Ausschreibung für das Schuljahr 2014/15

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1 Ausschreibung für das Schuljahr 2014/15 Bewerbungsfrist: 19. Mai 2014 (Es gilt der Poststempel.) "denkmal aktiv Kulturerbe macht Schule" ist das Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, mit dem die Stiftung, gemeinsam mit ihren Partnern, schulische Projekte zu den Themen kulturelles Erbe und Denkmalschutz fördert. Gebaute Geschichte zu erleben und dabei das kulturelle Erbe als Teil der eigenen Geschichte kennen zu lernen sowie Möglichkeiten, sich für den Erhalt von Kulturdenkmalen zu engagieren das sind Idee und Ziel von "denkmal aktiv". Mit der bundesweiten Initiative unterstützt die Initiatorin die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern und baut darüber hinaus ein Netzwerk von Schulen auf, die die Themen kulturelles Erbe und Denkmalschutz alters- und schulformgerecht in Schulunterricht und -alltag einbinden. Für die Teilnahme an "denkmal aktiv" können sich allgemeinbildende und berufsbildende Schulen der Sekundarstufen I und II, Grundschulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung bewerben. Die Schulen, die durch eine Jury für die Teilnahme am Förderprogramm im Schuljahr 2014/15 ausgewählt werden, erhalten für die Durchführung der Projekte eine finanzielle Förderung sowie eine fachlich-koordinierende Begleitung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. "denkmal aktiv Kulturerbe macht Schule" wurde 2002 von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ins Leben gerufen und steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO- Kommission. Finanziert wird "denkmal aktiv" von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie im Schuljahr 2014/15 durch Beiträge des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst; der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin; der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen des Landes Brandenburg; des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen; des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz; des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt, des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein; des Thüringer Ministeriums für Bildung Wissenschaft und Kultur; des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland; der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sowie der Deutschen UNESCO-Kommission. Seite 1 von 19

2 Ausschreibung für das Schuljahr 2014/15 Inhalt 1. Grundinformationen 2. Bewerbung Welche Aufgaben kommen auf Bewerber- bzw. Teilnehmerschulen zu? 3. Obligatorische Aufgabenfelder (Auswahlkriterien) 4. Schulprojekte zu Themenfeldern 4.1 UNESCO-Welterbe: Lernorte interkultureller Begegnung Förderung der Deutschen UNESCO-Kommission e.v. 4.2 Tür an Tür und Haus an Haus Nachbarschaft(en) in der historischen Stadt Förderung der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg 4.3 Architektur und Farbe in Berlin Förderung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin 4.4 Energiesparen beim Denkmalschutz Förderung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein 4.5 Wasser und Wasserbauten Förderung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. 4.6 Herrenhäuser in Sachsen-Anhalt Geschichte, Bedeutung und Wert Förderung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt 4.7 Denkmal und Museum Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 4.8 Energetische Sanierung und Denkmalschutz Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt 4.9 Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 5. Zusammenarbeit mit den fachlichen Partnern 6. Teilnahmevoraussetzungen 7. Förderumfang 8. Zeitlicher Ablauf 9. Ansprechpartner 1 Grundinformationen "denkmal aktiv" bildet den Rahmen für schulische Projekte zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Ob im Unterricht, in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder als Angebot im Ganztag, im Rahmen von "denkmal aktiv"-projekten beschäftigen sich Schulteams, bestehend aus Schülern, Lehrern und fachlichen Partnern, im Verlauf eines Schuljahres mit einem Kulturdenkmal ihrer Region. Das können sowohl historische Einzelbauten oder Denkmalensembles, UNESCO-Welterbestätten oder auch gestaltete Grünanlagen sowie historische Elemente von Kulturlandschaften sein. Was sind überhaupt Kulturdenkmale und worin besteht ihr Wert? Was erzählen die Bauwerke über die Menschen, die hier gelebt, gelernt oder gearbeitet haben? Wo finde ich Spuren, die etwas über die Baugeschichte verraten, und was erfahre ich über Baumaterialien und handwerkliche Techniken? Welche historischen Bauten und Anlagen und damit verbundene Über- Seite 2 von 19

3 lieferungen sollten erhalten werden und warum? Und was kann ich zum Erhalt des kulturellen Erbes beitragen? So oder ähnlich lauten die Fragen, denen die Schüler im Rahmen der Projekte nachgehen. Dazu legen die Schulteams Projektziele fest, definieren Vorgehensweisen und Schwerpunkte des Projektschuljahres. Im Rahmen der Projektarbeit setzen sich die Schüler auf verschiedenen Ebenen mit dem jeweiligen Objekt auseinander. Dabei arbeiten sie mit Fachleuten aus dem Bereich der Denkmalpflege und/oder angrenzender Disziplinen zusammen, die bei der Planung und Durchführung der Projekte als Berater zur Seite stehen. Im Verlauf des Projekts lernen die Schüler das Denkmal als spannenden und authentischen Geschichtsort kennen, lernen verschiedene Berufsfelder kennen und machen darüber hinaus erste Kontakte mit wissenschaftlichem Arbeiten. Für die Teilnahme an "denkmal aktiv" können sich allgemeinbildende und berufsbildende Schulen der Sekundarstufen I und II sowie Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung bewerben. Weiter antragsberechtigt sind Grundschulen, die sich mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 bewerben. Die Teilnahme ist in verschiedenen Varianten möglich: (vgl. auch Abschnitt 6 / Teilnahmevoraussetzungen und Bewerbung) als einzelne Schule (Erstbewerbung), in Form von Verbünden, die aus 3 bis 6 Schulen bestehen. Die Fördersumme, die für die Projektarbeit zur Verfügung gestellt wird, liegt in der Regel bei bzw Euro (vgl. auch Abschnitt 7 / Förderumfang). 2 Bewerbung Welche Aufgaben kommen auf Bewerber-/Teilnehmerschulen zu? Vorbereitung der Bewerbung Jede Schule wählt ein Projekt bzw. ein Thema, das sie im Verlauf des Schuljahres bearbeiten möchte. Beachte: Ausgeschlossen sind Projektanträge, die ausschließlich das eigene Schulgebäude zum Thema haben. An jeder Schule wird ein Team aus Lehrkräften und Schülern gebildet. Jedes Schulteam sucht sich einen oder mehrere fachliche Partner, z. B. Fachleute aus Denkmalschutz und Denkmalpflege oder Experten angrenzender Disziplinen, die das Projekt fachlich unterstützen und begleiten. Hinweis: Bei Bedarf unterstützen wir die Suche nach fachlichen Partnern. Das "denkmal aktiv"-projekt kann im Unterricht aber auch z. B. in Form von schulischen Arbeitsgemeinschaften durchgeführt werden. Zudem eignet sich "denkmal aktiv" für die Einbindung in den Ganztag (weitere Informationen dazu finden Sie im Antragsformular). Seite 3 von 19

4 Hinweise für Verbund-Bewerbungen Schulen, die in Verbünden zusammenarbeiten möchten, entwickeln den Förderantrag gemeinsam. Die Projekte eines Verbunds müssen thematisch miteinander verknüpft werden. Beachte: Jede einzelne Schule des Verbunds muss jedoch ein eigenes Projekt durchführen. Arbeitet ein Verbund zum selben Objekt, müssen die einzelnen Schulen verschiedene Aufgaben- bzw. Themenbereiche übernehmen bzw. abdecken und dies im Antrag deutlich machen. Die Verbünde werden von Schulen mit Projekterfahrung geführt, die ihr Know-how an Neueinsteiger weitergeben. Diese so genannten federführenden Schulen haben die Aufgabe, die Aktivitäten, die innerhalb des Verbunds stattfinden, anzuleiten und zu koordinieren. Bewerbung Einsendeschluss für die Förderanträge ist der 19. Mai Für die Schulverbünde übernehmen die federführenden Schulen die Einreichung der Anträge aller Schulen eines Verbunds. Durchführung der Projekte nach erfolgreicher Bewerbung Jede Schule startet ihr Projekt. In Schulverbünden begleitet die federführende Schule die übrigen Schulen des Verbunds. Sie stellt Erfahrungen und Materialien z. B. aus der vorangegangenen Projektarbeit zur Verfügung und hilft u.a. bei der Konkretisierung der Zeit- und Kostenplanung. Jede Schule dokumentiert ihre Projektarbeit, u.a. in Form von Arbeitsplänen/Berichten. Ziel ist die Darstellung der Projektarbeit, u.a. mit der Möglichkeit einer späteren Nutzung durch weitere Schulen. Aufgaben der Schulteams während der Projektlaufzeit Erstellung eines Arbeitsplans, der die Projektarbeit dokumentiert, Ziele und Vorgehensweisen benennt und den Projektzeitraum zeitlich durchplant; Recherchieren, sammeln und dokumentieren von Informationen zum Objekt/Thema; Thematisierung genereller Aufgaben und Fragestellungen von Denkmalschutz und Denkmalpflege (verpflichtend); Beschäftigung mit Fragen nach Wert und Bedeutung sowie zu Möglichkeiten des Erhalts; Einbeziehung außerschulischer Lernorte, z. B. Handwerksbetriebe, Archive, Bibliotheken, Verwaltungen, Museen; Im Verbund: Austausch und Diskussion des Projektfortschritts in Form von mindestens zwei Treffen, die die federführende Schule organisiert und leitet; Dokumentation und Aufbereitung der Projektergebnisse, auch für die Nutzung durch andere Schulen; Vorstellung der Projektergebnisse: auf der Schulhomepage, im Kollegium, auf Veranstaltungen, Ausstellungen, etc.; Anfertigen von Berichten und rechnerischen Nachweisen über die Verwendung der Fördermittel; Seite 4 von 19

5 Teilnahme an den "denkmal aktiv"-teilnehmertreffen zwei Pflichtveranstaltungen pro Schuljahr: Startveranstaltung im September 2014 (für 1-2 Lehrkräfte je Schulteam) sowie Erfahrungsaustauschtreffen im März 2015 (1 Lehrkraft und 2 Schüler). Hinweis: Für die Kosten, die im Rahmen der Teilnehmertreffen anfallen, müssen insgesamt rund 500 Euro plus Reisekosten für die Teilnahme von einer Lehrkraft und zwei Schülern einkalkuliert werden. Diese Kosten können aus den Fördergeldern bestritten werden (vgl. Abschnitt 7/Förderumfang). Zusätzliche Aufgaben der federführenden Schulen Einreichen des Förderantrags für den gesamten Verbund; Unterstützung der Verbundschulen z. B. durch die Weitergabe von Erfahrungen sowie von Materialien und Konzepten; Koordination der Zusammenarbeit im Verbund (z. B. gemeinsame Veranstaltungen, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit); Durchführung von mindestens zwei Verbundtreffen. 3 Obligatorische Aufgabenfelder während des Schulprojekts (Auswahlkriterien) Allgemeine Einführung Was ist ein Denkmal? Welche Denkmalarten gibt es? Erläuterung der Begriffe: Kultur- und Naturerbe, Welterbe und Welterbeidee. Warum ist der Erhalt von Kulturdenkmalen wichtig? Welche Aufgaben und Ziele hat der Denkmalschutz? Einzelaspekte Kontaktaufnahme mit Fachleuten. Kennenlernen verschiedener denkmalgeschützter Bauten und Stätten. Kennenlernen der Methodik zur Erkundung von historischen Bauten. Auseinandersetzung mit Fragen des konservatorischen Anliegens (z. B. Fragen der Restaurierung, Nutzung, Unterschutzstellung). Einbeziehung von geschichtlichen, kunsthistorischen, geistes- und sozialwissenschaftlichen sowie naturwissenschaftlichen Fächern. Denkmale im Wandel der Zeit Geschichtlicher Wandel des Denkmalbegriffs. Denkmalpflege als Beruf Berufliche Tätigkeiten im Bereich Denkmalschutz und Denkmalpflege. Beschäftigung mit Kulturdenkmalen in der Umgebung Erkundung und Beschreibung von Kulturdenkmalen in der Region. Exkursionen (Werkstätten, Archive, Bibliotheken, etc.). Entwickeln von Handlungsvorschlägen Was können wir zum Erhalt von Kulturdenkmalen beitragen? Welche Möglichkeiten des bürgerschaftlichen Engagements gibt es? Wie können wir Kulturdenkmale stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen? Wer kann uns dabei unterstützen? Seite 5 von 19

6 Verknüpfung mit den Leitgedanken der Agenda 21 "global denken lokal handeln", den Zielen nachhaltiger Politik sowie dem Ressourcenschutz. 4 Schulprojekte zu vorgegebenen Themenfeldern Ein Teil der geförderten Schulprojekte soll sich mit Denkmalen/Themen in vorgegebenen Themenfeldern beschäftigen. Für diese Themenfelder haben wir Partner gewonnen, die in ihren Themenbereichen die finanzielle und z.t. auch fachliche Unterstützung der geförderten Schulteams übernehmen. Hinweis: Darüber hinaus ist die Bewerbung zu selbst gewählten Objekten und Themen rund um das Thema kulturelles Erbe und Denkmalschutz möglich und erwünscht. Die Themenfelder 4.1 UNESCO-Welterbe: Lernorte interkultureller Begegnung Förderung der Deutschen UNESCO-Kommission e.v. Die Initiatorin des Themenfeldes hat mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für das Schuljahr 2014/15 eine Kooperation vereinbart. Ziel ist die Förderung von Schulprojekten, zum Beispiel an UNESCO-Projektschulen, die sich mit Welterbestätten als Lernorten interkultureller Begegnung beschäftigen. Was verbindet den Kölner Dom mit den Pyramiden Ägyptens, mit dem Tadsch Mahal oder mit dem Ngorongoro-Krater in Tansania? Es sind Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften, die aufgrund ihres außergewöhnlich universellen Wertes (outstanding universal value) von der UNESCO als Welterbe anerkannt wurden. Sie zu schützen, liegt nicht nur in der Verantwortung eines einzelnen Staates, vielmehr müssen wir alle uns für unser Welterbe einsetzen. Die UNESCO die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat 1972 das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" die Welterbekonvention verabschiedet. Mittlerweile sind insgesamt 981 Weltkulturund Naturerbestätten in 160 Ländern auf der von der UNESCO geführten Liste des Welterbes verzeichnet und stehen somit unter internationalem Schutz. Sie zeugen auf beeindruckende Weise von der kulturellen Vielfalt und den einzigartigen Naturlandschaften unseres Planeten. In Deutschland befinden sich 38 UNESCO-Kultur- und Naturerbestätten. Zum Weltkulturerbe zählen Dome, Schlösser, Gartenlandschaften, Hansestädte, mittelalterliche Altstädte, aber auch moderne Architekturströmungen wie das Bauhaus, das Fagus-Werk und die Siedlungen der Berliner Moderne, sowie Industrie- und Bergbaustätten. Doch was ist das Besondere an der Bamberger Altstadt oder der Zeche Zollverein, dass sie zum UNESCO-Weltkulturerbe zählen? Welterbestätten stellen zum Beispiel ein weltweit einzigartiges Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar, sie haben maßgeblich Entwicklungen u.a. in der Architektur oder Technik beeinflusst oder zeugen von einer einmaligen Wechselwirkung von Mensch und Natur. Damit haben sie Bedeutung über die eigenen regionalen und nationalen Grenzen hinweg. Welterbestätten sind oft Orte, die aus interkulturellem Austausch entstanden sind; als Teil eines UNESCO-Programms sind sie auch heute Mitglied eines internationalen Netzwerkes. UNESCO-Welterbestätten mit ihrem universellen Wert für die ganze Menschheit haben wiederholt internationale Solidaritätsaktionen hervorgerufen und damit zur Völkerverständigung beigetragen. Somit liegt es in der Natur jeder Welterbstätte, Lernorte interkultureller Begegnung zu sein. Seite 6 von 19

7 Im Rahmen von denkmal aktiv laden wir Schülerinnen und Schüler ein, der interkulturellen Seite des Weltkulturerbes in Deutschland auf die Spur zu gehen. Je nach Gegebenheit der Stätte kann zum Beispiel folgenden Fragen nachgegangen werden: Warum wurde aus diesem Kulturdenkmal ein Weltkulturdenkmal? Inwiefern ist die Welterbestätte ein Lernort für interkulturelle Begegnung? Was hat sich verändert? Wie äußert es sich, dass eine Stätte zu einem internationalen Netzwerk gehört? Nutzt die Stätte das Potenzial, das sich ihr als Mitglied eines internationalen Netzwerkes bietet? Welche anderen Denkmäler, vielleicht auch international, wurden von der Stätte beeinflusst und umgekehrt? Wie kann man eine Welterbestätte zu einem Ort der Begegnung mit der Welt machen? Welche Aspekte des Welterbes würden Sie/Ihre Schüler auf welchem Weg (mit welchen Bildungsmaßnahmen) vermitteln? Welche Bedeutung hatte die Stätte früher für die Menschen, und wie wird die Stätte heute genutzt? Welche Bedeutung hat das Welterbe heute für die Region in ökonomischer und sozialer Hinsicht (durch den Tourismus z.b.)? Welche Wirkung entfaltet die Welterbestätte bei Besuchern und Anwohnern? Hat die lokale Bevölkerung verstanden, dass die Welterbestätte nicht im Besitz der Region sondern der Weltgemeinschaft liegt? Wie wird das bauliche Zeugnis erhalten? Was sind die besonderen Herausforderungen bei der Erhaltung eines Denkmals von weltweiter Bedeutung in Abgrenzung zu nationalen Denkmälern? Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) ist Deutschlands Mittlerorganisation für multilaterale Politik in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Ihre Aufgabe ist es, die Bundesregierung, den Bundestag und die übrigen zuständigen Stellen in allen Fragen zu beraten, die sich aus der Mitgliedschaft der Bundesrepublik in der UNESCO ergeben. Aus ihrem umfassenden Netzwerk an Experten kann die DUK Partner und Know-how für die Umsetzung der Bildungsmaßnahmen vor Ort vermitteln. Der Fachbereich Welterbe steht den beteiligten Schulen für Beratungsgespräche zur Verfügung und begleitet die Projekte medial auf ihrer Webseite. In Anlehnung an die vorgenannten Fragestellungen formulieren interessierte Schulen im Rahmen der Bewerbung ein Thema und legen Projektziele fest, die im Verlauf des Projekts umgesetzt werden sollen. Die Planung und Umsetzung der Arbeiten sollen gemeinschaftlich und in Zusammenarbeit mit Experten erfolgen. Soweit möglich, sollte eine Schule ein Projekt im Rahmen des Modellprojekts der DUK und Kärcher (Themenschwerpunkt: Nachhaltigkeit) durchführen. Informationen hierzu finden Sie unter: Tür an Tür und Haus an Haus Nachbarschaft(en) in der historischen Stadt Förderung der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg Die Initiatorin des Themenfeldes hat mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz für das Schuljahr 2014/15 eine Kooperation vereinbart. Der Titel des Themenfelds Tür an Tür und Haus an Haus Nachbarschaft(en) in der historischen Stadt ist gleichzeitig das Jahresthema der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" des Landes Brandenburg und ihr Bei- Seite 7 von 19

8 trag zum Themenjahr 2014 WIR IHR SIE. preußen. sachsen. brandenburg. Nachbarschaften im Wandel von Kulturland Brandenburg. Ziel ist die Förderung von Schulprojekten in den Mitgliedsstädten der AG, die die bauliche Struktur der historischen Stadtkerne in den Mittelpunkt rücken und sich eingehend mit Denkmalen auseinandersetzen, die exemplarisch für die Ausbildung von Nachbarschaften stehen z.b. das Wohnhaus im Fischerkiez, in der Gerberstraße oder der Töpfergasse, als Verweis und Beispiel für die traditionelle Nachbarschaft von Handwerkern; das Kloster, die Kirche, das Pfarr- oder Gemeindezentrum die für gelebten christlichen Glauben und für soziale und caritative Fürsorge stehen; das aktuell als Bürgerzentrum, Jugend- oder Seniorentreff umgenutzte historische Gebäude, das heute einen nachbarschaftlichen Treffpunkt bietet; der Straßenzug, dessen Bebauung die städtebauliche Entwicklung und die Zeitläufte widerspiegeln, als geschlossenes Ensemble oder in einem Nebeneinander erkennbarer Zeitschichten; das Grundstück, auf dem sich mehrere Häuser und Wohnungen Altbauten, vielleicht mit ergänzendem Neubau und korrespondierende Neubauten befinden, und das so für das Zusammenwohnen im historischen Stadtkern steht; Orte, an denen kulturelle Einflüsse aus anderen Regionen sichtbar werden, wie z.b. das Holländische Viertel in Potsdam, das Mitte des 18. Jh. für holländische Handwerker erbaut wurde, die dem Ruf von König Friedrich Wilhelm I. nach Potsdam folgten. Damit verbunden ist der Gedanke, die historischen Stadtkerne im Land Brandenburg als Orte der geschichtlichen und kulturellen Identifikation wahrzunehmen und insbesondere bei jungen Menschen Interesse und Spaß für die Erkundung und Analyse der historischen Stadtkerne mit ihren Elementen als spannende Form der heimatkundlichen Bildung zu wecken. Mit dem Themenfeld Tür an Tür und Haus an Haus Nachbarschaft(en) in der historischen Stadt setzt die Initiatorin insbesondere folgende Zielvorgaben: Wert und Bedeutung historischer Stadtkerne wahrnehmen; Förderung der Identifikation von Jugendlichen mit dem historisch gewachsenen Lebensumfeld (Auseinandersetzung mit der kulturellen und historischen Dimension); Erkennen des Beitrags der historischen Stadtkerne für die Zukunftsfähigkeit der Städte (als Maß für Lebensqualität und Attraktivität); Diskussion und Austausch gewonnener Erfahrungen und Dokumentation erzielter Ergebnisse und weitere Verbreitung in der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen des Landes Brandenburg, u.a. über die Arbeitsgemeinschaft bzw. landesweite Präsentationen. In diesem Themenfeld ist die Förderung von 6 bis 8 Schulen vorgesehen. Seite 8 von 19

9 4.3 Architektur und Farbe in Berlin Förderung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin Wenn man vom farbigen Berlin spricht, dann ist damit nicht unbedingt die Architektur der Stadt gemeint. Eher wohl das bunte und vielfältige Leben, das diese Stadt wie kaum eine andere geprägt hat und auch heute noch auszeichnet. Richtet man dann den Blick auf das gebaute Berlin, die Stadt, die aus Backstein und Beton erbaut ist, entdeckt man eine vielgestaltige Farbigkeit; unter anderem auch dort, wo man sie zunächst eigentlich nicht vermutet. Da sind zunächst einmal die zum Welterbe gehörenden Berliner Siedlungen der Moderne, allen voran die so genannte Tuschkastensiedlung im Bezirk Treptow-Köpenick, die sich in einer Farbigkeit präsentiert, die eher an die Farbigkeit der Antike, des Barock und der Renaissance erinnert. Von Bruno Taut nach dem Vorbild englischer Gartenstädte geplant, sollte jedes Haus eine eigene Farbe erhalten sowie Bezüge zum Garten und zum umgebenden öffentlichen Raum haben. Noch heute steht die Siedlung für eine ungewöhnliche, eine expressive Farbigkeit. Doch auch die Weiße Stadt im Bezirk Reinickendorf zeigt Farbigkeit und zwar in den Details: Fensterrahmen, Türen sowie die Innenraumgestaltungen der Treppenhäuser heben sich vom Weiß der Gebäudefassaden deutlich ab. Ähnlich wie die Moderne zeigt auch das historische Berlin Farbe - hier vor allem die Materialien, aus denen es erbaut wurde: Die Farbigkeit des Backsteins reicht vom erdigen Rot bis zum sandfarbenen Gelb, Schmuckelemente und Zierleisten sind oft farbig abgesetzt. Die Stuckfassaden der Gründerzeitquartiere erinnern an vergangene Stilepochen - hier meist in zurückhaltender farbiger Gestaltung. Beispielhaft für die Farbigkeit des Jugendstils sind die Hackeschen Höfe. Die Nachkriegsmoderne präsentiert sich vornehmlich in Pastellfarben, die zeitgenössische Architektur und ihre Baustoffe wie Beton, Stahl und Glas nehmen sich farblich wieder mehr zurück. Unterstützung erhält die Architektur Berlins nicht selten auch durch die Gestaltung des Außenraumes, auf den sie Bezug nimmt und in dessen Kontext sie steht. Zu nennen sind hier das städtische Grün mit planmäßig angelegten Gärten und Parks, aber auch Elemente der Straßenraumgestaltung - wie etwa Mosaikpflasterungen der Bürgersteige. Die Initiatorin ist überzeugt, dass die Erkundung von Berlin unter dem Motto "Architektur und Farbe" interessant und spannend zugleich ist; vielleicht sogar im Vergleich zwischen Farbkonzepten der Erbauer und aus der Erstehungszeit mit der Gestaltung heute, womit auch denkmalpflegerische Aspekte angesprochen werden können. 4.4 Energiesparen beim Denkmalschutz Förderung des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Deutschland hat wie die meisten Industrienationen in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Portfolio klima- /energiepolitischer Ziele beschlossen und mit der Umsetzung dieser Ziele begonnen. Damit werden weitere konkrete Schritte in eine Industriegesellschaft unternommen, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Kennzeichen der Energiewende sind insbesondere der Umbau der Energieversorgung hin zu einem überwiegenden Anteil an erneuerbaren Energien sowie ein Bündel von Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Erhöhung der Energieeffizienz. Die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes mit dem Ziel der Einsparung von Energie ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Anliegen. Untersuchungen belegen, dass etwa 40 % des Endenergieverbrauchs bzw. ein Drittel der CO 2 Emissionen auf Gebäu- Seite 9 von 19

10 de entfallen. In der Praxis spielen folgende Maßnahmen eine besondere Rolle: Maßnahmen der Außen- und Innendämmung, Fensterauswechslung sowie Heiz- und Energieversorgung u.a. durch Solartechnik. Mit Blick auf die etwa drei Prozent unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Deutschland bedeutet die Energiewende eine besondere Herausforderung. Denn Maßnahmen der energetischen Modernisierung eines Denkmals wie bei den o.a. Maßnahmen bedingen in der Regel Eingriffe in die Substanz oder Änderungen des historisch überlieferten Erscheinungsbildes. Bei denkmalgeschützten Gebäuden und historisch bedeutenden Ensembles ist es daher besonders wichtig, das Potenzial zur Energieeinsparung mit Fachkenntnis, aber auch mit viel Fingerspitzengefühl zu erschließen. Neben eher technischen Fragestellungen spielen in diesem Zusammenhang Überlegungen eine Rolle, ob bzw. wie die lange Lebensdauer von Denkmalen sowie ihre Beiträge zur Ressourcenschonung u.a. durch wiederverwertbare Materialien, Bauleistungen oder weitergenutzte Infrastruktur im Hinblick auf ihre Energie- oder CO 2 -Bilanz angerechnet werden. Weiter zu berücksichtigen ist, dass der angestrebte energie- und klimagerechte Stadtumbau das gewachsene Erscheinungsbild von Einzelgebäuden und Stadtlandschaften nicht zerstören darf. So haben sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz und anderen Denkmalschutzorganisationen bereits Anfang 2011 den Vorrang energetischer Sanierungen im Quartier gegenüber Maßnahmen am Einzelobjekt gefordert. Das Themenfeld Energiesparen beim Denkmalschutz bietet interessierten Schulteams Raum für die Auseinandersetzung mit dem Thema Energie im Zusammenhang mit Kulturdenkmalen. Möglich sind Schulprojekte, die grundsätzliche Aspekte des Themas beleuchten und/oder die Situation an beispielhaften Gebäudetypen verdeutlichen. Mögliche Fragestellungen sind: Welche Auswirkungen hat der energie- und klimagerechte Stadtumbau auf das gewachsene Erscheinungsbild von Einzelgebäuden und Stadtlandschaften? Welche Besonderheiten weisen Energie- und Klimabilanzen im Hinblick auf die energetische Ertüchtigung von Baudenkmalen auf? Welchen Beitrag leistet der Denkmalschutz zur Erreichung energie- und klimapolitischer Ziele? Welche Konflikte ergeben sich durch die energetische Sanierung zwischen Umweltschutz und Denkmalschutz? Wie können diese gelöst werden? Welche Möglichkeiten der Energieeinsparung/energetischen Ertüchtigung bestehen bei bestimmten Gebäudetypen, wie etwa Historischen Gebäuden (z.b. Rathäuser), Öffentlichen Verwaltungsbauten aus den der 50er und 60er Jahren (Aspekte, z.b.: Sanierung von Betonflachdächern, Fensterauswechslung, Modernisierung der Heiz- und Energieversorgung), Krankenhäusern (Aspekte, z.b.: Außen- und Innendämmung Fensterauswechslung, Modernisierung der Heiz- und Energieversorgung), Schul- oder Hochschulbauten (Aspekte s.o.), Industriebauten, die z.b. für Wohnzwecke, Büronutzung, etc. umgenutzt werden (Aspekte s.o.). Seite 10 von 19

11 Wie verlaufen Maßnahmen der Energieeinsparung/energetischen Ertüchtigung? Wer ist beteiligt? Gibt es gebäudetypische Besonderheiten? Welche rechtlichen und finanziellen Instrumentarien stehen Eigentümern, Kommunen und Land zur Verfügung, um erhaltenswerte Bausubstanz fachgerecht zu modernisieren? Welche Fördermöglichkeiten können genutzt werden? Wie erfolgt die Kommunikation des Themas Energiesparen beim Denkmalschutz in die Öffentlichkeit? Wie wird und/oder wie könnte das Thema besser und breiter als bisher vermittelt werden? Davon ausgehend legen die Schulteams Projektziele fest und erarbeiten Vorschläge für die Umsetzung ihrer Projekte. In diesem Themenfeld ist die Förderung von 6 bis 8 Schulen/Einrichtungen der Lehreraus- bzw. -fortbildung vorgesehen. 4.5 Wasser und Wasserbauten Förderung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Die Geschichte des Wasserbaus ist untrennbar mit der Siedlungsgeschichte des Menschen verbunden. Die Anfänge künstlicher Eingriffe in den natürlichen Wasserkreislauf durch Bewässerungssysteme und -anlagen das betrifft u.a. den Bau von Talsperren, Kanälen und Brunnen sowie von Leitungen und Behältern zur Trink- und Brauchwasserversorgung reichen bis in das vierte Jahrtausend v.chr. zurück. Seit dieser Zeit ging und geht es um die Wasserversorgung von Siedlungen und Städten, die Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen, den Bau und Erhalt von Wasserwegen und Hafenbauten, aber auch den Schutz von in Wassernähe gelegenen Siedlungen und Flächen vor Hochwasser. Methoden und Technologien zur Nutzung von Wasser und dem Bau von damit verbundenen Gebäuden und Anlagen haben sich beständig weiter entwickelt. So wurde durch den Bau von Mühlen die Nutzung des Wassers als Energieträger erschlossen. Eine weitere besondere Bedeutung kommt wasserbaulichen Maßnahmen im Bergbau zu. Eines der bedeutendsten Beispiele hierzu ist das Oberharzer Wasserregal, das 2010 als weltweit einmaliges Wasserleitsystem zur Nutzung der Wasserkraft für den regionalen Bergbau in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen wurde. Je nach Funktion und Nutzung sind die spezifischen Gebäude und Wasseranlagen häufig stadt-, orts- bzw. landschaftsprägend. Nicht alle Anlagen werden noch heute genutzt, viele sind darüber hinaus aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwunden. Dass dies nicht unumkehrbar ist, zeigt ein Beispiel aus Leipzig. Dort wurden die Leipziger Flüsse - über Jahrhunderte Lebensadern der Stadt in den 1950er Jahren kanalisiert. Durch das Engagement der Initiative NEUE UFER wurden die Mühlgräben der Elster und der Pleiße unter städtebaulichen und ökologischen Gesichtspunkten wieder freigelegt. Siedlungswasserbau und landwirtschaftlicher Wasserbau haben eine Vielzahl von Zeugnissen wasserbaulicher Tätigkeiten mit Speichern, Zuleitungskanälen, Regelungsbauten u.v.m. hinterlassen, die heute Auskunft über das Leben und Arbeiten in vergangener Zeit geben, die aber auch Lebensräume sowohl neu geschaffen als auch zerstört haben. Zeugnisse für wasserbauliche Maßnahmen finden sich in allen Kulturkreisen, nicht selten prägen sie als signifikante Elemente Landschaften und Regionen. Ob im ländlichen oder städtischen Raum, das Thema Wasser und Wasserbauten möchte dazu einladen, sich mit der Geschichte und der Bedeutung von Gebäuden und Anlagen zu beschäftigen, die in Verbindung mit Wasser und seiner Nutzung stehen. Seite 11 von 19

12 Mögliche Fragestellungen für Schulprojekte in diesem Themenfeld sind: Inwiefern sind Wasserbauten prägend für den ländlichen/urbanen Raum? Welche Rolle spielen wasserbauliche Zeugnisse im ländlichen/städtischen Bereich? Wie sind Wasserbauten entstanden? Wozu dienten sie? Wie haben sie die Landschaft verändert? Wie werden sie heute genutzt bzw. wie könnten sie genutzt werden? Welche Möglichkeiten ergeben sich dabei heute, den ökologischen Wert dieser Anlagen zu erhöhen? Manche Gebäude und Anlagen stehen als Kultur- oder Naturdenkmale unter Denkmalschutz. Was zeichnet sie aus, warum sind sie erhaltenswert? Welche Bedrohungen gibt es? Wie kann ihr Wert vermittelt werden in der Schule, in der Öffentlichkeit? Davon ausgehend legen die Schulteams Projektziele fest und erarbeiten Vorschläge für die Umsetzung ihrer Projekte. 4.6 Herrenhäuser in Sachsen-Anhalt Geschichte, Bedeutung und Wert Förderung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt Das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben für die Förderphase 2014/15 eine Zusammenarbeit im Rahmen von "denkmal aktiv" vereinbart. Im Themenfeld "Herrenhäuser in Sachsen-Anhalt Geschichte, Bedeutung und Wert" ist die Förderung von Projekten an weiterführenden Schulen/Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung aus Sachsen-Anhalt geplant. Mit diesem Themenfeld möchten die Partner dazu motivieren, sich dem facettenreichen Thema der Herrenhäuser zu nähern und in schulischen Projekten zum Gegenstand einer intensiven Auseinandersetzung zu machen. Inhaltliche Ansätze können sich unter anderem auf Entwicklungen und Ereignisse beziehen, die mit der Bauzeit des Hauses oder dessen Nutzung verbunden werden können, oder auch auf Personen und deren Wirken. Sachsen-Anhalt ist eine Region mit einem reichen baukulturellen Erbe, darunter ein bemerkenswerter historischer Baubestand an herrschaftlichen Wohnsitzen. Doch die meisten Schlösser, Herrenhäuser und Gutsanlagen haben seit ihrer Errichtung Nutzung und Funktion als Sitz adliger Familien oder als Wirtschaftshof verloren. Wenngleich einige dieser geschichtlich bedeutenden Gebäude einer privaten Nach- bzw. einer neuen Nutzung als Hotel oder Tagungsstätte oder auch als Museum beziehungsweise kulturelles Zentrum gefunden haben, stehen zahlreiche sachsen-anhaltinische Schlösser, Burgen und Herrenhäuser leer und drohen zu verfallen. Doch Leerstand und Verfall der historischen Gutsanlagen werden in der Öffentlichkeit nur selten wahrgenommen, aufgrund der zumeist ländlichen Lage abseits der Städte, oder aber weil die Aufmerksamkeit auf touristisch attraktive Adelssitze gerichtet ist. Fragen, die in schulischen Projekten beleuchtet werden, können zum Beispiel lauten: Wie können die baulichen Anlagen erhalten, Leerstand und Verfall aufgehalten werden, wenn sich die Nutzung als Schlosshotel oder Museum nicht realisieren lässt? Welches sind die Gründe für Leerstand und damit verbundenem Verfall? (Stichworte: ungeklärte Besitzansprüche, demographische Entwicklung, fehlende Nutzungskonzepte, fehlendes Bewusstsein für Wert und Bedeutung) Seite 12 von 19

13 Wie kann die Aufmerksamkeit erhöht werden? Mögliche Aspekte dabei können sein: Erfassung des heutigen Zustands der Anlagen; Entstehung und geschichtliche Einordnung; Erarbeitung des kultur- und kunsthistorischen Wertes der Anlagen; Sensibilisierung, Schaffung von Bewusstsein, d.h. den Blick schärfen für den Wert der Baulichkeiten Davon ausgehend legen die Schulteams Projektziele fest und erarbeiten Vorschläge für die Umsetzung ihrer Projekte. 4.7 Denkmal und Museum Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kultus Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben für das Schuljahr 2014/15 eine Zusammenarbeit im Rahmen von "denkmal aktiv" vereinbart. Die Arbeiten zur Ausgestaltung und Begleitung des Themenfeldes Denkmal und Museum erfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Bayerischen Museumsakademie ( Mit über Museen ist Bayern das museumsreichste Bundesland. Zu der großen Vielfalt an staatlichen, kommunalen und privaten Museen und Ausstellungseinrichtungen gehören auch Stadt- und Heimatmuseen. Die Auseinandersetzung gerade mit regionalgeschichtlichen Sammlungen und deren Orten in ihrer Eigenschaft als Speicher von Objekten der Alltagskultur, oft in Verbindung mit Tradition und Brauchtum, sind ein wichtiger Bestandteil im Hinblick auf die Sensibilisierung junger Menschen für die eigene kulturelle Identität und im Zusammenhang mit der Vermittlung von Wert und Bedeutung des kulturellen Erbes. Oftmals in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Wohn- oder Schulhauses, eines aufgegebenen Industrie- oder Gewerbetriebes, einer nicht mehr in Nutzung befindlichen Mühle oder einem einstigen Feuerwehrhaus untergebracht, versammeln Heimatmuseen aber nicht nur Gegenstände zur Geschichte des Ortes und seiner Bewohner. Nicht selten sind sie mit ihren originalen Ausstattungsstücken wie Mobiliar, Alltagsgerätschaften und Maschinen auch selbst (bauliche) Zeugnisse ihrer Zeit. Kennzeichen in diesem Zusammenhang sind u.a. ihre spezifischen Grundrisse, die verwendeten Baumaterialien und den angewandten handwerklichen Techniken. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regt an, sich einmal eingehend mit Regional- und Heimatgeschichtlichen Museen auseinanderzusetzen. Im Einzelnen bieten sich zum Beispiel folgende Fragestellungen an: Welche Rolle spielen Stadt- und Heimatmuseen in ihren jeweiligen Regionen? Welche Inhalte, stehen im Vordergrund? Welche Bedeutung haben Stadt- und Heimatmuseen in der Gegenwart und für die Zukunft? Welches sind die typischen, regionalen Besonderheiten im Hinblick auf Architektur, Ausstattung oder Handwerkstechniken? Warum sind diese wertvoll und wie sind diese erhaltenswert? Seite 13 von 19

14 Welche Bedeutung haben regionale kulturelle Besonderheiten in einer zunehmend globalisierten Welt? Wie werden Informationen über die regionalgeschichtlichen Sammlungen und deren Orte methodisch und didaktisch aufbereitet? Welche Medien (z. B. Nutzung von analogen und digitalen Medien) werden eingesetzt? Finden hierbei Kooperationen mit Schulen aus der Region statt? In Anlehnung an vorgenannte Fragestellungen formulieren interessierte Schulen im Rahmen der Bewerbung ein Thema und legen darüber hinaus Projektziele fest, die im Verlauf des Projekts umgesetzt werden sollen. Die Planung und Umsetzung der Arbeiten sollen gemeinschaftlich durch Schulteams und Experten der Regional- und Heimatgeschichte, der Museumskunde und Denkmalpflege erfolgen. In dem Themenfeld Denkmal und Museum ist die Zusammenarbeit mit 7 bis 10 Schulen aus Bayern vorgesehen. 4.8 Energetische Sanierung und Denkmalschutz Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt Die energetische Sanierung der bestehenden Bausubstanz zählt zu den zentralen Aufgaben, die im Rahmen der anstehenden Energiewende erfolgreich bewältigt werden müssen. Das gilt für die etwa drei Prozent unter Denkmalschutz stehenden Gebäude in Deutschland, aber auch für historisch bedeutende Ensembles wie Straßenzüge, Siedlungen oder Ortskerne. Deren Potenzial zur Energieeinsparung gilt es mit Fachkenntnis, aber auch mit viel Fingerspitzengefühl zu erschließen. In der Praxis werden historische Bauzeugnisse nicht selten auch auf Kosten ihrer Substanz und/oder ihres Erscheinungsbildes energetisch ertüchtigt. Bei undifferenzierter energetischer Sanierung besteht die Gefahr von Bauschäden, aber auch der Überformung historischer Besonderheiten und damit Verlust von Eigenart und Identität. Experten sind sich darin einig, dass energetische Ertüchtigung nicht zu Lasten unwiederbringlicher baukultureller Ressourcen gehen darf. Das Spannungsfeld zwischen Klimaschutz auf der einen und Denkmalschutz auf der anderen Seite ist dabei offensichtlich. Zwar verfolgen beide Disziplinen ein gemeinsames Ziel, nämlich historische Bausubstanz im Sinne der Nachhaltigkeit für die Zukunft zu erhalten - und zwar nicht als museales Beiwerk, sondern als genutzter Wohn- und Lebensraum. Beim Klimaschutz/Umweltschutz geht es jedoch vorrangig um den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Stabilisierung des globalen Klimas, während dem Denkmalschutz vor allem an der Bewahrung der unwiederbringlichen historischen, von Menschenhand gestalteten baulichen Umwelt gelegen ist. Hier sind Strategien, Methoden und Technologien gefragt, die höchstes technisches Knowhow und gestalterische Sensibilität verbinden. Finden derartige Ansätze Verbreitung, so werden sie auch wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht. Zu beachten ist, dass es bei Baudenkmalen - abhängig von Alter und Gebäudetyp - große Unterschiede im Hinblick auf Notwendigkeit und Verträglichkeit einer energetischen Sanierung gibt. Gebäude aus vorindustrieller Zeit, in massiver Zielgelbauweise und als Blockrandbebauung errichtet, sind in ihrem Ausgangszustand energieeffizienter und leichter zu ertüchtigen als beispielsweise freistehende Fachwerkhäuser oder auch Bauten der Nachkriegszeit, deren starke energetische Mängel nur schwierig zu beheben sind. Eine Vielzahl gelungener Beispiele erfolgreich sanierter Baudenkmale belegt, dass Lösungen gefunden werden können, und dass sich der Aufwand lohnt. Mögliche Fragestellungen für Schulprojekte in diesem Themenfeld sind: Seite 14 von 19

15 Worum geht es bei der energetischen Ertüchtigung von Baudenkmalen und historischen Gebäuden? Worin liegen die Besonderheiten im Vergleich zu einem Nicht- Denkmal? Wer sind die handelnden Personen und welche Ziele verfolgen sie? Welches sind ihre Argumente? Welche Techniken und Baustoffe eignen sich für energetische Sanierungsmaßnahmen an Denkmalen am besten? Worin liegen die Vor- und Nachteile? Wie kann die energetische Ertüchtigung von Baudenkmalen und historischen Gebäuden dazu beitragen, die Vielfalt der gebauten Umwelt zu erhalten und zu profilieren? Wie können alte geschützte Bestandteile mit neuen Anforderungen an Nutzung und Energieeffizienz verknüpft und bauphysikalisch praktikabel umgesetzt werden? Welche Sanierungsmaßnahmen sind mit den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar? Wie kann ein charakteristisches Ensemble-/Stadtbild trotz energetischer Sanierung erhalten werden? Wo gibt es Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die Sichtweisen von Denkmalschutz und Denkmalpflege einerseits sowie Umweltschutz und Klimaschutz andererseits? Wo liegen Unterscheide? Wie erfolgt die Kommunikation in die Öffentlichkeit? Wie wird und/oder wie könnte das Thema besser und breiter als bisher vermittelt werden? Wie können Eigentümer, Architekten und Denkmalschützer erfolgreich zusammenwirken? Inwieweit profitieren Eigentümer, Mieter und Vermieter von erfolgreich energetisch sanierten Gebäuden? Davon ausgehend legen die Schulteams Projektziele fest und erarbeiten Vorschläge für die Umsetzung ihrer Projekte. In diesem Themenfeld ist die Förderung von Schulen vorgesehen. 4.9 Kooperation mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben für die Förderphase 2014/15 eine Kooperation im Rahmen von "denkmal aktiv" vereinbart, die eine Förderung von Projekten zu landesgeschichtlichen Themen am Beispiel des baukulturellen Erbes vorsieht, mit dem Ziel, junge Menschen bei der Entwicklung einer kulturellen Identität zu unterstützen. Thüringen ist ein bedeutendes Zentrum der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte, die sich unter anderem in einem großen Reichtum baulicher Zeugnisse widerspiegelt. Dazu gehören neben Burgen, Schlössern und Herrenhäusern mit ihren Parkanlagen auch Sakralbauten sowie Profanbauten darunter auch bauliche Zeugnisse von Industrie, Handel und Gewerbe, Kunst, Kultur und Bildung. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ruft dazu auf, sich der Geschichte des Landes über bauliche Zeugnisse zu nähern und diese in schulischen Projekten zum Gegenstand einer intensiven theoretischen und praktischen Auseinandersetzung zu machen. Inhaltliche Ansätze können sich auf gesellschaftliche Entwicklungen, historische Ereignisse oder auch auf Personen beziehen. Spezielle Fragestellungen können kunst- oder architek- Seite 15 von 19

16 turgeschichtliche Aspekte, gestalterische Ideen und Konzepte aufgreifen, typologische Merkmale und Eigenheiten beleuchten sowie Aspekte der Denkmalpflege und des Kulturgüterschutzes behandeln. 5 Zusammenarbeit mit den fachlichen Partnern Die fachlichen Partner der Schulteams müssen Kompetenzen im Bereich von Kulturgüterschutz bzw. (je nach Ausrichtung ihrer Projekte) Natur- und Umweltschutz besitzen und sollten vorzugsweise aus der Region des Schulstandorts stammen. Die fachlichen Partner unterstützen die Schulteams bei der Wahl der historischen Bauten und Stätten für ihr Projekt, helfen bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrags, begleiten die Schulteams fachlich und bieten evtl. Workshops und Schulungen an, vermitteln Kontakte. Hinweis: Bei Bedarf sind die Initiatoren bei der Suche nach fachlichen Partnern behilflich. Ansprechpartner: siehe Abschnitt 9. 6 Teilnahmevoraussetzungen Bewerben können sich allgemeinbildende und berufsbildende Schulen (staatliche und staatlich anerkannte Schulen) der Sekundarstufen I und II sowie Einrichtungen der Lehrerausund -fortbildung. Weiter antragsberechtigt sind Grundschulen, sofern sie sich mit Teams der Jahrgangsstufen 5 und 6 bewerben. Einzelbewerbungen werden nur von Schulen akzeptiert, die noch nicht an "denkmal aktiv" teilgenommen haben (Erstteilnahme). Schulen, die bereits einmal an "denkmal aktiv" teilgenommen haben, müssen sich einem Verbund anschließen. Dabei können sie, müssen jedoch nicht, die Federführung des Verbunds übernehmen. Hinweis: Bei Bedarf sind die Initiatoren bei der Suche nach Verbundschulen behilflich. Ansprechpartner: siehe Abschnitt 9. Schulen, die bereits mehrmals an "denkmal aktiv" teilgenommen haben, müssen für einen Schulverbund die Federführung übernehmen. Schulen, die sich bereits zweimal mit demselben Themenkomplex im Rahmen der Schulaktion beschäftigt haben, müssen sich mit einem neuen Thema und/oder einer neuen Lerngruppe bewerben. Bewerbungsunterlagen Der Bewerbung muss eine Erklärung der Schulleitung beigefügt sein, in der sie ihre Unterstützung des Projektvorhabens erklärt, u.a. durch: Freistellung der Teamleitung und evtl. weiterer Lehrkräfte sowie Schüler für Aktivitäten außerhalb der Schule, Sachgerechte Verwaltung und Abrechnung der Fördergelder. Der Bewerbung muss eine Erklärung des fachlichen Partners beiliegen, das Projekt im Schuljahr 2014/15 zu unterstützen. Seite 16 von 19

17 Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung müssen eine Erklärung der Einrichtung beilegen, aus der hervorgeht, dass sie anstreben, den Themenkomplex kulturelles Erbe/ Denkmalschutz in ihre Aus- bzw. Fortbildungsaktivitäten aufzunehmen. Die Bewerbungen werden bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (vgl. Abschnitt 9) eingereicht. Bitte nutzen Sie dazu das Bewerbungsformular in der Anlage. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Ein Anspruch auf Teilnahme und Förderung besteht nicht. Bei der Auswahl der Projekte und Schulen wird eine sachgerechte Berücksichtigung sämtlicher Regionen Deutschlands angestrebt. Auswahlkriterien für die Entscheidung über eine Förderung sind insbesondere folgende Angaben in Ihrem Antrag: (Hinweis: Angaben zu diesen Aspekten sind im Abschnitt "Beschreibung der Projektidee/Zielsetzung" des Bewerbungsformulars detailliert auszuführen.) Bezug zu den Zielsetzungen des Schulprogramms "denkmal aktiv", Schlüssigkeit und Durchführbarkeit der Arbeitsplanung, Aufgreifen der obligatorischen Aufgabenfelder (s.a. Kapitel 3), Gesicherte Betreuung durch einen/mehrere geeignete(n) fachliche(n) Partner, Breite Verteilung der Schulteams (regional, nach Schultypen, nach Themen). Bei Bewerbungen im Verbund sind darüber hinaus wesentlich: Darstellung der geplanten Zusammenarbeit/Kooperation der Schulen eines Verbunds. Qualität und Transferpotenzial der Konzepte und Materialien, die die federführenden Schulen zur Verfügung stellen, insbesondere deren "Nachbaubarkeit". Potenzial für Breitenwirkung/Übertragbarkeit und Nutzung durch weitere Schulen. Für die Beteiligung von Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung gelten weitere Kriterien: Aufnahme der Themen Kulturelles Erbe und Denkmalschutz in den Aus- bzw. Fortbildungsplan der jeweiligen Einrichtung (mit Angabe von: Zielsetzung, Zielgruppe(n), konkrete Themen, geplante Stundenzahl, Hausarbeiten, etc.), Bei der Einbindung in einen Schulverbund: Darstellung des Zusammenwirkens zwischen den Einrichtungen der Lehreraus- bzw. -fortbildung und den weiteren Verbundpartnern. 7 Förderumfang Die Projekte der ausgewählten Schulen werden in der Regel mit 2.400,- (federführende Schulen) bzw ,- Euro (Verbundschulen, einzelne Schulen, Einrichtungen der Lehreraus- und -fortbildung) gefördert. Die Schulen haben die Möglichkeit, zusätzliche Mittel z. B. über örtliche Sponsoren einzuwerben, um damit ihr Budget zu erhöhen. Solche Drittmittel werden nicht auf die Fördersumme angerechnet. Die Fördergelder stehen den Teams zur Verfügung, um Kosten zu decken, die im Rahmen ihres Projektes entstehen, z. B.: Fahrt- und Reisekosten für Exkursionen, Kosten für die Teilnahme an Treffen im gesamten Teilnehmerkreis sowie im Verbund, Unterstützungsleistungen für fachliche Partner, Kosten für Literatur, Lehr- und Lernmaterialien, Seite 17 von 19

18 Kosten für die Aufbereitung und Dokumentation ihrer Projekte, Kosten für die Teilnahme an Workshops, Kosten für Recherchen und Informationsbeschaffung. Die Fördergelder sind zweckgebunden und dürfen nur für Ausgaben im Bewilligungszeitraum bis verwendet werden. Zur Auszahlung an die Schulteams kommen jeweils Euro für die federführenden Schulen bzw Euro für Verbund-/Einzelschulen. Der Differenzbetrag zur jeweiligen Förderhöchstgrenze von bzw Euro wird (1.) für die Übernahme der Kosten im Rahmen des Start- und des Erfahrungsaustauschtreffens sowie (2.) für einen Ausgleich der Unterschiede im Hinblick auf die bei den Treffen anfallenden Reisekosten der Schulteams verwendet. Die Auszahlung der bzw Euro erfolgt in Form einer ersten Tranche zu Beginn der Projektlaufzeit auf das Konto der Schule bzw. des Schulträgers, das im Bewerbungsformular genannt ist. Die zweite Tranche erhalten die Schulteams auf Anforderung. In Bezug auf die Teilnahme von Schulen aus Rheinland-Pfalz, die sich im Rahmen ihrer Ganztagsschulaktivitäten bewerben, gelten abweichende Bestimmungen (siehe Anlage 1 in den Bewerbungsunterlagen). Verwendungsnachweis Nach Ende des Projektes ist eine Abrechnung über die Verwendung der Fördergelder vorzulegen. Restbeträge müssen zurückgezahlt werden. Alle Belege müssen fünf Jahre lang vorgehalten werden. 8 Zeitlicher Ablauf Bewerbung: bis 19. Mai 2014 Jurysitzung, Auswahl, Bewilligung: Juni 2014 Laufzeit der Projekte: 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 Abgabe der Schlussberichte: bis 15. Oktober 2015 Einreichen der Verwendungsnachweise: bis 15. Oktober Ansprechpartner Die Projektleitung von "denkmal aktiv" liegt bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in Bonn. Unterstützend steht eine Projektbegleitung bei Scientific Consulting zur Verfügung. Deutsche Stiftung Denkmalschutz Dr. Susanne Braun Scientific Consulting Dr. Schulte-Hillen GmbH Hartmut Koch Schlegelstraße Bonn Tel. (0228) Fax (0228) susanne.braun@denkmalschutz.de Riemenschneiderstr Bonn Tel. (0228) Fax (0228) koch@scientificconsulting.de Seite 18 von 19

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