Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen"

Transkript

1 Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Grundsätze für die nähere Gestaltung der Curricula einschließlich der Prüfungsordnungen (Hochschul-Curriculaverordnung HCV) das Curriculum für den Lehrgang Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen Klagenfurt, 19. Februar 2009

2 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 2 Inhalt 1. Präambel 2. Zulassungsvoraussetzungen 3. Zielgruppen 4. Lehrgangsinhalte und Lehrgangsziele 5. raster für den ganzen Lehrgang 6. Tabellarische Lehrveranstaltungsübersicht je 7. beschreibungen gemäß Anlage zur Hochschulcurriculaverordnung 8. Abschluss des Lehrgangs 9. Prüfungsordnung Präambel Zentrales Anliegen des Lehrganges ist die Schulung der Raumvorstellung als Primärintelligenz. Diese ist für jeden Menschen grundsätzlich notwendig, für viele Berufszweige von besonderer Wichtigkeit. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich eingehend mit psychologisch-kreativen, geometrischen und grafisch-ästhetischen Aspekten auseinander. Angemessenes Augenmerk wird auf die Förderung der Kreativität und auf die Weiterentwicklung der (Fein-)Motorik gelegt. Der Unterricht ist auf moderne Arbeitsformen (selbstständige Einzelarbeit, Partnerarbeit und Kooperation in Teams) ausgerichtet und zeigt Querverbindungen zu anderen Fachgebieten auf. Unter Einsatz herkömmlicher und neuer Medien (Handzeichnung, CAD-Zeichnung, reale und virtuelle Modelle, Software) werden praktische Problemstellungen altersadäquat aufgezeigt, diskutiert und Lösungsstrategien entwickelt. Dabei steht die geometrische Zeichnung als Sprache der Technik und nach wie vor wichtiger Informationsträger und effizientes Kommunikationsmittel beim Datenaustausch im Mittelpunkt. Ästhetisch anspruchsvolle Visualisierungen bzw. Präsentationen runden das Informationsangebot ab.

3 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 3 Ein geschlechterspezifischer Blick soll auf die speziellen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern geworfen werden. Fachkompetenzen im Detail: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrganges sollen die Befähigung erlangen, in ihrem Unterricht folgende Kompetenzen bei ihren Schülerinnen und Schülern zu entwickeln und zu fördern: Objekte des Raumes (Kurven, Körper, Flächen) kennen Räumliche Strukturen und Zusammenhänge erfassen und darstellen Räumliche Koordinatensysteme als Bezugssysteme einsetzen Projektionsvorgänge und Risse verstehen bzw. anwenden Abstrahieren können (vom Schrägriss zum Normalriss) Komplexe Raumobjekte analysieren und erzeugen (Boole sche Operationen, Raumtransformationen...) Raumintelligenz weiterentwickeln: Wahrnehmen/Vorstellen Raumdenken (z.b. mentale Rotation) Computerkompetenz erweitern: Bewegung und Orientierung in virtuellen Welten Grundlegende Funktionsweise von 3D-CAD-Systemen verstehen und diese einsetzen Einfache technische Normen, Produktionsabläufe kennen Technische Zeichnungen einfach auswerten Bau- und Einrichtungspläne, Ebene und räumliche Bewegungsvorgänge/abläufe analysieren und visualisieren (Dynamische Geometrie) Geeignete Hilfsmittel zur Kommunikation über räumliche Objekte und Zusammenhänge sowie zur Erzeugung von Bildern einsetzen Komplexe räumliche Informationen visualisieren und präsentieren Kenntnisse der Entwicklungen der Geometrie als Teil der europäischen Kultur (Perspektive, Platonische und Archimedische Polyeder ) haben Anwendungen in Natur, Technik, Kunst erkennen Querverbindungen zu anderen Fachbereichen wahrnehmen und anwenden Zu einem angemessenen Anspruch an Sauberkeit, Genauigkeit und Ästhetik grafischer Handzeichnungen hinführen Fachterminologische Begriffe kennen und richtig einsetzen Die Teilkompetenzen werden in den einzelnen en detailliert beschrieben.

4 Zulassungsvoraussetzungen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 4 Abgeschlossenes Lehramtsstudium für Hauptschulen, Polytechnische Schulen oder AHS. Unter Hinweis auf 10 Abs. 2 HCV auch ein begonnenes Bachelorstudium für das Lehramt an Hauptschulen, Polytechnischen Schulen oder AHS, wobei aber der Abschluss des Bachelorstudiums Voraussetzung für den Abschluss des Lehrgangs ist. Grundkenntnisse im IT-Bereich werden vorausgesetzt. Zielgruppen Der Lehrgang wendet sich speziell an die ungeprüft Unterrichtenden des Fachgegenstandes Geometrisches Zeichnen bzw. Technisches Zeichnen, an im Dienst stehende Lehrerinnen und Lehrer der Fachgegenstände Mathematik, Werkerziehung Technischer Bereich, Bildnerische Erziehung sowie an Lehrende der naturwissenschaftlichen Fächer. Schließlich steht er auch Studierenden in der Ausbildung für das Lehramt an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Schulen im Sinne von 10 Abs. 2 HCV offen. Allgemeine Ziele und Inhalte des Lehrgangs Allgemeines Ziel dieses Lehrganges ist die Erlangung einer Lehrbefähigung zur Erteilung des Unterrichtes im Fach Geometrisches Zeichnen in der Hauptschule und Technisches Zeichnen in der Polytechnischen Schule. Die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer sollen die für eine Darstellung und Konstruktion von Geometrie-Objekten des Raumes notwendigen Verfahren, Werkzeuge und Hilfsmittel kennen lernen. Sie sollen geometrische Fragestellungen eigenständig behandeln können und dabei ein ausgeprägtes Raumdenken entwickeln. In einzelnen Faktoren des Raumvorstellungsvermögens sollen sie gestärkt werden. Die Studierenden sollen sich den sicheren Umgang mit den unterschiedlichen Medien wie Handzeichnungen (Skizzen), mit didaktischer und professioneller 2D- und 3D-Software aneignen und dies in den Unterricht umsetzen lernen. Auch die Fähigkeit zur exakten und normgerechten Herstellung von technischen Zeichnungen und zum Lesen und Interpretieren von Plänen aller Art soll erworben werden. Auch für kreative Tätigkeiten sollen die Studierenden sensibilisiert werden, Querverbindungen zu anderen Fachbereichen sollen aufgezeigt werden. Durch eine fundierte didaktisch-methodische Ausbildung sollen die Studierenden die Kompetenz erwerben, ihren Unterricht mit zeitgemäßen Medien eigenverantwortlich planen, durchzuführen und reflektieren zu können.

5 Semesterübersicht LG11GZVSRB Vom Raumobjekt zum geometrischen Bild 6 Cr. / 64 UE LG12GZVUMO Modellieren I 3 Cr. / 32 UE Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 5 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester LG21GZVSVR LG31GZVSKO LG41GZVSRF Visualisierung von Konstruieren in Raumkurven und Raumobjekten Parallelrissen Flächenklassen 3 Cr. / 32 UE 3 Cr. / 32 UE 3 Cr. / 32 UE LG22GZVUMO Modellieren II 3 Cr. / 32 UE LG32GZVUCA Einführung in profess. CAD-Software I 3 Cr. / 32 UE LG42GZVUCA Einführung in profess. CAD-Software II 3 Cr. / 32 UE LG43GZVUAT Aktuelle Themen (Vertiefung, Ergänzung ) 3 Cr. / 32 UE Die Dauer des Lehrgangs ist mit 4 Semestern vorgesehen, kann aber auf Wunsch der (vielfach berufstätigen) Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis auf 6 Semester erstreckt werden. Tabellarische Lehrveranstaltungsübersicht Semesterwochenstunden Arbeitsstunden Bezeichnung des s bzw. der LV Studienfachbereich Art der LV Kürzel Präsenz-SWoStd. betreute Studienteile gemäß 37 HG Summe betreute + Präsenzstunden Selbststudium Workload ECTS-Credits Vom Raumobjekt zum geometrischen Bild (LG11GZ) FW VS RB 3,5 0, Modellieren I (LG12GZ) FW VU MO 1,75 0, Modellieren II (LG22GZ) FW VU MO 1,75 0, Visualisierung von Raumobjekten (LG21GZ) FW VS VR 1,75 0, Aktuelle Themen (Vertiefung, Ergänzung..) (LG43GZ) FW VU AT 1,75 0, Konstruieren in Parallelrissen (LG31GZ) FW VS KO 1,75 0, Raumkurven und Flächenklassen (LG41GZ) FW VS RF 1,75 0, Einführung in eine profess. CAD-Software I (LG32GZ) FW VU CA 1,75 0, Einführung in eine profess. CAD-Software II (LG42GZ) FW VU CA 1,75 0, Summen: 17,5 2, Legende: FW = Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. VS = Vorlesung mit Seminar; VU = Vorlesung mit Übung. SX = Schulpraxis. 1 SWoStd (Semesterwochenstunde) = 16 Lehrveranstaltungseinheiten á 45 Minuten

6 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 6 beschreibungen gemäß Anlage zur HCV thema: Vom Raumobjekt zum geometrischen Bild Kurzzeichen des s: LG11GZVSRB Studienjahr: 1 Semester: 1 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Wintersemester Kategorie: Pflichtmodul verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: EDV-Grundkenntnisse. Anzahl der Credits: 6 Studierende sollen einen ersten Überblick über Geometrie-Objekte, Vorgänge im Raum und mögliche Abbildungsverfahren erhalten. Erkennen räumlicher Strukturen. Reale und virtuelle Modelle. Koordinatensysteme. Möglichkeiten des Raumvorstellungstrainings. Parallel- und Zentralprojektionen und ihre Risse. Einfache Zeichnungsnormen. Geometrisch richtige Freihandskizzen. Vorstellung aktueller Geometrie-Software. Einführung in computerunterstütztes Konstruieren. Möglichkeiten der Dokumentation. Fachdidaktischer Schwerpunkt: Arbeitsmittel (Modelle, Arbeitsblätter, digitale Medien, ), Leistungsdifferenzierung. Studierende o erkennen Grundobjekte in räumlichen Gebilden; o unterscheiden Draht-, Flächen- und Volumsmodelle; o kennen die wichtigen Raumbezugssysteme; o orientieren sich und messen mit Unterstützung von Raumkoordinatensystemen; o können einfache Aufgaben der Raumvorstellung und des Raumdenkens lösen; o kennen die wichtigsten Abbildungsverfahren; o können einfache Parallel- und Zentralrisse erstellen und lesen; o sind mit den einfachen Zeichnungsnormen vertraut; o sind in der Lage, geometrisch richtige Freihandskizzen zu erzeugen; o können didaktische Geometrie-Software für einfache Lösungen einsetzen; o sind fähig, einfache Konstruktionen mit Computer-Unterstützung durchzuführen; o wissen, wie man unterschiedliche Medien wirksam einsetzt. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 150 Summe 150

7 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 7 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend den angeführten Teilkompetenzen thema: Modellieren 1 Kurzzeichen des s: LG12GZVUMO Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 1 Semester: 1. Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Sommersemester verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: EDV-Grundkenntnisse Anzahl der Credits: 3 Erwerb von Grundfertigkeiten in der Handhabung von didaktischer 3D-CAD- Software 2D- und 3D-Objekte. Raumtransformationen. Boolesche Operationen. Fachdidaktischer Schwerpunkt: Raumintelligenz, Entwicklung, RV-Tests. Studierende o können Grundobjekte aus einer Bibliothek abrufen und dimensionieren; o sind fähig, diese mittels Raumtransformationen in exakte Position zu bringen; o kennen die Anwendung von Mengenoperationen; o können neue Strukturen durch Gruppierung, Vereinigung, Differenz bzw. Durchschnitt erzeugen; o haben Grundkenntnisse über Raumintelligenz, ihre Entwicklungsmöglichkeiten und Testverfahren Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

8 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 8 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Modellieren 2 Kurzzeichen des s: LG22GZVUMO Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 1 Semester: 2. Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes zweite Wintersemester verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e LG11GZVSRB und LG12GZVUMO Anzahl der Credits: 3 Studierende erwerben Grundfertigkeiten in der Handhabung von Dynamischer 2Dund 3D-Software Grundelemente und Beziehungen/Abhängigkeiten. Ortskurven, Spurkurven. Konstruieren und Messen. Makros, Animationen. Studierende o beherrschen das Positionieren von Grundelemente und deren dynamische Beziehungen und Abhängigkeiten zueinander; o können Ortskurven und Spurkurven visualisieren; o können in einer dynamischen CAD-2D und CAD-3D-Software Konstruieren und Messen; o können die mathematisch-analytischen Strukturen und die geometrischen Visualisierungen der Konstruktionen in klare Beziehungen zueinander bringen; o können Makros und Animationen programmieren. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

9 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 9 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: humanwissenschaftliche Fächer, einzelne naturwissenschaftliche Fächer wie Biologie, Medizin Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Visualisierung von Raumobjekten Kurzzeichen des s: LG21GZVSVR Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 1 Semester: 2. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e LG11GZVSRB und LG12GZVUMO Anzahl der Credits: 3 Fähigkeit zur Anwendung aller wichtigen Projektionsarten, zur Erstellung exakter Risse und zur Produktion von Animationen. Risse nach Schräg- und Normalprojektion, Zentralrisse; Animationen. Herstellung und Praxisbezug Fachdidaktischer Schwerpunkt: Arbeitsformen, entdeckendes Lernen, Bezüge zur realen Welt. Studierende o können Schrägrisse in unterschiedlichen Formen herstellen und lesen; o sind fähig, die Hauptrisse (Grund-, Auf- und Kreuzriss) zu erzeugen, zu lesen und auszuwerten o beherrschen Voll- und Halbschnitte in Hauptrissen o kennen Verfahren zur Herstellung und Auswertung von kotierten Rissen o können Schattenbilder in unterschiedlichen Parallelrissen ermitteln o sind in der Lage, gute Perspektiven im Durchschnittverfahren herzustellen o kennen Visualisierungsformen mit EDV-Unterstützung, insbesondere Animationen. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

10 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 10 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Technisches Werken, Bildnerische Erziehung, Geografie Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Konstruieren in Parallelrissen Kurzzeichen des s: LG31GZVSKO Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 2 Semester: 3. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e der ersten beiden Semester im Lehrgang Anzahl der Credits: 3 Die Studierenden sollen mit unterschiedlichen Methoden Lagebeziehungen zwischen Objekten im Raum herstellen, Messergebnisse ableiten und Schnitte an und Durchdringungen von ebenen und krummflächig begrenzten Körpern durchführen und beurteilen können. Einfache Maß- und Lageaufgaben. Schnittaufgaben. Netze. Fachdidaktischer Schwerpunkt: Methodenkonzepte. Die Studierenden o können Lagebeziehungen zwischen Strecken (Geraden) bzw. Ebenen (ebenen Figuren) erkennen und herstellen; o sind in der Lage, Längen, Winkel sowie die Größe und Form von ebenen Figuren mit unterschiedlichen Methoden aus Rissen zu ermitteln; o können ebene Schnitte an Polyedern und Drehflächen durchführen, praktisch anwenden (z.b. Schatten) und die Schnittergebnisse beurteilen; o sind in der Lage, zwei Drehflächen zu verschneiden und die Schnittverläufe zu bewerten; o sind fähig, Netze von abwickelbaren Objekten zu erzeugen. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

11 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 11 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Raumkurven und Flächenklassen Kurzzeichen des s: LG41GZVSRF Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 2. Semester: 4. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e der ersten beiden Semester des Lehrgangs Anzahl der Credits: 6 Kenntnis der gängigen Raumkurven und Flächen und deren Erzeugung. Wissen um deren Einsatz. Schraublinie. Schieb-, Dreh- und Schraubflächen. Extrusionsflächen. Regelflächen (Konoide und HP-Flächen). Freiformkurven und flächen Fachdidaktischer Schwerpunkt: Teamorientiertes Erarbeiten von Spezialgebieten des Fachbereiches. Die Studierenden o beherrschen die wichtigen Kongruenztransformationen; o kennen die Erzeugung und Eigenschaften der Schraublinie; o sind in der Lage, Schieb-, Dreh- und Schraubflächen generieren; o können ein Profil extrudieren; o wissen exakte mathematische Kurven und Näherungskurven zu unterscheiden; o sind fähig, interpolierende und approximierende Lösungen zu unterscheiden; o sind kompetent, in geeigneten Bereichen Partner- bzw. Teamarbeit wirksam einzusetzen. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

12 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 12 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Mathematik, Architektur Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Einführung in eine professionelle CAD-Software I Kurzzeichen des s: LG32GZVUCA Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 2 Semester: 3. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e der ersten beiden Semester im Lehrgang Anzahl der Credits: 6 Erwerb von Grundfertigkeiten in der Handhabung eines 2D-CAD-Paketes. Grundlegende Funktionen von 2D-CAD-Software. Fachdidaktischer Schwerpunkt: Leistungsbeurteilung. Studierende o beherrschen grundlegende Normen einer technischen Zeichnung; o können Grundobjekte aus einer Bibliothek abrufen und dimensionieren; o sind fähig, Objekte in Lage und Form nachträglich zu verändern; o wissen, wie man Layer anlegt und einsetzt; o sind in der Lage, aus Grundformen neue Formen zu generieren; o können normgerecht bemaßen; o sind fähig, Folgedaten aus der Zeichnung abzuleiten; o haben die sichere Kenntnis, wie unterschiedliche Leistungen zu bewerten sind. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

13 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 13 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Einführung in eine professionelle CAD-Software II Kurzzeichen des s: LG42GZVUCA Kategorie: Pflichtmodul Studienjahr: 2. Semester: 4. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Absolvierte e der ersten beiden Semester im Lehrgang Anzahl der Credits: 6 Grundfertigkeiten in der Handhabung eines 3D-CAD-Paketes. Grundlegende Funktionen von 3D-CAD-Software. Fachdidaktischer Schwerpunkt: Projektorientiertes Arbeiten. Die Studierenden o beherrschen grundlegende Normen einer technischen Zeichnung des Fachbereiches; o können Grundobjekte aus einer Bibliothek abrufen und dimensionieren; o sind fähig, Objekte in Lage und Form nachträglich zu verändern; o sind in der Lage, aus Grundformen neue Formen zu generieren; o können Ableitungszeichnungen erstellen und diese normgerecht aufbereiten (Bemaßung...); o sind fähig, Folgedaten aus der Zeichnung abzuleiten; o kennen bildoptimierende Verfahren wie Rendern, Texturen anbringen; o haben Kenntnis, wie Projekte vorbereitet, abwickelt und evaluiert werden. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75

14 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 14 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen thema: Aktuelles Thema Kurzzeichen des s: LG43GZVUAT Kategorie: Wahlpflichtmodul Studienjahr: 2 Semester: 4. Dauer und Häufigkeit des Angebots: verantwortliche(r): Leiter/in des Instituts für Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Pädagogik der Sekundarstufe Voraussetzungen für die Teilnahme: Anzahl der Credits: 3 Vertiefung und Ergänzung fachspezifischen und fachdidaktischen Wissens Aktuelle Themen aus den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Methodik, CAD, neue Medien usw. Fachkompetenz. Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Summe 75 Verbindung zu anderen en bzw. Studienfachbereichen: humanwissenschaftliche Fächer, einzelne naturwissenschaftliche Fächer wie Biologie, Medizin Der Leistungsnachweis erfolgt entsprechend der angeführten Teilkompetenzen

15 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 15 Abschluss des Lehrgangs Lehrbefähigung zur Erteilung des Unterrichtes im Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen in der Hauptschule bzw. Sekundarstufe 1 und Technisches Zeichnen in der Polytechnischen Schule. Absolventinnen und Absolventen erhalten ein entsprechendes Abschlusszeugnis. Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang. 2 Beurteilung des Studienerfolgs. Rechtsschutz. Organisatorische Regelungen. (1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die im Curriculum angeführten Bildungsziele, Bildungsinhalte und Kompetenzen. (2) Der Leistungsnachweis erfolgt in mündlicher, schriftlicher und/oder praktischer Form. Folgende Arten von Leistungsfeststellungen sind vorgesehen: mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, erfüllte Studienaufträge (z. B. Literaturstudien, Portfolio, diverse Formen der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Lerntagebücher, Beobachtungsaufträge und Interviews inklusive zugehörigen Protokolle, diverse Datenerhebungen etc.), aktive Beteiligung am Geschehen (Mitarbeit) in den Lehrveranstaltungen. (3) Schriftliche Arbeiten wie Seminararbeiten oder Abschlussarbeit sind grundsätzlich immer auch als unverschlüsselte PDF-Dateien vorzulegen. (4) Anwesenheitspflicht besteht in (Pro-)Seminaren und Übungen. (5) Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. (6) Für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden sind in der Regel die Beurteilungsstufen der fünfstufigen Notenskala ( Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend, Nicht genügend ) heranzuziehen. Die Benutzung von Zwischenwerten in der Notenskala ist unzulässig. Wo eine Beurteilung mit der fünfstufigen Notenskala unmöglich oder nicht zweckmäßig erscheint, ist in den beschreibungen ein ausdrücklicher Hinweis anzubringen, dass dann eine positive Beurteilung auf mit Erfolg teilgenommen und eine negative Beurteilung auf ohne Erfolg teilgenommen zu lauten hat. Was die Definition der einzelnen Stufen der Notenskala betrifft, wird auf die Festlegung in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Kärnten verwiesen. (7) Auf sprachliche Kompetenz in den Lehrveranstaltungen und bei Prüfungen ist besonderes Augenmerk zu legen. Schwer wiegende Mängel im Bereich schriftlicher und mündlicher Sprachkompetenz schließen eine positive Beurteilung aus.

16 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 16 (8) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist ( 43 (5) HG 2005). (9) Zwischen einer Prüfung und deren Wiederholung muss ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegen. (10) Die Zulassung zu prüfungen kann von gewissen Vorleistungen der Studierenden (z. B. Anwesenheit, Erfüllung von Studienaufträgen etc.) abhängig gemacht werden. Die Zulassungsbedingungen zu prüfungen sind in den beschreibungen samt Anhang festzulegen. (11) Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist keine Berufung zulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag aufzuheben. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und hat den schweren Mangel glaubhaft darzulegen. Wurde die Prüfung aufgehoben, so ist das Antreten zu dieser aufgehobenen Prüfung nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. ( 44 (1) HG 2005) (12) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die Prüferin bzw. der Prüfer oder die bzw. der Vorsitzende einer Prüfungskommission ist berechtigt, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. Bei kommissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied der Prüfungskommission während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind auch die Gründe dafür zu erläutern. ( 44 (2) HG 2005) (13) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. ( 44 (5) HG 2005) (14) Das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ hat die Beurteilung einer Prüfung für nichtig zu erklären, wenn die Anmeldung zu dieser Prüfung erschlichen wurde. ( 45 (1) HG 2005) (15) Überdies ist die Beurteilung einer Prüfung oder einer wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeit für nichtig zu erklären, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde. ( 45 (2) HG 2005) (16) Die Prüfung, deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen anzurechnen. ( 45 (3) HG 2005) (17) Im Falle des Rücktritts von der Prüfung nach Erhalt der Prüfungsfragen wird die Prüfung negativ beurteilt. 3 Beurteilung von en (1) Die Beurteilung der von den Studierenden erworbenen Kenntnisse und der Fähigkeit, sich selbstständig und kritisch mit berufsfeldbezogenen Themen und Fragestellungen auseinandersetzen zu können, sowie die Beurteilung der Erreichung der angestrebten Kompetenzen, wie sie in der beschreibung festgelegt sind, erfolgt mit einer note. (2) Ist ein zweigeteilt (3 Credits im Wintersemester, 3 Credits im Sommersemester des jeweiligen Studienjahres), so erfolgt die Beurteilung des s erst nach Absolvierung des zweiten Teiles, also am Ende des Studienjahres.

17 Fassung vom 19. Februar 2009 Seite 17 (3) Der Abschluss eines s soll spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erfolgen. Später abgelegte Prüfungen oder andere Leistungsnachweise haben sich an einem vergleichbaren aktuellen zu orientieren. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Institutsleitung. (4) Das Rektorat hat in Absprache mit den Institutsleitungen für die einzelnen e vor Beginn der Lehrveranstaltungen verantwortliche zu bestimmen, die administrative und koordinierende Aufgaben erfüllen. Die verantwortlichen werden durch Aushang bzw. auf der Homepage der Hochschule öffentlich bekannt gemacht. (5) Die note ergibt sich entweder a) aus einer schriftlichen und/oder mündlichen prüfung über alle Teilbereiche eines s oder b) aus der Beurteilung eines portfolios. Festgelegt wird die note durch eine prüfungskommission, die aus allen im Lehrenden besteht. Den Vorsitz führt die/der verantwortliche. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit hat die/der Vorsitzende das Dirimierungsrecht. Im Falle einer prüfung entscheidet die prüfungskommission am Ende der Prüfung über die Note. Wird ein portfolio geführt, so beinhaltet dieses die Ergebnisse von Teilleistungserhebungen bzw. Aufzeichnungen über die Erreichung der geforderten Kompetenzen in den einzelnen Lehrveranstaltungen des s. Die Festlegung der note erfolgt in einer Konferenz, in der alle Mitglieder der prüfungskommission begründete Beurteilungsvorschläge vorlegen, die beraten werden und schließlich zur note führen. Für eine positive note ist es erforderlich, dass in allen Lehrveranstaltungen des s Kompetenzen in ausreichendem Maße nachgewiesen werden. (6) Nach Beendigung aller in einem vorgesehenen Lehrveranstaltungen sind jedenfalls drei Termine für die Erreichung einer note festzusetzen.

Curriculum Hochschullehrgang

Curriculum Hochschullehrgang Curriculum Hochschullehrgang Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen (Raumgeometrie und CAD) (15 ECTS-Credits) Version 2.1 Nov. 2017 Datum der Kenntnisnahme sowie Zuteilung der ECTS-Credits durch

Mehr

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für Berufsschulen 1 INHALTSVERZEICHNIS Teil I: Allgemeine Bestimmungen...3 Allgemeine Hinweise...3 1 Geltungsbereich...3

Mehr

G Z A K T U E L L. Klagenfurt 28. bis 30. September Werner Gems HTL Saalfelden PA/PH Salzburg.

G Z A K T U E L L. Klagenfurt 28. bis 30. September Werner Gems HTL Saalfelden PA/PH Salzburg. Klagenfurt 28. bis 30. September 2006 Werner Gems HTL Saalfelden PA/PH Salzburg wgems@sbg.at `kein der Geometrie Unkundiger trete unter mein Dach Platon 428 348 v.chr. GEMS, 2006 G E O M E T R I E ein

Mehr

Curriculum. für den Lehrgang. Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen (Raumgeometrie und CAD)

Curriculum. für den Lehrgang. Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen (Raumgeometrie und CAD) Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 17.01.2011 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark am 31.01.2011 Kenntnisnahme durch den Hochschulrat

Mehr

Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom Pädagogischen Hochschule Steiermark

Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom Pädagogischen Hochschule Steiermark Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 12.02.2009 Gemäß Hochschulgesetz 2005 - HG 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006 vom 13.3.2006) und der Hochschul-Curriculaverordnung 2006

Mehr

Externistenprüfungen aus Darstellender Geometrie

Externistenprüfungen aus Darstellender Geometrie Externistenprüfungen aus Darstellender Geometrie Zulassungsprüfung 7.Klasse Zulassungsprüfung 8. Klasse Wahlpflichtfach Reifeprüfung Juni 2008 Seite 1 von 5 Zulassungsprüfung 7. Klasse Die Prüfung teilt

Mehr

Curriculum. für den Lehrgang. Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen (Raumgeometrie und CAD)

Curriculum. für den Lehrgang. Geometrisches Zeichnen / Technisches Zeichnen (Raumgeometrie und CAD) Verordnung der Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Steiermark vom 12.02.2009 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark am 26.02.2009 Kenntnisnahme durch den Hochschulrat

Mehr

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik

Pädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl

Mehr

Fort- und Weiterbildungsangebot 2010/11 Geometrisches Zeichnen und Darstellende Geometrie STEIERMARK

Fort- und Weiterbildungsangebot 2010/11 Geometrisches Zeichnen und Darstellende Geometrie STEIERMARK Pädagogische Hochschule Steiermark Fort- und Weiterbildungsangebot 2010/11 Geometrisches Zeichnen und Darstellende Geometrie STEIERMARK Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz PROGRAMMÜBERSICHT S. 1-3:

Mehr

Curriculum. Lehrgang

Curriculum. Lehrgang Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe B auf Fachgruppe A für fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren Schulen

Mehr

Geometrie mit dem Computer

Geometrie mit dem Computer Geometrie mit dem Computer (Andreas Asperl) Grundsätzliches - ein Diskussionsbeitrag Schulversuch ACG am BRG IV, Architekturausbildung in Wien - ein völlig neuer Ansatz CAD3D für Windows, MicroStation,

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 99 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Lehrgang. Pädagogik und Fachdidaktik für Lehrer/innen Grundschule und Integration (PFL-Grundschule)

Lehrgang. Pädagogik und Fachdidaktik für Lehrer/innen Grundschule und Integration (PFL-Grundschule) Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Kirchliche Pädagogische Hochschule (KPH) Graz Georgigasse 85-89 8020 Graz Die Studienkommissionen der Pädagogischen

Mehr

2018_04_28. Modul Sek Tec 2. Titel des Moduls: Studiengang: Abschlussziel:

2018_04_28. Modul Sek Tec 2. Titel des Moduls: Studiengang: Abschlussziel: Modul Sek Tec 2 Kompetenzbereich: Technik Titel des Moduls: Studiengang: Abschlussziel: Didaktisches Handwerk: Grundlagen der Technikdidaktik Lehramt Sekundarstufe I Bachelor of Arts (B.A.) Workload gesamt:

Mehr

Jahresplanung Vorschlag 1

Jahresplanung Vorschlag 1 Jahresplanungen zum Lehrplan der AHS-Oberstufe Darstellende Geometrie Jahresplanung Vorschlag 1 7. Klasse Zeitraum Inhalte Hinweise zur Umsetzung 4 Stunden 1. Einführung allgemeine Grundbegriffe Projektionen

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 09.09.2011 Nr. 86 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005

Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Lehrgang an der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz 2005 Ausbildung zum Social Networker am Institut für Lebensbegleitendes Lernen der Pädagogischen Hochschule Vorarlberg 1.

Mehr

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli 2o17 Mitteilungsblatt

Mehr

Darstellende Geometrie Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung

Darstellende Geometrie Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung Darstellende Geometrie, Themenbereiche RP, Seite 1 von 5 Darstellende Geometrie Themenbereiche für die mündliche Reifeprüfung 1. Flächen und Körper, die durch Bewegung erzeugt werden Extrusionskörper und

Mehr

Das Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie Kurzfassung

Das Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie Kurzfassung Das Kompetenzmodell für Darstellende Geometrie Kurzfassung Die Beschreibung der 3 Dimensionen Bereiche der Handlungsdimension In der Darstellenden Geometrie spielen das Raumdenken und das algorithmische

Mehr

Hochschullehrgang Lerndesign

Hochschullehrgang Lerndesign Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1, Kaufmanngasse 8 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet

Mehr

DARSTELLENDE GEOMETRIE

DARSTELLENDE GEOMETRIE 1 von 8 Anlage A Sechster Teil A Pflichtgegenstände 2. Oberstufe a) Pflichtgegenstände Bildungs- und Lehraufgabe (7. und 8. Klasse): DARSTELLENDE GEOMETRIE Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in

Mehr

Hochschullehrgang MENTORING - Unterricht entwickeln und beforschen - Lesson Studies

Hochschullehrgang MENTORING - Unterricht entwickeln und beforschen - Lesson Studies Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE

KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE Lehren mit und Lernen PERSPEKTIVE Ausschnitt aus: Karin Gratiana Wurm, Sorry, but it s November, Acryl auf Leinwand HDF 80 x 40 cm, 2014 PRÜFUNGSORDNUNG BACHELORSTUDIUM

Mehr

Lehrgang Führungskräftetraining

Lehrgang Führungskräftetraining PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WIEN STUDIENKOMMISSION Lehrgang Führungskräftetraining Fortbildungslehrgang mit weniger als 30 ECTS-Credits Verordnung der Studienkommission auf Grund des 42 Abs. 6 des Bundesgesetzes

Mehr

STUDIENPLAN DES HOCHSCHULLEHRGANGS "DEUTSCH LEHREN IN SCHULISCHEN UND AUßERSCHULISCHEN KONTEXTEN. DAZ-DIDAKTIK & -METHODIK"

STUDIENPLAN DES HOCHSCHULLEHRGANGS DEUTSCH LEHREN IN SCHULISCHEN UND AUßERSCHULISCHEN KONTEXTEN. DAZ-DIDAKTIK & -METHODIK STUDIENPLAN DES HOCHSCHULLEHRGANGS "DEUTSCH LEHREN IN SCHULISCHEN UND AUßERSCHULISCHEN KONTEXTEN. DAZ-DIDAKTIK & -METHODIK" 1. Präambel: Der Hochschullehrgang dient der Qualifizierung und Professionalisierung

Mehr

II Fachspezifische Bestimmungen für das didaktische Grundlagenstudium im Fach Mathematik (DGS) (vom )

II Fachspezifische Bestimmungen für das didaktische Grundlagenstudium im Fach Mathematik (DGS) (vom ) Mathematik (DGS) -1- II Fachspezifische Bestimmungen für das didaktische Grundlagenstudium im Fach Mathematik (DGS) (vom 07.04.2005) 11 Studien- und Qualifikationsziele im didaktischen Grundlagenstudium

Mehr

Aktuelle Online- Publikationsformen im Unterrichtseinsatz. Hochschullehrgang 10 ECTS-AP

Aktuelle Online- Publikationsformen im Unterrichtseinsatz. Hochschullehrgang 10 ECTS-AP Aktuelle Online- Publikationsformen im Unterrichtseinsatz Hochschullehrgang 10 Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Online-Publishing... 4 Modul 2: Blog

Mehr

Darstellende Geometrie. Neuen Studienplan. Lehramtsstudium

Darstellende Geometrie. Neuen Studienplan. Lehramtsstudium Auszug Darstellende Geometrie aus dem Neuen Studienplan für das Lehramtsstudium an der Fakultät für Technische Naturwissenschaften und Informatik der Technischen Universität Wien 1.6.004 http://www.geometrie.tuwien.ac.at/stukolehramt/studienplan_1_6_04.pdf

Mehr

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

Curriculum. Lehrgang. Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Pädagogische Hochschule OÖ Curriculum für den Lehrgang Zusätzliche Lehrbefähigungen für den technisch-gewerblichen Fachbereich an berufsbildenden mittleren und höheren 1 INHALTSVERZEICHNIS Zusätzliche

Mehr

Multimediales Lernen und Lehren

Multimediales Lernen und Lehren Multimediales Lernen und Lehren Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Screencast und Tutorial... 3 Modul 2: E-Learning... 4 1.2 Lehr-, Lern-

Mehr

Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung ( ) Modulhandbuch Lehramt Sekundarstufe I (Master of Education, M.Ed.)

Anlage 2 zur Studien- und Prüfungsordnung ( ) Modulhandbuch Lehramt Sekundarstufe I (Master of Education, M.Ed.) Modul Titel des Moduls: Fachdidaktische Vertiefung Sek MA Math 1 Studiengang: Abschlussziel: Master of Education (M.Ed.) Workload gesamt: 540 h Davon Präsenzzeit: Davon Selbstlernzeit: 420 h ECTS-P gesamt:

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des

Mehr

1 Studienziele des Unterrichtsfachs Physik im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil

1 Studienziele des Unterrichtsfachs Physik im Masterstudium Lehramt und fachspezifisches Qualifikationsprofil .... 1. (geringfügige) Änderung und Wiederverlautbarung des Teilcurriculums für das Unterrichtsfach Physik im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)

Mehr

Lehrgang. Ethische Reflexionsprozesse anregen und begleiten

Lehrgang. Ethische Reflexionsprozesse anregen und begleiten Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Universitätslehrgang Pädagogik und Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekundarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum neu

Universitätslehrgang Pädagogik und Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekundarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum neu Beilage 1 zum Mitteilungsblatt 10. Stück, Nr. 68-01/015, 18.0.015 Universitätslehrgang Pädagogik Fachdidaktik für LehrerInnen Mathematik Sekarstufe (PFL Mathematik Sek) Curriculum alt i.d. Fassung Mitteilungsblatt

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 157 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 157 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Deutsch

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 158 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 158 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Mathematik

Mehr

Multimediales Lernen und Lehren

Multimediales Lernen und Lehren Multimediales Lernen und Lehren Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Screencast und Tutorial... 3 Modul 2: E-Learning... 4 1.2 Lehr-, Lern-

Mehr

Senat Regelungen zu den Lehrveranstaltungs-Typen des Mustercurriculums

Senat Regelungen zu den Lehrveranstaltungs-Typen des Mustercurriculums Regelungen zu den Lehrveranstaltungs-Typen des Mustercurriculums Beschluss des Senates der TU Graz vom 6.10.2008 VU Vorlesungen mit integrierten Übungen (VU) bieten neben der Einführung in Teilbereiche

Mehr

Lehrgang. Lehrgangskürzel: LG_WK 10 EC

Lehrgang. Lehrgangskürzel: LG_WK 10 EC Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Pädagogische Berufsvorbildung - PBV & Schulpraktische Ausbildung - SPA

Pädagogische Berufsvorbildung - PBV & Schulpraktische Ausbildung - SPA Pädagogische Berufsvorbildung - PBV & Schulpraktische Ausbildung - SPA für das Lehramt an AHS und BHS WS 2013 erstellt v. Mag. Edith Kohl 2 PBV & SPA In inhaltlicher Verantwortung des Instituts für Pädagogische

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 163 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 163 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Chemie

Mehr

Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge/ Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge/ Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Allgemeine Prüfungsordnung für Lehrgänge/ Hochschullehrgänge der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Mehr

Berufsorientierung-Koordination

Berufsorientierung-Koordination Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9022 Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Konfliktlotse 6 EC Punkte

Konfliktlotse 6 EC Punkte Curriculum für den Lehrgang 6 EC Punkte UNTEN STEHENDE FELDER WERDEN VON DER STUDIENKOMMISSION/VOM REKTORAT AUSGEFÜLLT! Curriculum allgemeine Angaben: Datum der Kenntnisnahme durch die Studienkommission:

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 162 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 162 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Haushaltsökonomie

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 159 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 159 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Physik

Mehr

Lehrgang Wintersport an Volks- und Sonderschulen

Lehrgang Wintersport an Volks- und Sonderschulen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9022 Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

3 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten. Folgende Prüfungen oder andere Leistungsnachweise sind vorgesehen:

3 Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten. Folgende Prüfungen oder andere Leistungsnachweise sind vorgesehen: 3.12 Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für das Bachelorstudium im Bereich der Primarstufe als Zulassungsvoraussetzung zu einem Masterstudium zur Erlangung eines Lehramtes im

Mehr

Problemlösen. Zahl Ebene und Raum Größen Daten und Vorhersagen. Fachsprache, Symbole und Arbeitsmittel anwenden

Problemlösen. Zahl Ebene und Raum Größen Daten und Vorhersagen. Fachsprache, Symbole und Arbeitsmittel anwenden Curriculum Mathematik 3. Klasse Aus den Rahmenrichtlinien Die Schülerin, der Schüler kann Vorstellungen von natürlichen, ganzen rationalen Zahlen nutzen mit diesen schriftlich im Kopf rechnen geometrische

Mehr

Lehrgang. Teamlehrer/in an Volksschulen mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache

Lehrgang. Teamlehrer/in an Volksschulen mit deutscher und slowenischer Unterrichtssprache Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Teil I: Prüfungsordnung. 15 Geltungsbereich. 16 Informationspflicht. 17 Bestellungsweise der Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungskommissionen

Teil I: Prüfungsordnung. 15 Geltungsbereich. 16 Informationspflicht. 17 Bestellungsweise der Prüferinnen und Prüfer sowie Prüfungskommissionen Teil I: Prüfungsordnung 15 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den sechssemestrigen Studiengang für das Lehramt an Volksschulen. 16 Informationspflicht Die Lehrveranstaltungsleiterin/der Lehrveranstaltungsleiter

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 154 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 154 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Katholische

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 165 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 165 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Biologie

Mehr

- VORLÄUFIG - STAND 01. Juni

- VORLÄUFIG - STAND 01. Juni Fächerspezifische Bestimmung für das Unterrichtsfach Kunst zur Prüfungsordnung für den Lehramts-Bachelor-Studiengang für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Technischen Universität Dortmund

Mehr

Ein Ziel, zwei Wege. AusbildungslehrerIn und MentorIn werden. Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule

Ein Ziel, zwei Wege. AusbildungslehrerIn und MentorIn werden. Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Ein Ziel, zwei Wege AusbildungslehrerIn und MentorIn werden Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule AusbildungslehrerIn und MentorIn werden Ein Ziel, zwei Wege Als AusbildungslehrerIn

Mehr

A 5 Prüfungsordnung (1) Informationspflicht. (2) Bestellung der PrüferInnen. (3) Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren

A 5 Prüfungsordnung (1) Informationspflicht. (2) Bestellung der PrüferInnen. (3) Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren A 5 Prüfungsordnung (1) Informationspflicht Die für die betreffende Lehrveranstaltung verantwortlichen LehrveranstaltungsleiterInnen haben die Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung (nachweislich

Mehr

Der Schulversuch ACG Angewandte Computergestützte Geometrie am BRG 4 Waltergasse 7

Der Schulversuch ACG Angewandte Computergestützte Geometrie am BRG 4 Waltergasse 7 Der Schulversuch ACG Angewandte Computergestützte Geometrie am BRG 4 Waltergasse 7 Andreas Asperl, Wien Warum ein Schulversuch? Der rasante Fortschritt moderner Medien bringt es mit sich, dass der Mensch

Mehr

Publishing Print und Online. Lehrgang 10 EC

Publishing Print und Online. Lehrgang 10 EC Publishing Print und Online Lehrgang 10 EC Inhaltsverzeichnis 1 Qualifikationsprofil... 3 1.1 Ziele des Lehrgangs... 3 Modul 1: Medienethik und Medienrecht... 3 Modul 2: Publishing... 4 1.2 Lehr-, Lern-

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 06. August 2015 Nr. 93/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an Berufskollegs im Fach Mathematik

Mehr

GEOMETRIE als Schlüsselqualifikation im Spiegel der LehrerInnenausbildung für die Sekundarstufe I

GEOMETRIE als Schlüsselqualifikation im Spiegel der LehrerInnenausbildung für die Sekundarstufe I 10. Internationale Tagung über Schulmathematik Mathematik die Schlüsseltechnologie in Industrie und Wirtschaft Alfred Koutensky GEOMETRIE als Schlüsselqualifikation im Spiegel der LehrerInnenausbildung

Mehr

Lehrgang. Berater/in für Schul- und Unterrichtsentwicklung

Lehrgang. Berater/in für Schul- und Unterrichtsentwicklung Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9022 Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten verordnet gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation

Mehr

Bachelor- und Masterstudien Studienrechtliche Grundlagen

Bachelor- und Masterstudien Studienrechtliche Grundlagen Bachelor- und Masterstudien Studienrechtliche Grundlagen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Gesetzliche Grundlagen Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für das Studium an Päadagogischen

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 164 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 164 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Geographie

Mehr

KOP1_1_8. Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Zeichnungen lesen.

KOP1_1_8. Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Zeichnungen lesen. Titel Risszeichnen Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Zeichnungen lesen. Relevante(r) Deskriptor(en) Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren

Mehr

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte.

Rechtsverbindlich sind allein die im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachten Texte. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Psychologie und Philosophie im Rahmen des Masterstudiums zur Erlangung eines Lehramts im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Verbund Nord-Ost Stand: Juli

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 33/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sozialwissenschaften (Wirtschaftslehre/Politik) im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs

Mehr

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie MN-SEBS-MAT-LAAG (MN-SEGY-MAT-LAAG) (MN-BAWP-MAT-LAAG) Lineare Algebra und Analytische Geometrie Direktor des Instituts für Algebra n Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere

Mehr

Kunst im Studiengang PdK: Übersicht Module

Kunst im Studiengang PdK: Übersicht Module Kunst im Studiengang PdK: Übersicht Module Modul 6: Domänenspezifische Bildung, Profil Fundament Ästhetische Bildung der Kindheit - Kunst, Musik, Sprechen/Darstellendes Spiel Qualifikationsstufe: Bachelor

Mehr

KOP1_1_28. Lüftungsschacht

KOP1_1_28. Lüftungsschacht Titel Relevante(r) Deskriptor(en) Lehrstoff Ausbildungsinhalte Methodisch/Didaktische Hinweise Hilfsmittel Quelle weitere Beispiele Lüftungsschacht Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Zeichnungen

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE PRIMARSTUFE PERSPEKTIVE. Lernen. Lehren

PRÜFUNGSORDNUNG KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE PRIMARSTUFE PERSPEKTIVE. Lernen. Lehren KIRCHLICHE PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE Lehren mit und Lernen PERSPEKTIVE Ausschnitt aus: Karin Gratiana Wurm, Sorry, but it s November, Acryl auf Leinwand HDF 80 x 40 cm, 2014 PRÜFUNGSORDNUNG BACHELORSTUDIUM

Mehr

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 4 vom Seite VM-2 Weiterführende Anorganische. VM-6 Anorganische Funktionsmaterialien

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 4 vom Seite VM-2 Weiterführende Anorganische. VM-6 Anorganische Funktionsmaterialien Erste Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium im Fach für das Lehramt für die Sekundarstufen I und II (allgemeinbildende Fächer) an der

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Verordnung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich zum Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 06. August 2015 Nr. 91/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Grundschulen im Fach Mathematische Grundbildung der Universität

Mehr

Modul 1a: Zentrale Herausforderungen der Primarstufe / BWGM1a

Modul 1a: Zentrale Herausforderungen der Primarstufe / BWGM1a Master der Primarstufe 1. Modulbezeichnung/Kurzzeichen Modul 1a: Zentrale Herausforderungen der Primarstufe / BWGM1a 2. Modulniveau Masterstudium 3. Modulart Pflichtmodul 4. Semesterdauer 1. Semester 5.

Mehr

Aufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium

Aufbau des Lehramtsstudienganges Latein für Gymnasium Vorwort Im Studiengang Lehramt Latein für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum das Fach Latein zu unterrichten. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im wissenschaftlichen

Mehr

Studienordnung für das Fach Physik

Studienordnung für das Fach Physik Studienordnung für das Fach Physik Master-Studiengang (M. Ed.) Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom Fachbereichsrat am 13.5.2009 angenommene Fassung redaktioneller Stand: 1.5.2010 Universität Hildesheim

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 35/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematik im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen der Universität

Mehr

Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik

Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik Curriculum für das Masterstudium Angewandte Linguistik Stand: August 2011 Mitteilungsblatt UG 2002 vom 23.06.2008, 34. Stück, Nummer 277 1 Studienziele und Qualifikationsprofil (1) Das Ziel des Masterstudiums

Mehr

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master

Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modulhandbuch Evangelische Religionslehre / Master Modul Bibelexegese (MEd-Exeg) Inhalte Das Modul vertieft das im Bachelorstudium erworbene exegetische Überblickswissen anhand exemplarischer Themenstellungen.

Mehr

Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen

Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Modulhandbuch des Studiengangs Evangelische Religionslehre im Master of Education - Lehramt an Grundschulen Inhaltsverzeichnis M(G)-TEV10 Fachdidaktik evangelische Religionslehre..............................

Mehr

39. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 10 Zi 14 vom

39. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 10 Zi 14 vom 1997/Nr. 18 vom 27.11.1997 39. Aufhebung der Verordnung Jg. 1997/Nr. 10 Zi 14 vom 30.5.1997 40. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrgangs Technische Dokumentation an

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH

VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH VERORDNUNG DES REKTORATS DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE OBERÖSTERREICH Verordnung des Rektorats der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich zum Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe

Mehr

Hochschullehrgang MENTORING Grundlagen kennen lernen

Hochschullehrgang MENTORING Grundlagen kennen lernen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt Das Hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz

Mehr

Vom 25. November 1994 (KABl.-EKiBB 1996 S. 158)

Vom 25. November 1994 (KABl.-EKiBB 1996 S. 158) Erweiterungsprüfung 461 Vorläufige Prüfungsordnung der Kirchlichen Prüfung im Fach Evangelischer Religionsunterricht für Lehrer und Lehrerinnen im Schuldienst des Landes Brandenburg (Erweiterungsprüfung)

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/ Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2005/ Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2005/2006 - Ausgegeben am 07.03.2006 19. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. R I C H T L I N I E N, V E R O R D N U N G E N 125. Universitätslehrgang

Mehr

Leistungsbeurteilung aus Mathematik 5. Klasse

Leistungsbeurteilung aus Mathematik 5. Klasse Leistungsbeurteilung aus Mathematik 5. Klasse Folgende Komponenten werden zur Leistungsfeststellung herangezogen: 1. Schularbeiten: Es werden zwei zweistündige Schularbeiten geschrieben. Die Beurteilung

Mehr

Mitteilung. Curricula

Mitteilung. Curricula Mitteilung Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 25.06.2018 - Nummer 156 Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Curricula 156 Teilcurriculum für das Unterrichtsfach Geschichte,

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am 23.06.2015 25. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 150. Teilcurriculum für das Unterrichtsfach

Mehr

Erweiterungscurriculum Statistik für die Technik

Erweiterungscurriculum Statistik für die Technik BEILAGE 7 zum Mitteilungsblatt 21. Stück, Nr. 135.6-2016/2017, 29.06.2017 Erweiterungscurriculum Statistik für die Technik Datum des Inkrafttretens 1. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...-

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr