Bebauungsplan "An der Lache 8. Änderung"
|
|
- Edmund Holst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bebauungsplan "An der Lache 8. Änderung" Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung und Hinweise Stand:
2 Der Bebauungsplan "An der Lache 8. Änderung" besteht aus einem Planteil und einem Textteil mit den folgenden textlichen Festsetzungen, einer Kennzeichnung und einigen Hinweisen: A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gemäß 9 (1) BauGB i.v.m. 1 bis 8 BauNVO 1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG Allgemeines Wohngebiet WA Gemäß 4 BauNVO sind zulässig: - Wohngebäude, - die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Gemäß 1 (6) BauNVO sind alle weiteren in 4 BauNVO genannten Nutzungen nicht zulässig. Gemäß 1 (7) BauNVO sind oberhalb des Erdgeschosses ausschließlich Wohnungen zulässig. Hinweis: Vergnügungsstätten wie z.b. Wettbüros und Internetcafés sind in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig. 2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG Die höchstens zulässige Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,5. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in 19 (4) Satz 1 BauNVO bezeichneten Anlagen bis zu einer GRZ von 0,7 überschritten werden. Es sind höchstens drei Vollgeschosse zulässig. Die Traufhöhe beträgt maximal 9,0 m. Die Überschreitung der Traufhöhe um bis zu 0,2 m ist zulässig. Als oberer Bezugspunkt wird der äußere Schnittpunkt der Dachhaut mit der Fassade festgesetzt. Bei Flachdächern ist die Oberkante der Attika anzusetzen. Bei Staffelgeschossen ist die zurückgesetzte Fassade und ggf. die Attika des Staffelgeschosses anzusetzen. Der untere Bezugspunkt ist die Oberkante des angrenzenden Gehwegs oder der Straße. Sockelhöhe: Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf maximal 0,80 m über der Oberkante des angrenzenden Gehwegs oder der Straße liegen. 3 BAUWEISE Es gilt die abweichende Bauweise. Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand als Einzel-, Doppelhäuser oder Hausgruppen zu errichten. Die Länge dieser Hausformen darf höchstens 35 m betragen. 2 (7)
3 4 VORKEHRUNGEN ZUM SCHUTZ VOR SCHÄDLICHEN UMWELTEINWIR- KUNGEN - LÄRMSCHUTZ Zum Schutz der Aufenthaltsräume gegen Außenlärm ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 ("Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise", Ausgabe 1989) erfüllt werden. Für das Baugebiet ist der Lärmpegelbereich IV anzusetzen. In Schlaf- und Kinderzimmern sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schalldämmende Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Hinweis: Zum Schutz vor Fluglärm können Terrassen und Balkone als Wintergärten ausgeführt werden. Weitere Hinweise: s. schalltechnische Untersuchung (Dr. Gruschka Ing. ges. mbh / Dr. Frank Schaffner, ). Abb.: Tabelle 8 der DIN 4109, Schallschutz im Hochbau: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen B LANDESRECHTLICHE FESTSETZUNGEN gemäß 9 (4) BauGB i.v.m. 81 HBO 5 GESTALTUNG UND BEGRÜNUNG BAULICHER ANLAGEN 5.1 Dachgestaltung und -begrünung Dächer dürfen maximal eine Dachneigung von 45 aufweisen. Flachdächer und flachgeneigte Dächer bis zu einer Neigung von 10 sind flächendeckend zu begrünen. Dies gilt auch für Garagen und Nebenanlagen. Ausnahmen sind nur zur Gewinnung von aktiver oder passiver Solarenergie zulässig. Dachterrassen sind bis zu einer Größe von 20 m² zulässig. 3 (7)
4 Dachgauben sind als Schleppgauben, Flachdachgauben, Giebelgauben oder Zwerchhäuser zulässig. Die Breite von Giebelgauben darf 2,5 m nicht überschreiten. Die Abstände zwischen einzelnen Gauben und zum Ortgang müssen mindestens 1,5 m betragen. Innerhalb einer Dachfläche ist nur jeweils ein Gaubentyp in einer Höhenlage und Abmessung zu verwenden. 5.2 Fassadenbegrünung Fensterlose Fassaden sind dauerhaft mit Rank- oder Kletterpflanzen (z.b. gemäß Vorschlagsliste C) zu begrünen. 6 GESTALTUNG VON STANDFLÄCHEN FÜR ABFALLBEHÄLTER Einzelne Müllbehälter sind in Nebenanlagen unterzubringen oder baulich zu integrieren. Müllsammelanlagen sind baulich zu integrieren oder abzuschirmen. 7 GESTALTUNG UND HÖHE VON EINFRIEDUNGEN Bauliche Einfriedungen entlang der Straßen und Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung dürfen bis zu einer Höhe von 1,25 m ausgeführt werden. Terrassen dürfen durch geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m abgeschirmt werden. 8 GESTALTUNG VON GRUNDSTÜCKSFREIFLÄCHEN Von den nicht überbauten Grundstücksflächen müssen mindestens 40 % als Grünfläche angelegt werden. 10 % dieser Grünfläche sind mit standortgerechten und einheimischen Sträuchern (z.b. gemäß Vorschlagsliste A) zu bepflanzen, wobei für die Bemessung pro Strauch 2 m² anzusetzen sind. Darüber hinaus ist je angefangene 150 m² nicht überbaute Grundstücksfläche falls nicht bereits Bestand - ein standortgerechter Laubbaum (z.b. gemäß Vorschlagsliste B) zu pflanzen und zu unterhalten. Es sind ausschließlich Hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens cm zu verwenden. Die die gemäß Stellplatz- und Ablösesatzung anzupflanzenden Einzelbäume können auf diese Anpflanzpflicht angerechnet werden. Hinweis: Es sollten vorzugsweise Gehölze, die als Insekten- und Bienenweide dienen können, eingesetzt werden. Wege und Zufahrten sind in wasserdurchlässiger Bauweise auszuführen. Fußwege auf den Baugrundstücken dürfen eine Breite von 2,0 m nicht überschreiten. 9 ANZAHL DER STELLPLÄTZE Abweichend von der Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Raunheim muss 1 Stellplatz pro Wohneinheit nachgewiesen werden. Abweichend von der Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Raunheim sind bei Gebäuden mit 8 oder mehr Seniorenwohnungen (Seniorenwohnanlagen) 0,8 Stellplätze je Seniorenwohnung nachzuweisen. 4 (7)
5 C KENNZEICHNUNG gemäß 9 (5) BauGB Das Plangebiet ist eine vernässungsgefährdete Fläche. Es ist mit sehr hohen Grundwasserständen zu rechnen. Aufgrund der Vernässungsgefahr in Nassperioden und der Gefahr von Setzrissschäden in Trockenperioden sind auf Basis von kleinräumigen hydrogeologischen Gutachten die notwendigen baulichen Vorkehrungen zu treffen, wie z.b. maximale Einbindetiefe der Gebäude, Aufschüttung des Geländes oder spezielle Gründungsmaßnahmen. D HINWEISE Fluglärm: Das Plangebiet liegt gemäß RPS/RegFNP 2010 vollständig innerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebiets des Frankfurter Flughafens. Weiterhin liegt es zum großen Teil in der Tagschutzzone 1 und der Nachtschutzzone gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm. Es sind daher bei der Errichtung baulicher Anlagen die Schallschutzanforderungen gemäß 3 der Flugplatz- Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV zu beachten. Bodendenkmäler: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Archäologische Denkmalpflege, oder der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau unverzüglich zu melden. Grundwasser: Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplanes Hessisches Ried", mit Datum vom 09. April 1999 festgestellt und veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen "21/1999 S. 1659", zu beachten. Bodenschutz: Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern. ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbeiten Kenntnisse, die den Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des 2 (3) Bundesbodenschutzgesetz sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Entwässerungssatzung: Bezüglich der Entwässerung versiegelter Dach- bzw. befestigter Flächen des Gebietes wird auf die Ortsentwässerungssatzung der Stadt Raunheim hingewiesen. 5 (7)
6 Dachklammerung gegen Wirbelschleppen: Es wird empfohlen, Dacheindeckungen gegen wirbelschleppenbedingte Windböen, z.b. durch Klammerung, Nageln, Verschraubung oder eine andere geeignete Form der Befestigung, zu sichern. Auf das Vorsorgeprogramm zur Sicherung von Dacheindeckungen des Hessische Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) wird hingewiesen. Vorschlagslisten für Pflanzungen: A Sträucher (standortgerecht und einheimisch) Cornus mas Hartriegel Cornus sanguinea roter Hartriegel Corylus avellana Haselnuß Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum Heckenkirsche Liguster vulgare Liguster Prunus spinosa Schlehe Prunus mahaleb Weichselkirsche Rhamnus catharica Kreuzdorn Ribes alphinum Alpen Johannisbeere Rosa canina Hundsrose Rosa multiflora Vielblütige Rose Rosa rubifolia Hechtrose Rosa rugosa Kartoffelrose Rubus fruticosus Brombeere Rubus idaeus Himbeere Sambucus nigra schwarzer Holunder Sambucus racemosa roter Holunder Viburnum lantana wolliger Schneeball Viburnum opulus gemeiner Schneeball Sali caprea. Sal-Weide B Laubbäume (standortgerecht) Acer campestre Feldahorn Acer platanoides Ahorn Acer pseudoplatanus Bergahorn Aesculus hippocastanum Kastanie Betula pendula Birke Carpinus betulus Hainbuche Castanea sativa Eßkastanie Fagus silvatica Rotbuche Fraxinus excelsior Gemeine Esche Juglans regia Walnuß Juglans spec. Veredelte Walnußbäume Malus domestica Hausapfel Malus sylvestris Holzapfel Malus spec. Veredelte Apfelbäume Prunus avium Vogelkirsche Prunus communis Wildbirne Prunus padus Traubenkirsche 6 (7)
7 Prunus serotina Prunus spec. Pyrus communis Pyrus spec. Quercus robur Sorbus domestica Sorbus aria Sorbus aucuparia Tilia cordata Tilia pallida Tilia platyphyllos Tilia euchlora Ulmus glabra späte Traubenkirsche Veredelte Kirsch-, Pflaumen- und Pfirsichbäume Birne Veredelte Birnenbäume Stieleiche Speierling Mehlbirne Eberesche/Vogelbeere Winterlinde Kaiserlinde Sommerlinde Krimlinde Ulme sowie hochstämmige Obstbäume C - Fassadenbegrünung Akebia quinata Clematis in Arten Hedera helix Hydrangea petiolaris Lonicera spec. Parthenocissus spec. Wisteria spec. Akebie Clematis in Sorten Efeu Kletterhortensie Geißblatt in Sorten Wilder Wein in Sorten Glycinie in Sorten 7 (7)
Bebauungsplan "An der Lache 7. Änderung"
Bebauungsplan "An der Lache 7. Änderung" Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung und Hinweise Der Bebauungsplan "An der Lache 7. Änderung" besteht aus einem Planteil im DIN A3-Format und einem Textteil
MehrBestellliste für Garten- und Heckenpflanzen
Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder
MehrGEMEINDE BURKHARDTSDORF
GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN
MehrGemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO
MehrStadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen
Stand: August 2012 Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I in Reinheim
MehrBebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung
Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -
MehrPreisliste Pflanzgarten 2017
Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten
MehrPreisliste Pflanzgarten 2018
Preisliste Pflanzgarten 2018 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten 2018 2/15
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten
MehrGemeinde Alsbach-Hähnlein
Gemeinde Alsbach-Hähnlein Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 12 BauGB i.v.m. 13a BauGB Hindenburgstraße 8a Textliche Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen - E n t w u r f - Stand: 21. Februar 2018
MehrÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU
ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779
MehrBedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen
E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume
MehrGEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan
MehrE R Z H A U S E N. 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I G E M E I N D E
07.11.2011 G E M E I N D E E R Z H A U S E N 6. Änderung des Bebauungsplanes Im Rodensee I Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen B. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen C. Grünordnerische
Mehr1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit
1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Gemeinde Rellingen 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Immissionsschutz 1.1 Schutz von Außenwohnbereichen Bis zu einem Abstand (gemessen von der Straßenmitte Pinneberger Straße) von 41 m, sind bauliche
MehrListe einheimischer Heckenpflanzen
Liste einheimischer Heckenpflanzen Dornbüsche Weissdorn Crataegus sp. 4 5 m Heckenrose canina Gewöhnliche Berberitze Stachelbeere Ribes uvacrispa Purgier- Kreuzdorn Schwarzdorn Feld-Rose Hecken-Rose Wein-Rose
MehrTextliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen
Textliche Festsetzungen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Am Ohlenberg der Gemeinde Erzhausen A B C D E Planungsrechtliche Festsetzungen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Grünordnerische
MehrMarkt Burtenbach Landkreis Günzburg
Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung
MehrVorratsliste 2015/2016
Forstbaumschule Güstrow GmbH & Co KG 18273 Klueß/Devwinkel Telf.:03843-211056 Fax: 03843-213116 email:info@forstbaumschule-guestrow.de Internet:www.forstbaumschule-guestrow.de Öffnungszeiten im Frühjahr
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
MehrSTADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN
STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen
MehrSTADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN
STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 EHEMALIGE AMSELSCHÄNKE KYNITZSCH TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - E N T W U R F - Projekt: 1725
MehrS a t z u n g. vom
6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006
MehrDonaublick BEBAUUNGSPLAN
BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,
MehrGemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"
Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.
MehrBEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"
BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF" DER GEMEINDE OBRIGHEIM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
MehrTeil B - Planungsrechtliche Festsetzungen
Teil B - Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Planzeichenverordnung
MehrBebauungsplan "Schwimmbad"
Bebauungsplan "Schwimmbad" Textliche Festsetzungen und Hinweise Der Bebauungsplan "Schwimmbad" besteht aus einem Planteil im DIN A0-Format und den folgenden textlichen Festsetzungen und Hinweisen: PLANUNGSRECHTLICHE
MehrOrtsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße
Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
MehrI. Planungsrechtliche Festsetzungen nach Par.9 BauGB i.v.m. den Vorschr. der BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung
Bebauungsplan HUNGERFELD II Abschnitt 1 u. 2 in Kehl-Auenheim T E X T F E S T S E T Z U N G E N In Ergänzung zu den im Plan dargestellten Festsetzungen wird folgendes festgelegt: I. Planungsrechtliche
MehrBebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße. 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan)
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Ortsteil Hennickendorf Bebauungsplan Nr. 07 Berliner Straße / Ringstraße 1. Änderung des Bebauungsplans (als Textbebauungsplan) Der Bebauungsplan wird im Bereich des festgesetzten
MehrPRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG
PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM
MehrGRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen
GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen Teil 2 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 Bäume im Straßenraum: Im Straßenraum sind
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf:21.03.2011 / Stand: 23.05.2011
MehrStadt Reinheim. Plangebiet. Bebauungsplan Nordwest II, 2. Änderung. Übersichtskarte. Entwurf : Geändert: Maßstab : Auftrags-Nr.
Übersichtskarte Plangebiet Stadt Reinheim Bebauungsplan Nordwest II, 2. Änderung Maßstab : Auftrags-Nr. : PB20109-P Entwurf : Geändert: 13.2013 64846 groß-zimmern im rauhen see 1 i.a. Lusert göringer_hoffmann_bauer
MehrOrtsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen
Ortsgemeinde Lautersheim Bebauungsplan Neun Morgen Gemeinde Lautersheim Bebauungsplan "Freizeitgelände Neun Morgen" Vorentwurf TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zu den in der Plandarstellung dargestellten
MehrKirchberg 1. Änderung
Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU
MehrErgänzungssatzung Am Hundsweg
Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des
MehrSorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!
Pflanzliste 9 Anhang 7a A Baum- und Straucharten Heimische Baumarten Kleine bis mittelgroße Bäume, Höhe 10-15 m Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Große Bäume, Höhe
MehrFlecken Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 19 Hofbreite Der Bebauungsplan trifft zwar keine Vorgaben zur Ausnutzung von Sonnenenergie. Es wird aber empfohlen, solche Anlagen zu installieren. Es wird auf
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrStadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB
für das Gebiet zwischen Fürstenfelder Straße, Augsburger Straße und Meringer Straße in Friedberg-West Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Teil B Textteil B.I B.I.1 Festsetzungen durch Text
MehrGrünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße der Gemeinde Erzhausen.
Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HeNatG und 8 a BNatSchG zum Bebauungsplan Goethestraße 31-33 der Gemeinde Erzhausen. 2 Grünordnerische Festsetzungen gem. 9 (1) 20 und 25 BauGB,
MehrTextliche Festsetzungen später auf der Planzeichnung
Entwurf 12. April 2017 B Textliche Festsetzungen später auf der Planzeichnung Rechtsgrundlagen Maßgebend sind: BauGB Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.9.2004 (BGBl. I, Seite 2414), zuletzt geändert durch
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1988
MehrS A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)
Der M A R K T L I C H T E N A U erlässt aufgrund der 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod
Der Bürgermeister TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An der Mönch Hof Sod Stand 13.06.2018 Stadt Alsdorf A 61 Amt für Planung & Umwelt TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 362 An
MehrS A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)
Der M A R K T L I C H T E N A U erlässt aufgrund der 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
MehrBebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen
Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb
Mehr5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes. 5.1 Textliche Festsetzungen
5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes Aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
MehrBEBAUUNGSPLAN GI 01/31 Johannette-Lein-Gasse TEXTFESTSETZUNGEN alt, rechstkräftig seit
Anlage 2 BEBAUUNGSPLAN GI 01/31 Johannette-Lein-Gasse TEXTFESTSETZUNGEN alt, rechstkräftig seit 18.12.2010 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS 9 BAUGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr.
Mehra) Die maximale Traufehöhe ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.
GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWElL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL III,'' IN ZIMMERN OB ROTTWElL Als Rechtsgrundlage kommt zur Anwendung: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
MehrFestsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB
B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine
MehrGemeinde Lehre. Bebauungsplan Oheweg Ost
Gemeinde Lehre Ortschaft Wendhausen Bebauungsplan Oheweg Ost Stand 10 () BauGB Urschrift Unterdorf Schunter Schloss Schunter Baugebiet Oheweg Ost Oberdorf L 29 00 m Luftbild: Google Earth Schütz Planungsbüro
MehrTornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«
Tornesch B-Plan Nr. 65 Baugebiet»Kuhlenweg - Kreisverkehrsplatz 22«Verkaufsprospekt Ein Projekt der Vertrieb Bauland Schleswig-Holstein Beteiligungs GmbH Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Egon Schink
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße",
- 1 - Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan "Nördlich der Wilhelm-von-Erlanger-Straße", Stadt Ingelheim am Rhein (Vorentwurf, 19.10.2016) 1 Auflösend bedingtes Baurecht ( 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) Die
MehrGemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise
Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: info@gebhardt-architekten.de 1.
MehrBebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10
Große Kreisstadt Rottweil Stadtteil Neukirch Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan
Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Textliche Festsetzungen zum Vorentwurf September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing.
Mehr3 B. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Die beiliegende Bebauungsplanzeichnung unter A. ist Bestandteil dieses Bebauungsplanes. 2. Geltungsbereich / Abgrenzungen Der Geltungsbereich ist durch Planzeichen, 15.13
MehrMarkt Frontenhausen. Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen
Markt Frontenhausen Bebauungsplan mit Grünordnung Am Unterfeld Deckblatt Nr. 1 Festsetzungen Planungsträger Markt Frontenhausen Marienplatz 3 84160 Frontenhausen Bearbeitung planwerkstatt karlstetter Dipl.Ing.
MehrSinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt
Anlage 1 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Schriftliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB Entwurf Planstand: 20.02.2018
MehrVERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen
VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90
MehrI. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB
Stadt Reinfeld - Bebauungsplan Nr. 35 Neuer Garten/ Schuhwiese 1 I. Festsetzungen nach 9 Abs. 1 BauGB 1. Zahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Je Wohngebäude bzw. Doppelhaushälfte ist nur eine
MehrBEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG
STADT SINZIG BAULEITPLANUNG BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS SINZIG - TEXTFESTSETZUNGEN - Stadt Sinzig 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax: 02654/964574 west-stadtplaner@t-online.de
MehrBebauungsplan "Sionsberg", 1. Änderung in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
in der Ortsgemeinde Neuhemsbach Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn Stand: Februar 2013 Hinweis: In der 1. Änderung wird lediglich der Bebauungsplan geändert. Die Textlichen Festsetzungen werden nicht
MehrERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE
ERGÄNZUNGSSATZUNG FRANKFURTER STRAßE ORTSGEMEINDE HÖCHSTENBACH VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG WESTERWALDKREIS BESTANDTEILE DER SATZUNG SATZUNG TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANZEICHNUNG Fassung zur Beteiligung
MehrSatzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen
Satzung der Gemeinde Hochkirch zum Schutz von Bäumen und Gehölzen Gemäß 50 Abs. 1 Nr. 4 i.v.m. 22 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege in der Fassung vom 11.10.1994 (SächsGVBl. S. 1601)
Mehr1 - Art der baulichen Nutzung - allgemeine Wohngebiete WA 1 und WA 2
5. Textliche Inhalte des Bebauungsplanes Aufgrund der 9 und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 24. Juni 2004 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
MehrBebauungsplan Umweltbericht. Stammanzahl
Bebauungsplan 11-60 1 Anhang III Tabelle 1: Baumliste Bebauungsplan 11-60 anzahl 1 Weymouths-Kiefer Pinus strobus 1 135 0 ja 2 Apfel Malus domestica 1 96 2 ja 3 Walnuss Juglans regia 1 80 2 ja 4 Walnuss
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. GI 03/11 Gebiet: Professoreneck - Mitte Textliche Festsetzungen Leitung: Bearbeitung: Stadtplanungsamt Gießen Planungsbüro Holger Fischer Konrad-Adenauer-Straße 16 35440
Mehr(BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 BauGB in Verbindung mit (i.v.m.) 1.1 Sondergebiet - Klinik (SO Klinik) 11 (2) Baunutzungsverordnung
Textteil zum Bebauungsplanentwurf Nr. 879 - Stand: 30.11.2011 Seite 1 A. Planungsrechtliche Festsetzungen 9 (1) Baugesetzbuch () 1. Art der baulichen Nutzung 9 (1) Nr. 1 in Verbindung mit () 1.1 Sondergebiet
MehrGEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST
GEMEINDE RUPPICHTEROTH BEBAUUNGSPLAN-NR. 3.01/5 4. ÄNDERUNG (-Nördlich Hauptstraße-) WINTERSCHEID NORD/WEST A Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung Gemäß 1 (6) BauNVO wird für das
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1978 der Landeshauptstadt München Regattaanlage (westlich), Stadtgrenze (südlich), Regattaweg (nördlich und südlich) - Siedlung am Regattaweg
MehrTEIL B - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (PLANUNGSSTAND MAI 2007) 1 Flächen mit besonderem Nutzungszweck ( 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB)
TEIL B - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (PLANUNGSSTAND MAI 2007) Städtebauliche Festsetzungen 1 Flächen mit besonderem Nutzungszweck ( 9 Abs. 1 Nr. 9 BauGB) Auf der festgesetzten Fläche mit besonderem Nutzungszweck
MehrSatzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote Wand, Eisbergen (Außenbereichssatzung) Präambel
Änderungshistorie: Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens 07.07.2005 13.09.2005 Satzung der Stadt Porta Westfalica über die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich Rote
MehrDer räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung
Bebauungsplan Erbendorf Naabhöhe Bebauungsvorschriften Textliche Festsetzungen A) Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer
MehrStadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan
Stadt Blaubeuren / Gemarkung Beiningen Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen Entwurf:13.07.2010 / Stand:23.11.2010 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert
MehrGemeinde Lehre. Bebauungsplan Vorderer Westerberg
Gemeinde Lehre Ortschaft Flechtorf Bebauungsplan Vorderer Westerberg Stand 10 BauGB 500 m Luftbild: Google Earth Schütz Büro für Stadtplanung Braunschweig Gemeinde Lehre Bebauungsplan Vorderer Westerberg
MehrGebiet 1. Gebiet 2. Allgemeines Wohngebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2. Mischgebiet. Zahl der Vollgeschosse: maximal 2.
Festsetzungen gemäß 9 Abs. 1 BauGB Gebiet 1 Allgemeines Wohngebiet Die in 4 Abs. 2 genannten nicht störenden Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
MehrBebauungsplan Auf dem Meisensohl
Gemeinde Bromskirchen Ortsteil Bromskirchen Bebauungsplan Auf dem Meisensohl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Entwurf
MehrGemeinde Kriftel. Bebauungsplan Nr. 66. Am Krifteler Wäldchen. T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n. Verfahren nach 3 (1) BauGB
Gemeinde Kriftel Bebauungsplan Nr. 66 Am Krifteler Wäldchen T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n Verfahren nach 3 (1) BauGB planungsbüro für städtebau göringer hoffmann bauer im rauhen see 1 64846
MehrRichtlinie zur Anlage von Hegebüschen
Richtlinie zur Anlage von Hegebüschen 1. Ziel und Zweck Hegebüsche sind kleinere Flächen, die frei in der Feldflur liegen. Sie bestehen aus Kräutern, Sträuchern und im Endbestand aus einzelnen mittelwüchsigen
MehrBEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ÖSTLICH OBSTGARTEN (LEBENSMITTEL- MARKT) Entwurf 1 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMÄSS BAUGESETZBUCH (BAUGB)...
GEMEINDE KLEIN-WINTERNHEIM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET ÖSTLICH OBSTGARTEN (LEBENSMITTEL- MARKT) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zur Offenlage ( 3 Abs. 2 BauGB) und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen
MehrBebauungs- und Grünordnungsplan. Carl-Laux-Straße
Bebauungs- und Grünordnungsplan Carl-Laux-Straße ORT GEMEINDE LANDKREIS REGIERUNGSBEZIRK SALCHING SALCHING STRAUBING-BOGEN NIEDERBAYERN Planfassung vom Bekannt gemacht am 18.04.1989 24.10.1990 Inhaltsverzeichnis:
MehrIn der Ergänzung der Planzeichenverordnung wird folgendes festgesetzt:
Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan Alisenhof Bühlhof Textteil zum Bebauungsplan A. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes sind: 1. Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrGemeinde Hanstedt. Bebauungsplan "Nindorf, Am Auetal" mit örtlicher Bauvorschrift. Landkreis Harburg. - Entwurf - 0 m m
Gemeinde Hanstedt Landkreis Harburg Bebauungsplan "Nindorf, Am Auetal" mit örtlicher Bauvorschrift - Entwurf - N 0 m 1.20 m Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrALLGEMEINES WOHNGEBIET
ALLGEMEINES WOHNGEBIET OSTERHOFEN SATZUNGSFASSUNG VOM 24.09.2014 DGENDORF ENTWURF VOM 17.07.2014 NIEDERBAYERN VORENTWURF VOM 17.10.2013 M 1:10.000 PLANINHALT ENTWURF ARCHITEKTUR LANDSCHAFT VORSTADT 25
MehrSTLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau R1
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Querschnittsausschuss Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau STLK Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau R1 Leistungsbereich
Mehr5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg
Fassung: 07.12.2018 Seite 1 5. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Am Bruckberg Gemeinde: Verwaltungsgemeinschaft: Reichling Reichling Die Gemeinde Reichling erlässt gemäß 2 Abs. 1 und 9, 10 des
MehrBebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1. SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning
Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning 1 Bebauungsplan Nr. 66 SO Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage bei Rinning A) Festsetzungen durch Planzeichen
MehrBebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler
Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 BAULICHE NUTZUNG 1.11 ART DER NUTZUNG ( 9 Abs. 1 BauGB und 1-15 BauNVO) - Allgemeines Wohngebiet(WA) nach
MehrFESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN. 1. geplante Einzelbäume. 2. Allee, Pflanzabstand 7 m. 4. Grün im Vorgartenbereich. 5. Grün in parkartiger Weise
FESTSETZUNGEN DURCH PLANZEICHEN 1. geplante Einzelbäume 2. Allee, Pflanzabstand 7 m 3. Privates Grün r.'-.: 1 :-'-'-'.-.^-'-.^ 4. Grün im Vorgartenbereich t 5. Grün in parkartiger Weise ED 6. Deckpflanzung
MehrBebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan
ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt
MehrHinweis: Die kursiv dargestellten Überschriften, Rechtsgrundlagen und Hinweise sind nicht Gegenstand der Festsetzungen.
1. Textliche Festsetzungen Hinweis: Die kursiv dargestellten Überschriften, Rechtsgrundlagen und Hinweise sind nicht Gegenstand der Festsetzungen. 1. Ausschluss von Tankstellen und Gartenbaubetrieben im
Mehr