. Etage, Zimmer 23 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetztes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 02. September bis 06. September 2013 spätestens am 06. September 2013 bis Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa, Kurze Str. 5, Pöhl, I. Etage, Zimmer 23, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 01. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 166 Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 01. September 2013 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 06. September 2013 versäumt hat. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September 2013, Uhr, in der Gemeindeverwaltung Pöhl, Jocketa-Kurze Str. 5, Pöhl, I.Etage, Zimmer 23 mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In elektronischer Form ist dies unter ewo@gemeindepoehl.de mit Angabe von Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wahlbezirksnummer und Wählernummer möglich. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Seite 9

10 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Pöhl, am Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin Schon der Freitagabend, zum Warmlaufen mit der Jugend angedacht, ließ erahnen, was noch auf die Organisatoren zukommen sollte. Bereits hier übertraf der Zuspruch die Erwartungen und dass nicht nur, weil DJ United kräftig einheizte, sondern weil schon hier die Herlasgrüner zeigten, dass sie nach getaner Arbeit durchaus zum Feiern in der Lage sind. Auf der Festsitzung am Samstag, welche von der Bürgermeisterin Frau Hommel-Kreißl eröffnet wurde, gaben beide Veranstalter Auskunft über das Ansinnen ihrer Vereine bzw. die veränderten Aufgabenstellungen einer modernen Feuerwehr. Dabei legten sowohl Veit Wiesner als auch Ronald Melitzer großen Wert darauf darzustellen, wie wichtig eine gute Jugendarbeit ist - ohne die Alten zu vergessen und weiter mit einzubeziehen. Die Veranstaltung wurde gekonnt moderiert von Lutz Huster. Im Anschluss ehrte Frau Hommel-Kreißl die Gartenfreunde Waltraud Bunge (Gold), Veit Wiesner (Silber) sowie Steffen Unger (Bronze) mit der Ehrenadel des Landesverbandes der Kleingärtner. Wehrleiter Ronald Melitzer nahm stellvertretend für seine Kameraden die Glückwünsche befreundeter Wehren entgegen. Zu den Gratulanten für beide Vereine zählten unter anderem der Bundestagsabgeordnete Robert Hochbaum nebst Gattin, Landtagsabgeordneter Andreas Heinz nebst Gattin sowie Vertreter des Landrates und des Kreisfeuerwehrverbandes. VEREINE UND VERANSTALTUNGEN Wehrleiter und Vorstand sagen Danke Nach den langen Vorbereitungen und den Mühen des Aufbaus können sich die Kameraden der FFW Herlasgrün und die Kleingärtner vom Heiteren Blick des Ortes über ein rund um gelungenes Fest freuen. An was Frauen alles denken! So guckten der Wehrleiter und der Vereinsvorsitzende nicht schlecht, als die Bürgermeisterin anmerkte, etwas fehle noch. Das Geheimnis war schnell gelüftet: Eine riesen Geburtstagstorte mit den Aufschriften 130 Jahre FFW und 65 Jahre KGV "Heiterer Blick" Herlasgrün wurde von André Knüpfer von der seit über 100 Jahren hier ansässigen Bäckerei ins Festzelt gebracht. Damit möglichst Seite 10

11 viele etwas vom Kuchen abbekamen, wurde die Torte kurzer Hand dem Kaffeeteam übergeben. Das fröhliche Nachmittagsprogramm wurde von den Kindern der Kita Pöhl mit Gesang, Tanz und einem Gedichtvortrag eröffnet. Jens Bühring, alias Chaoskinder Zirkus und der Zauberer Eric verführten nicht nur Kinderherzen in eine andere, halt zauberhafte Welt. Am Abend spielte die Gruppe Albatros zum Tanz auf und lockte nicht nur die mittlere Generation im prall gefüllten Zelt auf die Tanzfläche. Zwei Höhepunkte des Sonntages sollen nicht unerwähnt bleiben - der Feuerwehrwettstreit zur Mittagszeit und das anschließende Nachmittagsprogramm. 12 Mannschaften nahmen am Wettstreit teil, wobei die Teams der Gastgeber beide erste Plätze belegten - wie die Moderatoren Ronald Melitzer und Steffen Unger richtig erkannten. Die "Schwarze Katz" von der Gartenjugend gewann und die" Wehrjugend " gewann von hinten. Aber das war eigentlich bei allem sportlichen Ehrgeiz nebensächlich. Spaß sollte es machen - und den hatte auch das spontan gebildete Gemeinderatsteam mit Kapitänin Daniela Hommel-Kreißl sowie den Ruderern Holger Röhn und Dr. Heiko Lang. Sie belegten unter all den Profis einen guten Mittelplatz. Einen würdigen Abschluss fand das ganze bunte Treiben rund um den Dorfteich - mit kostenloser Bastelstraße mit Katrin, dem Kinderschminken mit Elke, den Schauklöpplerinnen aus Klingenthal und dem Keramik-Bemalen mit Manuela - in einer stimmungsvollen Runde mit Roland Richter und seinen Musikern. Diese gaben altdeutsches Liedgut und Volksmusik zum Besten, was viele Gäste zum Mitschunkeln oder Mitsingen anregte. Für zusätzliche Stimmung sorgte die "Frieser Lodenfra" Marlies Hermann aus Remtendorf. Mit ihrer kecken Schnauze, den originellen Kostümen, ihrem erfrischenden Wortwitz und ihrem Scharm sorgte sie für eine heitere Atmosphäre. Wir hoffen, dass sich mit uns alle Besucher auf ein neues Fest in 5 Jahren freuen. Ronald Melitzer und Veit Wiesner bedanken sich ganz herzlich bei allen ortsansässigen Vereinen und Gruppen - dem Dorfschock, den Steinbeißern, der Schwarzen Katz - sowie bei allen Gewerbetreibenden des Dorfes, die mit Geld- und Sachspenden das Fest ermöglichten. Ein großer Dank geht auch an alle fleißigen Helfer im Hintergrund, die den reibungslosen Festablauf sicherten, sowie den Pöhler Bauhof. Veit Wiesner 22. Ruinenfest in Liebau 2013 Vom Juni 2013 haben wir, De Gockeschen, das Gelände rund um die Burgruine in Liebau wieder zum Schauplatz des Geschehens gemacht. Das Ruinenfest startete auch traditionell am Freitagabend mit dem großen Eröffnungsessen. Ein deftiges 7 Gänge Gelage aus unserer Burgküche, gewürzt mit Kurzweil und Musik, erlebten die Besucher in der vollbesetzten Remise. Unser Wahlkampfmoderator Danny hat Liebau zum Zentrum der Politik ausgerufen und das Wahljahr 2013 zum Mittelpunkt des Geschehens gemacht. Zwischen den leckeren Essensgängen haben sich so manche lustige Gestalten eingefunden, die unser Land regieren wollten. Doch weder Mägde, noch Vegetarier und schon gar nicht die Mitglieder der Ritterlich Touristischen Liberalen Partei (die RTL-Partei) konnten sich durchsetzten. Erst als die Piraten sich eines besseren besonnen hatten und das Bier als Bier-raten Partei zum Inhalt ihres Wahlkampes gemacht haben, ist der weiße Rauch über Liebau aufgestiegen. Und so wurde bis in die Nacht gemeinsam mit dem Duo Liedfass aus Weimar gefeiert. Auch der Regen am Samstag konnte die treuen Ruinenfestbesucher nicht davon abhalten gemeinsam mit uns einen Nachmittag mit Volks- und Folkmusik zu genießen. Die Eröffnung des Nachmittags haben traditionell De Gockeschen übernommen, gefolgt von der Gruppe Liedvogt aus Plauen. Nach neun Jahren Pause durften wir auch die Chamtzer Bossen wieder in Liebau begrüßen, die mit kurzweiliger Musik das ausgedehnte Nachmittagsprogramm gegen Uhr beschlossen. Für Abwechslung sorgten in den musikalischen Umbaupausen Seite 11

12 wieder unsere bewegten Landmaschinen, angetrieben durch den Standmotor unseres Maschinisten Jens Bieber, sowie die Dampfmaschinen- und Puppenstubenausstellung. Die neuen Errungenschaften 2013, unsere Schroterei, angetrieben von einem historischen Standmotor, und das Backhaus zu Liebau mit einem originalen Backofen au Pöhl, haben das Ensemble des Festplatzes abgerundet. Gegen Uhr war die Remise wieder bis auf den letzten Platz gefüllt und so konnten alle, die am Freitagabend nicht die Gelegenheit hatten nochmals erfahren, welche ultimative Partei doch zukünftig unser Land regieren sollte. De Gockeschen haben erneut den Wahlkampf eröffnet und so hieß es Hauptsach gewählt oder weißer Rauch über Liebau. Wie bereits am Freitagabend hatten sowohl die Kandidaten der Mädge Partei als auch die Vegetarier als ÖPNV Ökologische Partei nichtsnutziger Vegetarier sozusagen die Schnittstelle des schlechten Geschmacks, keine Chance bei den Wählern. Und auch als die Touristiker auf den Plan gerufen waren, spuckte der unabhängige Ofen des Heizers nur schwarzen Rauch aus. Und wieder einmal waren es die Bier-raten, die durch Witz und Charm gewinnen konnten. Als der ganze Wahlkampftrubel vorbei war, hat die Fiddle Folk Familie dem Publikum mit Irish Folk und deutschen Volkslieder eingeheizt. Die Stimmung blieb bis in die Nacht die Beste. Nach Mitternacht bedankten sich De Gockeschen mit einem Geburtstagständchen beim Familienoberhaupt der Gäste und ließen den Abend langsam ausklingen. Der Sonntag überraschte mit strahlendem Sonnenschein und so blieben auch viele Gäste nach dem Waldgottesdienst zum Frühschoppen und dem traditionellen Sauerbratenessen. Auf unsere Gäste in Liebau ist Verlass. Pünktlich Uhr formierte sich die Schlange am Essenstand, weil jeder seine Portion Sauerbraten abbekommen wollte. Kenner wechseln sich beim Warten ab. Die Wartezeit wurde von den Straßberger Blasmusikern verkürzt und genau Uhr wurden die ersten Klöße auf den Teller gehoben. Komplettiert mit Sauerbraten und Rotkraut wurden innerhalb einer Stunde, durch unser engagiertes Team der Burgküche, rund um unseren Burgkoch Steffen Härtwig, 250 hungrige Mäuler gestopft. Auch nach dem Essen bis in den Nachmittag hinein begleiteten die Straßberger Blasmusikanten unser Fest musikalisch. Der warme Erdäpfelkuchen aus der Hausbäckerei war der Renner und so können wir zufrieden auf ein gelungenes Ruinenfest 2013 zurückschauen. De Gockeschen bedanken sich bei allen Gästen und fleißigen Helfern, die dazu beigetragen haben, dass Liebau und seine Burgruine nicht in Vergessenheit gerät. Besonderer Dank gilt auch allen Sponsoren und Unterstützern im Hintergrund: Bauhof Gemeinde Pöhl / Freiwillige Feuerwehr Jocketa / Jörg Gemeinhardt Gaswerk Pöhl / Ingo Rahm - Der Max macht s / Jens Biber Maschinist vom Schafhübel / Sternquell Brauerei Plauen / Dirk Döbel Licht und Ton / Thomas Fischer Stahl- und Metallbau Christgrün / Türen- und Fenstersysteme Robaschik GmbH - Jocketa / Pension Gockescher Hahn - Jocketa / Fleischerei Döhler Netzschkau / Bäckerei Knüpfer Herlasgrün / Gasthaus Frohsinn Herlasgrün / Reifen Berndt Plauen / Landbäckerei Bräutigam - Zobes Schon heute freuen wir uns auf ein Wiedersehen zum 23. Ruinenfest vom Juni 2014, wenn es wieder heißt: Lieber gelacht, geliebt und gefeiert, als geleiert Und weil wir uns vorgenommen haben jedes Jahr etwas Neues ins Fest einzubringen, planen wir für nächstes Jahr in unserem Vereinsraum eine Ausstellung über die Geschichte von Pöhl. Wir freuen uns, dass wir die Pöhler Ortschronisten Steffen Fischer und Ingrid Flach schon begeistern konnten. An dieser Stelle bitten wir alle, die uns mit Material unterstützen wollen, um Mithilfe. Wer die Ausstellung bereichern möchte meldet sich bitte bei Jörg Gemeinhardt Tel / 6530 oder Steffen Fischer Tel.: Anne Schwegler, im Namen der Gockeschen 60 Jahre TSG schön war`s Lange zuvor hatten wir begonnen, unser Jubiläum vorzubereiten, um mit unseren Gästen drei tolle Tage zu feiern. Rückblickend können wir sagen, alles richtig gemacht! Freitagabend starteten wir mit dem ersten Flutlichtturnier. Bei herrlichstem Wetter wurde bis spät in die Nacht gekickt - und am Ende holten sich die Fußballer der Bad Boys den begehrten Pokal des Siegers. Danach wurde noch ausgelassen im Festzelt gefeiert. Der Höhepunkt unseres Sportfestes war das Wernesgrüner Pokalfinale. Ab dem frühen Morgen waren viele fleißige Helfer damit beschäftigt, alles auf Vordermann zu bringen. Nur so konnten die Pokalfinale pünktlich starten. Die vielen Zuschauer sahen 2 schöne und faire Endspiele. Als Sieger des Pokalfinales der 1. Männermannschaften konnte sich der Reichenbacher FC behaupten und feierte seien Sieg ausgiebig bis spät in die Nacht mit uns und unseren Gästen. Auch das offene Darts-Turnier fand wieder gro- Seite 12

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

im Ergebnishaushalt mit dem

im Ergebnishaushalt mit dem Muster 1 (zu 74 Abs. 2 SächsGemO) Haushaltssatzung der Stadt Neustadt in Sachsen für die Haushaltsjahre 2017/2018 und Festsetzung der Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Neustadt in

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung 1/10 Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Schwäbisch Hall für die Haushaltsjahre 2018/2019 Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall hat in seiner Sitzung am 13.12.2017

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr 2 0 1 9 vom 07.01.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

Haushaltssatzung. der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Haushaltsatzung Haushaltssatzung Haushaltsplan 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Auf Grund der 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 2/218 vom 5. Dezember 218 Inhaltsverzeichnis: 1. Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für das Haushaltsjahr 219 Herausgeber:

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom 30.01.2018 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 13 Jahrgang 2013 ausgegeben am 21.10.2013 Seite 1 Inhalt 15/2013 Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Stadt Lichtenau zum 31.12.2012 16/2013

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung

Mehr

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau 1. Jahrgang - Ausgabe August 2002 01.08.2002 Das neue Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach

Mehr

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung genehmigt: Haushaltssatzung der Ortsgemeinde B r u s c h i e d für das Haushaltsjahr 2014 20.06.2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruschied hat in seiner Sitzung am 08.03.2014

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg

Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg Amtsblatt für den Landkreis Schaumburg --------------------------------------- Ausgegeben in Stadthagen am 30.09.2014 Nr. 10/2014 Inhaltsverzeichnis: Seite A Bekanntmachungen des Landkreises Schaumburg

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, AMTSBLATT für die Stadt Leuna 9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20 Inhalt 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft, Stadtentwicklung und Umwelt am 02.05.2018 1 2. Bekanntmachung

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr