Gefahrenkarte Hochwasser im Überblick. 25 Jahre. Bachkonzept der Stadt Zürich

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1 im Überblick 25 Jahre Bachkonzept der Stadt Zürich

2 der Stadt Zürich Sihl und Limmat können statistisch gesehen etwa einmal alle 100 Jahre über die Ufer treten. Letztmals geschah dies in der Stadt im Jahr Häufiger geht Hochwassergefahr von den städtischen Bächen aus, insbesondere von den Bächen an Adlisberg, Zürichberg, Hönggerberg und Uetliberg. Hier können schon Regenfälle, wie sie sich einmal in 30 oder weniger Jahren ereignen, zu (wenn auch begrenzten) Schäden führen. Stadt und Kanton in der Pflicht Auf dem gesamten Stadtgebiet befinden sich rund 160 Kilometer öffentliche Gewässer. Probleme treten immer dann auf, wenn sie über die Ufer treten, wenn Hangwasser in Gebäude eintritt oder wenn Verstopfungen von Durchlässen und Einläufen durch Geschiebe und Schwemmholz das Wasser neue, ungeahnte Wege nehmen lässt. Kann das Regenwasser bei heftigen Niederschlägen wegen beschränkter Kapazitäten im Entwässerungsnetz nicht mehr geordnet abfliessen, kann es wegen Rückstaus zu Flutungen von Kellerräumen kommen. Die Kantone sind gemäss rechtlichen Grundlagen verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Städte und Gemeinden sind angehalten, diese mit einer geeigneten Organisation und Massnahmenplanung umzusetzen. Enormes Schadenpotenzial Seit Anfang des letzten Jahrhunderts ist in der Stadt Zürich viel gebaut worden. Das Sachschadenpotenzial wird heute auf drei bis fünf Milliarden Franken geschätzt. Hinzu kämen Kosten und Umtriebe durch Betriebsstörungen und -unterbrüche und den Ausfall oder die Zerstörung der Infrastruktur (Verkehr, Energie, Telekommunikation usw.). Man stelle sich nur vor, was sich abspielen würde, wäre der Zürcher Hauptbahnhof für eine Woche ausser Betrieb. Zusätzlich sind auch Personen gefährdet, die sich in Untergeschossen aufhalten. Wetterglück gehabt Nach 1910 und 1934 war die Stadt Zürich mit grösseren Hochwasserereignissen in neuerer Zeit 1999, 2005, 2007 und im Jahr 2012 konfrontiert. Durch eine sorgfältige Auswertung konnten die Schwachstellen erkannt werden. In der Gefahrenkarte sind sie berücksichtigt. Im Jahr 2005 entging Zürich nur knapp grossen Hochwasserschäden. Wäre damals der Regen statt im Berner Oberland über dem Sihl-Einzugsgebiet niedergegangen, dann hätte die Sihl grosse Teile der Stadt Zürich überschwemmt. Im Überschwemmungsgebiet wären je nach Ausmass des Hochwassers 1500 bis 3600 Gebäude betroffen gewesen. Was tut die Stadt Zürich? Für die kommunalen Bäche ist die Stadt Zürich verantwortlich. Für die Umsetzung hat die Stadt Zürich eine departementsübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Tiefbauamts eingesetzt. Diese Umsetzungsorganisation stimmt die erforderlichen Massnahmen aufeinander ab und koordiniert sie mit dem Kanton. Auf der Basis der Gefahrenkarte wird eine Auslegeordnung von möglichen Massnahmen erstellt. Dazu gehören: Gewässerunterhalt Raumplanerische Massnahmen (Richt- und Nutzungspläne, Baurecht) Förderung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens (Retention) Wasserbauliche Massnahmen an Gewässern (baulicher Hochwasserschutz) Objektschutz im Gebäudebereich Alarm- und Notfallplanung Die Massnahmenbeurteilung soll aus einer Gesamtschau heraus vorgenommen werden. Dabei sollen die Kriterien technische Machbarkeit, Kosten, Wirksamkeit und ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Hornbach am Zürichhorn im Jahr 2005 Nebelbach flutet Bahntrassee im Jahr

3 Im Verwaltungsalltag angekommen Die ist bereits im Verwaltungsalltag der Stadt Zürich angekommen. Mit einem Schreiben wurden alle Grundeigentümer in Gefahrenzonen im Jahr 2011 darüber informiert, dass ihre Liegenschaften in potenziellen Überschwemmungsgebieten liegen. Es wurden grundsätzliche Verhaltensregeln neben allgemeinen Informationen zum Thema mitgeteilt sowie Merkblätter und Broschüren abgegeben. Zudem wurden sie darauf aufmerksam gemacht, dass bei allfälligen Bauvorhaben künftig bestimmte Auflagen zu beachten sind. Das Amt für Städtebau hat eigens dafür Empfehlungen zur baulichen Umsetzung von Hochwasserschutzmassnahmen an Gebäuden entwickelt und herausgegeben. Es werden optimale Lösungen angestrebt, die auch städtebauliche Aspekte mit berücksichtigen. Zudem wurden für besonders sensible Objekte, also spezielle Infrastrukturanlagen und Versorgungseinrichtungen wie Spitäler Sonderrisiken definiert, die zu einer noch gewissenhafteren Beurteilung der meist anspruchsvollen Schutzziele führen. Bei der Beurteilung von Baugesuchen und Projekteingaben wird dem Aspekt Gefährdung durch Hochwasser bereits Rechnung getragen. Neben der Auflagenerteilung in der Bewilligung sind aber auch Beratungsangebote Teil des Genehmigungsprozederes. Gefahrenzonen in der Stadt Zürich Gefahrenkarten enthalten detaillierte Angaben über Ursachen, Ablauf, räumliche Ausdehnung, Intensität und Eintretenswahrscheinlichkeit von Gefahrenprozessen. Sie geben eine detaillierte Übersicht über die Gefährdungssituation anhand von fünf Gefahrenstufen. In der Stadt Zürich dominieren im Überschwemmungsgebiet der Sihl und der Limmat die gelben und gelb-weissen Zonen. Am Fuss des Uetlibergs wie auch am Zürichberg gibt es lokale Gebiete in der blauen Zone. Eine erhebliche Hochwassergefährdung besteht zumeist bei Unterführungen. erhebliche Gefährdung (Verbotsbereich) mittlere Gefährdung (Gebotsbereich) geringe Gefährdung (Hinweisbereich) Restgefährdung (Hinweisbereich) Restgefährdung (Hinweisbereich) Personengefährdung sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden; Zerstörung von Gebäuden möglich. Personengefährdung vor allem ausserhalb von Gebäuden; Schäden an Gebäuden möglich. Kaum Personengefährdung; geringe Schäden an Gebäuden und Sachschaden möglich. Ereignisse mit sehr geringer Eintretenswahrscheinlichkeit. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine oder vernachlässigbare Gefährdung. 3

4 Bauen und Bewilligungen Bei Projekten in roten oder blauen Gefahrenbereichen muss die Bauherrschaft dem Baugesuch die Unterlagen zu geplanten Objektschutzmassnahmen beilegen. Ein Leitfaden «Objektschutznachweis Naturgefahren» unterstützt Sie dabei. Stadt und Kanton prüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen und formulieren die allenfalls notwendigen Objektschutzauflagen. Im gelben oder gelb-weissen Bereich ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen (Selbstdeklaration). Damit erklärt der Bauherr, ob und mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll. Detaillierte Informationen befinden sich im Merkblatt «Bauen im Hochwassergefahrenbereich». Bei speziellen Objekten mit Sonderrisiken können Auflagen analog zur blauen Zone erfolgen. Unter können Sie prüfen, ob Ihre Parzellen betroffen sind. Unter finden Sie alle erwähnten Leitfäden und Merkblätter neben zahlreichen anderen hilfreichen Unterlagen. Bis zu 30 Prozent finanzielle Beiträge der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) an freiwillige Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser (Projektdauer ) sind möglich. Bachprojektportfolio ERZ Entsorgung + Recycling Zürich hat auf Basis der Gefahrenkarte die Risiken für die Gefahrenzonen entlang der Stadtbäche quantifiziert. Schutzziele und priorisierte Massnahmen für die kommunalen Gewässer sind in einem von ERZ erarbeiteten «Bachprojektportfolio » festgelegt. Eine Überarbeitung für den Zeitraum ist schon heute in Vorbereitung. Die darin enthaltenen Planungen zu etwa 40 Vorhaben sind mit den anstehenden Neubau- und Sanierungsprojekten innerhalb des städtischen Kanalisationsnetzes abgestimmt, da auch künftig bei starken Niederschlägen ein Teil des Bachwassers über grosskalibrige Kanäle geführt werden muss. Auch weitere städtische Werke und Fachstellen werden in dieser Planung im Sinne einer Koordination beigezogen. Bei der Umsetzung des Bachprojektportfolios stehen vor allem die Projekte mit einem sehr guten Kosten/Nutzen-Verhältnis im Vordergrund. Mit sorgfältig vorbereiteten Investitionen von etwa fünf Millionen Franken wird ERZ ein Schadenpotenzial in 20-facher Höhe vermeiden können. Riesbach nach dem Unwetter vom 3. Juli 2012 Brandbach unterspült den Weg bei der Ziegelhütte am 3. Juli 2012 Beratung Der Objektschutz liegt in der Verantwortung der Gebäudeeigentümer, wenn bauliche Veränderungen erfolgen bzw. geplant sind und das Hochwasserrisiko dadurch vergrössert wird. Die Nutzung des Gebäudes muss an der entsprechenden Hochwassergefahrenstufe ausgerichtet werden. Falls erforderlich, müssen die nötigen Objektschutzmassnahmen vom Eigentümer getroffen werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich gerade bei Neubauten Überschwemmungsschäden oft mit verhältnismässig geringem Aufwand vermeiden lassen, wenn die Schutzmassnahmen bereits in die Planung und Bauausführung einbezogen werden. Die GVZ unterstützt die Eigentümer und Planer, deren Gebäude sich in der gelben und gelb-weissen Zone befinden, und bietet ihnen eine vorgängige Beratung an. Für Gebäude in der roten und blauen Zone ist die Sektion Beratung + Bewilligung in der Abteilung Wasserbau bei der Baudirektion Anlaufstelle für Auskünfte. Bestehende Gebäude können nachträglich mit gezielten Schutzmassnahmen gesichert werden. Dabei bieten permanent wirkende Massnahmen am Gebäude und in der Umgebung den besten Schutz gegen Überschwemmungen. Aber auch mobile Einrichtungen wie Schutzschilder können den Zweck eines situationsgerechten Hochwasserschutzes erfüllen. Ein bedarfsgerechter, regelmässiger Unterhalt an den Bächen sorgt zudem dafür, dass kritische Situationen wie beispielsweise Verstopfungen von Rechen an Durchlässen nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen können. 4

5 Anlaufstellen Impressionen Weiterführende Informationen erhalten Sie unter folgenden Websites: Hilfreiche Websites Schwamendinger Dorfbach setzt Strassen unter Wasser (3. Juli 2012) Der Sagentobelbach und die Sportanlage Heerenschürli (3. Juli 2012) Hangrutsch entlang des Sagentobelbachs (3. Juli 2012) 5

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