Berufsbeschreibung. Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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- Sofie Solberg
- vor 8 Jahren
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1 Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Bankkaufleute informieren und betreuen Bankkundinnen und -kunden bei ihren Geldgeschäften. Sie beraten die Kundinnen und Kunden über Kontoführung, Kreditaufnahme und informieren sie über verschiedene Anlagemöglichkeiten. Sie bearbeiten alle Vorgänge, die mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Die Buchführung und Kostenrechnung erledigen sie mittels EDV-Datenbanksystemen. Bankkaufleute arbeiten am Schalter von Banken oder in Büroräumen im Backoffice sowohl eigenständig als auch gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen und Expertinnen und Experten anderer Abteilungen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Ein wesentlicher Aufgabenbereich von Bankkaufleuten ist die Kundenberatung am Schalter. Dabei geht es meist um den täglichen Zahlungsverkehr, Geldanlagen oder Finanzierungen (Kredite). Die persönliche Betreuung der Kundinnen und Kunden erfolgt am Telefon oder im direkten Kontakt im Kreditinstitut (im Büro oder am Kundenschalter). Im Rahmen einer individuellen Beratung vermitteln Bankkaufleute auch Bausparverträge, Lebensversicherungen oder Leasingverträge. Besonders bei Firmenkunden liegt ein wichtiger Bereich der individuellen Beratung in der Entwicklung von Finanzierungskonzepten für größere Investitionsvorhaben. Ein interessantes Feld wartet auf die Bankkaufleute auch im nationalen und internationalen Wertpapierhandel und der Veranlagungsberatung für ihre Kundinnen und Kunden. Wichtige Aufgaben im administrativen Bereich sind die Mitwirkung beim laufenden Schriftverkehr, bei der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung sowie die Erstellung, Ergänzung und Auswertung von Statistiken und Kundenkarteien bzw. -datenbanken. Weitere Tätigkeitsbereiche sind z. B. die kompetente Beantwortung von Anfragen zu den verschiedensten Themen. Bankkaufleute helfen überall dort, wo Probleme oder Fragen auftauchen. So helfen sie Kundinnen und Kunden bei der Benutzung von Selbstbedienungsterminals und Geldzählautomaten und weisen in die Handhabung der bankeigenen Online-Banking-Systeme ein oder kümmern sich als JugendbetreuerIn um die speziellen Bedürfnisse der jugendlichen Bankkundinnen und -kunden. Bankkaufleute spezialisieren sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit häufig auf bestimmte Kundengruppen (z. B. Privatkundinnen und -kunden, Unternehmen/Großkunden) oder Geschäftsbereiche (Finanzierung und Kreditvergabe, Veranlagung etc.) und entwickeln dort ein spezielles Fach-Know-how. Siehe auch den Berufe: Bankangestellter/Bankangestellte Arbeitsmittel Bankkaufleute haben mit Bargeld in verschiedenen Währungen zu tun. Die meisten Bankgeschäfte werden jedoch heute bargeldlos abgewickelt, d. h. mit Kreditkarten, Überweisungsautomaten, Onlinebanking etc. Die notwendigen Buchungen erledigen Bankkaufleute am Computer. Sie bedienen dabei aktuelle, teilweise bankenspezifische Textverarbeitungs-, Rechen- und Buchungsprogramme. Außerdem verwenden sie bei ihrer Arbeit Vertragsformulare, Umrechnungs- und Währungstabellen, Börsenberichte, Wertpapieranalysen, Broschüren, Folder usw. Sie hantieren auch mit Geldzähl- und -sortiermaschinen sowie anderen modernen Bankgeräten wie z. B. Überweisungs- oder Sparautomaten. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Bankkaufleute arbeiten in Büro-, Kassa- und Schalterräumen sowie in Besprechungs- und Verhandlungszimmern von Banken. Sie erledigen ihre verschiedenen Tätigkeiten überwiegend in eigenverantwortlicher Alleinarbeit in direktem Kundenkontakt. Besonders bei der Besprechung von Anlagestrategien oder bei größeren Finanzierungsvorhaben arbeiten
2 sie aber auch im Team mit Kolleginnen und Kollegen, die auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert sind. Sie haben Kontakt zu MitarbeiterInnen andere Kreditinstitute (Banken), zu Grundbuch- und Firmenbuchgerichten usw. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Kundinnen und Kunden empfangen, bedienen und beraten Giro-, Spar- und Kreditkonten eröffnen, führen und abrechnen Schaltergeschäfte (Einlagen, Abhebungen und Zahlungsverkehr) abwickeln; auch bargeldlos über Möglichkeiten des Electronic und Online Banking beraten und informieren Kundendaten und Transaktionen im EDV-System erfassen im Veranlagungs-, Wertpapier- und Kreditgeschäft beraten und Veranlagungen und Kreditgewährung im Rahmen der vorgegebenen Grenzen durchführen bei Arbeiten im internationalen Zahlungsverkehr und bei Auslandsgeschäften mitwirken in der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken Statistiken, Datenbanken etc. anlegen, laufend warten und auswerten administrative Arbeiten wie Schriftverkehr, Ablage, Dokumentation durchführen Unternehmen und Institutionen alle Arten von Geld- und Kreditinstituten wie Banken, Sparkassen, Hypothekenbanken, Bausparkassen Spezialinstitute wie Zentral- und Kontrollbanken Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Deutschkenntnisse gute rhetorische Fähigkeit IT-Kenntnisse kaufmännisches Verständnis Konzentrationsfähigkeit logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit Planungsfähigkeit Problemlösungsfähigkeit Repräsentationsvermögen Verhandlungsgeschick Verkaufstalent wirtschaftliches Verständnis Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit Kontaktfreude
3 KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Freundlichkeit Geduld Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Risikobewusstsein Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bankkaufmann/-frau ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Betriebsdienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" DrogistIn (Lehrberuf), "1. voll" EDV-Kaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" EinkäuferIn (Lehrberuf), "1. voll" Einzelhandel (Lehrberuf), "1. voll" Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), "1., 2. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Foto- und Multimediakaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1., 2. voll" Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1., 2. voll"
4 Steuerassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf), "1. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): FilialleiterIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Bankkaufleute gehen ihrer Arbeit in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach. Grundsätzlich (theoretisch) besteht aber auch die Möglichkeit selbst eine Bank zu gründen. Voraussetzung dafür ist die Erteilung einer Bankkonzession (Legalkonzession) gemäß dem Bankwesengesetz (BWG). Dazu ist u. a. ein Antrag auf Erteilung der Konzession bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) einzubringen und ein komplexes Bewilligungsverfahren erforderlich. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung z. B. durch: a) Reglementierte Gewerbe: Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten, BGBl. II Nr. 156/2010 b) Rechtskraftgewerbe: Gewerblicher Vermögensberatung einschießlich Berechtigung zur Versicherungsvermittlung, BGBl. II Nr. 95/2003 und BGBl. II Nr. 156/2010 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe bzw. im Rechtsinformationssystem Österreich c) Freie Gewerbe:
5 Handelsgewerbe Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Institute for International Research - Banken und Versicherungen Internet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Oesterreichische Nationalbank (OeNB)Internet: Wiener BörseInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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