Betriebsreglement Hort

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1 Betriebsreglement Hort Schwerzenbach, 6. Februar 2014 / 17. September 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Grundlage Angebot Pädagogisches Konzept Pädagogische Zielsetzungen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben Zusammenwirken von Schule und Betreuung Betriebskonzept Personal Räumlichkeiten und Umgebung Verpflegung Öffnungszeiten Sicherheit und Versicherung Aufnahme von Kindern Grundsätze der Aufnahme Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Anmeldung/Betreuungsvertrag Betreuungsvertrag Einzelbesuche Betreuung bei unregelmässigen Arbeitszeiten Absenzen Austritt/Kündigung Versicherung und Haftung Ausschluss aus dem Hort Qualitätssicherung Interne Qualitätssicherung Aufsicht durch Schulleitung Konfliktfälle Elternbeiträge Berechnungsgrundsätze Verrechnungsmodus Inkraftsetzung... 9

3 1 Einleitung 1.1 Grundlage Der Hort der Primarschule Schwerzenbach ist Bestandteil des Konzepts Tagesstrukturen der Primarschulgemeinde Schwerzenbach. Die darin formulierten Leitgedanken, Ziele und Grundsätze liegen dem nachfolgenden Betriebskonzept zugrunde. 1.2 Angebot Der Hort steht allen Kindern vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarschule offen, die in Schwerzenbach wohnen und/oder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Das Hortangebot besteht aus folgenden Modulen Morgenhort Uhr Die Kinder werden am Morgen vor Unterrichtsbeginn von einer Betreuungsperson im Mehrzweckraum des Schulhauses Steinbrunnen empfangen und können gemeinsam ein Frühstück einnehmen oder sich ihrem Wunsch entsprechend beschäftigen. Es stehen Spiele, Bücher, Bastelmaterialien etc. zur Verfügung. Mittagshort Uhr Die Kinder werden am Mittag nach Unterrichtsschluss von den Betreuungspersonen im Mehrzweckraum des Schulhauses Steinbrunnen empfangen und nehmen gemeinsam das Mittagessen ein. Die Kinder haben, ihrem Alter entsprechend, kleine Ämtli zu übernehmen und den Betreuungspersonen zu helfen. Sie haben genügend Zeit, anschliessend ein wenig auszuruhen, zu spielen oder Aufgaben zu erledigen. Es stehen Spiele, Bücher, Bastelmaterialien etc. zur Verfügung. Ebenso besteht die Möglichkeit, unter Aufsicht die Aussenanlagen der Schule zu benutzen. Mittagshort Uhr Zusätzlich zum Mittagshort besteht das Angebot einer betreuten Aufgabenstunde. Nachmittagshort Abendhort Uhr Uhr Die nach der Mittagsbetreuung im Hort verbleibenden Kinder besprechen sich mit der Hortbetreuung über das Nachmittagsprogramm, entweder freie Beschäftigung oder geführte Aktivität (Basteln, Zeichnen, themenzentrierte Aktivitäten). Bei guter Witterung finden immer auch Aktivitäten im Freien statt. Wenn die anderen Kinder von der Schule/dem Kindergarten zurückkommen, wird gemeinsam ein Zvieri eingenommen. Nach dem Zvieri können die Kinder nochmals ihre Aktivität im Gespräch mit der Hortbetreuung wählen. Die Kinder erledigen ihre Hausaufgaben im Hort sofern keine andere Vereinbarung mit den Eltern bestehen. Die Hortbetreuung steht für Hilfestellungen beratend zur Verfügung. 2 Pädagogisches Konzept Grundlage für das pädagogische Konzept bilden die Rahmenbedingungen des kantonalen Volksschulgesetzes, seiner Verordnungen, das Konzept Familienergänzende Betreuungsangebote sowie das Leitbild der Primarschule Schwerzenbach. Die darin beschriebenen pädagogischen Grundhaltungen stellen sicher, dass die Mittagsbetreuung die Kinder im sozialen Verhalten, in der Freizeitgestaltung und im Lernen fördert. Sie trägt den unterschiedlichen Voraussetzungen der Kinder und der Kindergruppen Rechnung.

4 2.1 Pädagogische Zielsetzungen Die Betreuerinnen und Betreuer schaffen ein anregendes und altersentsprechendes Umfeld, welches lebendiges Lernen und sinnstiftende Erfahrungen im Alltag ermöglicht. Die Betreuerinnen und Betreuer leiten die Kinder zu solidarischem Handeln in der Gemeinschaft an. Die Kinder akzeptieren und respektieren einander, erfahren soziale Regeln, lernen mit Konflikten gewaltfrei umzugehen, erleben Gemeinschaft und übernehmen Verantwortung. Die Betreuerinnen und Betreuer fördern die Kompetenz und Selbständigkeit der Kinder und beziehen sie bei der Gestaltung während der Betreuung mit ein. Sie unterstützen die Kinder bei individuellen Lern- und Erfahrungsbedürfnissen. Die Betreuungsperson ist während der Betreuung im Rahmen der familienergänzenden Angebote die Hauptbezugsperson für das Kind und zuständig für den Kontakt zu den Eltern. Damit sich die Kinder orientieren können, wird auf Kontinuität, Verbindlichkeit und möglichst konstante Bezugspersonen geachtet. 2.2 Betreuungs- und Erziehungsaufgaben Pädagogisch geschultes Personal leistet die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben im Auftrag der Erziehungsberechtigten. Die Betreuungspersonen sind kompetente, verlässliche und vertrauenerweckende Partner. Sie sind mit ihrem Verhalten Vorbild für die Kinder. Gespräche mit Erziehungsberechtigten oder Lehrpersonen sowie wichtige Ereignisse werden schriftlich dokumentiert. Die Leitung des Horts wird bei Bedarf bei Standortgesprächen einbezogen. 2.3 Zusammenwirken von Schule und Betreuung Schule und familienergänzende Betreuung sollen ineinander greifen und von den Kindern und den Erziehungsberechtigten ganzheitlich erlebt werden. Dafür ist ein regelmässiger Austausch zwischen den Betreuungspersonen und den Lehrpersonen erforderlich. Die Hortleitung nimmt an den Schulkonferenzen teil. Die Lehrpersonen unterstützen die Kinder, sich zurechtzufinden und erinnern die Kinder daran, direkt in den Hort zu gehen. Die Regeln der Schulordnung der Primarschule Schwerzenbach gelten auch für den Hort. Diese werden konsequent durchgesetzt und eingehalten. Die Kinder erledigen während der Hortbetreuung ihre Hausaufgaben. Ruhige Plätze stehen zur Verfügung. Die Betreuungspersonen unterstützen die Kinder beratend. Das Bindeglied zwischen dem Hort und den Lehrpersonen ist die Schulleitung. 3 Betriebskonzept Der Hort ist ein Dienstleistungs- und Betreuungsangebot der Primarschule Schwerzenbach. Die Nutzung des Horts ist freiwillig. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten gemäss dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Das Betriebskonzept des Horts der Primarschule Schwerzenbach orientiert sich an den Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten (Hortrichtlinien) vom 4. Juni 2007 der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.

5 Der Hort untersteht der Aufsicht der Primarschulpflege Schwerzenbach. Die Schulleitung ist Vorgesetzter der Hortleitung und verantwortlich für die Qualitätskontrolle und sicherung sowie Bindeglied zwischen Schule und Betreuung. 3.1 Personal Alle im Hort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich für die jeweilige Tätigkeit anerkannte Ausbildung. Die Gesamtleitung übernimmt eine entsprechend ausgebildete, pädagogische Fachperson. Zur Gewährleistung von Kontinuität und verbindlicher Betreuungsverhältnisse für die Kinder werden konstante und tägliche Präsenzzeiten der Betreuungspersonen insbesondere am Mittag und Nachmittag angestrebt. Die Hortleitung sollte wenn immer möglich täglich anwesend sein. Bei mehr als 22 Kindern erfolgt die Betreuung der Kinder neben der Hortleitung durch eine weitere pädagogische Fachperson. Zusätzlich kommen weitere geeignete Unterstützungspersonen zum Einsatz, die mindestens über pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern verfügen, so dass je Gruppe von 11 Kindern eine erwachsene Person anwesend ist. Das gesamte Betreuungspersonal ist gemeinsam verantwortlich für die Kinder. Zu jeder Stelle besteht eine Stellenbeschreibung. Sie gibt Auskunft über Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen. Organigramm Hort Schulpflege Schulleitung Schulverwaltung Leitung Hort 3.2 Räumlichkeiten und Umgebung Für den Hort steht der Mehrzweckraum im Schulhaus Steinbrunnen mit dem angrenzenden Küchen-/Essraum zur Verfügung. Die Räumlichkeiten werden in Abhängigkeit vor den Bedürfnissen der zu betreuenden Kinder unterteilt und eingerichtet Der Pausenplatz bietet umfangreiche Spielmöglichkeiten im Freien. 3.3 Verpflegung Gruppenleitung Betreuerinnen/Betreuer Die Hortbetreuung achtet auf eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung: Am Morgen steht ein einfaches Frühstück zur Verfügung. Die Mittagsmahlzeiten werden durch eine externe Institution angeliefert. Die Kinder erhalten ein warmes Mittagessen mit Getränk. Am Nachmittag erhalten die Kinder eine gesunde Zwischenmahlzeit.

6 3.4 Öffnungszeiten Der Hort findet während der Schulwochen an allen Tagen mit Unterricht statt. Die Schüler/innen und Kindergartenkinder werden in der Zeit von Uhr betreut. An Tagen allgemeiner Schuleinstellung (Schulferien, gesetzliche Fest- und Feiertage, unterrichtsfreie Tage) ist der Hort geschlossen. 3.5 Sicherheit und Versicherung Es gilt das Sicherheits- und Notfallkonzept der Primarschule Schwerzenbach. Die medizinische Beratung und Versorgung im Notfall ist gewährleistet. Die Verantwortung für den Weg vom und zum Hort liegt bei den Eltern. Am Ende der Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuungszeit schickt die Hortleitung die Kinder auf den Weg. Muss ein Kind den Hort vorzeitig verlassen oder wird ein Kind generell durch die Eltern abgeholt, müssen die Eltern die Hortleitung schriftlich darüber informieren. Es ist Sache der Eltern, ihr Kind gegen Unfall und Sachbeschädigung (Haftpflicht) zu versichern. 4 Aufnahme von Kindern 4.1 Grundsätze der Aufnahme Der Hort steht allen Kindern vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Abschluss der Primarschule offen, die in Schwerzenbach wohnen und/oder die Schule oder den Kindergarten besuchen. Die Kinder müssen in der Lage sein, den Weg zum Hort und zurück ohne Hilfe des Personals zurückzulegen. Nach Absprache ist für die jüngsten Kindergartenkinder (1. Kindergarten) in den ersten 4 Wochen des Schuljahres eine Begleitung möglich. In der Regel erfolgt die Aufnahme für den Hort auf Beginn eines Schuljahrs. Eintrittsgesuche im laufenden Schuljahr können berücksichtigt werden, sofern es die Infrastruktur erlaubt. 4.2 Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Im Rahmen der integrierten Sonderschulung in der Regelschule werden in der Primarschule Schwerzenbach Kinder mit verschiedenen besonderen pädagogischen Bedürfnissen in der Regelklasse unterrichtet. Hierfür stehen Heilpädagoginnen, Klassenassistenzen und Zivildienstleistende unterstützend zur Verfügung. Der Hortalltag hingegen eignet sich nur bedingt für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, da kein heilpädagogisches Fachpersonal zur Verfügung steht. In Abhängigkeit von der Gruppengrösse, Gruppenzusammensetzung und den besonderen Bedürfnissen eines Kindes kann der Verbleib daher verweigert werden. Dem Entscheid geht ein von der Hortleitung initiiertes Standortgespräch zwischen Eltern, Hortleitung, Schulleitung, Heilpädagogin und Klassenlehrperson voraus. 4.3 Anmeldung/Betreuungsvertrag Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten und gilt für ein Schuljahr. Sie muss jedes Jahr erneuert werden. Sporadische Besuche sind in Absprache mit der Leitung je nach Platzangebot möglich.

7 Die Anmeldeformulare können bei der Schulverwaltung bezogen oder von der Homepage heruntergeladen werden. Für die Erneuerung von bestehenden Betreuungsverträgen werden die Anmeldeformulare rechtzeitig automatisch verschickt. Für jedes angemeldete Kind wird ein Betreuungsvertrag mit den Eltern abgeschlossen. 4.4 Betreuungsvertrag Im Betreuungsvertrag werden der Umfang der in Anspruch genommenen Dienstleistungen des Horts und die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge sowie der gewünschte Zahlungsrhythmus festgehalten. Die Elternbeiträge unterliegen dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären sich die Eltern mit dem Betriebsreglement einverstanden und verpflichten sich die Betreuungsbeiträge termingerecht zu bezahlen. Es wird erwartet, dass durch die Eltern ein Dauerauftrag zur Zahlung der Elternbeiträge eingerichtet wird. 4.5 Einzelbesuche Es besteht die Möglichkeit, ein Kind bei aussergewöhnlichen Situationen an einzelnen Tagen während des Schuljahres in den Hort zu schicken. Die Anmeldung für die Mittagsbetreuung ist spätestens vier Arbeitstage vor Besuch bei der Leitung vorzunehmen, damit das Mittagessen bestellt werden kann. 4.6 Betreuung bei unregelmässigen Arbeitszeiten Nach Rücksprache mit der Hortleitung besteht für Eltern mit festem Arbeitspensum, jedoch unregelmässigen Arbeitszeiten die Möglichkeit, lediglich die Gesamtzahl der monatlichen Betreuungstage zu definieren und die jeweiligen Wochentage monatlich zu variieren. In diesem Fall sind die konkreten Betreuungstage jeweils spätestens 2 Wochen im Voraus für den nachfolgenden Monat bekanntzugeben. Im Betreuungsvertrag wird in diesem Fall nur die Anzahl der Betreuungstage je Monat festgelegt. 4.7 Absenzen Wenn ein angemeldetes Kind nicht zum Hort erscheinen kann (Krankheit, Schulausflüge, Jokertage, etc.), muss es durch die Erziehungsberechtigten umgehend bei der Leitung abgemeldet werden. Bei längerer Abwesenheit haben die Eltern die Leitung zu informieren, wann das Kind wieder kommt. Bei einer Abmeldung, welche spätestens eine Woche im Voraus geschieht, wird der durchschnittliche Tagespreis der Verpflegung zurückerstattet. Dies gilt auch für Abwesenheiten von mehr als 1 Woche infolge Krankheit oder Unfall ab der 2. Woche. Rückerstattungen erfolgen jeweils semesterweise. Erscheint ein angemeldetes Kind ohne Abmeldung nicht im Hort, werden die Eltern umgehend telefonisch kontaktiert. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Hortleitung über aktuelle Telefonnummern verfügt, unter denen sie oder eine vorgängig benannte Drittperson erreichbar sind. 4.8 Austritt/Kündigung Der Austritt aus dem Hort während des laufenden Semesters ist nicht vorgesehen. Die Zahlungspflicht besteht grundsätzlich für das ganze Semester. In Härtefällen kann die Schulpflege auf Antrag über die Dispensation der Zahlungspflicht entscheiden. Spätester Termin für die Kündigung von Betreuungsverträgen auf das Ende des 1. Semesters eines Schuljahres ist der 30. November eines Jahres (Posteingangsstempel).

8 Bei Wegzug ist eine Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jederzeit möglich. Zuviel bezahlte Beiträge werden zurück erstattet. Alle Betreuungsverträge enden automatisch am Ende des Schuljahres (31.7. eines Jahres). Es ist dafür keine Kündigung erforderlich. 4.9 Versicherung und Haftung Die Unfall- (in der obligatorischen Krankenversicherung enthalten) und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Schulanlagen, dem Mobiliar und den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Schulgemeinde haftet nicht für Diebstähle. Es gilt die Schulordnung Ausschluss aus dem Hort Die Primarschule Schwerzenbach behält sich das Recht vor, Schüler/innen auszuschliessen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Als wichtige Gründe gelten: Gewalttaten an Mitschüler/innen oder Betreuungspersonen jegliches strafrechtlich relevantes Verhalten durch Schüler/innen wiederholte, grobe Verstösse gegen die Hortregeln / Hausordnung unkooperatives Verhalten der Eltern oder das Vorliegen unüberbrückbarer Differenzen mit den Eltern die Nichtbezahlung der geschuldeten Elternbeiträge nach erfolgloser Mahnung Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Eine Wegweisung vom Schulunterricht durch die Schulleitung oder Schulpflege zieht einen automatischen Ausschluss vom Hort nach sich. Bei befristeten Schulwegweisungen ist auch die Hortwegweisung befristet. Wird ein Kind aus disziplinarischen Gründen vom Hort ausgeschlossen, werden keine Elternbeiträge zurückerstattet bzw. ist unabhängig vom Zeitpunkt des Ausschlusses der gesamte Semesterbeitrag des laufenden Semesters geschuldet. 5 Qualitätssicherung Die strategischen Ziele für die familienergänzende Betreuung sind von der Schulpflege im Konzept Familienergänzende Betreuungsangebote festgelegt. Für die Umsetzung des Konzepts und die Qualitätssicherung ist die Schulleitung verantwortlich. Dabei werden Rückmeldungen der Anspruchsgruppen ausdrücklich berücksichtigt. 5.1 Interne Qualitätssicherung Die Betreuungsqualität im Hort wird sichergestellt durch jährliche Mitarbeitergespräche regelmässigen Austausch im Team Zeitgefässe für fachlichen Austausch gezielte Weiterbildung des gesamten Betreuungsteams sowie der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dabei werden auch die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ggfs. eine interne Elternbefragung sowie die Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrpersonen mit einbezogen.

9 Alle personenbezogenen Daten werden von der Hortbetreuung mit grösster Sorgfalt behandelt und sind für Drittpersonen nicht zugänglich. 5.2 Aufsicht durch Schulleitung Unabhängig von der internen Qualitätssicherung durch die Hortleitung, wird die Zufriedenheit der Erziehungsberechtigten, Schüler/innen und Lehrpersonen in regelmässigen Abständen auch durch die Schulleitung erhoben. Die Resultate werden mit dem Betreuungsteam ausgewertet und allfällige Massnahmen werden definiert. Die Gesamtergebnisse werden den Erziehungsberechtigten jeweils schriftlich mitgeteilt, um so dem Informationsbedarf und der nötigen Transparenz gerecht zu werden. Ebenfalls wird die Schulpflege informiert. 5.3 Konfliktfälle Erste Ansprechperson in Konfliktfällen ist immer die Hortleitung. Ist auf dieser Ebene keine Lösungsfindung möglich bzw. besteht ein Konflikt mit der Hortleitung steht die Schulleitung als nächste Instanz zur Verfügung. Kann auch dort keine Lösung gefunden werden, ist die Schulpflege beizuziehen. 6 Elternbeiträge 6.1 Berechnungsgrundsätze Die Elternbeiträge für den Hort sind abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten und unterliegen dem Elternbeitragsreglement der Primarschule Schwerzenbach. Der maximale Elternbeitrag inkl. Verpflegung beträgt Morgenhort CHF 7 Mittagshort CHF 22 Mittagshort+ CHF 29 Nachmittagshort CHF 38 Abendhort CHF 23 Die Subventionsbeiträge werden durch die Finanzverwaltung direkt dem Hort verrechnet. 6.2 Verrechnungsmodus Die Elternbeiträge sind immer für ein ganzes Semester geschuldet. Die Elternbeiträge je Kind basieren auf 39 Schulwochen pro Schuljahr und werden in 12 Monatsraten je Schuljahr aufgeteilt. Der gewünschte Zahlungsmodus (monatlich, quartalsweise, semesterweise) kann durch die Eltern bei Abschluss des Betreuungsvertrages gewählt werden. Die Elternbeiträge sind jeweils im Voraus zu zahlen. 7 Inkraftsetzung Dieses Betriebsreglement wurde am 6. Februar 2014 durch die Primarschulpflege genehmigt und mit Beschluss vom 17. September 2015 angepasst.

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