Amt für Umwelt Thurgau

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1 Programmvereinbarung Schwerpunkte Bund und Kanton

2 Handbuch BAFU 4. Programmperiode seit der Einführung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) Neues Subventionsmodell zwischen Bund und Kantonen Hat sich bewährt M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 2

3 Wieso ein Handbuch? Vollzugshilfe für Gesuchsteller Konkretisierung der Praxis des BAFU als Vollzugsbehörde in: - formeller Hinsicht - materieller Hinsicht Erforderliche Gesuchsunterlagen Erforderliche Nachweise zu Erfüllung der materiellen rechtlichen Anforderungen / Themen / Recht / Fachinformationen / Programmvereinbarungen im Umweltbereich / Handbuch Programmvereinbarungen im Umweltbereich M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 3

4 Handbuch BAFU M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 4

5 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 5

6 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Raumplanerische Umsetzung der Gefahrenkarten Erarbeitung von Risikounterlagen und Notfallplanungen Gezielte Ergänzung von Gefahrengrundlagen Erhebung des Schutzbautenkatasters Prioritäre Aufgabe: Aufbau des Schutzbautenkatasters für das Schutzbautenmanagment M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 6

7 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Verstärkung des Vollzugs der ökologischen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte Projekte MÜSSEN gewährleisten, dass natürliche Funktionen und ein Mindestmass an Eigendynamik im Gewässerraum wiederhergestellt werden. Wir arbeiten daran M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 7

8 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Umsetzung integrales Risikomanagement: Strategisches Konzept mit dem versucht wird, den Schutz vor Naturgefahren mit einer optimierten Kombination von aufeinander abgestimmten Massnahmen angehen. Umsetzung des IRM in den Gemeinden M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 8

9 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Umsetzung integrales Risikomanagement: Aktualisierte Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarten, Gefahrenhinweiskarten, Gefahrenbzw. Ereignis- und Schutzbautenkataster) sowie Risikogrundlagen bilden eine unabdingbare Voraussetzung für das IRM. Umsetzung des IRM in den Gemeinden M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 9

10 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Anforderungen an Projekte Für die Planung von Massnahmen werden Massnahmenziele festgelegt. Diese orientieren sich an den differenzierten Schutzzielen. Der Überlastfall sowie das Restrisiko sind ausgewiesen. Weitere Anforderungen sind im Anhang des PV- Handbuchs zu finden. M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 10

11 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Anhang PV Handbuch M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 11

12 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Anhang PV Handbuch M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 12

13 Schutzbauten und Gefahrengrundlagen Anhang PV Handbuch M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 13

14 Revitalisierungen M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 14

15 Revitalisierungen Seit 2011 sind die Kantone zur Revitalisierung der Gewässer verpflichtet. Sie müssen sie planen und einen Zeitplan für die Umsetzung festlegen (Art. 38a GSchG) Umsetzung = Mehrgenerationenaufgabe Prioritäre Aufgabe: strategische Revitalisierungsplanung stehender Gewässer nach Art. 41d Abs. 2 GSchV M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 15

16 Revitalisierungen Strategische Revitalisierungsplanung stehender Gewässer: Bis Ende 2021 Entwurf an BAFU Bis Ende 2022 Verabschiedung Ab 2025 werden Subventionen für Revitalisierungen an stehenden Gewässern nur gewährt, wenn diese Planung vorliegt M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 16

17 Revitalisierungen Schwerpunkte: Erhebung Ökomorphologie von Fliessgewässern (Erst- und Nacherhebung) Erhebung Ökomorphologie der Ufer von stehenden Gewässern (Ersterhebung für strat. Revit.-Planung) Erfolgskontrolle (Umsetzungs- und Wirkungskontrolle) Datenhaltung Revitalisierungsprojekte M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 17

18 Revitalisierungen Die ökologischen Ansprüche an Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte sind grundsätzlich gleich (Art. 37 Abs. 2 GSchG = Art. 4 Abs. 2 WBG) Zuordnung der Finanzmittel (= Anteil Bund und Kanton) aufgrund der vorliegenden Defizite M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 18

19 Revitalisierungen *) Defizite in beiden Bereichen = Hochwasserschutzprojekt, mit Zusatzfinanzierung nach GSchG. Voraussetzung dafür ist eine Erhöhung des Gewässerraums oder eine Erweiterung des Projektperimeters M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 19

20 Revitalisierungen Anforderungen an Grundsubvention: Anforderungen an Gewässerraum: M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 20

21 Revitalisierungen Anforderungen an Projekte Für die Erhebung von Grundlagen Für den Gewässerraum (Bestimmung, Gestaltung, Bewirtschaftung, eigendynamische Entwicklung) Für die ökologischen Aspekte (Ökomorphologie, Vernetzung, Geschiebe). M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 21

22 Revitalisierungen Anforderungen an Projekte Für die Umsetzung (ökologische Baubegleitung, Neobiota, Konzept Erfolgskontrolle, Konzept Unterhalt, Konzept Naherholung) Berücksichtigung Hochwasserschutz (differenzierte Schutz- und Massnahmenziele, Überlastfall, Restrisiko ausgewiesen) M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 22

23 Revitalisierungen Anhang PV Handbuch M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 23

24 Revitalisierungen Anhang PV Handbuch M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 24

25 Handbuch Programmvereinbarungen Weitere Anforderungen sind im Anhang des PV-Handbuchs zu finden Unterscheiden zwischen - Einzelprojekten - kleinen PV-Projekten - grossen PV-Projekten Wir arbeiten daran M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 25

26 Wichtige Aufgaben für Periode Aufbau des Schutzbautenkatasters für das Schutzbautenmanagement Verstärkung des Vollzugs der ökologischen Anforderungen an Hochwasserschutzprojekte Umsetzung des IRM in den Gemeinden strategische Revitalisierungsplanung stehender Gewässer Einführung Erfolgskontrolle Anforderung an die Projekte erfüllen M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 26 Wir arbeiten daran

27 Herzlichen Dank für Eure Aufmerksamkeit M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 27

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