Wohnen in Gödersdorf / Schönberg im Puckscher Hof oder Groten Hof

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wohnen in Gödersdorf / Schönberg im Puckscher Hof oder Groten Hof"

Transkript

1 Wohnen in Gödersdorf / Schönberg im Puckscher Hof oder Groten Hof Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh Dorfstraße 34, Fiefbergen Jan Stoltenberg Tel Ilona Brede Tel Fax info@stoltenberg-gruppe.de

2

3 .. Baugrundstücke nahe der Ostsee in Gödersdorf (Schönberg) Zwei neue Baugebiete in Gödersdorf haben: zurzeit noch 9 erschlossene Baugrundstücke, die mit je einem Einfamilienhaus bebaubar sind eine kurze Verbindung in den Zentralort Schönberg (ca. 3 km). Hier finden Sie eine Grundund Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, Ärzte und Apotheken sowie eine große Auswahl an Einkaufsmöglichkeiten eine gute Verkehrsanbindung und Busverbindung ins Zentrum von Kiel, nach Preetz und Schönberg Naherholung an der Ostsee, am Passader See und in der Probstei Die Gemeinde Höhndorf/Gödersdorf bietet: eine freie Tankstelle Getränkemarkt Bowlingbahn mit 4 NGT Doppelbahnen mit angeschlossener Gastronomie eine freiwillige Feuerwehr einen Fußballverein und Gymnastikgruppe alle 4 Wochen den Loppis Flohmarkt ein vielfältiges kulturelles Leben Veranstaltungskalender 2016 QR Code Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh

4 Die Baugrundstücksgrößen sind aus dem anliegenden Vermessungsplan und der entsprechenden Nummerierung erkennbar. Mit dem Kaufpreis erhalten Sie ein erschlossenes sofort bebaubares Baugrundstück. Im Kaufpreis enthalten sind: alle Entsorgungsleitungen (RW + SW) vorgestreckt auf das Grundstück (ohne Hausanschlussschächte) die Versorgungsleitungen für Trinkwasser sowie Glasfaserleerrohr (Puckscher Hof) vorgestreckt auf das jeweilige Grundstück oder im Weg. Die restlichen Versorgungsleitungen befinden sich zum Anschluss im Bereich der Anliegerstraße Puckscher Hof / Dorfstraße gegebenenfalls Miteigentumsanteil an der privaten Zufahrt Nicht enthalten sind: jeweils ein Übergabekontrollschacht für Schmutz- und Regenwasser (ggf. anteilig) die anteiligen Vermessungskosten die jeweiligen Hausanschlusskosten die üblichen Anschlussbeiträge und Anschlusskosten bzw. Baukostenzuschüsse lt. Satzung der jeweiligen Ver- und Entsorgungsunternehmen und sonstigen Erheber. Sonstiges: keine Bauträgerbindung keine zeitliche Vorgabe für den Baubeginn keine Maklerkosten / keine Provisionen Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh

5 B-Plan Nr. 4 der Gemeinde Höhndorf in Gödersdorf Puckscher Hof Puckscher Hof Flurstück Nr. Größe qm Grundstückskaufpreis , , ** , ** , ** ,00 ** incl. 1/3 Miteigentumsanteil am Flurstück 148 Gemeinde Höhndorf in Gödersdorf Groten Hof Bebauung gemäß Bauvorbescheid AZ-Nr. 775/2016 vom Groten Hof Flurstück Nr. Größe qm Grundstückskaufpreis 1 nn ca ,00 2 nn ca ,00 3 nn ca ,00 4 nn ca ,00

6 = verkauft a Die angegebenen Maße sind gemessen bzw. gerechnet. Es sind KEINE Angaben aus den Nachweisen des Liegenschaftskatasters. Grenzen und Gebäude ausserhalb des betroffenen Flurstückes wurden nicht geprüft, sie können in der Lage abweichen. Diese dürfen für Planungszwecke nur nach Rücksprache benutzt werden. Dipl.-Ing. C.de Vries Nachtredder Neumünster Tel.: 04321/15515 Fax : 04321/ CVries@aol.com

7 Puckscher Hof oder Groten Hof in Gödersdorf / Gemeinde Höhndorf A) Kosten, die zusätzlich zum Grundstückspreis anfallen und mit der Beurkundung des Kaufvertrages fällig werden: Anteilige Vermessungskosten je m² Grundstücksfläche 1,98 /qm 1 Übergabekontrollschacht für Schmutzwasser auf dem jeweiligen Grundstück (ggf. anteilig) 1 Übergabekontrollschacht für Regenwasser auf dem jeweiligen Grundstück (ggf. anteilig) 1.700, ,00 Grunderwerbsteuer 6,5 % Notarkosten (bei Bestellung von Grundschulden) ~ 2,00 % (~2,5%) B) Kosten, die später beim Bauantrag / Baugenehmigung oder Anschluss fällig werden z.b. Anschlussbeiträge bzw. Baukostenzuschüsse der Ver- und Entsorgungsträger (unverbindlich zu Ihrer Information ) Die folgenden Kosten fallen laut Aussage der unten aufgeführten Ver- bzw. Entsorgungsträger an. Die Hausanschlüsse sind dort jeweils direkt zu beantragen. Strom-Hausanschluss (Schleswig-Holstein Netz AG) incl. 19 % Mwst Hausanschlusskosten je Haus 890,12 je lfdm Kabel je m 15,47 Netzanschluss Baustrom 249,90 Baukostenzuschuss (BKZ) ab 35 kva 176,83 Inbetriebsetzung pro Netzanschluss 50,58 Kontakt: Herr Dost Tel Gas-Hausanschluss (Schleswig-Holstein Netz AG) incl. 19 % Mwst Hausanschlusskosten je Haus 934,15 je lfdm Kabel je m 22,61 Inbetriebsetzung pro Netzanschluss 50,58 Kontakt: Herr Dost Tel Telefon (Telekom) Hauseinführung und Montage des Anschlusspunktes im Gebäude, incl. 19 % Mwst Hausanschlussleitung Telekomkunden, incl. Erdarbeiten bis 15,00 m 399,95 Mehrmeter pro lfdm 22,65 Hausanschlussleitung Nicht-Telekomkunden, incl. Erdarbeiten pro lfdm unbefestigte Fläche 22,65 pro lfdm befestigte Fläche 76,30 Kontakt: Tel Glasfaseranschluss (gesondert, Kosten zurzeit unbekannt) RW-Anschlussbeitrag (Gemeinde) entfällt Schmutzwasseranschlussbeitrag (ZVO) pro qm hergestellter Geschossfläche 6,53 Trinkwasseranschluss (WBV Panker-Giekau) Kontakt: Herr Lamp / Herr Struve Tel ohne Erdarbeiten 500,00-900,00 Armin Stoltenberg Bauträger und Erschließungsgesellschaft mbh

8 SATZUNG DER GEMEINDE HÖHNDORF, KREIS PLÖN, ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN N WESTLICH DER LANDESSTRAßE 211" Nr. 4 für das Gebiet"Ortseingang Gödersdorf/westlich der L 211" Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches sowie nach 84 der Landesbauordnung für Schleswig-Holstein jeweils in der z. Zt. gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Höhndor bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), erlassen: MAßSTAB 1 : 1000

9 9 BauGB, BauNVO GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS DES BEBAUUNGSPLANS ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNG, z.b. VON BAUGEBIETEN, ODER ABGRENZUNG DES MAßES DER NUTZUNG INNERHALB EINES BAUGEBIETES 9 Abs.7 BauGB 16 Abs.5 BauNVO ALLGEMEINE WOHNGEBIETE 4 BauNVO DORFGEBIETE 5 BauNVO GRUNDFLÄCHENZAHL BauNVO MAXIMALE GRÖSSE DER ÜBERBAUBARE GRUNDFLÄCHE BauNVO ZAHL DER VOLLGESCHOSSE BauNVO HÖHENBEZUGSPUNKT BauNVO MAXIMALE HÖHE DES ERDGESCHOSSFERTIGFUSSBODENS IN METERN ÜBER NN IM BAUFENSTER (ÜBERBAUBARE FLÄCHE) BauNVO MAXIMALE TRAUFHÖHE IN METERN ÜBER DER HÖHE DES ERDGESCHOSSFERTIGFUSSBODENS BauNVO MAXIMALE GEBÄUDEHÖHE IN METERN ÜBER DER HÖHE DES ERDGESCHOSSFERTIGFUSSBODENS BauNVO OFFENE BAUWEISE 22 BauNVO NUR EINZELHÄUSER ZULÄSSIG 22 BauNVO BAUGRENZE 23 BauNVO VERKEHRSFLÄCHEN BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG 9 Abs.1 Nr.11 BauGB VERKEHRSBERUHIGTER BEREICH ÖFFENTLICHE PARKFLÄCHE VERKEHRSGRÜN 9 Abs.1 Nr.11 BauGB STRASSENBEGRENZUNGSLINIE 9 Abs.1 Nr.11 BauGB PRIVATE GRÜNFLÄCHEN 9 Abs.1 Nr.15 BauGB

10 WASSERFLÄCHEN - GEPLANT - 9 Abs.1 Nr.16 BauGB FLÄCHEN FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT 9 Abs.1 Nr.18 BauGB UMGRENZUNG VON FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 9 Abs.1 Nr.20 BauGB ANPFLANZEN VON BÄUMEN 9 Abs.1 Nr.25a BauGB ERHALTUNG VON BÄUMEN 9 Abs.1 Nr.25b BauGB ERHALTUNG VON STRÄUCHERN 9 Abs.1 Nr.25b BauGB MIT GEH-, FAHR- UND LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN ZUGUNSTEN DER VER- UND ENTSORGUNGSTRÄGER 9 Abs.1 Nr.21 BauGB MIT LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN ZUGUNSTEN DER VER- UND ENTSORGUNGSTRÄGER 9 Abs.1 Nr.21 BauGB VORHANDENES GEBÄUDE VORGESEHENES GEBÄUDE VORHANDENE FLURSTÜCKSGRENZE FLURSTÜCKSNUMMER VORGESCHLAGENE GRUNDSTÜCKSGRENZE BEZEICHNUNG DER TEILGEBIETE HÖHENPUNKT ÜBER NN VORHANDENE BÄUME SICHTDREIECK

11 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB, BauNVO 1) Art und Maß der baulichen Nutzung 9 (1) 1 BauGB 1.1 In dem WA-Gebiet (Teilgebiet 1) sind: a) gemäß 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauNVO allgemein zulässigen - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften und Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig, - nicht störende Handwerksbetriebe nur ausnahmsweise zulässig. b) gemäß 1 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 BauNVO ausschließlich nur nach 4 Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauNVO kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig. 1.2 In den MD-Gebieten (Teilgebiete 2 und 3) sind: a) gemäß 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO die nach 5 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 9 BauNVO allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Tankstellen nicht zulässig sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes nur als kleine Betriebe zulässig. b) gemäß 1 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 BauNVO die nach 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig. 1.3 In dem MD-Gebiet (Teilgebiet 4) sind: a) gemäß 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 BauNVO die nach 5 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 sowie Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 9 BauNVO allgemein zulässigen Wohnungen, Wohngebäude und sonstigen Wohngebäude sowie Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Tankstellen nicht zulässig. b) gemäß 1 Abs. 6 i. V. m. Abs. 9 BauNVO die nach 5 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig. 1.4 In den Teilgebieten 1 bis 3 gilt die festgesetzte maximal überbaubare Grundfläche in den vorgegebenen Baufeldern je Grundstück. Die zulässige Grundfläche darf gemäß 19 Abs. 4, Satz 2 BauNVO durch bauliche Anlagen gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO bis zu 60 % überschritten werden. Basis für die Ermittlung der zulässigen Überschreitung ist der in der Planzeichnung jeweils festgesetzte Wert für die maximal überbaubare Grundfläche. 1.5 In den Teilgebieten 1 und 2 darf die festgesetzte maximal überbaubare Grundfläche zugunsten von an das Hauptgebäude angebauten, vollverglasten Wintergärten um maximal 20 m² je Einzelhaus erhöht werden. 2) Größe der Baugrundstücke 9 (1) 3 BauGB 2.1 In den Teilgebieten 1 und 2 beträgt die Mindestgröße der Baugrundstücke 500 m² für ein Einzelhausgrundstück. 3) Beschränkung der Zahl der Wohnungen 9 (1) 6 BauGB 3.1 In den Teilgebieten 1 bis 3 mit der Festsetzung -Einzelhaus- sind maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude zulässig. 4) Höhe der baulichen Anlagen 9 (2) BauGB, BauNVO 4.1 Der in den Teilgebieten 1 und 2 für das jeweilige Grundstück festgesetzte Höhenbezugspunkt bezieht sich auf die Oberkante der Erschließungsfläche, die das jeweilige Grundstück erschließt. Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Hauptgebäude darf den in der Planzeichnung Teil A für das jeweilige Grundstück festgesetzten Höhenbezugspunkt um maximal 0,50 m überschreiten. 4.2 In den Teilgebieten 3 und 4 darf die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Hauptgebäude die in der Planzeichnung Teil A für die Baufelder angegebenen Höhen über NN (Normal Null) nicht überschreiten. 4.2 Die in der Planzeichnung Teil A festgesetzten maximal zulässigen Gebäude- und Traufhöhen der Hauptgebäude sind auf die tatsächliche Höhe des Erdgeschossfertigfußbodens bezogen, gemessen von der Oberkante. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt zwischen der äußeren Dachhaut und der äußeren Begrenzung der Außenwand. Die festgesetzte Traufhöhe ist auf die Traufen der Hauptdächer nicht aber auf die Traufen von z.b. Dachaufbauten oder die giebelseitige Traufe von Krüppelwalmdächern anzuwenden. 5) Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen 9 (1) BauGB, Abs. 5 BauNVO 5.1 In den Teilgebieten 1 und 2 müssen Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sowie Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO einen lichten Abstand von mindestens 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie von öffentlichen, für den Fahrzeugverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen einhalten. Hiervon ausgenommen sind Nebenanlagen in Form von Zuwegungen, Zufahrten zu Stellplätzen, Stützmauern und Einfriedungen sowie Nebenanlagen zur Abfallbeseitigung und Anlagen, die der Versorgung des Gebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen. 5.2 Innerhalb der in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft am nordwestlichen Rand des Plangebietes (Obstbaumwiese) sind Nebenanlagen im Sinne des 14 Abs. 1 BauNVO nicht zulässig. Hierzu zählt auch die Errichtung von genehmigungsfreien baulichen Anlagen (z.b. Spielgeräte).

12 6) Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 9 (1) 21 BauGB 6.1 Innerhalb der im Teilgebiet 2 sowie der nordöstlich angrenzenden Fläche für die Landwirtschaft festgesetzten Fläche für Leitungsrechte bzw. Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten der Ver- und Entsorgungsträger ist eine Überbauung auch mit Nebenanlagen, Carports oder Garagen unzulässig. Zulässig ist im Teilgebiet 2 eine Befestigung der Fläche in wassergebundener Bauweise oder mit Pflasterungen. 7) Grünordnerische Festsetzungen 9 (1) 15, 9 (1) 20, 9 (1) 25 a + b BauGB 7.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang der Gehölze sind gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 7.2 An den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten innerhalb des öffentlichen Straßenraumes (Planstraße A) sind Laubbäume als Hochstämme entsprechend der Artenliste zu pflanzen. Die Bäume sind als Hochstämme mit folgenden Mindestqualitäten anzupflanzen: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang cm gemessen in 1,00 m Höhe. (Hinweis: Artenliste als Anlage der textlichen Festsetzungen) Im Kronenbereich eines jeden Laubbaumes ist ein durchwurzelbarer Raum von mindestens 12 m³ bei einer Mindestgröße für die offene Vegetationsfläche von 4,0 m² m herzustellen. Die offene Vegetationsfläche ist bei Bedarf gegen das Befahren mit Kraftfahrzeugen zu sichern. 8) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 9 (1) 20 BauGB 8.1 Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft am nordwestlichen Rand des Plangebietes (Obstbaumwiese) ist in ihrem derzeitigen Zustand zu belassen. Der vorhandene Obstbaumbestand ist in seiner Struktur mit einem Anteil an sonstigen standortgerechten Laubbäumen zu erhalten. Bei Abgang von Einzelgehölzen ist für ein Nachpflanzen (Mindestqualtität 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang cm gemessen in 1,00 m Höhe) zu sorgen. Die Fläche ist 2 x pro Jahr (Frühsommer und Herbst) zu mähen, um eine vollständige Verbuschung zu vermeiden und eine artenreiche Entwicklung der Krautschicht zu ermöglichen. Das Anpflanzen von nichtheimischen Gehölzen und Zierpflanzen sowie die gärtnerische Nutzung der Fläche sind nicht zulässig. Der Einsatz von Düngemitteln und chemischen Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls nicht zulässig. Das vorhandene Kleingewässer ist zu erhalten. Maßnahmen, welche die ökologische Qualität des Gewässers beeinträchtigen können, sind nicht zugelassen (Düngung, Errichtung von Stegen). In der Fläche sind an den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten zwei Kleingewässer mit einer durchschnittlichen Wasserflächengröße von 200 m² und einer Mindestgröße von 100 m² anzulegen wobei ein geringfügiges Abweichen der Kleingewässer von den in der Planzeichnung festgesetzten Standorten zulässig ist. Die Kleingewässer sind so zu formen, dass das Ufer flach auslaufend ist und eine Wassertiefe von mind. 1,0 m erreicht wird. Ein Besatz von Fischen ist nicht zugelassen. Die Fläche ist entlang der nordwestlichen Seite zur Ackerfläche durch einen 0,50 m bis max. 1,00 m hohen Erdwall und zu der landwirtschaftlichen Hofstelle nach Südosten durch einen Zaun zu schützen. Das über die Fläche verlaufende Leitungsrecht kann als geschlossene Leitung oder als offener Graben ausgeführt werden, wenn es die Höhenverhältnisse zulassen. 9) Lärmschutz 9 (1) 24 BauGB 9.1 Im Teilgebiet 3 sind zum Schutz der Nachtruhe für Schlaf- und Kinderzimmer schallgedämmte Lüftungen vorzusehen, falls der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Weise sichergestellt werden kann. Ausnahmen von der Festsetzung sind zulässig, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere An-forderungen an den passiven Schallschutz resultieren. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 9 (4) BauGB, 92 LBO 10)Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 92 (1) 1 LBO 10.1 In den Teilgebieten 1 bis 3 ist die Gestaltung der Fassaden der Hauptgebäude nur zulässig a) in rotem bis rotbraunem, gelbem, grauem, sowie mit Mischtönen der genannten Farben gestaltetem Verblendmauerwerk, b) in einer in einem hellen Farbton überstrichenen glatten Putzfläche, die einen Remissionswert (Hellbezugswert) von mindestens 70 % aufweisen muss. c) in naturbelassenem oder farblos lasiertem Holz. Zulässig ist auch ein Anstrich des Holzes in einem hellen Farbton, der einen Remissionswert (Hellbezugswert) von mindestens 70 % aufweisen muss. Für die Gestaltung von untergeordneten Fassadenelementen dürfen auch andere Baumaterialien und Farben verwendet werden In den Teilgebieten 1 bis 3 sind die Dächer der Hauptgebäude mit Dachsteinen in den Farbtönen Rot, Rotbraun, Braun, Anthrazit oder Schwarz einzudecken. Dachsteine mit hochglänzenden Oberflächen sind unzulässig.

13 che für ch mit 10.3 In den Teilgebieten 1 bis 3 sind als Dachform der Hauptgebäude nur Satteldächer oder Walm- und Krüppelwalmdächer sowie Pultdächer mit gegeneinander geneigten Dachflächen zulässig In den Teilgebieten 1 bis 3 darf die Dachneigung 25 bis 50 betragen. Im Teilgebiet 4 darf die Dachneigung bei einer zweigeschossigen Bebauung bis auf 15 abgesenkt werden. Für Dachaufbauten dürfen auch andere Dachneigungen verwendet werden. lze ) sind enden inweis: ße für ren mit 10.5 In den Teilgebieten 1 bis 3 sind Dachgauben und Dachaufbauten nur in einer Gesamtlänge von insgesamt maximal 50 % der Gebäudelänge und einer Einzellänge von maximal 4,00 m zulässig und müssen untereinander und zu den seitlichen Dachabschlüssen einen Abstand von mindestens 1,00 m einhalten. Maßgebend für die Bestimmung des Abstandes untereinander und zu den seitlichen Dachabschlüssen (Ortgang) ist die äußere Begrenzung der jeweiligen seitlichen Außenwand der Dachgauben oder Dachaufbauten. Als Gebäudelänge gilt die Länge zwischen den äußeren Begrenzungen der aufgehenden Außenwände des Gebäudes Kleinwindkraftanlagen sind im gesamten Plangebiet unzulässig. 11)Gestaltung der nicht überbauten Grundstücksflächen, Stellplätze und Einfriedigungen 92 (1) 3 LBO 11.1 In den Teilgebieten 1 bis 3 sind die ebenerdigen Stellplatzflächen und deren Zufahrten sowie die Zufahrten zu Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) entweder als Rasenflächen mit Fahrstreifen, durchlässiger Grandfläche oder Gittersteinen bzw. Pflastersteine mit großem Fugenanteil herzustellen. n Rand men zu mfang d eine 11.2 In den Teilgebieten 1 und 2 dürfen Einfriedungen entlang der öffentlichen Erschließungsflächen eine maximale Höhe von 1,50 m nicht überschreiten Im gesamten Plangebiet sind Standorte für Müllbehälter nur in baulicher Verbindung mit den Gebäuden, Garagen, überdachten Stellplätzen (Carports) und Einfriedungen vorzunehmen oder mit einem Sichtschutz zu umgeben. Zulässig ist auch die Umpflanzung mit einer Laubholzhecke. Die Höhe der Einfassungen bzw. Umpflanzungen muss mindestens der Höhe der Müllbehälter über dem Gelände entsprechen. lässig. chtigen ttlichen en der cht wird. zu der erden, 12)Hinweise 12.1 Es wird auf 15 Denkmalschutzgesetz (DSchG in der Neufassung vom 30. Dezember 2014) hingewiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unveränderten Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Allgemeine Verwaltungsvorschriften, DIN-Vorschriften - in der jeweils geltenden Fassung) können beim Amt Probstei - Zimmer Knüll 4, Schönberg, eingesehen werden. ANLAGE 1 lls der rgestellt us der Artenliste für Bäume im öffentlichen Straßenraum (Textziffer 7.2) Baumarten: Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Blumenesche Fraxinus ornus 'Rotterdam' erk, n, der rwendet

^j BEBAUUNGSPLAN MR. 4 DER GEMEINDE HÖHNDORF

^j BEBAUUNGSPLAN MR. 4 DER GEMEINDE HÖHNDORF STRASSENPROFILE M 1 : 200 F/R/KFZ ^xxxxxxxxxxxxxxx^ 5.50 11.00 Planstraße - nördlicher Abschnitt - Regelprofil und Parkplatz 0.68-1.04,0.35 Planstraße - südlicher Abschnitt Regelprofil und Parkplatz Fassung

Mehr

Traumhafte Lage am Dobersdorfer See Schlesen 2. Bauabschnitt

Traumhafte Lage am Dobersdorfer See Schlesen 2. Bauabschnitt Traumhafte Lage am Dobersdorfer See Schlesen 2. Bauabschnitt B-Plan Nr. 4b der Gemeinde Schlesen Armin Stoltenberg Bauträger und- Erschließungsgesellschaft mbh Dorfstraße 34, 24217 Fiefbergen Jan Stoltenberg

Mehr

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20

Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung

Mehr

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf

Stadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...

Mehr

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee

Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz

Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften

Mehr

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Einfacher Bebauungsplan gemäß 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder West Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art und Maß der baulichen

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO

1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Nr.23 Sonnenschul-Quartier Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans mit Änderungen

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR ÄNDERUNG SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 4 1. ÄNDERUNG Gebiet: Nordwestlicher Bereich von Strande - Schäfergang, Am Knüll, Eichendorffstraße, Zum Lemmholt, Witten Land n, Dänischenhagener

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde

Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Sichern Sie sich ein Stück Lebens- und Wohnkultur im Bebauungsplan Nr. 10 Laikier der Gemeinde Ortsbeschreibung: zum haben Die Gemeinde Langballig hat sich zunehmend Zentrum des Amtes Langballig entwickelt.

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"

ENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 Schollstraße / Goerdelerweg Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen

Mehr

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO )

1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m., 1 Abs. 5, 1 Abs. 6 Nr. 1 sowie 4 BauNVO ) In den Allgemeinen Wohngebieten 1 bis 6 (WA 1-6) sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO die nach 4 Abs. 2 Nrn.

Mehr

Baugebiet in Heidmühle

Baugebiet in Heidmühle Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten Baugebiet in Heidmühle Brauerwiesen Am Apfelgarten 27 Grundstücke zwischen ca. 600 m² und 810 m² - landschaftlich schön eingebunden - Hoher Wohn- und

Mehr

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen

Bad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom

Mehr

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)

GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von

Mehr

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1

Teil B: Text Bebauungsplan Nr. 403 Wohnsiedlung Wiesenblumenweg (Entwurf) Seite 1 Seite 1 Teil B: Text Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im Neuen Rathaus,

Mehr

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur

2. Änd. Bebauungsplan Nr. 54 Carlshöhe Teil B Text - Satzungsbeschluss. Stadt Eckernförde. Teil B: Text. zur Stadt Eckernförde Teil B: Text zur Satzung der Stadt Eckernförde über Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 " Carlshöhe " Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 Ergänzend zu den Ausweisungen

Mehr

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln

Stadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost

Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost Einfacher Bebauungsplan der Gemeinde Birkenwerder gem. 30(3)BauGB (Textbebauungsplan) Birkenwerder Ost Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO I. Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11

SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11 SATZUNG DER GEMEINDE STRANDE ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 11 Gebiet: Südöstlicher Bereich von Strande - Theodor-Storm-Weg, Klaus-Groth-Straße, südöstlicher Bereich Gorch-Fock-Straße, nördlicher Bereich Rudolf-Kinau-Weg,

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"

Gemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr Am Linnebach Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB B-Plan 78 Uetersen NVZ An der Klosterkoppel 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Sondergebiet Einzelhandel ( 11 BauNVO) (1) Das Sondergebiet Einzelhandel dient der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben

Mehr

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016

Mehr

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB

I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:

Mehr

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis

Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg

Bebauungsplan der Stadt Wolfsburg Benachbarte Bebauungspläne:. Innenstadt des Stadtteiles Vorsfelde. Ernst-August-Str. und Luisenstr., I.Teilbereich. Ernst-August-Str., Alter Mühlenweg I Lange Straße Amtsstraße M.:000 Stadt Wolfsburg Geschäftsbereich

Mehr

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg M. 1:500 Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des

Mehr

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG

STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005

Mehr

Bebauungsplan "Auf dem Treppchen"

Bebauungsplan Auf dem Treppchen Ortsgemeinde Kettenhausen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Treppchen" Textfestsetzungen (Stand: 09.06.2003) Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Kettenhausen Friedrich Hachenberg

Mehr

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle

Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN Auszug aus der topographischen Karte. GeoBasis DE/M-V 2017 SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Oberhagen" für den östlichen Teilbereich des Baufeldes

Mehr

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch

Mehr

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand )

B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand ) B-Plan 307 Entwurf neu Textliche Festsetzungen (Stand 13.04.2016) 1.1 Gemäß 1 (9) BauNVO wird die Art der baulichen Nutzung in den Erdgeschossen der Kerngebiete MK 1 wie folgt begrenzt: Allgemein zulässig

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Seite 1 1. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) BauGB und BauNVO 1.1 Art der baulichen Nutzung 9 (1) BauGB 1.1.1 Allgemeines Wohngebiet - Ausnahmen 4 BauNVO 1.1.2 Versorgungseinrichtungen 14 (2) BauNVO

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.

Mehr

Bereich der 2. Änderung

Bereich der 2. Änderung Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete

Mehr

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr )

Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr ) Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 Druffels Feld (rechtskr. 19.02.1965) In allen Gebieten müssen die Außenwandflächen der Bauvorhaben mit rotbuntem Mauerwerk verblendet werden. Einzelne

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. Sonnenberg II, Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1

Mehr

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Weyerbusch Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan Nr. 16 "Kanalstraße" Textfestsetzungen Stand: 02.12.2003 Bearbeitet im Auftrag der Ortsgemeinde Weyerbusch Friedrich Hachenberg Dipl.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF

BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF GEMEINDE BALGHEIM KREIS TUTTLINGEN BEBAUUNGSPLAN MITTEN IM DORF T E X T L I C H E (Satzungsbeschluss) F E S T S E T Z U N G E N STAND: 24.07.2007 DIPL ING (FH) ACHIM KETTERER FREIER STADTPLANER HEINRICH-HONER-STRASSE

Mehr

Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -

Bebauungsplan Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen

Mehr

Planzeichnung ( Teil A )

Planzeichnung ( Teil A ) FUR DA~ G Aufgrund d in Verbindu wird nach "zwischen Planzeichnung ( Teil A ) M. 1: 1 Es gilt die Bau NVO 199 JIJ 91 Planzeichen J MI GRZ IT IJ Gem Gemarkung Flur 9 Katasteramt Meldorf, den 5. Juli 1995.

Mehr

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung

Zeichenerklärung. Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Zeichenerklärung Festsetzungen nach 2 Abs. 5 und 9 BauGB und der Planzeichenverordnung Art der baulichen Nutzung ( 2 Abs. 5, 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 1 bis 11 BauNVO) WR WA WB MI MK GE GI SO Reine

Mehr

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen

Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Ortsgemeinde Neitersen Ortsteil Niederölfen Verbandsgemeinde Altenkirchen Bebauungsplan "Auf dem Jägermorgen" Fassung für die Bekanntmachung gemäß 10 (3) BauGB (Stand :14.01.2005) Bearbeitet im Auftrag

Mehr

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN BEBAUUNGSPLAN AM FRIEDHOF BOHLSBACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN + ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN STADT OFFENBURG 09.10.2017 FACHBEREICH 3 ABTEILUNG 3.1 STADTPLANUNG UND STADTGESTALTUNG 301.3110.26.2-13 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

Gemeinde Schacht-Audorf

Gemeinde Schacht-Audorf Gemeinde Schacht-Audorf Teil B: Text zur Satzung der Gemeinde Schacht-Audorf über den Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990 (Änderungen gegenüber 1. Entwurf sind entsprechend markiert: entfällt

Mehr

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500

GEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500 GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

SATZUNG DER GEMEINDE BORGSTEDT ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 14

SATZUNG DER GEMEINDE BORGSTEDT ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 SATZUNG DER GEMEINDE BORGSTEDT ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Eiderblick Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach 84 der Landesbauordnung

Mehr

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße

Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung

Mehr

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Text zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Kastorpplatz - Satzungsbeschluss Fassung vom Juli 2009

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Text zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr Kastorpplatz - Satzungsbeschluss Fassung vom Juli 2009 SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Text zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02.36.00 Kastorpplatz - Satzungsbeschluss Fassung vom Juli 2009 I Planungsrechtliche Festsetzungen 1 Art der baulichen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 228

Bebauungsplan Nr. 228 Stadt Augsburg Aufstellung Bebauungsplan Nr. 228 Reese Kaserne B. Zeichenerklärung B.1. Festsetzungen durch Planzeichen B.1.1. Art der baulichen Nutzung WA 1 SO mit Zweckbestimmung EDW Tankstelle Verwaltung

Mehr

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung

(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet

Mehr

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom

SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B. Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan Fassung vom SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B Gewerbegebiet Genin Süd Text zum Bebauungsplan 17.56.02 Fassung vom 26.02.2007 I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 ln dem Gewerbegebiet

Mehr

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes

1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich

Mehr

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten.

1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten. I. Mindestfestsetzung 30 BBauG 1. Geltungsbereich 9/5 BBauG 1.1 Trennung der Bauabschnitte. Die Bebauung in der Reihenfolge der Bauabschnitte ist einzuhalten. 1.2 Abgrenzung unterschiedlicher Art der baulichen

Mehr

1.1. Im Plangebiet sind gemäss 4 BauNVO allgemeine Wohngebiete (WA), gemäss 6 Mischgebiete (MI) festgesetzt.

1.1. Im Plangebiet sind gemäss 4 BauNVO allgemeine Wohngebiete (WA), gemäss 6 Mischgebiete (MI) festgesetzt. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (BP- GEM. 13a BauGB NEUE HEIMAT/AULGASSE/SONNENLANDSTR.) Bauplanungsrechtliche Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004,

Mehr

04 Örtliche Bauvorschriften

04 Örtliche Bauvorschriften GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG

... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG .... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN

Mehr

STADT WITTMUND 1:1.000 BEBAUUNGSPLAN 6.2 / B20 "SÜDLICH DES UTARPER WEGES" Räumlicher Geltungsbereich M 1: ÜBERSICHTSKARTE GEMEINDE MASSSTAB

STADT WITTMUND 1:1.000 BEBAUUNGSPLAN 6.2 / B20 SÜDLICH DES UTARPER WEGES Räumlicher Geltungsbereich M 1: ÜBERSICHTSKARTE GEMEINDE MASSSTAB M :.000 ÜBERSICHTSKARTE Räumlicher Geltungsbereich GEMEINDE STADT WITTMUND PLANINHALT MASSSTAB BEBAUUNGSPLAN. / B0 "SÜDLICH DES UTARPER WEGES" :.000 PROJ.-NR. PROJEKTLTG. BEARBEITUNG 00 Winter Erh, Rü

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen -

Bebauungsplan Nr. II/1/ Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße. Satzung. - Textliche Festsetzungen - Bebauungsplan Nr. II/1/52.00 Jakob-Kaiser-Straße / Jochen-Klepper-Straße Satzung - Textliche Festsetzungen - 27 Angabe der Rechtsgrundlagen Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette

Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche

Mehr

>> HÜTTENSBERG - MITTE<<

>> HÜTTENSBERG - MITTE<< GEMEINDE TEILORT LANDKREIS DUNNINGEN DUNNINGEN ROTTWEIL Ziffer Inhalt 1. Rechtsgrundlagen 2. Planungsrechtliche Festsetzungen 2.1 Art der baulichen Nutzung 2.1.1 Allgemeines Wohngebiet 2.1.2 Dorfgebiet

Mehr

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West

S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West S c h w a n s t e t t e n Sitzung des Marktgemeinderats 27.09.2016 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 1 2 Bebauungsplan Nr. 16 Schwand Alte Straße West 3 Ausgangssituation 4 Ausgangssituation

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 / 18.04.2018 / 04.07.2018 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung

Mehr

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup

Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh. Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Förde Entwicklungs- und Treuhandgesellschaft mbh Wohnen in der Gemeinde Munkbrarup Bebauungsplan Nr. 9 Brennacker Ruhige, ländliche und familienfreundliche Lage mit idealen Verkehrsanbindungen Verkauf

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

Stadt Pforzheim. Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung. Bebauungsplan. Ehemalige Buckenbergkaserne Teilgebiet Buckenberg

Stadt Pforzheim. Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung. Bebauungsplan. Ehemalige Buckenbergkaserne Teilgebiet Buckenberg Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Ehemalige Buckenbergkaserne Teilgebiet Buckenberg - Textliche Festsetzungen - - 2 - Bebauungsplan Ausschnitt Ehemalige

Mehr

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:

BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN

Mehr

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)

1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen

Mehr

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.

1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen. Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient

Mehr

V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan Langenhorn 22. Vom 19. Mai 2009

V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan Langenhorn 22. Vom 19. Mai 2009 V e r o r d n u n g über den Bebauungsplan Langenhorn 22 Vom 19. Mai 2009 Auf Grund von 10 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 22. Dezember 2008

Mehr