Berufsbeschreibung. PersonenbetreuerIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel

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1 PersonenbetreuerIn Berufsbeschreibung PersonenbetreuerInnen unterstützen und betreuen hilfsbedürftige Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren gewohnten Alltag zu bewältigen. Sie übernehmen haushaltsnahe Dienstleistungen, geben Unterstützung bei der Lebensführung und leisten den zu betreuenden Personen Gesellschaft. Anders als HeimhelferInnen arbeiten PersonenbetreuerInnen für eine Person mehrere Stunden am Stück, z. B. 12 bzw. 24 Stunden. Daher wohnen PersonenbetreuerInnen im selben Haushalt wie die betreuungsbedürftige Person. PersonenbetreuerInnen betreuen zum Großteil ältere Menschen und haben Kontakt zu deren Angehörigen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Der Tätigkeitsbereich von PersonenbetreuerInnen umfasst die Haushaltsführung, Körperpflege und Hygiene, Unterstützung bei der Lebensführung, die Freizeitgestaltung sowie leichte pflegerische Tätigkeiten von bzw. für hilfsbedürftige, zumeist ältere Personen. Dabei leben sie gemeinsam mit der zu betreuenden Person im gleichen Haushalt. Je nach Betreuungsbedarf übernehmen PersonenbetreuerInnen den Einkauf, Reinigungsarbeiten, das Wäscheservice, bereiten Mahlzeiten zu und unterstützen bei der Körperpflege und Hygiene. Weiters gehen PersonenbetreuerInnen bei alltäglichen Verrichtungen, wie z. B. Benutzung von technischen Geräten zur Hand oder gestalten mit der zu betreuenden Person bzw. für sie die Freizeit (z. B. Spazieren gehen, Unterhaltungen führen, spielen). PersonenbetreuerInnen dürfen einfache pflegerische Arbeiten übernehmen. Dies betrifft vor allem die Körperpflege und Hygiene. Generell leisten sie all jene Hilfestellungen, damit ihre Kunden/Kundinnen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung leben können. PersonenbetreuerInnen müssen den Gesundheitszustand und die durchgeführten Tätigkeiten im Haushalts- und Pflegebuch dokumentieren und Angehörigen und medizinischem Personal darüber Auskunft geben. Im Fall eines Arztbesuchs bzw. längeren Krankenhausaufenthalts der zu betreuenden Person bereiten sie den Ortswechsel vor. PersonenbetreuerInnen dürfen an die betreuten Personen keine Medikamente verabreichen oder andere ärztliche Tätigkeiten ausüben. Nur mit einer Delegation durch einen Arzt/eine Ärztin dürfen sie z. B. Arzneimittel verabreichen und Bandagen und Verbänden anlegen. Die Grundlage der Betreuung und Hilfe ist die ganzheitliche Hilfestellung, basierend auf den Prinzipien Erhaltung, Förderung, Stützung und Ergänzung der Lebensaktivitäten zur Befriedigung der alltäglichen Lebensbedürfnisse. Arbeitsmittel PersonenbetreuerInnen arbeiten zum einen MIT den betreuungsbedürftigen Personen und zum anderen FÜR sie. Arbeiten sie direkt mit den Personen, so betrifft dies die Körperpflege, Hygiene und Hilfestellung bei der Lebensführung. Bei der Körperpflege werden Cremen, Salben, Lotionen, Shampoos etc. verwendet. Im Bereich der Hygiene kommen Handschuhe sowie Inkontinenzprodukte zum Einsatz. Weitere Arbeitsmittel sind altersgerechte Hilfsmittel, wie z. B. Leibstuhl und Badelift. Ist die betreute Person stark bewegungseingeschränkt, werden Rollatoren, Rollstühle oder Pflegebetten verwendet. Besonders zu beachten ist, dass PersonenbetreuerInnen (ältere) Menschen betreuen und Geduld und Einfühlungsvermögen bei jeder einzelnen Tätigkeit Voraussetzungen sind. In der Arbeit für die betreute Person, z. B. bei der Unterstützung in der alltäglichen Lebensführung, müssen sich PersonenbetreuerInnen mit allen Geräten und Produkten, die die betreute Person bedienen möchte vertraut machen. In der Haushaltsführung benutzen PersonenbetreuerInnen Kochutensilien, Reinigungs- und Waschmittel sowie dafür notwendige Geräte, wie z. B. Elektro- oder Gasherd, Staubsauger, Waschmaschine und Wäschetrockner. Zur Führung des Haushalts- und Pflegebuches kommen verstärkt Computer(-programme) zum Einsatz. Der Kontakt mit Angehörigen und medizinischem Personal beruht auf Kommunikation und der Kenntnis der deutschen Sprache.

2 Arbeitsumfeld/Arbeitsorte PersonenbetreuerInnen betreuen ihre Kunden/Kundinnen in deren eigenen Wohnungen. Sie wohnen bei ihnen und stehen diesen damit rund um die Uhr für deren Bedürfnisse zur Verfügung. Eigene Zeiten für Ruhe- und Freizeit müssen vertraglich vereinbart werden. Dies sind zumeist täglich zwei Stunden. Der generelle Arbeitsrhythmus ist mehrwöchig, jedoch nicht mehr als vier Wochen am Stück. Danach wird in diesem Rhythmus mit einer zweiten PersonenbetreuerIn gewechselt. Die freie Zeit verbringen PersonenbetreuerInnen zumeist bei ihrer Familie und nutzen diese für Erholung. Bei ihrer Arbeit sind sie in allen Wohnräumen der Wohnung/des Hauses tätig. Sie haben Kontakt zu den Angehörigen/Familienmitgliedern der Betreuungsperson, zu Ärztinnen und Ärzten (siehe Arzt/Ärztin), zu Pflegepersonal (siehe Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit, Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger (Hauskrankenpflege)) und fallweise zu Behörden. Eine PersonenbetreuerIn ist in einem sehr persönlichen Bereich tätig, wodurch soziale Kompetenzen eine sehr hohe Bedeutung haben. In privaten Haushalten und in einem fremden familiären Umfeld zu leben und zu arbeiten erfordert einerseits die Fähigkeit sich anzupassen und andererseits sich abzugrenzen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Alltägliche Betreuungstätigkeiten: haushaltsnahe Dienstleistungen: Einkaufen, zubereiten von Mahlzeiten, Reinigungstätigkeiten, Wäscheversorgung, Betreuen von Pflanzen und Tieren Unterstützung bei der Lebensführung: Gestalten des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen Freizeitgestaltung: Unterhaltungen führen, spielen, Spaziergänge, Begleitung bei Unternehmung der betreuten Person praktische Vorbereitung auf einen Ortswechsel, z. B. wenn die betreute Person zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden muss Pflegerische Tätigkeiten Falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist ein/e PersonenbetreuerInnen berechtigt, ohne Aufsicht und Delegation folgende Tätigkeiten auszuführen: Unterstützen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme Unterstützen bei der Körperpflege Unterstützen beim An- und Auskleiden Unterstützen bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl, Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten Unterstützen beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen Nur mit Delegation durch einen Arzt/eine Ärztin dürfen sie auch Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, einfache Licht- und Wärmeanwendungen durchführen und Insulininjektionen oder Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln verabreichen sowie Blutabnahmen zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen durchführen. Dokumentation/kommunikative Tätigkeiten: Führung des Haushalts- und Pflegebuches Dokumentation über Gesundheitszustand der zu betreuenden Person Verständigung von Arzt bzw. Rettungsdienst Gespräche mit Angehörigen und medizinischem Personal Unternehmen und Institutionen PersonenbetreuerInnen sind überwiegend selbstständig tätig. Personen, die unselbstständig tätig sein möchten, können Arbeitsplätze in verschiedenen Sozialeinrichtungen und Hilfsorganisationen (staatlich, privat, kirchlich) finden. Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und

3 Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Beweglichkeit gute körperliche Verfassung Kraft Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Beobachtungsgabe gute Deutschkenntnisse gutes Gedächtnis medizinisches Verständnis Organisationsfähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Bereitschaft zum Zuhören Einfühlungsvermögen Hilfsbereitschaft interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Geduld Gesundheitsbewusstsein psychische Belastbarkeit Selbstmotivation Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Alternativen (Auswahl) Berufsalternativen sind Berufe, denen eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgabenbereiche wie dem erlernten Beruf zugrunde liegen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die in der bisherigen Ausbildung und Berufstätigkeit erworben wurden, können auch in Arbeitsbereiche der genannten Berufe eingebracht werden.

4 AlltagsmanagerIn Concierge Service Provider (m./w.) Diplom-SozialbetreuerIn für Familienarbeit Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger Diplomierte/r medizinische/r FachassistentIn (MFA) Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Altenarbeit Fach- und Diplom-SozialbetreuerIn für Behindertenarbeit (BA) Fach-SozialbetreuerIn / Diplom-SozialbetreuerIn HeimhelferIn Kinder- und JugendberaterIn PflegeassistentIn Selbstständigkeit PersonenbetreuerInnen können sowohl unselbstständig als auch selbstständig tätig sein. Unselbstständig Tätige arbeiten auf Basis eines Dienstvertrags mit einer Einrichtung, die diese Betreuungsleistungen anbietet. Diese Einrichtung entsendet PersonenbetreuerInnen an Kunden/Kundinnen. Der Großteil der PersonenbetreuerInnen in Österreich ist jedoch selbstständig tätig. Selbstständig Tätige arbeiten auf Basis eines Werkvertrags mit der betreuten Person bzw. dessen Angehörigen (oder dessen Sachwalter). Für eine selbstständige Tätigkeit ist die Anmeldung eines freien Gewerbes bei der Gewerbebehörde Voraussetzung. Viele PersonenbetreuerInnen werden an die Kunden/Kundinnen über eine Agentur vermittelt. Auch hier liegt zumeist eine selbstständige Tätigkeit vor. Grundsätzlich übernehmen Agenturen die Zusammenführung von PersonenbetreuerInnen und betreuten Personen bzw. deren Angehörigen. Viele Agenturen bieten jedoch zusätzliche Serviceleistungen, wie z. B. Informationen über den Beruf, Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung, Organisation von Vertretungen im Krankheitsfall, etc. an. Dafür verlangen Agenturen jedoch eine Provision. Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.

5 Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Berufsgruppe Personenbetreuung der WK WienInternet: BID - BetreuerInnenqualifizierung in DeutschInternet: Caritas ÖsterreichInternet: Diakonie ÖsterreichInternet: Österreichisches Rotes KreuzInternet: Personenbetreuung - Infos des Wirtschaftsministeriums Internet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft

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