Kraftfahrzeugtechnik - Personenkraftwagentechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre
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- Cornelia Schulz
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1 Kraftfahrzeugtechnik - Personenkraftwagentechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre Berufsbeschreibung Die Ausbildung zum/zur PersonenkraftwagentechnikerIn erfolgt im Modullehrberuf Kraftfahrzeugtechnik im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik. KraftfahrzeugtechnikerInnen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik arbeiten in Kfz-Werkstätten, wo sie Wartungs- und Reparaturarbeiten an Personenkraftwagen durchführen. Sie warten, reparieren und montieren mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, wie z. B. Motoren, Fahrwerk, Beleuchtungs-, Zünd- und Starteranlagen oder Alarmanlagen. Sie bauen schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Personenkraftfahrzeuge vorgeschriebenen Service bzw. die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltüberprüfung ("Pickerlprüfung") durch. PersonenkraftwagentechnikerInnen beraten und informieren ihre Kundinnen und Kunden über die erforderlichen Reparaturen und Servicearbeiten. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Vorgesetzten und BerufskollegInnen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche KraftfahrzeugtechnikerInnen im Hauptmodul Personenkraftwagentechnik sind mit der Prüfung, dem Ausbau, der Montage und Reparatur von Personenkraftwagen befasst. Sie warten und reparieren einzelne Komponenten und Bauteile des Fahrwerkes (Federung, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder, Druckluftanlagen), der Motoren und aller elektrischen und elektronischen Anlagen (wie z. B. die Stromversorgungsanlage, Starterbatterie, Lichtmaschine), dem Motormanagement (Gemischaufbereitung und Zündanlage) sowie die Beleuchtungsanlage (Scheinwerfer, Rücklicht, Armaturenbrettbeleuchtung). Sie beseitigen Korrosionsschäden (Rost) und führen Blecharbeiten und Lackierungen durch. Bevor PersonenkraftwagentechnikerInnen mit den Reparatur- und Servicearbeiten beginnen, suchen sie systematisch nach Störungen und Defekten. Sie finden die Ursachen von Schäden und Funktionsstörungen am Fahrzeug heraus, in dem sie mit verschiedenen mechanischen, elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfgeräten und Vorrichtungen die wichtigsten Teile am Fahrzeug überprüfen. Dabei werden z. B. Hörkontrollen am Motor, elektronische Prüfungen und Fehlerabfragen mit Motortestgeräten und Tests der Bremsanlage am Bremsprüfstand durchgeführt. Am Abgasmessstand werden die Schadstoffwerte der Auspuffanlage gemessen und bei Überschreiten der gesetzlich vorgegebenen Toleranzgrenze die Ursachen ermittelt und behoben (z. B. defekter Katalysator oder Lambdasonde). Mit dem Motortester werden die Einstellungen des Motors kontrolliert und der Fehlerspeicher ausgelesen. Sie führen Reifenwechsel und Ölwechsel durch und stellen Sicherheitszertifikate ("Pickerl") aus. Je nach Spezialisierung führen PersonenkraftwagentechnikerInnen auch den Ein- und Ausbau von Klimaanlagen, Freisprechanlagen, Navigationssystemen, Alarmanlagen, Tempomaten, Einparkhilfen usw. durch. Sie dokumentieren ihre Arbeiten in Wartungsprotokollen und beraten und informieren ihrer Kundinnen und Kunden über die Möglichkeiten und Funktionen der Fahrzeuge, deren sichere Handhabung und Wartung und über erforderliche Reparatur- und Servicearbeiten. Mit einer entsprechenden Ausbildung im Spezialmodul "Hochvolt-Antriebe" führen PersonenkraftwagentechnikerInnen Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten auch an alternativen Antrieben durch (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantriebe). Arbeitsmittel KraftfahrzeugtechnikerInnen für Personenkraftwagen hantieren mit Handwerkzeugen, wie z. B. Schraubenzieher und -schlüssel, Zangen, Hämmer, Messwerkzeuge, Multimeter, Kerzenschlüssel sowie mit verschiedenen Maschinen und
2 Vorrichtungen: Hebebühnen, Wagenheber, Wuchtmaschinen, Achsmessstand, Bremsprüfstand, Bohrmaschinen etc. Immer wichtiger werden elektronische Mess- und Prüfgeräte (z. B. Motortestgeräte, Fehlerspeicherauslesegeräte). Bei ihrer Arbeit verwenden sie diverse Karosserieersatzteile aus Metall und Kunststoff, Hilfsmaterialien wie Kühlmittel, Lötmittel, Schmiermittel, Isoliermaterial, Batteriesäure, destilliertes Wasser, Bremsflüssigkeit, Gefrierschutzmittel und Ersatzteile, wie z. B. Starterbatterien, Generatoren, Starterersatzteile, Zündkerzen, Glühbirnen und Dichtungsringe, Kabel und Schrauben. Sie führen Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Material-, Lager- und Stücklisten und lesen Wartungshandbücher und Bedienungsanleitungen. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte KraftfahrzeugtechnikerInnen für Personenkraftwagen arbeiten in Werkstätten und Hallen von Kfz-Betrieben, aber auch in der Kraftfahrzeugindustrie und in verschiedensten Unternehmen mit eigenem großem Fuhrpark. Je nach Auftrag und Umfang arbeiten sie eigenständig oder im Team mit BerufskollegInnen und anderen Fachkräften zusammen. Zu ihren BerufskollegInnen gehören vor allem KarosseriebautechnikerInnen (siehe z. B. Karosseriebautechnik (Lehrberuf)), LackiererInnen (siehe Lackiertechnik (Lehrberuf)), VulkaniseurInnen (siehe Vulkanisierung (Lehrberuf)) aber auch AutoverkäuferInnen (siehe z. B. AutoverkäuferIn, Einzelhandel - Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Lehrberuf)). In Werkstätten haben KraftfahrzeugtechnikerInnen häufig Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden und mitunter zu SchadensgutachterInnen (Kfz-Sachverständiger/Kfz-Sachverständige). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick technische Unterlagen (Baupläne, Schaltpläne etc.) lesen und interpretieren Schäden an Personenkraftfahrzeugen durch Überprüfen der wichtigsten Teile und Komponenten (Fahrgestell, Motor, Karosserie) mit Hilfe mechanischer, elektrischer und elektronischer Mess- und Prüfverfahren feststellen, Fehlerdiagnosen durchführen Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Hilfsmittel auswählen und beschaffen Bauteile des Fahrwerkes (z. B. Karosserie, Radaufhängung, Lenkung, Bremsen, Räder) prüfen, ausbauen, montieren und warten Reparaturarbeiten an mechanischen, elektromechanischen und elektrischen Teilen des Fahrzeuges durchführen Teile, die einer starken Beanspruchung ausgesetzt sind (z. B. Zündkerzen, Luftfilter) austauschen Werkstoffe wie Metallteile, Bleche und Kunststoffteile bearbeiten: Messen, Feilen, Sägen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden, Schweißen, Schleifen und Trennschleifen elektrische und elektronische Einrichtungen wie z. B. Heiz- und Klimaanlagen, Entertainment-Center, Navigationssysteme, Freisprechanlagen und Alarmanlagen einbauen, warten und reparieren regelmäßige Servicearbeiten wie "Pickerlprüfung" durchführen: Motor, Bremsen, Lichtanlagen, Abgaswerte etc. an entsprechenden Prüfständen und mit verschiedenen Messgeräten kontrollieren, Ergebnisse dokumentieren mit entsprechender Spezialausbildung Prüf-, Service- und Reparaturarbeiten an Alternativantrieben (z. B. Elektromotoren, Hybridantriebe, Brennstoffzellenantrieben) durchführen einfaches Instandsetzen von Sitzen und Tapezierungen Kühl- und Schmiermittel und andere Flüssigkeiten prüfen und tauschen Kundinnen und Kunden über die Handhabung und Wartung der Fahrzeuge beraten und informieren Arbeitsprotokolle, Wartungs- und Serviceprotokolle, Kundenkarteien führen Unternehmen und Institutionen gewerbliche Kraftfahrzeugwerkstätten und Servicebetriebe Betriebe der Fahrzeugindustrie Serviceeinrichtungen von Automobilclubs (in Österreich: ARBÖ oder ÖAMTC) Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
3 Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Beobachtungsgabe handwerkliche Geschicklichkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit räumliches Vorstellungsvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Hilfsbereitschaft Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Flexibilität Freundlichkeit Kreativität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) BerufskraftfahrerIn - Güterbeförderung (Lehrberuf), "1. voll" BerufskraftfahrerIn - Personenbeförderung (Lehrberuf), "1. voll" Elektronik (Modullehrberuf), "1. voll" Karosseriebautechnik (Lehrberuf), "1. voll" KonstrukteurIn - Maschinenbautechnik (Lehrberuf), "1. voll" KonstrukteurIn - Werkzeugbautechnik (Lehrberuf), "1. voll" Land- und Baumaschinentechnik - Baumaschinen (Lehrberuf), "1., 2. voll" Land- und Baumaschinentechnik - Landmaschinen (Lehrberuf), "1., 2. voll" Luftfahrzeugtechnik (Lehrberuf), "1., 2. voll" Mechatronik (Modullehrberuf), "1., 2. voll" Metalltechnik (Modullehrberuf), "1., 2. voll"
4 Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik und der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer, BGBl. II Nr. 64/2003 (Novelle mit Art. 27, BGBl. II Nr. 399/2008) Handwerk der Landmaschinentechnik, Metalltechnik für Land- und Baumaschinen, BGBl. II Nr. 79/2003 (Novelle mit Art. 37, BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes (einschließlich Rechtskraftgewerbe) sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Teilgewerbe: Autoverglasung Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge Fahrradtechnik Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen
5 Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Alles rund um das AutoInternet: AutorevueInternet: Industrietechniker - AusbildungsmodelInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Mission:Job - Die IndustrielehreInternet: Österreichischer Verein für KraftfahrzeugtechnikInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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