Glasbautechnik - Glasbau (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre
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- Carin Winter
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1 Glasbautechnik - Glasbau (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre Berufsbeschreibung Die Ausbildung zum/zur GlasbauerIn erfolgt im Modullehrberuf Glasbautechnik im Hauptmodul Glasbau. GlasbautechnikerInnen im Hauptmodul Glasbau sind mit der Herstellung, Montage, der Instandsetzung und Reparatur von Verglasungen und Glasbauten aller Art befasst. Sie verglasen Außenbereiche von Gebäuden wie z. B. Türen, Fenster- und Schaufenster und errichten Glasfassaden oder Glasdächer. Für den Innenausbau stellen sie Schiebetüren, Zierverglasungen oder Spiegel her. GlasbautechnikerInnen - Glasbau hantieren mit Glasschneidemaschinen, Glassägen und Glasbohrern. Sie arbeiten gemeinsam mit ihren KollegInnen in den Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes und in Produktionshallen von glasbe- und -verarbeitenden Industriebetrieben. Sie führen alle Arbeiten unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen und Umweltstandards durch. Im Rahmen von Fassaden- und Außenverglasungen arbeiten sie mit Fachkräften des Baugewerbes direkt an den Baustellen vor Ort. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Der Tätigkeitsbereich der GlasbautechnikerInnen im Hauptmodul Glasbau umfasst den Ein- und Ausbau von Glas (auch von Wärmeschutz, Brandschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsgläsern), die Herstellung von Glaserzeugnissen und Glassubstituten sowie die Herstellung von Not- und Reparaturverglasungen. Für Neuverglasungen schneiden GlasbauerInnen die Glasplatten in verschiedenen Stärken zu. Sie bearbeiten und montieren Profile, Leisten und Rahmen und befördern sie sicher und sachgerecht zum Einsatzort. Sie verglasen Fenster, Türen und Portale von Gebäuden, auch Dächer, Fassaden, Wintergärten und Aquarien. Weiters restaurieren sie Verglasungen in Kirchen und anderen historischen Gebäuden. GlasbauerInnen wenden bei ihrer Arbeit facheinschlägige Schneidetechniken, Schleiftechniken, Bohrtechniken, Befestigungstechniken, Trenntechniken für Glas und Glassubstitute und Verbindungstechniken für Holz, Metall und Kunststoffen an. Sie verarbeiten Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe und veredeln Glas auf mechanische (Bohren, Sägen, Schleifen, Schneiden, Polieren), chemische oder auch thermische Weise (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen). Sie lackieren und bekleben Glasflächen mit Dekorfolien oder sandstrahlen Glas. GlasbautechnikerInnen müssen sehr sorgfältig und genau arbeiten. Das Einpassen von Gläsern in z. B. Rahmenkonstruktionen ist Millimeterarbeit und muss exakt und ohne Lufteinschlüsse passen. Arbeitsmittel GlasbautechnikerInnen im Hauptmodul Glasbau verwenden für ihre Arbeit Werkzeuge und Maschinen, wie z. B. Glasschneider, Glassägen, Gehrungssägen, Glasbohrmaschinen, Diamantbohrer und Schleifmaschinen. Sie bedienen und überwachen aber auch computergesteuerten Produktions- und Bearbeitungsmaschinen. Sie setzen verschiedene Klebstoffe, Metalle, Holz, Kunststoffe usw. zur Herstellung von Verbindungen ein, aber auch Schleif- und Poliermittel, Dicht- und Dämmstoffe sowie Reinigungsmittel und erstellen und lesen Skizzen, Konstruktionspläne und Montageanleitungen. Auf Baustellen arbeiten sie auf Gerüsten, Leitern und mit Kränen. Bei der Arbeit mit schweren Glasscheiben werden maschinelle Vakuumsauger für den Transport zwischen den Arbeitsplätzen verwendet. Sie tragen Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, um vor Glasbruch geschützt zu sein. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte GlasbautechnikerInnen im Hauptmodul Glasbau arbeiten in Werkstätten von Betrieben des Glasereigewerbes, in Konstruktions- und Planungsbüros, auf Baustellen von Neubauten, Altbauten sowie im Rahmen von Restaurationsarbeiten in
2 Kirchen und anderen historischen Gebäuden. Weiters halten sie sich in Büros und Besprechungszimmern auf. Sie arbeiten zusammen mit BerufskollegInnen, mit Produktionsfachkräften und auf Baustellen mit verschiedenen Fachkräften des Bau- und Baunebengewerbes (z. B. SpenglerIn (Lehrberuf), DachdeckerIn (Lehrberuf), Zimmerei (Lehrberuf), MaurerIn (Lehrberuf)). GlasbauerInnen haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden und beraten diese über die Eigenschaften und Verwendbarkeit unterschiedlicher Glasbaulösungen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen Kunden und Lieferanten führen Arbeitsplanung: Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden festlegen Maße aufnehmen Entwürfe und Gestaltungsvorschläge erstellen Skizzen, Schablonen und Werkzeichnungen erstellen Materialien auswählen und überprüfen und zurichten Bilderrahmen herstellen (zuschneiden, verbinden, verleimen, verputzen) Bilder und Spiegel einrahmen Glas durch mechanische Techniken bearbeiten (wie z. B. Glaskanten veredeln, Flächen bearbeiten) Schneid-, Schleif-, Bohr- und Trenntechniken anwenden thermische Techniken anwenden (z. B. Biegen, Wölben, Verschmelzen) Glaskanten- und Flächenschliffe herstellen, Glas veredeln, Oberflächen behandeln Zubehörteile für Glaskonstruktionen montieren und prüfen Halteprofile, Beschläge, Verklebungen herstellen und montieren Abdichtungen, Verklebungen und Dämmungen herstellen Glas ein- und ausbauen, Sicherheitsverglasungen, Wärme- und Brandschutzverglasungen herstellen Glasreparaturen ausführen, Reparatur- und Notverglasungen herstellen für materialgerechte Verpackung sowie Lagerung und Transport der Glasprodukte sorgen technische Unterlagen, Montage- und Konstruktionspläne lesen Kundinnen und Kunden beraten und betreuen Unternehmen und Institutionen Klein-, Mittel- und Großbetriebe des Glasergewerbes Glasbe- und -verarbeitende Industriebetriebe Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Auge-Hand-Koordination gute körperliche Verfassung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gestalterische Fähigkeit gutes Augenmaß handwerkliche Geschicklichkeit
3 räumliches Vorstellungsvermögen systematische Arbeitsweise technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Kommunikationsfähigkeit Kundinnen-/Kundenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Ausdauer Flexibilität Kreativität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? Mobilität (wechselnde Arbeitsorte) Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn (Lehrberuf), "1. voll" Glasmacherei (Lehrberuf), "1. voll" HohlglasveredlerIn - Gravur (Lehrberuf), "1. voll" HohlglasveredlerIn - Kugeln (Lehrberuf), "1. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die
4 Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Glaser, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008), Glasbeleger und Flachglasschleifer, BGBl. II Nr. 53/2003 (Novelle Art. 18 BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und SpenglerInternet: Fachverband der GlasindustrieInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Mission:Job - Die IndustrielehreInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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