1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Fleetlevel+ Services GmbH) die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Fleetlevel+ Services GmbH) die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt."

Transkript

1 I. Verwendungszweck Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Eine Benutzung zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken, zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung, zur Untervermietung, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen sowie zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. II. Vertragsbeginn / Mietpreis 1. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter (Fleetlevel+ Services GmbH) die Buchung des Mieters schriftlich bestätigt. 2. Soweit im Mietvertrag nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe des Fahrzeuges und endet spätestens 180 Tage nach dem Tag der Anmietung. Der vereinbarte Mietpreis wird monatlich abgerechnet und ist jeweils am 1. eines jeden Monats im Erstmonat am Tag der Übernahme des Fahrzeuges im Voraus fällig. Bei Abrechnung über die vom Mieter freigegebene Kreditkarte erfolgt mit der Bestätigung der Reservierung die Reservierung der Selbstbeteiligung auf der Kreditkarte des Mieters. Die Reservierte Selbstbeteiligung wird bis zur Fahrzeugrückgabe aufrechterhalten. Bei Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt die Abrechnung der tatsächlich beanspruchten Zeit inkl. der vereinbarten Mehrkilometersätze. Das Ergebnis der Abrechnung ist sofort fällig. 3. Der vereinbarte Tagessatz ist für jeden begonnenen Kalendertag zu entrichten. Etwaige Mehr-km werden nach dem Kilometerstand zwischen Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges berechnet. 4. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Tagessatz und Sonderleistungen. Als Sonderleistungen verstehen sich insbesondere Kosten für Betanken, Reinigung, Zustellung, Zubehör wie z.b. Kindersitz, Schneeketten, etc.. 5. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte) ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu leisten. 6. Der Mieter ermächtigt den Vermieter sowie dessen Inkassobevollmächtigte unwiderruflich alle Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der vom Mieter angegebenen Zahlungsart, bzw. der bei Abschluss des Mietvertrages vorgelegten, im Mietvertrag benannten bzw. von der vom Mieter nachträglich vorgelegten Kreditkarte abzubuchen. 7. Der Vermieter behält es sich vor, die vom Mieter angegebene Zahlungsart bis zu drei Monate nach der Miete für weitere evtl. auftretende Kosten und Gebühren (z.b. Ordnungswidrigkeiten) zur Weiterbelastung zu nutzen. Als Zahlungsmittel ausgeschlossen sind EC-Karten, Prepaid-Kredit-Karten sowie Debit-Karten. Der Mieter ermächtigt den Vermieter, die von ihm bei der ersten Anmietung angegebene Zahlungsart auch für alle späteren Anmietungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Anmietung schuldet (wie z.b. Aufwandspauschalen im Falle von Verkehrsverstößen, Vertragsstrafen, etc.), zu belasten. Der Rechnungsversand erfolgt spätestens zehn Tage nach Ende der Fahrt.

2 8. Die Stornierung einer Buchung ist für den Mieter kostenfrei, wenn sie mindestens 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit erfolgt. In allen anderen Fällen ist der Vermieter berechtigt, einen Tagessatz zuzüglich der Logistikkosten von München zum vereinbarten Zustellort zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. 9. Der Vermieter informiert den Mieter, wenn das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Mieter kann diese Buchung kostenfrei stornieren oder im Rahmen der Verfügbarkeit auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. 10. Der Vermieter ist berechtigt, den vereinbarten Mietpreis sowie die vereinbarten Verrechnungssätze für Mehrkilometer entsprechend anzupassen, wenn sich während der Mietzeit die Kfz-Versicherungsprämien, Kfz-Steuern oder die Mehrwertsteuer erhöhen oder neue fahrzeugbezogene Steuern eingeführt werden. Sofern sich die monatliche Mietrate um mehr als 5% erhöht, kann der Mieter durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Erhöhung den Mietvertrag kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht für einen Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei Wegfall oder Reduzierung der genannten Prämien bzw. Steuern hat der Mieter einen entsprechenden Anpassungsanspruch zu seinen Gunsten. III. Übergabe & Benutzung 1. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs mindestens 18 Jahre alt sein. Für alle BMW Modelle mit mehr als 200 PS gilt ein Mindestalter von 21 Jahren und eine mindestens dreijährige Fahrerlaubnis. Für alle BMW Modelle mit Modellbezeichnung größer 35i/d und BMW Z4 sdrive35is gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und eine mindestens fünfjährige Fahrerlaubnis. Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeugs einen zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Führerschein, sowie einen Personalausweis/Reisepass vorzulegen. Im Falle von Buchungen mit Kreditkarte muss das bei der Buchung genutzte Zahlungsmittel vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Das Fahrzeug wird in optisch und technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Entspricht ein Fahrzeug nicht diesem Zustand, ist dies bei der Übergabe des Fahrzeugs im beigefügten, stets auszufüllenden Car Report festzuhalten. 2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. Solange das Fahrzeug abgestellt wird, sind sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, insbesondere ist das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, das Lenkradschloss einzurasten und bei einem Cabrio das Verdeck zu schließen. Der Mieter ist verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeuges Fahrzeugschlüssel und papiere an sich zu nehmen und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Öl*-, Wasserstand* und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig zu kontrollieren (*nicht bei Elektrofahrzeugen). Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für die sich daraus ergebenden Schäden.

3 Der Mieter hat die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen auf Kosten des Vermieters zum vorgeschriebenen Zeitpunkt ausführen zu lassen. 3. Das Führen des Fahrzeugs durch dritte Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass jeder Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt und die Bedingungen zum Mindestalter erfüllt. 4. Der Mieter hat den Handlungsanweisungen in der Betriebsanleitung Folge zu leisten, dies gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge. Folge zu leisten. Elektrofahrzeuge haben keine Betriebs- und Antriebsgeräusche, wodurch sie für Fußgänger nicht wahrnehmbar sind. Daher ist eine erhöhte Aufmerksamkeit des Mieters erforderlich. Bei einem Unfall muss der Mieter die Polizei/Feuerwehr darauf hinweisen, dass ein Elektrofahrzeug in den Unfall verwickelt ist. 5. Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß hiergegen ist der Vermieter berechtigt, eine Pauschale i.h.v. 150,00 EUR geltend zu machen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen über die Pauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen. 6. Der Vermieter berechtigt und verpflichtet den Mieter, etwaige gewährleistungsrelevante Mängel unverzüglich dem nächstgelegenen BMW / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb anzuzeigen und von diesem in Notfällen von einer anderen vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt auf Kosten des Vermieters nachbessern zu lassen. Verletzt der Mieter diese Verpflichtung, verliert er sein Recht zur Minderung des Mietpreises. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 7. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters darf der Mieter weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen. 8. Die Benutzung des Fahrzeuges ist auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas beschränkt. IV. Verhalten bei Schadenfall/Reparaturen 1. Im Schadenfall hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Reparaturen darf der Mieter nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall dem Vermieter zu. 2. Bei jedem Schadenfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen, dass der Unfall, mögliche Verletzungen von Unfallteilnehmern sowie entstandene Sachschäden polizeilich aufgenommen werden. Beweismittel (Zeugen, Spuren) sind zu sichern und die Namen und Adressen der Beteiligten zu notieren, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen Aufklärung der Schadensursache und des hergangs gehört. Dem Mieter ist es untersagt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben bzw. durch Zahlungsleistungen oder sonstige schadens- und/oder schuldanerkennende Handlungen der Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorzugreifen (Gefährdung des Versicherungsschutzes). 3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ihm das vom Vermieter zugegangene Schadenformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an diesen zurückzusen-

4 den. 4. Der Vermieter entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadeneintritt das Vertragsverhältnis fortgesetzt oder beendet wird. V. Haftung des Mieters 1. Der Mieter haftet während der Mietzeit dem Vermieter gegenüber für den Untergang (auch Abhandenkommen und Beschlagnahme) des Fahrzeuges und für sämtliche Schäden (wie z.b. Unfall- oder Betriebsschäden, Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Fahrzeug während der Überlassungszeit entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. 2. Der Mieter hat das Handeln und Verschulden des jeweiligen Fahrers wie sein eigenes zu vertreten. 3. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie: Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfallkosten. 4. Der Mieter haftet auch für den Schaden, der dem Vermieter dadurch entsteht, dass ein Unfallhergang aufgrund der Verletzung der Pflichten des Abschnitt IV Ziffer 2 nicht mehr nachvollzogen werden kann. 5. An den Vermieter gezahlte Versicherungsleistungen werden mit dessen Schadensersatzforderungen gegen den Mieter verrechnet. 6. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, welche von Behörden oder sonstigen Stellen anlässlich von Verstößen des Mieters oder eines Fahrers gegen gesetzliche Bestimmungen während der Mietzeit erhoben werden. Für jede Anfrage einer Verfolgungsbehörde oder sonstigen Stelle, welche im Rahmen von Ermittlungen an den Vermieter gestellt wird, ist von dem Mieter eine Aufwandspauschale von 15,00 EUR an den Vermieter zu zahlen. Der Mieter kann jedoch den Nachweis erbringen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden geltend zu machen. VI. Haftung des Vermieters 1. Der Vermieter haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche vertragliche Pflichten sind solche Pflichten, die für den Mietvertrag wesentlich sind, da sie ihn erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Mieter deshalb vertraut und vertrauen darf. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit. 2. Für bei Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus etwa entstehender Verluste oder Schäden haftet der Vermieter gleichfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten (vgl. Ziffer 1 dieses Abschnittes) und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gesetzliche verschuldens-

5 unabhängige Haftungstatbestände bleiben davon unberührt. 3. Der Vermieter haftet für Gegenstände, die bei der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 4. Der Vermieter hat für das Verhalten und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter in gleicher Weise wie für eigenes Verhalten und Verschulden einzustehen. VII. Beendigung des Mietvertrages 1. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt mit der Rückgabe des Fahrzeuges und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vor Vertragsende verlängert werden. 2. Die Mindestmietdauer beträgt 30 Tage (entspricht einen Abrechnungsmonat). Ab dem 31. Miettag kann der Mietvertrag täglich beendet werden. Die Abrechnung erfolgt taggenau entsprechend des Mietzeitraumes. VIII. Rückgabe des Fahrzeuges 1. Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht direkt beim Mieter durch den Vermieter oder dessen Beauftragten abgeholt wird, hat der Mieter das Fahrzeug nach Vorgabe durch den Vermieter, das die Interessen des Mieters, insbesondere den Standort des Fahrzeuges berücksichtigt bei einem vom Vermieter anerkannten BMW / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb in Deutschland während dessen Geschäftszeit in gereinigtem Zustand zurückzugeben. 2. Der Vermieter kann für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 3. Über den Zustand des Fahrzeuges und die Höhe eines etwaigen Minderwertes infolge nicht vertragsgemäßen Zustandes wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll zwischen dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten und dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten erstellt und von beiden Seiten unterschrieben. 4. Können sich die Vertragspartner über einen vom Mieter auszugleichenden Minderwert nicht einigen oder sollte der Mieter das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird der Minderwert auf Veranlassung des Vermieters durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Die Kosten dieses Gutachtens trägt der Mieter. Diese Schätzung ist für beide Vertragspartner als Schiedsgutachten verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 5, Der einvernehmlich (Ziff. 2) bzw. der durch das Sachverständigengutachten (Ziff. 3) festgestellte Minderwert ist dem Vermieter vom Mieter zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten.

6 6. Jeder Vertragspartner kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit zwei Mietraten in Verzug ist oder sich seine Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtern. 7. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Die Ziffern dieses Abschnitts gelten entsprechend. IX. Versicherung 1. Für das Fahrzeug besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, eine Vollkasko- und eine Teilkaskoversicherung mit jeweils EUR 750,00 Selbstbeteiligung. 2. Wird das Mietfahrzeug während der Mietzeit des Fahrers beschädigt oder verursacht der Fahrer einen Schaden, haftet der Mieter hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall in Höhe von EUR 750, Besteht kein Versicherungsschutz (z.b. bei Trunkenheitsfahrt), haftet der Mieter nach Maßgabe des Abschnittes V auch bei einfacher Fahrlässigkeit voll für den eingetretenen Schaden. X. Verschiedenes 1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt entsprechend auch für jede Änderung der Schriftformklausel. 2. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. 3. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist ausschließlicher Gerichtsstand nach Wahl des Vermieters München oder Frankfurt/Main. Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter oder ein Mitschuldner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 4. Der Mieter und etwaige Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder beendigung gespeichert werden und sofern erforderlich (z.b. bei Anfragen von Strafverfolgungsbehörden) an Behörden oder sonstige Stellen übermittelt werden. Informationen nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

7 Auf die Regelungen zum Anwendbaren Recht und den Gerichtsstand in diesen AGB (Abschnitt IX Ziffer 2 und 3) wird ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen finden Sie die Informationen nach der DL- InfoV auf unserer Website und dort unter dem Link Impressum/Rechtliche Hinweise. Fleetlevel+ Services GmbH Ein Unternehmen der BMW Group

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Mietvereinbarung zwischen

Mietvereinbarung zwischen Mietvereinbarung zwischen Party und Feinkost Servcie Vetter -77933 Lahr, Rainer-Haungs-Str.12-14 (nachfolgend Vermieter" genannt) und (nachfolgend "Mieter" genannt) über das Geschirr- und Spülmobil GSM

Mehr

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor.

Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. Allgemeine Anmietinformationen für PKW / LKW Diese allgemeinen Anmietinformationen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vermietbedingungen; im Zweifelsfall gehen letztere vor. A) Altersbedingungen und

Mehr

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen!

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen! Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Mietbedingungen! 1. Gegenstand des Mietvertrags Vertragsbestandteile Die nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle KFZ - Mietverträge der Nitsche &

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) I Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden

Mehr

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag

30 Jahre für Kategorie Minibus VW Caravelle o. ä. Zuschlag für Fahrer unter 25 Jahren: EUR 26 pro Tag. 2. Zusatzfahrer EUR 9,50 pro Tag HERTZ Fahrer Mindestalter 24 Jahre für Kategorien VW UP/Ford Fiesta/VW UP Automatik o. ä. 25 Jahre für Kategorie Opel Astra o.ä. 28 Jahre für Kategorie VW Jetta Automatik, Opel Zafira o. ä. 30 Jahre für

Mehr

Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt

Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt 1. Mietvertrag 2. Zahlungsbedingungen 3. Rückgabe 4. Reparaturen / Schäden am Mietwagen 5. Haftung des Mieters6. Nutzung des Fahrzeugs 7. Haftungsbegrenzung

Mehr

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes

Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes Vertragsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern und E Bikes 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen (1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zur Ausleihe

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus

Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Nutzungsbedingungen für Räume und Einrichtungen im Steinbeis-Haus Gürtelstraße 29A/30, 10247 Berlin-Friedrichshain 1 Begründung des Vertragsverhältnisses (1) Die mietweise Überlassung des Seminarraumes

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Reitbeteiligungsvertrag

Reitbeteiligungsvertrag Reitbeteiligungsvertrag Zwischen Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden " Eigentümer" genannt - und Frau/ Herrn... (Name, Anschrift, Telefon, Ausweis-Nr., etc.) im folgenden

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. GELTUNGSBEREICH Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Boardinghouse Rosenstrasse GbR mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih

AGB - noisy Store GmbH - Tourbus-Verleih A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln,

Mehr

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)

KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode

für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode BENUTZUNGSORDNUNG für die Gemeinschaftsräume der Dorfgemeinschaftshäuser in Landolfshausen und Mackenrode 1 Nutzung Das Dorfgemeinschaftshaus steht mit seiner Mehrzweckhalle und seinen Gemeinschaftsräumen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Nutzung des Imbisswagens (Stand Oktober 2013) 1 Allgemeines, Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehung zwischen Miet-mich-Imbiss.de (nachfolgend Vermieter) und

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Schilling Omnibusverkehr GmbH für die Vermietung von Omnibussen 1. Angebot und Vertragsabschluss 1.1 Angebote der Schilling Omnibusverkehr GmbH nachfolgend SOV genannt

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden:

(1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende Räume: a) Erdgeschoss: b) 1. Etage: usw. c) Keller: d) Dachboden: Muster eines Geschäftsraummietvertrages Zwischen... (Vermieter) und... (Mieter) wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen: 1 Mieträume (1) Vermietet werden im Haus... (Straße, Hausnummer) folgende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

Mehr

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge

Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales

Praxis des Mietrechts. I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch. 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales Praxis des Mietrechts I. Sanktionsmöglichkeiten des Vermieters bei vertragswidrigem Gebrauch 1. Unterlassungsanspruch, 541 BGB (lex speciales zu 1004 BGB) auch bei aktivem Tun, z.b. Entfernen eines Hundes

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Ende von Vertragsbeziehungen

Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Erster Schriftlicher Bericht

Erster Schriftlicher Bericht Deutscher Bundestag 4. Wahlperiode Drucksache IV/ 1323 Erster Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (12. Ausschuß) über den von der Bundesregierung eingebrachten eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone

Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Multimediagestattung kabel anschluss/kabel internet/kabel phone Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG,

Mehr

Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Allgemeine Anmietinformationen Der Mieter und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden akzeptiert, wenn a) im Pass kein

Mehr

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314. Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel

Verbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag

Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Informationen für den Verbraucher Nachweis-Bestätigung und Maklervertrag Diese Informationen gelten bis auf weiteres und stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Stand: Januar 2015 A. Allgemeine

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

BIBLIOTHEKSORDNUNG der Stadtgemeinde Berndorf Stadtbibliothek ALLGEMEINES

BIBLIOTHEKSORDNUNG der Stadtgemeinde Berndorf Stadtbibliothek ALLGEMEINES BIBLIOTHEKSORDNUNG der Stadtgemeinde Berndorf Stadtbibliothek ALLGEMEINES Die Stadtbibliothek Berndorf ist eine öffentliche Einrichtung der Stadtgemeinde Berndorf, die zur allgemeinen Bildung und Information,

Mehr

Mietvertrag Garage (Mustervorlage)

Mietvertrag Garage (Mustervorlage) Seite 1 von 5 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben.

3. Sollten der Verkäufer und der Halter nicht dieselbe Person sein, lassen Sie sich eine Verkaufsvollmacht geben. info@ Tipps für den Verkäufer 1. Nach Möglichkeit sollten Sie eine Zahlung des vollen Kaufpreises bei der Übergabe arrangieren. Auf diese Weise ersparen Sie sich mögliche Probleme nach Übergabe des Fahrzeugs.

Mehr

!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis:

!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis: Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH Inhaltsverzeichnis: 1. Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck Vital & Aktiv.. 2 2. Gültigkeitsbestimmungen City Weekend..4 Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck

Mehr

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr