Berufsbeschreibung. LehrerIn für elementare Musik- u. Bewegungserziehung. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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1 LehrerIn für elementare Musik- u. Bewegungserziehung Berufsbeschreibung LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung sind ausgebildet als LehrerIn für die Primarstufe oder LehrerIn für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung. Sie ermöglichen in Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, aber auch in Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung unterschiedlichsten Zugänge zu Musik und Bewegung und fördern so die Entwicklung musikalischer und tänzerischer Fertigkeiten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dafür verwenden sie unterschiedliche Arbeitsmittel (Musikinstrumente, Bälle, Tücher etc.). Sie organisieren regelmäßig Aufführungen ihrer SchülerInnen und pflegen gegebenenfalls auch Kontakte zu den Eltern. LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung arbeiten - je nach Aufgabengebiet - an (Musik- und Tanz-)Schulen, in Kindergärten, an sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, in Einrichtungen für Senioren usw. mit LehrerkollegInnen, TherapeutInnen und ÄrztInnen zusammen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung sind in einem sehr breit gefächerten Aufgabenbereich zwischen Kunst, Pädagogik und Therapie tätig. In Schulformen der Primarstufe und Sekundarstufe sowie anderen Einrichtungen der Jugendund Erwachsenenbildung ermöglichen sie Zugänge zu Musik und Bewegung mit allen Sinnen und beziehen die körperliche, seelische und soziale Dimension des Menschen ein. Wichtige Ziele ihrer Arbeit sind die Entfaltung und Förderung kreativer Anlagen, die Entwicklung von Motorik und Körperbewusstsein, die Förderung individueller Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen. LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung spielen, tanzen, singen und musizieren mit Kindern und Jugendlichen, wobei sie auf deren besondere Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sie bereiten die Unterrichtsmethoden und -materialien vor und erarbeiten mit ihren SchülerInnen unterschiedlichste Stücke (z. B. Pantomime, Musicals, Tänze, Percussion), die sie auch vor Publikum zur Aufführung bringen. LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung setzen Musik und Bewegung auch in der Altenbetreuung und im sozialund heilpädagogischen Bereich ein. Hier beschäftigen sie sich mit Menschen, die besondere Betreuung benötigen (z. B. Menschen mit sozialen Schwierigkeiten oder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung). Sie führen z. B. Wahrnehmungsübungen mit Musik und Bewegung als therapiebegleitende Maßnahmen einzeln oder in Gruppen durch. Sie leiten auch Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen in geschützten Werkstätten, Alten- oder anderen Wohnheimen. LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung, die an Volkshochschulen oder an anderen Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind, bieten z. B. rhythmische Bewegungsschulung und musikalische Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen an. In Schulen übernehmen LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung auch organisatorische und verwaltende Aufgaben. Sie führen z. B. Klassenlisten und Klassenbücher, verwalten Unterrichtsmittel, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen und Elternsprechtagen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil. LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als VertrauenslehrerInnen oder Schüler- bzw. BildungsberaterInnen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen. Arbeitsmittel In der Musik- und Bewegungserziehung setzen die LehrerInnen ihren Körper, ihre Stimme, Musik- und Rhythmusinstrumente sowie verschiedenste Gegenstände wie Bälle, Tücher, Seile usw. ein und verwenden diverse Objekte zur Erzeugung von Tönen und Geräuschen. Selbstverständlich benützen sie CD-Player oder spielen selbst ein Instrument (z. B. Klavier). Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
2 LehrerInnen für Musik- und Bewegungserziehung unterrichten an Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe, an Musikschulen, Volkshochschulen, in Kindergärten, in privaten Institutionen (z. B. Tanzschulen, Altersheimen) und eventuell auch in sonder- und heilpädagogischen Einrichtungen, wobei sie engen Kontakt zu Eltern, LehrerInnen, PädagogInnen (siehe Pädagoge/Pädagogin) und TherapeutInnen (siehe z. B. MusiktherapeutIn, PhysiotherapeutIn) pflegen. Sie arbeiten in Räumen, die genügend Platz für Bewegung bieten (z. B. in Turnsälen). Die LehrerInnen arbeiten meistens mit Gruppen, die teilweise auch sehr gemischt sind. Wenn sie eine Therapie unterstützen, betreuen sie auch einzelne SchülerInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick im schulischen und vorschulischen Bereich (Schulen, Musikschulen, Kindergärten usw.): die Rhythmikstunden vorbereiten, unterrichten und nachbereiten rhythmische Sicherheit und Körperbewusstsein fördern musikalische Früherziehung fördern kreative Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten fördern Bewegungsinterpretation eines Musikwerkes einzeln, zu zweit oder in der Gruppe durchführen Übungen zur Mehrstimmigkeit (vokal oder instrumental) durchführen künstlerische Projekte durchführen Elternarbeit organisieren und durchführen in der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken in der Behindertenpädagogik und in der Altenbetreuung: Übungs- und Wahrnehmungserziehung mit Musik und Bewegung z. B. bei verhaltensauffälligen Kindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung therapiebegleitende Maßnahmen in Einzelbetreuung oder in Gruppen setzen Musizier-, Tanz- und Rhythmikgruppen leiten in Volkshochschulen bzw. am Fortbildungssektor: Lehrgänge in rhythmischer Bewegungsschulung und musikalischer Bewegungsbegleitung für alle Altersstufen durchführen berufsbegleitende Fortbildungen anbieten Unternehmen und Institutionen Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe: Volksschule Neue Mittelschule Allgemein bildende höhere Schule (AHS) Unterstufe Polytechnische Schule Berufsbildende mittlere Schule Berufsbildende Höhere Schule Allgemein bildende Höhere Schule (AHS) Oberstufe Sonstige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung: Musikschulen Kindergärten Volkshochschulen Einrichtungen für Senioren Musik-, Sozial- und Sonderpädagogische Einrichtungen Freiberuflichkeit Musikschulen Kindergärten Volkshochschulen Einrichtungen für Senioren Musik-, Sozial- und Sonderpädagogische Einrichtungen Freiberuflichkeit Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt
3 es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Beweglichkeit gute Stimme Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? didaktische Fähigkeiten fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten (LehrerIn) gestalterische Fähigkeit gute Beobachtungsgabe gute Deutschkenntnisse Koordinationsfähigkeit Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit Rhythmikgefühl tänzerische Ausdrucksfähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Durchsetzungsvermögen Einfühlungsvermögen Führungsfähigkeit Integrationsvermögen interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Motivationsfähigkeit Verständnis für Jugendliche und Kinder Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Begeisterungsfähigkeit Freundlichkeit Geduld Kreativität Musikalität Selbstbeherrschung Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung
4 Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden. Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit (BA) GesangslehrerIn KunsttherapeutIn LehrerIn für Bewegung und Sport (an Höherbildenden Schulen) LehrerIn für Darstellende Kunst (SchauspiellehrerIn) MusicaldarstellerIn MusiklehrerIn MusiktherapeutIn TanzlehrerIn Selbstständigkeit Eine Freiberuflichkeit bietet sich v. a. im Rahmen des künstlerisches Tätigkeitsfeldes an, wie z. B. die Mitwirkung in und Leitung von interdisziplinären Projekten, Musikensembles, Tanztheatern, Kinder- und Jugendtheater etc. Weiters ist sie im Bereich von freizeit- und museumspädagogische Institutionen möglich sowie innerhalb der Bildungsangebote am Freien Markt wie Säugling-Mutter-Gruppen, Erwachsenen- und Seniorenbildung, Seminare für Wirtschaftsunternehmen, Animation usw. Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. ALLGEMEINE HINWEISE Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Berufsverband der RhythmiklehrerInnenInternet: Bildungsportal ÖsterreichInternet: Bundesministerium für BildungInternet: Career Counselling for TeachersInternet:
5 Die Welt der RhythmikInternet: Infoseite der Kunstsektion der BundesregierungInternet: LehrerInnenwebInternet: Neues Lehramt - Infoseite der ÖHInternet: Tanz OnlineInternet: Verband Österreichischer Tanzlehrer/innenInternet: Zulassung zum LehramtsstudiumInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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