Vertragsbedingungen der logic-base GmbH für Service-Leistungen ( AGB-Services )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vertragsbedingungen der logic-base GmbH für Service-Leistungen ( AGB-Services )"

Transkript

1 Vertragsbedingungen der logic-base GmbH für Service-Leistungen ( AGB-Services ) Stand: Diese Vertragsbedingungen regeln die Erbringung folgender Services: Bedingungen für Hotline und Fernwartung (I) Bedingungen für die Nutzung des Service 4SELLERS- Return (II) Bedingungen für Webhosting und damit zusammenhängende Leistungen (Domains, SSL, Webspace) (III) Bedingungen für Betrieb und Betreuung der Server- Infrastruktur (Managed Services IT-Infrastruktur) (IV) Bedingungen für den Datenschutz in der Fernwartung/Fernzugriff (V). 4SELLERS NEO Wartung (VI). 4SELLERS Supportvereinbarung(VII) Abschnitt VIII enthält allgemeine, für alle Teile I bis VII gültige Regeln. Im Dokument wird der Kunde der logic-base GmbH als Auftraggeber bezeichnet. Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der logic-base GmbH. Die Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen. I. Bedingungen für Hotline und Fernwartung 1. Vertragsgegenstand Ist Gegenstand der Leistung der logic-base GmbH die Erbringung einer Hotline und Fernwartung von Software des Auftraggebers, gelten nachstehende Bedingungen: 1.1 Die Verpflichtungen der logic-base GmbH aus diesem Vertrag beziehen sich auf die jeweils zuletzt von der logic-base GmbH freigegebenen Version oder die letzte vorhergegangene Version. Solche Vorgängerversionen werden längstens für eine Zeit von sechs Monaten nach Freigabe der neuen Version unterstützt. Neue Versionen in diesem Sinn sind Upgrades. Ein Upgrade ist eine abweichende Versionsnummer vor dem Punkt in der Versions-Bezeichnung und weist in der Regel zusätzliche Funktionalitäten im Vergleich zu den vorangegangenen Versionen auf. Updates sind Versionen, die hinter dem Punkt in der Versionsbezeichnung eine abweichende Versionsnummer tragen und enthalten in der Regel keine wesentlichen Änderungen von Funktionalitäten. 1.2 Der Umfang der Verpflichtungen aus diesem Vertrag erstreckt sich auf alle von der logic-base GmbH gelieferten Produkte, und auch auf von der logic-base GmbH gelieferte Fremd-Software. 2. Hotline 2.1 Die logic-base GmbH stellt während ihrer üblichen Geschäftszeiten von 9:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen, die keine Feiertage in Sachsen oder Bayern sind, eine Anwender-Hotline zur Verfügung. Diese ist unter den allgemeinen, von der logicbase GmbH für diese Hotline bekannt gegebenen Kommunikationswegen, d.h. per Telefon, Telefax und , zu erreichen. Die logic-base GmbH übernimmt keine Gewährleistung für eine Erreichbarkeit der Hotline. Insbesondere wegen Netzstörungen oder Überlastung durch Anfragen kann es vorkommen, dass die Hotline nicht sofort erreichbar ist. 2.2 Im Rahmen dieser Hotline beantwortet die logic-base GmbH Fragen des Auftraggebers, bzw. dessen Anwender zu den unterstützten Produkten, der Dokumentation sowie zum Programmablauf und der Anwendung der unterstützten Produkte im Rahmen der Konfiguration und Systemumgebung. 2.3 Die Inanspruchnahme der Hotline erfolgt seitens des Auftraggebers durch autorisierte, vorher schriftlich benannte Anwender. Nur diese Personen sind berechtigt, die Hotline der logic-base GmbH in Anspruch zu nehmen. Diese Personen müssen zuvor an einer Schulung an den vertragsgegenständlichen Produkten durch die logic-base GmbH teilgenommen haben. Die Personen können mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von einem Monat vom Auftraggeber ausgewechselt werden. Auch die neuen Personen haben umgehend an einer entsprechenden Schulung teilzunehmen. 2.4 Im Rahmen der Hotline-Unterstützung wird die logic-base GmbH versuchen, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, aufgetretene Probleme zu lösen, Anwendungsfälle sachgerecht durchzuführen oder Probleme entweder selbst zu beheben oder zu umgehen. Die logic-base GmbH kann von vornherein eine Lösung jeglichen Problems nicht gewährleisten. 2.5 Eine allgemeine Einweisung und Schulung des Auftraggebers in der Anwendung der unterstützten Produkte ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Solche Anfragen werden daher abweichend von der Vergütungsregelung dieses Vertrages nach den für solche Anfragen gültigen Preislisten der logic-base GmbH abgerechnet. 3. Fernwartung 3.1 Die logic-base GmbH wird gemeldete Fehler mittels Online- Zugriffs auf die EDV-Anlage des Auftraggebers untersuchen, sofern dies als notwendig erscheint. Voraussetzung ist die Bereitstellung eines geeigneten Anschlusses und der geeigneten Kommunikationsgeräte für einen solchen Zugriff seitens des Auftraggebers. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. 3.2 Die logic-base GmbH und der Auftraggeber stimmen den Zeitpunkt des Online-Zugriffs durch die logic-base GmbH rechtzeitig vorher ab. II. Bedingungen für die Nutzung des Service 4SELLERS-Return 1. Servicegegenstand 1.1 Die logic-base GmbH bietet die Möglichkeit der Nutzung des Service 4SELLERS Return mittels Zugriffs über eine Telekommunikationsverbindung (ASP-Dienstleistung). Der Service räumt dem Auftraggeber die Möglichkeit ein, seinen Endkunden die Organisation der Rücksendung von Waren zu erleichtern. Der Service wird ab dem im Serviceschein genannten Zeitpunkt in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung des Auftraggebers bereitgehalten. Die Leistungsmerkmale ergeben sich aus der 4SELLERS-Return Leistungsbeschreibung Die Teilnahme am Service setzt voraus, dass eine rechtmäßig erworbene aktuelle Version der 4SELLERS Plattform für den Auftraggeber lizenziert ist. Die logic-base GmbH schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung von Datenverbindungen zwischen dem IT-System des Auftraggebers oder des Endkunden oder sonstigen Dritten. 1.3 Logistische Leistungen, wie etwa Spedition, Fracht, Kommissionierung, Zollabwicklung, Verpackung, etc., sind nicht logic-base GmbH AGB-Services [1]

2 Gegenstand des Service. 1.4 Rechtsverhältnisse im Rahmen der Rückabwicklung eines Schuldverhältnisses durch Warenrücksendung, aus welchen Gründen auch immer, kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dessen Endkunden zustande. Die kaufmännische und rechtliche Abwicklung der Warenrücksendungen ist ausschließlich Sache des Auftraggebers und des Endkunden. Die logic-base GmbH trifft keine Pflicht zur Prüfung, ob dem Endkunden ein vertragliches oder gesetzliches Recht zur Rücksendung der Waren zusteht und ob dies im Einzelfall rechtlich zulässig ausgeübt wurde. 1.5 Die weiteren technischen Anforderungen zur Teilnahme am Service und zur Ersteinrichtung ergeben sich aus der 4SELLERS Return Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber hat für den etwaigen weiteren Vertragsabschluss mit Logistikdienstleistern zur Beförderung von Waren selbst zu sorgen. 1.6 Übergabepunkt für den Service ist der Routerausgang des Rechenzentrums der logic-base GmbH. Der Zugriff auf den Server des Auftraggebers erfolgt ausschließlich mit der 4SELLERS-Return Software. 1.7 Die logic-base GmbH kann keine Gewähr für die wahre Identität der Endkunden übernehmen. 2. Verfügbarkeit des Service 2.1 Die logic-base GmbH schuldet die Verfügbarkeit des Service am Übergabepunkt (i.s.v. Ziffer 1.6 dieser Servicebedingungen). Verfügbarkeit ist die technische Nutzbarkeit des Service am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Auftraggeber, bzw. dessen Endkunden. 2.2 Die Anwendungssoftware verbleibt auf dem Server der logicbase GmbH. 2.3 Der Service steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, zwölf Monate im Jahr zur Verfügung. Die logicbase GmbH gewährleistet einen Verfügbarkeitsgrad von 99 Prozent der vorgenannten Nutzungszeit. Vorstehende Zeiten werden unterbrochen durch regelmäßige bzw. planmäßige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen (Wartungsfenster). Diese führt die logic-base GmbH möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Geschäftszeiten derzeit: 9:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen) durch, sofern dies möglich ist. Bei unaufschiebbaren Reparaturen ist die logic-base GmbH berechtigt, diese Arbeiten während der vorgenannten Kernzeiten durchzuführen. 2.4 Anderslautende Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten müssen in einem gesonderten Service-Level-Agreement zum 4SELLERS Return Service schriftlich vereinbart werden. 2.5 Im Falle der Nichtverfügbarkeit des Service wird die logicbase GmbH während der üblichen Geschäftszeiten innerhalb von zwei Stunden nach Eingang der entsprechenden Störungsmeldung des Auftraggebers mit den Untersuchungsarbeiten beginnen und während der üblichen Geschäftszeiten (i.s.v. Ziffer 2.3) ohne Unterbrechung weiter daran arbeiten, bis der Fehler behoben ist. 3. Vergütung 3.1 Der Auftraggeber bezahlt eine Integrationspauschale (Ziffer 3.2) und Transaktionspakete (Ziffer 3.3). Eine monatliche Grundgebühr für die Nutzung des Service ist nicht zu entrichten. Die bestimmungsgemäße Nutzung des Service setzt voraus, dass der Auftraggeber vor einer Transaktion eine ausreichende Anzahl von Transaktionspakten erworben hat. Andernfalls kann der Endkunde keine Transaktion durchführen. Dem Auftraggeber steht eine automatisierte -Benachrichtigungsfunktion zur Verfügung, die auf die bereits verbrauchten Transaktionen hinweist. Für die Aktivierung und die Einstellung des Warnverhaltens dieser Funktion ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Zusätzlich steht dem Auftraggeber ein automatisierter Bezug von Transaktionen zur Verfügung (vgl. Ziffer 4.5). 3.2 Der Auftraggeber bezahlt an die logic-base GmbH einmalig pauschal für die Integration des Service 4SELLERS Return in die 4SELLERS Software und die Einstellung der Funktionen eine Einrichtungspauschale, deren Höhe sich aus dem Serviceschein ergibt. Die Einrichtungspauschale ist für jedes eingerichtete Rücksendekonto gesondert zu entrichten. Die Integration und Einstellung erfolgt durch Fernzugriff. Der Auftraggeber hat dafür auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber wird bei der Integration mitwirken und die logicbase GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung unterstützen. Es ist Sache des Auftraggebers, für eine geeignete Datensicherung zu sorgen. Diese betrifft sowohl die Programme als auch die Daten des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird vor der Integration und auch vor etwaigen Fehlerbehebungsmaßnahmen jeweils prüfen, ob eine aktuelle Datensicherung gegeben ist. Auch die Überprüfung der Datensicherung, ob diese also funktionsfähig ist und brauchbare Ergebnisse erzielt, ist Sache des Auftraggebers. 3.3 Jede softwareseitig erfolgreich eingeleitete Rücksendung (Transaktion) unter Zuhilfenahme des Service 4SELLERS-Return stellt eine vergütungspflichtige Leistung dar und verbraucht eine Transaktion eines Transaktionspaketes. Der Eintritt eines Leistungserfolgs von Dritten, insbesondere ob die Ware abgeholt wurde, etc., ist für den Verbrauch einer Transaktion eines Transaktionspaketes nicht erforderlich. Verfügt der Auftraggeber über einen ungekündigten und nicht notleidenden Pflegevertrag für die 4SELLERS Plattform und wird im Rahmen einer Transaktion bestimmungsgemäß kein Versandlabel erstellt, da die Erstellung von Versandlabels in den Einstellungen des Dienstes ausgeschlossen wurde, so ist die Transaktion vergütungsfrei. 3.4 Transaktionspakete werden nun in der von der logic-base GmbH vorgegebenen Anzahl von Rücksendungen angeboten. Die Transaktionspakete können elektronisch bezogen werden. Nichtverbrauchte Transaktionen werden nicht erstattet. 3.5 Die logic-base GmbH ist nicht zum Abschluss eines Vertrages über den Bezug von Transaktionspaketen verpflichtet. 3.6 Die Vergütung für die Integration hat im Voraus zu erfolgen. 3.7 Die Vergütung für den Bezug der Transaktionspakete erfolgt per Rechnung, Lastschrifteinzug oder Vorkasse. Näheres regelt der Serviceschein. 3.8 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Es gelten die Haftungsvorschriften gemäß Abschnitt VI. 5. Ergänzend dazu wird verschuldensunabhängige Haftung der logic-base GmbH auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen. 6. Kündigung und Servicesperre 6.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und läuft unbefristet. 6.2 Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug, so ist die logic-base GmbH auch ohne vorherige logic-base GmbH AGB-Services [2]

3 Ankündigung zur Leistungseinstellung berechtigt. III. Bedingungen für Hosting und damit zusammenhängende Leistungen (Domains, SSL, Webspace) Ist Gegenstand der Leistungen der logic-base GmbH das Hosting und damit zusammenhängende Leistungen wie Bereitstellung von Webspace, Servern, Domains, SSL-Zertifikaten gelten nachstehende Bedingungen: 1. Vertragsgegenstand Folgende Leistungen werden von der logic-base GmbH erbracht, sofern und soweit sie vereinbart sind: 1.1 Web- Hosting Die logic-base GmbH wird dem Auftraggeber einen virtuellen Server zur Verfügung stellen, d.h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Auftraggebern genutzten oder nutzbaren Speichermedium, der eigene Zugangsdaten enthält und somit ein Zugriff anderer Nutzer auf diesen Speicherplatz nicht möglich ist Die logic-base GmbH wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (bspw. http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden Die logic-base GmbH schuldet ein Bemühen, dass die vom Auftraggeber vertragsgemäß gespeicherten Daten (Website) im World-Wide-Web über das von logic-base GmbH unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet von der Öffentlichkeit rund um die Uhr weltweit abrufbar sind. Die logicbase GmbH übernimmt keine Verantwortung für den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu der Website, soweit nicht ausschließlich das von logic-base GmbH betriebene Netz einschließlich der Schnittstellen zu Netzen Dritter benutzt wird Die logic-base GmbH trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Auftraggeber die Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt die logic-base GmbH einen Benutzernamen und ein Passwort an den Auftraggeber, mit dem der Auftraggeber seine Internetseiten im Wege des Datentransfers selbständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol FTP). Aus Sicherheitsgründen gibt die logic-base GmbH dem Auftraggeber zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern Die logic-base GmbH stellt durch eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten sicher, dass eine übliche Datenübertragungsgeschwindigkeit für Benutzer erreicht wird Der Webserver ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von logic-base GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für die logic-base GmbH absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird die logic-base GmbH dies dem Auftraggeber möglichst drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen Domains Der Auftraggeber wünscht die Nutzung einer oder mehrerer Internet-Domains zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieses Vertrages ist die Registrierung der vom Auftraggeber gewünschten Domains durch die logic-base GmbH und die Aufrechterhaltung der Registrierung Pflichten der logic-base GmbH Die logic-base GmbH verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Auftraggeber gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Auftraggeber gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die logic-base GmbH unverzüglich die Registrierung der Domains bei der zuständigen Vergabestelle beantragen. Falls die Prüfung gemäß Ziffer 1.1 dieser Bedingungen ergibt, dass die vom Auftraggeber gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird die logic-base GmbH den Auftraggeber hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat die logic-base GmbH nicht Rückfragen, die logic-base GmbH nach der Domain- Anmeldung (Ziffer 1.2) von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird logic-base GmbH zügig und in Abstimmung mit dem Auftraggeber beantworten Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains schuldet die logic-base GmbH nicht Nach der Anmeldung ist logic-base GmbH verpflichtet, gegenüber den zuständigen Vergabestellen alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Registrierung der Domains aufrecht zu erhalten. Den Erfolg dieser Maßnahmen, d.h. die tatsächliche Aufrechterhaltung der Registrierung, schuldet logicbase GmbH nicht Pflichten des Auftraggeber Der Auftraggeber hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen geprüft. Der Auftraggeber versichert, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Sollten Dritte gegen den Auftraggeber Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die logic-base GmbH hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestellen sind auf den Webseiten der Vergabestellen im Internet abrufbar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Angaben sorgfältig zu machen und Änderungen unverzüglich an die logicbase GmbH zu melden Eintragung der Domain Für die Eintragung der Domains bei den zuständigen Vergabestellen ist jeweils eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner - "Admin-C" - durch den Auftraggeber für Rückfragen anzugeben. logic-base GmbH AGB-Services [3]

4 Nach den üblichen Vergabebestimmungen muss der "Admin-C" in der Organisation angesiedelt sein, für die die jeweilige Domain eingetragen wird. Der "Admin-C" ist nach den üblichen Vergabebestimmungen für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Auftraggeber nicht oder nicht mehr existiert. Als Admin-C sollen für die Domains gemäß Ziffer 1.2 dieser Bedingungen die Personen mit Vor- und Zuname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefon, Telefax und eingetragen werden, die logic-base GmbH dazu in Textform ( 126 b BGB) übermittelt werden. 1.3 Rootserver Ist ein Rootserver vereinbart, steht dem Auftraggeber ein kompletter physikalischer Server zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Zusätzlich installiert die logic-base GmbH deren Datensicherungslösung. Aufstellung, Installation und Einrichtung des Servers sind ein zusätzlicher Dienstleistungsauftrag, der nach Aufwand abgerechnet wird. Beim Rootserver hat der Auftraggeber die ausschließlichen Administrationsrechte. Managed Services kann die logic-base GmbH daher am Rootserver nicht erbringen ing Die logic-base GmbH hält eingegangene und vom Auftraggeber nicht abgerufene s bis zur Beendigung des Vertrages zum Abruf bereit. Abgerufene oder an einen anderen Server weitergeleitete s werden bei der logic-base GmbH sofort gelöscht. Auf dem Server nach Beendigung des Vertrages verbleibende Mails werden unwiederbringlich gelöscht. 1.5 SSL Der Auftraggeber wünscht die Nutzung einer oder mehrerer SSL-Zertifikate zu privaten oder gewerblichen Zwecken. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Registrierung der vom Auftraggeber gewünschten SSL-Zertifikate durch die logic-base GmbH und die Aufrechterhaltung der Registrierung Pflichten der logic-base GmbH Rückfragen, die logic-base GmbH nach der SSL-Anmeldung von den zuständigen Vergabestellen erhält, wird die logic-base GmbH zügig und in Abstimmung mit dem Auftraggeber beantworten Pflichten des Auftraggeber Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestellen sind auf den Webseiten der Vergabestellen im Internet abrufbar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Angaben sorgfältig zu machen und Änderungen unverzüglich an logic-base GmbH zu melden Eintragung der SSL Für die Eintragung der SSL bei den zuständigen Vergabestellen benötigt die logic-base GmbH bei natürlichen Personen als Anmelder eine Kopie von deren Bundespersonalausweis und die letzte Telefonrechnung; bei juristischen Personen als Anmelder ist ein Handelsregisterauszug anstatt der Kopie des Bundespersonalausweises notwendig. 1.6 Datensicherung Die Datensicherung wird täglich erstellt und jede dieser Sicherungen fünf Tage bis zur Beendigung des Vertrages vorgehalten. 1.7 Anpassungsmöglichkeiten Bei den Leistungen sind Anpassungen in Form der Überschreitung der bei der Installation festgelegten Parameter in der Regel technisch nicht möglich. Solche Anpassungswünsche müssen daher von der logic-base GmbH zuvor geprüft werden. Sofern dies einen Zusatzaufwand nötig macht, wird die logic-base GmbH dann ein Angebot vorlegen. 2. Nicht umfasste Leistungen Die Leistungen Statistiken und Support sind von den Paketen nicht erfasst, können aber als Zusatzauftrag bei der logic-base GmbH bestellt werden. 3. Pflichten des Auftraggeber 3.1 Sollte es bei der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Auftraggeber die logic-base GmbH von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die logic-base GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. 3.3 Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die den Speicherplatz, der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Willen des Auftraggebers nutzen. 3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Auftraggeber die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von ,00 Euro. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Auftraggebers gegen die genannten Verpflichtungen die logicbase GmbH zur außerordentlichen Kündigung. 3.5 Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des der logicbase GmbH entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der logic-base GmbH von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die logic-base GmbH von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche der logic-base GmbH, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. 4. Vorübergehende Sperrung 4.1 Die logic-base GmbH ist berechtigt, die Anbindung zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte im Bereich des Auftraggeber i.s.v. Ziffer 3.4 vorliegt, z.b. aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet. 4.2 Im Falle der Meldung angeblicher Rechtsverletzungen durch Dritte wird die logic-base GmbH den Auftraggeber davon logic-base GmbH AGB-Services [4]

5 unterrichten und ihn auffordern, sich mit dem Dritten in Verbindung zu setzen und den Konflikt beizulegen. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist von in der Regel zwei Werktagen, wird die logic-base GmbH den betreffenden Bereich des Auftraggebers sperren. 4.3 Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. 5. Rechteinräumung 5.1 Die Inhalte der Bereiche des Auftraggeber sind für den Auftraggeber nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt ( geschützte Inhalte ). 5.2 Der Auftraggeber gewährt der logic-base GmbH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen. 5.3 Der Auftraggeber gewährt der logic-base GmbH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das von der logic-base GmbH unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen speichern zu können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr der logic-base GmbH zugerechnet. 6. Laufzeit des Vertrages, Kündigung Laufzeit und Kündigung richten sich nach Abschnitt VI Haftung In Ergänzung der Haftungsbestimmungen in VI. 6 gilt Folgendes: Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von logic-base GmbH oder Dritten, für die logic-base GmbH haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für die logic-base GmbH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. Die logic-base GmbH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Leitungen vom Auftraggeber zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen. IV. Bedingungen für Betrieb und Betreuung der Server-Infrastruktur (Managed Services IT- Infrastruktur) 1. Gegenstand der Leistung bei Managed Services IT- Infrastruktur Vertragsgegenstand sind proaktive Leistungen, die den Systembetrieb unterstützen, um diesen möglichst unterbrechungsfrei aufrecht erhalten zu können und, im Falle einer Störung, diese frühzeitig erkannt werden und Fehlerbehebungsmaßnahmen rasch eingeleitet werden können. Die Leistungen werden in einer der Bestellung angefügten Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben. Darüber hinausgehende Leistungen können optional zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Konditionen der logic-base GmbH gegen Einzelabrechnung vom Kunden genutzt werden. Die Leistungen beziehen sich auf die in der Bestellung aufgeführten Systeme und Systemkomponenten des Kunden durch logic-base GmbH für die in Ziffer VI. 3 dieses Vertrages bezeichnete Laufzeit. Das Monitoring und Fehlerbehebungen an ERP-Systemen, der 4SELLERS-Software und allen zugehörigen Komponenten sowie weiterer Anwendungssoftware des Auftraggebers ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Leistungen erbringt die logic-base GmbH an den vom Auftraggeber beschafften und im Rechenzentrum von logic-base GmbH getrennt von Anlagen anderer Auftraggeber der logic-base GmbH (Colocation) aufgestellten Hard- und Software. 2. Pflichten des Auftraggebers 2.1 Für die Systemkomponenten ist ein Software-/Hardware- Wartungsvertrag mit den entsprechenden Herstellern erforderlich, der die regelmäßige Bereitstellung von Updates und den Systemaustausch im Fehlerfall seitens des Herstellers regelt. Dieser Vertrag muss über die gesamte Laufzeit des Managed Services IT-Infrastruktur Vertrages vom Kunden aufrechterhalten werden. 2.2 Der Auftraggeber benennt zwei autorisierte und qualifizierte Personen, die Kontakt mit der logic-base GmbH aufnehmen (Ansprechpartner und sein Stellvertreter). Der Auftraggeber kann diese Personen jederzeit während der Vertragsdauer austauschen (siehe Ziffer VI,. 3). Die Kontaktaufnahme zu logicbase GmbH muss über diese autorisierten Personen laufen. 2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich ohne besondere Vergütung dazu, alle technischen Voraussetzungen zu schaffen, um eine ordnungsgemäße Kommunikation mit der von der logic-base GmbH im Rahmen der Leistungen der Managed Services genutzten Infrastruktur sicherzustellen. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Verfügbarkeit der entsprechenden Telekommunikationsverbindungen. Die Mindestanforderungen an die technische Verbindung sind von der logic-base GmbH festgelegt und sind in der Leistungsbeschreibung definiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich laufend über etwaige Änderungen dieser technischen Voraussetzungen unterrichtet zu halten. 2.4 Der Auftraggeber hat hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von logic-base GmbH vertraglich geschuldeten Leistungen eine aktive Prüfungspflicht. Der Auftraggeber hat Mängel der von logic-base GmbH geschuldeten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. 3. Änderungen am vertraglichen Leistungsumfang 3.1 Alle Änderungsprozesse, welche sich auf das Sperren, Entsperren, Anlegen, Löschen, Hinzufügen und Ändern von Systemen, Diensten oder Eingabeberechtigten des Auftraggebers logic-base GmbH AGB-Services [5]

6 beziehen, dürfen nur vom Vertragsmanager und dessen Stellvertreter, oder einem Geschäftsführer, bzw. Inhaber des Auftraggebers, eingegeben werden. 3.2 Folgende Änderungsprozesse sind im Rahmen des Vertrages auf schriftlichen Antrag möglich: Hinzufügen oder Entfernen von Systemen und Diensten. Ändern des Kennworts des Auftraggebers für die Support-Nutzung. Sperren oder Entsperren von Eingabeberechtigten durch Angabe der - Adresse. Löschen von Eingabeberechtigten unter Angabe der E- Mail-Adresse. Hinzufügen von Eingabeberechtigten unter Angabe von Vor- und Nachnamen, Telefonnummer(n) und - Adresse. Ändern von Eingabeberechtigten und Angabe der E- Mail-Adresse sowie der zu ändernden Daten. 3.3 logic-base GmbH prüft gemeinsam mit dem Auftraggeber die gewünschten Änderungen und passt, falls erforderlich, den Vertrag in Leistungsumfang und Vergütung an. 3.4 Erweiterungen und Reduzierungen des Vertragsumfangs Der Auftraggeber ist berechtigt, notwendige Erweiterungen der vertraglichen Leistungen von logic-base GmbH zu verlangen. Die Anforderung ist schriftlich an die logic-base GmbH zu richten. Die logic-base GmbH wird innerhalb angemessener Frist, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen schriftlich Stellung nehmen und ein Angebot über die dadurch entstehenden Kosten unterbreiten. Verursacht die Prüfung des Änderungsverlangens des Auftraggebers selbst Kosten, wird die logic-base GmbH dies ebenfalls unverzüglich, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, dem Kunden unter einer Angabe mitteilen, wie viel die Prüfung voraussichtlich kosten wird. Bei Reduzierungen gilt die Kündigungsfrist gemäß Abschnitt VI, Ziffer 3 für die zu reduzierende Leistung. Der Auftraggeber entscheidet sodann, ob die angebotene Änderung durchgeführt wird oder nicht. Lehnt er dies ab, bleibt es beim bisherigen Vertragsumfang. 4. Vergütung 4.1 logic-base GmbH erhält vom Auftraggeber für die bereit gestellten Leistungen die jeweils vertraglich vereinbarte fällige Vergütung als monatlich im Voraus zu entrichtenden Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.2 Der Auftraggeber wird die monatliche Vergütung jeweils bis zum zehnten Tag des Kalendermonats für den laufenden Monat überweisen, oder sie wird bei erteilter Einzugsermächtigung durch die logic-base GmbH per Lastschrift eingezogen. 4.3 Zusätzlich durchgeführte Leistungen werden gemäß den Bestimmungen des Abschnitts VI, Ziffer 1 abgerechnet. 4.4 Anzahl der User Die Anzahl der User richtet sich nach der lizensierten ERP- Useranzahl des Auftraggebers. Soweit Leistungen von logic-base GmbH nach Anzahl von Usern berechnet werden, wird immer die gleiche Anzahl von Usern zu Grunde gelegt, die der Auftraggeber in dem zugrunde liegenden ERP-System lizensiert hat. Es ist nicht möglich, für die Leistungen der logic-base GmbH nach diesem Vertrag weniger User zu lizensieren als der Auftraggeber insgesamt lizenziert hat. Diese Zahlen müssen immer gleich sein Einheitlichkeit der Standorte Alle Server eines Standorts müssen stets gemeinsam und alle mit der gleichen vertraglichen Leistung beauftragt werden. 4.6 Anzahl der Server Die Pakete und deren Leistungen sind serverbezogen, können daher für alle Serversysteme an einem Standort nur einheitlich bestellt werden. Es werden sowohl physikalische, wie auch virtuelle Server gezählt. 5. Sonderkündigungsrecht der logic-base GmbH Laufzeit und Kündigung des Vertrages richten sich nach den allgemeinen Regeln in Abschnitt VI dieser Bedingungen. Zusätzlich besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages für die logic-base GmbH für den Fall, dass bei der Dokumentation der Konfiguration festgestellt wird, dass die Mindestvoraussetzungen an Hardware, Software und Installation durch den Auftraggeber nicht erfüllt sind. 6. Minderungsrecht des Auftraggebers 6.1 Ist die Erbringung einer durch die logic-base GmbH geschuldeten vertraglichen Leistung nicht oder nicht rechtzeitig möglich, steht dem Auftraggeber ein angemessenes Minderungsrecht zu. 6.2 Ein nicht rechtzeitige Beseitigung liegt vor, wenn die logicbase GmbH die Leistungen nicht in der vorgeschriebenen Zeit erbringt und der Auftraggeber die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung der Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, die Nutzung der Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. 6.3 In allen Fällen gilt die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Verzögerungen in der Abwicklung, welche durch den Auftraggeber hervorgerufen wurden, verlängern nicht den Minderungszeitraum. 6.4 Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Gesamtdauer der über den vereinbarten Bearbeitungszeitraum hinausgehenden Zeiten. Das Minderungsrecht bezieht sich nur auf das System oder den Dienst, auf welchen sich der Vorgang bezieht. Eine Minderung für unerhebliche Zeiten ist ausgeschlossen. Deshalb erfolgt eine Minderung frühestens ab einer zeitlichen Nichtverfügbarkeit montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 23:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten anstehende Ausfallzeiten werden bei der Minderung nicht berücksichtigt. 6.5 Innerhalb der vorstehend genannten Zeiten auftretende Ausfallzeiten führen zu folgender Minderung, der monatlichen Berechnung: bis zu 2 Stunden: 0 Prozent, 3. bis 8. Stunde: 10 Prozent, 9. bis 16. Stunde: 25 Prozent, 17. bis 32. Stunde: 75 Prozent, 33. bis 48. Stunde: 100 Prozent. V. Bedingungen für den Datenschutz in der Fernwartung/Fernzugriff 1. Präambel Der Gesetzgeber hat 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) novelliert. Diese Änderungen stellen an den Anwender zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber hat bei Missachtung mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zum Verbot der Datenverarbeitung zu rechnen. Obschon es sich bei Wartung, Pflege und Service nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung handelt, müssen wegen 11 logic-base GmbH AGB-Services [6]

7 Abs. 5 BDSG die strengen Regeln der Auftragsdatenverarbeitung dennoch eingehalten werden. Die logic-base GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen, indem sie dem Auftraggeber mit diesen allgemeinen Bedingungen zum Datenschutz in der Fernwartung ermöglicht, die gesetzlichen Anforderungen des 11 BDSG umsetzen. 2. Vertragliche Beziehungen Zwischen Auftraggeber und der logic-base GmbH werden als Ergänzung zu allen zwischen dem Auftraggeber und der logicbase GmbH bestehenden Vereinbarungen, anlässlich derer die logic-base GmbH oder durch sie beauftragte Dritte in Kontakt mit personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes kommen, die nachfolgenden Regelungen getroffen. Betroffene Verträge sind insbesondere Fernwartungsvereinbarungen. 3. Definitionen 3.1 Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. 3.2 Erheben Erheben ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. 3.3 Verarbeiten Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. 3.4 Speichern Speichern ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zwecke ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung. 3.5 Löschen Löschen ist die Unkenntlichmachung gespeicherter personenbezogener Daten. 3.6 Sperren Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken. 3.7 Datenverarbeitung im Auftrag Datenverarbeitung im Auftrag ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung oder Löschung personenbezogener Daten durch die logic-base GmbH im Auftrag des Auftraggebers. 4. Gegenstand, Dauer des Auftrages, Umfang, Art und Zweck, etc. 4.1 Gegenstand Gegenstand der Verträge gemäß Ziffer 2 ist es, Wartungsarbeiten im Wege des Fernzugriffs beim oder für das beim Auftraggeber im Einsatz befindliche EDV-System zu ermöglichen. 4.2 Dauer Die Dauer der einzelnen Verträge ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen. 4.3 Umfang, Art, Zweck der Erhebung Anlässlich der Durchführung der betroffenen Verträge ist es nicht ausgeschlossen, dass die logic-base GmbH rein zufällig Kenntnis von solchen personenbezogenen Daten erhält. Im Übrigen erhebt oder verarbeitet die logic-base GmbH keine personenbezogenen Daten. 4.4 Arten der Daten und Kreis der Betroffenen Die durch den Auftraggeber erzeugten Daten können sowohl einfache personenbezogene Daten darstellen, als auch besondere personenbezogene Daten (sensible Daten) sein. Im Kreis der Betroffenen können insbesondere Kunden und Interessenten des Auftraggebers sein. 4.5 Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten Die logic-base GmbH wird ohne Weisung des Auftraggebers keine Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten vornehmen. Die Parteien stellen klar, dass eine solche Nutzung nicht Gegenstand der Verträge im Sinne von Ziffer 2 ist. 5. Weisungen des Anwenders Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang der logic-base GmbH mit personenbezogenen Daten gerichtete, schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber vermag vollumfänglich Weisungen zu erteilen. Mündliche Weisungen hat der Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. 6. Datengeheimnis Die logic-base GmbH erbringt Leistungen für den Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der in diesem Vertrag geschlossenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Sie verwendet etwaige zur Datenverarbeitung überlassene Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Die logic-base GmbH verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers den Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie gemäß 91 ff. Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie ggf. Sondergesetzen wie z.b. SGB V zu wahren. Sie verpflichtet sich also, die gleichen Geheimschutzregeln zu beachten, wie sie dem Auftraggeber obliegen. Soweit der Auftraggeber Sondergesetzen des Datenschutzes unterliegt, die über Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz hinausgehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die logic-base GmbH auf die Geltung dieser Gesetze ausdrücklich hinzuweisen. Die logic-base GmbH wird sodann unverzüglich Ihre daraus folgenden Verpflichtungen feststellen und einhalten. Die logic-base GmbH wird nur Mitarbeiter beschäftigen, deren Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit sie sich zuvor versichert hat. Die logic-base GmbH sichert zu, dass sie die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften überwacht. Die logic-base GmbH sichert zu, dass ihre mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers beschäftigten Mitarbeiter stets gemäß 5 BDSG schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet sind. Der Auftraggeber ist nach seinem Ermessen darüber hinaus berechtigt, direkt mit den entsprechenden Mitarbeitern separate Verschwiegenheitsverpflichtungsvereinbarungen abzuschließen. Die Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber ist nur in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen des Auftraggebers zulässig. Insbesondere eine Verarbeitung in Privaträumen ist also ausdrücklich ausgeschlossen. Auskünfte über Daten und Gegebenheiten im Zusammenhang mit der Auftragsausführung der logic-base GmbH für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erteilen. In diesem Vertrag ausdrücklich geregelte logic-base GmbH AGB-Services [7]

8 oder gesetzlich vorgeschriebene Auskunftsrechte bzw. Auskunftspflichten bleiben hiervon unberührt. Auskünfte nach Datenschutzrecht erteilt allein der Auftraggeber als verantwortliche Stelle. An der Erstellung notwendiger Verfahrensverzeichnisse bzw. Verarbeitungsbeschreibungen hat die logic-base GmbH auf Anforderung des Auftraggebers mitzuwirken. Sie hat dem Auftraggeber insoweit die erforderlichen Angaben zuzuleiten. Die logic-base GmbH sichert in ihrem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten sowie der allgemeinen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach 9 BDSG zu. Sie wird also seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Sie wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Auftraggebers vor Missbrauch und Verlust treffen. Die logic-base GmbH dokumentiert die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus den vorstehenden Ziffern schriftlich und nachvollziehbar. 7. Geschäftsgeheimnis Die logic-base GmbH verpflichtet sich, über nicht allgemein bekannte, geschäftlich relevante und bedeutsame Angelegenheiten des Auftraggebers (Geschäftsgeheimnisse) Verschwiegenheit zu wahren. Sie wird auch ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten. Dem Auftraggeber bleibt es unabhängig davon unbenommen, entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen direkt mit den Mitarbeitern der logic-base GmbH zu vereinbaren. 8. Datensicherheit Die logic-base GmbH gewährleistet laufend die Umsetzung und Befolgung folgender IT-Sicherheitsmaßnahmen und Anforderungen: Zu den einzuhaltenden Regelungen des Datenschutzes werden folgende technische und organisatorische Maßnahmen verbindlich festgelegt: Maßnahmen, damit Unbefugte keinen Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen erhalten, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (Zutrittskontrolle); Maßnahmen, damit Unbefugte an der Benutzung der Datenverarbeitungsanlagen und -verfahren gehindert werden (Zugangskontrolle); Maßnahmen, damit die zur Benutzung der Datenverarbeitungsverfahren Befugten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können (Zugriffskontrolle); Maßnahmen, damit personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transportes oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können und überprüft werden kann, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle); Maßnahmen, damit nachträglich geprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle); Maßnahmen, damit personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden (Auftragskontrolle); Maßnahmen, damit personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind (Verfügbarkeitskontrolle); Maßnahmen, damit zu unterschiedlichen Zwecken insbesondere für unterschiedliche Auftraggeber der logic-base GmbH erhobene bzw. zu verarbeitende Daten getrennt voneinander verarbeitet werden (Trennungskontrolle); Eine der vorstehenden Maßnahmen ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. 9. Ansprechpartner Die Parteien sind sich darüber einig, dass es notwendig ist, Regelungen zur Kommunikation zu treffen, um eine sichere, störungsfreie und datenschutzgerechte Auftragsausführung zu gewährleisten. Die logic-base GmbH unterrichtet den Auftraggeber umgehend bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes bzw. der Software, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung. Die logic-base GmbH hat den Auftraggeber vor wichtigen Eingriffen in das System über beabsichtigte Änderungen und Eingriffe unverzüglich zu informieren und diese nur nach entsprechender Freigabe durch den Auftraggeber zu veranlassen bzw. durchzuführen. Die Parteien benennen wechselseitig Ansprechpartner und werden diesbezügliche Änderungen dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitteilen. Soweit dies nicht gesondert geregelt ist, so sind dies stets die in den Stammdaten erfassten Mitarbeiter, die als Sachbearbeiter oder Ansprechpartner, Kontakt etc. gekennzeichnet sind. Die logicbase GmbH verpflichtet sich, durch organisatorische wie technische Maßnahmen, sicherzustellen, dass nur die benannten Mitarbeiter Zugang zu den zu betreuenden Systemen des Auftraggebers erlangen können. 10. Pflichten und Kontroll- und Betretungsrechte Die logic-base GmbH arbeitet datenschutzrechtlich ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Sie hat personenbezogene Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren, wenn der Auftraggeber dies in der getroffenen Vereinbarung oder einer Weisung verlangt. Die logic-base GmbH verwendet die etwaigen, zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zweck. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Die logic-base GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Die logic-base GmbH ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Die logic-base GmbH stellt auf Anforderung dem Auftraggeber die für die Übersicht nach 4g Abs. 2 S. 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung. Die logic-base GmbH unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. Die logic-base GmbH erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften, Testat eines Sachverständigen und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme. logic-base GmbH AGB-Services [8]

9 Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat die logic-base GmbH sämtliche in ihren Besitz gelangten datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen und erstellte datenschutzrechtlich relevante Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis im Sinne von Ziffer 2 stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Datenträger der logic-base GmbH sind danach physisch zu löschen. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich zu vernichten oder dem Auftraggeber auszuhändigen. Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Auftraggeber mit Datumsangabe schriftlich zu bestätigen. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt die logic-base GmbH aufgrund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber. In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen erfolgt eine Aufbewahrung beziehungsweise Übergabe. Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Die logic-base GmbH hat diese sorgfältig zu verwahren, sodass sie Dritten nicht zugänglich sind. Die logic-base GmbH ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Die logic-base GmbH erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften, die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenverarbeitungsprogramme sowie Betreten und Besichtigung der Räumlichkeiten der logic-base GmbH welche die Leistungserbringung für den Auftraggeber betreffen. Die logicbase GmbH verpflichtet sich insoweit dem Auftraggeber oder von diesem beauftragten Dritten (Auditoren) zu diesem Zwecke Zugang zu den Firmenräumen zu gewähren. 11. Subunternehmer Die Beauftragung von Subunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Die logic-base GmbH hat in diesem Falle vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber Subunternehmern gelten. Sie hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Die Weiterleitung von Daten ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtung nach 11 BDSG erfüllt hat. 12. Informationspflichten, Rechtswahl Sollten die Daten des Auftraggebers bei der logic-base GmbH durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so wird die logic-base GmbH den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Die logic-base GmbH wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als verantwortlicher Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen. Es gilt deutsches Recht. VI. 4SELLERS NEO Wartung 1. Leistungsbeschreibung, Umfang Der 4SELLERS NEO Wartungsvertrag besteht aus mehreren Komponenten: Hotline/Support, Monitoring und Softwarepflege, gemäß der Leistungsbeschreibung für 4SELLERS NEO, für die jeweils verschiedene Bedingungen gelten: Die Hotline-/Support-Leistungen unterliegen den Vertragsbedingungen für Serviceleistungen ( AGB- Services ), Abschnitt I: Bedingungen für Hotline und Fernwartung. Das Monitoring unterliegt den Vertragsbedingungen für Serviceleistungen ( AGB-Services ), Abschnitt IV: Bedingungen für Betrieb und Betreuung der Server- Infrastruktur (Managed Services IT-Infrastruktur). Die Softwarepflege unterliegt den Bedingungen für Software, Hardware und Softwarepflege ( AGB- Software-Hardware-Softwarepflege ), Abschnitt IV: Bedingungen für Softwarepflege. 2. Vertragslaufzeit, Kündigung Der 4SELLERS Neo Wartungsvertrag tritt mit dem Datum in Kraft, das im Bestellschein festgehalten ist. Die Mindestdauer beträgt ein Jahr. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht zuvor schriftlich mit einer Frist von drei Monaten von einer der Parteien gekündigt wird. Die Kündigung hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. 3. Zahlungsweise 3.1 Die Vertragsgebühren werden jeweils für ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer Die logic-base GmbH ist berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig zum Beginn des 13. Monats nach Vertragsabschluss. Beträgt die Preiserhöhung hier innerhalb von zwölf Monaten mehr als acht Prozent, ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung diesen Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages für beide Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Verweise Die Vertragsbedingungen der logic-base GmbH für Software, Hardware und Softwarepflege ( AGB-Software-Hardware- Softwarepflege )sind im Internet unter abrufbar. Die Leistungsbeschreibung 4SELLERS NEO ist unter: eschreibung_4sellers_neo.pdf im Internet abrufbar. VII. 4SELLERS Supportvereinbarung 1. Leistungsbeschreibung, Umfang Vertragsgegenstand sind Leistungen, die den Auftraggeber reaktiv beim Betrieb und Erhalt der bestehenden 4SELLERS ERP- und IT-Systeminfrastruktur unterstützen. Die Leistungen werden in einer der Bestellung beigefügten Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben. Darüber hinausgehende Leistungen können optional zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Konditionen der logic-base GmbH gegen Einzelabrechnung vom Kunden genutzt werden. Der Auftragnehmer schuldet ein Bemühen zur Fehlerbeseitigung, jedoch nicht die Herbeiführung einer Lösung. logic-base GmbH AGB-Services [9]

10 Die Leistungen der 4SELLERS Supportvereinbarungen unterliegen den Vertragsbedingungen für Serviceleistungen ( AGB-Services ). 2. Zahlungsweise 2.1 Die monatlichen Kosten werden jeweils zum 15. eines Monats in Rechnung gestellt und sind ohne Abzug fällig Die logic-base GmbH ist berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig zum Beginn des 13. Monats nach Vertragsabschluss. Beträgt die Preiserhöhung hier innerhalb von zwölf Monaten mehr als acht Prozent, ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von einem Monat zum Wirksamwerden der Preiserhöhung diesen Vertrag außerordentlich schriftlich zu kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages für beide Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 3. Verweise Die Leistungsbeschreibung 4SELLERS Supportvereinbarung ist unter: eschreibung_4sellers_supportvereinbarung.pdf im Internet abrufbar. VIII. Allgemeine Vorschriften für die vorstehenden Leistungen 1. Vergütung; Aufrechnung, Zurückbehaltung 1.1 Die Vergütung ist in der Bestellung vereinbart oder in den vorstehenden Abschnitten für die einzelnen Leistungen gesondert geregelt. Ergänzend gilt folgendes, sofern vorstehend oder in der Bestellung nicht anders bestimmt: Die von der logic-base GmbH erbrachten Arbeitszeiten werden im Ticketsystem der logic-base GmbH für den Auftraggeber erfasst. Der Auftraggeber kann auf dem Kundenportal der logic-base GmbH in dem dort für ihn vorgesehenen Bereich den Umfang der von der logic-base GmbH für den Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen jederzeit einsehen. 1.2 Die logic-base GmbH rechnet über die erbrachten Leistungen jeweils monatlich ab. Die Rechnung ist zahlbar ohne Abzug innerhalb von acht Tagen. 1.3 Eine zeitabschnittsbezogene Vergütung ist jeweils bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts im Voraus zu bezahlen. 1.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 1.5 Die logic-base GmbH ist berechtigt, die Stundensätze mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsanfang, erstmals zum Beginn des 13. Monats nach Vertragsbeginn, schriftlich zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung der Gebühren mehr als acht Prozent zum bisher geltenden Preis, ist der Auftraggeber berechtigt, mit einer Frist von einem Monat nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Erhöhungsverlangens den Vertrag zu kündigen. 1.6 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht ebenfalls nur wegen solcher streitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis geltend gemacht werden. 2. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die logic-base GmbH befugt, die Leistungen, nach erfolgloser Mahnung, bis zur vollständigen Zahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen ersatzlos einzustellen. Für die erneute Inbetriebnahme bestimmter Dienste nach einer entsprechenden Einstellung können weitere Kosten entstehen, die die logic-base GmbH entweder Pauschal, gemäß Ihrer gültigen Preisliste, bzw. nach angefallenem Aufwand berechnet. Der Zahlungsanspruch der logic-base GmbH bleibt hiervon unberührt. Ausgenommen hiervon ist der Zahlungsverzug durch den Auftraggeber in Ausübung von Gewährleistungsrechten aufgrund gesetzlicher Vorschriften. 3. Laufzeit, Kündigung Sofern in den vorstehenden - Hotline und Fernwartung (I), Nutzung der ASP-Dienstleistung 4SELLERS-Return (II), Webhosting und damit zusammenhängende Leistungen (III), Betrieb und Betreuung der Server-Infrastruktur (IV), 4SELLERS Supportvereinbarung (VII) nicht Abweichendes bestimmt ist, gilt für Laufzeit und Kündigung Folgendes: Die Laufzeit eines Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend mit der Unterschrift des Auftraggebers. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung, z.b. gemäß 649 BGB ist ausgeschlossen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt. 4. Zugriff auf Server des Auftraggebers Zur Erbringung von Dienstleistungen ist es zum Teil notwendig auf die Infrastruktur des Auftraggebers zuzugreifen. Dies erfolgt auch durch automatisierten Zugriff über die von der logic-base GmbH verwendete Infrastruktur. Es können dabei System- und abrechnungsrelevante Informationen übertragen werden. 5. Abnahme Ist nach Art des Services eine Abnahme notwendig, gilt Folgendes: Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, nach Eingang der Meldung bzw. Zugang einer Rechnung, nicht abnimmt. Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Mitteilung von der Abnahmebereitschaft die Abnahmeprüfung vornehmen und die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen überprüfen. Entspricht die Leistung den technischen Spezifikationen erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme. Erklärt der Auftraggeber binnen von zehn Werktagen nach Abschluss der Leistung nicht die Abnahme und hat in der Zwischenzeit keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der Gebrauch erheblich herabgesetzt sei. 6. Gewährleistung 6.1 Mängel der Services werden innerhalb angemessener Zeit behoben. Eine Anpassung der Services an geänderte gesetzliche Bestimmungen oder Wünsche des Kunden ist nicht Gegenstand logic-base GmbH AGB-Services [10]

11 der Mangelgewährleistung. 6.2 Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn sich der Mangel nur unwesentlich auf die Nutzung der Dienste auswirkt oder die Störung durch unsachgemäße Behandlung hervorgerufen wurde. 6.3 Nachbesserung Gelingt es der logic-base GmbH während der Vertragslaufzeit innerhalb einer angemessenen Frist nicht, einen Sach- und/oder Rechtsmangel zu beseitigen, so ist der Auftraggeber berechtigt, der logic-base GmbH eine angemessene Nachfrist mit der Androhung zu setzen, nach deren Ablauf er die vertragliche Vergütung mindern oder den Vertrag fristlos schriftlich kündigen darf. Eine außerordentliche Kündigung des gesamten Vertrages ist nur bei einem wesentlichen Mangel zulässig. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen. Art und Weise der Mangelbeseitigung stehen im billigen Ermessen der logic-base GmbH. 6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. 6.5 Die logic-base GmbH hält den Auftraggeber auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die daraus resultieren, dass die logic-base GmbH den vereinbarten Service wegen der Rechte dieser Dritten nicht ohne Beeinträchtigung erbringen kann. Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. 6.6 Schadensersatz Schadensersatz kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn er zuvor der logic-base GmbH die Gelegenheit gegeben hat, die Rechte am Streitgegenstand zu erwerben oder diesen so zu verändern, dass eine Beeinträchtigung der Rechte Dritter nicht mehr in Betracht kommt oder dem Auftraggeber eine gleichwertige andere Lösung zur Verfügung zu stellen. Die logicbase GmbH haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Auftraggeber, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Auftraggeber die logic-base GmbH auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. 6.7 Verjährungen Ansprüche wegen mangelhafter Leistungen verjähren binnen eines Jahres nach erstmaligem Auftreten des Mangels. logic-base GmbH AGB-Services [11]

12 6.8 Erlöschen der Gewährleistung Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für die erbrachten Leistungen erlischt, wenn der Auftraggeber oder Dritte an der Leistung Änderungen vorgenommen hat, denen logic-base GmbH vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas anderes gilt nur insoweit, als der Auftraggeber nachweist, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben. 7. Haftung 7.1 Die logic-base GmbH haftet für seine Mitarbeiter, Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz nach den nachstehenden Bestimmungen: a) bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit von Personen höhenmäßig unbegrenzt; b) nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten des Auftragnehmers oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden; c) in anderen Fällen als a) unter Begrenzung auf die Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind, und zwar aa) für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bb) für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden, cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen Unvermögens und des Verzuges vorliegt. Eine Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.2 Die Haftung des Auftragnehmers im Rahmen vorstehender Ziffer 6.1 c), vor allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag hinsichtlich Sach- und Vermögensschäden bis zu ,00 Euro pauschal pro Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte begrenzt. 7.3 Mitverschulden Der Auftraggeber hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z.b. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung). 7.4 Haftung für Wiederbeschaffung von Daten Die logic-base GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor jeder Tätigkeit der logic-base GmbH eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu und deren Rücksicherungsmöglichkeit zu überprüfen. Die Überprüfung der Sicherung wird empfohlen, weil es vorkommen kann, dass Datensicherungsprogramme eine Datensicherung als erfolgreich durchgeführt gemeldet haben, obwohl dies in Wirklichkeit nicht erfolgt ist. Hat der Auftraggeber dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von logic-base GmbH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter der logic-base GmbH die Datensicherung durchführen und/oder das Gelingen der Sicherung und der Rücksicherungsmöglichkeit überprüfen, trägt die Kosten dafür der Auftraggeber. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste der logic-base GmbH. 7.5 Erbringt die logic-base GmbH Leistungen zur Suche oder Beseitigung gemeldeter Störungen, kann er vom Auftraggeber hierfür eine Vergütung gemäß Preisliste verlangen, wenn es sich bei der gemeldeten Störung nicht um einen Mangel handelt und der Auftraggeber dies bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können. Zu vergüten sind insbesondere die Suche und Beseitigung von Störungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber: seine Mitwirkungspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt oder unsachgemäße Eingriffe an Hardware/Software/dem System vorgenommen hat oder die von der logic-base GmbH bereitgestellten Updates oder sonstigen Programmkorrekturen nicht unverzüglich installiert hat oder bei Einsichtnahme in das Handbuch hätte erkennen können, dass es sich nicht um einen Fehler der Software handelt. Sobald die logic-base GmbH erkennen kann, dass es sich bei der gemeldeten Störung nicht um einen Mangel handelt, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Eine Pflicht zur Vergütung von Leistungen besteht für den Zeitraum, ab dem der Auftragnehmer das Nichtvorliegen eines Mangels erkennen kann, nur, wenn der Auftraggeber daraufhin den Auftrag zur Störungsbeseitigung bestätigt. 7.6 Eine Haftung für entgangenen Umsatz, sonstige mittelbare und unmittelbare Vermögensschäden und Verlust von Daten wird ausdrücklich ausgeschlossen. 7.7 Die logic-base GmbH haftet nicht für Fehler in der Software oder den Systemen Dritter. 7.8 Die logic-base GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Viren und schädliche Programme in Webseite, s oder transferierten Dateien Dritter hervorgerufen wurden. 7.9 Die logic-base GmbH haftet nicht für Schäden, die über nicht durch logic-base GmbH betreute und explizit von der logic-base GmbH abgesicherte Zugänge beim Auftraggeber verursacht werden Bei einer Manipulation durch nicht autorisierte Dritte oder nicht autorisierte Mitarbeiter des Kunden an den von logic-base GmbH betreuten Systemen beim Kunden haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden und daraus resultierenden Folgeschäden. Die logic-base GmbH führt auf allen betroffenen Systemen ungeachtet der Art der Manipulation eine Neuinstallation durch. Die Kosten trägt der Auftraggeber. 8. Höhere Gewalt Wird der logic-base GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.b. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, und wird die logic-base GmbH die Leistung dadurch zeitweise unmöglich, wird die logic-base GmbH von ihren Leistungspflichten und der Auftraggeber von seinen ihm obliegenden Pflichten für die Dauer der Behinderung befreit. Entfällt das Leistungshindernis, leben die Pflichten der Parteien logic-base GmbH AGB-Services [12]

13 nach einer angemessenen Wiederanlauffrist wieder auf. Ist die Dauer der Unterbrechung dem Auftraggeber nicht zumutbar, ist er berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen schriftlich zu kündigen. 9. Mitwirkungspflichten des Kunden 9.1 Datensicherung Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen der Datensicherung zu überprüfen. Die Überprüfung wird empfohlen, weil es vorkommen kann, dass Datensicherungsprogramme eine Datensicherung als erfolgreich durchgeführt gemeldet haben, obwohl dies in Wirklichkeit nicht erfolgt ist. Eine endgültige Sicherheit, ob tatsächlich Daten gesichert wurden, ist deshalb nur durch eine Überprüfung der Datensicherung, bzw. der Rücksicherungsmöglichkeit zu erlangen. Hat der Auftraggeber dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter der logic-base GmbH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Sollen Mitarbeiter der logic-base GmbH die Datensicherung durchführen und/oder das Gelingen durch eine Überprüfung der Rücksicherungsmöglichkeit überprüfen, trägt die Kosten dafür der Auftraggeber. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. 9.2 Ansprechpartner Der Auftraggeber benennt der logic-base GmbH einen im Umgang mit den unterstützten Produkten bei der logic-base GmbH geschulten, qualifizierten Mitarbeiter als Ansprechpartner. Allein diese Person ist berechtigt, die Leistungen nach diesem Vertrag in Anspruch zu nehmen. 9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, stets eine noch in Pflege befindliche Version der vertragsgegenständlichen Produkte einzusetzen. Tut er dies nicht, ruht die Leistungsverpflichtung der logic-base GmbH; die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. 9.4 Der Auftraggeber hat alle Updates und Upgrades unverzüglich einzuspielen und etwaige Anpassungen seiner technischen Umgebung an diese Updates und Upgrades auf eigene Kosten durchzuführen. 9.5 Der Auftraggeber hat bei Meldung eines Fehlers diesen nach besten Kräften detailliert zu beschreiben, insbesondere die Situation des Auftretens, die Stelle im Programm und die Aktion, bei der der Fehler aufgetreten ist. Soweit die logic-base GmbH dafür Formulare zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber diese zu benutzen. 9.6 Weitere Pflichten Die bei den einzelnen Leistungen (Abschnitte I VII) beschriebenen Pflichten des Auftraggebers gelten zusätzlich. 10. Geheimhaltung 10.1 Der Auftraggeber und die logic-base GmbH verpflichten sich, über alle offen gelegten vertraulichen Informationen, das fachliche Know-how und die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Materialien hat, die die andere Partei als vertraulich ansieht und die von substantiellem Wert für die andere Partei sind und deren Wert beeinträchtigt würde, falls solche Informationen dritten Parteien offen gelegt würden. Beide Parteien sind damit einverstanden, dass sie keine derartige Information auf irgendeine Art und Weise zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil oder zum Vorteil einer dritten Partei nutzen, noch irgendeine dritte Partei offen legen. Ausgenommen sind die Mitarbeiter, die mit der Ausführung des Vertrags befasst sind, soweit diesen die vorgenannten Pflichten ebenfalls auferlegt wurden. Ausgenommen sind auch Lieferanten und dessen Mitarbeiter, soweit die Weitergabe der Informationen an den Lieferanten nach den Bestimmungen dieses Vertrags zur Problembehebung veranlasst ist. Auf Anfrage einer Partei hat die andere Partei Anweisungen zu geben, ob er eine bestimmte Information oder Materialien als vertraulich ansieht. Diese Bestimmungen des Abschnittes Geheimhaltung finden keine Anwendung auf Informationen, die der Öffentlichkeit auf andere Weise als durch die Verletzung dieser Vereinbarung oder einer anderen Verpflichtung zugänglich gemacht wurden (oder werden), die schon vor der Offenlegung durch die eine Partei im Besitz der anderen Partei oder selbständig von der anderen Partei erlangt wurden, unter Umständen, unter denen es der anderen Partei freisteht, sie offen zu legen, oder die belanglos oder offensichtlich sind. 11. Allgemeines 11.1 Änderungen von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Dies gilt wiederum nicht, wenn die Parteien bei der Abänderung auch dieses doppelte Schriftformerfordernis bedacht haben Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die Parteien diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für das Füllen von Lücken Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der logic-base GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist der Sitz der logic-base GmbH Ergänzend gelten die AGB der logic-base GmbH Die logic-base GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Bedingungen zu ändern durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Auftraggeber, indem dieser über die konkrete Änderung informiert wird. Änderungen treten dann einen Monat nach dem Datum der Mitteilung in Kraft. Sofern sich aus der Änderung eine Benachteiligung im Vergleich zu früheren Versionen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, kann der Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber nicht, wird die Änderung wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den neuen Bedingungen fortgesetzt Beide Parteien übernehmen es, die jeweils eingebundenen Mitarbeiter auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht schriftlich zu verpflichten Die Parteien erkennen an, dass sie aufgrund der hierunter bestehenden Beziehung Zugriff auf bestimmte Informationen und logic-base GmbH AGB-Services [13]

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum

Provider-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Einwahlleitungen für den Zugang zum Provider-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Webhosting Service-Vertrag

Webhosting Service-Vertrag Zwischen MoHost Inh. ClaasAlexander Moderey WeimarerStraße 108 Bei Waterböhr D -21107 Hamburg im Folgenden Anbieter genannt Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Ust.-IDNr.: +49 (0) 4018198254 +49 (0) 4018198254

Mehr

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen

Vertrag über die Registrierung von Domainnamen Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

1. Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung von Daten des Kunden im World Wide Web.

1. Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung von Daten des Kunden im World Wide Web. Allgemeine Geschäftsbedingungen DXX -, Andreas Wolf Geschw. Scholl Str. 11 07407 Rudolstadt 1 Webhostimg 2 Domain 1. 1 Leistungsbeschreibung 1. Bereitstellung von Speicherplatz für die Speicherung von

Mehr

Anleitung WLAN BBZ Schüler

Anleitung WLAN BBZ Schüler Anleitung WLAN BBZ Schüler Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Weitergabe Ihres Kennworts an Dritte untersagt ist. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Passwort weiteren Personen bekannt ist,

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware. - WH cv

Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware. - WH cv Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware A. Vertragsgegenstände A.1. Wartungsgegenstände - WH cv Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil C Hosting

Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil C Hosting Allgemeine Geschäftsbedingungen Teil C Hosting 1 Vertragsgegenstand (1) NetzWerkPlan überlässt dem Kunden den im Angebot in Gigabyte (GB) beschriebenen Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

EBDC Data Archiving Agreement

EBDC Data Archiving Agreement EBDC Data Archiving Agreement LMU-ifo Economics & Business Data Center 10.03.2015 Inhalt Partner... 3 1 Leistungsbeschreibung... 4 2 Datenarchivierung... 4 3 Datennutzung... 5 4 Ergebniszusendung... 5

Mehr

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung EVB-IT Kaufvertrag Seite 1 von 6 Vertrag über den Kauf von Hardware und die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.

STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird. STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten

Anleitung öffentlicher Zugang einrichten TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte. Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitungsverlag Aachen GmbH für Verträge über vergütungspflichtige Online-Inhalte

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitungsverlag Aachen GmbH für Verträge über vergütungspflichtige Online-Inhalte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zeitungsverlag Aachen GmbH für Verträge über vergütungspflichtige Online-Inhalte 1 Geltungsbereich und Begründung der Vertragsverhältnisse Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Allgemeine Hostingbedingungen der expeer GmbH

Allgemeine Hostingbedingungen der expeer GmbH Allgemeine Hostingbedingungen der expeer GmbH Stand: 04.10.2012 1. Geltung dieser Webhostingbedingungen 1.1 Die expeer GmbH erbringt ihre Webhostingleistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer Allgemeinen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A Seite 1 von 5 Vertrag über die zeitlich unbefristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung Zwischen Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW Mauerstr.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

Vertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln

Vertrag über Bannerwerbung im Internet. zwischen. Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln Vertrag über Bannerwerbung im Internet zwischen Deutscher Frisbee Sportverband Abteilung Discgolf Martinusstrasse 9 50765 Köln (vertreten durch den Abteilungs-Finanz-Vorstand) Ansprechpartner: Guido Klein

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr