Abbildung 1: Ausschnitt Böttstein der Fliesstiefenkarte für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100)
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- Alke Hauer
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1 GEMEINDENACHRICHTEN VOM 7. März 2011 GEFAHRENKARTE HOCHWASSER IM UNTEREN AARETAL ABGESCHLOSSEN Wie steht es um den Hochwasserschutz in meiner Gemeinde? Diese Frage lässt sich für die Gemeinden Böttstein, Döttingen, Klingnau, Leuggern, Mandach, Mönthal, Oberbözberg, Remigen, Riniken, Rüfenach, Unterbözberg, Untersig- genthal, Villigen und Würenlingen jetzt beantworten. Für das Gebiet entlang der Aare von Villigen bis Klingnau sowie das Einzugsgebiet der Zuflüsse Schmittenbach und Guntenbach wurde eine Gefahrenkarte Hochwasser erstellt. Sie steht auf den Gemeindeverwaltungen sowie auf der Website des Kantons Aargau zur Verfügung und muss bei Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden. Vorbeugen und Schäden reduzieren sind die Ziele des gesamtheitlichen Hochwassermana- gements im Kanton Aargau. Zu diesem Zweck muss man die vorhandene Gefährdung kennen, n, um mit diesem Wissen Personen und Sachwerte vor Hochwasser schützen zu können. Die Gefahrenkarte Hochwasser zeigt auf, wo Siedlungsgebiet durch Überflutungen gefährdet ist. Gestützt auf den vorhandenen Ereigniskataster und ergänzt mit Erfah- rungen aus den Gemeinden, wurden die potenziellen Schwachstellen aufgenommen und vermessen. Wo ein Gerinne oder Durchlass zu klein ist, tritt Wasser über die Ufer. Diese Überflutungsflächen und die entsprechenden Fliesstiefen wurden zum grössten Teil mit Computersimulationen tionen berechnet. Die Resultate sind in den Fliesstiefenkarten dargestellt, welche für ein dreissig-, hundert- und dreihundertjährliches Hochwasserereignis (HQ30, HQ100, HQ300) sowie ein Extremereignis (EHQ) erstellt wurden. Abbildung 1: Ausschnitt Böttstein der Fliesstiefenkarte für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) Gemeinde Untersiggenthal Gemeinderat, Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal, Ihr Kontakt: Gemeindekanzlei, Telefon , Telefax ,
2 Die Gefahrenkarte wird aus den Fliesstiefenkarten hergeleitet. Rote Flächen bedeuten erhebliche Gefährdung und bezeichnen Gebiete mit Überflutungstiefen über 2 Metern. Die blauen Flächen mit mittlerer Gefährdung werden im Wesentlichen durch häufige Überflu- tun-gen (bis HQ30) verursacht. Die gelben Flächen mit geringer Gefährdung entstehen durch die Überflutungen bei HQ100 und HQ300; die gelb/weissen Flächen durch diejenigen bei EHQ. Abbildung 2: Gefahrenkarte, Ausschnitt Böttstein Die Schutzdefizitkarte stellt dar, welche Gebiete innerhalb des Siedlungsgebiets das kantonale Schutzziel vor einem hundertjährlichen Hochwasser nicht erreichen und wo entspre- chender Handlungsbedarf besteht. Die Massnahmenplanung zeigt auf, wie einem Schutz- defizit begegnet werden kann. Die zu treffenden Massnahmen müssen verhältnismässig sein; ein absoluter Hochwasserschutz aller Gebiete ist weder technisch noch wirtschaftlich möglich. In bereits überbauten Baugebieten reichen vorsorgliche raumplanerische Masshier braucht es entsprechende wasserbauliche Massnahmen. Umgekehrt genügen wasserbauliche Massnahmen allein nicht für den angestrebten nahmen allein nicht aus Hochwasserschutz. Neu- und Umbauten in bereits erschlossenen Bauzonen mit einem Schutzdefizit müssen deshalb hochwassersicher gebaut werden. Bei solchen Projekten ist zusammen mit den Baugesuchsunterlagen von der Bauherrschaft ein Hochwasserschutz- nachweis (HWSN) ein-zureichen. Ein entsprechendes Formular kann auf der Website der Aargauischen Gebäude-versicherung (AGV) heruntergeladen werden. Seite 2
3 Abbildung 3: Schutzdefizitkarte, Ausschnitt Böttstein Bestehende und neue Bauten schützen Zum so genannten Objektschutz gehört etwa, dass Gebäudeöffnungen wie Hauszugänge, Fensteröffnungen, Tiefgaragen-Zufahrten und Lichtschächte ausreichend erhöht oder wasserdicht serdicht ausgeführt werden. Potenziell gefährliche Anlagen wie Öltanks sind zu sichern und sensible Nutzungen in Untergeschossen auszuschliessen. In gewissen Fällen kann es für den Hochwasserschutz auch sinnvoll sein, Terrainanpassungen vorzunehmen. Die dabei entstehenden baurechtlichen Probleme wegen grösserer Gebäudehöhen oder redu- zierter Geschosszahlen können mit ergänzenden Bestimmungen in der Bau- und Nutzungsordnung für die betroffenen Gebiete speziell geregelt werden. Hierfür ist jede Ge- meinde im Rahmen ihrer Nutzungsplanung verantwortlich. Im Weiteren hilft die Fachstelle Elementarschadenprävention ention der Aargauischen Gebäude- versicherung (AGV) mit, Bauherren zu beraten und die raumplanerisch notwendigen Objektschutzmassnahmen um- und durchzusetzen. Mit der Möglichkeit, bei bestehenden Bauten finanzielle Beiträge an bauliche Objektschutzmassnahmen n zu sprechen, kann die AGV dem wirksameren Hochwasserschutz durch Objektschutz zu einem rascheren Durch- bruch verhelfen. Seite 3
4 Unterlagen online verfügbar Die Unterlagen zur Gefahrenkarte Hochwasser und ergänzende Informationen sind auf den Gemeindeverwaltungen und wie folgt im Internet verfügbar: Gefahrenkarte online auf Originaldokumente (technische Unterlagen und Karten als pdf-dokumente) auf > Themen > Gefahrenkarte Formulare 'Hochwasserschutznachweis' und 'Beitragsgesuch für Objektschutzmass- nahmen' der Aargauischen Gebäudeversicherung auf > Prävention > Elementarschaden > Dokumente Merkblätter und Arbeitshilfen auf > Publikationen > Gefahrenkarte Weitere Auskünfte erteilen: Bei allgemeinen Fragen zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser: Eva Kämpf, Pro- jektleiterin Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser, Departement Bau, Verkehr und Um- welt, Abteilung Landschaft und Gewässer, 5001 Aarau, Tel , Bei konkreten Fragen zu Objektschutzmassnahmen oder Hochwasserschutznachweis: Fachstelle Elementarschadenprävention, Aargauische Gebäudeversicherung, 5001 Aarau, Tel , Verstellverbot von Bienen Als unterstützende Massnahme einer vorsorglichen Bekämpfungsstrategie gegen die gemeingefährlichen Bakterienkrankheit Feuerbrand wurde 1996 erstmals Beschränkungen zum Verstellen von Bienen in der Praxis eingeführt. Mit den verfügten Massnahmen soll verhindert werden, dass Feuerbrand aus Gebieten mit Befall in befallsfreie Gebiete getragen wird. Das sprunghafte Auftreten und die räumlich Ausbreitung von Feuerbrand ma- chen eine jährliche Neubeurteilung der Situation nötig. Dabei wird die Krankheitsverbreitung in den letzten Jahren berücksichtigt. Von der zeitlichen Beschränkung für das Verlen von Bienen sind diejenigen Gemeinden betroffen, in denen im Vorjahr Feuerbrand- befall aufgetreten war, sowie genügen n grosse Schutzzonen um diese Gemeinden herum. Die Gemeinde Untersiggenthal ist im diesem Jahr ebenfalls vom Verstellverbot von Bienen betroffen. Sämtliche Imker wurde bereits mit einem separaten Schreiben stellen informiert. Prämienverbilligung für 2012 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, können für das Jahr 2012 wiederum Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung beantragen. Das Kantonale Steueramt hat alle Personen ermittelt, die auf Grund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch haben. Diesen Personen wurde das Antragsformular per Post zugestellt. Weitere Formulare liegen ab sofort im 1. Stock der Gemeinde- verwaltung auf. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Mai 2011 bei der SVA- Gemeindezweigstelle eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden von der Sozialversicherungsanstalt konsequent abgewiesen. Dem Antrag müssen die Kopien der letzten definitiven und rechtskräftigen Steuerveranlagung eranlagung und der Krankenkassen-Police Seite 4
5 vom (keine Prämienübersichten) für jede auf dem Formular aufgeführten Person beigelegt werden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus (Vor- und Rückseite) und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei. So helfen Sie uns, Ihren Antrag so rasch als möglich weiterzuleiten. Die SVA-Gemeindezweigstelle erteilt gerne Auskünfte. Weitere Informationen und eine Online-Berechnung finden Sie auch unter (individuelle e Prämienverbilligung). Wer nach dem 31. März 2010 bis 31. Dezember 2010 im Kanton Aargau Wohnsitz genommen hat und in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt kann den Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2011 noch bis 31. März 2010 geltend machen. Dazu benötigen Sie die KK-Policen 2010 und die letzte definitive Steuerveranlagung. Baubewilligungen Nach erfolgter Gesuchsprüfung hat der Gemeinderat folgende Baubewilligungen erteilt: Antonio und Brigitte Palandra, Untersiggenthal, Bau eines Hundezwingers beim Ge- bäude Nr. 1831, Parzelle 3057, Weinbergstrasse 3a ZSO Wasserschloss Besser vorbereitet auf künftige Hochwasser ZSO Wasserschloss besichtigte gefährdete Gebäude Die Hochwasser-Ereignisse in den Jahren 1999, 2005 und 2007 haben im Bereich des Wasserschlosses zu etlichen Schäden und Einsatzstunden der Behörden und Wehrdienste geführt. Es ist absehbar, dass es in nächsten Jahren wieder ähnliche Hochwasser- Situationen geben wird. Um der Bevölkerung bessere Unterstützung bieten zu können, traf sich am Montag, 28. Februar, die Zivilschutzorganisation Wasserschloss mit allen Partnern des regionalen Bevölkerungsschutzes. Ziel war, dass die verantwortlichen Einsatzkräfte die bekannten neuralgischen Punkte bei Überschwemmungen besser kennen lernen und künftige Einsätze schon jetzt optimieren können. Ruedi Sommerhalder hat langjährige Erfahrung und gute Ortskenntnisse im Stroppelareal bei Untersiggenthal. Er gab einen Einblick in die geschichtsträchtige Industrieanlage und schilderte die Problematik bei einem Hochwasser. Als Mitinitiant für die Aufwertung des Industrieareal Stroppel, konnte er bereits diverse bauliche Massnahmen vorantreiben, um der Situation besser vorzubeugen. Immer wieder unter Wasser steht auch das BAG-Areal in Vogelsang. Laut Marco Costa, er ist Arealwart beim HEKS-Lernwerk, entstehen die meisten Probleme hier durch den hohen Druck des Grundwassers, der zu überfluteten Kellerräumen führt. Erschwerend kommt dazu, dass die Leitungsführung der Kanalisation nicht dokumentiert ist, was ein frühzeitiges Intervenieren erschwert. Dies tun jeweils auch Schaulustige entlang der Limmatstrasse und auf dem Areal, welche die Einsatzkräfte stark behindern oder gar von der Bewältigung ihren Aufgaben abhalten. Daniel Wernli, Kommandant der Feuerwehr Gebenstorf-Turgi, wies auf weitere neuralgische Punkte in den Gemeinden Turgi und Gebenstorf hin. Das nahe der BAG gelegene Seite 5
6 Abwasserpumpwerk an der Aarestrasse wurde immer wieder überflutet und ist deshalb baulich besser geschützt und ausgebaut worden. In Turgi ist der Oberwasserkanal des Limmatkraftwerks an der Spinnereistrasse erhöht worden, da auch hier das Areal immer wieder überschwemmt wurde. In Gebenstorf gehört das Pumpwerk Schächli zu den am häufigsten betroffenen Objekten. Auch hier wurde mit baulichen Massnahmen erreicht, dass die Anlage auch bei Hochwasser funktioniert. Mit den gewonnenen Einsichten ist es der Führung der ZSO Wasserschloss möglich, die vorliegenden Unterlagen und geplanten Massnahmen bezüglich Gefährdung bei Hochwas- ser auf den neuesten Stand zu bringen und damit der Bevölkerung bestmöglichen Schutz zu garantieren. Seite 6
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