Statistisch betrachtet
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- Ida Blau
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1 STATISTISCHES LANDESAMT Statistisch betrachtet Indikatoren der registrierten Kriminalität
2 Inhalt Seite Einleitung 1 Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren 2 Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote 4 Tatverdächtigenbelastungszahl 6 Anklage und Einstellungsquote 8 Verurteilungsquote 10 Ausländeranteil an den Verurteilten 12 Verurteiltenziffer 14 Straftatenstruktur der Verurteilten 16 Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht 18 Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht 20 Gefangenenrate 22 Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten 24 Dauer der verhängten Freiheitsstrafen 26 Glossar 28
3 Einleitung Das Bild der Öffentlichkeit über die Kriminalität wird vor allem durch aufsehenerregende Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in den Medien ausführlich berichtet. Den größten Anteil haben jedoch nur die einfachen bis mittelschweren Eigentums- und Vermögensstraftaten. Ziel der vorliegenden Publikation ist es, ein auf Indikatoren gestütztes kompaktes Lagebild der Kriminalität in zu erstellen. Einbezogen werden alle Abschnitte der Strafverfolgung: von der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung bis hin zum Strafvollzug. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf verschiedenen amtlichen Statistiken des Statistischen Landesamtes bzw. Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes bzw. des Bundeskriminalamtes. Die aktuellen Informationen werden in einer komprimierten und einheitlichen Form präsentiert. Bei der Darstellung von zeitlichen Entwicklungen wird vom Jahr 2000 ausgegangen. Grundsätzlich enthält jedes Thema eine anschauliche Beschreibung in grafischer, tabellarischer und textlicher Form. Vorangestellte Informationen bieten kurze methodische Erläuterungen. Ausführliche Erläuterungen und Definitionen enthält das Glossar. Die Veröffentlichung ist angelehnt an ausgewählte Indikatoren der Broschüre Justiz auf einen Blick des Statistischen Bundesamtes. Sie richtet sich vor allem an die interessierte Öffentlichkeit, an Studierende sowie an Fachleute aus Politik und Wirtschaft, die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Entwicklungen der sächsischen Strafrechtspflege im Vergleich mit Deutschland verschaffen wollen. Statistisch betrachtet Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates 1
4 Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren Möglichkeiten und Grenzen der Statistiken bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen. Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig (z. B. ist Ehebruch in Deutschland seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des strafbaren Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als kriminell bewerten, wird der Polizei gemeldet (Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes sind deshalb Dunkelfeldforschungen z. B. über Opferbefragungen unumgänglich. Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise bestimmt werden. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten in der Statistik untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit ist also nicht für alle Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch, sondern nach Art und Schwere der Straftat sehr unterschiedlich. Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erfassen somit nur einen Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit und beschränken sich auf die bekannt gewordenen Straftaten. Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich das An- Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell), polizeilich registrierte Fälle Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle aufgeklärte Fälle Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger ermittelte Tatverdächtige Ausgefiltert: Tatverdächtige unter 14 Jahre, die nicht strafmündig sind strafmündige Tatverdächtige Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war Abgeurteilte Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wurden Verurteilte Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe, Geldstrafe, sonstige Sanktionen Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe Ohne Straftaten im Straßenverkehr Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik 2 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
5 zeigeverhalten (z. B. Versicherungsaspekt), die Intensität der polizeilichen Kontrollen, die statistische Erfassung und die Änderung des Strafrechts auf die statistischen Ergebnisse auswirken. Die Statistiken messen jeweils die Ergebnisse der Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Sie spiegeln laut dem Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2006) die Prozesse der Wahrnehmung und Registrierung sowie der Ausfilterung und Bewertungsänderung eingeschränkt wider. ihnen waren strafunmündige Kinder (4 Prozent). Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren ebenfalls einstellen und den Beschuldigten gegebenenfalls Auflagen erteilen. In schwerer bewerteten Fällen erhebt sie vor dem Strafgericht Anklage oder stellt einen Strafbefehlsantrag. Nach den Ergebnissen der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik mussten sich ohne Straßenverkehrsdelikte 2011 insgesamt Personen vor dem Strafgericht verantworten. Für von ihnen endete das Straf- oder Strafbefehlsverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung Personen und damit etwa jeder dritte strafmündige Tatverdächtige wurde für schuldig befunden und verurteilt. Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe ohne Bewährung, die für schwere Straftaten und Wiederholungstäter vorgesehen ist, erhielten Personen. Das waren gut 6 Prozent der Verurteilten und 2 Prozent der polizeilich ermittelten strafmündigen Tatverdächtigen. Stufen der Ausfilterung das Trichtermodell Das Modell der Strafverfolgung beschreibt, wie sich das Ausmaß der registrierten Kriminalität in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens relativiert und reduziert. Jede Trichterstufe beschreibt die Bewertung der registrierten Kriminalität durch Polizei bzw. Justiz. Die letzte Stufe der Ausfilterung stellt die Strafzumessung durch die Gerichte dar, bei der die Schwere der Straftat, die Persönlichkeit des Täters und die Rückfallwahrscheinlichkeit bewertet werden. Die einzelnen Trichterstufen werden durch die amtlichen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken beschrieben. Da die Statistiken unterschiedliche Zwecke verfolgen, unterschiedliche Erfassungskonzepte aufweisen und zeitlich aufeinander folgen, können deren Jahresergebnisse nicht exakt aufeinander bezogen werden, aber die Größenordnung der Ausfilterung beschreiben. Nach den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2011 in Straftaten registriert. 57 Prozent der Straftaten ( ) konnten von der Polizei aufgeklärt werden. Insgesamt wurden Tatverdächtige ermittelt. Von Verhältnis Straftaten, Abgeurteilte und Verurteilte zu strafmündigen Tatverdächtigen 1) in Prozent Merkmal Polizeilich registrierte Straftaten 279,7 276,0 292,9 296,8 Aufgeklärte Fälle 154,9 161,7 167,8 168,8 Ermittelte Tatverdächtige 107,2 103,5 103,8 104,0 Strafmündige Tatverdächtige Abgeurteilte 39,4 44,9 45,0 46,1 Verurteilte 32,4 34,5 34,1 35,6 Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 2,4 2,2 2,2 Deutschland Polizeilich registrierte Straftaten 292,7 289,2 287,9 295,5 Aufgeklärte Fälle 155,8 159,2 161,2 161,6 Ermittelte Tatverdächtige 106,8 104,7 104,5 104,2 Strafmündige Tatverdächtige Abgeurteilte 31,3 33,9 39,7 39,8 Verurteilte 24,4 26,8 31,0 31,4 Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 1,9 2,0 2,0 1) ohne Straftaten im Straßenverkehr Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 3
6 Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf Einwohner in der jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter zur Anzahl bekannt gewordener Fälle. Auf Einwohner kamen Straftaten 2011 wurden in insgesamt Fälle polizeilich erfasst. Das entspricht einer Häufigkeit von Straftaten je Einwohner Straftaten wurden aufgeklärt. Damit betrug die Gesamtaufklärungsquote 57 Prozent. Hinsichtlich der einzelnen Straftatengruppen bestehen große Unterschiede bei der Aufklärungsquote. So lag die Aufklärungsquote bei vorsätzlichen Tötungsdelikten bei 95 Prozent und bei Diebstählen unter erschwerenden Umständen bei 18 Prozent. Die Gefährdung der sächsischen Bevölkerung 2011 lag 3,3 Prozent unter der durchschnittlichen Gefährdung der Bundesbürger insgesamt. Häufigkeitszahl und Deutschland Deutschland Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote Merkmal Häufigkeitszahl Aufklärungsquote (in Prozent) 55,4 58,6 57,3 56,9 Deutschland Häufigkeitszahl Aufklärungsquote (in Prozent) 53,2 55,0 56,0 54,7 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 4 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
7 Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO Kriminalität nach Kreisen Die Kriminalitätsbelastung in den Kreisfreien Städten war deutlich höher als in den Landkreisen. Leipzig erwies sich 2011 wie in den vergangenen Jahren als absoluter Kriminalitätsschwerpunkt mit einer Häufigkeitszahl von In der Rangfolge der 38 bundesdeutschen Großstädte mit mehr als Einwohnern nahm Leipzig den 10. Platz ein. Über der durchschnittlichen Häufigkeitszahl von lagen auch die Städte Dresden, Chemnitz und der Landkreis Görlitz. Die Zahl der Straftaten je Einwohner streute bei den anderen Landkreisen von (Erzgebirgskreis) bis (Nordsachsen). Häufigkeitszahl von Straftaten 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2012 Leipzig, Stadt Vogtlandkreis Leipzig Zwickau Nordsachsen Mittelsachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Meißen Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Bautzen Görlitz Straftaten je Einwohner von... bis unter... unter und mehr Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2012 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 5
8 Tatverdächtigenbelastungszahl Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf Einwohner der entsprechenden Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen wieder. Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient neben der Häufigkeitszahl auch als Messzahl zur Beschreibung von Kriminalitätslage und entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität. Tatverdächtigenbelastungszahl seit 2009 bei etwa wurden in insgesamt deutsche Tatverdächtige ermittelt, Personen bzw. 15 Prozent weniger als Die Zahl der Kinder sank gegenüber 2000 um 58 Prozent, die der Jugendlichen um 63 Prozent und die der Heranwachsenden um 42 Prozent. In der Altersgruppe der Erwachsenen dagegen wurden 8 Prozent mehr registriert. In betrug 2011 die Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung ab 8 Jahren Seit der politischen Wende stieg sie bis 2003 auf den Höchststand von und nahm in den Folgejahren kontinuierlich ab. Seit 2009 besteht in etwa das gegenwärtige Niveau. Unter Einwohnern im Alter ab 8 Jahren wurden in der sächsischen deutschen Bevölkerung mehr Tatverdächtige ermittelt als im Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung Personengruppe Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) Deutsche Jugendliche Deutsche Heranwachsende Deutsche Erwachsene Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) Deutschland 1) Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) Deutsche Jugendliche Deutsche Heranwachsende Deutsche Erwachsene Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) ) TVBZ sind ab 2009 aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 6 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
9 Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO Bundesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2008 bis 2010 waren es weniger. Tatverdächtigenbelastung der deutschen Bevölkerung im Alter ab 8 Jahren 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2012 Tatverdächtigenbelastung nach Kreisen Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen war 2011 in den Kreisfreien Städten Leipzig und Dresden mit und deutlich am höchsten. Es folgten die Stadt Chemnitz mit 6 770, die Landkreise Zwickau mit und Görlitz mit deutschen Tatverdächtigen. In den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis wurden die wenigsten deutschen Tatverdächtigen ermittelt, jeweils rund Die Zahlen der Tatverdächtigen bezogen auf Einwohner der Kreisfreien Städte und der Landkreise Görlitz und Nordsachsen belegten damit in der Rangfolge die vorderen Plätze. Sie lagen über der durchschnittlichen Tatverdächtigenbelastungszahl von. Die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl wurde in Leipzig mit und die niedrigste im Erzgebirgskreis mit verzeichnet. Leipzig, Stadt Vogtlandkreis Leipzig Zwickau Nordsachsen Mittelsachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2012 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Meißen Dresden, Stadt Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Bautzen Görlitz Tatverdächtige je Einwohner von... bis unter... unter und mehr Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 7
10 Anklage- und Einstellungsquote Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen Strafbefehlsantrag beendet wurde. Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus Opportunitätsgründen weitergegeben wurde. Anklage und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene Kriminalität. 31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten 2011 mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag 2011 wurden in Ermittlungsverfahren endgültig erledigt. Das waren im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger Verfahren. Die Erledigung geschieht durch Anklage, Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit. Zu den von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Verfahren kamen noch Verfahren, die vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung mit einer anderen Sache oder anderweitig erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren wurden 2011 vor ein Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011 in Prozent 14,6 15,9 10, ,6 29,9 Strafbefehlsantrag und weitere 14,6 Prozent durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich vereinfachtes Jugendverfahren). Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten Opportunitätseinstellung z. B. bei geringfügigen Straftaten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren Abgabe an Verwaltungsbehörde oder Verweis auf Privatklage Die jährliche Anklagequote von war seit 2000 stets höher als die von Deutschland war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten zu verzeichnen. 8 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
11 Bildquelle: Michael Grabscheit/PIXELIO 60 Prozent der Ermittlungsverfahren waren 2011 Einstellungen Anklage und Einstellungsquoten werden durch die Struktur der registrierten Kriminalität und durch die Aufklärungsarbeit der Polizei beeinflusst. Ebenso sind die Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Straftaten ein wesentlicher Faktor wurden in 60 Prozent der endgültig erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt, bei 29,9 Prozent wegen mangelnden Tatverdachts bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten, 25,2 Prozent aus Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 4,3 Prozent mit Auflagen. Die sächsische Einstellungsquote 2011 war im Vergleich zu Deutschland um 3,6 Prozentpunkte geringer. Auch in den zurückliegenden Jahren wurde für eine geringere Einstellungsquote errechnet. Anklage- und Einstellungsquote und endgültig erledigte Ermittlungsverfahren Merkmal Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren Anklagequote (in Prozent) 31,9 29,0 30,6 30,5 Einstellungsquote (in Prozent) 58,2 62,1 58,8 59,5 Deutschland Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren Anklagequote (in Prozent) 30,7 28,7 27,0 26,4 Einstellungsquote (in Prozent) 60,0 61,8 62,4 63,1 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 9
12 Verurteilungsquote Die Verurteilungsquote gibt an, welcher Anteil der Personen, gegen die ein Strafoder Strafbefehlsverfahren beendet wurde (Abgeurteilte), verurteilt werden. Der Indikator beschreibt die Bewertung der gerichtlich registrierten Kriminalität durch die Strafgerichte. Die Verurteilungsquote korrespondiert mit dem Anteil der strafgerichtlichen Verfahrenseinstellungen und der Freisprüche. 79 Prozent der Angeklagten wurden verurteilt Vor den sächsischen Gerichten hatten sich 2011 insgesamt Personen wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten. Die Strafverfahren endeten für Personen mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Verurteilungsquote lag bei 79 Prozent. Bei abgeurteilten Personen wurden die Strafverfahren durch eine andere Entscheidung abgeschlossen. 17 Prozent der Strafverfahren wurden eingestellt und bei 4 Prozent entschieden die Gerichte auf Freispruch. Im Vergleich zu 2000 sank die Zahl der Abgeurteilten um ein Fünftel und die Zahl der Verurteilten um ein Viertel wurden 11 Prozent der Verfahren eingestellt und bei 4 Prozent waren es Freisprüche. Die Verurteilungsquote betrug im Jahr Prozent und sank bis 2006 auf 79 Prozent. Seitdem liegt sie unterhalb der 80 Prozent- Marke. Der niedrigste Wert wurde 2009 mit 77 Prozent verzeichnet. In den letzten Jahren bewegte sich die Verurteilungsquote von etwas unterhalb des Niveaus von Deutschland. Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1) Tausend Personen ) ohne Straftaten im Straßenverkehr Strafmündige Tatverdächtige Abgeurteilte Verurteilte Ein Drittel der Tatverdächtigen wird verurteilt Der Vergleich von Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen beschreibt den Prozess der Ausfilterung bzw. Bewertung von Kriminalität vom polizeilichen Tatverdacht bis hin zur strafgerichtlichen Verurteilung. Nur eine Minderheit der polizeilichen Tatverdächtigen wird von den Gerichten verurteilt. Ohne Einbeziehung der Straftaten im Straßenverkehr bezo- 10 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
13 Bildquelle: Gerd Altmann/PIXELIO gen auf strafmündige Tatverdächtige lag die entsprechende Relation für 2011 bei 36 Prozent, für Deutschland bei 31 Prozent. Seit 2000 schwankt die Relation von Tatverdächtigen und Verurteilten in zwischen 29 Prozent und 36 Prozent. Tatverdächtige mit schwereren Straftaten werden eher vor Gericht gestellt und verurteilt. Dabei wird die Straftat von der Polizei so registriert, wie sie sich der Polizei darstellt oder ihr dargestellt wird. Es kann sich im Verlauf der Strafverfolgung ein versuchter Mord als schwere Körperverletzung, aber auch ein Unfall als Tötungsdelikt vor Gericht herausstellen. Verurteilungsquote und Anteil der Verurteilten an Tatverdächtigen Merkmal Verurteilungsquote (in Prozent) 84,9 79,9 77,8 79,0 Abgeurteilte Verurteilte Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) Strafmündige Tatverdächtige Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen (in Prozent) 32,4 34,5 34,1 35,6 Deutschland 1) Verurteilungsquote (in Prozent) 80,7 80,9 79,9 80,5 Abgeurteilte Verurteilte Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) Strafmündige Tatverdächtige Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen (in Prozent) 24,4 26,8 31,0 31,4 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 11
14 Ausländeranteil der Verurteilten Der Ausländeranteil wird durch das prozentuale Verhältnis der verurteilten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Verurteilten insgesamt ermittelt. Der Indikator spielt in der öffentlichen und politischen Diskussion um Ausländerkriminalität und Integration eine große Rolle. Ausländeranteil der Verurteilten 2011 bei 11 Prozent In hatten 2011 insgesamt Verurteilte keine deutsche Staatsbürgerschaft. Damit betrug der Ausländeranteil an den Verurteilten 11 Prozent. Der Bevölkerungsanteil der strafmündigen Ausländer lag bei 3 Prozent. Ein direkter Vergleich der Ausländeranteile der Verurteilten und der Gesamtbevölkerung ist nicht vertretbar. In der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik werden alle Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren durchgeführt wurde, auch nicht gemeldete Personen. Sowohl Wohnort als auch Aufenthaltsstatus werden nicht bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Strafgericht erhoben. Dagegen ist die Zahl der ausländischen Touristen, Durchreisenden oder sich in illegal Aufhaltenden nicht in der Bevölkerungsstatistik enthalten. Im Vergleich zu Deutschland 2011 war der Ausländeranteil der Verurteilten in um 11 Prozentpunkte niedriger. Ausländeranteil der Verurteilten Prozent Besonders auffällig in strafrechtlicher Sicht ist die Altersgruppe der 14- bis unter 25-Jährigen. Gegenüber Deutschland war auch der Deutschland 12 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
15 Anteil der unter 25-jährigen ausländischen Verurteilten 2011 in niedriger, um fast 6 Prozentpunkte. In betrug bei den ausländischen Verurteilten der Anteil dieser Altersgruppe 22 Prozent, während bei den deutschen der Anteil bei 32 Prozent lag. Somit war bei den Verurteilungen der Anteil der Ausländer bei den unter 25-Jährigen um 10 Prozentpunkte geringer als der der Deutschen. Ausländerspezifische Straftaten Zu den ausländerspezifischen Straftaten gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz, die fast ausschließlich durch Ausländer begangen wurden. 647 verurteilte Ausländer standen 2011 wegen Straftaten nach dem Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz in vor Gericht. Entsprechend lag der Ausländeranteil an diesen Delikten bei 98 Prozent. Auffällig ist auch der hohe Ausländeranteil bei Urkundenfälschung mit 20 Prozent, der oft im Zusammenhang mit dem Wunsch steht, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Überdurchschnittliche hohe Ausländeranteile sind 2011 auch bei Mord und Totschlag mit 33 Prozent und schweren Diebstahl mit 22 Prozent zu verzeichnen. Von den ausländischen Verurteilten wegen Raub und Erpressung sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer waren 45 Prozent unter 25 Jahre. Ausländische Verurteilte 2011 nach ausgewählten Straftaten Deutschland Straftatengruppe ausländische Verurteilte insgesamt darunter unter 25 Jahren Ausländeranteil an den Verurteilten Anteil an den Straftaten von Ausländern insgesamt ausländische Verurteilte insgesamt darunter unter 25 Jahren Ausländeranteil an den Verurteilten Anteil an den Straftaten von Ausländern insgesamt Personen % Personen % Straftaten insgesamt ,9 10, ,8 22,0 100 darunter Straftaten im Straßenverkehr ,3 7,2 13, ,2 17,8 17,3 Betrug ,2 5,2 12, ,4 18,4 10,2 Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz ,3 98,0 10, ,2 96,6 4,1 Schwerer Diebstahl ,3 22,5 6, ,2 30,3 4,3 Körperverletzung (einschließlich gefährliche und schwere) ,6 7,1 6, ,2 21,2 9,2 Urkundenfälschung ,8 19,5 3, ,9 32,4 3,2 Asylverfahrensgesetz , , ,6 99,7 0,5 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ,4 8,0 3, ,7 20,0 6,2 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 53 45,3 9,2 1, ,1 27,6 1,6 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 12 16,7 3,7 0, ,3 16,9 0,7 Mord und Totschlag 6 16,7 33,3 0, ,2 32,8 0,1 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 13
16 Verurteiltenziffer Die Verurteiltenziffer misst die gerichtlich registrierte Kriminalitätsbelastung der deutschen Bevölkerung. Sie bezieht die Verurteiltenzahlen auf deutsche strafmündige Einwohner. Anstieg der Verurteiltenziffer der Jugendlichen seit 2000 um 15 Prozent Die Verurteiltenziffer 2011 lag in bei deutschen Verurteilten je deutsche strafmündige Einwohner. Sie ging gegenüber 2000 um 7 Prozent zurück. Den tiefsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre erreichte sie 2010 mit Wie in den letzten Jahren ergab sich eine deutlich höhere Verurteiltenziffer 2011 bei der Bevölkerungsgruppe der Heranwachsenden. Sie war mit um das 2,7-Fache höher als bei den Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen Personen Insgesamt Jugendliche Heranwachsende Erwachsene 14 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
17 Bildquelle: S. Hofschläger/PIXELIO Erwachsenen und um das 1,2-Fache als bei den Jugendlichen. Gegenüber 2000 erhöhte sie sich um 3 Prozent. Ein deutlicher Anstieg der Verurteiltenziffer ist im gleichen Zeitraum bei den Jugendlichen um 15 Prozent zu verzeichnen, bei den Erwachsenen nahm sie um 4 Prozent ab. Dagegen ging in Deutschland die gerichtlich registrierte Kriminalität der drei Bevölkerungsgruppen im Vergleich zu 2000 zurück, bei den Heranwachsenden sogar um 14 Prozent. Bei der Beurteilung der sächsischen Verurteiltenziffer ist zu beachten, dass es sich bei den Verurteilten nicht ausschließlich um Einwohner von handeln muss. Auch Touristen oder Pendler, die eine Straftat in begangen haben, werden erfasst. Nur bei Jugendstrafverfahren liegt die Zuständigkeit in der Regel beim zuständigen Strafgericht des Wohnortes des Angeklagten. Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen Personengruppe Insgesamt davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche Deutschland 1) Insgesamt davon Erwachsene Heranwachsende Jugendliche ) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 15
18 Straftatenstruktur der Verurteilten Die Struktur der gerichtlich registrierten Kriminalität wird durch die prozentuale Verteilung der Verurteilten auf Straftatengruppen beschrieben. Der Indikator veranschaulicht die Schwerpunkte der Straftaten und die Entwicklungstendenzen im Zeitverlauf. Über die Hälfte Vermögens- und Eigentumsdelikte Die Straftatenstruktur der gerichtlich registrierten Kriminalität unterscheidet sich von der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. So macht sich eine deutliche Verschiebung der Anteile einzelner Straftatengruppen bemerkbar. Das liegt zum einen daran, dass die Straßenverkehrsdelikte in der Gerichtlichen Strafverfolgung mit erfasst sind. Zum anderen gelangen viele der leichteren Straftaten wie z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beleidigung nicht vor Gericht, da die Staatsanwaltschaft diese Verfahren einstellt oder auf den Privatklageweg Verurteilte nach Straftaten- und Altersgruppen 2011 Personen und mehr Alter von bis unter Jahren Übrige Straftaten Straftaten nach anderen Bundesund Landesgrenzen Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Straftaten im Straßenverkehr Diebstahl und Unterschlagung Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 16 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
19 Verurteilte nach Straftatengruppen 2011 Straftatengruppe Anzahl Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr Diebstahl und Unterschlagung Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Straftaten im Straßenverkehr Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen darunter Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Übrige Straftaten Insgesamt verweist. Durch die Methodik der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird diese Verschiebung zu den schwereren Straftaten noch verstärkt, da von mehreren Straftaten jeweils nur die schwerste ausgewertet wird erfolgten in mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Verurteilungen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten, davon 32 Prozent wegen Anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte, 19 Prozent wegen Diebstahl und Unterschlagung sowie 1 Prozent wegen Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Der Anteil der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten betrug 19 Prozent, wegen Straftaten gegen die Person 14 Prozent sowie wegen Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz) 11 Prozent. Sowohl in Deutschland als auch in nahm der Anteil der Straftatengruppe Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte seit 2000 kontinuierlich zu, insbesondere von Betrug und Untreue. Dagegen ist die Entwicklung des Anteils der Straßenverkehrsdelikte und der Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen (z. B. Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Abgabenordnung) im Vergleich zu 2000 rückläufig. Auffällig ist in der Rückgang des Anteils der Straftaten im Straßenverkehr um 12 Prozentpunkte. Anteile der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in um 3 Prozentpunkte geringer als bundesweit Unterschiede in der Straftatenstruktur von Deutschland und sind sehr oft von der polizeilichen Präsenz abhängig. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische Kontrolldelikte. Diese Straftaten werden erst durch Kontrollen von Polizei oder Sicherheitspersonal festgestellt. Das genaue Ausmaß der Rauschgiftkriminalität lässt sich nicht ermitteln. So kann es durch stärkere Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter Straftaten kommen bzw. infolge seltener Kontrollen zu einer geringeren. In betrug 2011 der Anteil der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 4,2 Prozent, 2000 waren es 1,6 Prozent. Dagegen wurde in Deutschland seit 2000 stets ein Wert über 6 Prozent erreicht (2011: 6,9 Prozent). Verurteilte nach Straftatengruppen (in Prozent) Straftatengruppe Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,4 13,4 15,2 14,2 Diebstahl und Unterschlagung 16,8 19,1 18,2 19,0 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 15,7 25,9 30,7 31,7 Straftaten im Straßenverkehr 31,5 25,2 20,9 19,5 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 20,4 12,2 10,0 11,1 Übrige Straftaten 4,1 4,2 5,0 4,6 Insgesamt Deutschland 1) Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,9 14,2 16,1 15,8 Diebstahl und Unterschlagung 20,5 18,5 17,8 17,9 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 19,5 24,9 27,1 27,2 Straftaten im Straßenverkehr 28,6 24,2 21,5 21,3 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 14,4 13,2 12,6 12,9 Übrige Straftaten 5,1 5,0 5,0 4,8 Insgesamt ) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 17
20 Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht Für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende sieht das vom Erziehungsgedanken beherrschte Jugendstrafrecht spezielle Sanktionen vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung. Der Indikator stellt die Anwendung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen dar und bildet die Einbeziehung von Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ab. Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes Die mildeste formelle Sanktion des Jugendstrafrechts sind die Erziehungsmaßregeln. Dazu gehören die Erteilung von Weisungen zur Lebensführung oder Anordnung von Erziehungshilfen. Die Zuchtmittel haben einen ahnenden Charakter und sollen bei dem Jugendlichen das Bewusstsein schärfen, dass er für die von ihm begangene Straftat einzustehen hat. Zu den Zuchtmitteln gehören die Verwarnung, die Erteilung von Geld- und Arbeitsauflagen und der Jugendarrest bis zu vier Wochen. Mehrere Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel können vom Jugendrichter nebeneinander angeordnet werden. Die Jugendstrafe ist die einzige echte Kriminalstrafe mit einer Dauer zwischen 6 Monaten und höchstens 10 Jahren. Sie wird nur verhängt, Verhängte Zuchtmittel nach ausgewählten Sanktionen in Prozent 8, ,0 15,3 12,2 Arbeitsleistung andere Arbeitsleistung Auflagen 20,1 55,7 16,9 59,8 andere Verwarnung Auflagen Verwarnung Jugendarrest Jugendarrest 18 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
21 wenn Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist. Gegen jeden vierten Verurteilten wurde Jugendstrafe verhängt 2011 wurden in Personen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Davon waren 54 Prozent Heranwachsende und 46 Prozent Jugendliche. Gegen 25 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten wurde eine Jugendstrafe verhängt, wovon knapp zwei Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die zahlenmäßig häufigste formelle Sanktion nach dem Jugendstrafrecht sind die Zuchtmittel. Als schwerste Sanktion wurde sie gegen 63 Prozent der Verurteilten verhängt. Erziehungsmaßregeln wurden in 11 Prozent der Verurteilten ausgesprochen, 2000 waren Sanktionen nach Jugendstrafrecht 2011 Merkmal Anzahl Jugendstrafe 880 davon ohne Strafaussetzung 315 mit Strafaussetzung 565 Zuchtmittel Erziehungsmaßnahme 386 Insgesamt davon Jugendliche Heranwachsende Sanktionen nach Jugendstrafrecht (in Prozent) Merkmal Jugendstrafe 26,7 26,1 26,0 25,4 darunter ohne Strafaussetzung 7,7 9,0 9,4 9,1 Zuchtmittel 69,8 68,2 64,8 63,5 Erziehungsmaßregeln 3,5 5,7 9,2 11,1 Insgesamt Deutschland 1) Jugendstrafe 18,9 15,6 15,9 15,8 darunter ohne Strafaussetzung 11,8 6,1 5,9 6,1 Zuchtmittel 74,5 77,4 75,0 74,1 Erziehungsmaßregeln 6,6 7,0 9,1 10,1 Insgesamt ) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. es nur 4 Prozent. Auffällig im Vergleich mit Deutschland seit dem Jahr 2000 ist der größere Anteil von verhängten Jugendstrafen in. Dagegen ist der Anteil der verhängten Zuchtmittel als schwerste Strafe wesentlich geringer wurde in Deutschland nur jeder sechste Verurteilte mit Jugendstrafe sanktioniert. Bei den Zuchtmitteln überwiegt die Arbeitsleistung Von allen verhängten Zuchtmitteln 2011 waren 60 Prozent Arbeitsleistungen und 11 Prozent Jugendarrest. Andere Auflagen (z. B. Geldleistungen an gemeinnützige Vereine) machten 17 Prozent und Verwarnungen 12 Prozent aus. Praxis der Einbeziehung Heranwachsender in Jugendstrafrecht sehr unterschiedlich In betrug 2011 der Anteil der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 47 Prozent, bis 2001 waren es nur unter 40 Prozent. Seitdem schwankt dieser Anteil zwischen 47 und 51 Prozent. Dagegen lag deutschlandweit die Anwendungsquote des Jugendstrafrechts für Heranwachsende in den letzten fünf Jahren immer über 60 Prozent betrug sie für Deutschland 67 Prozent. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 19
22 Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht Hauptstrafen des allgemeinen Strafrechts sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit oder ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Der Indikator beschreibt die Anwendungspraxis der unterschiedlichen formellen Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht. Die Aussetzungsquote beziffert den Anteil der zur Bewährung ausgesetzten an allen verhängten Freiheitsstrafen. Gegen jeden sechsten Verurteilten wurde Freiheitsstrafe verhängt 2011 wurden in Personen nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Davon erhielten Personen bzw. 16 Prozent eine Freiheitsstrafe. Bei wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das waren gut zwei Drittel der verhängten Freiheitsstrafen. Die Aussetzungsquote verringerte sich von 73,4 Prozent in 2000 kontinuierlich in den Folgejahren auf 67,7 Prozent in Die Entwicklung der Aussetzungsquote der Freiheitsstrafe in und Deutschland ist gegenläufig. Während sie im Vergleich zu 2000 in um 5,7 Prozentpunkte abnahm, stieg sie in Deutschland um 2,5 Prozentpunkte wurden mit 47,6 Prozent am häufigsten Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten verhängt. Weitere 27,3 Prozent erhielten eine Freiheitsstrafe mit einer Dauer von mehr als 6 Mo- Zu Geldstrafen Verurteilte 2011 nach Zahl und Höhe der Tagessätze Personen bis bis bis und mehr Zahl der Tagessätze Höhe der Tagessätze in bis bis 25 über Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
23 naten bis 1 Jahr, 18 Prozent mit einer Dauer von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre. In 6,9 Prozent der Fälle wurde eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren festgesetzt. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wurden 6 Personen verurteilt. Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht 2011 Merkmal Anzahl Freiheitsstrafe davon ohne Strafaussetzung mit Strafaussetzung Geldstrafe Insgesamt davon Erwachsene Heranwachsende Personen mit einer Geldstrafe sanktioniert Die Geldstrafe ist die häufigste verhängte Strafe. 84 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten 2011 erhielten als schwerste Sanktion eine Geldstrafe. Sie wird in der Regel in einem Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung verhängt. Die Geldstrafe tritt bei den einzelnen Straftatengruppen unterschiedlich häufig auf. Vor allem Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten, leichten und mittelschweren Delikten der klassischen Kriminalität und Umweltstraftaten werden mit einer Geldstrafe belegt. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens fünf bis höchstens 360 volle Tagessätze. Bei der Festsetzung der Höhe eines Tagessatzes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt wurde Personen als schwerste Sanktion eine Geldstrafe auferlegt. 6 Prozent aller verhängten Geldstrafen umfassten mehr als 90 Tagessätze. Die Verurteilungspraxis in wie auch in Deutschland zeigt seit 2000 ein leichtes Zurückdrängen der Freiheitsstrafe zugunsten der Geldstrafe. Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht und Aussetzungsquote (in Prozent) Merkmal Freiheitsstrafe 18,4 18,0 16,2 15,6 darunter ohne Strafaussetzung 4,9 5,5 5,0 5,0 Geldstrafe 81,6 82,0 83,8 84,4 Insgesamt Aussetzungsquote 73,4 69,6 69,2 67,7 Deutschland 1) Freiheitsstrafe 19,6 19,0 18,4 17,9 darunter ohne Strafaussetzung 6,3 5,6 5,3 5,3 Geldstrafe 80,3 81,0 81,6 82,1 Insgesamt Aussetzungsquote 67,6 70,4 71,0 70,1 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 21
24 Gefangenenrate Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen auf Einwohner. Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Finanzwirtschaft. Der Justizvollzug beansprucht einen erheblichen Ausgabenanteil am Landeshaushalt. Die Veränderung der Gefangenenrate über die Zeit gilt zudem als Indikator für die Entwicklung der schweren Kriminalität. Gut Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten Ende März 2012 befanden sich Gefangene und Sicherungsverwahrte in den zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten. Weitere 135 Häftlinge waren insbesondere wegen Hafturlaubs vorübergehend abwesend. Insgesamt Männer und 326 Frauen saßen in den Vollzugsanstalten ein. Der Frauenanteil betrug 9,2 Prozent, ohne die Frauen aus Thüringen und -Anhalt 5,4 Prozent. Während sich die Zahl der männlichen Gefangenen im Vergleich zu 2000 um 29 Prozent verringerte, stieg die Zahl der inhaftierten Frauen um 3 Prozent. (Ohne weibliche Gefangene aus Thüringen und Anhalt) In den Jahren 2000 und 2001 betrug die Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten ohne die vorübergehend Abwesenden über 4 700, das war damit der bisherige Höchststand nach der politischen Wende. Im anschließenden Zeitraum bis 2010 ist ein Rückgang um mehr als ein Viertel auf etwas Gefangenenrate am 31. März 2000 bis ) Für Deutschland sind keine Daten zum 31. März 2000 vorhanden. unterhalb von zu verzeichnen. In den letzten zwei Jahren stagniert die Zahl leicht über diesem Wert. Deutschland 1) 22 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
25 Bildquelle: Alexander Dreher/PIXELIO Gefangenenrate leicht ansteigend Für ergab sich 2012 am Erhebungsstichtag eine Gefangenenrate von 89 Gefangenen je Einwohner. In Deutschland lag die Gefangenenrate etwas niedriger bei 87. Bundesweit ist die Gefangenenrate seit 2003 rückläufig. Dieser Trend war auch in bis 2010 zu beobachten. Im Jahr 2000 kamen auf Einwohner 111 Gefangene, 2010 waren es 85. Seitdem ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Länderübergreifende Zusammenarbeit im Justizvollzug Für den zentralen Justizvollzug für Frauen von, Thüringen und bis Ende Anhalt war die Justizvollzugsanstalt Chemnitz in aufgrund einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung vom 20. November 2008 zuständig. Unter den Gefangenen der sächsischen Strafvollzugsstatistiken befanden sich Ende März 2012 insgesamt 142 Personen aus Thüringen und -Anhalt. Ebenso kooperieren die mitteldeutschen Länder bei der Sicherungsverwahrung der Männer. Die Sicherungsverwahrten von werden seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt Burg in -Anhalt untergebracht und werden in der Statistik in -Anhalt erhoben. Seit Anfang 2013 wird die Sicherungsverwahrung wieder in in der Justizvollzugsanstalt Bautzen vollzogen. Gefangenenrate sowie Gefangene und Sicherungsverwahrte Merkmal Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Gefangenenrate 110,6. 102,1 99,1 85,1 89,7 87,3 88,9 88,8 87,2 Gefangene und Sicherungsverwahrte insgesamt Gefangene und Sicherungsverwahrte (ohne vorübergehend Abwesende) Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 23
26 Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt. Die Kennzahl liefert wichtige Informationen zur Planung von Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten im Justizvollzug. Sächsische Justizvollzugsanstalten voll ausgelastet, aber nicht überbelegt In den sächsischen Justizvollzugsanstalten befanden sich Ende März 2012 insgesamt Gefangene, darunter waren 135 Personen vorübergehend abwesend. Die 10 Vollzugsanstalten verfügten zum Erhebungstag über Haftplätze, die somit zu 97 Prozent ausgelastet waren. Den geringsten Auslastungsgrad verzeichnet die Justizvollzugsanstalt Bautzen mit 82 Prozent, den höchsten die Justizvollzugsanstalt Zwickau mit 110 Prozent. Durch den Neubau einer großen Justizvollzugsanstalt in Dresden und der Jugendstrafanstalt in Regis-Breitingen sowie umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wie z. B. in Leipzig und Görlitz wurden ausreichend Haftplätze geschaffen. Durch den gleichzeitigen Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich die Auslastung in den letzten zehn Jahren etwas entspannt. Seit 31. März 2007 liegt der Auslastungsgrad unter 100 Prozent. Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten Merkmal Auslastungsgrad (in Prozent) 1) 129,0 104,5 92,4 97,3 97,0 Belegungsfähigkeit Belegung (Einsitzende) davon Strafgefangene/Sicherungsverwahrung Untersuchungshaft Sonstige Freiheitsentziehung Deutschland Auslastungsgrad (in Prozent) 1). 102,0 94,0 94,0 91,0 Belegungsfähigkeit Belegung (Einsitzende) davon Strafgefangene/Sicherungsverwahrung Untersuchungshaft Sonstige Freiheitsentziehung ) zum Stichtag 31. März des Jahres 24 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
27 Belegungsfähigkeit, Belegung und Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten am 31. März 2012 Gebietsstand: 1. Januar 2012 Torgau Leipzig (mit Krankenhaus) Zeithain Regis-Breitingen Bautzen Görlitz Waldheim Dresden Chemnitz Zwickau jeweils am 31. März 2012: Belegungsfähigkeit tatsächliche Belegung Auslastungsgrad in Prozent Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2012 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 25
28 Dauer der verhängten Freiheitsstrafen Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist ein Indikator für die Schwere der Straftat. Sie wird durch Art und Umstände der Straftat sowie das Vorleben des Täters bestimmt. Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist eine wichtige Planungsgröße für die Justizverwaltung. Zahl der verhängten Freiheitsstrafen seit 2006 rückläufig Ende März 2012 verbüßten in den sächsischen Justizvollzugsanstalten Gefangene eine Freiheitsstrafe (weiterhin waren 113 Personen vorübergehend abwesend). Seit der politischen Wende stieg diese Zahl bis 2006 auf den Höchststand von und entwickelte sich in den Folgejahren zurück. Strafgefangene nach der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe Personen Verhältnis von kürzeren zu längeren Haftstrafen liegt bei 2: Hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe bzw. der voraussichtlichen Strafdauer hat sich die Struktur im Justizvollzug seit nur unwesentlich verändert. Das Verhältnis von verhängten kürzeren Freiheitsstrafen mit 500 einer Dauer bis zu zwei Jahren zu den längeren ist weitgehend konstant bei 2:1 geblieben. Dieses Verhältnis ist nicht nur in zu Dauer der Freiheitsstrafe mehr als bis... bis 9 Monate 9 Monate - 2 Jahre 2 Jahre - 5 Jahre 5 Jahre - 15 Jahre lebenslang 26 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet
29 beobachten, sondern ist auch in Deutschland zu verzeichnen. In lag am Erhebungsstichtag 2012 der Anteil der verhängten Freiheitsstrafen bis 9 Monate bei 41 Prozent. Während in dieser Anteil seit 2000 um die 40 Prozent- Marke schwankte, betrug er deutschlandweit 35 bis 37 Prozent. Dagegen waren die Anteile der verhängten längeren Freiheitsstrafen in etwas niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Die 93 Gefangenen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe in machten Ende März 2012 einen Anteil von 3 Prozent an allen Strafgefangenen aus. Strafgefangene nach der Dauer der Freiheitsstrafe (in Prozent) Dauer der Freiheitsstrafe mehr als bis Bis 9 Monate 40,8 39,1 41,1 39,7 40,7 9 Monate - 2 Jahre 27,9 27,7 26,1 27,2 27,2 2 Jahre - 5 Jahre 20,4 21,8 23,5 24,1 22,9 5 Jahre - 15 Jahre 9,1 8,8 5,8 5,6 5,8 Lebenslang 1,8 2,6 3,4 3,4 3,5 Insgesamt darunter Ersatzfreiheitsstrafe 8,6 8,0 11,2 10,0 10,8 Deutschland Bis 9 Monate 36,0 35,0 37,0 37,2 36,7 11 Prozent der Strafgefangenen verbüßten Ende März 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe Während lange Haftstrafen die verfügbaren Plätze langfristig binden, belasten sehr kurze Haftstrafen den Justizvollzug. Sie erfordern einen überproportionalen hohen Verwaltungsaufwand. Bei den Ersatzfreiheitsstrafen handelt es sich oft um sehr kurze Strafen. Betroffen sind Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter nicht, so kann an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe treten. Er muss dann seine Geldstrafe absitzen oder entsprechend auch teilweise im Rahmen des Programms Schwitzen statt Sitzen eine gemeinnützige Arbeit leisten. Damit wird der Justizhaushalt erheblich entlastet. Am 31. März 2012 waren 9 Monate - 2 Jahre 26,0 26,4 25,8 26,3 26,9 2 Jahre - 5 Jahre 24,0 24,5 23,5 23,3 23,5 5 Jahre - 15 Jahre 11,0 10,7 9,8 9,4 9,1 Lebenslang 3,0 3,3 3,8 3,8 3,9 Insgesamt darunter Ersatzfreiheitsstrafe. 6,9 8,1 8,0 8,0 es in 287 Personen, die die Möglichkeit des Abarbeitens der Strafe zur Haftvermeidung oder -verkürzung nicht oder nur teilweise nutzten. In den letzten zehn Jahren belief sich die Zahl jährlich zwischen 230 bis 300 Personen. Das entsprach einem Anteil zwischen 8 und 11 Prozent an den Strafgefangenen mit Freiheitsstrafe. Bundesweit war der Anteil in diesem Zeitraum etwas niedriger. Er lag zwischen 7 und 8 Prozent. Einfluss auf den Anteil haben sowohl die unterschiedliche Praxis bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit in den Bundesländern als auch die konjunkturelle Lage. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Statistisch betrachtet 27
Rechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Rechtspflege Strafverfolgung I.2 Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht ( ) Stand: 20.02.2015 Erscheinungsfolge:
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