Regionalplan Mittelthüringen

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1 Regionalplan Mittelthüringen Landkreis Sömmerda Landkreis Landkreis Gotha ERFURT WEIMAR Weimarer Land Ilm-Kreis

2 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Vorwort Verfahrensübersicht Einführung / Erläuterungen und Glossar Bekanntgabe der Genehmigung Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung Rahmenbedingungen und Leitbilder Mittelthüringen Herausgeber: Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen Redaktion: Regionale Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimarplatz 4, Weimar Telefon: 0361 / Fax: 0361 / regionalplanung-mitte@tlvwa.thueringen.de

3 Regionalplan Mittelthüringen

4 Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen Beschluss-Nr. RPV 06/03/10 vom , geändert durch Beschluss Nr. RPV 11/03/11 vom Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Bescheid vom Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011 vom

5 INHALTSVERZEICHNIS I 1. Raumstruktur Raumstrukturelle Entwicklung Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umland-Räume im Ländlichen Raum Ländlicher Raum Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben Zentrale Orte Oberzentren Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Mittelzentren Grundzentren Grundversorgungsbereiche Entwicklungsachsen...13 Karte 1-1 Raumstruktur [ Plankarten] 2. Siedlungsstruktur Siedlungsentwicklung Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe Vorranggebiete Großflächige Industrieansiedlungen Vorranggebiete Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen Großflächiger Einzelhandel Brachflächen und Konversion Siedlungszäsuren Infrastruktur Verkehrsinfrastruktur Funktionales Schienennetz Funktionales Straßennetz Netz des öffentlichen Verkehrs Güterverkehr Luftverkehr Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Energieversorgung Vorranggebiete Windenergie Telekommunikation Abfallwirtschaft Wasserwirtschaft Soziale Infrastruktur Gesundheitseinrichtungen Sozialeinrichtungen Sporteinrichtungen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen Kulturelle Einrichtungen...54 Karte 3-1 Verkehr [ Plankarten]

6 II INHALTSVERZEICHNIS 4. Freiraumstruktur Freiraumsicherung Vorranggebiete Freiraumsicherung Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung Hochwasserschutz Vorranggebiete Hochwasserschutz Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz Standorte für Talsperren, Rückhaltebecken und Flutungspolder Landwirtschaft Vorranggebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Vorbehaltsgebiete Landwirtschaftliche Bodennutzung Forstwirtschaft Vorranggebiete Waldmehrung Vorbehaltsgebiete Waldmehrung Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung Vorranggebiete Rohstoffe Vorbehaltsgebiete Rohstoffe Rekultivierung und Folgenutzungen Gewinnung von Rohstoffen unter Tage Tourismus und Erholung Vorbehaltsgebiete Tourismus und Erholung Orte mit Tourismus- und Erholungsfunktion Touristische Infrastruktur...91 Karte 4-1 Freiraumsicherung [ Plankarten] Karte 4-2 Tourismus [ Plankarten] Plankarten Karte 1-1 Raumstruktur Karte 3-1 Verkehr Karte 4-1 Freiraumsicherung Karte 4-2 Tourismus Raumnutzungskarte

7 1 1. Raumstruktur 1.1 Raumstrukturelle Entwicklung Verdichtungsräume sowie Stadt- und Umland-Räume im Ländlichen Raum Für die Stadt- und Umlandräume Thüringens weist der Landesentwicklungsplan keine gemeindescharfe räumliche Abgrenzung aus, da je nach Aufgabenstellung und speziellem Handlungsbedarf unterschiedliche Gemeinden in Abstimmungen einbezogen werden müssen LEP, Diese Herangehensweise korrespondiert mit dem sowohl inhaltlich wie auch räumlich sinnvollen Prinzip der Freiwilligkeit für interkommunale Kooperationen Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 und empfiehlt sich daher zunächst grundsätzlich auch für den Regionalplan Mittelthüringen. Lediglich der Verdichtungsraum Erfurt ist eindeutig abgegrenzt LEP, G 1-1 G 1-2 Im Rahmen interkommunaler Kooperationen innerhalb des Verdichtungsraumes des Oberzentrums Erfurt soll auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes bei nachgewiesenem Bedarf auch die zusätzliche Erfüllung zentralörtlicher Funktionen und Aufgaben der jeweils höheren Ebene zulässig sein, sofern diese dort nicht gefährdet wird. Begründung G 1-1 Neben dem Abstimmungsgebot sieht der Landesentwicklungsplan unter anderem bei speziellem Handlungsbedarf für die Stadt- und Umlandräume auch verstärkt die interkommunale Kooperation vor LEP, Während sich ein Abstimmungserfordernis in der Regel für konkrete Planungen und Maßnahmen ergeben kann, kommt das Instrument der interkommunalen Kooperation eher bei speziellem Handlungsbedarf zum Einsatz. Da der Verdichtungsraum Erfurt mit Arnstadt und Nesse-Apfelstädt weitere Zentrale Orte mit Teilen ihrer Grundversorgungsbereiche umfasst, muss für die zugehörigen Aufgaben und Funktionen ebenso eine klare Trennung erfolgen, wie hinsichtlich der sich überlappenden Abgrenzungen. Aufgaben der eigenen Ebene können hierbei nicht auf die nächste Ebene darunter abgegeben oder durch diese übernommen werden, sondern müssen im Sinne der standortnahen Versorgung für die jeweiligen Versorgungsbereiche zunächst weiterhin sämtlich vom zugehörigen Zentralen Ort erfüllt werden. Für den Fall, dass Aufgaben der höheren Ebene erfüllt werden können, sichert die Kooperation im Verdichtungsraum ab, dass dies im Konsens der Beteiligten erfolgt und es zu keiner Beeinträchtigung auf der höheren Ebene oder kompletten Übernahme dieser Aufgaben durch die Ebene darunter kommt. Möglichkeiten bestehen beispielsweise im Bereich Gewerbe- und Industrieflächen (wie mit dem Standort des Vorranggebietes Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 Erfurter Kreuz (Arnstadt / Ichtershausen) schon einmal vollzogen Regionalplan, 2.2.1). Im Stadt- und Umlandraum Ilmenau sollen sich die Städte Ilmenau und Langewiesen gemäß LEP, über interkommunale Kooperationen nach LEP, in den Bereichen des Tourismus und der Erholung sowie der Siedlungsentwicklung abstimmen. Begründung G 1-2 Zwischen den Städten Ilmenau und Langewiesen bestehen schon seit langem nicht nur räumlich, sondern auch themenbezogen enge Verflechtungen. Dies gilt in erster Linie für den Bereich der Siedlungsentwicklung und hier insbesondere im Zusammenhang mit der Technischen Universität Ilmenau. Aufgrund der engen räumlichen Lage Langewiesens zur Hochschule fungiert die Stadt nicht nur zum Teil als Wohnstandort für Studenten und Hochschulpersonal, sondern auch als potenzieller Anbieter von Flächen in unmittelbarer Campusnachbarschaft für forschungsnahe Unternehmensgründungen, sofern ein solcher Bedarf durch die Stadt Ilmenau nicht gedeckt werden kann und vorhanden ist. Entwicklungen auf diesem Gebiet bedürfen daher von vornherein einer engen interkommunalen Abstimmung, die über die pflichtgemäße Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung hinausgeht und von beiden Partnern getragen wird. Gleiches gilt auch für den Bereich Tourismus und Erholung. Der Raum Ilmenau / Langewiesen wird hier vorzugsweise in Anspruch genommen von Touristen und Erholung Suchenden, die unter anderem von dort aus ihre Ausflüge zu umliegenden Zielen und in den Thüringer Wald un-

8 2 ternehmen. In dieser räumlichen Kombination ist Langewiesen als Regional bedeutsamer Tourismusort ausgewiesen Regionalplan, Eine Ausweisung gemeinsam mit Ilmenau kann nicht erfolgen, da Ilmenau zu den im Landesentwicklungsplan festgelegten Städten für die hervorgehobene Weiterentwicklung des Kultur- und Bildungstourismus gehört LEP, Daher ergibt sich aber der Bereich Tourismus und Erholung als weiteres Kooperationsfeld für die beiden Städte Ländlicher Raum Abgesehen vom Oberzentrum Erfurt und seinem verdichteten Umland ist die gesamte Planungsregion Mittelthüringen Ländlicher Raum LEP, G 1-3 G 1-4 Auf der Grundlage seiner vielgestaltigen Struktur sollen die spezifischen endogenen Potenziale des Ländlichen Raumes angepasst entwickelt und entsprechend den lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten durch Sicherung und Schutz an relativ naturnahen, landschaftlich attraktiven und ökologisch wertvollen Räumen, Erhalt der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in ihrer ökonomischen Funktion und im Hinblick auf die Pflege der ländlichen Kulturlandschaft Regionalplan, G 4-9, bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung bei Beachtung der Tragfähigkeit und Eigenart ländlicher Strukturen als begrenzenden Faktoren, landschaftsschonende Stabilisierung und Entwicklung von Tourismus und Erholungsnutzung, Unterstützung eigenständiger, regional angepasster Entwicklungsstrategien, Beschäftigungsinitiativen und Existenzgründungen, Schaffung / Sicherung von Angeboten an außerlandwirtschaftlichen Arbeitsund Ausbildungsplätzen sowie wohnortnahen Erwerbsmöglichkeiten und angemessene flächendeckende ÖPNV-Bedienung genutzt werden. Begründung G 1-3 Der Ländliche Raum in Mittelthüringen ist sowohl hauptsächlich aufgrund seiner naturräumlichen Bedingungen als auch von seiner siedlungs- wie infrastrukturellen Ausstattung her sehr vielfältig Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1. Die jeweils lokal zusammentreffende Kombination allein dieser drei Faktoren führt zu sehr verschiedenen Standortbedingungen auf zum Teil engstem Raum. Dadurch gewinnen die lokalen Potenziale eine größere Bedeutung als der Versuch, eine konkrete Unterteilung des Ländlichen Raumes mit entsprechenden Entwicklungsaufgaben vorzunehmen. Diese Situation wird noch verstärkt durch unterschiedliche Bevölkerungsentwicklungen und fiskalische Rahmenbedingungen in den einzelnen Gemeinden. Neben den im Landesentwicklungsplan genannten Entwicklungsgrundsätzen LEP, 2.3 kommt es somit in erster Linie darauf an, dass der Ländliche Raum seine spezifischen Potenziale erkennt und sich mit den aufgeführten Schwerpunkten zu Nutze macht. Dazu bildet die Vielzahl der regional sehr mannigfaltigen Landschaftsräume eine ebensolche Grundlage LEP wie die auch dazu wichtige gesicherte land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Gleiches gilt für die entsprechend regional sehr ausgeprägte vielfältige Siedlungsstruktur LEP 3.1.1, die ihrerseits Basis für den regionalen Tourismus darstellt LEP Zusammen mit der Landund Forstwirtschaft bildet letzterer einen wesentlichen Baustein für den notwendigen Ausbau an Erwerbsmöglichkeiten, der ebenso einer Abwanderung aus dem Ländlichen Raum entgegenwirkt wie eine abgesicherte Grundversorgung Regionalplan, G 1-4 und ihre entsprechende Erreichbarkeit mit dem ÖPNV Regionalplan, Gleiche Verhältnisse schaffen zu wollen oder zu müssen, überfordert jedoch die Gemeinden im Ländlichen Raum und geht zu Lasten des eigenen, ggf. gut vermarktbaren Profiles sowie der Vielfalt bzw. des Gesamtpotenziales in der Region. Die Mittel- und Grundzentren als Kristallisationspunkte für die Entwicklungs- und Versorgungsaufgaben sollen besonders im Ländlichen Raum gestärkt werden. Begründung G 1-4 Aufgrund ihrer in der Regel bereits vorhandenen Ausstattung und Leistungsfähigkeit sind die in Regionalplan, und genannten Mittelzentren bzw. ausgewiesenen Grundzentren von sich aus zentrale Standorte im Ländlichen Raum. Vor allem dort verstärkt sich mit dem fortschreitenden Rückgang der Bevölkerung Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 aller-

9 3 G 1-5 dings ihre Bedeutung, denn mit der Bevölkerung werden sich zukünftig ggf. auch Versorgungsund Dienstleistungsangebote aus der Fläche zurückziehen. Umso wichtiger wird es, neben den im Landesentwicklungsplan formulierten Entwicklungsaufgaben LEP, die Mittel- und Grundzentren über die vorhandenen und entstehenden Synergieeffekte für den Ländlichen Raum durch die konsequente Umsetzung der dezentralen Konzentration bei allen Entscheidungen insbesondere der öffentlichen Hand umfassend abzusichern. Individuelle Konkurrenzen gehen dabei in der Regel zu Lasten des Gesamtraumes. Im Biosphärenreservat Vessertal Thüringer Wald als Modellraum zur Bewahrung und Entwicklung gewachsener Kulturlandschaften sollen Planungen und Maßnahmen zu nachhaltigen Nutzungsformen zur beispielhaften Weiterentwicklung des Ländlichen Raumes beitragen. Begründung G 1-5 Als Modellräume verkörpern Biosphärenreservate nicht ungenutzte Naturlandschaften, sondern von Menschen in Anpassung an den Naturraum geschaffene Kulturlandschaften. Ein Schwerpunkt bei der weiteren Entwicklung dieser Räume liegt in der modellhaften Nutzung und dem Schutz ihrer Naturausstattung. Ausgehend von diesem Anspruch sind die Biosphärenreservate auch als Forschungsräume von internationaler Bedeutung. Um dem Modellcharakter dieser Räume im Sinne nachhaltiger Entwicklung entsprechen zu können, ist eine dauerhafte umweltgerechte Landnutzung erforderlich. Nachhaltigkeit heißt hier Nutzung der natürlichen Ressourcen, ohne dass sich diese erschöpfen. Das anteilig in der Planungsregion Mittelthüringen bestehenden Biosphärenreservat Vessertal Thüringer Wald verdankt sein heutiges Erscheinungsbild vor allem der bäuerlichen und forstlichen Landnutzung. Demzufolge kommt bei der Erhaltung dieser Kulturlandschaften in ihrer besonderen Eigenart auch weiterhin der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung die wichtigste Rolle zu. Mit der Aufgabe der Flächennutzung oder Tierhaltung und dem Verschwinden traditioneller Bewirtschaftungsformen entstehen jedoch Konflikte, die das Schutzziel in diesem Modellraum die Erhaltung der Kulturlandschaft substanziell gefährden. Die Lösung dieser Konflikte ist eine der zukünftigen Hauptaufgaben in Biosphärenreservaten, da auch deren touristische Attraktivität und Bedeutung entscheidend von der Erhaltung der Landschaftsbilder abhängen. Sowohl die Aufrechterhaltung der Landbewirtschaftung und der Landschaftspflege als auch die Sicherung und Stabilisierung des Siedlungsbestandes und der sozioökonomischen Rahmenbedingungen erfordern innovative Planungen und Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der demographischen Schrumpfung und daraus resultierender Nutzungsaufgaben, die die Vielfalt kulturbedingter Ökotope, damit die Biodiversität und im weitesten Sinne eine intakte Landeskultur beeinträchtigen Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben Im Landesentwicklungsplan sind die Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben ausgewiesen LEP, / Karte 1. Der Raum um den Kyffhäuser, der auch die Planungsregion Mittelthüringen berührt, ist in Regionalplan, Karte 1-1 als nachrichtliche Wiedergabe dargestellt. G 1-6 G 1-7 Für die vom Raum um den Kyffhäuser als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben berührten Gemeinden in Mittelthüringen sollen erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge und der Behebung ihrer strukturellen Nachteile vorrangig unterstützt und umgesetzt werden. Begründung G 1-6 Um die Strukturschwäche in den betroffenen Gemeinden beheben zu können, ist nicht nur ein verstärktes Engagement des Landkreises Sömmerda, sondern der gesamten Planungsregion Mittelthüringen notwendig. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen im Zusammenhang mit den im Landesentwicklungsplan genannten Maßnahmen hinsichtlich der Wirtschafts- und Infrastruktur LEP, Mit der Fertigstellung der A 71 in diesem Raum und der Entwicklung am Standort Kölleda ist eine wichtige Voraussetzung dazu gegeben. Eine davon ausgehende Ausstrahlung zusammen mit einer entsprechenden Förderpolitik kann dann seitens der Planungsregion mit einer planerischen Fokussierung zukünftiger Entwicklungen in allen Bereichen auf diesen Raum unterstützt werden. Die in Mittelthüringen vom Raum um den Kyffhäuser als Raum mit besonderen Entwicklungsaufgaben berührten Gemeinden sollen vorzugsweise im Rahmen interkommunaler Kooperationen untereinander, innerhalb dieses Raumes und

10 4 darüber hinaus zur Ermittlung und Lösung vorhandener struktureller und wirtschaftlicher Entwicklungshemmnisse zusammenarbeiten. Begründung G 1-7 Aufgrund ihrer strukturellen Benachteiligung ist es zum einen für die betroffenen Kommunen schwierig, die bestehenden Entwicklungshemmnisse allein aus eigener Kraft zu beheben, zum anderen sind Lösungen oft nur überörtlich möglich. Sowohl für die Ermittlung struktureller Probleme, die zum Teil auch in benachbarten Gemeinden bestehen, als auch für ihre Beseitigung bieten sich interkommunale Kooperationen in den verschiedenen Formen mit Stärken-Schwächen-Analyse, Leitbildentwicklung und der Erarbeitung umsetzbarer Maßnahmen besonders an. Da der Raum um den Kyffhäuser als Gemeinsamkeit durch seine Strukturschwäche charakterisiert ist, muss eine Lösung der bestehenden Probleme zum einen innerhalb des Raumes, aber zum anderen gerade deshalb auch in Abstimmung und mit Unterstützung der angrenzenden Räume entwickelt werden. 1.2 Zentrale Orte Festlegungen und allgemeine Aussagen zu Zentralen Orten enthält der Landesentwicklungsplan in LEP, 2.2. Dabei erfüllen Zentrale Orte der jeweils höheren Stufe gleichzeitig auch die Versorgungsfunktion der darunter liegenden Stufe(n) Oberzentren Oberzentren sind die höchste Ebene der Zentralen Orte in Thüringen Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.2. Der Landesentwicklungsplan legt für Mittelthüringen die Landeshauptstadt Erfurt als Oberzentrum fest LEP, G 1-8 G 1-9 Der Schwerpunkt für die Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt soll neben der weiteren Profilierung als größtes Oberzentrum Thüringens auf die weitere Übernahme von metropolitanen Funktionen gesetzt werden. Begründung G 1-8 In dem seit 1995 laufenden Prozess um die Metropolregionen als einer noch über den Oberzentren stehenden raumordnerischen Ebene hat Thüringen aufgrund seiner räumlichen Strukturen Rahmenbedingungen und Leitbilder, 1.1 bisher keine besondere Rolle gespielt. Von Seiten der zuständigen Bundes- und Landesministerien sowie der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen wurde aber von Beginn an auf die zusammenhängende Beteiligung der Städte Erfurt, Jena und Gera an der mitteldeutschen Metropolregion orientiert. Auch im Rahmen der Städtekooperation der beiden Oberzentren Erfurt und Jena, dem Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Weimar und dem Landkreis Weimarer Land als ImPuls-Region Erfurt-Weimar-Jena (nunmehr neben der Stadt Gera Mitglied in der Metropolregion) wurde das Thema aufgegriffen. Mit seinen Potenzialen steuert das Oberzentrum Erfurt einen entsprechenden Beitrag bei, ohne dass sich jedoch für Thüringen eine eigenständige Metropolregion entwickeln ließe. Wichtig für die Region als Standort ist aber, diese Potenziale in Abstimmung mit den anderen Kooperationspartnern der Metropolregion weiter auszubauen und zumindest machbare Metropolfunktionen zu etablieren. Das Oberzentrum Erfurt soll als Hochschulstandort gesichert werden. Begründung G 1-9 Abgeleitet aus der Entwicklung im schulischen Bereich mit dem kontinuierlichen Rückgang der Schülerzahlen steht diese Entwicklung auch für den Hochschulbereich fest. Aufgrund dessen ergibt sich zwangsläufig ein Wettbewerb der bestehenden Hochschulstandorte untereinander. Dies ist in Mittelthüringen umso schwieriger, als hier zwei weitere Hochschulstandorte vorhanden sind und der dritte im Oberzentrum Jena direkt angrenzt. Mit seinen harten und weichen Standortfaktoren bietet das Oberzentrum Erfurt neben dem Oberzentrum Jena die besten Rahmenbedingungen als Hochschulstandort. Mit der Fachhochschule und der Universität sind zwei Hochschuleinrichtungen vorhanden, die im Rahmen einer Neuorientierung der europäischen Hochschullandschaft mit Bachelor- und Masterstudiengängen gute Voraussetzungen für eine langfristige Zukunft des Oberzentrums Erfurt als Hochschulstandort bieten. Entscheidend wird dabei sein, potenzielle Synergieeffekte beider Hochschulen sinnvoll zu nutzen und ein Spektrum anzubieten, dass zum einen ein eigenständiges, attraktives Profil schafft und zum anderen keine direkte Konkurrenz zu den anderen Thüringer Hochschulen darstellt.

11 5 G 1-10 G 1-11 Das Philharmonische Orchester Erfurt soll als Bestandteil des Theaters Erfurt gesichert werden. Begründung G 1-10 Mit dem Neubau des Theaters Erfurt erfüllt die Stadt Erfurt das entsprechende oberzentrale Ausstattungsmerkmal im LEP, Untrennbar mit einer solchen Einrichtung verbunden und seinerseits Kennzeichen für ein Oberzentrum ist jedoch ebenso das Philharmonische Orchester, ohne das beide ihrer Funktion nicht gerecht werden können. Problematisch ist sicherlich die historisch bedingte und zum Teil verpflichtende kulturelle Dichte speziell in der Planungsregion Mittelthüringen, da auch andere Standorte nicht außer Acht gelassen werden dürfen Regionalplan, G Eine Lösung für die Region kann nur erfolgen, wenn diese für Thüringen insgesamt bestehende und wichtige Verpflichtung tatsächlich ernst genommen wird. Das Oberzentrum Erfurt soll als Standort für den Leistungssport in ausgewählten Disziplinen und Ballsportarten mit hohem Zuschauerzuspruch gesichert werden. Begründung G 1-11 Erfurt ist mit den in den letzten Jahren neu errichteten beziehungsweise grundlegend sanierten Sportstätten für Leichtathletik, Eisschnelllauf und Bahnradfahren der wichtigste Standort des Leistungssportes in Thüringen für diese Sportarten. Auch aus diesem Grund hat der Olympiastützpunkt Thüringen, der eine Service- und Fördereinrichtung für den Thüringer Spitzensport darstellt, seinen Hauptsitz in Erfurt angesiedelt. Zukünftig gilt es, die Funktionalität der betreffenden Sportstätten (Steigerwaldstadion, Leichtathletikhalle, Eissportzentrum, Radrennbahn) zu erhalten und bei Bedarf an neue Entwicklungen anzupassen. Damit wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um den Fortbestand der Bundesleistungszentren in den genannten Sportarten in Erfurt zu sichern Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums Die besondere Eigenschaft von Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums sind im Landesentwicklungsplan charakterisiert LEP, Dort sind für Mittelthüringen die Städte Gotha und Weimar ausgewiesen LEP, G 1-12 G 1-13 Gotha soll als Standort für das Finanzwesen und die Ausbildung im Verwaltungswesen gesichert und hierzu unter Ausnutzung der vorhandenen Synergieeffekte ausgebaut werden. Begründung G 1-12 Abgesehen von der Erfüllung ihrer mittelzentralen Funktionen verfügt die Stadt Gotha mit dem Thüringer Finanzgericht und den beiden von insgesamt drei Fachbereichen Kommunalverwaltung und staatliche allgemeine Verwaltung sowie Steuern der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung über Einrichtungen, die thüringenweit nur hier vorhanden sind, dementsprechende überregionale Bedeutung haben und damit auch die oberzentralen Funktionen für Gotha ausmachen LEP, Allein die Kombination aus dem Fachbereich Steuern und dem Thüringer Finanzgericht bietet eine Kompetenzzentralität für die weitere Entwicklung dieser oberzentralen Funktion und die Möglichkeit, die auch historische Bedeutung von Gotha im Bereich des Versicherungswesens zu verstärken. Die Vielfalt der überregionalen oberzentralen Funktionen in Weimar soll gesichert und weiter entwickelt werden. Begründung G 1-13 Die Klassikerstadt Weimar ist als kultureller Mittelpunkt Thüringens und in ihrer internationalen Bedeutung unbestritten. Diese Bedeutung ist unter anderem auch Ausdruck von Weimar als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. Dazu gehören in erster Linie das kulturelle Erbe der Weimarer Klassik, die musikhistorische Tradition mit der Hochschule für Musik Franz Liszt, das Deutsche Nationaltheater oder auch Weimar als Verwaltungssitz (Thüringer Landesverwaltungsamt, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Oberverwaltungsgericht usw.). Nachholbedarf für Weimar besteht hauptsächlich im Bereich des Bauhauses. Die gleichnamige Universität ist aufgrund ihrer vom Bauhaus abgeleiteten Tradition und ihres aktuellen bundesweit einzigartigen Profiles ein unstreitiger Faktor in der Wissenschaftslandschaft Thüringens. Denn nicht nur in der Klassik hat Weimar eine zentrale Rolle gespielt, sondern auch in der Zeit des Jugendstils und der anbrechenden Moderne. Entwicklungen des Bauhauses in Weimar sind heute noch Stil bestimmend, so dass auch touristisch die Stadt über die Klassik hinaus davon Nutzen tragen kann.

12 6 G 1-14 Das Schloss Friedenstein mit dem Ekhoftheater in Gotha, die Thüringen Philharmonie Gotha, das Deutsche Nationaltheater in Weimar und die Staatskapelle Weimar sollen gesichert werden. Begründung G 1-14 Geschichtlich bedingt besteht in der Planungsregion Mittelthüringen eine besonders hohe Dichte an bedeutenden kulturellen Einrichtungen, die gleichzeitig aber auch eine entsprechende, über Thüringen insgesamt hinaus gehende Verpflichtung darstellt. Vor allem in Gotha und Weimar als ehemaligen fürstlichen Residenzstädten hat sich eine Musik- und Theatertradition entwickelt, die aus der Vielzahl der kulturellen Besonderheiten herausragt, eng mit den beiden Städten in Verbindung steht und gleichzeitig der oberzentralen Funktion der beiden Städte entspricht Regionalplan, G Mittelzentren Für die Planungsregion Mittelthüringen weist der Landesentwicklungsplan die Städte Apolda, Arnstadt, Ilmenau und Sömmerda als Mittelzentren aus LEP, Die Funktionen und Aufgaben der Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan in LEP, bzw. zum Teil themenbezogen in LEP, 4.3 genauer bestimmt. G 1-15 G 1-16 Die Potenziale der Mittelzentren in der Planungsregion Mittelthüringen mit Apolda als Standort angewandter innovativer Entwicklungen, Arnstadt als Zentrum des produzierenden industriellen Gewerbes, Ilmenau als Universitäts- und Technologie-Standort und Sömmerda im Bereich der Fertigungstechnik sollen weiter ausgebaut werden. Begründung G 1-15 Alle Mittelzentren bieten aufgrund ihrer vielfältigen, zum Teil historischen oder aktuellen Entwicklung unterschiedliche individuelle Potenziale mit zum Teil internationaler Bedeutung. Diese Potenziale haben nicht nur besondere wirtschaftliche Bedeutung für die Städte an sich, sondern mindestens in gleichem Maße für die sie umgebende Region. Die Gründe und die Ausgangssituation für die angestrebte Entwicklung der einzelnen Mittelzentren sind sehr unterschiedlich: Neben ihrer Glockengießertradition ist es der Stadt Apolda trotz des gravierenden Niederganges der Textilindustrie gelungen, neue Entwicklungsbereiche vor allem im Bereich Textildesign als Impulsgeber zu öffnen. Mit dem größten Vorranggebiet Großflächige Industrieansiedlungen IG-1 Regionalplan, und den dort bereits etablierten Ansiedlungen stellt Arnstadt einen thüringenweiten Schwerpunkt für die verarbeitende Industrie dar. Ilmenau hat als Wissenschaftsstandort nicht nur einen hervorragenden internationalen Ruf, sondern verfügt auch als traditioneller Standort der Technischen Universität die größte Hochschule in der Planungsregion Mittelthüringen über die entsprechenden strukturellen Einrichtungen. Zusammen mit dem Standort am Funkwerk Kölleda hat auch der Bereich Fertigungstechnik in Sömmerda eine über die Region hinaus gehende Bedeutung. In den Mittelzentren soll die stationäre medizinische Grundversorgung zuzüglich des Fachbereiches Pädiatrie gesichert und hinsichtlich einer zukünftigen Ergänzung um den Fachbereich Geriatrie angestrebt werden. Begründung G 1-16 Nach LEP, umfasst die stationäre medizinische Grundversorgung die Fachbereiche Innere Medizin, Chirurgie und Gynäkologie / Geburtshilfe. Ergänzend dazu ist nach dem seit in Kraft getretenen 5. Thüringer Krankenhausplan die Pädiatrie ebenfalls Bestandteil der Grundversorgung. In Mittelthüringen verfügen entsprechend LEP, alle Zentralen Orte ab Mittelzentrum über ein Krankenhaus, das diesen Grundversorgungsauftrag damit optimal abdeckt. Gerade bei stationären Krankenhausaufenthalten von Kindern spielt die Wohnortnähe eine besonders große Rolle und stellt zu Recht auch zukünftig einen wesentlichen Bestandteil der klinischen Grundversorgung dar. Hinsichtlich des Bedarfes einer Einbeziehung des Fachbereiches Geriatrie in die stationäre medizinische Grundversorgung macht der 5. Krankenhausplan keine konkreten Aussagen. Bisher gibt es in Mittelthüringen eine geriatrische Station in Erfurt. Sollte eine Ausweitung der speziellen stationären geriatrischen Versorgung aufgrund der demographischen Entwicklung in Frage kommen, sind hierzu die Krankenhäuser in den Mittelzentren aus demselben Grund wie bei der stationären pädiatrischen Versorgung die geeigneten Standorte.

13 7 G 1-17 Für die Mittelzentren soll durch Musikschulen und Volkshochschulen ein Mindestangebot an erweiterten Bildungsmöglichkeiten gesichert bzw. angestrebt werden. Begründung G 1-17 Die außerschulische Bildung hat einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert. Musikschulen sind als Einrichtungen insbesondere im Hinblick auf die musikalische Förderung und Ausbildung für das kulturelle Leben insgesamt sowie zur aktiven Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche unverzichtbar. Auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung gilt Gleiches für die Volkshochschulen, die vor allem auch die Möglichkeit bieten, Abschlüsse des zweiten Bildungsweges erhalten zu können. In den Mittelzentren besteht am ehesten die Gewährleistung einer ausreichenden Auslastung, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen am Standort und unter diesen Umständen gleichzeitig die erforderliche Erreichbarkeit durch den öffentlichen Personennahverkehr Grundzentren Grundzentren sind in Thüringen die unterste Ebene der Zentralen Orte und werden im Regionalplan ausgewiesen. Die Hauptkriterien hierzu bestimmt der Landesentwicklungsplan LEP, und nennt auch eine Reihe von Funktionen und Ausstattungen LEP, Die Notwendigkeit der Bündelung zentralörtlicher Funktionen in den Siedlungs- und Versorgungskernen der als Grundzentren ausgewiesenen Gemeinden wird durch LEP, vorgegeben. Z 1-1 Die im Folgenden verbindlich vorgegebenen Grundzentren sind als Konzentrationspunkte von Einrichtungen mit überörtlicher Bedeutung sowie von umfassenden Angeboten bei Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten Grundbedarfes zu sichern und zu entwickeln. Landkreis Gotha Friedrichroda Nesse-Apfelstädt Ohrdruf Tabarz Tambach-Dietharz Waltershausen Ilm-Kreis Großbreitenbach Gräfenroda Stadtilm Landkreis Sömmerda Buttstädt Kölleda Gebesee Weißensee Landkreis Weimarer Land Bad Berka Bad Sulza Blankenhain Begründung Z 1-1 Grundzentren sind eng mit ihrem Umland verbunden. Daher erfolgt eine Ausweisung von Grundzentren für den in engem Zusammenhang mit der Abgrenzung der zugehörigen Grundversorgungsbereiche. Ausgangspunkt sind die nach LEP, möglichst vorhandenen Einwohner im Siedlungs- und Versorgungskern, die alle Grundzentren, auch prognostiziert bis 2020, aufweisen. Die weiteren genannten Kriterien des Landesentwicklungsplanes sowie ergänzende, in allen Planungsregionen Thüringens einheitlich angesetzte Merkmale sind mit Ausnahme des Sonderfalles Tambach-Dietharz Regionalplan, in der Regel bei allen Grundzentren erfüllt und lassen die langfristige Absicherung der grundzentralen Versorgungsaufgaben erwarten. Verfügt das Grundzentrum über mehrere Ortsteile, so ist der Ortsteil, der durch das vorhandene Einwohnerpotenzial, die vorhandene Konzentration zentralörtlicher Funktionen und die Erreichbarkeit insbesondere mit dem ÖPNV die

14 8 G 1-18 günstigsten Voraussetzungen zur Bündelung zentralörtlicher Funktionen bietet, am besten als Siedlungs- und Versorgungskern geeignet. Bad Berka, Kölleda, Ohrdruf, Stadtilm, Waltershausen und Friedrichroda erfüllen vollständig die Kriterien und somit die Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Obwohl Buttstädt einzelne Lücken in der Versorgungszentralität aufweist, ist es aufgrund der großen Entfernungen zu den nächsten Zentralen Orten auch zukünftig als stabiles Grundzentrum in diesem ländlich-peripheren Raum erforderlich. Gräfenroda, das bis auf die Arbeitsplatzzentralität die Kriterien für ein Grundzentrum erfüllt, ist ebenso wegen großer Entfernungen (Gehlberg bis Ilmenau 20 km) als Zentraler Ort zwischen Ilmenau und Ohrdruf erforderlich. Tabarz bleibt knapp unter dem langfristigen Schätzwert für das erforderliche Einwohnerpotenzial im Grundversorgungsbereich, ist ansonsten jedoch ein stabiles Grundzentrum für diesen Raum. Durch die Lage der Orte seines Grundversorgungsbereiches im bzw. am Rand des Thüringer Waldes sind die Erreichbarkeitsverhältnisse beeinträchtigt. Die Anbindung z.b. der Gemeinde Emsetal nach Waltershausen führt direkt und ausschließlich über Tabarz. Die Ausweisung eines kompakten Grundversorgungsbereiches hat den Vorteil, dass der Versorgungsaufwand sowohl für den Bürger als auch gesamtgesellschaftlich reduziert wird. Bad Sulza hat sich als Zentraler Ort profilieren können. Es wurde hier wie bei den nachfolgend genannten Grundzentren ein Neuzuschnitt des bisherigen Nahbereiches vorgenommen. Die Stadt Bad Sulza ist aufgrund der entfernten Lage im östlichen Weimarer Land und zu anderen Zentralen Orten in Thüringen als Grundzentrum notwendig. Die Orte bzw. Ortsteile Großheringen, Kaatschen, Weichau, Lachstedt und Sonnendorf würden ansonsten 16 bis 18 km vom nächsten Zentralen Ort Apolda entfernt liegen. Ein Zusammenschluss mit dem ostthüringischen Camburg ist insbesondere räumlich-geographisch keine Alternative, weil die den Grundzentren zugeordneten Gemeinden in den Flusstälern Saale bzw. Ilm räumlich durch den Höhenrücken Saaleplatte getrennt sind und zwischen beiden Städten (Entfernung 9 km) kein struktureller Zusammenhang besteht, um als funktionsteiliger Zentraler Ort mit einem gemeinsamen Grundversorgungsbereich entwickelt zu werden. Die großen Entfernungen (17 bis 21 km) von Großbreitenbach und den Orten seines Versorgungsbereiches bis Ilmenau machen die Ausweisung eines Grundzentrums in diesem Raum dringend erforderlich. Die Neuzuordnung von Herschdorf nach Großbreitenbach stärkt zum einen den Grundversorgungsbereich von Großbreitenbach und ist für Herschdorf selbst die wesentlich kürzere Anbindung an einen Zentralen Ort. Die Ausweisung von Nesse-Apfelstädt bietet aufgrund der guten Verkehrslage einen sehr kompakten bürgerfreundlichen Grundversorgungsbereich. Bei Nichtausweisung würde insbesondere für die Orte des Grundversorgungsbereiches (Gamstädt / Kleinrettbach und Apfelstädt) ein Aufwand an der Grenze der Zumutbarkeit liegen (Apfelstädt mit ÖPNV in 45 min bis Erfurt). Im westlichen Raum des Landkreises Sömmerda wird mit Gebesee anstelle von Straußfurt eine bessere räumliche Verteilung zu den benachbarten Zentralen Orten Sömmerda, Weißensee und Greußen (Planungsregion Nordthüringen) erreicht. Die nach Landesentwicklungsplan geforderte Einwohnerzahl von mindestens im Siedlungs- und Versorgungskern ist in Gebesee auch längerfristig gegeben. Gegenüber Kindelbrück verfügt Weißensee über ein wesentlich höheres Einwohnerpotenzial sowie eine höhere Arbeitsplatz- und Versorgungszentralität. Damit bietet Weißensee die besseren Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Tambach-Dietharz ist aufgrund seiner isolierten Lage im Thüringer Wald und Blankenhain ist für ansonsten zu weit entfernte Ortsteile jeweils als Ausnahme erforderlich. Beide Orte erfüllen in ihrem jeweiligen Siedlungs- und Versorgungskern in hohem Maß die Zentralitätsanforderungen des LEP, an ein Grundzentrum. Mit ihrer Ausweisung wird den vorliegenden besonderen siedlungs- und raumstrukturellen Gegebenheiten Rechnung getragen (siehe auch Regionalplan, 1.2.5). Die Sonderstellung von Tambach-Dietharz als Grundzentrum ist durch die isolierte Lage im Thüringer Wald und die ungünstigen Erreichbarkeitsverhältnisse für mehr als Einwohner zu anderen Zentralen Orten erforderlich. Die Ausweisung von Blankenhain ist erforderlich weil insbesondere für den südöstlichen Raum des Weimarer Landes kein weiterer Zentraler Ort in vertretbarer Entfernung vorhanden ist (mehrere Ortsteile sonst jeweils über 15 km entfernt). In allen Grundzentren sollen, ergänzend zu den im LEP genannten, folgende Einrichtungen vorhanden sein: eine ambulante medizinische Grundversorgung mit Allgemeinarzt, Zahnarzt, Apotheke sowie Vorsorge- und Therapieeinrichtungen, ein Sportplatz mit Voraussetzungen für die Leichtathletik, eine Zweifelderhalle bzw. mehrere Einfelderhallen, ein Frei- oder Naturbad sowie

15 9 G 1-19 spezielle Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Begründung G 1-18 Viele Gesichtspunkte unterstreichen von verschiedenen Seiten die Umsetzung der dezentralen Konzentration von Versorgungseinrichtungen und Dienstleistungen in den Zentralen Orten, unter anderem ausreichender Einzugsbereich für Dienstleistungsanbieter auch bei rückläufiger Bevölkerungsentwicklung, Mehrfachnutzung von Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen sowohl für den öffentlichen wie privaten Bereich (z.b. Schulen, Sportanlagen, Veranstaltungsräume) und die Möglichkeit, viele Aufgaben des Alltages zentral erledigen zu können, ohne mehrere Orte anfahren zu müssen. Neben den in LEP, , und vorhandenen Aussagen zur Ausstattung von Grundzentren steht zur Sicherung einer gleichwertigen medizinischen Versorgung besonders in den ländlichen Teilen Mittelthüringens die Erhaltung der ambulanten medizinischen Grundversorgung im Vordergrund. Mit der Konzentration auf die Zentralen Orte und im Besonderen auf die Grundzentren kann die Auslastung und Tragfähigkeit entsprechender Einrichtungen erreicht werden. Dies lässt sich weiter in Form eines medizinischen Versorgungszentrums (Gesundheitszentrum) optimieren. Eine solche Zusammenfügung ermöglicht durch gemeinsame Nutzungen und kurze Wege für alle Beteiligten Aufwandseinsparungen. Gleiches gilt für die altersspezifischen Einrichtungen in den Grundzentren. Hierzu gehören in jedem Fall Kindertagesstätten, aber auch Möglichkeiten für Jugendliche als Treffpunkte oder zur ggf. betreuten Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen inklusive der Angebote durch Vereine. Zusammen mit der Schule gehören sie zu den zentralen Bereichen des täglichen Lebens. Besonders hinsichtlich einer besseren Vereinbarkeit der vielfältigen Aufgaben von Familien spielt die konzentrierte und gute Erreichbarkeit der verschiedenen Anlaufstellen eine große Rolle und lässt sich in geeigneter Weise in den Grundzentren erfüllen. In diesem Sinne, aber auch unter ökonomischen Gesichtspunkten hat die ausreichende Ausstattung der Grundzentren mit Sportstätten ihre Bedeutung. Die Sportstätten stehen nicht nur durch ihre räumliche Nähe zu den Schulen in den Grundzentren dem Schulsport zur Verfügung, sondern bieten darüber hinaus eine optimale Nutzung durch den Vereinssport. Auch hier können neben den anderen Aufgaben des täglichen Lebens vielfältigere Angebote für den Freizeitsport am gleichen Ort genutzt werden. Umgekehrt können die Vereine über eine entsprechend größere Nachfrage aus dem Grundversorgungsbereich ein breiteres Angebot an sportlichen und sonstigen Freizeit-Aktivitäten anbieten und absichern. Ein Sonderfall besteht dann, wenn die aufgeführten Einrichtungen im Grundversorgungsbereich, aber nicht im Grundzentrum vorhanden sind und es sich bei diesen Einrichtungen um traditionsreiche Standorte handelt bzw. um Standorte, die aus bestimmten Gründen im Grundzentrum nicht realisierbar wären (z.b. Naturbad). Hier ist es natürlich unökonomisch, bestehende und auch traditionsreiche Einrichtungen zu schließen und in das zugehörige Grundzentrum zu verlagern. Erst wenn ihre Tragfähigkeit in Frage gestellt ist, sie geschlossen, zusammengeführt oder verlagert werden müssen und aus diesen Gründen eine Veränderung herbeigeführt wird, ist eine Verlagerung in das jeweilige Grundzentrum aus den genannten Gründen sinnvoll (siehe auch Regionalplan, G 1-20). Im Bereich des Südkreises Gotha soll eine Kooperation der Grundzentren Waltershausen, Tabarz und Friedrichroda entwickelt werden. Begründung G 1-19 Die Grundzentren im Südkreis Gotha liegen nicht nur im bevölkerungsreichsten Teil der Planungsregion und damit schon deshalb sehr dicht beieinander, sondern verfügen auch jedes für sich über ein eigenes Wirtschaftspotenzial. Insgesamt ist der südliche Landkreis Gotha eine vergleichsweise prosperierende Region. Um diesen Status jedoch auch für die weitere Zukunft zu halten, ist es erforderlich, dass vor dem Hintergrund der demographischen und allgemeinen gesellschaftlichen Situation die Gemeinden in bestimmten Bereichen, z.b. beim Einzelhandel und bei Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, zusammenarbeiten. Darüber hinaus trägt eine gemeinsame Nutzung vorhandener Potenziale dazu bei, das Angebot qualitativ zu verbessern, insgesamt zu erhöhen und den finanziellen Aufwand positiv für die einzelne Gemeinde zu beeinflussen. Hier gilt es vielmehr, auf der Grundlage eines gemeinsamen Konzeptes die eigenen Intentionen mit den Nachbarn abzustimmen und auf die zukünftigen Anforderungen zu reagieren, damit die vorhandenen Potenziale zum Erhalt der positiven Entwicklung genutzt werden können. Eine engere Kooperation mit Gotha ist nicht unbedingt erforderlich, jedoch kann die Region ihr Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, in dessen Verflechtungsbereich sie liegen, nicht außer Acht lassen und sich auf seine Kosten entwickeln.

16 10 G 1-20 Bedarfsgerechte Versorgungs- und Dienstleistungsaufgaben sollen gesichert und entwickelt werden, sofern diese das durch die Zentralen Orte zu sichernde Mindestnetz der Versorgungs- und Dienstleistungsaufgaben nicht gefährden oder infrage stellen. Begründung G 1-20 Grundsätzlich ist die Wahrnehmung von Grundversorgungsaufgaben nicht auf die Zentralen Orte allein beschränkt. Schließlich erfüllen auch andere Orte Versorgungsfunktionen und können dies weiterhin. Die ausgewiesenen Zentralen Orte haben gegenüber anderen Orten jedoch zunächst die größeren Potenziale, auch bei einem weiteren Rückzug aus der Fläche die ihnen übertragene Versorgungsfunktion zu leisten. Dieses Potenzial drückt sich unter anderem auch in der Erfüllung der zur Ausweisung herangezogenen Kriterien an einem Ort aus. In diesem Sinne können sie am ehesten langfristig ein tragfähiges Mindestnetz an Versorgungs- und Dienstleistungsangeboten bieten. Dieses Mindestnetz stellt sowohl das aus wirtschaftlicher / ökonomischer Sicht (Tragfähigkeit) wie aus Sicht der Versorgung der Bevölkerung (Erreichbarkeit) einschließlich der zugehörigen Synergieeffekte die vorteilhafteste und gleichzeitig nachhaltigste Lösung für den Gesamtraum dar. Wichtig ist, dass die mit diesem Mindestnetz verbundenen Synergieeffekte für die Bevölkerung und eine flächige Mindestversorgung in den Zentralen Orte langfristig nicht gefährdet wird. Somit können andere Orte bestehende oder zukünftige Versorgungsaufgaben nach wie vor erfüllen, wie z.b. Dachwig, Tonna, Mechterstädt, Sonneborn und Günthersleben-Wechmar im Landkreis Gotha, Gehren, Geraberg, Schmiedefeld a. R., Ichtershausen und Langewiesen im Ilm- Kreis, Kindelbrück, Rastenberg, Straußfurt, Elxleben, Schloßvippach und Großrudestedt im Landkreis Sömmerda oder Berlstedt, Buttelstedt, Kranichfeld, Magdala und Saaleplatte im Landkreis Weimarer Land. Wie umfangreich außerhalb der Zentralen Orte Versorgungsaufgaben wahrgenommen werden, ist daher eine Frage der Tragfähigkeit für den jeweiligen Einzelfall und keine raumstrukturelle Fragestellung, solange das Mindestversorgungsnetz in den Zentralen Orten nicht gefährdet ist. Tritt hierdurch jedoch eine Gefährdung und Störung ein, entfallen langfristig entsprechende Angebote in den Zentralen Orten, die dann für dieses Mindestnetz nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Es entstehen uneffektive Strukturen, durch die die genannten Vorteile und Synergieeffekte für die Orte in den Grundversorgungsbereichen und die Region insgesamt verloren gehen und die auch nicht mehr nachhaltig sind Grundversorgungsbereiche Neben den Zentralen Orten bilden die Grundversorgungsbereiche den zweiten wichtigen Baustein für die Sicherung der grundlegenden Daseinsvorsorge und der gleichwertigen Lebensverhältnisse in der Planungsregion Mittelthüringen. Sie bilden den zugehörigen Einzugsbereich für die Versorgungs- und Dienstleistungsfunktionen der jeweiligen Zentralen Orte zur Sicherung der erforderlichen Tragfähigkeit der entsprechenden Einrichtung, wie umgekehrt die Zentralen Orte diese Leistungen für ihren Grundversorgungsbereich vorhalten. Z 1-2 In den im Folgenden verbindlich vorgegebenen zeichnerisch in der Karte 1-1 bestimmten Grundversorgungsbereichen ist durch die zugeordneten Zentralen Orte höherer Stufe gem. LEP, 2.2 bzw. die Grundzentren gem. Regionalplan, die Versorgung für den Grundbedarf zu sichern. Kreisfreie Stadt Erfurt Grundversorgungsbereich Erfurt (Oberzentrum) Stadt Erfurt sowie die Gemeinden Bienstädt, Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner, Nottleben und Zimmernsupra im Landkreis Gotha Rockhausen im Ilm-Kreis Alperstedt, Andisleben, Eckstedt, Elxleben, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Riethnordhausen, Udestedt, Walschleben und Witterda im Landkreis Sömmerda Klettbach und Mönchenholzhausen im Landkreis Weimarer Land Kreisfreie Stadt Weimar Grundversorgungsbereich Weimar (Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums) Stadt Weimar sowie die Städte und Gemeinden Ballstedt, Bechstedtstraß, Berlstedt, Buchfart, Buttelstedt, Daasdorf am Berge, Döbritschen, Ettersburg, Frankendorf, Großobringen, Großschwabhausen, Hammer-

17 stedt, Heichelheim, Hopfgarten, Isseroda, Kiliansroda, Kleinobringen, Kleinschwabhausen, Krautheim, Kromsdorf, Lehnstedt, Leutenthal, Magdala, Mechelroda, Mellingen, Neumark, Niederzimmern, Nohra, Oettern, Ottstedt am Berge, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Troistedt, Vippachedelhausen, Vollersroda und Wohlsborn im Landkreis Weimarer Land Landkreis Gotha Grundversorgungsbereich Gotha (Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums) Stadt Gotha sowie die Gemeinden Aspach, Ballstädt, Brüheim, Bufleben, Emleben, Eschenbergen, Friedrichswerth, Friemar, Goldbach, Günthersleben-Wechmar, Haina, Hochheim, Metebach, Molschleben, Petriroda, Pferdingsleben, Remstädt, Schwabhausen, Sonneborn, Tonna, Tröchtelborn, Trügleben, Tüttleben, Wangenheim, Warza und Westhausen Grundversorgungsbereich Friedrichroda (Grundzentrum) Stadt Friedrichroda sowie die Gemeinde Leinatal Grundversorgungsbereich Nesse-Apfelstädt (Grundzentrum) Gemeinde Nesse-Apfelstädt sowie die Gemeinde Drei Gleichen Grundversorgungsbereich Ohrdruf (Grundzentrum) Stadt Ohrdruf sowie die Gemeinden Crawinkel, Georgenthal, Gräfenhain, Herrenhof, Hohenkirchen, Luisenthal und Wölfis Grundversorgungsbereich Tabarz (Grundzentrum) Gemeinde Tabarz sowie die Gemeinde Emsetal Grundversorgungsbereich Tambach-Dietharz (Grundzentrum) Stadt Tambach-Dietharz Grundversorgungsbereich Waltershausen (Grundzentrum) Stadt Waltershausen sowie die Gemeinden Ebenheim, Fröttstädt, Hörselgau, Laucha, Mechterstädt, Teutleben und Weingarten Ilm-Kreis Grundversorgungsbereich Arnstadt (Mittelzentrum) Stadt Arnstadt sowie die Stadt Plaue und die Gemeinden Alkersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Gossel, Ichtershausen, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Wachsenburggemeinde und Wipfratal Grundversorgungsbereich Ilmenau (Mittelzentrum) Stadt Ilmenau sowie die Städte und Gemeinden Angelroda, Elgersburg, Frauenwald, Gehren, Geraberg, Langewiesen, Martinroda, Möhrenbach, Neusiß, Pennewitz, Schmiedefeld a. R., Stützerbach und Wolfsberg Grundversorgungsbereich Großbreitenbach (Grundzentrum) Stadt Großbreitenbach sowie die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt a. R. und Wildenspring Grundversorgungsbereich Gräfenroda (Grundzentrum) Gemeinde Gräfenroda sowie die Gemeinden Frankenhain, Gehlberg, Geschwenda und Liebenstein Grundversorgungsbereich Stadtilm (Grundzentrum) Stadt Stadtilm sowie die Gemeinden Bösleben-Wüllersleben, Ilmtal und Witzleben Landkreis Sömmerda Grundversorgungsbereich Sömmerda (Mittelzentrum) Stadt Sömmerda sowie die Gemeinden Schloßvippach, Sprötau, Vogelsberg und Wundersleben Grundversorgungsbereich Buttstädt (Grundzentrum) Stadt Buttstädt sowie die Stadt Rastenberg und die Gemeinden Ellersleben, Eßleben-Teutleben, Großbrembach, Guthmannshausen, Hardisleben, Kleinbrembach, Mannstedt, Olbersleben und Rudersdorf die Gemeinden Niederreißen und Oberreißen im Landkreis Weimarer Land Grundversorgungsbereich Kölleda (Grundzentrum) Stadt Kölleda sowie die Gemeinden Beichlingen, Großmonra, Großneuhausen, Kleinneuhausen, Ostramondra und Schillingstedt 11

18 12 Grundversorgungsbereich Gebesee (Grundzentrum) Stadt Gebesee und die Gemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Ringleben, Schwerstedt, Straußfurt und Werningshausen Grundversorgungsbereich Weißensee (Grundzentrum) Stadt Weißensee sowie die Stadt Kindelbrück und die Gemeinden Bilzingsleben, Büchel, Frömmstedt, Griefstedt, Günstedt, Herrnschwende, Kannawurf und Riethgen Landkreis Weimarer Land Grundversorgungsbereich Apolda (Mittelzentrum) Stadt Apolda sowie die Gemeinden Flurstedt, Kapellendorf, Liebstedt, Mattstedt, Niederroßla, Nirmsdorf, Oßmannstedt, Pfiffelbach, Saaleplatte, Umpferstedt, Wickerstedt, Wiegendorf und Willerstedt Grundversorgungsbereich Bad Berka (Grundzentrum) Stadt Bad Berka sowie die Stadt Kranichfeld und die Gemeinden Hetschburg, Hohenfelden, Nauendorf, Rittersdorf und Tonndorf Grundversorgungsbereich Bad Sulza (Grundzentrum) Stadt Bad Sulza sowie die Gemeinden Auerstedt, Eberstedt, Gebstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt, Reisdorf und Schmiedehausen Grundversorgungsbereich Blankenhain (Grundzentrum) Stadt Blankenhain Begründung Z 1-2 Die Bestimmung der Grundversorgungsbereiche für alle Zentralen Orte steht in engem Zusammenhang mit der Ausweisung der Grundzentren in Regionalplan, Z 1-1. Ausgehend von den Basisvoraussetzungen für die Grundzentren des LEP, mit einem Einwohnerpotenzial für den Zeitraum bis zum Jahr 2020 von möglichst Einwohnern weisen in der Regel alle Grundversorgungsbereiche das Mindesteinwohnerpotenzial von Einwohnern auf (Stand der Einwohnerzahlen: ). Eine geringfügige Abweichung liegt bei Blankenhain sowie, für das Jahr 2020 prognostiziert, bei Bad Sulza mit jeweils knapp unter Einwohnern vor. Wie in Regionalplan, für Bad Sulza dargestellt, erfüllt auch Blankenhain ansonsten sämtliche langfristigen Voraussetzungen für ein Grundzentrum. Ein weiteres Kriterium für die Abgrenzung der Grundversorgungsbereiche ist eine maximale Entfernung der jeweiligen Orte zum Zentralen Ort von 15 km, wodurch Blankenhain auch aus diesem Grund für seine entfernt liegenden Ortsteile als Grundzentrum erforderlich ist. Ergänzend zu diesem Kriterium formuliert der LEP, eine Erreichbarkeit der Zentralen Orte aus den Grundversorgungsbereichen mit dem ÖPNV innerhalb von 30 Minuten. Mit der Einhaltung dieser Kriterien wird gewährleistet, dass die Versorgungs- und Dienstleistungsangebote zur Grundsicherung der Daseinsvorsorge in den Zentralen Orten einerseits bei zumutbaren Entfernungen erreichbar sind und andererseits aufgrund des Mindestpotenziales an Einwohnern auch tragfähig bleiben. Deshalb erfolgen auch die Zuordnung von Gamstädt zum Grundversorgungsbereich Nesse-Apfelstädt und die Zuordnung von Kirchheim, Elleben und Elxleben zum Grundversorgungsbereich Arnstadt welche der jeweils kürzeren Erreichbarkeit eines Zentralen Ortes entsprechen. Gleiches gilt auch mit einer Ausnahme (Umpferstedt) für die Abgrenzung der Grundversorgungsbereiche zwischen Apolda und Weimar. Die Zuordnung der drei benachbarten Gemeinden Gebstedt, Rannstedt und Ködderitzsch zum Grundversorgungsbereich Bad Sulza erfolgt insbesondere aufgrund der räumlichen Zusammengehörigkeit. Im Fall der neu gegründeten Gemeinde Drei Gleichen erfolgt die Zuordnung zum Grundzentrum Nesse-Apfelstädt und stärkt somit den ländlichen Raum in diesem Bereich sowie das Grundzentrum selbst. Eine Sonderstellung nimmt das Grundzentrum Tambach-Dietharz ein, welches aufgrund seiner geographischen Lage über kein Umland als Grundversorgungsbereich verfügt. Nach Inbetriebnahme eines Seniorenwohnheimes erfüllt der Ort alle Zentralitätskriterien Regionalplan, Z 1-1. Mit seinem kompakten Einwohnerpotenzial und seiner entfernten Lage zu anderen Zentralen Orten bzw. der isolierten Lage im Thüringer Wald ist Tambach-Dietharz als Ausnahme sowohl erforderlich wie auch begründet. Mit dieser wechselseitigen Vorgehensweise (vgl. auch Regionalplan, 1.2.4), den gegebenen demographischen, geographischen und verwaltungspolitischen Rahmenbedingungen und den jeweiligen Potenzialen der Grundzentren zur langfristigen Erfüllung ihrer Versorgungsfunktionen stellen die ausgewiesenen Grundversorgungsbereiche eine optimale Verbindung von Tragfähigkeit und Zumutbarkeit in der Planungsregion Mittelthüringen dar. Damit sind die Grundversorgungsbereiche in der Regel gleichzeitig raumstrukturell begründete wie abgegrenzte Räume, innerhalb derer sich sinnvolle kommunale Strukturen bilden können. Die Verteilung der Grundzentren und Grundversorgungsbereiche ist somit gleichzeitig struktureller Spiegel der Region.

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