Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
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- Hilko Weber
- vor 7 Jahren
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1 Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): Vorgängerlehrberuf: Buchhaltung (Lehrberuf) Berufsbeschreibung Der Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz wurde mit 1. Juni 2012 neu eingerichtet und ersetzt den Lehrberuf Buchhaltung. Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Finanz- und Rechnungswesenassistenten und -assistentinnen überwachen alle Geldein- und -ausgänge und sind für die laufende Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge anhand von Belegen (z. B. Rechnungen, Inventuraufzeichnungen) verantwortlich. Außerdem unterstützen sie bei der Lohn- und Gehaltsverrechnung, arbeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen mit und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig. Finanz- und RechnungswesenassistentInnen verwenden für ihre Tätigkeiten spezielle EDV-Programme (Buchhaltungsprogramme) und wickeln Meldungen an das Finanzamt und an Sozialversicherungsanstalten über Onlineportal wie FinanzOnline und ELDA ab. Sie arbeiten in Unternehmen aller Branchen und Größen. Je nach Art und Größe des Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder gemeinsam mit KollegInnen und MitarbeiterInnen anderer Abteilungen. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Die Buchhaltung steht im Zentrum jedes Unternehmens. Hier laufen alle wichtigen Daten zusammen: Aufwände und Erträge, Informationen über Anlagevermögen und -kapital, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Steuerangelegenheiten usw. Auf den Daten der Buchhaltung basiert auch die Kostenrechnung (Feststellung von Fixkosten, Herstellungskosten usw.). Diese wiederum liefert die Entscheidungsgrundlage der Produktions- und Leistungsplanung und Preiskalkulation. Die meisten Arbeitsvorgänge in der Buchhaltung werden heute mit EDV-Unterstützung durchgeführt. Meldungen an Behörden (Finanzämter, Sozialversicherungsanstalten) erfolgen über Onlineportale (FinanzOnline, ELDA). Umfangreiche generelle EDV-Kenntnisse und Kenntnisse der Buchhaltungsprogramme sind daher grundlegend für diesen Beruf. Je nach Größe eines Betriebes führen Finanz- und RechnungswesenassistentInnen verschiedene Buchführungssysteme (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Doppelte Buchhaltung) durch: Die einfache Buchhaltung ist eine reine Einnahmenund Ausgaben-Gegenüberstellung und wird bei Kleinunternehmen angewendet oder wenn bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. In der doppelten Buchführung werden einerseits Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben geführt, andererseits über Umlauf- und Anlagevermögen, Eigen- und Fremdkapital. Die Ergebnisse geben Aufschluss über den Erfolg eines Unternehmens, dargestellt in der Gewinn- und Verlustrechnung und über die allgemeine finanzielle Situation des Unternehmens, dargestellt in der Bilanz. Diese Kennzahlen werden für einen bestimmten Zeitraum (z. B. ein Jahr) und zu einem bestimmten Stichtag (meist der ) erstellt. Finanz- und RechnungswesenassistentInnen sammeln und ordnen Belege (z. B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge, Lieferscheine), dadurch wird die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge sicher gestellt. Sie überprüfen die Richtigkeit der Belege, vergeben laufende Nummern und kontieren die Belege, d. h. die für die Verbuchung erforderlichen Nummern der Buchhaltungskonten werden auf den Belegen vermerkt. Anschließend werden die Buchungen in das verwendete EDV-Programm (z. B. SAP) übertragen. Am Monatsende bereiten Finanz- und RechnungswesenassistentInnen die Formulare (meist nur noch elektronisch) und Listen für die Entrichtung von Steuern und Abgaben vor (z. B. Umsatzsteuer, Lohnabgaben) und führen die Meldungen an die Behörden über Onlinemeldesysteme durch (FinanzOnline und ELDA). Sie bereiten regelmäßig Kennzahlen und Zwischenberichte für das Controlling und die Geschäftsführung auf und arbeiten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Kostenrechnung mit. Außerdem unterstützen sie BilanzbuchhalterInnen und
2 SteuerberaterInnen bei den Jahresabschlussarbeiten. Finanz- und SteuerassistentInnen sorgen dafür, dass die Buchhaltung nicht nur elektronisch gut dokumentiert ist, sondern auch, dass alle schriftlichen Unterlagen (Rechnungen, Bankauszüge, Inventuren, Auswertungen und Statistiken usw.) sorgfältig und nachvollziehbar abgelegt werden, sodass auch nach längerer Zeit leicht darauf zugegriffen werden kann; z. B. im Zuge von externen oder internen Betriebsprüfungen. Vergleiche dazu auch den Nicht-Lehrberuf BuchhalterIn. Arbeitsmittel Finanz- und RechnungswesenassistentInnen arbeiten am Computer und benützen für ihre Arbeit spezielle Software-Programme (Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs- und Kostenrechnungsprogramme) sowie Onlinemeldesysteme (FinanzOnline, ELDA). Sie hantieren mit Formularen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Einkommensteuererklärungen) und Belegen (Rechnungen, Zahlungsbelege usw.), erstellen und beurteilen Kennzahlensysteme und Statistiken und führen Ablagesysteme. Neben den verschiedenen Büro- und Kommunikationsgeräten (Rechenmaschinen, Telefon, Kopierer, Fax, Drucker usw.) arbeiten Finanz- und RechnungswesenassistentInnen, insbesondere im Bereich Bilanzierung, häufig mit Fachliteratur und Gesetzestexten. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Finanz- und RechnungswesenassistentInnen sind in den Büros von Unternehmen aller Branchen tätig. Ihre Aufgaben erledigen sie sowohl eigenständig als auch im Team mit ihren KollegInnen oder MitarbeiterInnen anderer Abteilungen. Sie arbeiten mit KollegInnen aus dem Finanz- und Rechnungswesen (z. B. BilanzbuchhalterIn, LohnverrechnerIn, KostenrechnerIn, ControllerIn), dem Personalwesen, der Geschäftsleitungen und der EDV zusammen. Sie stehen in Kontakt zu SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen, MitarbeiterInnen von Banken (siehe z. B. Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf)) und Finanzbehörden (siehe z. B. Finanzbeamter/Finanzbeamtin, Steuerassistenz (Lehrberuf)). Je nach Größe des Unternehmens haben sie auch Kontakt zu KundInnen und LieferantInnen. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Daten für die Buchführung und für die Lohn- und Gehaltsverrechnung erfassen und kontrollieren Buchführungsarbeiten durchführen Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse vorbereiten bei Bilanzierungsarbeiten (Jahresabschlussarbeiten) mitwirken monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen vorbereiten Lohn- und Gehaltsverrechnungen durchführen Inventuren vorbereiten und erstellen Abrechnungen mit Sozialversicherungsanstalten und Steuerbehörden durchführen; insbesondere über Onlinemeldesysteme z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen und andere laufende Abgaben berechnen, Formulare erfassen und einreichen Zahlungsverkehr mit Behörden, Geld- und Kreditinstituten abwickeln Statistiken auswerten, Karteien und Dateien anlegen und führen Unternehmen und Institutionen Unternehmen aller Branchen, die ihre Buchhaltung selbst führen Selbstständige BilanzbuchhalterInnen SteuerberaterInnen und WirtschaftstreuhänderInnen Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden.
3 Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? gutes Sehvermögen (viel Lesen bzw. Arbeiten am Computer) Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gute Deutschkenntnisse IT-Anwenderkenntnisse kaufmännisches Verständnis logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit mathematisches Verständnis Organisationsfähigkeit systematische Arbeitsweise Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Kommunikationsfähigkeit Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Belastbarkeit Flexibilität Rechtsbewusstsein Verschwiegenheit / Diskretion Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Betriebsdienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll"
4 EinkäuferIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" Einzelhandel (Lehrberuf), "1. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1., 2. voll" Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1., 2. voll" Steuerassistenz (Lehrberuf), "1., 2. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1., 2. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): BilanzbuchhalterIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die selbstständige Berufsausübung wird seit 1. Jänner 2007 durch das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt und wird als "Selbstständige/r BilanzbuchalterIn" ausgeübt. Bisher erfolgte die selbstständige Berufsausübung als "Gewerbliche/r BuchhalterIn" oder "Selbstständige/r BuchhalterIn". Zusätzlich zur Berufsausübung als "Selbstständige/r BuchhalterIn" bestehen durch das BiBuG auch die eingeschränkten Befugnisse zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit als "BuchhalterIn" oder "PersonalverrechnerIn".
5 Durch das neue Gesetz sind BilanzbuchhalterInnen zur uneingeschränkten Geschäftsbuchhaltung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung sowie zu einschlägigen Beratungen berechtigt. Die Erstellung von Bilanzen ist bis zu einem Umsatz von rund Euro möglich. Neben den Buchführungs-, Abrechnungs- und Bilanzierungsrechten stehen den Bilanzbuchhaltern auch zusätzliche Vertretungsrechte (z. B. Einbringen von Rückzahlungsanträgen an die Finanzämter, Vertretungsrechte in Zusammenhang mit der Lohnverrechnung) sowie das Recht auf Akteneinsicht auf elektronischem Weg bei den Abgabenbehörden des Bundes zu. Ausführliche Informationen zum Berufsrecht "Selbstständiger BilanzbuchhalterInnen" finden Sie auf den Seiten der Wirtschaftskammer Österreich - Fachverband UBIT Für die bisherigen selbstständigen Berufsausübungen als "Selbstständige/r BuchhalterIn" oder "Gewerbliche/r BuchhalterIn" gibt es Upgrading Lehrgänge zum/zur "Selbstständigen BilanzbuchalterIn", die z. B. vom WIFI, vom bfi oder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) angeboten werden. Informationen dazu finden sich ebenfalls unter dem oben angeführten Link. Das Recht zur Berufsausübung als Selbstständige BilanzbuchhalterIn, BuchhalterIn oder PersonalverrechnerIn wird durch eine öffentliche Bestellung durch die Paritätische Kommission erworben. Das BiBuG regelt die Voraussetzungen wie folgt: 7. (1) Allgemeine Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sind: 1. die volle Handlungsfähigkeit, 2. die besondere Vertrauenswürdigkeit, 3. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, 4. eine aufrechte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und 5. ein Berufssitz. (2) Weitere Voraussetzung für die öffentliche Bestellung als 1. Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter und die Erklärung über die Mitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern oder zur Kammer der Wirtschaftstreuhänder, 2. Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter und 3. Personalverrechner die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner. Zulassungsvoraussetzungen - Bilanzbuchhalter 12. (1) Zur Fachprüfung für Bilanzbuchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens dreijährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Bilanzbuchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Buchhalter 13. (1) Zur Fachprüfung für Buchhalter ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Buchhalter erforderlich sind. Zulassungsvoraussetzungen - Personalverrechner 14. (1) Zur Fachprüfung für Personalverrechner ist zuzulassen, wer eine mindestens eineinhalbjährige berufliche fachliche Tätigkeit im Rechnungswesen ausgeübt hat. (2) Tätigkeiten, die die gesetzliche Normalarbeitszeit nicht erreichen, sind nur verhältnismäßig anzurechnen. (3) Unter fachlichen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 sind Tätigkeiten zu verstehen, die geeignet sind, die Erfahrungen und Kenntnisse zu vermitteln, die zur selbständigen Ausübung des Berufes Personalverrechner erforderlich sind. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet:
6 Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter/innenInternet: Finanzbuchhaltung und LohnverrechnungInternet: Kammer der WirtschaftstreuhänderInnenInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: Paritätische Kommission BilanzbuchhaltungsberufeInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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