Kantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gemäss Artikel 26 KJFG

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1 Kantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gemäss Artikel 26 KJFG Programm für die Jahre Stand 19. August 2015 Kontaktpersonen BSV: Sabine Scheiben, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, sabine.scheiben@bsv.admin.ch; Tel.: Kanton Schaffhausen: Michaela Hänggi, Kantonale Jugendbeauftragte, michaela.haenggi@ktsh.ch, Tel

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung... 3 Einleitung... 4 Ausgangslage... 5 Programmkonzept Programmaktivitäten Projektorganisation Grobplanung Budget und Finanzierung Glossar

3 Zusammenfassung Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen beauftragt das Erziehungsdepartement das vorliegende Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik des Kantons Schaffhausen für die Jahre beim Bund einzureichen. Am 1. Januar 2013 trat das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG) in Kraft. Darauf gestützt kann der Bund Finanzhilfen nach Art. 26 KJFG während 8 Jahren nach Inkrafttreten des KJFG für Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik (Schutz, Förderung, Partizipation) gewähren. Die Kantone können während höchstens drei Jahren mit maximal Franken und höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt werden. Das kantonale Programm stützt sich auf alle drei Säulen der nationalen Kinder- und Jugendpolitik: SCHUTZ - FÖRDERUNG - PARTIZIPATION In Schaffhausen wurden zehn Programmaktivitäten entwickelt, die für die Jahre vorgesehen sind und die Verbesserungen in folgenden Punkten bezwecken: Steuerung der Kinder- und Jugendpolitik Erfassung von Angeboten Koordination von Angeboten Information über Angebote Vernetzung von Akteuren Partizipation von Kindern und Jugendlichen Folgende Programmaktivitäten gilt es umzusetzen: 1. Kantonales Konzept für die Kinder- und Jugendpolitik bis Kommunale und regionale Kinder- und Jugendkonzepte 3. Aufbau Jugendkommissionen 4. Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebot für kommunale Jugendbeauftragte 5. Koordination Kinder- und Jugendschutz 6. Kompetenzzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit 7. Vernetzung Offene Kinder- und Jugendarbeit 8. Aufbau Netzwerk Jugendverbände 9. Informationsplattform: Angebote für Kinder, Jugendliche und Familie 10. Partizipation von Kindern und Jugendlichen verankern Die Finanzhilfe des Bundes ermöglicht es, die kantonale Kinder- und Jugendpolitik umfassend weiterzuentwickeln, Grundlagen können geschaffen und bestehende Ressourcen optimiert werden. Die Steuerungsgruppe Jugendpolitik, die kantonalen Jugendkommission sowie die kommunalen Jugendbeauftragten haben das Programm positiv aufgenommen und als grosse Chance bezeichnet. 3

4 Einleitung Der Bund hat dem Kanton Schaffhausen für das Jahr 2015 bereits Fr für Vorarbeiten bzw. die Gesuchserarbeitung überwiesen. Dieser finanzielle Beitrag ermöglichte es, dieses umfangreiche Programm zu erstellen. Gemeinden sind direkt oder indirekt von den meisten Massnahmen der kantonalen Kinder- und Jugendpolitik betroffen. Deshalb wurden sie bei der Erarbeitung des Programms mit einbezogen und werden auch bei der Umsetzung des Programms wichtige Akteure sein. Mit fachlicher Begleitung (FHS St. Gallen) konnten die Akteure auch in die Erarbeitung mit einbezogen werden. Am 25. Februar 2015 fand ein Workshop mit 40 Beteiligten (kommunale Jugendbeauftragte, Jugendarbeitende, Fachpersonen aus dem Bereich Schutz, Jugendkommissionsmitglieder, Jugendparlament, Schule etc.) statt. Gestützt auf die Ergebnisse erarbeitete eine Arbeitsgruppe zusammen mit der kantonalen Jugendbeauftragten das vorliegende Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik im Kanton Schaffhausen für die Jahre Im Rahmen des Programms soll die konzeptionelle Grundlage für eine koordinierte, aktive Kinderund Jugendpolitik des Kantons, der politischen Gemeinden sowie weiterer Akteure geschaffen werden. Damit werden bestehende Aktivitäten in den zentralen Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation abgestimmt; Lücken werden identifiziert und durch bedarfsgerechte Angebote geschlossen. Der Aufbau und die Stärkung neuer und bestehender Jugendkommissionen in den Gemeinden verankert die Kinder- und Jugendpolitik in den politischen Strukturen. Die Jugendkommissionen werden eine zentrale Rolle spielen bei der lokal angepassten Umsetzung der konzeptuellen Grundlagen vor Ort. Besonders im Bereich der Kinder- und Jugendförderung soll die Sensibilisierung für veränderte und sich ändernde Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sowie der Aufbau qualitativ guter und zeitgemässer Angebote vorangetrieben werden, u.a. durch ein kantonales Kompetenzzentrum für Offene Jugendarbeit, das bestehende Strukturen der Stadt Schaffhausen nutzt und weiter entwickelt. Folgende Grundsätze sind wegleitend für die Erarbeitung und Umsetzung des Programms: - nachhaltige Verankerung in den bestehenden Strukturen, indem wichtige politische und fachliche Akteurinnen und Akteure in sorgfältig geplante partizipative Entwicklungsprozesse eingebunden werden; - Erschliessen und Nutzen vorhandenen Fachwissens in Kanton, Gemeinden und Organisationen sowie gezielter Beizug unabhängigen Expertenwissens; - Verankerung sinnvoller Mitwirkungsgegenstände und -formen für die Hauptzielgruppen Kinder und Jugendliche in den konzeptuellen Grundlagen und Planungen; - effizienter, kontrollierter und längerfristig effektiver Mitteleinsatz. In der Kinder- und Jugendpolitik und vor allem im Kontext der Kinder- und Jugendförderung werden verschiedene Begriffe immer wieder unterschiedlich interpretiert und angewandt. Dies führt zu Missverständnissen, weshalb im Anhang ein Glossar zu finden ist. 4

5 Ausgangslage Demografie Der Kanton Schaffhausen zählt 26 Gemeinden und ist in 6 Bezirke eingeteilt: Oberklettgau, Unterklettgau, Schleitheim, Schaffhausen, Reiat und Stein. Ende 2014 lebten 79'579 Personen im Kanton Schaffhausen. Die Altersstruktur der ständigen Wohnbevölkerung im Kanton setzte sich insgesamt zusammen aus 19.0 % 0 bis 19-Jährige, 60.8 % 20- bis 64-Jährige und 20.2 % über 65-Jährige. Die folgende Übersicht der Gemeinden zeigt die Bevölkerungszahlen per Bargen 286 Beggingen 495 Beringen (inkl. Guntmadingen) 4'311 Buch 313 Buchberg 829 Büttenhardt 351 Dörflingen 975 Gächlingen 795 Hallau 2'097 Hemishofen 459 Löhningen 1'376 Lohn 745 Merishausen 839 Neuhausen am Rheinfall 10'318 Neunkirch 2'063 Oberhallau 433 Ramsen 1'384 Rüdlingen 758 Schaffhausen 35'977 Schleitheim 1'710 Siblingen 838 Stein am Rhein 3'348 Stetten 1'332 Thayngen 5'237 Trasadingen 603 Wilchingen 1'707 Total Rechtsgrundlagen und Praxis Im Kanton Schaffhausen besteht eine Verordnung über die Zusammenarbeit in der Jugendpolitik und Jugendhilfe vom 4. Dezember 2007 (Schaffhauser Rechtsbuch ). Diese gibt Auskunft über die kantonale Aufgabe der Koordination im Bereich Jugendpolitik und Jugendhilfe. Weitere gesetzliche Grundlagen betreffend Arbeitsteilung der Gemeinden und des Kantons in der Kinder- und Jugendpolitik bestehen nicht. In der Praxis ist die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Schaffhausen eine Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Während der Kanton eine Koordinations- und Beratungsfunktion innehat, sind die Gemeinden für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendkultur sowie die Partizipation der Kinder und Jugendlichen zuständig. Einblick in die kantonalen Tätigkeiten im Bereich KINDER- UND JUGENDPOLITIK Im Kanton Schaffhausen besteht eine kantonale Jugendkommission, welche sich aus maximal 13 Personen zusammensetzt. Dies sind Fachpersonen aus der Jugendarbeit, den Bereichen Familie, Schule, Freizeit und Kultur sowie je eine Vertretung des Departements des Innern, des Erziehungsdepartements und der Schaffhauser Polizei. Die Kommission trifft sich ca. viermal jährlich 5

6 zum Austausch von Informationen sowie zur Planung von Projekten und Veranstaltungen. Präsidiert wird die Kommission von der kantonalen Jugendbeauftragten (Erziehungsdepartement). Die Kommission verfügt über ein Jahresbudget von Fr wovon Sitzungsgelder, Projekte, Veranstaltungen, die Homepage sowie Spesen der kantonalen Jugendbeauftragten bezahlt werden. Die kantonale Jugendbeauftragte ist mit 20 Stellenprozenten beim Erziehungsdepartement angestellt. Zu ihren Aufgaben gehört die Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, der Jugendarbeit und den Jugendverbänden. Die Jugendbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die kantonale Kinder- und Jugendpolitik und unterstützt Gemeinden und Organisationen beratend im Aufbau und der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik. Die Aufgaben und der Zweck der Stelle sind in einem Stellenbeschrieb festgehalten. Es werden Jahresziele formuliert, diese sind aber nicht in eine Gesamtstrategie eingebettet. Es besteht kein kantonales Steuerungskonzept oder Leitbild. Ein Auszug der Aktivitäten 2014/2015 soll Einblick in die Tätigkeiten der Jugendkommission und der Jugendbeauftragten geben: - Organisation einer Projektbörse. 5 Modell-Projekte wurden den GemeindevertreterInnen vorgestellt (Jugendmitwirkung, easy vote, Spielmobil, Midnightsports, Winterspielplatz). Die Gemeinden können von einer Projekt-Anschubfinanzierung der kantonalen Jugendkommission profitieren. - Ein Vernetzungstreffen der Jugendverbände (Jubla, Pfadi, Cevi, Besj) fand statt. Die Jugendkommission unterstützt die Verbände durch die Mitfinanzierung einer Projektleitung für die Koordination der Aktion 72 Stunden im September Die Offene Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen wurde von der kantonalen Jugendkommission beauftragt, ein Konzept für einen Jugendprojektfonds zu erstellen. Die Idee ist, dass Jugendliche ein Mitfinanzierungs-Gesuch für ein Freizeit-Projekt stellen können. Ebenso erhalten sie bei Bedarf Unterstützung bei der Planung und Umsetzung. - Diverse Beratungsgespräche und Austauschtreffen fanden statt, mit: - VertreterInnen der Stadt Schaffhausen (Politik und Verwaltung); - der Jugendbeauftragten der Gemeinde Rüdlingen; - der JAK (Jugendarbeit Klettgau); - der Präsidentin der Jugendkommission Neunkirch; - dem Co-Präsidium des Jugendparlaments. - Die Vernetzung der professionellen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Schaffhausen war Thema in Gesprächen mit dem Dachverband der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (DOJ), der städtischen Jugendarbeit Schaffhausen und dem Netzwerk der Thurgauer Jugendarbeit (TOJA). - Das neue Kinder- und Jugendförderungsgesetz wurde an der SozialreferentInnen-Konferenz, der Sitzung der Steuerungsgruppe Jugendpolitik und der Jugendbeauftragten-Konferenz vorgestellt. Die Möglichkeit einer Eingabe eines kantonalen Programms zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik wurde jeweils diskutiert. - Erste Ideen für ein kantonales Programm zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinderund Jugendpolitik wurden skizziert und eine Arbeitsgruppe zur Eingabe des Programms gebildet. Erste Gespräche mit dem BSV (Bundesamt für Sozialversicherung) sowie mit der Fachhochschule St. Gallen, welche das Programm fachlich begleiten wird, haben stattgefunden. Ein Workshop zur Diskussion der Programmaktivitäten wurde durchgeführt ( ). 6

7 SCHUTZ Im Kanton Schaffhausen besteht im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes ein breites Angebot an Dienstleistungen. Familien, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebensverhältnissen oder mit auffälligem Verhalten werden freiwillig oder auf behördliche Verfügung hin unterstützt z.b. durch materielle Hilfen, Beratungen und Therapien, verordnete Erziehungsmassnahmen und stationäre Massnahmen. Die Nutzung und Etablierung der Angebote ist dabei stark vom Wissen einzelner Fachpersonen abhängig. Um Familien, Kinder und Jugendliche an die geeignete Stelle verweisen zu können, müssen sich Institutionen und Fachpersonen selber informieren und auf dem Laufenden halten. Eine Triage an das geeignete Angebot ist also personenabhängig. Im Jahr 2005 wurde eine Bestandserhebung im Auftrag der Kantonalen Jugendkommission erstellt. Die Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz, Brugg, verfasste die Bestandserhebung der Jugendhilfeangebote im Kanton Schaffhausen. Im Anschluss daran wurden jedoch keine der empfohlenen Massnahmen umgesetzt. Im Rahmen der Erarbeitung des Psychiatrieversorgungskonzeptes Schaffhausen wurde auf Lücken in der Koordination der Jugendhilfeangebote aufmerksam gemacht. In diesem Programm soll Koordination der Dienstleistungen auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden: Angebote, Organisationen und Fallebene. Vor Jahren hat die FDP eine Informationsplattform Schaffhauser Sozialführer bereitgestellt. Alle Interessierten konnten sich über Angebote und Dienstleistungen im Kanton Schafhausen informieren. Der Sozialführer wird bereits seit einigen Jahren nicht mehr aktualisiert. Das soziale Angebot hat sich verändert. Eine entsprechende Informationsplattform fehlt. FÖRDERUNG Gemäss Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden gehört die Vernetzung und Koordination von Angeboten der Kinder- und Jugendförderung zu den kantonalen Aufgaben. Entsprechende Vernetzungsgefässe bestehen auf politischer Ebene (kantonale Jugendkommission und Jugendbeauftragten-Konferenz). Auf der operativen Ebene fehlen Vernetzungsgefässe wie z.b. ein Netzwerk der Offenen Jugendarbeit oder der Jugendverbände. Erste Bedarfsabklärungen wurden durchgeführt. Diese zeigen, dass ein Bedarf vorhanden wäre. PARTIZIPATION Es besteht ein kantonales Jugendparlament, welches jedoch über keinen öffentlich-rechtlichen Status verfügt. Zwei JugendparlamentarierInnen sind Mitglied der kantonalen Jugendkommission. Weitere Partizipationsgefässe und -projekte auf kantonaler Ebene sind nicht bekannt. Die kantonale Jugendkommission hat im Jahr 2012 ein Studierendenprojekt bei der FHS St. Gallen (Fachbereich Soziale Arbeit) eingegeben. Der Auftrag bestand in der Erhebung von bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für Schüler und Schülerinnen (Oberstufe) wie auch in der Entwicklung von Umsetzungsmöglichkeiten. Entsprechende Ideen wurden jedoch nicht weiterverfolgt. 7

8 Einblick in die kommunalen Tätigkeiten im Bereich KINDER- UND JUGENDPOLITIK Alle Gemeinden haben ein Mitglied des Gemeinderates als ihre/n Jugendbeauftrage/n bestimmt. Diese sind AnsprechpartnerInnen für die Kinder- und Jugendpolitik. Jährlich werden die kommunalen Jugendbeauftragten zu einer Konferenz eingeladen. Diese dient dem gegenseitigen Austausch von Informationen zwischen den kommunalen Jugendbeauftragten und der Jugendkommission bzw. der kantonalen Jugendbeauftragten. In mindestens neun Gemeinden bestehen Jugendkommissionen. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Sitzungsmodalitäten aller Gremien wurden bis heute noch nicht erfasst. Die Präsidien aus dem Unterklettgau treffen sich regelmässig zum Austausch, ebenso die entsprechenden kommunalen Jugendbeauftragten. SCHUTZ Die Verfügbarkeit der verschiedenen Dienste und Angebote und die Versorgungsdichte variieren. Ein erstes augenfälliges Merkmal des Jugendhilfesystems im Kanton Schaffhausen zeigt sich in der Konzentration von Leistungsangeboten in der Stadt Schaffhausen und Neuhausen. Dies lässt sich ein Stück weit durch die Demografie erklären. Fast 60 % aller EinwohnerInnen des Kantons Schaffhausen leben in diesen zwei Gemeinden. Eine aktuelle Bestandsaufnahme liegt nicht vor. FÖRDERUNG Offene Kinder- und Jugendarbeit Vier Gemeinden/Regionen haben ein Angebot im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit: Stadt Schaffhausen (inkl. Feuerthalen) ca. 400 % Neuhausen % Thayngen 40 % Stein am Rhein zusammen mit drei Thurgauer Gemeinden 30 % Die Stadt Schaffhausen hat eine Leistungsvereinbarung mit Feuerthalen ZH. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit Schaffhausen übernimmt Jugendtreff-Öffnungszeiten vor Ort und ist für die Organisation einiger Jugend-Veranstaltungen in Feuerthalen beauftragt starteten sechs Gemeinden ein Modellprojekt einer überregionalen Offenen Jugendarbeit im Unterklettgau. Ein Jugendbeauftragter wurde zu 50% für alle Gemeinden angestellt. Im Jahr 2014 kündigte der Jugendarbeiter, worauf die Stelle in dieser Form nicht weitergeführt wurde. Ein politisches Vernetzungsgremium (JAK= Jugendarbeit Klettgau) blieb bestehen und trifft sich viermal jährlich zum Austausch und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung. Kinder- und Jugendverbände In zwölf Gemeinden im Kanton sind Jugendverbände (Jubla, Pfadi, Cevi, Besj) aktiv. 8

9 PARTIZIPATION Einige Gemeinden haben sich im 2014 und 2015 Easyvote angeschlossen und informieren Jugendliche mittels jugendgerecht formulierter Abstimmungsunterlagen. Einzelne Schulen bieten SchülerInnenparlamente an, genaue Zahlen und Formen sind jedoch nicht bekannt. In einigen Gemeinden können Jugendliche in Jugendkommissionen mitwirken oder sich an Mitwirkungsprojekten beteiligen. Die Stadt Schaffhausen beteiligt sich an einer Studie zusammen mit der Fachhochschule St. Gallen, bei der es darum geht, einen Ansatz zu entwickeln, der das Erwachsenwerden und Lernen von Kindern und Jugendlichen und Stadtentwicklung als zwei Prozesse betrachtet, die miteinander zu tun haben. Für die Integration von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft sind beide Perspektiven wichtig. Kindern lernen nicht nur im Schulzimmer, sondern auch auf Spielplätzen, in der Wohnsiedlung, auf öffentlichen Plätzen oder eignen sich ihre Orte selber an. Gefragt sind also nicht nur die Schule, sondern viele andere städtische Verwaltungsabteilungen aus Bau und Soziales. Bei den Ergebnissen ist es wichtig, klare Verbindlichkeiten zu haben und festzuhalten, welche Möglichkeiten die Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung haben, um bei ihren Vorhaben auf die Perspektive der Kinder und Jugendlichen zu achten. Partizipation ist eine Grundhaltung der Kinder- und Jugendarbeit, weshalb viele Jugendliche in Jugendtreff-Teams oder Projektgruppen mitwirken. Die Kinder- und Jugendverbände bestehen grösstenteils aus freiwillig tätigen Jugendlichen. Fazit Die Situationsanalyse zeigt, dass im Kanton Schaffhausen eine zielgerichtete Kinder- und Jugendpolitik auf kantonaler und kommunaler Ebene vielerorts fehlt. in einigen Gemeinden Jugendkommissionen oder regionale Jugendkonferenzen bestehen, welche wichtige Aufgaben in der Kinder- und Jugendförderung übernehmen. ein Ausbau und eine Veränderung des Angebotes der Kinder- und Jugendhilfe stattgefunden hat. Eine Anpassung der Daten aus der Bestandserhebung 2005 erscheint daher sinnvoll. die Verfügbarkeit der verschiedenen Dienste und Angebote unklar und eine Verbesserung der Koordination und Zuteilung von Zuständigkeiten notwendig ist. eine aktuelle Informationsplattform über Angebote und Dienstleistungen fehlt. bewährte Vernetzungsgefässe unbedingt weitergeführt und neue Netzwerke geprüft werden sollen. das Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebot für die kommunalen Jugendbeauftragten Lücken aufweist. Zusammenfassend bestehen in allen vier Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Schutz, Förderung und Partizipation gute Ansätze, aber auch Handlungsbedarf. Mit den vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen sind der Aufbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik nur in kleinen Schritten voranzutreiben. 9

10 Programmkonzept Überblick und Zielsetzungen Mit dem vorliegendem Programm werden die subsidiären Aufgaben des Kantons, der Gemeinden und der privaten Institutionen im Bereich der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik gestärkt. Es soll an bestehende Ressourcen anknüpfen und diese optimieren. Ergebnisse aus früheren Studien werden aufgenommen und weiterentwickelt. Dem kantonalen Programm liegen folgende sechs Hauptziele zugrunde: STEUERUNG DER KINDER- UND JUGENDPOLITIK: Der Kanton Schaffhausen verfügt über eine koordinierte Kinder- und Jugendpolitik. Es besteht ein kantonales Konzept, in welchem die langfristigen kantonalen Ziele im Bereich Kinder- und Jugendförderung sowie Strategien und Massnahmen, wie die Ziele erreicht werden sollen, formuliert sind. Die Gemeinden und Regionen im Kanton Schaffhausen werden darin unterstützt, Ziele und Strategien zu setzen sowie Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung zu formulieren und umzusetzen. ERFASSUNG VON ANGEBOTEN: Angebote aus den Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation sind erfasst. KOORDINATION VON ANGEBOTEN: Angebote im Bereich Kinder- und Jugendschutz sind koordiniert. Aufgaben, Zuständigkeiten, Ressourcen und Abläufe sind schriftlich festgehalten. Der Bericht soll mögliche Handlungsfelder und Schwerpunkte vorstellen. Ziele sind die Verbesserung der Koordination, Klärung der Aufgabenschnittstellen zwischen bestehenden Stellen und allfällige Definition von Angebotslücken. In einem zweiten Schritt erfolgt die Umsetzung der Handlungsempfehlungen. VERNETZUNG VON AKTEUREN: Der Kanton Schaffhausen verfügt über eine umfassende professionelle und vernetzte Kinder- und Jugendarbeit. Im Weiteren sollen der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Akteure regional gefördert werden. INFORMATION ÜBER ANGEBOTE: Interessierten Personen stehen in allen drei Bereichen Informationen über die Angebote im Kanton Schaffhausen zur Verfügung. PARTIZIPATION VON KINDERN UND JUGENDLICHEN: Schaffhauser Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und wirken mit. Gemeinden, Schulen und Vereine werden in den Themen Beteiligung und Mitwirkung sensibilisiert. Der Kanton Schaffhausen fördert die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Ebene Kanton und Gemeinde bei allen für sie relevanten Themen. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden bei der Ausgestaltung von Angeboten auf Gemeinde- und Kantonsebene berücksichtigt. In zehn PROGRAMMAKTIVITÄTEN aus den Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation werden die strategischen und operativen Zielsetzungen erläutert. 10

11 Programmaktivitäten Die Programmaktivitäten sind jeweils mit strategischen und operativen Zielsetzung versehen. Die Umsetzung beschreibt die geplanten Aktivitäten, um diese Ziele zu erreichen. Schnittstellen zu anderen Programmaktivitäten sind erwähnt und die Gesamtkosten notiert. P1 Kantonales Konzept für die Kinder- und Jugendpolitik bis 2020 Strategische Ziele Der Kanton Schaffhausen verfügt über eine zielgerichtete Kinder- und Jugendpolitik. Ein kantonales Konzept definiert die kantonale Strategie bis Operative Ziele Es besteht ein Analyse- und Grundlagenbericht, welcher Auskunft über den IST-Zustand sowie Optimierungsmöglichkeiten der Schaffhauser Kinder- und Jugendpolitik gibt. Der Bericht dient als Grundlage für ein kantonales Konzept bis 2020 in welchem Ziele, Haltungen und mittelfristige Handlungsfelder formuliert sind. Umsetzung Im ersten Programmjahr (2016) werden zentrale Akteure aus dem Bereich Kinder- und Jugendpolitik zu Hearings eingeladen und zum Ist-Zustand sowie zu Optimierungsmöglichkeiten der Schaffhauser Kinder- und Jugendpolitik befragt. Der Analyse- und Grundlagenbericht wird mit aktuellem Fachwissen ergänzt. In einem zweiten Schritt (2017) werden die Akteure erneut eingebunden, um ein kantonales Umsetzungskonzept mit Zielen, Haltungen und Handlungsfeldern zu erarbeiten. Ab 2018 werden erste Massnahmen umgesetzt. Die fachliche Erarbeitung und Begleitung erfolgt durch die Fachhochschule St. Gallen. Schnittstellen: P2, P3, P4, P5, P6, P7, P8, P9,P10 Kosten Fr P2 Kommunale und regionale Kinder- und Jugendkonzepte Strategische Ziele Eine Situationsanalyse der verschiedenen Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde oder Region erfasst das bestehende Angebot, legt Grundlagen für Veränderungen und Entwicklungsprozesse und ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung sowie ein möglichst vielfältiges und koordiniertes Angebot für Kinder und Jugendliche in der Gemeinde. Bedürfnisse und Wünsche von Kindern und Jugendlichen werden dabei berücksichtigt. Angebote und Projekte sowie Wissen innerhalb der Verwaltung werden vernetzt und koordiniert. Operative Ziele Die Gemeinden und Regionen werden darin unterstützt, eine Analyse im Bereich Kinder- und Jugendpolitik (Schutz, Förderung und Partizipation) vorzunehmen und ein Konzept mit Haltungen, Zielen und einem Umsetzungsplan zu erarbeiten. Die erarbeiteten Leitsätze und Massnahmen gelten für die Politik als Richtschnur für Handlungen, Entscheidungen und Projekte. 11

12 Umsetzung Die Jugendbeauftragten der Gemeinden werden über die Möglichkeit einer begleiteten Konzepterarbeitung und Mitfinanzierung informiert. Interessierte Gemeinden und Regionen können eine fachliche Begleitung aus einem Expertenpool wählen. Die Programmleitung erarbeitet Kriterien, welche erfüllt sein müssen, um von einer Mitfinanzierung durch Programm- sowie Lotteriefonds- Gelder zu profitieren. Wichtige Akteure bei der Konzepterarbeitung sind die lokalen Jugendkommissionen, die Jugendarbeit, Kirchen, Eltern, Vereine, Schulen sowie die Jugend. Schnittstellen: P1, P2, P10 Kosten Fr P3 Aufbau Jugendkommissionen Strategische Ziele Möglichst viele Gemeinden/Regionen im Kanton Schaffhausen haben eine Jugendkommission eingesetzt, die sich mit strategischen und operativen Fragen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung auseinandersetzt. Jugendkommissionen betreiben in Gemeinden und Regionen zudem eine aktive Kinder- und Jugendpolitik und unterstützen dadurch die Kinder- und Jugendförderung. Sie schaffen Verbindlichkeit und Erreichbarkeit für Jugendliche und Kinder in einer Gemeinde. Ebenso verbessern Jugendkommissionen die Vernetzung und Koordination des kommunalen Jugendhilfeangebotes. Operative Ziele Bestehende Jugendkommissionen werden gestärkt und unterstützt. Neue kommunale und regionale Kinder- und Jugendkommissionen werden eingesetzt. Die Erfahrungen bestehender Jugendkommissionen werden genutzt, um weitere Gemeinden zum Aufbau von Jukos zu motivieren. Umsetzung Alle bestehenden Jugendkommissionen im Kanton Schaffhausen werden portraitiert. Verschiedene Modelle von Kinder- und Jugendkommissionen werden den Gemeinden und Regionen vorgestellt. Bestehende Jugendkommissionen erhalten bei Bedarf Unterstützung und Beratung. Interessierte Gemeinden werden im Aufbau von neuen Jugendkommissionen unterstützt. Schnittstellen: P2, P10 Kosten Fr P4 Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebot für kommunale Jugendbeauftragte Strategische Ziele Den kommunalen Jugendbeauftragten stehen bedürfnisgerechte Informations-, Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung. Die Ressourcen werden optimiert. 12

13 Operative Ziele Die Jugendbeauftragten werden zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt. Zusätzliche Ideen für mögliche Arbeitshilfen für kommunale Jugendbeauftragte werden skizziert, z.b. Bildungsreihe, Ordner mit Checklisten, Leitfaden, Good Practice-Unterlagen, Projektbörsen. Den Jugendbeauftragten werden Vorschläge für mögliche Arbeitshilfen vorgestellt und die Favoriten werden umgesetzt. Die Kommunikations-Plattform wird überprüft und überarbeitet. Die Homepage bekommt einen neuen Namen (z.b. und einen neue Struktur mit mehr Inhalt. Die neue elektronische Plattform des Bundes wird dabei berücksichtigt. Umsetzung Die Bedarfserfassung sowie Umsetzungsvorschläge erfolgen durch ein Studierendenprojekt. Die von den kommunalen Jugendbeauftragten ausgewählten Unterstützungsangebote werden schrittweise umgesetzt. Schnittstellen: P10 Kosten Fr P5 Koordination Kinder- und Jugendschutz Strategische Ziele Die Ressourcen des Angebotes im Bereich Kinder- und Jugendschutz sind optimiert, die Koordination ist verbessert, die Aufgabenschnittstellen zwischen bestehenden Stellen sowie die Triage sind geklärt und allfällige Angebotslücken definiert. Die Information über die Angebote ist verbessert. Operative Ziele Eine IST-Analyse der Angebote im Bereich Kinder- und Jugendschutz (Bestandsaufnahme, Analyse, Handlungsempfehlungen) ist erfolgt. Einige Schwerpunkte sind: Bestandesaufnahme, Koordination und Information der Angebote. Handlungsempfehlungen sind festgehalten und erste Umsetzungsschritte eingeleitet. Die Analyse erfolgt unter Einbezug der Anbieter. Umsetzung Eine Projektgruppe aktualisert die Bestandsaufnahme aus dem Jahr 2005, berichtet über die Angebots- und Steuerungsstrukturen im Bereich Kindes- und Jugendschutz und erarbeitet Vorschläge für deren Weiterentwicklung. Die Projektgruppe wird im Erarbeitungsprozess fachlich begleitet. Eine Fachhochschule (z.b. FHNW Basel) unterstützt mit Arbeits- und Diskussionspapieren und sichert die Ergebnisse der Beratungen. Schnittstellen: P9, P10 Kosten Fr

14 P6 Kompetenzzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit Strategische Ziele Gemeinden und Regionen können ihr bereits bestehendes Angebot der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit bedarfsgerecht mit professionellen Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ergänzen. Operative Ziele Es besteht ein Kompetenzzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Schaffhausen, welches Dienstleistungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bereitstellt. Umsetzung Grundlagen für ein Kompetenzzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit sind erarbeitet. Einzelne Produktegruppen und Produkte sind in möglichen Dienstleistungspaketen definiert und werden mit Qualitätsmerkmalen versehen. Ziele, Methodik, Organisation, Planung, Indikatoren, Arbeitsaufwand und ein Budget werden zusammengestellt. Im Erarbeitungsprozess sollen die Bedürfnisse der Gemeinden und Regionen eingebunden werden. Das Kompetenzzentrum Offene Kinder- und Jugendarbeit wird den Gemeinden vorgestellt und Leistungsvereinbarungen werden abgeschlossen. Die Fachhochschule St. Gallen begleitet die Offene Jugendarbeit bei der Erarbeitung der Grundlagenpapiere und Leistungsvereinbarungen. Sie unterstützt bei der Prozessgestaltung und den Verhandlungen mit den Gemeinden und Regionen. Sie sichert die Ergebnisse der Beratungen und evaluiert den Prozess. Schnittstellen: P1, P7, P10 Kosten Fr P7 Vernetzung Offene Kinder- und Jugendarbeit Strategische Ziele Das Ziel ist die Stärkung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Schaffhausen. Durch die Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kantons Thurgau (Verein TOJA) können bereits bestehende professionelle Vernetzungsstrukturen mitbenutzt werden. Es wird ein zusätzlicher Fachaustausch, Informationsfluss und Wissenstransfer gewährleistet. Das Dienstleistungsangebot beinhaltet Vernetzungs- und Fachgruppen, Weiterbildungsveranstaltungen und Fachberatung. Die Qualität und Entwicklung der Offenen Jugendarbeit im Kanton Schaffhausen wird gefördert. Operative Ziele Es besteht eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem Verein TOJA (Thurgauer Offene Jugendarbeit), spätestens ab Umsetzung Der Kanton Schaffhausen erteilt dem Verein TOJA den Auftrag folgende Inhalte zu klären und in einem Konzept festzuhalten: Vernetzungswünsche der vier Schaffhauser Gemeinden, welche bereits professionelle Offene Jugendarbeit anbieten. Dienstleistungsangebote des Vereins TOJA. Finanzielle Auswirkungen der interkantonalen Zusammenarbeit (Kantons- und Netzwerkbeiträge an den Dachverband Offene Jugendarbeit DOJ und den Verein TOJA). 14

15 Die Stellen der Offenen Jugendarbeit im Kanton Schaffhausen können bereits in den Jahren vom TOJA-Dienstleistungsangebot profitieren. Dies gilt als Pilotphase für die spätere Zusammenarbeit. Schnittstelle: P6, P10 Kosten Fr. 30' P8 Aufbau Netzwerk Jugendverbände Strategische Ziele Ziel ist die Stärkung der Jugendverbände im Kanton Schaffhausen. Ein Netzwerk der Jugendverbände fördert das gegenseitige Verständnis und die Zusammenarbeit der Mitgliederorganisationen. Es nutzt Synergien und optimiert vorhandene Ressourcen. Es fördert den Erfahrungs- und Meinungsaustausch, stellt Dienstleistungen für die Mitglieder bereit und vertritt die Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit. Operative Ziele Es besteht ein kantonales Netzwerk der Jugendverbände. Umsetzung Einer der vier Jugendverbände im Kanton Schaffhausen (Pfadi, Jubla, Cevi und Besj) erhält den Auftrag, ein Konzept für den Aufbau eines Netzwerks im Kanton Schaffhausen zu erstellen. Der Verband erfasst die Bedürfnisse der Jugendverbände, ist federführend in der Umsetzung und im Aufbau und informiert die Programmleitung über die Aktivitäten. Schnittstellen: P9, P10 Kosten Fr P9 Informationsplattform: Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien Strategische Ziele Im ganzen Kanton Schaffhausen bestehen wertvolle Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in den Bereichen Schutz, Förderung und Partizipation. Durch die geplante Informationsplattform entsteht eine Gesamtübersicht. Die Angebote werden somit besser wahrgenommen und mehreren Nutzerinnen und Nutzern zugänglich gemacht. Operative Ziele Informationen über bestehende Angebote werden gesammelt, gebündelt und systematisiert. Eine Informationsplattform gibt Auskunft über das Angebot im Kanton Schaffhausen. 15

16 Umsetzung Eine Arbeitsgruppe sammelt, bündelt und systematisiert Informationen über alle Angebote. Sie prüft bestehende Plattformen in anderen Kantonen und eine allfällige Zusammenarbeit. Eine eigene Plattform wird erstellt oder eine Zusammenarbeitsvereinbarung mit einer bestehenden Plattform ist abgeschlossen. Es ist geklärt, wie die Aktualisierung der Daten erfolgt und wer zuständig ist. Die Arbeitsgruppe wird fachlich begleitet. Schnittstellen: P1, P5, P10 Kosten Fr P10 Partizipation von Kindern und Jugendlichen verankern Strategische Ziele Schaffhauser Kinder und Jugendliche werden ernst genommen und wirken mit. Sie werden durch Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt und entwickeln sich zu Personen, die Verantwortung für sich selber und für die Gemeinschaft übernehmen. Der Kanton Schaffhausen fördert die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Ebene Kanton und Gemeinde bei allen für sie relevanten Themen. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen werden bei der Ausgestaltung von Angeboten auf Gemeinde- und Kantonsebene berücksichtigt. Durch die intensive Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen innerhalb einer Gemeinde entsteht eine gemeinsame Begrifflichkeit und Sensibilität für deren Anliegen. Operative Ziele Bei der Planung und Umsetzung aller Programmaktivitäten wird die Förderung der Partizipation als eine Grundhaltung verstanden und berücksichtigt. Beispiele: Kriterium bei der Erstellung von Kinderund Jugendkonzepten und der Wahl von Jugendkommissions-Mitgliedern; ein Handlungsfeld Partizipation im kantonalen Konzept ist definiert. Umsetzung Die Programmleitung prüft alle Programmaktivitäten auf mögliche Handlungsfelder im Bereich Partizipation, hält die Ergebisse schriftlich fest und erteilt die Aufträge entsprechend oder verfasst Kriterien. Schnittstellen: P1, P2, P3, P4, P5, P6, P7, P8, P9 Kosten keine 16

17 Projektorganisation Das kantonale Programm Aufbau und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik wird schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den massgeblichen Akteuren konkretisiert und umgesetzt. Strategische Leitung Die Steuerung des Umsetzungsprozesses liegt beim Regierungsrat des Erziehungsdepartements (Auftraggeber) und der Steuerungsgruppe Jugendpolitik. In dieser wirken zwei VertreterInnen der Regierung und vier GemeindevertreterInnen mit. Die anderen Departemente werden im Prozess mit einbezogen. Die Strategische Leitung legt u.a. den Umsetzungsplan fest, aktualisiert diesen nach Bedarf und überwacht den Programmfortschritt. Operative Leitung Die Operative Leitung übernimmt ein Programmteam zusammen mit der Programmleitung. Die Operative Leitung führt die Aufträge der Strategischen Leitung aus und koordiniert die Erarbeitung einzelner Massnahmen in enger Zusammenarbeit mit den jeweils federführenden Stellen und Institutionen. In der Operativen Leitung sind Kanton und Gemeinden vertreten. Sie wird von der Programmleitung (FachmitarbeiterInnen Erziehungsdepartement) geführt. Begleitgruppe Die kantonale Jugendkommission dient dem Erfahrungsaustausch unter Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik. In der Gruppe werden Programm-Massnahmen und Fragen der Umsetzung erörtert. Das Gefäss dient als Reflexionsgremium. Fachliche Begleitung Das Institut für Soziale Arbeit IFSA der Fachhochschule St. Gallen begleitet die Operative Leitung des Programms und ergänzt sie mit Fachwissen. Arbeitsgruppen Für einzelne Programmaktivitäten werden Arbeitsgruppen aus Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik und Kinder- und Jugendförderung sowie des Kinder- und Jugendschutzes gebildet. 17

18 Strategische Leitung Auftraggeber Christian Amsler, Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Steuerungsgruppe Jugendpolitik Christian Amsler, Regierungsrat; Ursula Hafner-Wipf, Regierungsrätin; Christian Di Ronco, Gemeinderat Neuhausen; Fredy Kaufmann, Gemeindepräsident Löhningen; Simon Stocker, Stadtrat Schaffhausen; Simone Matzinger, Gemeinderätin Rüdlingen Resonanzgruppe Kantonale Jugendkommission Michaela Hänggi (Präsidentin), Kantonale Jugendbeauftragte; Stefan Balduzzi, Schulleiter; Erich Bucher, VJPS; Mustafa Ergön, Offene Jugendarbeit SH; Claudia Heldt, Jugendkommission Neunkirch; Nicole Hinder, Kantonaler Sozialdienst und Vertretung Jugendverbände; Fritz Kubli, Jugendberatung; Philipp Maier, Polizei; Lia Marcello, Schusozialarbeit; Mala Walz, Jugendparlament; Giulio Wenner, Jugendparlament; Kurt Zubler, Integres Operative Leitung Programmteam Simon Stocker, Stadtrat Schaffhausen; Simone Matzinger, Gemeinderätin Rüdlingen; Michaela Hänggi, Kantonale Jugendbeauftragte; Nicole Hinder, Kantonaler Sozialdienst; Martin Müller, FHS St.Gallen Fachliche Begleitung Martin Müller, FHS St.Gallen Programmleitung Michaela Hänggi, Kantonale Jugendbeauftragte; Nicole Hinder, Kantonaler Sozialdienst Arbeitsgruppen 18

19 Koordination und Information Die Programmleitung ist für die Steuerung des Programms und auch für die Koordination aller Programmaktivitäten zuständig. Jeweils im ersten Quartal findet eine Konferenz statt, an welcher die Programmleitung und die Arbeitsgruppen über den aktuellen Stand der Programmaktivitäten informieren. Die Jahreskonferenzen werden auch genutzt, um neue Arbeitsgruppen zu bilden und Ergebnisse vorzustellen. Die Zwischenberichte und Ergebnisse werden auf der Homepage publiziert. Die Programm-Unterlagen stehen anderen Kantonen für ihre Arbeit zur Verfügung. Personalbedarf Die Programmleitung, welche aus zwei Mitarbeitenden der Kantonalen Verwaltung besteht, koordiniert und begleitet alle Programmaktivitäten, organisiert die Jahreskonferenzen und informiert über die Aktivitäten. Es stehen total 60% Stellenprozente zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt durch Verschiebung der Schwerpunktsetzungen bestehender Pensen innerhalb der Verwaltung (30%) sowie durch Programmgelder des Bundes (30%). Die Mitarbeitenden werden vom Erziehungsdepartement angestellt. 19

20 Grobplanung Informieren Sensibilisieren Aktivieren Grundlagen erarbeiten Entscheiden Umsetzen Evaluieren Informieren Mögliche Akteure werden Anfang 2016 über die geplanten Programmaktivtäten informiert. Anfang 2017, 2018 und 2019 wird über die laufenden Ergebnisse an einer Konferenz informiert. Sensibilisieren Akteure aus den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Förderung und Schutz werden sensibilisiert, sich aktiv an den Programmaktivitäten zu beteiligen. Aktivieren Arbeitsgruppen werden gebildet. Interessierte Gemeinden können sich für die Durchführung von Programmaktivitäten melden (Kinder- und Jugendkonzepte, Bildung von Jugendkommissionen). Dies ist laufend möglich, solange die dafür zur Verfügung stehenden Finanzen nicht aufgebraucht sind. Grundlagen erarbeiten In den meisten Programmaktivitäten werden erst Grundlagen erarbeitet, dann mögliche Massnahmen und Handlungsfelder eruiert, vorgestellt und Umsetzungsschritte geplant. Entscheiden Konkrete Anträge zu Massnahmen und Handlungsfeldern liegen vor. Die zuständigen Gremien entschieden über die Umsetzung. Umsetzen Einige Massnahmen werden bereits während der Programmphase umgesetzt oder eingeleitet. Weitere Umsetzungsschritte werden geplant oder finden in den Handlungsfeldern des kantonalen Konzepts ihren Platz. Evaluieren Jeweils Ende Jahr findet eine Standortbestimmung statt und allfällige Anpassungen des Programms werden gemacht. Der Schlussbericht und die Evaluation erfolgt Ende 2018/Anfang 2019.

21 Budget und Finanzierung Vorgaben des Bundes Die Kantone können während höchstens drei Jahren mit maximal Fr und höchstens 50 % an anrechenbare Kosten unterstützt werden. Anrechenbare Kosten zur Gewährung von Finanzhilfen sind: Konzeptionelle Vorbereitungsarbeiten gemäss Art. 27 Abs. 5 KJFV zur Erstellung des Programmbeschriebs (z.b. Ist-Analyse, Handlungsbedarf, Erarbeitung eines Konzepts, Workshops und Konferenzen, etc.) Personalkosten, die innerhalb der Programmdauer anfallen und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Programm stehen Externe Mandate für die Entwicklung/Begleitung des kantonalen Programms Pilotphasen, die konzeptionell eingebunden sind Wissenschaftliche Begleitung und Evaluationskosten Nicht unterstützt werden: Sachkosten Infrastrukturkosten (Räume, Mobiliar etc.) Budget Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die geplanten Kosten des gesamten Programms.

22 Überblick Kosten Programmaktivität Total BSV Kanton und Gemeinden P1 Kanton: Analyse- und Grundlagenbericht und Konzept P2 Gemeinde-Konzepte und Beratung: Durchführung mit acht Gemeinden oder Regionen (8 x Fr ) P3 Jukos: Bestehende stärken und Aufbau von neuen P4 JBA: Weiterentwicklung Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebot P5 Koordination Kinder- und Jugendschutz P6 Kompetenzzentrum JA: Konzept -Externe Begleitung ( / / ) -Eigenleistung Jugendarbeit SH (3 x ) P7 Aufbau Netzwerk Jugendarbeit mit dem Kanton Thurgau P8 Aufbau Netzwerk Jugendverbände P9 Aufbau Angebots-Informationsplattform Eigenleistung Stadt SH (3 x ) P10 Partizipation von Kindern und Jugendlichen verankern Total Programmaktivitäten

23 Wirkungsmessung Total BSV Kanton und Gemeinden W1 Evaluation Total Evaluation Information und Vernetzung Akteure IV1 Jahreskonferenzen IV2 Projektgruppen IV3 Internetseite und Publikationen Personalkosten Zwischentotal PB1 Projektleitung (1 000 Std/Jahr à Fr ) PB2 Projektmitarbeit (500 Std./Jahr à Fr ) PB3 Sekretariat/Finanzen (160 Std/Jahr à Fr ) PB4 Abteilungsleitung (100 Std/Jahr à Fr ) PB5 Steuerungsgruppe, Programmteam (50 Std/Jahr à Fr ) PB6 Prozessbegleitung/Coaching (35 Std./Jahr à Fr ) Zwischentotal Total Kosten

24 Finanzierung Die Gesamtkosten des Programms werden auf Fr beziffert, wobei rund Fr. 238' in Form von "Eigenleistungen seitens des Erziehungsdepartementes sowie der Stadt Schaffhausen erbracht werden sollen. Geht man von einem maximalen Beitrag des Bundes von Fr. 450' aus, so verbleiben dem Kanton und den Gemeinden Kosten von Fr Zur Finanzierung des Programms werden für die Rechnungsjahre 2016, 2017 und 2018 je Fr. 15' aus dem Konto der Jugendkommission entnommen (Total Fr. 45'000.-). Die Gemeinden sollten pro Jahr Fr. 10' an Beiträgen (Total Fr. 30'000.-) erbringen. Die übrigen Kosten des Programms, jährlich Fr (total rund Fr ), werden dem Lotteriefonds entnommen. Ausgaben Total Programmaktivitäten Wirkungsmessung Information und Vernetzung Akteure Personalkosten Total Kosten des Programms Einnahmen Total Eigenleistung Kanton Eigenleistung Stadt Schaffhausen Entnahme aus laufendem kantonalen Budget: Konto Jugendkommission Projektbeiträge der Gemeinden Beitrag aus dem Lotteriefonds Beitrag Bundesamt für Sozialversicherungen (50% der anrechenbaren Kosten) Total Einnahmen

25 Glossar Kinder- und Jugendpolitik Eine auf Förderung und Schutz der Kinder und Jugend sowie die Wahrung der Interessen junger Menschen ausgerichtete Politik. Die Kinder- und Jugendpolitik umfasst im allgemeinen Sprachgebrauch alle auf Kinder und Jugendliche bezogenen politischen Forderungen, Programme und Aktivitäten. Sie ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Man unterscheidet zwischen: Kinder- und Jugendpolitik für die Kinder und die Jugend Kinder und Jugendpolitik als Politik mit den Kindern und der Jugend Kinder- und Jugendpolitik der Kinder und der Jugend Kinder- und Jugendförderung Kinder- und Jugendförderung umfasst alle Formen der Unterstützung von Diensten, Einrichtungen und Aktivitäten von Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbände auf Bundes-, Kantonsund Gemeindeebene. Dazu gehören insbesondere auch das Bereitstellen von finanziellen Mitteln sowie Angeboten wie Räumlichkeiten, Beratung, Weiterbildungen. Im weiteren Sinne übernimmt sie auch Koordinationsaufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Kinder- und Jugendarbeit Unter Kinder- und Jugendarbeit versteht man organisierte staatliche, kirchliche und private Angebote für Kinder und Jugendliche ausserhalb von Schule und sozialpädagogischen Einrichtungen, an denen Kinder und Jugendliche freiwillig teilnehmen und die Vertretung und Realisierung eigener Interessen, Bildung oder soziale Integration zum Hauptzweck haben. Es wird heute vorwiegend in Jugendverbandsarbeit (Pfadi, Jubla, Cevi, Besj), Vereinsjugendarbeit (Sportvereine usw.), kirchliche Kinder- und Jugendarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit unterschieden. Jugendarbeit kann privat (Verein) oder öffentlich (Gemeinde, Kirche) getragen werden und von Profis und/oder Freiwilligen geleitet werden. Kinder- und Jugendverbände Die Verbände basieren auf freiwilligen Zusammenschlüssen junger Menschen mit dem Ziel, individuelle, soziale und politische Orientierung durch Erziehung und Bildung zu vermitteln und so persönliche Identität und Wertorientierung herauszubilden. Grundlegende Charakteristika ihrer Tätigkeit sind Freiwilligkeit, Wertgebundenheit, Selbstorganisation und Ehrenamtlichkeit. Ihre wichtigsten Aufgaben sind Freizeitgestaltung, Interessenvertretung und insbesondere die Verknüpfung beider Bereiche. Offene Kinder- und Jugendarbeit Offene Jugendarbeit umfasst Angebote für Jugendliche, die sie ohne Mitgliedschafts- und Konsumzwang und ohne weltanschauliche Verpflichtung nutzen können. Sie beinhaltet raumbezogene Angebote (Jugendtreffs, natürliche Treffpunkte, aufsuchende Arbeit), soziokulturelle Angebote (Konzerte, Feste, Infrastruktur), Aktivierungs- und Partizipationsangebote (Projekte, Animation, Schüler- und Jugendräte) und Unterstützungsangebote (Beratung, Begleitung, Sozialpädagogik), sie bezieht sich meist auf ein bestimmtes Territorium (Gemeinde, Quartier, Region). Offene Jugendarbeit versucht auch die Lebensumstände der Jugendlichen konstruktiv zu beeinflussen und ist deshalb sozial, kulturell und politisch im Gemeinwesen aktiv. Sie wird privat (Trägerverein) oder öffentlich (Gemeinwesen) getragen und ist meist von der öffentlichen Hand mitfinanziert. 25

26 Kinder- und Jugendschutz Unter Kinder- und Jugendschutz verstehen wir Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien, die auf spezifische, individuelle Bedürfnisse eingehen und die auch individuell vereinbart werden, u.a.: Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung, Mütter- und Väterberatung, Sozialdienste, Sozialhilfebehörde, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), Sozialpädagogische Familienbegleitung und Familienentlastungsangebote, Kinder-, Schul- und Jugendheime, Pflegefamilien, Beratung/Entlastung für Behinderte, Heilpädagogische Früherziehung, Schulsozialarbeit, Schulische Abklärung und Beratung (SAB), Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Berufs- und Laufbahnberatung, Fachgruppe Kinderschutz, Jugendanwaltschaft, Opferhilfe, Paar- und Schwangerschaftsberatung, nur um einige zu nennen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der freiwilligen, niederschwelligen Jugendhilfe und dem Jugendschutz, der auf Massnahmen beruht. In diesem Handlungsfeld sollen beide Aspekte berücksichtigt werden, da sie ineinandergreifen und teilweise Hand in Hand gehen. 26

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