Verkehrsrestriktionen gegen Feinstaub. Regelungen in anderen EU-Staaten
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- Benedikt Adenauer
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1 Verkehrsrestriktionen gegen Feinstaub Regelungen in anderen EU-Staaten Claudia Schwokowski
2 Österreich Immissionsschutzgesetz-Luft 1. Dezember 2006 Feinstaubverordnung (Steiermark): sog. Sanierungsgebiete festgelegt Geschwindigkeitsbeschränkungen im Winter 80 km/h auf Landstraßen 100 km/h auf Autobahnen Fahrtbeschränkung LKW > 7 Tonnen und Registrierungsdatum vor Januar 1992 (ab 2007) und 1996 (ab 2010) Diesel PKW < Euro 4 und kein Partikelfilter; im Winter, wenn an 5 aufeinanderfolgenden Tagen 75 µg/m³ (50 µg/m³) überschritten und keine meteorologische Besserung absehbar Ausnahmen: z.b. Fahrgemeinschaften (mindestens 2 Personen), Abgaspartikelwert < 0,025g/km (Nachweis), Ladetätigkeit in Ausübung gewerblicher Tätigkeit, Personenbeförderung; individuelle Ausnahmen auf Antrag
3 Großbritannien National: Air Quality Strategy, 2000 Regional (London): City-Maut, Niedrigemissionszone, Busflotte seit 2005 mindestens Euro 2, Standards für Taxi Seit Februar 2003 in London Congestion Charging Zone / Maut Zone Februar 2007: Gebiet verdoppelt Mautgebühr zwischen 7.00 und Uhr (Tagesgebühr 12 ) Ausnahmen: Fahrzeuge Behinderter, Rettungsautos, umweltfreundliche Fahrzeuge, Motorräder, Fahrzeuge > 9 Sitze, Taxi, Pannenhilfe, Berufsgruppen, aus dem medizinischen Bereich, 90 % Gebührennachlass für Anlieger Kontrolle: Kameras registrieren Kennzeichen Bezahlung: Automat, Internet, SMS, Anruf Andere britische Städte haben von Maut Abstand genommen (Birmingham, Bath, Bristol und Leeds), arg. Umsatzverluste, Errichtungskosten, benutzerunfreundlich
4 Großbritannien Low Emission Zone / Niedrigemissionszone Machbarkeitsstudie, bis 2. Februar 2007 Konsultation 1. Stufe Februar 2008: LKW > 12 Tonnen Euro 3 (ab 2012 Euro 4 für gebührenfreies Fahren) 2. Stufe Juli 2008: LKW 3,5 bis 12 Tonnen, Busse, Reisebusse > 8 Sitzplätze, Euro 3 (ab 2012 Euro 4) 3. Stufe Oktober 2010: dieselgetriebene Kleintransporter 1,2 bis 3,5 Tonnen, dieselgetriebene Kleinbusse > 8 Sitzplätze Euro 3 PKW zur Zeit nicht betroffen, aber Untersuchung angekündigt Ausnahmen: landwirtschaftliche Fahrzeuge, Militärfahrzeuge, historische Fahrzeuge, die nicht vermietet oder gewerblich genutzt, Fahrzeuge, die nicht für Straßenverkehr vorgesehen (z.b. Bagger)
5 Dänemark 2000: Pilotprojekt Umweltzone im Innenstadtbereich Kopenhagen Seit Februar 2002, Zertifikat für LKW und Transportwagen > 2.5 Tonnen Strafe von 68 Grünes Zertifikat": max. 8 Jahre alt und 60% Ladekapazitätsauslastung Gelbes Zertifikat": wenn grünes Zertifikat nicht erlangt werden kann Motor nicht älter als vom (u.u ); Fahrzeug max. 6 Meter lang oder max. 3.5 Tonnen Rotes Zertifikat ": Tageszertifikat (7 Euro)
6 Schweden 2006: Siebenmonatige Testphase für City-Maut (25 % weniger Verkehr) Referendum September 2006: Mehrheit der Bürger dafür Juli 2007: City-Maut in Stockholm Umweltzonen in Stockholm, Göteborg und Malmö und Lund Seit 1996 in Stockholm: LKW, die älter als 8 Jahre (künftig 6 Jahre), Busse/LKW > 3.5 Tonnen Kontrolle: Aufkleber an Windschutzscheibe, von Kommune Seit 2001: ausländische Fahrzeuge Ausnahmen: Euro 4 oder Abgasreinigungsanlage oder neuer Motor, der mindestens Euro 3 entspricht
7 Frankreich Gesetz zur Luftgüteüberwachung und nachhaltigen Energiewirtschaft: Regionen erstellen alle 5 Jahre PRQA (Regional Plan for Air Quality) Siedlungsraum > Einwohner und Kriterien nicht erfüllt: plan de protection de l atmosphère (bindend) Siedlungsraum > Einwohner: Verkehrsplan (Leitvorgaben u.a. Eindämmung Verkehr, Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel, Förderung ökonomischer und umweltfreundlicher Fortbewegungsmittel, Aufklärungskampagnen zum Nahverkehr) Feinstaubbelastung in französischen Ballungsgebieten unter dem EU-Limit! keine zwingenden Maßnahmen wie in Deutschland Februar 2007 Konzept für Plan zur Luftverbesserung in Paris : Busspuren, Metrostrecken und Straßenbahnen Fahrräder für Einwohner und Touristen Wassertaxis auf Seine Sperrung von Straßen
8 Belgien Brüssel hat Spitzenwerte bei der Feinstaubbelastung 2. Märzwoche 2007: Geschwindigkeitsbegrenzung 90 km/h auf den Autobahnen um Brüssel, Antwerpen, Gent und Kortrijk Vollzug: Radarfalle ab 90 km/h, Konzentration Verkehrskontrolle auf diese Zone
9 Italien Fahrverbote für Innenstädte, wenn Ozon- oder Feinstaubwerte überschritten Luftqualitätsprogramm Provinz Bozen: Low Emission Zone, Geschwindigkeitsbeschränkung, Prüfung rechtlicher Grundlagen für road pricing Rom: 3 autofreie Sonntage geplant, bis Frühjahr an Donnerstagen nur Autos mit geradem/ungeradem Kennzeichen Februar 2007: Schweizer Kanton Tessin und norditalienische Provinzen unterzeichnen grenzüberschreitendes Abkommen zur Reduzierung der Luftverschmutzung Fahrverbote, Filterpflicht und Tempolimits
10 Griechenland / Portugal Griechenland An bestimmten Tagen nur Autos mit geraden/ungeraden Endziffern der Nummernschilder zugelassen alle Autofahrer (unabhängig von Abgasreinigungsstandard) Polizei kontrolliert Fahrverbote (u.a. mit Überwachungskameras) und verhängt Bußgelder Portugal Low Emission Zone in Lissabon und Porto
11 Fazit Europäische Städte kämpfen mit der Einhaltung der Luftqualitätswerte Maßnahmen variieren von Land zu Land und Stadt zu Stadt Manche Städte besitzen ausgearbeitete System, andere denken darüber nach, planen oder sind noch gar nicht aktiv Möglichkeiten für Verkehrsrestriktionen: Einordnung der Fahrzeuge: Alter, Gewicht, Euro-Standard, Ausrüstung (Partikelfilter), gerades/ungerades Kennzeichen City-Maut zeitliche Verkehrsbeschränkung: bestimmte Tage/Tageszeiten Geschwindigkeitsbegrenzung Probleme: Projekte schlecht dokumentiert, nur in Landessprache, selten Nachfolgeuntersuchungen, meteorologische Einflüsse erschweren Bewertung
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