Inhaltsverzeichnis. - Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren Preußentausch Anordnungsbeschluss 8

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1 Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeinde Göritz 2 - Unser Dorf hat Zukunft Göritz/Malchow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 - Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg 4 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow 6 - Haushaltssatzung des Amtes Brüssow für das Haushaltsjahr Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow 7 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 8 Inhaltsverzeichnis - Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren Preußentausch Anordnungsbeschluss 8 Nicht Amtlicher Teil - Winterzeit Märchenzeit 10 - Vergnügliche Lesestunde 10 - Gratualtionen im Mai 11 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 12 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 12 - Kleingartenverein Wochenendfreunde e. V. Brüssow 13 - Ein Dankeschön an den Osterhasen 13 - Elternbriefe des ANE Starke Eltern in Brandenburg 14 - Buchvorstellung 14 - DRK Selbsthilfegruppen machen stark 15 - Veranstaltungen in den Gemeinden 16

2 2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Anfang Beschlüsse der Gemeinde Göritz Beschlüsse vom Beschluss 1 lt. Beschlussvorlage 1 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) Aufgrund der Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, der aktuellen Rechtsprechung sowie der Absicht der Gemeinde Göritz für einzelne Reinigungsleistungen zukünftig Gebühren erheben zu wollen, wurden die bestehenden Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Göritz aus dem Jahr 2001 überprüft und einzelne Bestandteile angepasst. Wesentliche Änderungen finden sich in der Definition der Begrifflichkeiten und in Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes. In der Satzung findet sich als neuer Bestandteil der teilweise Verbleib des Winterdienstes bei der Gemeinde. Erstmals wurde auch eine detaillierte Aufzählung der Ordnungswidrigkeiten vorgenommen. In der Satzung findet sich der notwendige Hinweis darauf, dass mittels gesonderter Gebührensatzung für die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes eine Gebühr erhoben wird. Die derzeitige Rechtsprechung wurde in allen Satzungsbestandteilen berücksichtigt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) in der vorliegenden Form. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Unser Dorf hat Zukunft Göritz/Malchow Der ehrenamtliche Bürgermeister Daniel Pohl lädt am Donnerstag, den 7. Mai 2015 um Uhr in die Gaststätte Göritz zur Einwohnerversammlung ein. Als Sieger im Kreiswettbewerb stellen sich Göritz und Malchow nun dem Landeswettbewerb. In der Versammlung gibt es nähere Erläuterungen. gez. Pohl ehrenamt. Bürgermeister gez. Neumann Amtsdirektor Beschluss 8/2015 lt. BV 0008/15 Dienstbarkeitsbewilligungen E.DIS AG Die Gemeinde Carmzow-Wallmow stimmt der Grundstücksbenutzung für Leitungen und die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Str. 60 in Fürstenwalde/Spree für folgende Grundstücke zu: Gemarkung Wallmow Flur 2 Flurstück 139 und Gemarkung Wallmow Flur 3 Flurstück 48. Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Es ist eine Fotodokumentation vor Beginn und nach Ende der Arbeiten anzufertigen. Der Baubeginn ist im Amt Brüssow, Bauamt, schriftlich anzuzeigen. Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 5/2015 lt. Beschlussvorlage 0005/15 Gesamtkonzept Investitionsvorhaben Carmzow Um das Gesamtprojekt zu realisieren folgender Vorschlag: 1. Planansatz im Vorentwurf zur HHPL 2015 gesamt: ,00 (davon 12 T HHR aus 2014) Beschlüsse der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom Die Haushaltsdiskussion steht unmittelbar bevor und wird abgewartet. Anschließend erfolgt ein Vororttermin in Carmzow mit dem Bürgermeister und 2 3 Gemeindevertretern zur konkreten Absprache der Maßnahmen. Selbstverständlich wird auch die BMV eingeladen. Nach diesem Termin wird dann entschieden, was, wie und wann zur Ausführung kommen soll. Um den Leistungsumfang zu beziffern, wird dann ein entsprechendes Kostenangebot abgefordert und geht dann zur Info und Entscheidung an die GV. Anschließend erfolgt dann die vorgeschriebene Ausschreibung nach VOB/B für konkrete Teilabschnitte. 2. Erstellung Gesamtkonzept wie in Pkt. 1 vorgeschlagen. Aber: Die Fördermittelbereitstellung wird abgewartet. Das bedeutet die Maßnahme kann erst nach Fördermittelbereitstellung erfolgen. Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, Vorschlag 2 vorzubereiten und durchzuführen. Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

3 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3 Beschlüsse der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse vom Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3 Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung E.DIS AG Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in Fürstenwalde/ Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Neuenfeld, Flur 1 Flurstücke 99, 139, 157/3 und 242/3 und Gemarkung Klockow Flur 1 Flurstücke 145, 149, 155 und 202. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4 Antrag auf Zustimmung zur Grundstücksbenutzung und Dienstbarkeitsbewilligung für die E.DIS AG Die Gemeindevertretung Schönfeld erteilt ihre Einverständniserklärung für eine Grundstücksbenutzung für Leitungen zugunsten der E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in Fürstenwalde/Spree zugunsten folgender Flurstücke: Gemarkung Klockow, Flur 1 Flurstücke 5/36, 148, 188/2, 267 und 315. Die E.DIS AG zahlt für die dauernde Benutzung der Flurstücke einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 631,40. In diesem Zusammenhang wird der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 148 der Flur 1 Gemarkung Klockow zugestimmt. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung entstehen trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Grundstücksbenutzung für eine Transformatoren-/Schaltstation Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Grundstücksbenutzung und der Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Flurstücks 157/3 der Flur 1 Gemarkung Neuenfeld für die Errichtung einer Transformatoren-/Schaltstation für die E.DIS AG, Langewahler Straße 60 in Fürstenwalde/Spree zu. Die Kosten der Eintragung trägt die E.DIS AG. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes Beisetzung von Urnen oder Särge in Rasenfläche mit einer Grabplatte 50 x 40cm, welche ebenerdig eingesetzt wird. Die Grabplatten werden von den Angehörigen gestellt. Auf den Grabplatten darf kein Grabschmuck aufgestellt werden bzw. abgelegt werden. Blumen und Gestecke können auf dem Sockel der anonymen Urnenstelle abgelegt werden. Die Urnenbestattungen werden rechts vom Plattenweg zur anonymen Urnenstelle, die Erdbestattung links bestattet. Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der Errichtung eines amerikanischen Gräberfeldes zur Beisetzung von Erd- und Urnenbestattung zu. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Schönfeld (Friedhof Klockow) In der Gebührensatzung wird neu aufgenommen: Amerikanisches Gräberfeld Urnenbestattung Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 250,00 Sargbestattung Grabnutzungsgebühr (30 Jahre) = 500,00 Die Gemeindevertretung Schönfeld stimmt der 1. Änderungssatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen mit Wirkung vom zu. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschlüsse vom Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schönfeld liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1 Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf ,00 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf ,00 außerordentlichen Aufwendungen auf ,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

4 4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - Auszahlungen an Liquiditätsreserven - 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 325 v. H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 385 v.h. 2. Gewerbesteuer 335 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 Euro 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf ,00 Euro 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen Sonstige investive Auszahlungen Über- und außerplanmäßige Ausgaben, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um ,00 b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 Schönfeld, den Neumann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 10/2015 vom ) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom ) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den Neumann Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeinde Schenkenberg Beschlüsse vom Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Fördermittelbeantragung Ausbau Nebengebäude, Kita Baumgarten Für den Ausbau des Nebengebäudes hinter dem Kita-Gebäude in Baumgarten können Fördermittel beantragt werden. Vorgesehen ist ein Sport- und Bewegungsraum, eine Garderobe, ein Abstellraum für Spielgeräte und Kinderwagen, sowie die entsprechenden sanitären Einrichtungen. Vom Hauptgebäude zum Garderobenraum im Nebengebäude soll ein überdachter Übergang errichtet werden. Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich nach Kostenschätzung auf ca.: ,00 Eine Förderung von 75 % ist möglich. In den Haushalt 2015 werden 5.000,00 für einen Teil der Planungskosten eingestellt. Die Baudurchführung soll im HH-Jahr 2016 erfolgen. Anlage: Entwurfszeichnung für den Umbau des Nebengebäudes Kita Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt den Fördermittelantrag zum Umbau des Nebengebäudes zu stellen. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2015/2016 eingestellt. Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6 Fördermittelbeantragung Weiterführung Speicherausbau Ludwigsburg, einschl. Außenanlage Für die Weiterführung des Umbaus des ehem. Speichers in Ludwigsburg besteht die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen.

5 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5 Die Durchführung der Maßnahme soll in 3 Abschnitte geteilt werden: 1. Um- und Ausbau ehem. Pferdestall zu einem Saal 2. Herrichtung der oberen Räume zur Nutzung als Ausstellungsräume 3. Gestaltung Außenanlage Eine Förderung in Höhe von 75 % ist möglich. Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt für die weiterführenden Baumaßnahmen, am und im Speicher Ludwigsburg, Fördermittel zu beantragen. Die Durchführung der Maßnahme soll in drei Abschnitten erfolgen. Die erforderlichen Mittel sind vorhanden und werden in den jeweiligen Haushalt 2015 und 2016 eingestellt. Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 1 Beschlüsse vom Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Erneute Beteiligung zur 1. Änderung B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Klockow Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben folgende Bedenken, bzw. Hinweise zum 2. Entwurf B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Klockow (1. Änderung): - mindestens m von der Wohnbebauung entfernt sein Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0 Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf ,00 Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Auf Grund des 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf - außerordentlichen Aufwendungen auf - 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - Auszahlungen an Liquiditätsreserven - 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 Euro 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf ,00 Euro 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen

6 6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Abschreibungen Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen Sonstige investive Auszahlungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um ,00 b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 Schenkenberg, den Neumann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 12/2015 vom ) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom ) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den Neumann Amtsdirektor Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow Beschlüsse vom Beschluss Nr. 1/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 1/2015 Haushaltssatzung 2015 (s. unten) Dem Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf ,00 Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow (Uckermark) beschließt auf der Sitzung am zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Beschluss Nr. 2/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 2/2015 Kassenkredit 2015 Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann das Amt Kassenkredite bis zu dem vom Amtsausschuss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Beschluss Nr. 5/2015 lt. Beschlussvorlage Nr. 5/ Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung (s. S. 7) Der Amtsausschuss Brüssow beschließt die 1. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung des Amtsausschusses. Dafürstimmen 10 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0 Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf - außerordentlichen Aufwendungen auf - 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit - Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - Auszahlungen an Liquiditätsreserven - 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht

7 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf ,00 Euro 4 Die Amtsumlage gemäß 139 BbgKVerf wird auf 31,0 v. H. der für die amtsangehörigen Gemeinden für das Haushaltsjahr 2015 geltenden Umlagegrundlagen 5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 Euro 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf ,00 Euro 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird bei Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Abschreibungen Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen Sonstige investive Auszahlungen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind dem Amtsaussschuss halbjährlich zur Kenntnis zu geben. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um ,00 b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 Brüssow, den Neumann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) für das Haushaltsjahr 2015 (Beschluss-Nr. 01/2015 vom ) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom ) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann. Brüssow, den Neumann Amtsdirektor 1. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse des Amtes Brüssow (Amtsausschuss) 1. Änderung zur Entschädigungssatzung Die Entschädigungssatzung des Amtsausschusses vom , bestätigt am wird durch den Amtsausschuss in seiner Sitzung vom wie folgt geändert: Artikel 1 6 Sitzungsgeld für Mitglieder kommunaler Vertretungen erhält folgende Fassung: (1) Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. (2) Der Amtsausschussvorsitzende erhält ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. (3) Mitglieder der Fachausschüsse erhalten ein Sitzungsgeld von 20,00 Euro pro Sitzung. (4) Sachkundige Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld von 10,00 Euro pro Sitzung. Artikel 2 Inkrafttreten (1) Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung tritt am in Kraft. Brüssow, den Neumann Amtsdirektor

8 8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom Beschluss 15/2015 lt. Beschlussvorlage 0015/15 Weiterführung der Pilotphase Inklusion in der Regenbogen-Grundschule Brüssow Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Antragstellung an das MBJS auf Beibehaltung der bisherigen Bedingungen des Pilotprojektes Inklusive Grundschule über das Schuljahr 2014/15 hinaus, für die nächsten zwei weiteren Schuljahre (2015/16 und 2016/17) auf der Grundlage der Rundschreiben 10/12 und 11/14. Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0 Beschluss 3/2015 lt. Beschlussvorlage 0003/15 Einvernehmen der Gemeinde nach 36 BauGB für die Errichtung einer WKA (1 WKA) mit der Bezeichnung SF B2 in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 Die ENERTRAG Aktiengesellschaft, Gut Dauerthal in Dauerthal hat beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und zum Betrieb von 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372 (Reg.-Nr. G00715) eingereicht. Die geplante WKA ist eine Anlage vom Typ ENERCON E82 E2 mit einer Nabenhöhe von 108,4 m. Der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung beträgt 802,06 m. Bei Vorhaben, die nach 31,33,34 oder 35 zu beurteilen sind, ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB erforderlich. Anlage I: Kurzbeschreibung des Vorhabens Anlage II: Übersichtslageplan Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen ihr Einvernehmen nach 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung 1 WKA in der Gemarkung Brüssow, Flur 3, Flurstück 372. Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 1 Öffentliche Bekanntmachung zum Freiwilligen Landtauschverfahren Preußentausch Anordnungsbeschluss Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ordnet gemäß 103 c i. V. m. 103 a ff. FlurbG 1 den Freiwilligen Landtausch Preußentausch Aktenzeichen: an. 1. Verfahrensgebiet Das Verfahrengebiet wird für die Anlage 1 (Liste der Tauschflächen) gelisteten Flurstücke festgestellt. Es umfasst Flächen in den nachfolgend benannten Landkreisen Gemeinden Gemarkungen: Land Brandenburg Landkreis Barnim - Stadt Werneuchen Gemarkung Krummensee - Stadt Werneuchen Gemarkung Löhme Landkreis Dahme-Spree - Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow Gemarkung Staakow - Gemeinde Groß Köris Gemarkung Löpten - Gemeinde Halbe Gemarkung Freidorf - Gemeinde Halbe Gemarkung Teurow Landkreis Märkisch Oderland - Gemeinde Podelzig Gemarkung Podelzig - Gemeinde Zechin Gemarkung Friedrichsaue Landkreis Oder-Spree - Gemeinde Tauche Gemarkung Sawall - Gemeinde Tauche Gemarkung Trebatsch Landkreis Uckermark - Stadt Angermünde Gemarkung Crussow - Stadt Angermünde Gemarkung Gellmersdorf - Stadt Angermünde Gemarkung Neukünkendorf - Stadt Angermünde Gemarkung Stolpe - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Schwedt - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Criewen - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Gatow - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Hohenfelde - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Kunow - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Stendell - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Vierraden - Stadt Schwedt/Oder Gemarkung Zützen - Stadt Gartz (Oder) Gemarkung Gartz - Stadt Gartz (Oder) Gemarkung Hohenreinekendorf - Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow Gemarkung Groß Pinnow - Gemeinde Hohenselchow-Groß Pinnow Gemarkung Hohenselchow - Gemeinde Schöneberg Gemarkung Felchow - Gemeinde Schöneberg GemarkungFlemsdorf - Gemeinde Schöneberg GemarkungSchöneberg - Gem. Berkholz-Meyenburg Gem. Berkholz-Meyenburg - Gemeinde Brüssow Gemarkung Brüssow Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von 2.332,5279 ha (lt. Angabe im Liegenschaftskataster). 2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des Anordnungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungsgemeinden öffentlich bekannt gemacht. Der Anordnungsbeschluss mit Begründung und Anlage (Liste der Tauschflächen) liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in nachfolgenden Verwaltungen Stadt Schwedt/Oder Amt Lebus Rathaus, Haus 2 Zimmer 305 Breite Straße 1 Dr.-Theodor-Neubauer-Straße Lebus Schwedt/Oder Stadtverwaltung Angermünde Amt Golzow Beratungsraum, Zimmer 301 Seelower Straße 14 Heinrichstraße Golzow Angermünde

9 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9 Stadt Werneuchen Gemeinde Tauche Am Markt 5 Beeskower Chaussee Werneuchen Tauche Brandenburg-Vorpommersches Amt Schenkenländchen Amt Gartz (Oder) Markt 9 Zimmer Teupitz Kleine Klosterstraße Gartz (Oder) Amt Unterspreewald Hauptstraße 41 Amt Brüssow (Um.) Golßen Bauamt Prenzlauer Straße 8 Amt oder-welse Brüssow Gutshof Pinnow jeweils während der Geschäftszeiten aus. Gleichzeitig liegt der Beschluss mit Gründen und der Anlage des Beschlusses im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau, Grabowstraße 33, Prenzlau aus. 3. Beteiligte Beteiligte des Verfahrens sind gemäß 10 FlurbG die BVVG (Bodenvertungs- und verwaltungs GmbH) und das Land Brandenburg als Eigentümer bzw. Miteigentümer der zum Tauschgebiet gehörenden Grundstücke bzw. Grundstücksteile sowie die Inhaber von Rechten an den Grundstücken. Träger öffentlicher Belange werden, soweit erforderlich, in das Verfahren einbezogen. 4. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses schriftlich bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße Prenzlau anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechtes muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetreten Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 5. Finanzierung des Verfahrens Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) und die zur Ausführung des freiwilligen Landtausches erforderlichen Aufwendungen trägt das Land Brandenburg ( 104/103 g FlurbG). 6. Gründe Gekürzt (siehe öffentliche Auslegung) Rechtshelfsbelehrung Gegen diesen Anordungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Groß Glienicke, den Im Auftrag Großelindemann Anlagen: 1. Liste der Tauschflächen (26 Seiten) gekürzt Die komplette Liste der Tauschflächen liegt vom bis zum im Bauamt des Amtes Brüssow zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Sprechzeiten bitte nach telefonischer Vereinbarung. Amtliche Bekanntmachungen Ende Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, Brüssow, Telefon: /8600, info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di und Uhr & Do und Uhr Impressum Amtlicher Teil Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg Tel.: /22757, Fax: /22583, Internet: goth@schibri.de Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: /5790

10 10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde Im Februar zeigte sich der Winter nur für eine Woche. Das war aber kein Hindernis, um diese Jahreszeit unter die Lupe zu nehmen. Kinder- und Jugendarbeit Winterzeit Märchenzeit So stiefelten die Kinder aus der Hasengrube selbst im Schnee umher, um nach Spuren zu suchen. Sie experimentierten mit dem Schnee, bemerkten wie kalt dieser ist und lernten, dass man an einem Thermometer diese Kälte ablesen kann. Aber woher kommt der Schnee? Für Kinder liegt es nah, Frau Holle hat irgendetwas damit zu tun! Gespannt hörten sie der Erzieherin beim Vorlesen zu und zeigten Interesse, diese Rollen nachzuspielen. Märchenutensilien liegen in der Kita bereit und die Kinder schlüpften in die verschiedenen Rollen. Begeistert spielten die Jungen die Rollen der Stiefmutter, der Frau Holle, der fleißigen und der faulen Tochter. Beliebt bei den Mädchen war natürlich die Goldmarie. An einem Vormittag zeigten die Kinder ihren Kitafreunden, was sie gelernt hatten. Abends folgten dann die Eltern der gebastelten Einladung ihrer Kinder. Als Erzieherin kann ich hiermit sagen, die Eltern können stolz auf ihre Kinder sein! Sie haben es super gemacht! Erzieherin Simone Pahl Vergnügliche Lesestunde Am führten wir an unserer Schule den traditionellen Lesewettbewerb durch. Die besten Leserinnen und Leser der Klassen präsentierten ihr Lieblingsbuch und lasen einen Ausschnitt daraus vor. Mit dieser Veranstaltung bedankten wir uns auch bei unseren Lesepaten Frau Ehmer, Frau Sy, Frau Glowe und Frau Quandt. Sie waren unserer Einladung gefolgt und staunten nicht schlecht über die Vorträge der Kinder. Besonders unsere Jüngsten bekamen viel Beifall und alle zollten ihnen Respekt für ihr Können. In jedem Jahr bereiten sich auch Mädchen und Jungen unserer Schule auf den Rezitatorenausscheid in Lychen vor. Bei Tee und Gebäck verging die Zeit wie im Fluge. Die Lesestunde wurde für sie zur Generalprobe. Zwischen den Lesevorträgen der einzelnen Klassen rezitierten sie ihre Gedichte. Trotz großer Aufregung trauten sich einige, auch Mimik und Gestik einzusetzen und verliehen so ihrem Vortrag besondere Wirkung. Manch einer ist neugierig geworden und findet bestimmt bald den Weg in die Bibliothek, um sich eines der vorgestellten Bücher auszuleihen. Die Lesepaten des Lesewettbewerbes Fachkonferenz Deutsch der Regenbogengrundschule in Brüssow

11 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11 Gratulationen Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Mai 2015 Brüssow Erwin Hasse zum Margarete Wittkopp zum Erika Müller zum Ursula Gombert zum Karola Felske zum Günther Boldt zum Renate Kluge zum Grete Briese zum Günter Bartzick zum Rudi Gärtner zum Ekkehard Schulz zum Brigitte Knobloch zum Karla Kohn zum Melita Keil zum Albert Radant zum Herta Schwachenwald zum Edith Vohs zum Christa Stolt zum Dorothea Czychowski zum Anna Stein zum Karl-Heinz Grabs zum Klaus-Dieter Matz zum Renate Blomberg zum Gerhard Lemke zum Ellen Kieselbach zum Dorothea Schwanke zum 87. Brüssow OT Bagemühl Sigrid Schwebke zum 63. Brüssow OT Grünberg Siegfried Fillinger zum Erika Schaede zum Gerhard Stoldt zum 79. Brüssow OT Woddow Erich Lipke zum Anneliese Wieland zum 66. Brüssow OT Wollschow Jutta Hofmann zum 65. Brüssow OT Grimme Kurt Stangenberg zum 77. Brüssow OT Frauenhagen Monika Maaß zum Hui-Wen von Groeling zum 71. Brüssow OT Petersruh Johannes Eilers zum 74. Brüssow OT Moor Hildegard Maahs zum 85. Brüssow OT Trampe Karin Rautengarten zum Siegfried Gundermann zum 75. Brüssow OT Menkin Georg Sprenger zum Klaus Szemis zum Veronika Pargmann zum Henry Ziemke zum 60. Carmzow Marlies Tews zum Waltraud Tietschert zum Peter-Christian Evers zum Elsbeth Mandl zum Katharina Ruff zum Kurt Becker zum 73. Wallmow Margret Havekost zum Gertrud Hempel zum Martha Wegner zum Roseanna Lance zum Erika Schniebel zum 78. Carmzow-Wallmow OT Cremzow Annemarie Kahn zum 73. Carmzow-Wallmow OT Wendtshof Jürgen Welteroth zum Jürgen Wagner zum 77. Göritz Jürgen Kalina zum Manfred Kirchhoff zum Lorenz Pellner zum Boguslaw Lubka zum Kurt Liebchen zum Johanna Fester zum Elfriede Damerow zum Norbert Bartelt zum Eckbert Kohn zum Jürgen Bembennek zum Dieter Vilter zum Reinhard Stolpe zum Heidelore Lüdke zum Hans-Jürgen Scherping zum 64. Göritz OT Malchow Walter Peris zum Adelheid Werneke zum 78. Göritz OT Tornow Rainer Kolberg zum Gerhard Blum zum 84. Schenkenberg OT Baumgarten Inge Zimmermann zum Ursel Krause zum Gerda Kulessa zum Gerda Trellert zum Siegfried Ulfig zum 83. Schenkenberg OT Kleptow Waltraud Schwanke zum 84. Schenkenberg OT Wittenhof Elsbeth Grams zum 87. Schönfeld Edeltraut Dobbert zum Peter Kaiser zum Jürgen Hammerschmidt zum Ursula Bauer zum Hans Wilke zum Margot Makowiak zum Joachim Jenrich zum 80. Schönfeld OT Klockow Mali Laschetzki zum Siegfried Jahns zum Klaus-Dieter Ryback zum Dieter Schmidt zum Anita Grünberg zum Rita Dräwe zum Angelika Schultz zum 61. Schönfeld OT Neuenfeld Margit Dönau zum 62.

12 12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Brüssow Gottesdienste Uhr Brüssow Uhr Bröllin Uhr Brüssow Uhr Grünberg Orgelempfang Uhr Brüssow/Konfirmandengottesdienst Uhr Brüssow Uhr Himmelfahrt in Battin Uhr Brüssow Uhr Fahrenwalde mit Taufe Uhr Pfingsten, Brüssow mit Taufe Uhr Gottesdienst mit Konfirmation und Posaunenchor Arbeitseinsatz in Bagemühl Am 25. April 2015 um 9.00 Uhr auf dem Alten Friedhof in Bagemühl. Gemeinsam wollen wir rund um die Kirche alles in Ordnung bringen! Für Verpflegung ist gesorgt. Orgelempfang in Grünberg Am 26. April 2015 um Uhr in der Grünberger Kirche. Eine Kammermusik wird zu hören sein und wir wollen mit Alexander von Stülpnagel die Geschichte von Grünberg und der Kirche durchleuchten. Für Musik sorgt Aiko Ogata vom Preußischen Kammerorchester. Anschließend gibt es Kaffee und Kuchen im Gutshaus! Herzliche Einladung an alle! Himmelfahrt in Battin Herzliche Einladung! Datum: ab Uhr Ort: Kirchenruine in Battin Ablauf: Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit dem Kirchenchor Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke Uhr Musik rund um die Kirche Uhr Kirchenkino: Honig im Kopf (angefragt) Konfirmation Unsere Konfirmation mit Posaunenchor findet am 24. Mai 2015 um Uhr in der Brüssower Kirche statt. Konfirmiert werden: Hannes Furkert, Leonie Jahnke, Djamila Liesegang, Willem Irmler und Michelle Michaelis Weitere Termine Männerkreis Das nächste Treffen ist am 6. Mai um Uhr auf dem Kirchplatz in Brüssow. Alles rund ums Thema Fisch! Seniorenkreis Unser nächstes Treffen findet am 27. April 2015 statt! 50plus Das nächste Treffen findet am 29. April um Uhr. Wir wollen zum Krebssee wandern und dort zusammen picknicken. Herzliche Einladung! Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen Fr Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So Uhr Klockow Uhr Kleptow Fr./Sa. 01./02.05 Soli Deo Gloria, 7. Internationaler Malchower Kirchenpreis in Göritz Fr Uhr Andacht in Malchow zum Wochenschluss So Uhr Schönfeld, Familiengottesdienst der Osterfreizeit mit Vorstellung der Konfirmanden Fr Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss So Uhr Tornow Uhr Baumgarten (Pfr. W. Schneider, Nechlin) Uhr Göritz (mit Taufe) Do Christi Himmelfahrt Uhr Neuenfeld (für alle Gemeinden), 23. Musikalischer Gottesdienst mit Schönfelder Singkreis, Bläsern und Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest Fr Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss Sa Uhr Malchow Geistliche Musik BACH, Kantate Christ lag in Todesbanden BWV 4 So Uhr Klockow Uhr Kleptow Fr Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss Sa Pfingsten Uhr Klockow (Trauung) Uhr Baumgarten (Taufe) So Uhr Carmzow (für alle Gemeinden) Festgottesdienst mit Konfirmation Weitere Termine - Arno Surminski zu Gast im Gutshaus Ludwigsburg, Polninken und das neueste Buch Als der Krieg zu Ende war, der Autor liest, Gutshaus Ludwigsburg Freitag 24. April 2015 um Uhr. - Gemeindeausflug am Donnerstag, dem 7. Mai in den Ziegeleipark nach Mildenberg. Regelmäßige Veranstaltungen Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis, Göritzer Frauenkreis (20.05.), Klockower Kaffeerunde ( und ) innerhalb der Woche, Gemeindekirchenrat ( Uhr im Malchower Labyrinthpark) Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

13 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13 Sport Vereinstätigkeiten Sonstiges Neues aus unseren Vereinen Kleingartenverein Wochenendfreude e. V. Brüssow Liebe Mitglieder, liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, liebe Leser, endlich ist es soweit! Der Winter ist vorbei und die neue Gartensaison steht in den Startlöchern. Überall sprießt das erste Grün und auch die ersten bunten Tupfer sind zu sehen. Nun geht es wieder ans Graben, Hacken, Harken, Jäten, Rasenmähen, Säen und Gießen, um dann schon bald die Früchte der Arbeit zu ernten. Und es beginnt auch wieder die Zeit des netten Kaffeepläuschchens auf der Terrasse, des leckeren Grillabends mit Freunden und der geselligen Runden ums Lagerfeuer. Wir wünschen unseren Mitgliedern bei alldem viel Erfolg, jede Menge Spaß und Freude und ein frohes Miteinander. Allen Nichtmitgliedern, deren Interesse gerade geweckt wurde oder aber auch schon lange besteht, schlagen wir vor: Verbringen Sie doch Ihren nächsten Spaziergang in unserer Anlage und schauen Sie sich um. Wir haben noch den einen oder anderen Garten frei. Gern können Sie sich auch am Wochenende beim Vereinsvorsitzenden, Herrn Christian Grimme, im Garten Nummer 50/51 melden. Unsere nächsten Termine sind: Uhr Mitgliederversammlung im Vereinsgarten Uhr Hexenfeuer zur Walpurgisnacht Wir freuen uns auf die Gartensaison 2015! Der Vorstand i. A. Kathrin Grimme Ein Dankeschön an den Osterhasen Am Ostersamstag war der Osterhase in Baumgarten! Wir haben ihn auf dem Fußballfeld gesehen und die 40 Osterkörbchen waren schnell gefunden. In der Zeit zwischen Ostereiersuchen und Brauchtumsfeuer konnten die zahlreichen Kinder lecker Zuckerwatte naschen, so verging das Warten am Schminkstand im Nu. Phantasievoll bemalte Kindergesichter strahlten um die Wette. Das Osterfest wurde von allen sehr gut angenommen. Kaffee und Kuchen, Würstchen vom Grill; das waren die Leckerbissen für die vielen großen Besucher. Der besondere Dank gilt dem Kultur- und Freizeitverein für die Organisation und Betreuung dieses Festes. Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten: - Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, Brüssow - Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, Uckerland Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, Uckerland Impressum Nichtamtlicher Teil Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Martina Goth Tel.: ( ) , Fax: , info@schibri.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: /5790

14 14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Elternbriefe des ANE Starke Eltern in Brandenburg durch Elternbriefe Der Arbeitskreis Neue Erziehung e. V. setzt sich seit fast 70 Jahren für die Interessen von Eltern ein und verteilt seit mehr als 60 Jahren die Elternbriefe, in Berlin und Brandenburg seit einigen Jahren kostenlos. Die Elternbriefe enthalten alle wichtigen Informationen, die Eltern benötigen, um ihr Kind in seiner Entwicklung zu fördern und liebevoll zu begleiten. Sie helfen in manchmal schwierigen Situationen den Überblick zu behalten und geben Anregungen zur Lösung von Problemen, die in jeder Familie vorkommen können und zur Entwicklung gehören. Das inhaltliche Spektrum reicht von Themen wie Ernährung, Pflege und Gesundheit über verschiedene Entwicklungsbereiche (Motorik, Sprachentwicklung, kognitive Entwicklung, Sozialver- halten) bis hin zu Fragen der Alltagsorganisation. Die Briefe greifen unterschiedliche Lebenslagen und Familiensituationen auf: Fragen Alleinerziehender werden ebenso thematisiert wie die von Paaren, getrennt lebenden Müttern und Vätern oder Patchwork-Familien, Eltern mit wenig Geld oder besonderen Belastungen werden angesprochen. Eltern werden ermuntert, sich miteinander auszutauschen, gegenseitig zu unterstützen und Unterstützung zu suchen. In den ANE-Elternbriefen finden sie Adressen und Ansprechpartner, die weiterhelfen. Informationen und Anregungen kommen zum richtigen Zeitpunkt und passend zu den Fragen, die sich Eltern gerade stellen. Die Serie umfasst 46 Briefe von der Geburt bis zum achten Lebensjahr des Kindes. Sie sind kostenfrei und kommen einzeln, immer dem Alter des Kindes entsprechend, mit der Post zu den Eltern nach Hause. Interessierte Eltern können das kostenfreie Angebot über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.v. oder per an oder per Telefon 030/ bestellen. Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg Den 70. Jahrestag der Befreiung nimmt der Torgelower Joachim Hartfiel zum Anlass für eine Publikation, in der, ausgehend von den schweren Abwehrkämpfen an der Oder Mitte April 1945, die Kämpfe zwischen den sowjetischen und deutschen Truppen vorwiegend in der Randow-Uecker-Region dargestellt werden. Der Autor möchte damit an die blutigen Kriegshandlungen in unserer Region vor 70 Jahren erinnern, die historischen Ereignisse für die Nachwelt erhalten und so vor dem Vergessen schützen. Buchvorstellung Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Randow-Uecker-Region im Frühjahr 1945 Neues Buch zur regionalen Geschichte von Joachim Hartfiel erschienen Die Druckschrift umfasst 125 Seiten im A4-Format, ist broschiert und hat Klebebindung. Sie enthält 26 Karten (davon 10 Gefechtskarten) und 84 Bilder (davon 34 Farbbilder). Die Publikation besteht zu einem Drittel aus einem fachwissenschaftlichen Teil sowie zu zwei Dritteln ihres Umfangs vornehmlich aus, für diese Publikation aufbereiteten diversen Erinnerungsberichten von Zeitzeugen über die kriegerischen Ereignisse in der Randowregion, über die Flucht aus dem Kriegsgebiet sowie über die erste Zeit der sowjetischen Besatzung. In Brüssow wird das Buch ab Mitte April im Heimatmuseum der Stadt sowie auch über Herrn Hartfiel persönlich zu erhalten sein. Kontakt zum Autor: Joachim Hartfiel Tel.: 03976/ ,

15 Nr. 04/2015 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15 Am besten gelingt Selbsthilfe in Gemeinschaft mit anderen Betroffenen. Die Selbsthilfegruppe ist oft weit mehr als eine Interessengemeinschaft oder eine Sportgruppe. Unsere Erfahrung zeigt: In der Gruppe finden wir Gemeinschaft, aktives Training, gemeinsame Interessen, Informationen zum Krankheitsbild und Rückhalt. Selbsthilfe steht aber auch dafür, andere anzuleiten und zu motivieren. In Prenzlau haben wir zwei sehr aktive DRK-Selbsthilfegruppen (SHG): eine Gruppe für an Osteoporose erkrankte Menschen und die SHG für Menschen mit Hörproblemen. Oftmals geben Menschen mit Hörproblemen nicht zu, dass sie schlecht oder gar nicht hören. In der Selbsthilfegruppe geht es uns darum, ihnen den Alltag zu erleichtern. Dazu bieten wir Informationsveranstaltungen, aber auch praktische Anleitungen an. Im Rahmen von Rundtischgesprächen sprechen wir zum Beispiel über den Einsatz von Hilfsmitteln, den Besuch von Kulturveranstaltungen, technische Hilfsmittel im Haushalt oder die Funktionsweise von Hörgeräten. Häufig laden wir Fachkundige ein, um uns schlau zu machen. Zuletzt ging es um das richtige- Verhalten im Straßenverkehr. Ein Experte der Verkehrswacht besprach mit der Gruppe, worauf zu achten ist, wenn man mit körperlicher Beeinträchtigung Fahrrad fährt. Wenn wir Informationen zu Krankheitsbildern und Behandlungsmöglichkeiten brauchen, laden wir Fachärzte zum Gespräch ein. Schwerhörigkeit oder Ertaubung behindert auch den Gesprächspartner des Betroffenen. Oft wird der Kontakt mit Hörbehinderten aus Unsicherheit von gut Hörenden ganz vermieden. Mehr als 15 Millionen Mitmenschen in der Bundesrepublik sind von einer Hörschädigung betroffen. Viele Schwerhörige verschweigen, verdrängen oder vernachlässigen ihr Leiden. Sie schlagen Hilfe aus und werden aus dem öffentlichen Leben immer mehr ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu ist die Osteoporose eine Erkrankung, die lange ohne Beschwerden verlaufen kann, bevor Betroffene oder Außenstehende die Krankheit bemerken. Ein Anzeichen von Knochenschwund kann beispielsweise eine Verringerung der Körpergröße sein. Bei Fortschreiten der Krankheit können Knochen- und Rückenschmerzen auftreten. Es kommt zu einem schleichenden Abbau von Knochenmasse Selbsthilfegruppen machen stark und zu Veränderungen der Knochenarchitektur. Selbst bei leichten Unfällen und auch ganz ohne Anlass können Brüche auftreten. Wie ist mit den Auswirkungen der Krankheiten umzugehen? Unsere Selbsthilfegruppen bieten viele Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. Die Mitglieder sind immer auch Fachleute in eigener Sache. Bei unseren Treffen behandeln wir vielfältige Themenschwerpunkte. Wir tauschen zum Beispiel Informationen über Entwicklungen in der Technik, über Gesetze und Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch viele gute Tipps für den Alltag. Regelmäßig finden wir uns zu Gruppentreffen und Fachvorträgen zusammen. Natürlich sind uns auch Freizeitspaß und Bewegung wichtig. Wir treffen uns in der Therme zum Schwimmen, gehen wandern und zum Seniorensport. Bei gemeinsamen Ausflügen und sportlichen Aktivitäten vergessen wir für den Augenblick das eigene Handicap. Sind Sie selbst betroffen? Schauen Sie bei uns rein! Ihre Ansprechpartnerinnen: SHG Osteoporose: Inge Augustin SHG Menschen mit Hörproblemen: Hanna Vierk Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 19a, Prenzlau Telefon:

16 16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2015 Veranstaltungen Veranstaltungen in den Gemeinden Samstag, 25. April Frühjahrsputz in Bagemühl, 9.00 Uhr Samstag, 9. Mai Amtsfeuerwehrtag & 90 Jahre Feuerwehr Baumgarten Donnerstag, 14. Mai - Sportfest in Menkin mit dem VfB Preussen GMW, Uhr - Herrentagsfußballturnier in Baumgarten Samstag, 16. Mai Allianz-Pokallauf in Brüssow Sonntag, 17. Mai 38. Internationaler Museumstag, Heimatmuseum Brüssow Anglerverein Brüssow Sonntag, 26. April (8.00 Uhr) Castingturnier auf dem Sportplatz Samstag, 9. Mai (7.15 Uhr) 1. Hegefischen am Krebssee Samstag, 23. Mai (19.15 Uhr) 1. Nachtangeln Krebssee Kulturhaus Kino Brüssow So., Yaloms Anleitung zum Glücklichsein (USA, Frankreich, Schweiz 2014) So., Findlingstournee 2015, Majubs Reise v. Eva Knopf So., Timbuktu (Mauretanien/ Frankreich 2014) Filmvorführung Kino (Kostenbeitrag 4,50, Beginn Uhr)

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