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1 reden miteinander Deutsch lernen in Salzburg Kursanbieter und Kurse

2 2 Vorwort Menschen mittels Sprache verbinden Stadt und Land Salzburg bieten Kindern, Jugendlichen, Frauen und Männern unterschiedlichster Herkunft, Sprache und Kultur eine neue oder auch zweite Heimat. Die deutsche Sprache ist wichtig, um in unserem Land gut ankommen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Im Alltag, im sozialen Umfeld, in der Ausund Weiterbildung, im Zusammenleben und in der Arbeitswelt Sprache ist der Schlüssel zur Verständigung. Die Broschüre bietet einen guten Überblick über Grundlegendes zum Thema Sprache, aber auch Unterstützung wie und wo Sprachkurse gebucht werden können. Deutsch ist unsere verbindende Sprache. Gleichzeitig ist es mir aber auch ein großes Anliegen, dass Erstsprachen gut erlernt und Mehrsprachigkeit gefördert werden. Ich wünsche daher allen Lernenden viel Erfolg bei den Kursen. Martina Berthold Landesrätin für Erwachsenenbildung, Migration und Chancengleichheit

3 PER MAUSKLICK ZUM GEWÜNSCHTEN THEMA 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Deutsch lernen und fördern Sprachgutschein des ÖIF - Österreichischer Integrationsfonds 06 Bildungscheck des Landes Salzburg 07 AMS - Arbeitsmarktservice Salzburg 08 Land Salzburg - Fachreferat Migration 09 Grundlagenwissen Integrationsvereinbarung 12 Europäischer Referenzrahmen für Sprachen 13 Einführung und Übersicht 19 Tipps zur Buchung von Deutschkursen 20 Rund um die Prüfung Anerkennung von Zeugnissen 24 Kursträger im Land Salzburg Kursanbieter im Überblick 27 American International School Salzburg 28 Berlitz 29 BFI - Berufsförderungsinstitut Salzburg 30 bit - Schulungszentrum GmbH 31 Deutsch Studio Salzburg 32 die Berater 33 Inlingua Salzburg 34 Internationale Sprachkurse GmbH 35 Lerncenter Progredere 36 Lernhilfe Oberndorf-Laufen 37 Lernstudio Schaller 38 LingIn-Tace 39 The English Center 40 Universität - Institut Germanistik 41 Universität - Sprachenzentrum 42 Verein menschen.leben 43 Verein VIELE 44 VHS - Volkshochschule Salzburg 45 WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut 46 Wichtige Links / Spezialkurse 47 AMS BFI bzw CEFR DIK DaF DaZ dh DTÖ ELL EU exkl GER idr IK inkl isd IV ivm Min NAG LCCI lfd ÖIF ÖSD sog TN UE UNI WTB WIFI Wo zb Arbeitsmarktservice Berufsförderungsinstitut beziehungsweise Common European Framwork of Reference for Languages Deutsch-Integrationskurs nach Vorgaben der IV Deutsch als Fremdsprache Deutsch als Zweitsprache das heißt Deutsch-Test für Österreich European Language Licence Einzelunterricht exklusive Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen in der Regel Integrationskurs inklusive im Sinne des/der Integrationsvereinbarung in Verbindung mit Minuten Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Internationales Sprachenzertifikat laufende Österreichischer Integrationsfonds Österreichisches Sprachdiplom Deutsch sogenannte Teilnehmer / Teilnehmerinnen Unterrichtseinheit Universität Weiterbildungs-Testsysteme GmbH Wirtschaftsförderungsinstitut Woche(n) zum Beispiel

4 Nelsen Sampaio, Brasilien 4Nur der Dialog öffnet die Türen zum Anderen und zu den Anderen. Das gilt für beide Seiten. Denn auch der Einheimische ist dem Fremden ein Fremder und der Fremde dem Fremden ein Fremder. Das Gespräch bedarf aber der Sprache, um ins Gespräch zu kommen.

5 5 Deutsch lernen und fördern Ich beherrsche die deutsche Sprache, aber sie gehorcht nicht immer. (Alfred Polgar)

6 6 Sprachgutschein des ÖIF ÖIF Österreichischer Integrationsfonds Wien, Schlachthausgasse 30 Linz, Dametzstraße 2-4 Salzburg, Ernst-Thun-Str. 6 Innsbruck, Maria-Theresien- Straße 49a Graz, Reitschulgasse Di, Do 8:30-12:30 Uhr salzburg@integrationsfonds.at Der ÖIF unterstützt als moderner Integrationsdienstleister erfolgreiche Integration in ganz Österreich. Die Bandbreite reicht von Beratungen, Bildungsmaßnahmen, berufliche Qualifizierung, aber auch Sprachförderung durch den Sprachgutschein des ÖIF. Anspruch auf den Gutschein. Anspruch auf den Sprachgutschein des ÖIF haben im Prinzip nur Familienangehörige aus einem Drittstaat mit einem Aufenthaltstitel. Nähere Ausführungen zu den Anspruchsberechtigten finden sich auf der Homepage des ÖIF: Unter den Begriff Familienangehöriger fallen nur Ehepartner oder eingetragene PartnerInnen (über 21 Jahre) und die ledigen minderjährigen Kinder. Höhe des Sprachgutscheins. MigrantInnen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung in Form eines Gutscheins. Mit diesem Gutschein können 50% der Kurskosten (höchstens 750 E oder 2,50 E je UE) eingelöst werden. Ein Gutschein kann nur eingelöst werden, wenn dieser zum Zeitpunkt der Prüfung noch gültig ist. Das heißt, er muss innerhalb von 18 Monaten nach Ausgabe vorgelegt werden. Weiters muss der Kurs a) bei einem zertifizierten Sprachinstitut besucht werden, b) die Prüfung erfolgreich abgelegt wird (mittels ÖIF-Test oder Deutsch-Test für Österreich). Beachte: Der Kurs muss spätestens zwei Jahre nach Erteilung des Aufenthaltstitels durch eine Prüfung auf A2-Niveau abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, den Gutschein verlängern zu lassen, wenn Lebensumstände (zb Schwangerschaft) vorliegen, die den fristgerechten Nachweis der Sprachkenntnisse nicht möglich ist. Die Verlängerung darf die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten. Sprachinstitute. Die zertifizierten Sprachinstitute sind unter downloadbar. Ausstellung des Gutscheins. Der Gutschein wird von der Stelle ausgegeben, die über den Daueraufenthalt entscheidet und bei der die Integrationsvereinbarung zu unterschreiben ist. Das sind der Magistrat Salzburg oder Bezirkshauptmannschaft. Wird der Sprachgutschein verloren, können Sie unter bestimmten Umständen einen neuen Gutschein beantragen.

7 7 Bildungsscheck des Landes Salzburg Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind und so der beruflichen Weiterbildung dienen. Anspruchsvoraussetzungen Wohnsitz: Der/die FörderungswerberIn muss im Land Salzburg wohnen und arbeiten. Berufsbezogenheit: Die Kurse müssen ausschließlich der berufsorientierten Weiterbildung (Um- oder Höherqualifizierung) dienen und an folgenden Stellen besucht werden: W im Land Salzburg: Erwachsenenbildungsträger mit einem zertifizierten Qualitätsmanagement-System (WIFI, BFI, ), W außerhalb des Landes Salzburg: öffentlich anerkannte Erwachsenenbildungsträger. Fristen: Es werden nur jene Maßnahmen gefördert, die im laufenden Förderungszeitraum (Kalenderjahr) beantragt wurden. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. Bagatellgrenze: Kurskosten von weniger als 200 E werden nicht gefördert. Förderungshöhe Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei aktuell folgende Höchstbeträge zu beachten sind: W allgemeiner Höchstbetrag für Kurse 830 E W Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung E W Berufsreifeprüfung für Lehrlinge E W Kurse für Personen ohne Berufsausbildung (ab 20) E W Kurse für Personen über 50 Jahre E Land Salzburg Abteilung Soziales Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1 (200 m vom Hauptbahnhof entfernt) (0662) , bzw 3681 edith.boehm@salzburg.gv.at g.walcher@salzburg.gv.at Beachte! Gefördert werden ausschließlich Kursgebühren. Nicht gefördert werden Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien, Prüfungsgebühren. Ein Nachweis über den Kurserfolg (wie bei ÖIF) muss nicht erbracht werden.

8 8 AMS Arbeitsmarktservice Arbeitsmarktservice Salzburg Salzburg, Auerspergstraße 67 (0662) 8883 Das Arbeitsmarktservice (AMS) vergibt an arbeitsuchende, berufsneu- oder berufswiedereinsteigende Personen Förderungen zur beruflichen Integration. In diesem Sinne können auch Deutschkurse für Personen finanziert werden, soweit diese zur Arbeitsvermittlung vorgemerkt sind. Voraussetzung der Personen, die die Förderung beantragen: W Beratungsgespräch mit MitarbeiterInnen des AMS W verbesserungsbedürftige Deutschkenntnisse W arbeitswillig und vermittelbar am Arbeitsmarkt W Vorhandensein der Arbeitsberechtigung W Wohnsitz in Österreich W Aufenthaltsgenehmigung Das AMS bietet zu diesem Zweck eigene Kurse mit bestimmten Schulungseinrichtungen an. Das heißt: Die Betroffenen können sich die Kurse nicht selbst auswählen. Über die Teilnahme an solchen Deutschkursen (AMS-Kursen) entscheidet das AMS nach eigenen Kriterien. Wichtig ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme des/der FörderungswerberIn mit den MitarbeiterInnen des AMS. Beachte! ArbeitnehmerInnen können Kurskosten, die mit ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, von der Steuer (unter dem Titel Werbekosten ) absetzen.

9 9 Land Salzburg Das Land Salzburg (Fachreferat Migration) fördert Deutschkurse für Personen, die keinen Anspruch auf Kurse aus dem Titel des Integrationsfonds (ÖIF) oder auf Mitteln für die berufliche Integration (AMS, Bildungsscheck Land) haben. Zu diesen Personen zählen vor allem Personen, die bereits vor dem Jahre 2006 nach Österreich gekommen sind und somit die Integrationsvereinbarung nicht erfüllen müssen und damit auch keine finanzielle Unterstützung für den Besuch eines Deutschkurses erhalten. Der Kursbesuch kann dennoch für den Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft von Bedeutung sein. Für diese Zielgruppe werden eigene Sprachförderprogramme eingesetzt, wie: W Mama lernt deutsch (Eltern lernen Deutsch in der Schule/Kindergarten), W Rucksackprojekt, W Sprachstandsfeststellung im Kindergarten, W Deutschkurse in Verbindung mit dem Hauptschulabschluss, W Deutschunterricht in Verbindung mit Lernhilfen, W Deutschunterricht mit Unterstützung von MentorInnen, W Sprachliche Frühförderung im Kindergarten, W spezielle Kurse für AsylwerberInnen. Land Salzburg Fachreferat Migration Salzburg, Schießstattstraße 2 (0662) Personen ohne österreichischen Pass 1961 bis 2013 in Tausend Quelle: Statisitk Austria

10 10 Leitgedanken im gesellschaftlichen Zusammenleben Chanchengleichheit chancen Gegenseitige Offenheit aufeinander Zugehörigkeitsgefühl zugehörigkeit (er)leben gleich sein Achtung und Wertschätzung fremdes achten und anerkennen zugehen Selbstbestimmungsrecht eigene wege gehen

11 11 Grundlagenwissen Das beste Deutsch ist das, das von Herzen kommt. (unbekannt)

12 12 Integrationsvereinbarung Vor Zuzug A1, dann A2 kein Deutschkurs-Zwang Wer sich in Österreich niederlassen will, muss als Drittstaatsangehöriger über Deutschkenntnisse verfügen. Das ist der Inhalt der Integrationsvereinbarung. Information Die Integrationsvereinbarung ist im Zuge der Erteilung der Niederlassungsbewilligung auf der Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat Salzburg zu unterschreiben. Dort erhalten die Betroffenen mündlich und schriftlich alle Informationen über die Integrationsvereinbarung. Die Integrationsvereinbarung verlangt von Neuzugewanderten innerhalb von zwei Jahren nach ihrer Ankunft ausreichende Deutschkenntnisse. Der Nachweis wird nur von einer zertifizierten Prüfstelle anerkannt. Die Integrationsvereinbarung verlangt seit 2011 von neuzugewanderten Personen auf dem Sprachniveau nach GER 1) : a) A1 vor der Einreise (Deutsch vor Zuzug), b A2 zwei Jahren nach der Einreise, c) B1 für den unbefristeten Aufenthalt. Betrifft. Die Integrationsvereinbarung betrifft nur Drittstaatsangehörige (Nicht- EU-BürgerInnen), die sich in Österreich niederlassen wollen. Bestimmte Personengruppen (zb Kinder unter 12 Jahren, Personen aufgrund des Gesundheitszustandes, Spitzenarbeitskräfte) sind davon ausgenommen. Fristen für die Niederlassung. Drittstaatsangehörige, die nach Österreich einreisen, müssen bereits vor der Einreise den Sprachlevel A1 nachweisen. In der Folge müssen sie innerhalb von zwei Jahren ab Erteilung der Erstniederlassungsbewilligung den Sprachlevel A2 absolvieren. Personen, die sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen, müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 erlangen. Das heißt: Wer den Nachweis B1 erbringt, kann nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich eine unbefristete Niederlassung beantragen. Nachweise. Für die Prüfung werden standardisierte Tests (ÖIF- oder DTÖ- Test) und lizenzierte PrüferInnen eingesetzt. Dazu werden eigene Prüfungstermine angeboten. Wer dazu mehr wissen will, findet auf der Homepage des ÖIF ( alle zertifizierten Kursinstitute im In- und Ausland, Modelltest, FAQs, Sprachkurse. Für MigrantInnen, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, werden geförderte Sprachkurse angeboten. Der Besuch ist nicht zwingend. Sprachgutschein. Personen, die die Integrationsvereinbarung unterschreiben müssen, erhalten (bei der Erstniederlassung) für den Besuch von Deutschkursen einen Sprachgutschein. Siehe dazu ausführlich Seite 6 und Noch was. Wer deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau von B1 nachweisen kann, kann diesen später für den Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft verwenden. 1) Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen

13 Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER) 13 Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) - Common European Framework of Reference for Languages (CEFR) hat zum Ziel, a) innerhalb der EU-Mitgliedsländer eine größere Einheit und Transparenz für das Erlernen einer Fremdsprache zu erreichen, b) eine Zuverlässigkeit für KundInnen über das Kursangebot zu erhalten, c) die gegenseitige Anerkennung von sprachlichen Zertifikaten zu ermöglichen, d) ein nachvollziehbares Bild über seine momentanen Sprachfertigkeiten und seine notwendigen Lern- und Sprachziele zu erhalten, e) Zeugnisse mit verbindlichem Wert im Falle von Bewerbungen und Antragstellung auf die Staatsbürgerschaft mit Angaben des Sprachniveaus zu erhalten. Der Europäische Referenzrahmen teilt Lernziele und Sprachtests in sechs Schwierigkeitsstufen ein: A1: Breakthrough A2: Waystage B1: Threshold B2: Vantage C1: Proficiency C2: Mastery Mehr dazu auf den Seiten 14 und 15. Der Europäische Referenzrahmen ist eine wichtige Grundlage für die Ausstellung eines Sprachzeugnisses oder -zertifikats. Staatsbürgerschaft und Deutschkenntnisse Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach GER nachweisen. Dies gilt nicht für Personen, deren Muttersprache ohnehin Deutsch ist oder Personen, die aufgrund ihres dauerhaften sehr schlechten Gesundheitszustandes keinen Nachweis erbringen können, wobei ein ärztliches Attest vorzulegen ist. Nachweise für Deutsch W Schulbesuchsbestätigung einer Primarschule (für Kinder bis 10 Jahre) W Positive Deutschnote einer Sekundarschule (für Kinder bis 15 Jahre) W Fünf Schulzeugnisse mit positiver Deutschnote einer 5-jährigen Pflichtschule W Schulzeugnis mit positiver Deutschnote in der 9. Schulstufe W Ausländisches Schulzeugnis mit positiver Deutschnote der 9. Schulstufe W Positiver Lehrabschluss W Zeugnisse mit positiver Prüfung mit einem ÖIF- oder DTÖ-Test Wer keinen der genannten Nachweise erbringen kann, muss ein Zeugnis eines anerkannten Prüfungstests auf dem Niveau B1 nach GER vorlegen.

14 14 Sprachlevel nach dem Europ In sechs Stufen aller Anfang ist schwer Sprachniveau A für Anfänger Sprachniveau B für Fortgeschrittene Sprachniveau C für Profis A1 Breakthrough A2 Waystage B1 Threshold B2 Vantage C1 Proficiency C2 Mastery A1 Deutsch vor Zuzug A2 für den befristeten Aufenthalt B1 für den dauerhaften Aufenthalt und Erwerb der Staatsbürgerschaft Pflichtprogramm Berufsprogramm Masterprogramm

15 15 äischen Referenzrahmen A1 A2 A Elementare Sprachverwendung Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen zb wo sie wohnen, wen sie kennen, was sie besitzen und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die GesprächspartnerInnen langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Lebensbereichen von unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zb Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann die eigene Herkunft, Ausbildung, direkte Umgebung und seine unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben. B1 B2 B Selbstständige Sprachverwendung Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und im eigenen Spezialgebiet Fachdiskussionen verfolgen. Kann sich spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit MuttersprachlernInnen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu aktuellen Fragen erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. C1 C2 C Kompetente Sprachverwendung Kann anspruchsvolle, längere Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden. Kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

16 16

17 17 Von der Buchung zur Prüfung Du hast so viel Leben wie du Sprachen hast. (Tschechien)

18 18 Deutsch als Fremdsprache (DaF) Mit Deutsch als Fremdsprache meint man den Deutschunterricht für TeilnehmerInnen mit nicht-deutscher Muttersprache. Häufig wird auch der Begriff Deutsch als Zweitsprache verwendet. Die Vermittlung erfolgt im Fremdsprachenunterricht der Schulen und Universitäten oder in eigenen Sprachschulen oder Erwachsenenbildungseinrichtungen.

19 19 Einführung & Übersicht über Deutschkurse und Kursanbieter KursanbieterInnen Die meisten AnbieterInnen besitzen ein ÖIF-Zertifikat. Hier können die ÖIF- Gutscheine eingelöst werden, auch dann, wenn der Kurs mit einem Österreichischen Sprachdiplom abgeschlossen wird. Unabhängig von den Deutsch-Integrationskursen (DIK) werden Intensivkurse, Firmenkurse, Au-Pair-Kurse,... angeboten. Kursumfang für DIK Im Bereich der Integrationsvereinbarung werden zur Vorbereitung auf einen Sprachtest für A2 bzw B1 (DTÖ Deutschtest für Österreich oder ÖIF-Test) geförderte Kurse im Ausmaß von maximal 300 Stunden angeboten. Kursangebot Gemäß Integrationsbereinbarung sind Sie nicht verpflichtet, einen Deutschkurs zu besuchen. Ebenso besteht die Möglichkeit, eine Kurs mit geringeren Unterrichtseinheiten zu absolvieren. KursanbieterInnen haben vor der Anmeldung und Buchung eines Kurses einen Einstufungstest vorzunehmen, um Vorkenntnisse abzufragen und Sprachmodule auf unterschiedlichen Einstiegsniveau an bieten zu können. Lernerfolgskontrolle Gewisse Sprachinstitute geben den Betroffenen über den aktuellen Lernerfolg - vor allem bei lang dauernden aufbauenden Kursen - eine Rückmeldung in Form von Lernerfolgskontrollen. Diese sind bei Integrationskursen sogar verpflichtend. Der Lernerfolg ist zudem auch abhängig von der methodisch-didaktischen Anlage eines Kurses. Dazu gehört jedenfalls: W Kursdauer W Unterrichtseinheiten pro Woche W Unterrichtseinheiten pro Tag W Zahl der KursteilnehmerInnen je Kurs Die wichtigsten Kriterien bei der Kursauswahl sind: W Kursdauer W UE pro Woche W UE pro Tag W KursteilnehmerInnen W Kosten Achtung: Bei der Auswahl des Kurses nach dem Kriterium der Dauer ist zu beachten, dass der Kurs für die Verwendung des ÖIF-Gutscheins nach 2 Jahren abgeschlossen sein muss. Dabei sind Ferienzeiten wie Weihnachten und Osterwoche einzuplanen, um den Zeitplan einhalten zu können. Das heißt: Pro Woche sind jedenfalls 3 UE zu besuchen, für den Fall, dass man die gesamten 300 UE als Prüfungsvorbereitungszeit braucht.

20 20 Tipps zur Buchung von Deutschkursen Die Entscheidung, einen bestimmten Deutschkurs zu besuchen, sollte aus Kostengründen und aufgrund des individuellen Lerntempos gut überlegt sein. Es ist gar nicht so leicht, in diesem Sinne einen passenden Kurs zu buchen. Dazu einige Überlegungen Vorinformation. Nutzen Sie Vorausinformationen und die kostenlose Beratung des jeweiligen Kursträgers. Manche Kursträger bieten auch Informationsveranstaltungen und Schnupperkurse an. KursträgerInnen. Wer einen Gutschein im Rahmen der Integrationsvereinbarung einlösen will, muss seinen Deutsch-Integrationskurs bei einem Institut buchen, dass für solche Kurse vom ÖIF zertifiziert ist. Damit wird auch die Qualität der Kurse abgesichert. Kursumfang. Sie können Kosten sparen, wenn Sie den Kursumfang so buchen, um Ihr angestrebtes Sprachziel oder Sprachniveau zu erreichen. Um den passenden Kurs buchen zu können, bieten einige AnbieterInnen vor der Buchung einen Einstiegstest (Sprachstandsanalyse vor allem für Fortgeschrittene) und gestaffelte Kursmodule an. Intensität. Eine Sprache zu lernen, ist ganz schön fordernd. Wählen Sie Ihren Kurs so, dass Sie sich (neben der Arbeit und Familie) nicht überfordern. Im Zweifel lieber weniger Unterrichtseinheiten pro Woche einplanen. Für AnfängerInnen. Wer einen AnfängerInnenkurs besucht, bucht in der Regel vorerst einen A1-Kurs und erst dann weitere Module Zertifikat/Diplom. Ein Zertifikat ist ein anerkannter Sprachnachweis mit Angabe des Sprachniveaus. Beachten Sie, dass das ÖSD dem ÖIF-Zertifikat gleichgestellt ist. Das ÖSD wird von Behörden im deutschsprachigen Raum erst ab C2 (vorwiegend für Universitätsbesuche) anerkannt. Kurskosten/Preise. Die Kurskosten werden vom Kursumfang (Zahl der Unterrichtseinheiten - UE) bestimmt. Beachte: Eine Unterrichtsstunde ist keine volle Stunde, sondern meist nur 45 oder 50 Minuten. Bei einem Kostenvergleich ist zu berücksichtigten, ob Kursunterlagen und Lehrbücher im Kursentgelt enthalten sind. Dauert bei einem Integrationskurs (300 UE) die Unterrichtszeit 45 statt 50 Minuten, so fehlen schlussendlich 25 Unterrichtseinheiten. Kursaufbau. Bei der Auswahl eines Kurses sollten Sie beachten: Gruppengröße, aufeinander aufbauende Kurse (freie Modulwahl) und Zahl der UE pro Termin und Woche. Je größer die Lerngruppen, desto geringer ist die individuelle Lernbetreuung. Zu viele UE pro Tag oder Woche sind didaktisch nicht immer sinnvoll. Förderungen. Nutzen Sie die staatlichen Förderungen - vor allem ÖIF (für jene, die die Integrationsvereinbarung erfüllen müssen), AMS und Bildungsscheck (im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung).

21 21 Standards des ÖIF Qualifikation der SprachlehrerInnen W Ausbildung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache und mindestens ein Jahr Unterrichtspraxis mit Erwachsenen in bi- oder multilingualen Gruppen W Ausbildung an einer pädagogischen Akademie zur Erlangung der Lehrberechtigung in Deutsch und mindestens ein Jahr Unterrichtspraxis mit Erwachsenen in bi- oder multilingualen Gruppen W Studium der Germanistik oder Studium einer lebenden Fremdsprache und mindestens ein Jahr Unterrichtspraxis mit Erwachsenen in bi- oder multilingualen Gruppen W 10-jährige Unterrichtserfahrung in bi- oder multilingualen Gruppen an öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen Qualitätssicherung W Lernerfolgskontrollen betreffend Lehrstoff W Dokumentation der Lernerfolgskontrollen W Information der TeilnehmerInnen über Lernerfolgskontrolle W Aufbewahrung der Lernerfolgskontrollen Unterricht W Orientierung an den KundInnen (Material- und Methodenwahl) W Unterricht der Inhalte nach dem Rahmencurriculum W Dauer der Unterrichtstunde: mindestens 45 Minuten Organisation W Bedachtnahme auf Vorkenntnisse in Deutsch (Module auf verschiedenen Sprachstandsniveaus mit Einstufungstest vor Kursbuchung) W Bedachtnahme auf Arbeitszeiten, familiäre Verpflichtungen W Zweckmäßigkeit und Kostengünstigkeit des Unterrichtsmaterials und der Lehrbücher Quelle: Integrationsverbarung-Verordnung (BGBl II Nr 449/2005) - Auszug Die Deutschkenntnisse werden in folgenden Bereichen abgetestet: Der ÖIF-Sprachtest ist so aufgebaut, dass die KandidatInnen in den Bereichen Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen eine bestimmte Mindestpunktezahl erreichen. Es ist nicht möglich, den ÖIF-Test teilweise zu bestehen. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und schriftlichen Teil. hören sprechen lesen schreiben Grammatik Hörverständnis Sprechverständnis Leseverständnis Schreibverständnis Sprachverständnis

22 22 Schritt für Schritt zum Sprachnachweis Auswahl > Kursbuchung > Sprachprüfung sich informieren orientieren auswählen und buchen den Erfolg bestätigen lassen W Finanzierung/Förderung (ÖIF, AMS,...) W Einstufungstest vor Kursauswahl - auch online W Auswahl des Kursträgers W Einzelunterricht oder Gruppenunterricht W Kursangebot: modulartiger Aufbau W Möglichkeit des Quereinstiegs in einen Kurs W Kurszeiten für Berufstätige Variante 1: Sprachlevel A 1 bis 2 Variante 2: Sprachlevel B 1 bis 2 Variante 3: Sprachlevel C 1 bis 2 W Prüfung: DTÖ-Test, ÖIF-Test, ÖSD W Zertifikat und/oder Besuchsbestätigung W Aufenthaltsbehörde (Integrationsvereinbarung) W Weiterführende berufsbezogene Deutschkurse A2-Niveau gemäß des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für befristeten Aufenthalt; B1-Niveau für Daueraufenthalt sowie die österreichische Staatsbürgerschaft. Quelle: Österreichischer Integrationsfonds, Juli 2014; Sprachtest zum Kurseinstieg Kostenlose online-sprachtests sind heute eine oft gern genutzte Möglichkeit, um das Sprachniveau seiner aktuellen Sprachkenntnisse einzuschätzen und um für sich den passenden Kurs auszuwählen. Diese Tests sind meist kostenlos. Kurserfolg & Abschluss Der Kurs wird mit der Sprachprüfung und Überreichung eines Zeugnisses (Zertifikat, Diplom, ) mit Angabe des Sprachniveaus nach GER abgeschlossen. Gewisse Kursträger sind verpflichtet, eine Kursbestätigung (Zertifikat, ) auszustellen, wenn das Kursziel erreicht wird.

23 23 Integrationskurs mit bis zu 300 Unterrichtseinheiten (UE) Mögliche Varianten nach Kursdauer Module wichtig für Fortgeschrittene und schnelle Lerner 300 UE keine Module Kursdauer: 6 Monate (25 Wochen) 12 UE (3 x 4 UE) pro Woche 90 UE 90 UE 90 UE 30 UE Kursdauer: 8-9 Monate (34 Wochen) 9 UE (3 x 3 UE) pro Woche 60 UE 60 UE 60 UE 60 UE 60 UE Kursdauer: 12 Monate (50 Wochen) 6 UE (2 x 3 UE) pro Woche Stunden : Std/Woche = Kursdauer 300 UE : 3 UE = 100 Wochen 300 UE : 4 UE = 75 Wochen 300 UE : 5 UE = 60 Wochen 300 UE : 6 UE = 50 Wochen 300 UE : 7 UE = 43 Wochen 300 UE : 8 UE = 38 Wochen 300 UE : 9 UE = 33 Wochen 300 UE : 10 UE = 30 Wochen 300 UE : 12 UE = 25 Wochen 300 UE : 15 UE = 20 Wochen Modul je mehr UE pro Woche, desto fraglicher der Erfolg 100 UE 100 UE 100 UE Kursdauer: 15 Monate (60 Wochen) 5 UE (2 x 2,5 UE) pro Woche 75 UE 75 UE 75 UE 75 UE Kursdauer: 18 Monate (75 Wochen) 4 UE (2 x 2 UE) pro Woche Gültigkeit des ÖIF-Gutschscheins: 18 Monate ab Übergabe Eine Teilnahmebestätigung wird dann ausgestellt, wenn das Sprachniveau von A1 nicht erreicht wird oder bei einem Kursbesuch von weniger als 75% bzw 80%. Zertifikate sind auch wichtig, um gewisse Ansprüche durchzusetzen (Aufenthaltsgenehmigung, Staatsbürgerschaft). Förderung des Besuchs von Deutschkursen Der Besuch von Deutschkursen wird zum Teil gefördert. Zu den Fördergebern zählen: W ÖIF W AMS (nur Zugang über die AMS-Kriterien) W Land Salzburg (Bildungsscheck, Migrationsstelle) Details dazu finden Sie unter dem Kapitel Förderungsgeber.

24 24 Rund um die Prüfung Anerkennung von Prüfungen und Zeugnissen Anerkennung von ÖIF-Prüfungen Die Abschlussprüfung wird in der Regel von den Lehrkräften des Kursinstituts durchgeführt. Das Zeugnis muss zudem vom ÖIF anerkannt werden. Der ÖIF überprüft die übermittelten Prüfungsarbeiten und die Prüfungsergebnisse stichprobenartig. Weiters dokumentiert der ÖIF die Kurszeugnisse, dh ein Exemplar bleibt beim ÖIF. Der ÖIF-Test ist eine Prüfung auf A2-Niveau. Der Test dauert 90 Minuten. Der ÖIF anerkennt auch Kurszeugnisse und Sprachdiplome per Gesetz von folgenden Einrichtungen: 1. Österreichisches Sprachdiplom Deutsch, 2. Goethe-Institut (für Methodik und Didaktik fremdsprachlichen Unterrichts), 3. WTB Weiterbildungs-Testsysteme GmbH. Anerkennung von ÖSD-Prüfungen Die Prüfungen werden ausschließlich von autorisierten Prüfenden abgenommen. Sie sind verpflichtet, die Prüfungsordnung einzuhalten. Die Vergabe der Punkte und die Grenzen für das Bestehen bzw Nichtbestehen der Prüfung sind in den Bewertungsrichtlinien verbindlich festgelegt. Beachte: Anmeldung 6 Wochen vor Prüfungstermin. Die ÖSD-Prüfungen werden als Sprachnachweis der notwendigen Deutschkenntnisse aus unterschiedlichen Zwecken anerkannt (siehe W Zulassung zu einem Studium im In- und deutschsprachigen Ausland: B2 und C1, im Ausland auch C2 W Erfüllung der Integrationsvereinbarung beschränkte Aufenthaltsbewilligung A2 und Daueraufenthalt in Österreich mit B1 W Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft: ab B1 W Einbürgerung in der BRD: B1 W Ehegattennachzug in der BRD im Rahmen der Zuwanderung: A1 Prüfungsgebühren für Deutsch-Integrationskurse (DIK) Prüfungsgebühren für den ÖIF-Test Neu als auch für den DTÖ betragen E 130,00 pro Antritt. ÖSD-Prüfungsgebühren: Der Abschluss eines Kurses bildet die Abschlussprüfung. Prüfungen (auch Wiederholungsprüfungen) können nur jene Sprachschulen abnehmen, die vom ÖIF oder von der ÖSD- Prüfungszentrale dazu berechtigt sind.

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