BRANDSCHUTZORDNUNG ÖSTERREICHHALLEN 3500 Krems/Donau, Utzstraße12

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1 Kremser Immobiliengesellschaft m.b.h. BRANDSCHUTZRDNUNG ÖSTERREICHHALLEN 3500 Krems/Donau, Utzstraße12 bere Landstraße 4 A 3500 Krems T: +43(2732) F: +43(2732) kig@krems.gv.at Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines Einleitung 2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten 3. Allgemeines Verhalten 4. Name/Telefonnummer Brandwart 5. Verhalten im Brandfall 6. Verhalten bei Unfällen 7. Brandschutzpläne Österreichhalle 1. Allgemeines Einleitung: Die folgende Brandschutz- und Evakuierungsordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eins sicheren Betriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit und Eigentum, aber auch zur Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände, sowie das Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall selbst. Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind genauestens einzuhalten, wobei das Nichtbefolgen dieser Forderungen unter Umständen auch zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Diese Brandschutz- und Evakuierungsordnung ist daher allen Mietern nachweislich vom Vermieter zur Kenntnis zu bringen. 2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Für die Brandsicherheit der Hallen sind zwei vom Mieter benannte ausgebildete Brandschutzwarte (gültiges Schulungszertifikat) verantwortlich. Diese sind über den operativen Partner, Herrn Harald Schindlegger ein privater Sicherheitsdienst oder die FF Krems organisierbar. Die den Brandschutz, bzw. die Evakuierung betreffenden Weisungen dieser Personen sind unverzüglich zu befolgen. Alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit sind dieser Person unverzüglich bekannt zu geben. Den Brandschutzwarten obliegt die Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Hallen- und Schlüsselübergabe werden die vom Mieter benannten Brandschutzwarte mit Namen und Telefonnummer protokollarisch festgehalten. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass der erforderliche Kontrolldienst während der Veranstaltung laut Checkliste regelmäßig wiederkehrend durchgeführt wird.

2 3. Allgemeines Verhalten: 1. rdnung und Sauberkeit einhalten (Brandlasten!). 2. Nutzungsänderungen sind unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten bekannt zu geben. 3. Flucht- und sonstige Verkehrswege sind in ihrer vollen Breite von Lagerungen aller Art frei zu halten (Flucht- und Hauptverkehrswege zu Not- und anderen Ausgängen 2m andere Verkehrswege 1,5m). Hallenpläne mit Auf und Einbauten sind bei der Anmeldung der Veranstaltung bei der Behörde vorzulegen und während der Mietdauer einzuhalten. 4. Materialien für Dekorationszwecke müssen der Brennbarkeitsklasse B1, Q1 und TR1 entsprechen. Nachweise sind auf Verlangen zu erbringen. 5. Der Schließbereich von Brandschutzabschlüssen (Brandschutztüren) ist von Gegenständen aller Art freizuhalten (vor, während und nach der Veranstaltung). 6. Im gesamten Gebäude sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten. Das Rauchen ist lediglich in der Österreichhalle 3 und im Freien vor dem Eingangsbereich zulässig. Die vom Veranstalter bereitgestellten Aschenbecher sind zu verwenden. 7. Der Inhalt der Aschenbecher ist in hierfür bestimmte, nicht brennbare, mit ebensolchen Deckeln versehenen Abfallbehältern zu sammeln und getrennt von anderen Abfällen bis zur Abholung des Entsorgers aufzubewahren (Entzündungsgefahr). 8. Hinweisschilder und Hinweiszeichen sind zu beachten und dürfen nicht der Sicht entzogen (Dekoration, etc ), beschädigt oder entfernt werden. 9. Vor der Durchführung von Feuer- und Heißarbeiten, insbesondere Schweißen, Schneiden, Löten, Wärmen, Flämmen und Trennschneiden, sowie die Inbetriebnahme von Heizgeräten, welche nicht zur festen Halleninstallation gehören (z.b. Heizkanonen), ist eine schriftliche Freigabe durch den Brandschutzbeauftragten einzuholen (Freigabeschein für Heißarbeiten). 10. Löschgeräte und Löschmittel dürfen weder verstellt, der Sicht entzogen (z.b. darüber gehängte Kleidungsstücke, Dekorationsartikel, ), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellungsplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden. 11. Die elektrischen Anlagen und Sicherungsschränke der Österreichhallen dürfen ausschließlich von der Firma Elektro Hoch bedient, gewartet und repariert werden. Das Herstellen von provisorischen Installationen, insbesondere das Überbrücken durchgebrannter Schmelzsicherungen ist strengstens verboten! Für die vom Veranstalter ab Steckdose eingebrachten Elektroinstallationen muss auf Verlangen ein Elektroattest vorgelegt werden können. 12. Die vom Mieter eingebrachten Geräte, Maschinen und maschinelle Antriebe sind nach den Anweisungen des Herstellers von geschultem Personal zu betreiben und müssen sich in einwandfrei gewartetem Zustand befinden. 13. Im Außengelände müssen Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge frei gehalten werden. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. 14. Brennbare, leicht entzündliche, ätzende und giftige Chemikalien/Reinigungsmittel dürfen nur in den dafür entsprechend gekennzeichneten Behältnissen aufbewahrt bzw. bereitgehalten werden. Es darf nur die zum täglichen Bedarf erforderliche Menge in den Hallen vorhanden sein. 15. Nach Betriebsschluss sind weisungsgemäß die elektrischen Anlagen abzuschalten und/oder die Gerätestecker zu ziehen, Gashähne und Ventile (sofern vorhanden) sowie alle Türen und Fenster zu schließen. 16. Im gastronomischen Gewerbebetrieb Harry s Gastrotainment ist ein eigener Brandschutzwart bestellt, der für die Einhaltung der Brandschutzordnung in den gepachteten Gewerbeflächen verantwortlich ist: René Barth (664)

3 4. Verhalten im Brandfall: Das Informationsblatt Verhalten im Brandfall ist in der Anlage 1 ersichtlich den Österreichhallen mehrfach ausgehängt. und in 5. Verhalten bei Unfällen: Das Informationsblatt Verhalten im Unfall ist in der Anlage 2 ersichtlich und in den Österreichhallen mehrfach ausgehängt. 6. Brandschutzpläne Österreichhallen: Die Brandschutzpläne sind in der Anlage 3 ersichtlich und im Foyer (Eingangshalle) der Österreichhallen ausgehängt. 8. Sicherheitscheckliste für Brandschutzwart (BSW): Die Sicherheitscheckliste für die Brandschutzwarte einer Veranstaltung sind in der Anlage 4 ersichtlich. Der Veranstalter hat den eingesetzten beiden Brandschutzwarten eine Kopie seiner Veranstaltungsanmeldung inkl. Sicherheitskonzept und Aufbauplan auszuhändigen. 9. Brandschutzbeauftragte (BSB) der Stadt Krems: BSB: Walter Huber (0676) Stv.BSB: René Barth (0664) Atteste und Prüfberichte Atteste und Prüfberichte der in den Österreichhallen fix installierten Anlagen liegen beim Brandschutzbeauftragten der Stadt Krems auf. Brandschutzbeauftragter: Geschäftsführung Kremser Immobiliengesellschaft m.b.h. Walter Huber Mag. Hannes Zimmermann Krems, am

4 Anlage 1: VERHALTEN IM BRANDFALL ÖSTERREICHHALLEN 1 3, Utzstraße 13, 3500 Krems Feuerwehrzufahrt: Parkhotel /Edmund Hofbauerstraße 1. ALARMIEREN Feuerwehr über NTRUF 122 verständigen Gib an: WER ruft an? W brennt es? WAS brennt? WIE VIELE Verletzte? 2. RETTEN Verletzten, Körperbehinderten und Gefährdeten Hilfe leisten. Fluchtwegskennzeichnung beachten und folgen. Gebäude in Ruhe verlassen. Panik vermeiden. 3. LÖSCHEN Vorhandene Löscheinrichtungen benutzten (Handfeuerlöscher) unter Abschätzung des Risikos. Wichtig: bringe Dich nicht leichtsinnig in Gefahr! 4. EINSATZKRÄFTE EINWEISEN Feuerwehr einweisen, besondere Gefahren bekanntgeben;

5 Anlage 2: ALARMRDNUNG VERHALTEN BEI UNFÄLLEN ÖSTERREICHHALLEN 1 3, Utzstraße 13, 3500 Krems 1. Einleiten von lebensrettenden Sofortmaßnahmen: Absichern bzw. Retten des Verunglückten aus der Gefahrenzone Feststellen des Bewusstseins Atemwege freimachen ERSTE HILFE Maßnahmen durchführen 2. Notruf Veranlassen: Rettung über NTRUF 144 verständigen Polizei über NTRUF 133 verständigen Gib an: WER ruft an? W ist der Unfallort? WAS ist geschehen? WIE VIELE Verletzte? WANN ist der Unfall geschehen? 3. EINSATZKRÄFTE EINWEISEN Feuerwehr einweisen, besondere Gefahren bekanntgeben;

6 Anlage 3: Anlage 4:

7 Checkliste für die Brandschutzwarte Die Brandschutzwarte gelten als verlängertes rgan des Brandschutzbeauftragten der Stadt Krems. Vor und während der Veranstaltung: Funktion Notbeleuchtung Funktion Sicherheitsbeleuchtung Freihaltung aller Notausgänge in der gesamten Breite Achtung auf Funktion der Panikeinrichtungen bei den Fluchttüren Freihaltung der Flucht- und Verkehrswege im Veranstaltungssaal Freihaltung der Flächen vor den Notausgängen (innen und außen) Funktion der Handfeuerlöscher (ordnungsgemäße Verplombung) Beseitigung/Sicherung von Stolperfallen (Kabel, offene Gruben, ) K? Im Brandfall: Feuerwehr alarmieren (122) Evakuierung leiten, Sammelplatz betreuen Erstmaßnahmen setzen (Feuerlöscheinsatz) Feuerwehr einweisen (zum Ereignis, Menschen im bjekt, besondere Gefahren,..) Bei Rettungsmaßnahmen: Erste Hilfe leisten Rettung verständigen (144) Einweisen vor rt Nach der Veranstaltung: K? Abschaltung aller Elektroanlagen (inkl. Beleuchtung) Kontrolle auf mögliche Brandgefahren (Elektrogeräte, Aschenbecher, ) bjekt ordnungsgemäß versperren (Flucht- & Eingangstüren) Grundlagen: Brandschutzplan, Brandschutzordnung Veranstaltungsanmeldung inkl. Sicherheitskonzept und Aufbauplan Kontrollen durchgeführt um: Uhr, Uhr, Uhr, Uhr Folgende Mängel festgestellt: Unterschrift Kontrollorgan: Unterschrift Veranstalter:

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