Empfehlungen zur baulichen Umsetzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Empfehlungen zur baulichen Umsetzung"

Transkript

1 Hochwasserschutz Stadt Zürich Empfehlungen zur baulichen Umsetzung Zürich, Stand Mai 2012 Das Amt für Städtebau ist eine Dienstabteilung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich

2 Seite 2 Inhalt 1 Ausgangslage Gebietsausscheidung Schutzkonzepte 5 4 Empfehlungen zur Gestaltung Beratung 7 6 Massnahmen an den Gewässern Veränderung der Gefahrenbereiche. 9 8 Beispiele.. 10 Anhang...16

3 Seite 3 1 Ausgangslage Die Gefahrenkarte Hochwasser zeigt auf, welche Gebiete in der Stadt Zürich von einem möglichen Hochwasserereignis betroffen sind bzw. in welcher Gefahrenstufe sich ein Grundstück befindet. Bei Objekten in den roten oder blauen Gefahrenbereichen hat die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit dem Baugesuch Unterlagen zu vorgesehenen Objektschutzmassnahmen vorzuweisen (Objektschutznachweis) und auf baubehördliche Anordnung hin umzusetzen. In den gelben oder gelb-weissen Gefahrenbereichen ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen. Dem Baugesuch ist eine so genannte Selbstdeklaration beizulegen. Darin erklärt die Bauherrschaft, ob und, wenn ja, mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll 1. Für Objekte mit Sonderrisiken, welche im Rahmen des Masterplans «Hochwasser Stadt Zürich» (in Arbeit) bezeichnet werden, können Auflagen analog zu den blauen Gefahrenbereichen angeordnet werden. Im Baubewilligungsverfahren ist das Amt für Städtebau eine der vernehmlassenden Stellen betreffend gestalterische Einordnung. Dabei ist die Suche nach einer optimierten Lösung sowohl aus städtebaulichen und denkmalpflegerischen wie auch aus hochwasserschutztechnischen Überlegungen anzustreben. Die vorliegenden Empfehlungen bezeichnen Gebiete, in welchen aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht erhöhte Anforderungen gelten, formulieren Empfehlungen für die Anwendung der gängigen Hochwasserschutzkonzepte und verweisen auf das Beratungsangebot im Rahmen der Planung und Projektierung. Im Weiteren wird auf übergeordnete Sanierungsmassnahmen an Gewässern bzw. allfällige zu erwartende Veränderungen der Gefahrenbereiche hingewiesen, und es werden anhand von Beispielen mögliche Lösungsansätze für bauliche Hochwasserschutzmassnahmen aufgezeigt. Weitere Grundlagen und Informationen Auf der Homepage der Stadt Zürich sind weitere Grundlagen und Informationen zum Thema Hochwasserschutz zusammengestellt sowie die relevanten Links zum kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich enthalten: 1 Im Baubewilligungsverfahren erfolgt keine Prüfung und Genehmigung der deklarierten Massnahmen. Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft, geeignete Massnahmen vorzukehren. Bei Hochwasserschäden kann von einer Versicherungsdeckung nur ausgegangen werden, wenn die zumutbaren Objektschutzmassnahmen getroffen wurden.

4 Seite 4 2 Gebietsausscheidung Die jeweiligen Gebiete sind nachfolgend umschrieben sowie im Übersichtsplan «Empfehlungen zur baulichen Umsetzung: Gebietsausscheidung» dargestellt. Erhöhte gestalterische Anforderungen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz und der Bauordnung der Stadt Zürich gelten für alle ausgeschiedenen Gebiete sinngemäss (Erhöhte gestalterische Vorgaben für Arealüberbauungen, Hochhäuser, im Rahmen von Gestaltungsplänen etc.). Bauzonen mit erhöhten städtebaulichen Anforderungen Für Gebiete, welche den Kernzonen und Quartiererhaltungszonen zugewiesen sind, gelten erhöhte städtebauliche und gestalterische Anforderungen. Kernzonen umfassen schutzwürdige Ortsbilder, wie Stadt- und Dorfkerne oder einzelne Gebäudegruppen, die in ihrer Eigenart erhalten oder erweitert werden sollen. Quartiererhaltungszonen umfassen in sich geschlossene Ortsteile mit hoher Siedlungsqualität, die in ihrer Nutzungsstruktur oder baulichen Gliederung erhalten oder erweitert werden sollen. Bei der Ausgestaltung von Hochwasserschutzmassnahmen sind die spezifischen Vorgaben gemäss Bauordnung der Stadt Zürich zu berücksichtigen. Massnahmen sind so zu gestalten und in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen, dass der typische Gebietscharakter insgesamt nicht beeinträchtigt und eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Übrige Bauzonen Die übrigen Zonen umfassen sämtliche Bauzonen der Stadt Zürich, mit Ausnahme der Kernzone und der Quartiererhaltungszone. Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Schutz- und Inventarobjekte Der Übersichtsplan bezeichnet für alle Bauzonen die inventarisierten und geschützten Objekte. Auf diese ist besondere Rücksicht zu nehmen. Sie erfordern aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht erhöhte Anforderungen. Sonderobjekte Für besonders sensible Objekte, die im Rahmen des Masterplans «Hochwasser Stadt Zürich» (in Arbeit) bezeichnet werden, können spezifische Auflagen angeordnet werden.

5 Seite 5 3 Schutzkonzepte In der Hochwasserbekämpfung werden drei Schutzkonzepte unterschieden: Abdichtung Im Falle einer Abdichtung wird das Gebäude im Gefahrenbereich wasserdicht ausgebildet. Wasser tritt bis ans Gebäude heran, kann aber nicht hinein fliessen. Dies kann durch wasserresistente Materialien, Türen und Fenster mit erhöhter Wasserdichtigkeit, erhöhten Öffnungen etc. vorgenommen werden. Mobile oder temporäre Massnahmen sind: Demontierbare Absperrungen, Dämmelemente (Dämmbalken, Waben), Notpumpen, Sandsäcke etc. Abschirmung Beim Schutzkonzept Abschirmung wird das Wasser mittels Barrieren (z.b. Mauer, Erdwall) oder durch Höherlegung des Gebäudes ferngehalten. Bei den Schutzmassnahmen dieser Kategorie ist es wichtig, dass die Umgebung der Liegenschaft ins Schutzkonzept einbezogen wird, damit das Wasser nicht der Nachbarschaft zugeführt wird (Problemverlagerung). Mobile oder temporäre Massnahmen sind: Demontierbare Absperrungen, Dämmelemente, Schlauchsysteme, Sandsäcke oder auch mechanische Vorrichtungen. Nasse Vorsorge Bei der nassen Vorsorge wird davon ausgegangen, dass eine Überschwemmung des Objektes eintreten kann. In diesem Fall müssen die Anlagen im Inneren des Gebäudes oder der Anlage gesichert werden. Dies kann durch angepasste Gebäudenutzung, einer Anordnung der sensiblen Geräte über dem Hochwasserspiegel, Einsatz wasserunempfindlicher Materialien beim Innenausbau oder mit der Sicherung von Anlagen gegen Auftrieb (z.b. Öltank) erfolgen.

6 Seite 6 4 Empfehlungen zur Gestaltung Das Amt für Städtebau empfiehlt - abgesehen von Massnahmen an Flüssen oder Bächen - prioritär objektbezogene Hochwasserschutzmassnahmen vorzusehen (Schutzkonzept Abdichtung). Neben permanenten Massnahmen können auch mobile oder temporäre Massnahmen geprüft werden insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung langfristiger Hochwasserschutzmassnahmen an der Sihl (siehe Ziffer 6). Bei Neubauten, welche gemäss Gefahrenkarte in den blauen Gefahrenbereichen liegen, ist die Ansetzung des Erdgeschosses dahingehend vorzusehen, dass dieses über der massgeblichen Überflutungskote liegt bzw. im Überflutungsbereich ungeschützte Öffnungen vermieden werden. Beim Schutzkonzept Abdichtung stellt insbesondere die Verwendung wasserresistenter Materialien (Türen und Fenster), die Sockelausbildung sowie die Vorsehung/Kombination mit mobilen und temporären Massnahmen ein gangbarer Weg bzgl. Hochwasserschutz im städtischen Kontext dar (Der überwiegende Teil der Überschwemmungsgebiete der Stadt Zürich weist Überflutungshöhen bis 0.25 m auf). Die Höherlegung von Lichtschächten, Eingängen, Einfahrten u. dgl. wird hingegen aus städtebaulicher Sicht als heikel erachtet. Permanente Massnahmen sind sorgfältig zu gestalten. Es ist auf eine diskrete, zurückhaltende Erscheinung zu achten. Die Wahl und Ausgestaltung der jeweiligen Massnahme hängt stets von der entsprechenden Situation ab und ist im Baubewilligungsverfahren im Einzelfall zu prüfen. Das Amt für Städtebau ist frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen (vgl. Ziffer 5). Zu beachten: Das Schutzkonzept Abschirmung wird aus städtebaulicher Sicht als heikel betrachtet. Insbesondere in den Bauzonen mit erhöhten städtebaulichen Anforderungen sind Massnahmen im Freiraum bzw. im Stadtraum zu vermeiden. In den übrigen Bauzonen sind Abschirmungsmassnahmen im Einzelfall zu prüfen. Massnahmen im Freiraum können bei isolierter Betrachtung zu einer Verlagerung des Problems auf benachbarte Grundstücke führen. Es ist deshalb eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bei Neubauten in den blauen Gefahrenbereichen ist die Ansetzung des Erdgeschosses über der massgeblichen Überflutungshöhe vorzusehen, ungeschützte Öffnungen im Überflutungsbereich sind zu vermeiden. Das Schutzkonzept nasse Vorsorge ist sorgfältig mit dem entsprechenden Gebäudebestand bzw. gemeinsam mit der Gebäudeversicherung und den Eigentümern der Gebäude auf das mögliche, zu erwartende Schadenspotenzial abzustimmen. Aufgrund der intensiven Nutzung der Erd- und Untergeschosse in der

7 Seite 7 Stadt Zürich eignet sich dieses Konzept nur für weniger sensible Nutzungen (z.b. Garagen) oder Bauten mit kleinem Schadenpotenzial. Der Einsatz mobiler oder temporärer Massnahmen bedarf einer Hochwasservorwarnung und erfordert schnelles Handeln (Alarm- und Notfallplanung bzw. entsprechendes Einsatzkonzept erforderlich). Im Einflussbereich der städtischen Bäche bietet die Anwendung mobiler oder temporärer Massnahmen keine Sicherheit, da zwischen Gefahrenerkennung und Ereignisbeginn nur sehr wenig oder gar keine Zeit besteht (fehlende Überwachung und Messung von Bächen; kurze Distanzen zwischen Gewässerquelle und Siedlungs- bzw. Gefahrenbereich; steile Topografie). Im Einflussbereich der Sihl und Limmat sowie des Zürichsees sind die Vorwarnzeiten länger, erfordern aber dennoch schnelles Handeln (je nach Ereignis tagsüber oder nachts). 5 Beratung Im Rahmen der Planung und Projektierung bzw. des Baubewilligungsverfahrens beraten das AWEL des Kantons Zürich (rot oder blaue Gefahrenbereiche) sowie die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (gelb oder gelb-weisse Gefahrenbereiche) Bauwillige zum Thema Hochwasserschutz (Massnahmenplanung). Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich berät die Bauwilligen betreffend gestalterische Einordnung und unterstützt bei der Suche nach architektonisch guten Lösungen. (> Sektion Beratung + Bewilligung), Tel (> Prävention Naturgefahren > Überschwemmung), Tel Die Ansprechpartner im Amt für Städtebau sind - je nach Bauzone - die architektonische Beratung oder die praktische Denkmalpflege. (> Architektonische Beratung bzw. Praktische Denkmalpflege), Ansprechpersonen je nach Stadtkreis

8 Seite 8 6 Massnahmen an den Gewässern Langfristiger Hochwasserschutz Sihl Der langfristige Hochwasserschutz Sihl hat zum Ziel, die Stadt Zürich vor Extremhochwasser (500-jährliches Ereignis) zu schützen. Mit der Umsetzung des langfristigen Hochwasserschutzes Sihl werden die Gefahrenbereiche der Sihl grösstenteils aufgehoben bzw. abklassiert, es verbleibt die Restgefährdung (Überlastfall 2, Systemversagen). Der langfristige Hochwasserschutz Sihl wird federführend vom Kanton Zürich geleitet. In einer breit abgestützten Begleitgruppe wurden 2011 zwei Bestkonzepte (Kombilösung Energie und Entlastungsstollen) entwickelt. Der definitive Konzeptentscheid soll 2015 erfolgen. Die Kombilösung Energie könnte innerhalb von 15 bis 20 Jahren umgesetzt werden, das Konzept Entlastungsstollen innerhalb von 8 bis 12 Jahren. Aufgrund der drängenden Schwemmholzgefahr hat der Regierungsrat bereits 2010 einen Projektierungskredit für den Bau eines Schwemmholzrechens in der Sihl genehmigt. Mit einem Rechen kann das Schwemmholz wirkungsvoll zurückgehalten werden, so dass die Gefahr von Verstopfungen verschiedener Brücken und Bauwerke zwischen Langnau-Gattikon und Zürich eliminiert werden kann. Der Schwemmholzrechen soll 2014 bis 2017 gebaut werden. Bäche in der Stadt Zürich Im Rahmen einer von Entsorgung + Recycling Zürich in Auftrag gegebenen Studie wurden für sämtliche Bäche in der Stadt Zürich, von denen bei einem 100- jährlichen Hochwasserereignis eine Gefährdung im Siedlungsgebiet ausgeht, die Ausbauvarianten, die Kosten sowie der verhinderte Schaden bestimmt und die Ausbauvarianten anhand der Kostenwirksamkeit klassifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass mit Massnahmen der Kategorie «Hohe und mittlere Wirtschaftlichkeit» das Risiko durch Überflutungen in Zürich für weniger als 10% der Gesamtkosten bereits um rund zwei Drittel reduziert werden kann. Für die Umsetzung der Massnahmen wurde eine Prioritätenliste erstellt. Bis 2017 soll ca. die Hälfte der Massnahmen mit einer hohen und mittleren Wirtschaftlichkeit umgesetzt sein. 2 Belastung (Abflussmenge), welche die Dimensionierungswerte von Schutzmassnahmen deutlich überschreitet.

9 Seite 9 7 Veränderung der Gefahrenbereiche Neue Erkenntnisse zu Gefahrenereignissen und bauliche Schutzmassnahmen werden für die Beurteilung der Baugesuche entsprechend berücksichtigt. Als massgebliche Überprüfungs- und Projektierungsgrundlagen gilt die im Internet veröffentlichte aktuelle Gefahrenkarte des Kantons Zürich ( bzw. die Naturgefahrenkarte auf dem Kartenportal der Stadt Zürich ( Geplante Hochwasserschutzprojekte und Sanierungsmassnahmen, welche in den nächsten Jahren zu Veränderungen der Gefahrenbereiche führen (vgl. Ziffer 6), können in die Neubeurteilung der Gefahrensituation einfliessen, vorausgesetzt, die Finanzierung ist sichergestellt und eine Projektbewilligung liegt vor.

10 Seite 10 8 Beispiele Abdichtung mit Blechaufsatz (Treppenabgang Parkhaus Gessnerallee, Zürich) Neben permanenten Vorrichtungen wird das Parkhaus durch mobile Massnahmen, welche vor dem Ereignis installiert werden, vor Hochwasser geschützt. Abdichtung Tiefgaragenabfahrt mit Blechaufsatz (Parkhaus Gessnerallee, Zürich)

11 Seite 11 Abdichtung Gebäude mit wasserdichten Fenstern (Rio Bar, Zürich) Abdichtung Gebäude durch wasserdichte Sockelausbildung (Sihlhof, Zürich)

12 Seite 12 Abdichtung Türöffnungen mit Dammbalkensystem (Bahnhof, Winterthur) Permanente, in Gebäudehülle integrierte Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall. Abdichtung Türöffnungen mit Dammbalkensystem (Untertor, Winterthur) Permanente Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall.

13 Seite 13 Abdichtung Gebäudeöffnung mit Dammbalkensystem (Steinberggasse, Winterthur) Permanente Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall. Abschirmung Siedlung durch Mauerelement mit Einlassschiene für Dammbalkensystem (Forchstrasse, Uster)

14 Seite 14 Abdichtung Garage durch ausfahrbares Tor/Klappe (Sihlcity, Zürich) Neben permanenten Vorrichtungen wird das Einkaufszentrum durch mobile Massnahmen (Schlauchsystem), welche vor dem Ereignis installiert werden, geschützt. Abdichtung Gebäude durch wasserdichte Türen (Sihlcity, Zürich)

15 Abschirmung Tiefgarage durch versenkbare Klappe sowie Erhöhung der Stützmauer (Tuggen SZ) Seite 15

16 Seite 16 Anhang - Übersichtsplan Gebietsausscheidung

17 Hochwasserschutz Stadt Zürich Empfehlungen zur baulichen Umsetzung Gebietsausscheidung Übersichtsplan Mai 2012 Schutzkonzepte Nasse Vorsorge Bauzonen mit erhöhten städebaulichen Anforderungen (K, QUEZ) Abdichtung Abschirmung Erhöhte gestalterische Anforderungen Städtebaulich heikel Erhöhte gestalterische Anforderungen Städtebaulich heikel Übrige Bauzonen Inventarisierte Objekte M 1:12' m Stadt Zürich / Amt für Städtebau / Stadtplanung / Lindenhofstrasse 19 / Postfach / 8021 Zürich Tel / Fax / / 07.Juni 2012 / afsnim

Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich

Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich Mobiler Hochwasserschutz für das Sihlcity Zürich Sonderschau Sicherheit 2013, Messe Zürich, 12. November 2013 HWS Sihlcity Gefahrenerkennung Gefährdung auf der Sihl abgewandten Seite Entfernung zur Ausbruchstelle

Mehr

RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH

RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH RISIKOANALYSE UND RISIKOKARTE HOCHWASSER KANTON ZÜRICH Mirco Heidemann MSc ETH Environ.Sc/DAS ETH in Applied Statistics Wissenschaftlicher Mitarbeiter Sicherheitsmesse 10. November 2015 RISIKOKARTE HOCHWASSER

Mehr

AGV Aargauische Gebäudeversicherung. Juli 2012 AKTUELL

AGV Aargauische Gebäudeversicherung. Juli 2012 AKTUELL AGV Aargauische Gebäudeversicherung Juli 2012 Überschwemmungs- UnD HochwasserPrävention So schützen Sie Ihr Gebäude AKTUELL AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau

Mehr

Mobiler Objektschutz ARBEITSHILFE 6. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft

Mobiler Objektschutz ARBEITSHILFE 6. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft 6 ARBEITSHILFE 6 Mobiler Objektschutz A Grundsätze B Begriffe, Vorwarnzeiten, Fliesszeiten, Alarmierung, Messstellen C Notfallplan, Checkliste D Zeitbedarf, Systemwahl Stand 2. Juni 2014 Diese und weitere

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie WAS SIE ÜBER ÜBERSCHWEMMUNG,

Mehr

ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN

ARBEITSHILFEN FÜR UMSETZUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER BEI NEU- UND UMBAUTEN Stand vom 22. August 2011 Diese und weitere Arbeitshilfen finden Sie unter www.naturgefahren.zh.ch. Bei Bedarf werden die Arbeitshilfen aktualisiert und ergänzt. Verbesserungsvorschläge sind willkommen

Mehr

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Modul 3 - Umsetzung M. Zahnd / N. Steingruber, Seite 1 Inhalt Einleitung Integrales Risikomanagement Kantonsaufgaben Gemeindeaufgaben Eigentümer, Bauherrschaft

Mehr

Risikomanagement Naturgefahren

Risikomanagement Naturgefahren Verwaltungsvermögen 10. November 2015, Seite 1 Themen Kurzübersicht Verwaltungsvermögen Risikoscreening Verwaltungsvermögen Sicherheitsniveau 10. November 2015, Seite 2 Die IMMO im Überblick ist eine Dienstabteilung

Mehr

Hochwasser. Vorbeugen. Schützen. Schäden vermeiden

Hochwasser. Vorbeugen. Schützen. Schäden vermeiden Hochwasser Vorbeugen Schützen Schäden vermeiden 2 Mit Überschwemmungen muss man immer rechnen Die zunehmende Versiegelung der Böden in den Siedlungs gebieten hat zur Folge, dass heute bereits ein ört li

Mehr

Stadt am Fluss: Beispiele aus Zürich. Veranstaltungsreihe zur Gestaltung des Ulmer Donauufers 10. April 2008

Stadt am Fluss: Beispiele aus Zürich. Veranstaltungsreihe zur Gestaltung des Ulmer Donauufers 10. April 2008 Stadt am Fluss: Beispiele aus Zürich Veranstaltungsreihe zur Gestaltung des Ulmer Donauufers 10. April 2008 Zürich ist als Stadtraum, als Erholungs- und als Naturraum in vielen Facetten erlebbar. Wasser

Mehr

Schulung Gefahrenkarten Thurgau

Schulung Gefahrenkarten Thurgau Schulung Gefahrenkarten Thurgau Modul 1: Basiswissen Referentin: Martina Zahnd Mai 2014 Inhalt Inhalt Teil 1 1. Überblick Naturgefahren 2. Zum gestern und heute 3. der Gefahrenkartierung 4. Rechtliche

Mehr

Risiken (Umgang mit Gefahren)

Risiken (Umgang mit Gefahren) Risiken (Umgang mit Gefahren) Unterrichtsmaterialien für Sekundarstufe I und II Fach: Mathematik M2 Lernziele Einführung in die mathematische Grösse ahrscheinlichkeit Einführung in die mathematische Grösse

Mehr

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden

Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Bedeutung der Naturgefahrenkarten für die (GVTG) Pflichten der Versicherungsnehmer und der Gemeinden Gefahrenkarten 2013-09 Seite 1 Betroffenheit der GVTG versichert meteorologisch Hagel Sturmwind gravitativ

Mehr

Gemarkung: Flurnummer: mittlere natürliche Geländehöhe: Höhe des grundstücksbezogenen Wasserstands bei HQ 100 : Fließgeschwindigkeit bei HQ 100 :

Gemarkung: Flurnummer: mittlere natürliche Geländehöhe: Höhe des grundstücksbezogenen Wasserstands bei HQ 100 : Fließgeschwindigkeit bei HQ 100 : Auskunftsbogen zur hochwasserangepassten Ausführung bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen im Einzelfall nach 78 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 WHG Antragsteller/in bzw. Bauherr/in Name: Straße,

Mehr

Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden

Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden 8.4.2013 /mz Gemeinde-Vollzugstagung 2013, 21.3.2013, Thurgauerhof Weinfelden Thema Umsetzung Naturgefahrenkarte Beantwortung der offenen Fragen: Gebäudeversicherung 1. Wie kann die Gebäudeversicherung

Mehr

Gesuchs- bzw. Meldeformular Lageranlage für wassergefährdende Flüssigkeiten

Gesuchs- bzw. Meldeformular Lageranlage für wassergefährdende Flüssigkeiten Gesuchs- bzw. Meldeformular Lageranlage wassergefährdende Flüssigkeiten (ausgenommen Baustellentanks mobile Tankanlagen) mit brennbaren Flüssigkeiten bedürfen einer Feuerpolizei. Tank ID AWEL Amt Abfall,

Mehr

Baugesuch. Achtung! Naturgefahren.

Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. Baugesuch. Achtung! Naturgefahren. Gefahren erkennen Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien Begehung der Parzelle : Einschätzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bezüglich Gewässer,

Mehr

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER FRICKTAL

NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER FRICKTAL DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau 09. September 2014 NACHFÜHRUNG GEFAHRENKARTE HOCHWASSER FRICKTAL HOHBÄCHLI TEILÖFFNUNG UND VERLEGUNG IN DER GEMEINDE ZEIHEN

Mehr

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER. 1. Einleitung

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER. 1. Einleitung DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER 1. Einleitung Eine ausführliche Ereignisdokumentation wird

Mehr

IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1.

IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1. FACHTAGUNG ECO-BAU 2014 Workshop 1 IM HÄRTETEST - GEBÄUDE BESTÄNDIG PLANEN Lebenszyklus von Gebäuden Workshop vom 26. September 2014 Begrüssung Martin Jordi Geschäftsbereichsleiter Elementarschaden-Prävention

Mehr

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen

Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 34.13.04 Bericht des Regierungsrats über einen Kredit zum Erwerb des Baurechts auf der Parzelle Nr. 4352, Grundbuch Sarnen 27. Mai 2013 Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsräte Wir unterbreiten

Mehr

Vorschriften (Synopse alt / neu)

Vorschriften (Synopse alt / neu) Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer

Mehr

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus Planungsbericht nach Art. 47 RPV Gemeinde Glarus Stand Vorprüfung und freiwillige Mitwirkung, 28. April 2015 Bearbeitung Beat Suter Marc Schneiter Jasmin Klein dipl.

Mehr

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung

Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bedeutung des Brand- und Elementarschadenpräventionsgesetzes für die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Bernhard Fröhlich Direktor Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Liestal, im Juni 2011 Betroffenheit

Mehr

Hochwasser-Risikokarten für den Risikodialog in den Gemeinden

Hochwasser-Risikokarten für den Risikodialog in den Gemeinden Hochwasser-Risikokarten für den Risikodialog in den Gemeinden Risikoübersicht für den kommunalen Risikodialog im Kanton Schaffhausen Jürg Elsener Metz, Jürg Schulthess, Annemarie Schneider, Christian Willi,

Mehr

Abbildung 1: Ausschnitt Böttstein der Fliesstiefenkarte für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100)

Abbildung 1: Ausschnitt Böttstein der Fliesstiefenkarte für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) GEMEINDENACHRICHTEN VOM 7. März 2011 GEFAHRENKARTE HOCHWASSER IM UNTEREN AARETAL ABGESCHLOSSEN Wie steht es um den Hochwasserschutz in meiner Gemeinde? Diese Frage lässt sich für die Gemeinden Böttstein,

Mehr

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005

Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Hochwasser 2005 Lehren für die RUAG aus dem Grossereignis 2005 Rudolf Müller Projektleiter Referat an der Fachmesse Sicherheit 2015 Altdorf, 12.11.2015 1. Hochwasser 2005; was passierte am 22. / 23. August

Mehr

Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer. Hochwasser/ Oberflächenabfluss

Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer. Hochwasser/ Oberflächenabfluss Leitfaden Objektschutznachweis Naturgefahren Kanton Zürich für Planer, Behörden und Liegenschaftseigentümer Hochwasser/ Oberflächenabfluss Version Kanton Zürich 2010 Impressum Herausgeber Version 1.0 Kanton

Mehr

Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend. Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz

Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend. Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz Stadt Chur Bericht des Stadtrates an den Gemeinderat Nr.4/2009 630.00 Postulat Thomas Hensel und Mitunterzeichnende betreffend Massnahmen für erdbebentaugliche Bausubstanz Antrag Das Postulat sei zu überweisen.

Mehr

Aussenwerbung auf privatem Grund

Aussenwerbung auf privatem Grund Departement Bau Baupolizeiamt Fachstelle Reklamen Neumarkt 4 8402 Winterthur Telefon 052 267 54 03 Fax 052 267 62 78 E-Mail christine.felix@win.ch www.baupolizei.winterthur.ch Aussenwerbung auf privatem

Mehr

OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG

OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG OFFERTANFRAGE FÜR EINE BAUVERSICHERUNG Rahmenvertrag SVW Zürich Versicherungsnehmer / Antragsteller Name / Firma Branche Adresse PLZ Ort / Kanton Ansprechperson Telefon Fax Konto (Bank/Post) ANGABEN ZUM

Mehr

Starkregen Tipps und Hinweise zum Schutz vor Überflutungen

Starkregen Tipps und Hinweise zum Schutz vor Überflutungen Starkregen Tipps und Hinweise zum Schutz vor Überflutungen Starkregen Regenereignisse treten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in bestimmten Zeitabständen auf. Extremereignisse mit Niederschlägen,

Mehr

Solar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz

Solar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz vzgv, Fachsektion Bau und Umwelt, 3. Dezember 2013 Solar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz AWEL, Abteilung Energie Beat Lehmann, Energietechnik 1 Solaranlagen: Typen und Eigenschaften

Mehr

Fenster historischer Bauten

Fenster historischer Bauten Fenster historischer Bauten Wegleitung für Hauseigentümer/, Bauherrschaften, Architekturbüros und Unternehmungen Fenster erfüllen anspruchsvolle Funktionen. Mit ihrer Form, Anordnung und Materialisierung

Mehr

Schutz der Umgebung von Denkmälern

Schutz der Umgebung von Denkmälern Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD Schutz der Umgebung von Denkmälern Grundsatzpapier Referenz/Aktenzeichen 362.64 1. Ziel Jedes Denkmal steht in

Mehr

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes

Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes Das Erdbebenrisiko in der Schweiz und die Massnahmen des Bundes Das Erdbebenrisiko in der Schweiz Mässige bis mittlere Gefahr Die Gefahr von Erdbeben in der Schweiz gilt im weltweiten Vergleich als mässig

Mehr

Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Ratschläge für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Was Sie als (zukünftige) Hausbesitzer wissen müssen und veranlassen können Einleitung Ratschläge für Ihre Sicherheit Im Rahmen der Elementarschadenbearbeitung

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen

Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Anhang 2 Vorlage des Regierungsrats 22.13.03 vom 3. Dezember 2013 Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke vom.. Der Regierungsrat des Kantons

Mehr

BINZ 38 ATTRAKTIVE BÜROFLÄCHEN ZU VERMIETEN OVERVIEW PI - PERFORMANCE

BINZ 38 ATTRAKTIVE BÜROFLÄCHEN ZU VERMIETEN OVERVIEW PI - PERFORMANCE BINZ 38 ATTRAKTIVE BÜROFLÄCHEN ZU VERMIETEN OVERVIEW PI - PERFORMANCE 1 LAGE Zentrale städtische Lage mit Anschluss ans Erholungsgebiet Lage Das Bürohaus «Binz 38» liegt an der Binzstrasse 38 im aufstrebenden

Mehr

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse

Mehr

Scheibenschachen/Aarenau; Kreditantrag für mobile, temporäre Hochwasserschutzmassnahmen

Scheibenschachen/Aarenau; Kreditantrag für mobile, temporäre Hochwasserschutzmassnahmen STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel.062 836 05 13 Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 26. September 2011 GV 2010-2013 /183 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Scheibenschachen/Aarenau;

Mehr

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser

So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser So schützen Sie Gebäude gegen Überschwemmung, Hochwasser und Oberflächenwasser Was Sie über Überschwemmung und Hochwasser wissen sollten Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie ein bestehendes Gebäude wirkungsvoll

Mehr

Merkblatt Bauen am Hang

Merkblatt Bauen am Hang Merkblatt Bauen am Hang Das Merkblatt richtet sich an Bauherrschaft und Planende. Es zeigt im Sinne einer Checkliste und mit Skizzen die wichtigsten inhaltlichen und formalen Anforderungen an das Bauen

Mehr

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien

Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) 1 748.941 vom 24. November 1994 (Stand am 1. Februar 2013) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Mehr

Gebäudeversicherungssystem der Schweiz

Gebäudeversicherungssystem der Schweiz Gebäudeversicherungssystem der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Überschwemmungsschäden Markus Feltscher Direktor der Gebäudeversicherung Graubünden Präsident der Präventionsstiftung der Kantonalen

Mehr

NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR

NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR NATURGEFAHREN IN WINTERTHUR Autoren: Andreas Bertet dipl. Architekt Hauptschätzer und Objektschutzberater GVZ & Claudio Hauser dipl. Bauingenieur ETH/SIA Objektschutzberater GVZ Winterthur, 6. September

Mehr

Stadt Luzern Städtebau

Stadt Luzern Städtebau AB Stadt Luzern Städtebau Merkblatt für Grundeigentümer, Bauherren und Architekten Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen die am meisten gestellten Fragen beantworten, die im Zusammenhang mit Baugesuchen

Mehr

Sturm- und Wasserschäden vermeiden Merkblatt

Sturm- und Wasserschäden vermeiden Merkblatt Sturm- und Wasserschäden vermeiden Merkblatt Umfassender Schutz braucht viele Massnahmen Jedes Element eines Gebäudes und seiner unmittelbaren Umgebung (Garten, Parkflächen, Zufahrten) hat Einfluss darauf,

Mehr

Referent: Joe Habermacher, Reinach AG

Referent: Joe Habermacher, Reinach AG Referent: Joe Habermacher, Reinach AG Persönliche Vorstellung Agenda Ausgangslage Das Ereignis Die Folgen Massnahmen, Ziele, Überraschungen Sanierung Konklusion z.z. Präsident des Aargauischen Feuerwehrverbandes

Mehr

Verdichtung der städtischen Wohnbevölkerung. Swiss Real Estate Institute 64. Gewerbliche Winterkonferenz Klosters 18.01.2013

Verdichtung der städtischen Wohnbevölkerung. Swiss Real Estate Institute 64. Gewerbliche Winterkonferenz Klosters 18.01.2013 Verdichtung der städtischen Wohnbevölkerung Swiss Real Estate Institute 64. Gewerbliche Winterkonferenz Klosters 18.01.2013 Seit 1981 wächst die Schweizer Wohnbevölkerung nur ausserhalb der grossen Städte

Mehr

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung

Mehr

Faktenblatt für Kantons- und Gemeindebehörden Zugang zu den Gefahrenkarten verbessern auch für Eigentümer, Käufer, Mieter, Planer

Faktenblatt für Kantons- und Gemeindebehörden Zugang zu den Gefahrenkarten verbessern auch für Eigentümer, Käufer, Mieter, Planer Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT Plate-forme nationale "Dangers naturels" Plattaforma nazionale "Pericoli naturali" National Platform for Natural Hazards c/o BAFU, 3003 Bern Tel. +41 31 324 17

Mehr

DORFSTRASSE 43 8310 GRAFSTAL ZWEI FAMILIENHAUS

DORFSTRASSE 43 8310 GRAFSTAL ZWEI FAMILIENHAUS DORFSTRASSE 43 8310 GRAFSTAL ZWEI FAMILIENHAUS ORTSBESCHREIBUNG GRAFSTAL LINDAU Gemeinde Lindau Grafstal gehört zur Gemeinde Lindau im Kanton Zürich. Die Gemeinde Lindau liegt zwischen den Städten Zürich

Mehr

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August 891 Antrag des Regierungsrates vom 18. August 2004 4198 Beschluss des Kantonsrates über die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner-Strasse, Winterthur, in das Verwaltungsvermögen

Mehr

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst

Mehr

Privater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur

Privater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur 20.03.2014 Festsetzung durch die Grundeigentümerin am Swiss Healthcare Properties AG Zugerstrasse 74 CH-6340 Baar Unterschrift: Zustimmung

Mehr

Hochwasser Schutzkonzeption Mercedes-Benz Werk Rastatt. Dr. Ing. Wolfgang Winkelbauer 06.12.2007

Hochwasser Schutzkonzeption Mercedes-Benz Werk Rastatt. Dr. Ing. Wolfgang Winkelbauer 06.12.2007 Hochwasser Schutzkonzeption Mercedes-Benz Werk Rastatt Dr. Ing. Wolfgang Winkelbauer 06.12.2007 Agenda Ausgangslage Legal Compliance: gemäß KonTraG Eintrittswahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarten:

Mehr

Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit

Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit Weisung 34 28.03.80 Schulanlage Glärnisch, Ersatz- und Neubau Kindergarten/Hort/Krippe und Schulräume; Projektierungskredit Antrag des Stadtrats an den Gemeinderat 1. Für den Ersatz- und Neubau von Kindergarten/Hort/Krippe

Mehr

E i n f ü h r u n g u n d Ü b e r s i c h t

E i n f ü h r u n g u n d Ü b e r s i c h t E i n f ü h r u n g u n d Ü b e r s i c h t Informationssicherheit in Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl < 4 000 und in privaten Organisationen mit einem Leistungsauftrag wie Alters- und Pflegeheime

Mehr

Kanton Zürich Gemeinde Schwerzenbach PRIVATER GESTALTUNGSPLAN IM VIERI. PLANUNGSBERICHT gemäss Art. 47 RPV

Kanton Zürich Gemeinde Schwerzenbach PRIVATER GESTALTUNGSPLAN IM VIERI. PLANUNGSBERICHT gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Schwerzenbach PRIVATER GESTALTUNGSPLAN IM VIERI PLANUNGSBERICHT gemäss Art. 47 RPV Der Grundeigentümer: Staat Zürich (Beamtenversicherungskasse) c/o Kantonale Liegenschaftenverwaltung

Mehr

Unterflurcontainer auch für Sie?

Unterflurcontainer auch für Sie? Unterflurcontainer Unterflurcontainer auch für Sie? Unterflurcontainer kurz UFC, wie sie in der Stadt Zürich auf öffentlichem Grund eingesetzt werden, bieten auch für privaten Grund zahlreiche Vorteile.

Mehr

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten

Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Lagerung von Reifen und ihren Folgeprodukten Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für die Lagerung

Mehr

Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes

Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Subventionen an Verbesserungen des Brand schut zes Reglement der Gebäudeversicherung Kanton Zürich vom 1. Juni 2007 10.1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Subventionsberechtigung

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft 54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.

Mehr

GR Geschäft Nr. 155 / 2004

GR Geschäft Nr. 155 / 2004 GR Geschäft Nr. 155 / 2004 Stadt Dübendorf A N T R A G des Stadtrates vom 29. Juli 2004 Nr. 123 Beschluss des Gemeinderates betreffend Genehmigung der Bauabrechnung der Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf,

Mehr

Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal

Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal Kanton Zürich Privater Gestaltungsplan Färberei-Areal mit öffentlich-rechtlicher Wirkung gemäss 85 PBG Vorschriften 28. Mai 2009 Die Grundeigentümerinnen: Weidmann Management AG, Thalwil... OCWEN AG, Thalwil...

Mehr

Raum für Ihren Erfolg

Raum für Ihren Erfolg Raum für Ihren Erfolg Herzlich willkommen im InnovationTower! In, nur 25 Fahrminuten westlich vom Zürcher Stadtzentrum, mitten im Schnittpunkt der wichtigsten Verkehrswege der Deutschschweiz, entsteht

Mehr

Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration

Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration Kanton Graubünden Gemeinde St. Moritz Teilrevision Genereller Gestaltungsplan 1:2'500, Bereich Siedlung Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration Planungs- und Mitwirkungsbericht Vom Gemeindevorstand

Mehr

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Friedhofgebäude Schloss/Abklärung Sanierungsbedarf Theater für den Kanton Zürich/Aufführung vom 09.04.2015/Defizitbeitrag

Mehr

Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle

Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2013 Politische Gemeinde 1 Genehmigung des Voranschlags und Festsetzung des Steuerfusses

Mehr

Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser.

Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser. Wenn das Wasser kommt. Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser. Wichtige Informationen und nützliche Tipps für unsere Versicherten. Überschwemmungen und Hochwasser treten immer wieder auf Überschwemmungen

Mehr

EXPOSÉ L 13914. Triftstr. 63A

EXPOSÉ L 13914. Triftstr. 63A EXPOSÉ L 13914 Triftstr. 63A EXPOSÉ NR. L 13914 Bei Rückfragen bitte angeben Ihr Ansprechpartner Jörg Werschnitzky +49 (0)30 90166-1496 GRUNDSTÜCKSBESCHREIBUNG Triftstr. 63A D-13129 Berlin BIM Berliner

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Kredit für den Wettbewerb Umbau und Erweiterung Alte Post

B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Kredit für den Wettbewerb Umbau und Erweiterung Alte Post EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für den Wettbewerb Umbau und Erweiterung Alte Post A. Ausgangslage Masterplan Verwaltungsliegenschaften

Mehr

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände

Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Ingenieur-Stab Fachstelle Lärmschutz Sanierungen Lärmsanierung Staatsstrassen - Bericht Lärmschutzwände Gemeinde: 98 Schleinikon Sanierungsregion: FUR Furttal, Los

Mehr

Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich Käserei-Kreisel, Hofmatt

Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich Käserei-Kreisel, Hofmatt Änderung der baurechtlichen Grundordnung im Bereich Käserei-Kreisel, Hofmatt Das im Zentrum gelegene Hofmatt-Areal wird heute als öffentlicher Parkplatz und als Parkplatz für die Sportanlagen Hofmatt genutzt.

Mehr

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung GEMEINDE GOSSAU ZH Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung (GebVO) Genehmigt vom Gemeinderat am 5. November 05 INHALTSVERZEICHNIS Seite Art. Grundsatz 3 Art. Umfang der öffentlichen

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Entwurf RPD vom 07.01.014 73 Flurreglement vom... Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf 7 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 4. Dezember 1994, der Verordnung

Mehr

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 231.5 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 363 Bekanntmachung des Innenministeriums vom 24. März 2004

Mehr

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Laufenburg STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT Stand 03.12.2010 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 2 5 2 Strassenrichtplan

Mehr

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011 Geschäft 1 Bauabrechnung Zürichseeweg Genehmigung 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung

Mehr

Schattenseiten der Natur

Schattenseiten der Natur Objektschutz Naturgefahren Schattenseiten der Natur Gefahrenkarten und ihre Bedeutung Über die Zusammenhänge und Bedeutung der Gefahrenkarten sowie ihre Umsetzung in der Naturgefahrenprävention ASSEKURANZ

Mehr

GEMEINSAM ZUM ZIEL. Die Zielvereinbarung. Der innovative Weg zu mehr Energieeffizienz. Für Energie-Grossverbraucher im Kanton Zürich.

GEMEINSAM ZUM ZIEL. Die Zielvereinbarung. Der innovative Weg zu mehr Energieeffizienz. Für Energie-Grossverbraucher im Kanton Zürich. GEMEINSAM ZUM ZIEL Die Zielvereinbarung. Der innovative Weg zu mehr Energieeffizienz. Für Energie-Grossverbraucher im Kanton Zürich. EINE BESTECHENDE IDEE Eine Zielvereinbarung mit der kantonalen Baudirektion

Mehr

Der Naturgefahren-Newsletter. Ausgabe 01/15

Der Naturgefahren-Newsletter. Ausgabe 01/15 Der Naturgefahren-Newsletter Ausgabe 01/15 INHALT Ausgabe 01/2015 3 Vorwort Martin Jordi 4 Automatische Hagelvorwarnung 5 Hochwassertagung Wangen a. A. 6 Leben mit Lawinen 7 Neue Einträge ins Hagelregister

Mehr

Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren

Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren Kanton Bern Arbeitsgruppe Naturgefahren Schutzziele bei gravitativen Naturgefahren 8. September 2010 1. Idee und Adressaten 1.1. Erläuterung der Risikostrategie des Kantons Bern vom 2005 In der Risikostrategie

Mehr

In schneearmen Gebieten zählt das Anbringen von Schneefanggittern oder besonderen Schutzvorrichtungen zur Verhinderung eines Abgangs einer

In schneearmen Gebieten zählt das Anbringen von Schneefanggittern oder besonderen Schutzvorrichtungen zur Verhinderung eines Abgangs einer Die Verantwortlichkeit des Betreuers für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten der vom Betreuten vermieteten Wohn- und Geschäftsräumen bei Gefahr von Dachlawinen Der Betreuer steht dem Betreuten

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Ratgeber. Schützen Sie Ihre Immobilie vor den Folgen von Starkregen

Ratgeber. Schützen Sie Ihre Immobilie vor den Folgen von Starkregen Ratgeber Schützen Sie Ihre Immobilie vor den Folgen von Starkregen 2 Vom Regen in dietraufe Kurzer Schauer oder Wolkenbruch? Meteorologen können zwar (mehr oder weniger zuverlässig) die Regenwahrscheinlichkeit

Mehr

Stadt Liestal. Arealentwicklung Postareal und Allee - Studienauftrag; Kreditbewilligung mit Sondervorlage. Kurzinformation

Stadt Liestal. Arealentwicklung Postareal und Allee - Studienauftrag; Kreditbewilligung mit Sondervorlage. Kurzinformation Stadt Liestal Stadtrat DER STADTRAT AN DEN EINWOHNERRAT 20151187 Arealentwicklung Postareal und Allee - Studienauftrag; Kreditbewilligung mit Sondervorlage Kurzinformation Arealentwicklunq Postareal und

Mehr

Immobilien im Kanton Thurgau: Ihr neuer Standort

Immobilien im Kanton Thurgau: Ihr neuer Standort Seite 1/10 Immobilien im Kanton Thurgau: Ihr neuer Standort Suchen Sie für Ihr Unternehmen die passende Immobilie im Kanton Thurgau? Unabhängig davon, was ihre Bedürfnisse sind, im Thurgau werden Sie fündig

Mehr

Fahrplanverfahren 11-12

Fahrplanverfahren 11-12 Fahrplanverfahren 11-12 Vorgaben des ZVV für die marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen (MVU) Ein Blick zurück Fahrplanverfahren 07-08: Ausbau S-Bahn und Feinverteiler e e für rund 16 Mio. Fr. Änderungen

Mehr

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden

Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Richtlinien für Präventionsmassnahmen gegen Elementarschäden Richtlinien für Ihre Sicherheit Im Rahmen der Elementarschadenbearbeitung stellt die GVB immer wieder fest, dass oft neu erstellte oder umgebaute

Mehr

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung

Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen Gebäudeschätzung Basis für eine einheitliche Gebäudeversicherung Gesetzliche Grundlagen Diese Broschüre dient der Information der Kundinnen und Kunden

Mehr

Phosphorrückgewinnung aus Abwasser:

Phosphorrückgewinnung aus Abwasser: Kanton Zürich Amt für Abfall, Wasser, Luft und Energie (AWEL) Phosphorrückgewinnung aus Abwasser: Strategie und Umsetzung im Kanton Zürich Dr. Leo S. Morf i-net Technology Event «Rückgewinnung von Phosphor

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel

Mehr

Inventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung

Inventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Archäologie und Denkmalpflege Kantonale Denkmalpflege Inventarisation Inventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung

Mehr

Kinderkrippen und -horte

Kinderkrippen und -horte Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Kinderkrippen und -horte Auszug der wichtigsten im Normalfall geltenden feuerpolizeilichen Anforderungen für den Ausbau von Kinderkrippen und

Mehr

A UTC Fire & Security Company CO 2. -Feuerlöschanlagen

A UTC Fire & Security Company CO 2. -Feuerlöschanlagen A UTC Fire & Security Company -Feuerlöschanlagen Löschtechnik Kohlendioxid (CO ( ) ist 2 ) ist ein ein farbloses, geruchloses und und elektrisch nicht nicht leitendes Gas. Gas. Um Um Leckagen an an CO

Mehr

Energiegesetz Art. 18a Grossverbraucher Die drei Vollzugsvarianten: Beschrieb und Entscheidungshilfe

Energiegesetz Art. 18a Grossverbraucher Die drei Vollzugsvarianten: Beschrieb und Entscheidungshilfe Service de l'énergie SdE Amt für Energie AfE Bd de Pérolles 25, Case postale 1350, 1701 Fribourg T +41 26 305 28 41, F +41 26 305 28 48 www.fr.ch/sde Energiegesetz Art. 18a Grossverbraucher Die drei Vollzugsvarianten:

Mehr

Konzept für die Erstellung und den Betrieb von. mit Fotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen.

Konzept für die Erstellung und den Betrieb von. mit Fotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen. Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt Immobilien Basel-Stadt Konzept für die Erstellung und den Betrieb von Fotovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen auf Gebäuden des Kantons Basel-Stadt 1 Ausgangslage

Mehr