Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011

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1 Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree

2 Agenda der 7. Veranstaltung Steuersätze Bemessungsgrundlage Änderung der Bemessungsgrundlage Rechnungserteilung Seite 2

3 Steuersätze Allgemeiner Steuersatz ( 12 Abs. 1 UStG) 19% auf die Bemessungsgrundlage (bis : 16%) Ermäßigter Steuersatz ( 12 Abs. 2 UStG) 7% auf die Bemessungsgrundlage Liste von Gegenständen gem. Anlage 2 zum UStG (insb. Waren des täglichen Bedarfs) Bestimmte kulturelle, gemeinnützige oder medizinische Tätigkeiten, Lizenzumsätze Besondere Steuersätze (insb. 24 UStG) z.b. bestimmte landwirtschaftliche Umsätze 10,7% Seite 3

4 Steuersätze Wichtige Besonderheiten Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle stellt eine sonstige Leistung dar, die nicht mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden kann - Verzehrvorrichtungen, soweit tatsächliche Nutzung (z.b. Räumlichkeiten, (Steh-)Tische, Bänke, Stühle) - Servieren der Speisen, Personalgestellung (Bedienung, Koch) - Nutzungsüberlassung von Geschirr und/oder Besteck oder Reinigung bzw. Entsorgung überlassener Gegenstände Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung auch bei Anwendbarkeit des Steuersatzes Seite 4

5 Bemessungsgrundlage Ausgangspunkt ist Voraussetzung in 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG: gegen Entgelt Bemessungsgrundlage (BMG) = Entgelt ( 10 Abs. 1 Satz 1 UStG) Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger (LE) aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer ( 10 Abs. 1 Satz 2 UStG) Tatsächliche Aufwendungen des LE entscheidend, d.h. Entgelt muss nicht mit zivilrechtlich vereinbartem Preis übereinstimmen Freiwillige Zuzahlungen = Entgelt, wenn für eine Leistung des Unternehmers aufgewandt; daher ist Trinkgeld an Bedienung kein zusätzliches Entgelt Entgelt von Dritter Seite Durchlaufende Posten Seite 5

6 Bemessungsgrundlage BMG bei nicht steuerbaren und steuerfreien Lieferungen/son-stigen Leistungen - Da keine Umsatzsteuer anfällt, entspricht der Betrag, den der LE aufwendet, dem Entgelt, d.h. der Bemessungsgrundlage BMG für den innergemeinschaftlichen Erwerb - Entgelt = Betrag, den der Leistungsempfänger aufwendet - Entgelt enthält auch typische Nebenleistungen (Verpackung, Transport, Versicherungskosten) sowie Verbrauchsteuern - Das so ermittelte Entgelt unterliegt - bei Steuerpflicht - der Erwerbssteuer mit dem jeweils anwendbaren Steuersatz Seite 6

7 Bemessungsgrundlage Zahlungsabzüge (Rabatte, Skonti) mindern die BMG Unterscheidung zwischen sofortigen Zahlungsabzügen und späteren Änderungen, die von 17 UStG erfasst werden (vgl. nachfolgende Folien) Beispiel: Lieferung von 20 Sack Zement zu 10,00 p.st. 200,00 Barzahlungsskonto 5% 10,00 Netto-Barpreis 190,00 zzgl. USt 19% 36,10 Brutto-Barpreis 226,10 Seite 7

8 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen ( 10 Abs. 2 Satz 2 UStG) Lieferung gg. Lieferung (Tausch) / Sonstige Leistung gg. Lieferung o. sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) Als Entgelt gilt der gemeine Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz Gleichwertigkeit der jeweiligen Leistungen bzw. Notwendigkeit einer Baraufgabe Wird ein Geldbetrag zugezahlt handelt es sich um einen Tausch / tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe Seite 8

9 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätzen ( 10 Abs. 2 Satz 2 UStG) Ermittlungsschema: (Gemeiner) Wert der erhaltenen Leistung + erhaltene Baraufgabe./. geleistete Baraufgabe = Zwischensumme./. eigene Umsatzsteuer = Entgelt des eigenen Umsatzes Seite 9

10 Steuersatz und Bemessungsgrundlage - Beispiele 1. Der Kfz-Händler Rechnofix liefert einen neuen Porsche Boxster an Isolde Maier. Er erteilt folgende Rechnung: Porsche Boxster Umsatzsteuer (19%) Rechnungsbetrag a) Isolde Maier zahlt den Betrag von per Scheck. b) Isolde Maier zahlt per Überweisung aus Versehen den Betrag von c) Wie a), aber Isolde Meier steckt dem netten Mitarbeiter von Rechnofix zusätzlich einen 100-Schein zu. d) Isolde Maier zahlt per Überweisung aus Versehen den Betrag von Seite 10

11 Steuersatz und Bemessungsgrundlage - Beispiele 2. Der Steuerberater Schlau erteilt einem Mandanten für die Erstellung einer Steuererklärung folgende Rechnung: Erstellung Einkommensteuererklärung 150,00 + Umsatzsteuer 28,50 + Auslagen (Porto) 10,00 Rechnungsbetrag 188,50 3. Schlau schreibt ein Buch Steuersystem leicht gemacht und überträgt die Rechte an einen Verlag. Er erhält dafür eine Vergütung von Seite 11

12 Bemessungsgrundlage und Steuersätze - Beispiele 4. Der Feinkosthändler Raupe aus München liefert an Herrn Kahn ein Kilo Austern für 50 zzgl. USt 3, Der Taxiunternehmer Meier fährt einen Kunden einen Tag durch Hannover. Die gefahrene Strecke beträgt 283 km. Er vereinnahmt hierfür 428. Seite 12

13 Änderung der Bemessungsgrundlage Anwendung des 17 UStG Änderung der BMG nachdem der leistende Unternehmer den Vorgang der Umsatzsteuer bereits unterworfen hat, führen zu nachträglichen Entgeltsminderungen oder Entgelterhöhungen - Leistender Unternehmer hat Umsatzsteuer zu berichtigen - Leistungsempfänger (falls Unternehmer) hat Vorsteuerabzug zu berichtigen nur bei steuerpflichtigen Leistungen, ig Erwerben und in Fällen des 13b UStG Auch anwendbar, wenn durch die Entgeltminderung nicht der unmittelbare Abnehmer, sondern ein nachfolgender Abnehmer wirtschaftlich begünstigt ist (Preisnachlass-/-erstattungsgutscheine) Seite 13

14 Änderung der Bemessungsgrundlage Forts.: Entsprechende Anwendung u.a. bei Uneinbringlichkeit des Entgelts (Forderungsausfälle), bei nicht ausgeführten Lieferungen/SoL, Rückgängigmachung von ausgeführten Lieferungen/SoL/igE, der Erwerber den Nachweis nach 3d Satz 2 UStG führt und bei Verwendung zu vorsteuerschädlichen Betriebsausgaben (Geschenke > 35) ( 17 Abs. 2) Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs der Einfuhrumsatzsteuer, wenn diese herabgesetzt, erlassen oder erstattet wurde ( 17 Abs. 3) Grundsätzlich kein Belegaustausch erforderlich, es sei denn, es handelt sich um Entgeltminderungen für unterschiedlich besteuerte Lieferungen/SoL (z.b. Jahresboni / 17 Abs. 4). Seite 14

15 Änderung der Bemessungsgrundlage Über- oder Doppelzahlungen wenn Unternehmer Entgelt insgesamt vereinnahmt hat Änderung Bemessungsgrundlage tritt ein nur durch tatsächliche Rückzahlung des vereinnahmten Entgelts, nicht schon durch bloße Vereinbarung / Vertragsänderung, Berichtigung BMG im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückzahlung des Entgelts nach 17 Abs. 1 S. 1 UStG. Seite 15

16 Änderung der Bemessungsgrundlage Zeitpunkt der Berichtigung Berichtigung der USt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Änderung der BMG eingetreten ist. Änderung BMG: Bei Mängelrügen, Skonto, Boni, Rabatte grds. bei Auszahlung bzw. Inanspruchnahme der Gutschrift durch den Kunden. Bei Vereinnahmung von Über- oder Doppelzahlungen erst im Zeitpunkt der Rückzahlung des vereinnahmten Entgelts. Berichtigung der Vorsteuer im Vorauszahlungszeitraum, in dem die Änderung der BMG eingetreten ist. Änderung BMG: Bei Skonto, Boni, Rabatten grds. Vorsteuerminderung erst bei Zahlung; höherer Vorsteuerabzug erst bei Vorlage einer entsprechend korrigierten Rechnung. Bei Vereinnahmung von Über- oder Doppelzahlungen erst im Zeitpunkt der Rückzahlung. Seite 16

17 Änderung der Bemessungsgrundlage - Beispiele 1. U, der seine UST-VA monatlich abgibt, liefert am Waren an den Kunden W für zzgl USt. Wegen einer Mängelrüge wird am einvernehmlich der Preis um 10% gemindert und dem Kunden gutgeschrieben (Gutschrift auf Kundenkonto ). Am zahlt der Kunde Über das Vermögen des Kunden wird am das Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Mitteilung vom des Insolvenzverwalters beträgt die Insolvenzquote 10%, der entsprechende Betrag liegt per Scheck dieser Mitteilung bei. 2. Der Juwelier Goldmann erwirbt am für sein Lager 20 Silber-Feuerzeuge zum Preis von je 200 zzgl. USt. Den Vorsteuerabzug hat er für den VAZ 4/2009 vorgenommen. 19 Feuerzeuge hat er verkauft, ein Feuerzeug schenkt er seinem besten Kunden im Juni Seite 17

18 Rechnungserteilung Begriff der Rechnung ( 14 Abs. 1 UStG) - Jedes Dokument oder eine Mehrzahl von Dokumenten, mit denen über Lieferungen/SoL abgerechnet wird (auch Quittungen, Verträge) - Papierform oder spezifische elektronische Form Seite 18

19 Rechnungserteilung Verpflichtung Ausstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung 14 Abs. 2 UStG Nr. 1 Nr. 2 bei Werklieferung oder SoL im Zusammenhang mit Grundstück Hinweis: 2-jährige Aufbewahrungspflicht Leistungsempfänger ( 14b Abs. 1 S. 5 UStG) bei anderen Umsätzen an Unternehmer für dessen Unternehmen und an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind Ausnahmen: Keine Verpflichtung, wenn Umsatz nach 4 Nr UStG stfr. ist 14a UStG bleibt unberührt In anderen Fällen => Berechtigung zur Rechnungsausstellung ( 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG) Seite 19

20 Rechnungserteilung Abrechnung im Gutschriftswege ( 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) - Bei vorheriger Vereinbarung kann der Leistungsempfänger i. S. d. 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG eine Gutschrift erteilen - Widerspruchsmöglichkeit Elektronische Rechnungen ( 14 Abs. 3 UStG) - Qualifizierte elektronische Signatur - Elektronischer Datenaustausch (EDI) - Faxrechnungen nur bei Standardfax an Standardfax Aber: Neuregelung in 2011 vorgesehen Seite 20

21 Rechnungserteilung Pflichtangaben ( 14 Abs. 4 UStG) Name und Anschrift des leistenden Unternehmers/Leistungsempfängers Steuernummer oder USt-Id-Nr. des leistenden Unternehmers Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer zur eindeutigen Identifizierung Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) des gelieferten Gegenstandes oder Umfang und Art der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung Nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt Anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung Hinweis auf Aufbewahrungspflicht in Fällen des 14 Abs. 2 Nr. 1 UStG ( 14 Abs. 4 Nr. 9 i.v.m. 14b Abs. 1 S. 5 UStG) Seite 21

22 Rechnungserteilung Besonderheiten Anzahlungsrechnungen und Schluss- bzw. Restrechnungen ( 14 Abs. 5 UStG) - Kennzeichnung als Anzahlungsrechnung - Absetzen des Umsatzsteuerbeträge in Schlussrechnung, wenn in Anzahlungsrechnungen gesonderter Ausweis erfolgte Vereinfachungsregelungen für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise ( 33, 34 UStDV) - Kleinbetragsrechnung: Bruttobetrag überschreitet nicht die 150-Grenze - Fahrausweise = Rechnungen über die Beförderung von Personen, nicht jedoch mit Taxen und für Reisegepäckverkehr Seite 22

23 Rechnungserteilung Zusätzliche Pflichten ( 14a UStG) Angabe der USt-Id-Nr. des Leistenden und des Leistungsempfängers bei innergemeinschaftlichen Lieferungen u. bei im Inland ausgeführten sol i.s.d. 3a Abs. 2 UStG, für die Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 Nr. 1 u. Abs. 2 schuldet, Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung in Versandhandelsfällen gem. 3c UStG Bei Umsätzen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer gem. 13b Abs. 2 UStG schuldet, besteht Verpflichtung zur Ausstellung und zur Angabe des Hinweises auf Verlagerung der Steuerschuldnerschaft Besonderer Rechnungshinweis bei Anwendung von ig Dreiecksgeschäften ( 14a Abs. 7 UStG) Seite 23

24 Rechnungserteilung Besondere Aufbewahrungspflichten ( 14b UStG) Neben den Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden Grundsätzlich 10 Jahre für alle Ausgangs-/Eingangsrechnungen ab Ablauf des Kalenderjahrs der Rechnungsausstellung. Dies gilt auch für Fahrzeuglieferer ( 2a UStG) und in Fällen, in denen die Steuer vom letzten Abnehmer (Dreiecksgeschäft) nach 13a Abs. 1 Nr. 5 UStG bzw. vom Leistungsempfänger nach 13b Abs. 2 UStG geschuldet wird. Spezielle Aufbewahrungsfrist für Nichtunternehmer und Unternehmer im nichtunternehmerischen Bereich bei Werklieferungen/SoL im Zshg. mit einem Grundstück: 2 Jahre Aufbewahrung der Rechnung, des Zahlungsbelegs oder einer anderen beweiskräftigen Unterlage Aufbewahrung im Gemeinschaftsgebiet ist zulässig, wenn Online- Zugriff auf Daten möglich und dem Finanzamt angezeigt Seite 24

25 Rechnungserteilung - Beispiele 1. Der BMW-Händler Lasse lädt seine Kundin Holm zum Essen in ein Restaurant ein. Über den Verzehrbetrag von 80 erhält er vom Restaurantbetreiber eine handgeschriebene Addition der verzehrten Speisen und Getränke gibt. 2. Hans Dampf lässt sein Einfamilienhaus vom Maler Klecks streichen. Klecks will Dampf hierfür zzgl. USt berechnen. Besonderheiten? 3. Unternehmer U kauft bei seinem Lieferanten L Ware und erhält diese geliefert. Weil L sich mit der Rechnungsstellung Zeit lässt, schickt ihm U eine Gutschrift über die gelieferte Ware. 4. Steuerberater S tankt seinen Dienst-Porsche Cayman bei Aral auf. Die Tanksäule zeigt den Preis von 150,62 an. Er erhält einen Kassenbon, auf dem die Umsatzsteuer zutreffend gesondert ausgewiesen ist. Seite 25

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