Berufsbeschreibung. Steuerassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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- Alexa Berg
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1 Steuerassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Der Lehrberuf Steuerassistenz kann seit 1. Juni 2011 erlernt werden. SteuerassistentInnen arbeiten in der österreichischen Finanzverwaltung, in Wirtschaftstreuhandkanzleien und überall dort, wo neben kaufmännischen Kenntnissen auch fundiertes Wissen über Steuern und Abgaben und im Rechnungswesen gefragt ist. In den Finanzbehörden unterstützen SteuerassistentInnen die verschiedenen Abteilungen der Finanz- und Zollämter bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben. In Wirtschaftstreuhandkanzleien führen sie laufende Buchhaltungen, Lohn- und Gehaltsverrechnungen, unterstützen die WirtschaftstreuhänderInnen und SteuerberaterInnen bei Jahresabschlussarbeiten und -prüfungen und sorgen für die termingerechte Einbringung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Rückzahlungs- und Stundungsanträgen usw. SteuerassistentInnen arbeiten in Büros mit BerufskollegInnen, Finanzbeamten/-beamtinnen, WirtschaftstreuhänderInnen und anderen SpezialistInnen und Fachkräften zusammen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche SteuerassistentInnen sind vor allem für die öffentliche Finanzverwaltung und für Wirtschaftstreuhandkanzleien tätig. Grundsätzlich können SteuerassistentInnen überall dort zum Einsatz kommen, wo fundiertes Wissen zu Steuern, Recht, Buchhaltung und kaufmännischem Rechnen gefragt ist. SteuerassistentInnen, die in der Finanzverwaltung tätig sind, arbeiten in verschiedenen Abteilungen von Finanz- und Zollämtern und unterstützen die dort tätigen Finanzbeamten/-beamtinnen bei der Bearbeitung von Steuererklärungen, Exekutionsverfahren, Stundungs- und Rückzahlungsanträgen, Einsprüchen, Sozialleistungsanträgen und anderen Eingaben, Kontrollen und Analysen. Sie bereiten Schriftstücke und Dokumente vor, führen Akten und prüfen eingereichte Unterlagen. Auf Basis dieser Unterlagen und Steuererklärungen berechnen sie den von den Steuerpflichtigen (Unternehmen, ArbeitnehmerInnen, Selbstständige usw.) abzuführenden Steuerbetrag, wobei die Berechnungen weitestgehend automatisiert erfolgen und SteuerassistentInnen vorwiegend Überprüfungen der erfassten Daten durchführen. SteuerassistentInnen in Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien unterstützen die WirtschaftstreuhänderInnen und SteuerberaterInnen bei ihrer Arbeit. Dazu kennen sie die relevanten steuer- und abgaberechtlichen Gesetze und wenden dieses Wissen bei ihrer Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen, der Lohn- und Gehaltsverrechnung und der allgemeinen Buchhaltung an. Im Auftrag ihrer Vorgesetzten beurteilen, erfassen und kontrollieren sie Sachverhalte der Lohn- und Gehaltsverrechnung nach steuer-, abgaben- und sozialrechtlichen Kriterien und nehmen Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahr. Dabei achten sie insbesondere auf die genaue Einhaltung relevanter Fristen. SteuerassistentInnen recherchieren steuer-, abgaben- und sozialrechtliche Informationen in Rechts- und Literaturdatenbanken und erledigen anfallende allgemeine Büroarbeiten wie z. B. Beschaffung von Büromaterialien, allgemeiner Schriftverkehr und Ablage, Terminüberwachung und Terminkoordination usw. Arbeitsmittel SteuerassistentInnen arbeiten an modern ausgestatteten Büroarbeitsplätzen. Die meisten Arbeitsschritte erledigen sie an mit fachspezifischer Software ausgerüsteten Computern, teilweise arbeiten sich aber auch mit Formularen (z. B. Steuererklärungen), Belegen und sonstigen Unterlagen. Zudem verwenden sie Gesetzestexte, Nachschlagewerke und Dienstvorschriften.
2 Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Je nach Tätigkeitsfeld arbeiten SteuerassistentInnen in den Büroräumen von Finanz- und Zollämtern, Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien oder in weiterer Folge auch im betrieblichen Rechnungswesen von Unternehmen verschiedenster Branchen. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen und mit verschiedenen Fachkräften zusammen (siehe z. B. Finanzbeamter/Finanzbeamtin, BuchhalterIn, RevisionsassistentIn, SachbearbeiterIn), haben Kontakt zu SteuerzahlerInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftstreuhänderInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick in allen steuer- und abgabenrechtlichen Bereichen Anträge und Erklärungen bearbeiten: z. B. Umsatzsteuer-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuererklärungen, Umstatzsteuervoranmeldungen, Gebühren und Abgaben, Rückzahlungsanträge, Stundungsanträge, Beitragsgrundlagennachweise usw. div. Steuerformulare bearbeiten, Daten erfassen bzw. kontrollieren, Berechnungen prüfen, Belege kontrollieren Eingaben (Erklärungen und Anträge) von Steuerpflichtigen auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit prüfen und beurteilen Wissen über Belegwesen und Nachweispflichten (z. B. Rechnungsmerkmale; Ausfuhrnachweise) anwenden Lohn- und Gehaltsverrechnung führen: Daten erfassen und kontrollieren, Lohnkonten führen, monatliche Gehaltsabrechnungen durchführen, entsprechende Formulare ausfüllen und Meldeverpflichtungen gegenüber Behörden wahrnehmen mit FinanzOnline und ELDA arbeiten Abläufe von Steuerverfahren kennen und die Einhaltung von Fristen kontrollieren und überwachen im Rechnungswesen (Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) mitarbeiten: laufende Buchungen, Um- und Nachbuchungen vornehmen, bei der Bilanzierung mitwirken bei Kalkulationsarbeiten und Budgeterstellung mitarbeiten allgemeine Büroarbeiten durchführen: Briefe und s schreiben, Telefonieren, Termine vereinbaren und überwachen, Büromaterialien beschaffen, Zahlungsverkehr steuer- und abgabenrechtliche sowie betriebswirtschaftliche Statistiken, Dateien und Datenbanken anlegen, führen und auswerten Unternehmen und Institutionen Finanzverwaltung: Bundesministerium, Finanz- und Zollämter Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhandkanzleien Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Deutschkenntnisse IT-Anwenderkenntnisse kaufmännisches Verständnis logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit systematische Arbeitsweise Zahlenverständnis und Rechnen
3 Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Flexibilität Geduld Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Steuerassistenz ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Betriebsdienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" DrogistIn (Lehrberuf), "1. voll" EinkäuferIn (Lehrberuf), "1. voll" Einzelhandel (Lehrberuf), "1. voll" Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), "1., 2. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll"
4 Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit SteuerassistentInnen üben ihren Beruf grundsätzlich nicht selbstständig aus. Bei entsprechendem Engagement und einschlägiger Weiterbildung ist die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung beispielsweise als "Selbstständige/r BilanzbuchhalterIn" gegeben. Die selbstständige Berufsausübung wird seit 1. Jänner 2007 durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt. Zusätzlich zur Berufsausübung als "Selbstständige/r BilanzbuchhalterIn" bestehen durch das BiBuG auch die eingeschränkten Befugnisse zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als "BuchhalterIn" oder "PersonalverrechnerIn". Durch das neue Gesetz sind BilanzbuchhalterInnen zur uneingeschränkten Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund Euro möglich. Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zum Berufsrecht "Selbstständiger BilanzbuchhalterInnen" finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband UBIT Für die bisherigen selbstständigen Berufsausübungen als "Selbstständige/r BuchhalterIn" oder "Gewerbliche/r BuchhalterIn" gibt es Upgrading Lehrgänge zum/zur "Selbstständigen BilanzbuchalterIn", die z. B. vom WIFI, vom bfi oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) angeboten werden. Informationen dazu finden sich ebenfalls unter dem oben angeführten Link. Das Recht zur Berufsausübung als Selbstständige BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn oder PersonalverrechnerIn wird durch eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission erworben. Das BiBuG regelt die Voraussetzungen wie folgt:
5 7. (1) Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind: 1. die volle Handlungsfähigkeit, 2. die besondere Vertrauenswürdigkeit, 3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, 4. eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und 5. ein Berufssitz. (2) Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als 1. Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter und die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 2. Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter und 3. Personalverrechner die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner. Zulassungsvoraussetzungen - Bilanzbuchhalter 12. (1) Zur Fachprüfung für Bilanzbuchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Bilanzbuchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Buchhalter 13. (1) Zur Fachprüfung für Buchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Personalverrechner 14. (1) Zur Fachprüfung für Personalverrechner ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Personalverrechner erforderlich sind. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links
6 Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Bundesministerium für FinanzenInternet: Kammer der WirtschaftstreuhänderInnenInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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