Stellungnahme des KOBV Österreich zum Entwurf eines Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen

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1 Stellungnahme des KOBV Österreich zum Entwurf eines Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen Der Entwurf enthält ein umfangreiches und ambitioniertes Programm für die grundsätzliche Neuorientierung der österreichischen Behindertenpolitik unter Berücksichtigung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und der EU- Behindertenstrategie und wird grundsätzlich sehr begrüßt. Ausdrücklich begrüßt wird auch die durchgängige Einbeziehung der Behindertenorganisationen und der Zivilgesellschaft bei der Erstellung und Durchführung des Aktionsplanes. Ad S. 2 Zielerreichung: Dass die Zielerreichung des NAP durch nur eine Zwischenevaluierung und eine Schlussevaluierung untersucht und bewertet werden soll, erachten wir jedoch als zu wenig. Wir regen daher an, eine jährliche Zwischenevaluierung oder zumindest alle zwei Jahre eine Zwischenevaluierung vorzusehen. Indikatoren zur Zielerreichung: Allgemein wird angemerkt, dass wir es für sehr wichtig halten, Indikatoren zur Zielerreichung in allen Bereichen vorzusehen. Es wird daher angeregt, den Entwurf entsprechend zu ergänzen. Ad S. 2ff/1.2. Grundsätze der Behindertenpolitik: Die angeführten Zielsetzungen werden ausdrücklich begrüßt. Wesentlich ist, Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen geeignete und von diesen selbst gestaltete Plattformen zu bieten, um die Behindertenpolitik der Zukunft in Österreich mitgestalten zu können (Grundsatz der Partizipation). Die Erweiterung des Bundesbehindertenbeirates um Selbstvertretungsinitiativen von Menschen mit Behinderungen (Maßnahme Nr. 5) wird zwar sehr begrüßt, der Bundesbehindertenbeirat selbst erscheint jedoch nicht ausreichend um diesem Grundsatz gerecht zu werden. Angeregt wird daher die Umformung des Bundesbehindertenbeirates in einen Behindertenrat nach dem Beispiel des österreichischen Seniorenrates. Ad S. 5f/1.3. Definition von Behinderung: 1

2 Ausdrücklich begrüßt und eingefordert wird neben der laufenden Evaluierung der neuen Einschätzungsverordnung die Weiterentwicklung der Kriterien nach der Einschätzungsverordnung mit der Fokussierung auf soziale Komponenten bei der Einschätzung von Behinderung. Ad S. 6 ff/1.4. Kinder mit Behinderungen: Die frühzeitige Förderung von Kindern mit Behinderungen und Unterstützung von deren Familien hat höchste Priorität und werden die genannten Zielsetzungen und Maßnahmen sehr begrüßt. Der Zeithorizont für die kindergerechte und barrierefreie Adaptierung und Finanzierung einer ausreichenden Zahl von Kinderbetreuungsplätzen für Kinder mit Behinderung (Maßnahme Nr. 12) sollte jedoch verkürzt und eine raschere Umsetzung forciert werden. Ad S. 8 ff /1.5. Frauen mit Behinderungen: Die Zielsetzungen werden sehr begrüßt. Wichtig ist, für Frauen mit Behinderungen flächendeckend spezielle Anlaufstellen zu schaffen. Die Maßnahme Nr. 24 ist diesbezüglich missverständlich formuliert und sollte klargestellt werden, dass es nicht nur um den Ausbau bzw. die Erweiterung bereits bestehender Frauenberatungsstellen geht, sondern flächendeckend entsprechende Beratungsstellen für Frauen mit Behinderungen geschaffen werden sollen. Ad S. 10 f/ältere Menschen mit Behinderungen: De-Institutionalisierung: Sehr begrüßt wird auch die Zielsetzung, den hohen Anteil stationärer Pflege älterer Menschen zu reduzieren. Dies wird jedoch insbesondere von der familiären Situation der Pflegebedürftigen und der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängen und nicht in allen Fällen möglich sein. Es sollte daher trotzdem darauf hingewiesen werden, dass wenn auch Zuständigkeit der Länder für eine ausreichende Zahl an stationären Pflegeplätzen weiterhin Sorge zu tragen ist. Ad S. 12f/1.8. EU-Behindertenpolitik: Es wird ersucht, ergänzend aufzunehmen, die Teilhabe der ÖAR am European Disability Forum finanziell zu unterstützen. Ad S. 17ff/1.11. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Angeregt wird, den Maßnahmenkatalog dahingehend zu ergänzen, dass für den Monitoringausschuss gem. 13 BBG eine entsprechende Infrastruktur und für dessen Mitglieder eine entsprechende finanzielle Unterstützung zur Verfügung gestellt wird. Ad S. 21 ff/2.2. Behindertengleichstellungsrecht: 2

3 Die angeführten Zielsetzungen werden sehr begrüßt. Was die Erweiterung der Verbandsklage betrifft, so ist es erforderlich, der ÖAR bzw. auch allfälligen anderen geeigneten Institutionen für die Einbringung einer Verbandsklage auch eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Es wird daher gefordert, in die Maßnahme Nr. 48 ergänzend die Finanzierungsunterstützung aufzunehmen. Weiters wird ersucht, ergänzend aufzunehmen, das Prozesskostenrisiko für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen auf Grund einer Diskriminierung wegen einer Behinderung zu beseitigen bzw. zu minimieren. Gerade das Prozesskostenrisiko stellt für die Betroffenen in vielen Fällen ein Hindernis für die Geltendmachung ihrer Ansprüche dar. Ad S. 33 ff/3.2. Barrierefreiheit/Leistungen des Bundes: Es wird ersucht, nachstehende Zielsetzungen und entsprechende Maßnahmen ergänzend aufzunehmen: 3 - Öffentliche Förderungen an die Bedingung der Einhaltung der Normen über die Barrierefreiheit zu knüpfen; - die Beseitigung von Barrieren in Bundesbauten, die derzeit in den Teiletappenplänen noch nicht vorgesehen sind. Die Maßnahme Nr. 84 sieht zwar auch die Evaluierung der Teil-Etappenpläne vor, es sollte jedoch deutlich klargestellt werden, dass auch entsprechende erforderliche Erweiterungen der Teiletappenpläne beabsichtigt sind. Ad S. 39 ff/3.4. Kultur: Entsprechend der Zielsetzung, den Ausbau des barrierefreien Zuganges zu den kulturellen Einrichtungen des Bundes zu forcieren, ersuchen wir um Ergänzung der Maßnahmen Nr. 106 und 107 um die Bundestheater. Ad S. 41 f/3.5. Sport: Die Zielsetzung der Inklusion des Behindertensports in den allgemeinen Sport wird sehr begrüßt. Eine entsprechende Maßnahme und ein entsprechender Zeithorizont fehlen jedoch und wird ersucht, diesbezüglich eine Ergänzung vorzunehmen. Bis zur Umsetzung dieser Zielsetzung wäre es jedoch erforderlich, für den Behindertensport eine Förderung in Entsprechung der derzeitigen Förderung der Bundessportorganisationen vorzusehen, und wird ersucht, eine entsprechende Maßnahme vorzusehen. Ad S. 42 ff/3.6. Medien: Die ORF.at-Seiten sollten möglichst rasch barrierefrei gemacht werden und erscheint der Zeithorizont bei der Maßnahme Nr. 115 erheblich zu lange. Es erscheint durchaus angemessen, den Zeithorizont maßgeblich zu verkürzen. Wir regen daher

4 an, den Zeithorizont 2012 vorzusehen. Auch der Zeithorizont für die schrittweise Erhöhung des Anteils der Barrierefreiheit aller Sendungen des ORF und anderer audiovisueller Mediendienste ist zu lange und wird ersucht, bei der Maßnahme Nr. 114 einen Zeithorizont vorzusehen. Ad S. 45 ff/3.8. Bauen: Gerade im Bereich des Bauens wäre es von besonderer Bedeutung, öffentliche Förderungen an die Bedingung der Einhaltung der Normen über die Barrierefreiheit zu knüpfen und wird ersucht, den Entwurf um eine entsprechende Maßnahme zu ergänzen. Ad S. 49 ff/4. Bildung: Ad 4.2. Schulen: Die Zielsetzungen werden sehr begrüßt, insbesondere die Fortführung des inklusiven Unterrichts nach der 8. Schulstufe. Die in der Maßnahme Nr. 135 angeführte gesetzliche Verankerung in der Polytechnischen Schule und den einjährigen Hauswirtschaftsschulen ist jedoch dafür nicht ausreichend und wird gefordert, die Inklusion auch in den allgemeinbildenden höheren Schulen und in den berufsbildenden (höheren) Schulen umzusetzen. Die in der Maßnahme Nr. 136 angeführten Fortbildungsangebote sollten als verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte sowie Schulaufsicht vorgesehen werden. Ad S. 57 ff/5. Beschäftigung: Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Bekenntnis der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das umfassende Diskriminierungsverbot in Beruf und Arbeit Kernpunkt des österreichischen Behindertengleichstellungsrechts. Arbeit und Beschäftigung bedeutet für die Betroffenen nicht nur eigenständige und unabhängige Lebensgestaltung, sondern auch Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Akzeptanz und ist darüber hinaus auch aus volkswirtschaftlichen Gründen unabdingbar. Die im Entwurf vorgesehenen Zielsetzungen werden sehr begrüßt, angeregt wird jedoch, nachstehende Ergänzungen bzw. Verbesserungen vorzusehen: AMS: Gerade dem AMS kommt bei der Unterstützung der beruflichen Integration arbeitsloser Menschen mit Behinderung eine große Bedeutung zu. Unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass die Mitarbeiter/innen des AMS dieser Rolle leider in vielen Fällen nicht gerecht werden und sehr oft Menschen mit Behinderungen als nicht mehr vermittelbar abgestempelt werden und daher keine 4

5 geeigneten Maßnahmen zur beruflichen Integration gesetzt werden. Sehr zu begrüßen ist daher, dass die Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter/innen des AMS zum Thema Behinderung als Maßnahme 272 aufgenommen wurde, diese beginnend mit 2012 bis Angeregt wird aber, auch die Implementierung des Case Managements in die Beratungs- und Vermittlungsprozesse des AMS (Maßnahme Nr. 157) bereits für 2012 vorzusehen. Ad 5.4. Behinderteneinstellungsgesetz: Behindertenvertrauenspersonen: Gut geschulte und engagierte Behindertenvertrauenspersonen in den Betrieben und Dienststellen haben in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt, dass die Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt gelebte Realität sein kann. Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2011 wurden maßgebliche Verbesserungen für die BVP geschaffen und gilt es, die Rechtsstellung der BVP und deren Stellvertreter weiter zu stärken. Die Zielsetzung, die Rechtsstellung der BVP weiter zu stärken, wird sehr begrüßt. Darüber hinaus wird ersucht, den NAP um die Fortsetzung der umfassenden Schulungen von Behindertenvertrauenspersonen zu ergänzen. Ad 5.7. Zugang zu Berufen: Dem chancengleichen Zugang zum Beruf ist höchste Priorität einzuräumen, und wird daher angeregt, den Zeithorizont der Maßnahmen Nr. 184 und 185 auf 2012 vorzuverlegen. Ad S. 72 f/ Stunden-Betreuung: Der Zeithorizont für die Maßnahmen 204 und 205 ist zu ergänzen und gehen wir davon aus, dass diese Maßnahmen bereits für 2012 vorgesehen sind. Ad S. 73 ff/6.6. Pflegegeld: Die Zielsetzungen werden begrüßt. Es wird ersucht, nachstehende Zielsetzungen und entsprechende Maßnahmen in den NAP aufzunehmen: - Wertsicherung für die Betroffenen durch eine gesetzlich verankerte jährliche Valorisierung der Pflegegelder; - Vermehrte Unterstützung durch den Ausbau rechtlicher Beratungsangebote. Ad S. 75 f/6.7. Pflegende Angehörige: Die Zielsetzungen und Maßnahmen werden sehr begrüßt. Es wird ersucht, den Katalog um nachstehende Zielsetzung bzw. Maßnahme zu ergänzen: 5

6 - Vermehrte Unterstützung der pflegenden Angehörigen durch den Ausbau von Beratungsleistungen im rechtlichen und pflegerischen Bereich und Angeboten für Erholungsaufenthalte. Ad S. 77 ff/7. Gesundheit und Rehabilitation: Unter dem Motto Arbeit vor Rente soll es gelingen, durch die Schaffung eines Rechtsanspruches auf rechtzeitige Maßnahmen der UMFASSENDEN Rehabilitation (medizinisch, beruflich, sozial) zu erreichen, dass Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben verbleiben können. Der KOBV Österreich begrüßt es ausdrücklich, dass gerade in den vergangenen Jahren verstärkt Bemühungen auf dem Gebiet der umfassenden Rehabilitation eingeleitet wurden, die dazu beitragen sollen, den Zuzug zu diesen Pensionen einzudämmen. Die Zielsetzung, die Zahl der älteren Arbeitnehmer/innen durch insbesondere Maßnahmen der Gesundheitsprävention und der medizinischen Rehabilitation zu steigern und damit die Zahl der Frühpensionisten/innen zu senken, wird daher durchaus begrüßt. Die seit geltende Rechtslage, dass lediglich ein Rechtsanspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation besteht, und auch dieser Anspruch erst dann, wenn Arbeitsunfähigkeit unmittelbar droht, ist unbefriedigend, weil unzureichend und vielfach zu spät. Es wäre daher angezeigt, gesetzlich Vorsorge zu treffen, dass umfassende Rehabilitationsmaßnahmen bereits dann einzusetzen, wenn anzunehmen ist, dass beim weiteren Verbleib eines AN auf seinem Arbeitsplatz mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist (z.b. Frühwarnsystem durch engere Vernetzung der Krankenversicherung mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation). Als Zielsetzung und Maßnahme wäre daher die Evaluierung des seit geltenden Rechtsanspruches auf berufliche Rehabilitation und die Weiterentwicklung der rechtlichen Bestimmungen für einen Rechtsanspruch auf rechtzeitige und umfassende Rehabilitationsmaßnahmen vorzusehen. Dennoch wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, sämtliche Pensionierungen in diesen Zweigen der Pensionsversicherung zu vermeiden. Gerade diese Personen sind dann zur existentiellen Absicherung gezwungen, diese Pension anzutreten, ob sie wollen oder nicht. Es ist daher aus Sicht des KOBV Österreich unumgänglich, bei der Erarbeitung des NAP auch Benachteiligungen im Pensionsrecht für Menschen mit Behinderung durch die hohen Abschläge bei Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zu beseitigen. Es ist auch unbedingt erforderlich, auf die derzeit geplanten Änderungen bei den Invaliditätspensionen im Rahmen des NAP einzugehen und wird eine entsprechende Ergänzung eingefordert. 6

7 Das Vorhaben, eine einheitliche medizinische Begutachtungsstelle einzurichten (Maßnahme Nr. 219), wird zwar grundsätzlich begrüßt. Langfristig wäre es jedoch sinnvoll, die Zuständigkeit für alle Maßnahmen der Rehabilitation auch bei unselbständig Erwerbstätigen bei nur einem Sozialversicherungsträger zu konzentrieren. Der Ausbau der psychiatrischen Versorgung sollte nicht nur für Kinder und Jugendliche (Maßnahme Nr. 220) sondern auch für Erwachsene erfolgen. Die auf S. 81 oben angeführte Aussage, dass für Maßnahmen der Rehabilitation im engeren Sinn in Österreich in erster Linie die Sozialversicherung, insbesondere die Kranken und Unfallversicherung, zuständig ist, wäre um die Pensionsversicherung als maßgeblichster Rehabilitationsträger zu ergänzen. Angeregt wird, die Maßnahme Nr. 235 dahingehend zu ergänzen, dass eine Harmonisierung der derzeit je nach Ursache der Behinderungen und nach dem Versichertenstatus (Angehörige, Pensionisten, Selbstversicherte) unterschiedlichen - Rehabilitationsleistungen und Zuständigkeiten erfolgt. Ad 7.4. Hilfsmittel: Das Vorhaben, die Zuständigkeiten und Abläufe für die Betroffenen transparenter zu gestalten und langfristig eine zentrale Hilfsmittel-Anlaufstelle zu schaffen, wird ausdrücklich begrüßt. Es wird ersucht, eine Ergänzung dahingehend vorzunehmen, dass die zentrale Hilfsmittel-Anlaufstelle auch für die Abwicklung der möglichen Förderungen zuständig sein soll. Ad S. 89 ff/öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Der Öffentlichkeitsarbeit durch die Behindertenorganisationen kommt größte Bedeutung für die Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zu und wird daher angeregt, die Maßnahme Nr. 260 dahingehend zu ergänzen, dass eine finanzielle Förderung nicht nur für Informationsveranstaltungen sondern für alle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung durch Behindertenorganisationen zu für Menschen mit Behinderung relevanten Themen gewährt werden soll. Ad S. 91 ff/8.5. Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Schulungen von Berufsgruppen: Sehr begrüßt wird das Vorhaben, Sportlehrer/innen behindertenspezifisch auszubilden (Maßnahme Nr. 264). Die Praxis zeigt jedoch, dass nicht nur bei Sportlehrer/innen sondern auch bei anderen Lehrenden große Defizite im Umgang mit Kindern mit Behinderung vorhanden sind. Es wird daher ersucht, die behindertenspezifische Ausbildung auf alle Lehrenden auszuweiten. Der KOBV Österreich ersucht um Berücksichtigung seiner Stellungnahme. 7

8 Mit freundlichen Grüßen Präsident Mag. Michael Svoboda Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich 1080 Wien, Lange Gasse 53 Tel. : 01/ Fax : 01/ kobvoe@kobv.at Wien, am

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