Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich Hochwasser PFLICHTENHEFT Baudirektion Kanton Zürich

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1 Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich Hochwasser PFLICHTENHEFT 2011 Baudirektion Kanton Zürich AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

2 Impressum Januar 2012 Baudirektion Kanton Zürich AWEL, Abt. Wasserbau Walcheplatz Zürich Telefon Autor Ernst Basler + Partner AG Zollikerstrasse Zollikon Telefon Grafik Ernst Basler + Partner AG Version 2011/2 III Kapiteltitel

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 3 Ausgangslage...3 Konzept Gefahrenkartierung Naturgefahren...4 Pflichtenheft und Beilagen...4 Projektablauf und -organisation >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 6 Projektablauf...6 Leistungsbeschrieb Hochwasser >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 8 Prinzipien...8 Gefahrenerkennung...10 Gefahrenbeurteilung...15 Massnahmen...17 Produkte >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 18 Umfang der abzugebenden Produkte...18 Technischer Bericht...19 GIS-Datenerfassung...19 Darstellung der Karten...23 Vorlagen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> 24 Inhaltsverzeichnis für den Technischen Bericht...24 Symbolisierungen...24

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5 EINLEITUNG Ausgangslage Mit den Bundesgesetzen zum Wasserbau (WBG, 1991) und zum Wald (WaG, 1991) werden die Kantone verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Damit wird der im Raumplanungsgesetz (RPG, 1979) formulierte Auftrag zur Ausscheidung von gefährdeten Gebieten weiter konkretisiert (Art. 6 RPG). Der Bund (BWW, BRP, BUWAL) hat 1997 Empfehlungen für das methodische Vorgehen bei der Erarbeitung der Gefahrenkarten zusammengestellt: > Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten > Berücksichtigung der Massenbewegungsgefahren bei raumwirksamen Tätigkeiten Die Empfehlungen skizzieren das generelle Vorgehen, lassen aber offen, nach welchen Methoden vorgegangen werden soll. Es sind auch Hinweise auf die Bedeutung und die Umsetzung der Gefahrenkarten enthalten. Nach dem Hochwasserereignis von August 2005 hat der Bund seine Vorgaben verschärft und eine flächendeckende Gefahrenkartierung bis 2011 verlangt. Die Gefahrenkartierungen in der Schweiz sind weit fortgeschritten. Dennoch werden einige Kantone u.a. der Kanton Zürich die Gefahrenkartierungen verspätet abschliessen. Ebenfalls im Jahr 2005 hat der Bund (ARE, BWG, BUWAL) die Empfehlung «Raumplanung und Naturgefahren» veröffentlicht. Darin wird die Umsetzung der Gefahrenkartierung mit raumplanerischen Instrumenten beschrieben, indem die Aufgaben der kantonalen Richtplanung, der Nutzungsplanung und des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt werden. Im Kanton Zürich gibt es mit dem kantonalen Wasserwirtschaftsgesetz (WWG) vom 2. Juni 1991 eine gesetzliche Grundlage für die Gefahrenkartierung Hochwasser. Diese verpflichtet die Gemeinden gemäss 22 WWG, die Gefahrenbereiche bei planungsrechtlichen Festlegungen sowie bei baurechtlichen Verfahren zu berücksichtigen und bestimmt, dass die Baudirektion (BD) die Pläne über die Gefahrenbereiche nach Anhören der Gemeinden erlässt. Für andere Naturgefahrenprozesse gibt es kein vergleichbares kantonales Gesetz. Im von der BD und der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) im Jahr 2003 herausgegebenen «Leitfaden zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser» werden detaillierte Hinweise und wichtige Informationen zur Umsetzung der Gefahrenkarten Hochwasser vermittelt. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an die zuständigen Behördenvertreter. Aber auch Grundeigentümer, kantonale Fachstellen, die GVZ, der Bevölkerungsschutz sowie in der Planung tätige Unternehmen sind angesprochen. In Ergänzung zum Leitfaden wurde 2003 durch die BD und die GVZ die Richtlinie Objektschutz herausgegeben. In dieser Richtlinie werden konkrete Hinweise für Schutzmassnahmen an Objekten gegen verschiedene Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen und Murgänge gegeben. Weiter finden sich zahlreiche Publikationen im Bereich Naturgefahren auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): publikationen/00018/. Im April 2010 wurde die kantonale Naturgefahrengruppe (NGG) ins Leben gerufen. Dieses Gremium setzt sich mit den Aufgaben und Zuständigkeiten bei der Umsetzung der Gefahrenkarten Naturgefahren auseinander und entwickelt Umsetzungshilfen für die Gemeinden und die kantonalen Dienststellen. 3 EINLEITUNG

6 Konzept Gefahrenkartierung Naturgefahren Der Kanton Zürich hatte vorgesehen, nur für die 30 am meisten gefährdeten Gemeinden Gefahrenkarten Hochwasser zu erarbeiten. Dieses Konzept wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich 1999 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Gefahrenkarten der Gemeinden Adliswil, Andelfingen/Kleinandelfingen, Bassersdorf, Dielsdorf, Dietikon, Dübendorf, Horgen, Illnau Effretikon, Wila, Maur, Mönchaltorf, Uster, Wald, Wetzikon, Küsnacht und Winterthur wurden nach diesem Konzept bearbeitet und durch die Baudirektion erlassen. Die Gefahrenkarte der Stadt Zürich wurde im Jahr 2009 abgeschlossen. Verschiedene Gründe veranlassten den Kanton Zürich, die Gefahrenkartierung nach einem neuen Konzept, dem Konzept 2006, fortzuführen. Es sind dies: > Der mit dem erwähnten Regierungsratsbeschluss gesprochene Kredit ist weitgehend aufgebraucht. > Eigene Erfahrungen und solche anderer Kantone zeigen, dass eine Bearbeitung in grösseren, hydrologisch zusammenhängenden Gebieten vorteilhaft ist. > Das ambitiöse Ziel des Bundes nach einer flächendeckenden Gefahrenkartierung bis 2011 kann mit dem bisherigen Konzept nicht erreicht werden. Das Konzept Gefahrenkartierung Naturgefahren 2006 Die Gefahrenkartierung umfasst nicht mehr nur den Hauptprozess Hochwasser, sondern wo relevant auch den Hauptprozess Massenbewegungen. Das Konzept 2006 sieht eine flächendeckende Gefahrenkartierung in hydrologisch zusammenhängenden Gebieten vor, die in acht Prioritäten unterteilt sind. Es ist vorgesehen, ein Prioritätsgebiet pro Jahr in Angriff zu nehmen. Für die Bearbeitung soll jede Priorität in mehrere Auftragspakete aufgeteilt werden. Bei der Festlegung des Konzepts 2006 wurde auch der Ablauf und Umfang der Arbeiten basierend auf den bisherigen Erfahrungen angepasst. Das Konzept 2006 wurde im Jahr 2006 durch den Regierungsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und im Jahr 2008 für die Weiterbearbeitung (Prioritäten 3 8) bestätigt. Die Prioritäten 1 und 2 wurden bis 2011 bearbeitet. Die Prioritäten 3 und 4 sowie erste Revisionen von Gefahrenkarten (Gemeinden Dietikon und Dübendorf) werden im Jahr 2012 abgeschlossen. Pflichtenheft und Beilagen Das vorliegende Pflichtenheft beschreibt die allgemeinen Grundlagen, das generelle Vorgehen und die Produkte der Gefahrenkartierung Naturgefahren. Für den Hauptprozess Hochwasser wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Bundes und der bisherigen Erfahrungen eine einfache Methodik und ein klares Vorgehen festgelegt. Die Methodik und das Vorgehen für den Hauptprozess Massenbewegungen ist in einem separaten Pflichtenheft festgelegt, das falls der Prozess für den Untersuchungsperimeter relevant ist ergänzend zur Anwendung kommt. In den Allgemeinen Submissionsunterlagen sind verschiedene Beilagen bezeichnet, die dieses Pflichtenheft ergänzen. Das Pflichtenheft inkl. Beilagen bildet eine verbindliche Vorgabe für die Erarbeitung der Gefahrenkartierungen im Kanton Zürich und ist die Grundlage für die Honoraroffertstellung. 4 EINLEITUNG

7 Konzept Priorität 2. Priorität 3. Priorität 4. Priorität 5. Priorität 6. Priorität 7. Priorität 8. Priorität Gefahrenkarten vorliegend Revision bestehende Gefahrenkarte 5 EINLEITUNG

8 PROJEKTABLAUF UND -ORGANISATION Projektablauf Projektbearbeitung Projektablauf Das folgende Ablaufschema gibt einen umfassenden Überblick über die definierten Schritte bei der Erarbeitung der Gefahrenkarten Hochwasser. > Die einzelnen Schritte der eigentlichen Projektbearbeitung werden im anschliessenden Kapitel «Leistungsbeschrieb Hochwasser» ausführlich beschrieben und erläutert. > Die eigentliche Projektbearbeitung hat innerhalb von 18 Monaten zu erfolgen und wird mit dem Erstellen des Vernehmlassungsdossiers und der Schlusspräsentation der Ergebnisse bei den betroffenen Gemeinden abgeschlossen. Danach haben die Gemeinden 3 Monate Zeit für die Vernehmlassung des Dossiers. Die anschliessende Bereinigung des Dossiers und die Abgabe aller Produkte sind ebenfalls Bestandteile der zu erbringenden Leistungen. > Parallel zur Projektbearbeitung erfolgt die Dokumentation der Arbeiten. Die Anforderungen daran sind im Kapitel «Produkte» beschrieben. > Zur Vorbereitung der Arbeitssitzungen sind jeweils drei Wochen im Voraus Unterlagen in elektronischer und ausgedruckter Form abzugeben. Idealerweise sind dies Entwürfe oder Auszüge der späteren Produkte (Technischer Bericht inkl. Anhang, Karten, etc.), wobei Karten gedruckt sowie die zu besprechenden Berichtsteile in 3 Exemplaren abzugeben sind. Dies ist bei der Terminplanung und Kostenschätzung zu berücksichtigen. 18 Mte Gefahrenerkennung Grundlagenbeschaffung Ereignisdokumentation Festlegung Hochwasserabflüsse Schwachstellenanalyse + Szenarien Gefahrenbeurteilung Wirkungsanalyse Wassertiefenkarten Gefahrenkarten Massnahmen Massnahmenvorschläge Massnahmenbewertung Vernehmlassung bei Gemeinden Bereinigung Dossier/Abgabe Geodaten Dokumentation der Arbeiten Sitzungswesen Arbeitssitzungen Informationsveranstaltungen Einzelgespräche Gemeinden + Schätzer GVZ Erstellen Technischer Bericht, Karten, Geodaten Start Ereigniskataster/UP Szenarien /WTK Ergebnisse / Umsetzung 6 PROJEKTABLAUF UND -ORGANISATION

9 Projektorganisation und Sitzungswesen Die Projektleitung für die Gefahrenkartierung Naturgefahren im Kanton Zürich wird durch das AWEL, Abteilung Wasserbau, Sektion Planung wahrgenommen. Bei Bedarf werden Experten von anderen relevanten Fachstellen beigezogen u.a. Tiefbauamt (TBA), Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN). Für die Abwicklung der Gefahrenkartierung Naturgefahren wird die Sektion Planung durch Fachexperten der Sektionen Bau und Beratung + Bewilligung sowie durch die Ernst Basler + Partner AG (EBP), Zollikon, administrativ, fachlich und methodisch unterstützt. Während des gesamten Projektablaufs finden in regelmässigen Abständen Arbeitssitzungen mit dem AWEL und EBP statt. Für die Honorarberechnung ist von sechs Arbeitssitzungen mit folgenden Themen auszugehen: > Startsitzung (Organisatorisches, Grundlagenbeschaffung, Vorgehen) > Ereigniskataster, Untersuchungsperimeter, Hochwasserabflüsse > Schwachstellenanalyse und relevante Szenarien > Intensitäts und Gefahrenkarten, Hinweisprozesse > Massnahmenplanung, Entwurf Vernehmlassungsdossier > Schlusssitzung (Auswertung der Vernehmlassung, Projektabschluss) Für die involvierten Gemeinden sind zwei Informationsveranstaltungen mit folgenden Zielen vorgesehen: > Startveranstaltung zur Information und Sensibilisierung der betroffenen Gemeinden > Präsentation des Projektdossiers bei den Gemeinden zur Einleitung der Vernehmlassung. Informationen zur Umsetzung der Gefahrenkarten. Weiter sind während der Projektbearbeitung je zwei Workshops mit den betroffenen Gemeinden vorzusehen (Gesprächsdauer rund 2 Stunden pro Gemeinde). Einmal zum Ereigniskataster und zum Untersuchungsperimeter sowie zu geplanten Schutzmassnahmen und einmal zu den Szenarien und zu den Entwürfen der Wassertiefenkarten. Falls aufgrund der geografischen Situation angebracht, können auch mehrere Gemeinden zusammengefasst werden. Zum Ereigniskataster ist eine separate Besprechung mit den Schätzern der GVZ durchzuführen. Die Arbeitssitzungen und die Informationsveranstaltungen werden durch EBP protokolliert, die Gemeindegespräche durch die Projektingenieure. 7 PROJEKTABLAUF UND -ORGANISATION

10 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER Prinzipien Der Leistungsbeschrieb für die Gefahrenkartierung Hochwasser definiert ein einheitliches Vorgehen, einen ausgewogenen Tiefgang und vergleichbare Endprodukte. Der Arbeitsaufwand hängt von folgenden Grössen ab: > Vorhandene Daten und Grundlagen > Grösse und Siedlungsstruktur der Gemeinden > Ausdehnung und Charakteristik der betrachteten Einzugsgebiete. Grundsätze und Rahmenbedingungen Bei der Gefahrenkartierung sind neben den Empfehlungen des Bundes folgende Grundsätze und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: Vom Groben zum Feinen Gefahrenkarte und Massnahmenvorschläge Untersuchungsperimeter Methodisch soll vom Groben zum Feinen vorgegangen werden. Im Zentrum steht eine Grobbeurteilung mit Gefahrenkartierung und Massnahmenvorschlägen auf der Basis von bereits vorliegenden Grundlagen. Sekundär sollen gezielte Verfeinerungen, zusätzliche Grundlagenaufbereitungen oder Detailabklärungen vorgenommen respektive vorgeschlagen werden. Es soll in erster Linie dargestellt werden, was, wo, wie oft und wie intensiv passieren kann (Gefahrenkarte) und was man dagegen unternehmen könnte (Massnahmenvorschläge). Eine detaillierte Massnahmenplanung sowie die Gefahrenkarte unter Berücksichtigung dieser Massnahmen sind nicht Gegenstand der erforderlichen Arbeiten. Die Gefahrenkartierung hat innerhalb eines exakt festgelegten Untersuchungsperimeters flächendeckend zu erfolgen. Ausserhalb des Untersuchungsperimeters werden keine Gefährdungsflächen festgelegt. Die Untersuchungen werden über den Untersuchungsperimeter hinaus dort vorgenommen, wo dies zur Beurteilung der Prozesse, die den Perimeter erreichen, erforderlich ist. Dabei sind auch die ausserhalb des Untersuchungsperimeters liegende Prozessquellen zu dokumentieren und die Überschwemmungsflächen wo relevant zu erfassen. Für die Offertstellung ist der in der «Beilage Untersuchungsperimeter» vorgeschlagene Perimeter massgebend. Dieser konzentriert sich auf die Siedlungsgebiete, wichtige Infrastrukturanlagen (z. B. National-, Kantons- und wichtige Gemeindestrassen sowie Eisenbahnlinien), weitere Objekte wie Campingplätze und Sportanlagen sowie sensible Objekte wie Bauten des Gesundheitswesens, der Polizei und der Feuerwehr. Während der Bearbeitung wird der Untersuchungsperimeter durch das Projektteam überprüft, mit den Gemeinden besprochen und anschliessend nach Rücksprache mit dem AWEL definitiv festgelegt. Bei der Festlegung der Untersuchungsperimeter sind angrenzende Gefahrenkartenperimeter zu berücksichtigen. Die Gefahrenkartierung muss grundsätzlich alle Fliessgewässer gemäss dem Übersichtsplan der öffentlichen Gewässer 1:5'000 umfassen, von denen eine Gefährdung für Flächen im Untersuchungsperimeter ausgehen kann. Dieser Plan liegt beim AWEL als gedruckter Plan und als digitaler Geodatensatz vor. Bei Abweichungen bezüglich Verlauf und Bezeichnung der Gewässer sind die gedruckten Pläne des AWEL massgebend. Werden auch hier Abweichungen zu den realen Verhältnissen festgestellt, so sind diese mit dem AWEL zu klären und zu bereinigen. Die Berücksichtigung stehender Gewässer ist in Absprache mit dem AWEL zu klären. 8 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

11 Hauptprozesse Hochwasser Massenbewegungen Unterprozesse Hochwasser Fliessgewässer Seehochwasser Szenarien HQ30/100/300, EHQ Querschnittsverengungen/Verklausungen Dammbruch Entlastungen Kanalisation Hinweisprozesse Oberflächenabfluss / Vernässung Ufererosion Übermurung (Murgang) / Übersarung Grundwasseraufstoss Rückstau in Kanalisation Hinweisflächen (keine Jährlichkeit) Überschwemmungsflächen (mit Jährlichkeit und Intensität) Gefahrenbereiche Prozesse Im Hauptprozess Hochwasser werden für die zwei Unterprozesse Hochwasser Fliessgewässer und Seehochwasser Szenarien entwickelt, Überschwemmungsflächen mit Jährlichkeiten und Intensitäten bestimmt sowie Gefahrenbereiche festgelegt. Für weitere Prozesse werden Hinweisflächen festgelegt (für Hinweisprozesse werden weder Jährlichkeiten noch Intensitäten ausgewiesen). Es sind folgende Hinweisprozesse in die Untersuchungen zu integrieren: > Oberflächenabfluss / Vernässung > Ufererosion > Übermurung (Murgang) / Übersarung > Grundwasseraufstoss > Rückstau von öffentlichen Gewässern in die Kanalisation mit Wasseraustritt an die Oberfläche Szenarien Die Szenarienbildung ist ein zentraler Teil der zu erbringenden Leistungen. Grundszenarien für die Kartierung der Überschwemmungsflächen bilden Hochwasserereignisse mit einer Jährlichkeit von 30, 100, und 300 Jahren (HQ 30, HQ 100, HQ 300 ) sowie ein Extremhochwasser (EHQ). Letzteres dient der Erfassung der möglichen Restgefährdung. Diese vier Grundszenarien sind zwingend für die Gefahrenkartierung zu berücksichtigen. Wo es die lokale Situation erfordert, sind weitere Szenarien zu integrieren > Querschnittsverengungen und Verklausungen bei Durchlässen und Brücken durch Geschiebe- und Schwemmholzablagerungen, > Instabilitäten bei Dämmen, Deichen oder anderen Bauwerken (ausgenommen sind Stauanlagen), > Wasserrückstau im Gerinne infolge seitlicher Rutschprozesse mit anschliessender Flutwelle oder > die Wirkung von Hochwasserrückhaltebecken sowie > Hochwasserentlastungen aus der bzw. in die Kanalisation Genauigkeit Aus der Gefahrenkarte muss eine parzellenscharfe Abgrenzung der Gefahrenbereiche für die Nutzungsplanung möglich sein. Die Abgrenzung der Gefahrenbereiche muss deshalb mit einer Aussagegenauigkeit in der horizontalen Ausdehnung von <10 m vorgenommen werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass in den Wassertiefenkarten klar ersichtlich sein muss, ob bei überschwemmten Strassen auch die angrenzenden Grundstücke betroffen sind. 9 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

12 Angrenzende Gefahrenkarten Generelle Entwässerungsplanung (GEP) Hydrologiestudien Einbezug verschiedener Ansprechpartner Laufende oder abgeschlossene Gefahrenkartierungen, die an die zu bearbeitenden Gemeinden angrenzen oder zu diesen in einem hydrologischen Zusammenhang stehen, sind zwingend zu konsultieren. Die Geodaten bestehender Gefahrenkarten angrenzender Gebiete können beim GIS-Zentrum bezogen werden (kostenlos). Ergebnisse abgeschlossener oder laufender Gefahrenkarten sind zu berücksichtigen (u.a. Abstimmung Hochwasserabflüsse, Szenarienbildung, überlappende Gefahrenbereiche etc.). Die Schnittstellen zu angrenzenden Gefahrenkarten sind im Technischen Bericht zu beschreiben. Der dabei entstehende Koordinationsaufwand ist bei der Honorarofferte einzurechnen. Liegen für die zu bearbeitenden Gemeinden GEP vor, sind die entsprechenden Daten und Berechnungsresultate (z.b. Hochwasserabflüsse, Gerinne- oder Durchlasskapazitäten, etc.) zu berücksichtigen. Sind GEP während der Gefahrenkartierung Hochwasser in Bearbeitung, sind die Projekte aufeinander abzustimmen. Liegen zu Gewässern in den zu bearbeitenden Gemeinden Hydrologiestudien vor, sind deren Berechnungsergebnisse in der Gefahrenkartierung zu berücksichtigen. Anlässlich der vorgesehenen Informationsanlässe und Workshops sind die Gemeindebehörden und Gemeindeverwaltungen (z.b. Gemeindeingenieur, Bausekretär) sowie Einsatzkräfte in die Bearbeitung einzubeziehen. Im Rahmen der Grundlagenbeschaffung und bei der Erstellung des Ereigniskatasters sind die in der Beilage «Grundlagen» aufgeführten Ansprechpartner zu konsultieren. Weiter ist im Rahmen des Ereigniskatasters eine separate Besprechung mit den Schätzern der GVZ durchzuführen. Ein zusätzlicher Einbezug von Ansprechpartnern kann fallweise sinnvoll sein und liegt in der Zuständigkeit des Projektteams Gefahrenerkennung Grundlagenbeschaffung In einem ersten Schritt werden alle vorliegenden Grundlagendaten beschafft. Die «Beilage Grundlagen» gibt einen nicht abschliessenden Überblick über die zu konsultierenden gewässer- und raumrelevanten Daten. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass die Grundlagenbeschaffung mit einem erheblichen Aufwand verbunden und in der Honorarofferte entsprechend einzurechnen ist. Sie umfasst folgende Bereiche: > Bestellung und Übernahme der beim GIS-Zentrum des Kantons verfügbaren digitalen Raumdaten gemäss «Beilage Grundlagen». Die Daten werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bezug erfolgt über das GIS-Zentrum des Kantons und erfordert die Unterzeichnung eines Nutzungsvertrages. 10 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

13 > Sichtung und Zusammenstellung von vorhandenen gewässer- und raum relevanten Daten bei den Gemeinden und beim Kanton (z.b. Quer- und Längsprofile, hydrologische und hydraulische Daten, Wasserbauprojekte, Gewässerökologie, Topographie, Raumnutzung, Schadenstatistiken, Luftbilder, etc.). > Für Gewässer im kantonalen Unterhalt liegen Querprofile vor. Der Abstand zwischen den Profilen ist variabel und richtet sich nach topografischen und hydraulischen Kriterien. Im Rahmen der Erarbeitung der Gefahrenkarte ist zu prüfen, ob für die hydraulischen Berechnungen lokal noch zusätzliche Profile und Höhenkoten aufzunehmen sind. Diese Leistungen sind in der Honorarofferte einzurechnen. > Vermessung von zusätzlich notwendigen Längs- und Querprofilen der Gewässer und von zusätzlichen Höhenaufnahmen bei fehlenden oder nur in ungenügendem Masse vorhandenen topographischen Grundlagen für die 1D- und/oder 2D-Modellierung. > Erstellen eines Digitalen Geländemodells (DGM) basierend auf dem DTM- AV (Rohdaten) und den weiteren bereits vorhandenen oder selbst erhobenen topographischen Daten. Die GVZ verfügt für alle Gemeinden über Statistiken der Überschwemmungsschäden. Die Schäden sind bis zurück zum Jahr 1984 für jedes Gebäude und unter Zuordnung der entsprechenden Schadenereignisse erfasst. Die Daten werden von der GVZ kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Bezug erfolgt über das AWEL und erfordert die Unterzeichnung eines speziellen Datennutzungsvertrages. Schadensdaten von 1984 und früher können direkt beim Staatsarchiv eingesehen werden. Die Abteilung Wald des Amts für Landschaft und Natur (ALN) hat im Zusammenhang mit der Schutzwaldausscheidung Gefahrenhinweiskarten für gravitative Prozesse (ausser Hochwasser) erarbeiten lassen. Diese Karten enthalten auch Hinweise zu Geschiebe und Schwemmholz und sind im Rahmen der Grundlagenbeschaffung zu konsultieren. Ereignisdokumentation Das Ziel der Ereignisdokumentation ist die Erstellung eines Verzeichnisses der historischen Schadenereignisse. Die Informationen über vergangene Ereignisse dienen u.a. dem besseren Verständnis der Häufigkeiten und möglichen Ereignisabläufe, der Eingrenzung und Verifikation der massgeblichen Hochwasserabflüsse, zur Festlegung der massgebenden Szenarien (z.b. Verklausungen bei Durchlässen, Versagen von Bauwerken, etc.), zur Verifikation der Berechnungen und dem Erkennen von Hinweisprozessen (Ufererosion, Oberflächenabfluss, Rückstau von öffentlichen Gewässern in die Kanalisation mit Wasseraustritt an die Oberfläche, etc.). Informationen zu Ereignissen mit grösseren Schadenfolgen sollen z.b. in Gemeindearchiven, Zeitungen, Datenbanken (u.a. der WSL) und aus den Schadendaten der GVZ gesichtet und ausgewertet werden. Ergänzend sind Workshops und Einzelgespräche mit ausgewählten Gemeindevertretern (z.b. Gemeindeingenieur, Förster, Vertreter von Feuerwehr, Werkhof und Bevölkerungsschutz, etc.) und mit den GVZ- Schätzern durchzuführen, in denen die bereits bekannten Ereignisse und ihre Auswirkungen besprochen und ergänzt werden. Für die möglichst vollständige Erfassung des Hinweisprozesses Oberflächenabfluss, sind vorgängig zu diesen Workshops und << Grundlagenbeschaffung < Ereignisdokumentation 11 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

14 Einzelgesprächen Potenzialflächen für Oberflächenabfluss mittels einfachen Herleitungen (z.b. Hangneigung, Abflussprozesskarte, alte Bachläufe) zu bestimmen. Potenzialflächen ohne frühere Beobachtungen werden in den Gefahrenkarten grundsätzlich nicht ausgewiesen. Die Dokumentation soll in Datenblättern und, wo sinnvoll, in Plandarstellungen erfolgen. Dabei sind die vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der GVZ Daten zu beachten. Untersuchungsperimeter Der Untersuchungsperimeter wird im Rahmen der Workshops mit den Gemeinden zum Ereigniskataster und nach einer ersten Grobbeurteilung überprüft. Allfällige Änderungen werden dem AWEL vorgeschlagen, mit dem AWEL bereinigt und festgelegt. Auf Basis des bereinigten Untersuchungsperimeters soll der Blattschnitt unter Beachtung der Anforderungen zur Darstellung der Karten vorgeschlagen und in Absprache mit dem AWEL festgelegt werden Festlegung Hochwasserabflüsse Für die Analyse der Auswirkungen eines 30-, 100- und 300-jährlichen Ereignisses sowie des Extremereignisses müssen die entsprechenden Hochwasserabflüsse HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ festgelegt werden. Bei stehenden Gewässern sind die Koten der entsprechenden Jährlichkeiten festzulegen. Annahmen und Ergebnisse aus vorliegenden Hydrologiestudien sowie weitere darin untersuchte Aspekte (z.b. Retentionswirkungen von Überschwemmungsflächen oder stehenden Gewässern, der Einfluss der Siedlungsentwässerung, etc.) sind zu übernehmen. Frühere Festlegungen von Hochwasserabflüssen in GEP oder Hochwasserschutzprojekten sind zu berücksichtigen, allfällige Abweichungen zu analysieren und kommentieren. Wo Messstationen mit langjährigen und zuverlässigen Messreihen vorliegen (auch Seen), sind statistische Pegelauswertungen durchzuführen. Wenn Unregelmässigkeiten festgestellt werden, sind die Messstationen zu überprüfen (Zuverlässigkeit der Messungen, P Q -Beziehungen, Umbauten, etc.). Für alle Gewässer werden in Abhängigkeit der Einzugsgebietsgrösse und Charakteristik geeignete Hochwasserschätzmethoden (z.b. Einsatz HAKESCH für kleine Einzugsgebiete, HQx_meso_CH für Einzugsgebiete grösser 10 km 2 ) angewendet. Die Abflussprozesskarte des Kantons Zürich ist für die Festlegung von Parametern und für die Beurteilung des Abflussverhaltens von Einzugsgebieten zu verwenden. Dabei ist die Methodikanleitung Abflussprozesskarte HAKESCH, 2010 zu beachten. Weiter ist die Ereignisdokumentation so auszuwerten, dass Angaben über die Hochwasserabflüsse gewonnen werden können (z.b. Häufigkeit und Art der auslösenden Niederschlagsereignisse, Reaktion auf Starkniederschläge, Vergleich Abflussmengen und Abflusskapazität). Hinweise zum möglichen Vorgehen gibt die Methodikanleitung Ereignisanalyse, Bei der Festlegung der Hochwasserabflüsse werden immer die gesamten Abflüsse verwendet, die aus dem natürlichen und bebauten Einzugsgebiet zu erwarten sind (Brutto-Abfluss). Kapazitätsbeschränkungen im Oberlauf, die zu einem (Teil-)Abfluss aus dem Einzugsgebiet führen, werden nicht berücksichtigt (vgl. Methodikanleitung Netto-/Bruttoberechnung, 2010). 12 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

15 < Gefahrenbeurteilung (fiktiver Ausschnitt Gefahrenkarte) Die verschiedenen Festlegungen und Abschätzungen der Hochwasserabflüsse sind einander gegenüberzustellen und kritisch zu beurteilen. Die massgebenden Hochwasserabflüsse werden in Abstimmung mit dem AWEL festgelegt. Schwachstellenanalyse und Szenarien Im Vordergrund dieses Arbeitsschritts steht der Unterprozess Hochwasser Fliessgewässer. Im Rahmen einer wasserbaulichen Beurteilung erfolgen Berechnungen und Abschätzungen zur Abflusskapazität und zum Feststoffhaushalt mit dem Ziel, Schwachstellen zu identifizieren und die relevanten Szenarien zu erkennen. Wesentliche Grundlage bilden die im Kapitel Grundlagenbeschaffung beschriebenen topographischen Grundlagen sowie Feldbegehungen (u.a. zur Identifikation von Schwachstellen, Aufnahme der massgeblichen Profile und Rauhigkeiten, sowie von Bauwerken und Rechen, Beurteilung des Uferzustands, Beurteilung von Dämmen (ausgenommen sind Stauanlagen) und anderen Bauwerken, Erheben des Geschiebe und Schwemmholzpotenzials, etc.). Zur Ermittlung der Abflusskapazitäten in Gewässern kommen je nach Grösse der Gewässer unterschiedliche Berechnungsmethoden zur Anwendung. Bei Seitenbächen mit steilen Gerinnen können einfache Kapazitätsberechnungen in Einzelprofilen genügen. Wo diese einfachen Abschätzungen nicht ausreichen, sind Staukurvenberechnungen durchzuführen. Für die Gewässer, die in der Unterhaltspflicht des Kantons liegen (kantonale Gewässer), sind auf der gesamten Länge innerhalb des Projektgebietes 1D -Staukurvenprogramme einzusetzen und hydraulische Längenprofile aufzubereiten (siehe Projektdokumentation). Als Grundszenarien werden in der Schwachstellenanalyse die Kapazitätsengpässe bei den festgelegten Hochwasserabflüssen HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ festgestellt. Diese vier Grundszenarien sind zwingend zu berücksichtigen. Die Beurteilung der Schwachstellen erfolgt mit den festgelegten Hochwasserabflüssen; grundsätzlich also aufgrund der Abflüsse, die aus dem natürlichen und bebauten Einzugsgebiet zu erwarten sind (Brutto- Abflüsse). Die Gerinnekapazität wird dabei ohne Freibord bestimmt. Das heisst, dass grundsätzlich erst Ausuferungen auftreten, wenn die Wasserspiegellinie die Uferlinie erreicht. 13 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

16 In der wasserbaulichen Beurteilung ist abzuklären, wo zusätzliche Szenarien wie Querschnittsverengungen und Verklausungen bei Durchlässen und Brücken durch Geschiebe und Schwemmholzablagerungen, oder Instabilitäten bei Dämmen und Deichen, sowie Aufstau in Aussenkurven in die weiteren Untersuchungen zu integrieren sind. Verklausungsszenarien an Brücken und Durchlässen sollen unter Berücksichtigung der Mitteilung «Schwemmholz» der Versuchsanstalt für Wasserbau (VAW) aus dem Jahr 2006 abgeschätzt werden. Im Technischen Bericht ist darauf einzugehen, von welchen Verklausungswahrscheinlichkeiten bei Teil- und Vollverklausungen ausgegangen wird und wie die Reduktion der Gerinnekapazität bei Teilverklausungen bestimmt wird. Eine präzise Quantifizierung der Geschiebe- und Schwemmholzvolumina wird jedoch nicht verlangt. Im Technischen Bericht ist pro Schwachstelle anzugeben, welches Szenario wie z. B. Auflandung, Verklausung etc. massgebend ist. Das Szenario Damm- und Deichbrüche ist in der Gefahrenkartierung ab Überströmen der Dämme zu berücksichtigen. Die Beurteilung erfolgt durch das Bearbeitungsteam gutachterlich. Vertiefte Abklärungen zu Erosionsprozessen oder eine statische Prüfung der Dämme müssen nicht durchgeführt werden. Nicht zu berücksichtigen sind Dammbrüche von Stauhaltungen. Durch seitliche Rutschprozesse kann das Gerinne aufgestaut werden und zu Flutwellen führen. Dieses Szenario ist ebenfalls bei der Szenarienbildung zu berücksichtigen. Bei der Szenarienbildung werden geplante Hochwasserschutzmassnahmen (Projekte) berücksichtigt, für die eine Bewilligung vorliegt und für die die Finanzierung gesichert ist (dies entgegen des Vorschlags der PLANAT, PROTECT, Testversion 2008). Die geplanten Schutzmassnahmen sind am ersten Gemeindeworkshop zu klären. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Projekte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Gebietsingenieur des AWEL. Der Stichtag, bis wann geplante Projekte in der Gefahrenkartierung berücksichtigt werden, wird durch das AWEL festgelegt. Mobile Objektschutzmassnahmen werden in der Gefahrenkartierung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ein weiterer Teil der Schwachstellenanalyse ist die Untersuchung von Hinweisprozessen. Je nach lokaler Situation sind Hinweisprozesse wie Oberflächenabfluss, Ufererosion, Übermurung, Grundwasseraufstoss oder Rückstau von öffentlichen Gewässern in die Kanalisation mit Wasseraustritt an die Oberfläche zu untersuchen. In der Analyse dieser Hinweisprozesse ist festzustellen, wo und in welchem Ausmass sie auftreten können. Dies kann zu wertvollen Informationen für die Szenarienbildung führen. Die Methoden zur Untersuchung der Hinweisprozesse werden in Absprache mit dem AWEL festgelegt. Bekannte Hinweisprozesse ausserhalb des Untersuchungsperimeters werden in den Schwachstellenkarten dargestellt. Die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse sind im Technischen Bericht und in einer Schwachstellenkarte so zu dokumentieren, dass sie für Dritte nachvollziehbar sind. Bei der Darstellung der Schwachstellen in den Schwachstellenkarten sind Szenarien wie Verklausungen oder Geschiebe- und Schwemmholzablagerungen entsprechend zu kennzeichnen. Weiter soll während diesem Arbeitsschritt eine Fotodokumentation als Bestandteil des Technischen Berichts aufgebaut werden, welche die relevanten Schwachstellen und Bauwerke aufzeigt. 14 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

17 Gefahrenbeurteilung Wirkungsanalyse Ausgehend von den identifizierten Schwachstellen werden für die relevanten Szenarien die Ausbreitung der Überschwemmungen und ihre Intensitäten festgestellt. Für das EHQ -Szenario und die Hinweisprozesse genügt es, die Ausdehnung der betroffenen Flächen zu bestimmen. Bei Seitenbächen werden für EHQ nur Flächen ausgeschieden, wenn zusätzliche, grosse Flächen im Vergleich zum HQ300 betroffen sind, oder wenn sich das HQ300 im Bereich der Abflusskapazität des Gerinnes oder der Einlaufkapazität eines Durchlasses befindet. Im Bereich der Schwachstellen und kritischen Gerinneabschnitte werden für die relevanten Szenarien die austretenden Abflussmengen berechnet. Basierend auf der Analyse der möglichen Fliesswege werden die Überschwemmungsflächen abgeschätzt und festgelegt. Dabei müssen die Überschwemmungsflächen in Flächen von verschiedener Intensität (Wassertiefe, Fliessgeschwindigkeit) unterteilt werden. Die Einteilung der Intensitätsstufen richtet sich nach den Empfehlungen des Bundes, während für die Wassertiefe eine feinere Unterteilung verlangt wird. Eine wichtige Grundlage für diesen Arbeitsschritt ist das DGM. Anlässlich von Geländebegehungen werden die Fliesswege und Überschwemmungsflächen präzisiert und verifiziert. Wo es die Situation erfordert (z.b. grosses Schadenpotenzial, flaches Gelände etc.) sollen die Ausbreitung der Überschwemmung und die resultierenden Wassertiefen und Fliessgeschwindigkeiten mittels 2D- Strömungsmodellen untersucht werden. In diesem Fall muss das DGM so aufbereitet werden, dass es den erhöhten Anforderungen gerecht wird (Berücksichtigung relevanter Bruchkanten, u.a. Strassen und Trottoirs, Eisenbahnlinien, Gebäude, Mauern, Dämme und markante Geländekanten). Liegt die relevante Prozessquelle ausserhalb des Untersuchungsperimeters, ist auch die Ausbreitung der Überschwemmung ausserhalb des Untersuchungsperimeters zu modellieren (ohne Wassertiefen und Fliessgeschwindigkeit). In der «Beilage Untersuchungsperimeter» sind die entsprechenden 2D-Flächen als Grundlage für die Offertstellung dargestellt. Auch die Ergebnisse von 2D- Modellierungen müssen anlässlich von Feldbegehungen verifiziert werden. Die modellierten Überschwemmungsflächen sind zu generalisieren und Kleinstflächen zu bereinigen. Beim Unterprozess Seehochwasser werden die festgelegten Koten mit den Höhenlagen des Ufers verglichen. Wo es zu Überschwemmungen kommt, wird deren Ausdehnung und Intensität (Wassertiefe) bestimmt. Die Ausdehnungen der von Hinweisprozessen betroffenen Flächen werden bestimmt, im Feld überprüft und digital erfasst. Wassertiefenkarten Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse werden in den Intensitätsdatensätzen für 30, 100 und 300 jährliche Ereignisse digital erfasst. In den Intensitätsdatensätzen ist für jede Fläche eine Prozessquelle, konkret das die Überschwemmung verursachende Gewässer, zu erfassen. Überlappende Flächen verschiedener Prozessquellen sollen wenn immer möglich separat erfasst werden, insbesondere dann, wenn es sich um den Überlappungsbereich von kantonalen und kommunalen Gewässern handelt oder wenn je nach Prozessquelle unterschiedliche Massnahmen denkbar sind. 15 LEISTUNGSBESCHRIEB HOCHWASSER

18 Mit den Intensitätsdatensätzen werden Wassertiefenkarten für die verschiedenen Jährlichkeiten erzeugt. Wo sich Überschwemmungsflächen überlagern, ist die jeweils grösste Wassertiefe darzustellen. Ebenfalls in den Wassertiefenkarten werden die Überschwemmungsgebiete ausserhalb des Untersuchungsperimeters dargestellt. Dies gilt sowohl für mittels 2D-Berechnung ermittelte als auch für gutachterlich im Feld bestimmte Flächen. Zudem muss in den Wassertiefenkarten klar ersichtlich sein, ob bei überschwemmten Strassen auch die angrenzenden Grundstücke betroffen sind. Falls die Abstufungen der Wassertiefen im Kartenmassstab 1:5'000 aufgrund von speziellen Situationen (u.a. steile Böschungen) nicht vernünftig dargestellt werden können, kann eine vereinfachte Darstellung gewählt werden. Grundsätzlich sind sowohl für die Qualität der Datensätze als auch der Karten die im Kapitel Produkte beschriebenen Anforderungen einzuhalten. Gefahrenkarten Die Bestimmung der Gefahrenbereiche erfolgt durch das Überlagern der Intensitätsdatensätze sowie der beim EHQ -Szenario betroffenen Flächen unter Berücksichtigung des Gefahrenstufendiagramms gemäss den Empfehlungen des Bundes. Für jede Fläche wird die massgebende Matrixfeldnummer bestimmt. Massgebend ist diejenige Matrixfeldnummer, die als erste der folgenden Reihenfolge vorkommt: Die Farbe des massgebenden Matrixfeldes bestimmt die Gefahrenstufe (rot = erhebliche Gefährdung, blau = mittlere Gefährdung, gelb = geringe Gefährdung, gelb-weiss gestreift = Restgefährdung). Bei den Matrixfeldern mit diagonaler Unterteilung der Gefahrenstufe kommt beim Hauptprozess Hochwasser jeweils die kleinere Gefährdung zur Anwendung. Die im Kapitel Produkte beschriebenen Anforderungen an die Datensätze sind einzuhalten. In den Gefahrenkarten werden die Gefahrenbereiche gemäss dem Gefahrendatensatz sowie die Hinweisflächen der Hinweisprozesse dargestellt. Dabei sind die im Kapitel Produkte beschriebenen Anforderungen zu beachten. Unterprozesse Hochwasser hf: Hochwasser Fliessgewässer hs: Seehochwasser Intensität stark mittel schwach hoch mittel gering sehr gering HQ 30 HQ 100 HQ 300 EHQ < Intensitäts-Wahrscheinlichkeits diagramm (Gefahrenstufendiagramm) Wahrscheinlichkeit 16 KAPITELTITEL

19 Massnahmen Massnahmenvorschläge Auf der Basis der Gefahrenkartierung sollen im Sinne einer Auslegeordnung Massnahmenvorschläge erarbeitet werden. Diese Vorschläge stellen eine Grundlage für die Massnahmenplanung dar, die nach Vorliegen der Gefahrenkartierung durch die Gemeinden, resp. bei Gewässern im kantonalen Unterhalt durch den Kanton zu erfolgen hat. Der Massnahmenkatalog soll eine kurze Beschreibung der möglichen Einzelmassnahmen beinhalten und deren räumliche Wirkungsgebiete aufzeigen. Prioritär sollen Massnahmenvorschläge für die Gebiete mit Schutzdefizit erarbeitet werden. Folgende Massnahmenkategorien sind zu berücksichtigen: > Unterhalt der Gewässer > Massnahmen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens > Raumplanerische und baurechtliche Massnahmen > Organisatorische Massnahmen (z.b. Alarm und Notfallplanung) > Objektschutz im Gebäudebereich > Wasserbauliche Massnahmen an Gewässern (z.b. Hochwasserrückhaltebecken, Gewässerausbau) Gewässerbezogene Massnahmen sollen neben der Entschärfung der Hochwassergefahr auch die Funktionen des Gewässers als Lebensraum, Landschaftselement und Erholungsraum gebührend berücksichtigen. Massnahmenbewertung Die Massnahmen müssen nach folgenden Kriterien qualitativ bewertet werden: Technische Machbarkeit Wirtschaftiliche Verhältnismässigkeit Ökologische Wirkung Politische und gesellschaftliche Umsetzbarkeit Machbarkeit, Auswirkungen auf die Gewässer, Schadenreduktion, Schadenverlauf bei Überlastfall Grobabschätzung des Verhältnisses der Kosten der Schutzmassnahmen zur Wirksamkeit bezüglich Schadensreduktion Auswirkungen auf Lebensraum, Wasserhaushalt, Artenvielfalt etc. Möglicher Kostenteiler, Bezeichnung der Nutzniesser, betroffene Interessenvertreter (Grundeigentümer, Erholungssuchende, Fischer, etc.) In der Bewertung sollen folgende Bewertungsstufen unterschieden werden: + Positiv bewertet Technische Machbarkeit gegeben, gutes Kosten/Wirksamkeits-Verhältnis, positive ökologische Wirkung, politische Umsetzbarkeit kaum bestritten o Neutral bewertet Neutrales Kosten/Wirksamkeits Verhältnis, keine nennenswerte Auswirkungen auf Ökologie, von geringem politischen Interesse Negativ bewertet Technische Machbarkeit schwierig, schlechtes Kosten/Wirksamkeits-Verhältnis, negative ökologische Wirkung, politisch und gesellschaftlich schwierig durchzusetzen 17 KAPITELTITEL

20 PRODUKTE Umfang der abzugebenden Produkte Projektdossier Das Projektdossier enthält folgende Karten und Berichte (analog und digital): > Technischer Bericht > Ereignisdokumentation (ggf. als Teil des Technischen Berichts) > Gefahrenkarte Hochwasser > 3 Wassertiefenkarten (HQ30, HQ100, HQ300) > Schwachstellenkarten (Massstab und Darstellung durch Bearbeitungsteam wählbar) > Synoptische Gefahrenkarte (falls Hauptprozess Massenbewegungen auch untersucht) > evtl. zusätzliche Grundlagenkarten (in Absprache mit dem AWEL) Für Gefahrenkartierungen mit Massenbewegungen sind die abzugebenden Produkte dem Pflichtenheft Massenbewegungen zu entnehmen. Falls die Karten in mehrere Blätter unterteilt werden müssen (siehe Kapitel Darstellung der Karten), so sind den Gemeinden nur die jeweils für sie relevanten Blätter abzugeben. Diese Unterteilung gilt sinngemäss auch für den Technischen Bericht. Dem AWEL ist zusätzlich eine Übersichtsgefahrenkarte (synoptische Gefahrenkarte über den gesamten Untersuchungsperimeter) in einem zweckmässigen Massstab abzugeben. Für die Kalkulation der Nebenkosten ist die Abgabe von Sitzungsunterlagen (vgl. Kapitel Projektablauf) sowie folgende Anzahl abzugebender Dossiers zu berücksichtigen: > 2 Projektdossiers für das AWEL und 1 Projektdossier pro Gemeinde für die Vernehmlassung bei den Gemeinden > 7 bereinigte Projektdossiers für den Erlass durch die Baudirektion und 5 Projektdossiers pro Gemeinde. Die effektiv abzugebende Anzahl Dossiers wird individuell festgelegt. Projektdokumentation Dem AWEL sind in einer Projektdokumentation zusätzliche Daten abzugeben, um die spätere Nachvollziehbarkeit und Ergänzung der Arbeiten zu gewährleisten. Wo nicht spezifiziert, wird das Abgabeformat (analog oder digital, Dateiformat) gemeinsam festgelegt. Die Dokumentation muss übersichtlich zusammengestellt sein und muss folgende Elemente umfassen, sofern sie nicht im Technischen Bericht dokumentiert sind: > Gesamtes Projektdossier in digitaler Form > Querprofilgeometrien gemäss Anforderungen des AWEL > Eingabeparameter für die Modellierungen und Angaben zu den verwendeten Modellen (das AWEL behält sich das Recht vor, zu einem späteren Zeitpunkt die Modellierungsdaten für Projekte zu beziehen und anderen Büros abzugeben.) > Digitale Daten für hydraulische Längenprofile der 1D-Modellierung mit Wasserspiegeln und Energielinien für HQ30, HQ100, HQ300 und EHQ sowie mittlerer Sohle, Ufer links und Ufer rechts (nur für kantonale Gewässer) > Weitere Erhebungen, Auswertungen, Berechnungen und Ergebnisse der ausgeführten Arbeiten Geodaten im GIS Die beauftragten Ingenieurbüros liefern bis zum Projektabschluss für jede Kartierung sieben vollständige, topologisch bereinigte Datensätze aus (siehe Kapitel GIS Datenerfassung). 18 PRODUKTE

21 Technischer Bericht Im Technischen Bericht werden das methodische Vorgehen, die einzelnen Arbeitsschritte, die getroffenen Annahmen und die Ergebnisse der Gefahrenkartierung beschrieben und erläutert. Der Berichtsteil soll dabei in knapper und klarer Form gehalten werden und muss nachvollziehbar sowie für die Adressaten verständlich sein. Ausführliche Erläuterungen zu Methoden (z.b. Hochwasserabschätzung) und Berechnungsannahmen sind im Anhang aufzuführen. Im Kapitel Vorlagen des vorliegenden Pflichtenhefts ist im Sinne einer Orientierungshilfe das Inhaltsverzeichnis für den Technischen Bericht gegeben. Die aufgeführten Elemente müssen sinngemäss enthalten sein. GIS Datenerfassung Datengrundlagen Der Kanton Zürich stellt für die Erarbeitung der Gefahrenkarten Geodaten zur Verfügung. Diese Geodaten sind in der «Beilage Grundlagen» aufgeführt und können beim Geodaten-Shop des Kantons Zürich bezogen werden. Datendokumentation Datenformat Der Geodatensatz der Gefahrenkartierung Naturgefahren, Teil Hochwasser umfasst die Intensitätsflächen, die Gefahrenbereiche, die Hinweisflächen, die Prozessquellentabelle und den Untersuchungsperimeter. Die Datensätze sind nach folgender Konvention zu benennen: > Intensitätsflächen: HW_IK30 HW_IK100 HW_IK300 > Gefahrenbereiche: HW_GK > Hinweisflächen: HW_Hindat > Prozessquellen: Syn_PQ Die Prozessquellen sind mit einer 6-stelligen Zahl zu beschriften, wobei die ersten beiden Ziffern die Nummer des Projektgebietes angeben. Die anderen 4 Ziffern können vom Auftragnehmer bestimmt werden. > Untersuchungsperimeter: Syn_Perimeter Die Daten müssen als ESRI Personal Geodatabase oder als ESRI File Geodatabase abgegeben werden. Es werden vorformatierte Geodatensätze in den beiden erwähnten Formaten zur Verfügung gestellt. Geometrie Die Intensitäts und Gefahrenbereiche beginnen grundsätzlich am Gewässerrand, bei Uferverbauungen (z.b. Dämmen) an der gewässerseitigen Oberkante des Bauwerks. Die Gewässerfläche bleibt ausgespart. Bei kleinen Gewässern (Faustregel: wenn in der Landeskarte 1:25'000 als blaue Linie ohne räumliche Ausdehnung dargestellt) kann die Gewässerfläche vernachlässigt werden. Die Flächendaten müssen als Polygon Feature Classes geliefert werden und den folgenden Anforderungen genügen: > Alle Polygone sind geschlossen. > Es gibt keine Multipart-Polygone. > Es gibt keine Kleinstflächen oder -inseln kleiner als 20 m 2. Kleinstflächen und -inseln sind zu generalisieren und dürfen nicht gelöscht werden. 19 PRODUKTE

22 Dazu werden sie mit der Nachbarfläche mit der längsten gemeinsamen Grenzlinie vereinigt. Langgezogene Flächen, welche auf der Karte nicht sichtbar sind (Breite < 10 m) sollen ebenfalls generalisiert werden. > Es gibt keine aneinandergrenzenden Polygone mit identischen Attributwerten. Solche Polygone müssen zu einem Polygon vereinigt werden. > Der Datensatz HW_GK weist in sich keine überlappenden Flächen auf. Es ist eine Toleranz ( cluster tolerance ) von 0.01 m anzuwenden. > Die Datensätze HW_IK weisen keine überlappenden Flächen der gleichen Prozessquelle (PQ_ID) auf. Alle Flächen der Intensitätsdatensätze HW_IK30 müssen innerhalb der Flächen von HW_IK100, alle Flächen von HW_IK100 müssen innerhalb der Flächen von HW_IK300 liegen und alle Flächen von HW_IK300 müssen innerhalb der Flächen von HW_GK liegen. Alle Flächen von HW_GK und von HW_hindat müssen innerhalb der Flächen von Syn_Perimeter liegen. Die Georeferenzierung bezieht sich auf das Schweizerische Landeskoordinatensystem (CH1903_LV03). Die X/Y -Domain umfasst den Perimeter des Kantons Zürich (660'000/220' '000/290'000). Attributierung Es sind ausschliesslich die im Folgenden definierten Attributschemata zu verwenden. Sind durch die Bearbeitung weitere Attribute entstanden, so sind diese zu entfernen (ausgenommen Datenformat-spezifische Attributfelder). Jedes Objekt muss vollständig attributiert werden. Intensitätsflächen Die Intensitätsdatensätze HW_IK30, HW_IK100 und HW_IK300 müssen folgendes Attributschema haben. Die Bezeichnung der Attribute beinhaltet die Jährlichkeit des Datensatzes. Es ist zu beachten, dass bei einigen Attributen auch der Wertebereich mit der Jährlichkeit des Datensatzes ändert. Wenn eine Schwachstelle ausserhalb des Untersuchungsperimeters liegt, kann den überschwemmten Flächen ausserhalb des Perimeters der Code 8 für das Attribut tiefe_... zugewiesen werden. Diese Flächen erhalten keine Intensitätswerte und werden für die Erstellung der Gefahrenkarte nicht berücksichtigt. Attributschema der Intensitätsdatensätze Attribut Typ Werte Bedeutung tiefe_30 tiefe_100 tiefe_300 Short Integer [1..7] [1..7] [1..7] Wassertiefe für die angegebene Prozessquelle (pq_id): 1 = < 0.25 m, 2 = m, 3 = m, 4 = m, 5 = m, 6 = m, 7 > = 2.00 m, 8 Überschwemmung ausserhalb Untersuchungsperimeter int_30 int_100 int_300 Short Integer [1..3] [1..3] [1..3] Intensitätsstufe für die angegebene Prozessquelle (pq-id): 1 = schwach, 2 = mittel, 3 = stark pq_id Long Integer Eindeutige Identifikationsnummer der Prozessquelle (gemäss separater Tabelle Syn_PQ) p_typ Short Integer [1,2] Typ des Unterprozesses: 1 = Hochwasser Fliessgewässer, 2 = Seehochwasser change_date Date Datum der Erstellung/letzten Änderung 20 PRODUKTE

23 Attributschema des Gefahren datensatzes Gefahrenbereiche Der Gefahrendatensatz muss folgendes Attributschema haben. Attribut Typ Werte Bedeutung gefstufe_hw Short Integer [1..4] Massgebende Gefahrenstufe für den Hauptprozess Hochwasser, abgeleitet aus Matrixfeldnummer und Unterprozess, unter Anwendung der Gefahrenstufendiagramme: 1 = Restgefaehrdung, 2 = geringe Gefaehrdung, 3 = mittlere Gefaehrdung, 4 = erhebliche Gefaehrdung label_hw Text 20 Label für Gefahrenkarte Hochwasser mit Code Unterprozess (hf = Hochwasser Fliessgewässer, hs = Seehochwasser) und massgebender Matrixfeldnummer. Schreibweise: ohne Leerschläge, Angaben zu überlagernden Prozessen durch Schrägstrich getrennt; Beispiel: hf5/hs1 Attributschema des Hinweis datensatzes Hinweisflächen Der Hinweisdatensatz muss folgendes Attributschema haben. Attribut Typ Werte Bedeutung prozess Short Integer [1..5] 1 = Oberflaechenabfluss, 2 = Ufererosion, 3 = Uebermurung, 4 = Rueckstau in Kanalisation, 5 = Grundwasseraufstoss Attributschema der Prozessquellentabelle Prozessquellen (nur Tabelle; keine Geometrie) Die Prozessquellentabelle muss folgendes Attributschema haben. Attribut Typ Werte Bedeutung pq_id Long Integer Eindeutige Identifikationsnummer der Prozessquelle pq_name Text 250 Name der Prozessquelle Attributschema des Datensatzes Untersuchnungsperimeter Untersuchungsperimeter Der Datensatz des Untersuchungsperimeters muss folgendes Attributschema haben. Attribut Typ Werte Bedeutung prozess Short Integer [1..3] Für das jeweilige Gebiet kartierte Hauptprozesse: 1 = HW und MB, 2 = nur HW, 3 = nur MB Datenabgabe und Qualitätskontrolle Bei der Datenabgabe sind folgende Punkte zu beachten: > Die beauftragten Ingenieurbüros liefern bis zum Projektabschluss für jede Kartierung sieben vollständige, topologisch bereinigte Datensätze (Gefahrenbereiche, Wassertiefen/Intensitäten, Hinweisflächen, Prozessquellentabelle und Untersuchungsperimeter). > Das Ergebnis muss als Gesamtdatensatz abgegeben werden. Teillieferungen werden nicht entgegengenommen. Dies gilt auch bei Teilkorrekturen, Anpassungen und Ergänzungen. > Es ist eine Kurzdokumentation zum Lieferumfang und Dateninhalt gefordert. > Die Daten sind auf CD (Windows) abzugeben oder digital zu übermitteln. 21 PRODUKTE

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