Überschwemmungsgebiet Klosterbach
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- Imke Kohler
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1 1. Ausfertigung Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Sulingen - Überschwemmungsgebiet Klosterbach - Überarbeitung in Siedlungsbereichen - Aufgestellt: Datum: Projekt-Nr.: 10. März A INGENIEUR-DIENST-NORD Dr. Lange - Dr. Anselm GmbH Industriestraße Oyten Telefon: Telefax: info@idn-consult.de
2 I n h a l t 1 Veranlassung und Aufgabe 2 2 Grundlagen 2 3 Überarbeitung des bestehenden ÜSG Vorgehen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet Ergebnisse 4
3 1 Veranlassung und Aufgabe Für den Klosterbach besteht ein Überschwemmungsgebiet von der Einmündung der Nienstedter Beeke, oberhalb der Stadt Bassum bis zur Bundesstraße 322 in Groß Mackenstedt, Gemeinde Stuhr, das mit Verordnung vom festgesetzt wurde. Durch die Änderung des NWG vom wurden neue und veränderte Ziele für die Festsetzung von ÜSG bestimmt. Siedlungsbereiche, die im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ausgegrenzt wurden, sollen jetzt nicht mehr ausgegrenzt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Betriebsstelle Sulingen hat die Ingenieur-Dienst-Nord GmbH (IDN), Oyten, mit der Überarbeitung des bestehenden ÜSG in den Siedlungsbereichen beauftragt. 2 Grundlagen Die Überarbeitung des bestehenden Überschwemmungsgebietes basiert auf den folgenden Grundlagen: AK5, Digitales Geländemodell DGM5 (5m Raster), zur Verfügung gestellt vom NLWKN, Betriebsstelle Sulingen Berechnungsergebnisse der Überschwemmungsgebietsermittlung, aufgestellt vom IDN, Oyten im August 2001 festgesetztes Überschwemmungsgebiet, zur Verfügung gestellt vom NLWKN, Betriebsstelle Sulingen Aufmaße des Geländes, durchgeführt vom Vermessungsbüro DH Geoservice, Chemnitz im Sommer 2009 Fotodokumentation des Hochwasserereignisses 1998, zur Verfügung gestellt vom Ochtumverband 2/5
4 3 Überarbeitung des bestehenden ÜSG 3.1 Vorgehen Für die Prüfung der Überschwemmungsgrenze wurde in den betrachteten Bereichen die Wasserspiegellage eines HQ 100 mit den Geländehöhen verglichen. Hierfür wird eine Verschneidung der Wasserspiegellagen mit dem digitalen Geländemodell und eine anschließende Kontrolle der Überschwemmungsgrenze anhand aktuell durchgeführter terrestrischer Vermessungen vorgenommen. Bereiche in denen der Wasserspiegel über dem Gelände liegt, gelten als Überschwemmungsgebiet. Bei der Verschneidung kam das neue digitale Geländemodell DGM5 mit Höhenangaben im 5-Meter-Raster zum Einsatz. Bei früheren Untersuchungen betrug die Auflösung des DGM 12,5 m. Die Wasserspiegellagen eines HQ 100 wurden im Rahmen der Ermittlung des ÜSG im Jahr 2001 durch den IDN berechnet. Diese Werte wurden für die Überarbeitung herangezogen, da sich die wasserwirtschaftlichen Randbedingungen und das Abflussgeschehen im betrachteten Abschnitt des Klosterbaches nicht maßgeblich verändert haben. 3.2 Verhältnisse im Untersuchungsgebiet Für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Klosterbaches in 2004 wurde das Gewässer von der Einmündung der Nienstedter Beeke (Station ), oberhalb der Stadt Bassum bis zur Bundesstraße 322 in Groß Mackenstedt, Gemeinde Stuhr (Station ) durch den IDN berechnet. Die gesamte Berechnungsstrecke betrug rd. 21,5 km. Innerhalb der Ortslage Bassum liegen die ermittelten Hochwasserspiegellagen zwischen HW 100 = NN + 31,41 m oberhalb der Bremer Straße (Station ) und HW 100 = NN + 29,88 m auf Höhe der Ortslage Wichenhausen (Station ) (siehe auch Anlage 1). Mehrere zusammenhängende Siedlungsflächen wurden in der Ortslage aus dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet ausgenommen. Zwischen der Brücke "Bremer Straße" (Station 3+480) und der Straßenbrücke "Am Damm" (Station 3+040) tritt der Klosterbach zu beiden Seiten über die Ufer. Am linken Ufer befindet sich nordöstlich der Bremer Straße ein größerer Siedlungsbereich, der aus der Überschwemmungsfläche ausgegrenzt wurde. 3/5
5 Am rechten Ufer wurde die Siedlungsfläche von der Bremer Straße bis zur Zufahrt "Alter Amtshof" (Gewässerstation 3+800) ebenfalls ausgenommen. Eine weitere potentielle Überschwemmungsfläche stellt der Bereich zwischen den Straßen "Am Damm" und "Lange Straße" dar, die in etwa auf Höhe der Gewässerstation rechts des Klosterbaches liegt. Zusätzlich zu den Siedlungsbereichen innerhalb der Ortslage Bassum wurde beim Festsetzungsverfahren im Jahr 2004 die Fläche der Kläranlage Bassum aus dem Überschwemmungsgebiet ausgegrenzt. Die Kläranlage liegt etwas nördlich des Ortskernes Bassum, oberhalb der "Border Straße" am linken Ufer des Klosterbaches (Gewässerstation ). Die Hochwasserspiegellage an der Kläranlage liegt bei HW 100 = NN + 28,82 m. 3.3 Ergebnisse Die im Rahmen der Überprüfung zwischen Station und Station neu ermittelte Überschwemmungsfläche des Klosterbaches deckt sich weitestgehend mit dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Durch die Anwendung des neuen digitalen Geländemodells DGM5 im 5m-Raster sind leichte Abweichungen im Verlauf der Überschwemmungsgrenze zu erkennen. Vor allem im Bereich der parallel zum Klosterbach verlaufenden Talgräben Hassel und Wichenhausen wurden im Vergleich zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet etwas geringere Überschwemmungsflächen ermittelt. Die ermittelte Überschwemmungsfläche ist im Lageplan (Anlage 2) dargestellt. Die Differenzflächen zwischen dem neu ermittelten und dem festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind im Lageplan "technische Grundlagen" (Anlage 1) dargestellt. Die Ergebnisse in den zuvor ausgegrenzten Siedlungsbereichen und an der Kläranlage werden in Fließrichtung, also entgegen der Stationierung beschrieben. Die Siedlungsflächen zwischen Bremer Straße und der Straße "Am Damm" liegen nach der aktuellen Ermittlung fast vollständig im Überschwemmungsgebiet. Der Straßendamm der Bremer Straße liegt mehr als einen halben Meter oberhalb des Hochwasserspiegels und wirkt damit als Hochwasserbarriere. Von der Bremer Straße zu den angrenzenden bebauten Flurstücken fällt das Gelände deutlich ab. Direkt unterhalb des hochwasserfrei gelegenen Straßendammes ufert der Klosterbach wieder aus und überschwemmt die angrenzenden Flächen. 4/5
6 Links des Gewässers liegen die Flurstücke auf etwa 200 m Breite unterhalb des Hochwasserspiegels und sind demnach Überschwemmungsfläche. Die etwas neuere Einfamilienhausbebauung, die mehr als 200 m vom Klosterbach entfernt liegt, ist höher aufgeschüttet und wird nicht überschwemmt. Am rechten Ufer des Klosterbaches wurde der Straßenzug "Hafter Weg"; "Am Damm" als Grenze des Überschwemmungsgebietes ermittelt. Die Straße "Am Damm" (L 776) verläuft auf einem uneinheitlichen Niveau und wird in teilweise leicht überschwemmt. Die Bebauung auf der flussabgewandten Straßenseite liegt vollständig höher als die Straße und damit auch höher als der Hochwasserspiegel. Die Flurstücke zwischen der Straße "Am Damm" und dem Klosterbach liegen in etwa auf Straßenniveau und sind dem Überschwemmungsgebiet zuzuordnen. Da der Straßenzug "Am Damm", "Hafter Weg" nicht überströmt wird, liegt die Bebauung "Am Damm" und "Lange Straße" vollständig außerhalb der Überschwemmungsfläche. Nördlich der Straße "Am Damm" weist die "Lange Straße" allerdings eine Senke auf. Bei einem Hochwasser > HQ 100, wie im Jahr 1999, kann es dort mit dem Überstauen der Straße "Am Damm" zu größeren Einstautiefen kommen. Das Gelände der Kläranlage wurde im Vergleich zu den im DGM angegebenen Höhen erheblich aufgehöht. Das Gelände steigt heute vom Klosterbach zur Kläranlage stark an. Die Geländehöhen im Bereich der Anlagenbauwerke liegen oberhalb des Hochwasserspiegels. Im Vergleich zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet werden an dieser Position etwas mehr Flächen überschwemmt, die Bauwerke der Kläranlage liegen jedoch sämtlich außerhalb der Überschwemmungsfläche. Anmerkung: Im Jahr 1999 ist am Klosterbach ein extremes Hochwasserereignis aufgetreten. Der Hochwasserspiegel lag bei diesem Ereignis teilweise über den im Jahr 2001 berechneten Werten für ein HQ 100, wie z.b. im Bereich der Straße "Am Damm" und an der Kläranlage. Für das Hochwasserereignis im Jahr 1999 liegt eine umfangreiche Fotodokumentation vor. Aufgestellt: Ingenieur-Dienst-Nord GmbH Oyten, 10. März 2010 Bearbeitet: Dipl.-Ing. Stefan Meyer Dr.-Ing. Jörn Anselm 5/5
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