Berufsbeschreibung. MasseurIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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- Thomas Hofmann
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1 MasseurIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre Berufsbeschreibung MasseurInnen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch. MasseurInnen arbeiten mit bloßen Händen unter Einsatz verschiedener Massagetechniken am Körper ihrer KundInnen. Durch Wärme- und Wasserbehandlungen, Bestrahlungen und Schlammpackungen setzen sie außerdem Maßnahmen zur Hebung der körperlichen Widerstandsfähigkeit und Leistungssteigerung. Sie arbeiten mit verschiedenen medizinischen und therapeutischen Fachkräften wie z. B. PhysiotherapeutInnen, HeilmasseurInnen sowie mit ÄrztInnen zusammen. Hinweis: Gewerbliche Masseurinnen und Masseure dürfen nur Massagen an gesunden Menschen durchführen, nicht zu medizinischen Zwecken oder Heilzwecken. Dazu ist eine Ausbildung bzw. Aufschulung zum/zur Medizinischen MasseurIn bzw. HeilmasseurIn erforderlich. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Im Berufsfeld Massage muss grundsätzlich zwischen gewerblichen MasseurInnen, medizinischen MasseurInnen (siehe Medizinischer Masseur / Medizinische MasseurIn) sowie HeilmasseurInnen (siehe HeilmasseurIn) unterschieden werden. Gewerbliche MasseurInnen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur Prävention, Medizinische MasseurInnen und HeilmasseurInnen hingegen auch den kranken Körper behandeln. Gewerbliche MasseurInnen können sich zu Medizinischen MasseurInnen oder HeilmasseurInnen weiterbilden. Im Mittelpunkt der Arbeit von MasseurInnen stehen die zu behandelnden und zu pflegenden KundInnen. Sie erfragen deren Wünsche und Beschwerden und erkundigen sich nach eventuellen ärztlichen Befunden und Vorschreibungen. Sie nehmen Daten auf und tragen diese in Karteikarten und Datenbanken ein. MasseurInnen erstellen zu Beginn der Massage Tast- und Sichtbefunde, sie untersuchen die Haut auf Rötungen und Ekzeme und stellen den Spannungszustand der Muskeln sowie Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten fest. Bei Gelenksmassagen prüfen sie den Bewegungsumfang der Gelenke. Mit diesen Untersuchungen legen sie auch Art und Dosierung der Massagetechniken fest. MasseurInnen decken die nicht zu massierenden Körperteile mit Tüchern und Decken ab, um einer partiellen Abkühlung vorzubeugen. Anschließend tragen sie Massageöl auf die eigenen Hände und auf die zu massierenden Körperteile auf und behandeln Körperteile wie z. B. Rücken, Schultern, Schenkel mit streichenden, reibenden, knetenden oder klopfenden Handgriffen. Dabei wenden sie klassische Teil- und Ganzkörpermassagen oder spezielle Massagetechniken wie Fußreflexund Akupunkturmassagen an. Sie bereiten Packungen, Wickel und Kompressen vor und tragen diese auf die betreffenden Körperteile auf. MasseurInnen wenden Bestrahlungen mit Heißluft, Rotlicht, Blaulicht usw. an. Schließlich helfen sie gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden und bereiten Massagebett und -raum für die nächsten KundInnen vor. Arbeitsmittel Das wichtigste Arbeitsmittel von MasseurInnen sind ihre Hände. MasseurInnen arbeiten an Massagetischen und Liegebetten. Sie verwenden verschiedene wohlriechende, beruhigende oder aktivierende Massageöle, Handtücher und Hilfsgeräte, wie z. B. Heizstrahler und Lampen. Sie setzen zur Behandlung verschiedene Heilpackungen und Wickel aus organischen Substanzen wie z. B. Lehm, Moor oder Topfen ein. Sie führen Listen, Protokolle und Karteien und verwenden Unterlagen wie Handbücher und Fachbücher. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte MasseurInnen arbeiten in wohltemperierten und gut beheizten Massageräumen. Sie arbeiten mit HeilmasseurInnen, Medizinischen MasseurInnen (siehe Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin), WellnesstrainerInnen, ÄrztInnen
2 (siehe Arzt/Ärztin), Bade- und SaunawärterInnen sowie Angehörigen anderer medizinischer Berufe bzw. Wellnessberufe, MitarbeiterInnen von Rehabilitations- und Kuranstalten und physiotherapeutischen Instituten (siehe z. B. PhysiotherapeutIn) zusammen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick gegebenenfalls älteren und gebrechlichen Personen beim Auskleiden und Hinlegen helfen Tast- und Sichtbefunde erstellen, Haut und Muskulatur auf Rötungen, Ekzeme usw. untersuchen den Spannungszustand der Muskeln, Verhärtungen und Dehnbarkeit des Gewebes durch Tasten feststellen Dehnungsvermögen und Bewegungsumfang der Gelenke prüfen verschiedene Massagetechniken anwenden gegebenenfalls beim Aufstehen und Ankleiden helfen Massagebett für die nächste Massage vorbereiten (desinfizieren, Handtuch wechseln etc.) Geräte, Instrumente, Apparate und Arbeitsbehelfe regelmäßig reinigen, desinfizieren und warten Unternehmen und Institutionen (selbstständige) Kleinbetriebe des MasseurInnengewerbes Kuranstalten, Rehabilitationszentren Physiotherapeutische Institute, Facharztpraxen Fremdenverkehrsbetriebe (Bäder, Sauna, Sport- und Freizeitzentren, Wellness-Hotels) Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? ausgeprägter Tastsinn Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung Kraft Unempfindlichkeit gegenüber Gerüchen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? gute Beobachtungsgabe medizinisches Verständnis Organisationsfähigkeit Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Bereitschaft zum Zuhören Einfühlungsvermögen Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude KundInnenorientierung Motivationsfähigkeit
3 Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Ausdauer Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Gesundheitsbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Infektionsfreiheit Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) FußpflegerIn (Lehrberuf), "1. voll" KosmetikerIn (Lehrberuf), "1. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): Reiki-PraktikerIn Shiatsu-PraktikerIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen!
4 Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich: Massage, BGBl. II Nr. 68/2003 (Novelle BGBl. II Nr. 135/2009; Ausübungsregeln gemäß BGBl. II Nr. 308/2013). Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freie Berufe: HeilmasseurIn Dazu ist der Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung (entsprechende Aufschulungen für MasseurInnen) zu erbringen und die Meldung der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In jedem Fall muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit aber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.
5 Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und MasseureInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Österreichischer Bundesverband der Medizinischen Masseure und HeilmasseureInternet: Vereinigung Österreichischer Sportmasseure und Sporttherapeuten & Österreichische Gesellschaft für SportphysiotherapieInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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