Bekleidungsgestaltung - Damenbekleidung (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre
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1 Bekleidungsgestaltung - Damenbekleidung (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre Berufsbeschreibung Der Beruf DamenkleidermacherIn wird als Hauptmodul "Damenbekleidung" im Modullehrberuf Bekleidungsgestaltung ausgebildet. Modisch sind DamenkleidermacherInnen (BekleidungsgestalterInnen mit Ausbildung im Hauptmodule Damenbekleidung) immer up to date. Ob Hosen, Röcke, Blusen, Mäntel, sie fertigen jedes Kleidungsstück von A-Z. Sie nehmen Maß an der Kundin, zeichnen Schnittmuster, berechnen den Stoffbedarf, schneiden die Teile zu, heften und nähen sie. Sie verarbeiten Materialien aller Art (z. B. Wollstoffe, Seidenstoffe, Leinen, Leder). Außerdem führen sie Änderungsarbeiten und Reparaturen durch und beraten die KundInnen. DamenkleidermacherInnen arbeiten in Werkstätten von Textilbetrieben (z. B. Maß- und Änderungsschneidereien) oder in Produktionshallen der Textilindustrie. Sie haben Kontakt zu ihren KundInnen und zu ihren BerufskollegInnen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche DamenkleidermacherInnen stellen Damenoberbekleidung aller Art nach Maß oder in Serie (Konfektion) her und führen Änderungs- und Reparaturarbeiten an diesen durch. Sie fertigen Kleider, Röcke, Blusen, Hosen, Jacken, Kostüme, Hosenanzüge, Abend- und Ballkleider etc. In den Klein- und Mittelbetrieben des Bekleidungsgewerbes wählen DamenkleidermacherInnen Stoffe aus und stellen Damenbekleidung in Maßarbeit her. Dabei fertigen sie eigene Entwürfe und Schnitt an oder verwenden vorgegebenen Entwürfen. Sie beraten ihre KundInnen, nehmen Maß und ändern und reparieren deren Kleidungsstücke. Sie führen auch Spezialanfertigungen wie Trachten oder Theaterkostüme durch. Sie arbeiten meist in allen Teilbereichen des Berufes und stellen ein Kleidungsstück vom Entwurf bis zur Endausfertigung selbst her. In der industriellen Konfektionsfertigung werden nach vorgefertigten Modellschnitten in verschiedenen Größen (die internationalen Normen entsprechen = Konfektionsgrößen) große Stückzahlen hergestellt. DamenkleidermacherInnen sind hier mit der Koordination des gesamten Arbeitsablaufes, der Überwachung eines ihnen zugeteilten Teilbereiches der Erzeugung, der Herstellung der Modelle (ModellschneiderIn) oder der Schnitterstellung befasst. Modellentwicklung, Schnittentwicklung und Zuschnitt erfolgen mittels CAD-System am Computer. Arbeitsmittel DamenkleidermacherInnen verarbeiten Materialien und Textilien aller Art, wie Wolle, Baumwolle, Leinen, Seide, Kunstfaser, Leder, Gummis, Bänder, Futterstoffe, Zwirn, Nähseide, Knöpfe, Reißverschlüsse usw. Sie benutzen dabei Werkzeuge wie (Steck-)Nadeln, Schere, Schneiderkreide und Maßband und bedienen Nähmaschinen und -automaten, Stepp-, Endel-, Säummaschinen, Knopflochautomaten, Zuschneid- und Stanzmaschinen. DamenkleidermacherInnen lesen Schnittmuster und fertigen diese auch selbst an. Dabei verwenden sie auch Computer und spezielle Designprogramme (CAD = Computer Aided Design = computerunterstütztes Design). Arbeitsumfeld/Arbeitsorte DamenkleidermacherInnen arbeiten sowohl selbstständig in kleinen Werkstätten und Studios als auch in Werkstätten und Produktionshallen mittlerer und großer Textilbetriebe. Sie sind auch in der Änderungsschneiderei von großen Textilhandelsbetrieben tätig. Je nach Art und Größe des Betriebs erfolgt die Kleidungsherstellung alleine oder im Team mit BerufskollegInnen und anderen Fach- und Hilfskräften der Bekleidungsfertigung, siehe z. B. die Berufe, BekleidungsfertigerIn (Lehrberuf), Textiltechnologie (Lehrberuf), TextildesignerIn.
2 In kleinen und mittleren Betrieben der Maßschneiderei haben DamenkleidermacherInnen Kontakt zu ihren KundInnen, beraten diese und nehmen persönlich Maß, außerdem haben sie Kontakt zu VerkäuferInnen in Stoff- und Nähzubehörgeschäften. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick die KundInnen hinsichtlich Schnitt, Stoff und Verarbeitung des Kleidungsstückes beraten an den KundInnen Maß nehmen und individuelle Schnitte und Entwürfe zeichnen die Einzelteile zuschneiden (Vorder-, Rückenteil, Ärmel, Taschen etc.), die Ränder endeln (abnähen), die Einzelteile zusammenheften die Passform der Kleidungsstücke überprüfen und Änderungen (1. Anprobe) durchführen die Stoffteile mit der Nähmaschine zusammennähen und -fügen (inkl. Ärmel, Taschen, Krägen und sonstiger Teile) den Futterstoff zuschneiden und einnähen Knöpfe, Reißverschlüsse oder andere Accessoires händisch oder mit Spezialmaschinen anbringen das Kleidungsstück nach der zweiten Anprobe bügeln Unternehmen und Institutionen Betriebe des Bekleidungsgewerbes (Maß- und Änderungsschneidereien, Fachgeschäfte für Damenbekleidung wie z. B. Trachtenschneiderei, Theaterschneiderei) Textilhandelsbetriebe industrielle Konfektionsbetriebe (selten) Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit Unempfindlichkeit gegenüber künstlicher Beleuchtung Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit Farbensinn gestalterische Fähigkeit gutes Augenmaß handwerkliche Geschicklichkeit Konzentrationsfähigkeit Organisationsfähigkeit systematische Arbeitsweise Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit Kritikfähigkeit KundInnenorientierung
3 Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Ausdauer Flexibilität Kreativität Modebewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bekleidungsgestaltung ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf BekleidungsfertigerIn (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) BekleidungsfertigerIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
4 a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Handwerk der DamenkleidermacherInnen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008), Handwerk der HerrenkleidermacherInnen, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008) Handwerk der WäschewarenerzeugerIn, BGBl. II Nr. 38/2003 (Novelle Art. 8, BGBl. II Nr. 399/2008) Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Teilgewerbe: Änderungsschneiderei Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. c) Freies Gewerbe: Erzeugung von Kopfbedeckungen (Modisten, Hut- und Kappenmacher) Herstellung von zeichnerischen Entwürfen für Bekleidungsstücke nach rein optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten (Modedesign) Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet:
5 Die Kleidermacher - Bekleidungsgewerbe in ÖsterreichInternet: Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie ÖsterreichInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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