Dienstleistungen des Landesverbandes Vorarlberg an die Mitgliedsvereine nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013
|
|
- Christoph Flater
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ASKÖ LV Vorarlberg Bodangasse Bregenz Dienstleistungen des Landesverbandes Vorarlberg an die Mitgliedsvereine nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 Information/Beratung/Hilfestellung bei: Vereinsgründung Sportanlagenbau und -erhaltung Veranstaltungen Versicherungsfragen, ASKÖ-Vereins-Haftpflichtversicherung ASKÖ-Unfallversicherung Rechts- und Steuerfragen Abrechnung und Verwaltung von Fördermitteln Hilfestellung für Vereine bei administrativen Aufgaben Aus- und Fortbildungen: Managementschulungen, Finanzwesen, Rhetorik, Vereinsführung, Fördereinreichungen, Förderabrechnungen, sportfachliche Ausbildungen, div. Ausbildungen im Bereich Fitness- und Gesundheitsförderung Sportveranstaltungen: Meisterschaften international (CSIT), sowie auf Bundes- und Landesebene Veranstaltungen im Bereich Fitness- und Gesundheitsförderung (Langsam-Lauf-Treff, Fit und locker mit Hopsi Hopper, Generationen-Fit, siehe Homepage Trainingskurse in den von der ASKÖ betreuten Sportarten Vertretungen : Interessensvertretung bei Gemeinden, Stadt, Land und Bund in den Gremien der Landes-Sportorganisationen in den Gremien der BSO, ÖOC, FitsportAustria, Bundes-Sport-Förderungs-Fonds CSIT Weitere Dienstleistungen
2 Beantragung und Durchführung von Auszeichnungen und Ehrungen Bereitstellung von Sportanlagen für Wettkampf und Training Subventionen, Förderung für Vereine auf Bundesebene (Bundes-Vereinszuschuss), Landes- und Gemeindeebene Seminar- und Sitzungsräume Bibliothek, Videoverleih Begünstigter Bezug von Sport- und Werbeartikeln Information, PR durch Internet, soziale Medien, Presseaussendungen, etc. Gestaltung und Herausgabe von Drucksorten, Zeitungen, Plakaten, Informationsblättern Zeitschrift move PR-Aktivitäten Repräsentation bei Veranstaltungen
3 Förderungsrichtlinien ASKÖ Landesverband Vorarlberg AUSSCHREIBUNG JÄHRLICHES BUNDES-VEREINSZUSCHUSSPROGRAMM DER ASKÖ FÜR DAS JAHR 2014 und folgenden Jahre (bis Änderung der gesetztlichen Grundlagen) gemäß 12 Abs. 7 BSFG ASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2014 für Zwecke der Förderung eines Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen: 1. Einsatz ausgebildeter Trainer (Übungsleiter, Instruktoren) und Funktionäre, 2. Durchführung von Trainingsmaßnahmen, 3. Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen, 4. Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit 5. Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden. Bei Teilnehmerlisten ist neben dem Namen auch der jeweilige ASKÖ-Verein anzuführen. Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten. Richtlinien für die Vereinsförderung Stand Grundvoraussetzungen für die Auszahlung der Sportförderung: Hinweis - Voraussetzungen für die Auszahlung aller Förderungen
4 1. Einhaltung der in den Richtlinien genannten Termine 2. Beantragung der Förderung mit dem Antrag auf Förderungen für die Vereine 3. Eingabe der Mitgliedsdaten in die Datenbank 4. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages 5. Meldungen der entsprechenden Daten je Förderungsart siehe Tabelle zu den Terminen 6. Übermittlung von - Kontoauszügen (Kopien) - Durchführungsbestätigungen (Internetbanking) - Ausführungsbestätigung (Überweisungsträger bestätigt) - Originalrechnungen Zusammenfassung der Beantragungstermine für die Förderarten Art der Förderung Was ist einzureichen? * Bis wann ist einzureichen? Grundförderung Mitgliederstatistik und Vereinsdatenblatt - Eingabe dieser Daten in einer Datenbank des vorigen Jahres Beantragung für 2014 Eingabe bis Sportstättenbau und Sanierung vorläufiger Antrag Förderung Sportstättenbau Sonderförderungen für außergewöhnliche Leistungen Sonderförderungen 1 geplante Durchführung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften 2 geplante Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Erhebungsblatt Sportlerehrung Bilder der Sportler Antrag Sonderförderungen Bericht Bild Finanzierungsplan Abfrage ASKÖ Meisterschaften Abfrage ASKÖ Meisterschaften des vorigen Jahres Beantragung für 2014 Antrag bis einreichen des vorigen Jahres des laufenden Jahres des vorigen Jahres des vorigen Jahres Einzahlung Mitgliedsbeitrag und Beitrag Move Vereine erhalten Betrag und Kontonummer des Landesverbandes per . Einzahlung bis des Jahres *Diese Formulare können auf der Homepage des Landesverbandes unter Service downloadet werden. Zu 1 und 2 die vorläufige Einreichung dient der Budgetierung durch den Landesverband. Oft handelt es sich um wiederkehrende Veranstaltungen. Eine Nachmeldung ist möglich. Auf die vorstehend genannten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die angeführten Beträge haben nur insofern Gültigkeit, als die dafür notwendigen finanziellen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Zu 3 Vereine können die Anträge auch später stellen. Dieser Termin dient zur Bedarfsermittlung für den Landesverband. Grundförderung Die Grundförderung gilt mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages,
5 mit der Einsendung des Förderungsantrag für die Mitgliedsvereine des LV Vorarlberg der Mitgliederstatistik des Vereinsblatts bzw. der Eingabe dieser Daten in eine entsprechende Datenbank des Landesverbandes als beantragt. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages hat bis des laufenden Jahres zu erfolgen. SOCKELBETRÄGE: bis 30 Mitglieder 210, 31 bis 100 Mitglieder 350, 101 bis 500 Mitglieder 470, 501 bis 1000 Mitglieder 860, über 1000 Mitglieder 970, JUGENDFÖRDERUNGSBEITRÄGE: Der Förderungsbeitrag für Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beträgt 3,50; max. Förderungssumme je Verein 310,. SEKTIONSZUSCHLÄGE: Vereine mit Sektionen (eigene Sportart) erhalten ab der 2. Sektion einen Zuschlag in Höhe von 110,--. Die geförderten Sektionen müssen im Durchschnitt mindestens 50 Mitglieder umfassen. Beispiele: Bei einer Gesamtmitgliederzahl von 55 Personen können max. 2 Sektionen anerkannt werden, wobei für 1 Sektion der Zuschlag gewährt wird.
6 Oder: Bei einer Gesamtmitgliederzahl von 122 Personen können max. 3 Sektionen anerkannt werden, wobei für 2 Sektionen der Zuschlag gewährt wird. MANNSCHAFTSSPORT BEI GEREGELTEM MEISTERSCHAFTSBETRIEB: Vereine, die im Mannschaftssport einen geregelten Meisterschaftsbetrieb (nicht Turniere) absolvieren, erhalten gegen Vorlage der Spielpläne einen Zuschlag: 1. von 70,, wenn die Meisterschaften ausschließlich in Vorarlberg abgewickelt werden (regionale Meisterschaften) 2. von 105,, wenn die Meisterschaften von Vereinen aus Vorarlberg, Tirol und/oder Salzburg bzw. dem angrenzenden Ausland bestritten werden (überregionale Meisterschaften) 3. von 140,, wenn die Meisterschaften auch von Vereinen aus den restlichen Bundesländern bestritten werden (bundesweite Meisterschaften) FÖRDERUNG FÜR SPORTSTÄTTENBAU UND SANIERUNG: Beantragung bis des vorigen Jahres mit dem entsprechenden Formblatt Zweck:
7 Neu-, Zu- und Umbauten von Sportanlagen (Kabinen, Tennisplätze, Fußballplätze, Flutlichtanlagen, Asphaltbahnen etc.) Generalsanierung von bestehenden Sportstätten und Anlagen (kleinere Erhaltungsmaßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen) Höhe der Förderung: Höchstens 20 Prozent der nachgewiesenen Investition, sofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel dafür ausreichen. Erforderliche Unterlagen: ASKÖ-Förderungsantragsformular Kostenvoranschläge Bauplan und Baubeschreibung Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 30 Jahre) oder Grundbuchauszug SONDERFÖRDERUNGEN FÜR AUßERGEWÖHNLICHE LEISTUNGEN: Beantragung bis des vorigen Jahres mit dem Erhebungsblatt Sportlerehrung ASKÖ Bundesmeister werden in Höhe von 35,00 gefördert. Staatsmeister oder österr. Meister werden in Höhe von 70,00 gefördert. Die Erreichung des 1. bis 6. Ranges bei Europameisterschaften wird in Höhe von 105,00 gefördert.
8 Die Erreichung des 1. bis 12. Ranges bei Weltmeisterschaften oder Teilnahme an Olympische Spielen wird in Höhe von 140,00 gefördert. Für alle o. g. Förderungen gilt noch Folgendes: Der Teamtitel gilt, unabhängig von der Anzahl der Teammitglieder, als ein Titel. Besteht ein Team aus Mitgliedern von verschiedenen Vereinen, erfolgt die Förderung anteilsmäßig. Werden bei einer Veranstaltung in mehreren Kategorien/Leistungsklassen Titel errungen, werden diese einzeln gefördert. Diese Regelung gilt nicht für Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder die Teilnahme an Olympischen Spielen. Hier gilt: Jeder Sportler kann nur für eine Platzierung Einzel und für eine Platzierung Mannschaft gefördert werden. Alle anderen Platzierungen werden nicht berücksichtigt. Finden in einem Jahr Welt- bzw. Europameisterschaften oder Olympische Spiele gleichzeitig statt, werden pro Veranstaltung und Sportler eine Einzel- und eine Mannschaftsplatzierung gefördert. Als Welt- und Europameisterschaften gelten alle Veranstaltungen mit den Bezeichnungen Weltmeisterschaften, Europameisterschaften im Titel (z. B. Junior-WM, CSIT- Weltmeisterschaften). Weltcups oder ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nicht gefördert werden, Platzierungen von nicht genannten Veranstaltungen werden nicht gefördert (z. B. Landesmeistertitel in Vorarlberg). HÖCHSTSUMME FÜR FÖRDERUNGEN: Die Höchstsumme für die Vereinssportförderung (Grundförderung ohne Sonderförderung für außergewöhnliche Leistungen, Sonderförderung, und Sportstättenbau) beträgt je Förderungsjahr max ,. MITGLIEDSBEITRAG:
9 Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,50 pro Vereinsmitglied. Weiter ist ein jährlicher Abo- Beitrag von 12,-- für die Verbandszeitung zu entrichten. Sonderförderung (Unterstützung von Sportveranstaltungen) Diese Förderungsart unterstützt Sportveranstaltungen, welche die Außenwirkung des Landesverbandes und des Vereines erhöhen. Häufigkeit: Es ist je Verein nur eine jährliche Förderung möglich. Beantragung: beim Landessekretariat Wann: Präsidiumssitzung vor der Veranstaltung Die Präsidiumssitzungen finden alle drei Monate statt. (März, Juni, September, Dezember) Beispiel: Veranstaltung findet am 1.5. statt. Antrag muss zur Präsidiumssitzung im März beim Landessekretariat eingelangt sein. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich. Der Fördertopf ist auf 4000 Euro für jedes Jahr begrenzt. Es besteht nur ein Förderungsanspruch, solange Fördermittel vorhanden sind. Vorgehen: 1. Einreichung vor der Veranstaltung 1. Bei der Einreichung ist ein Finanzierungsplan der Veranstaltung, die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Ausschreibung beizulegen. 2. Während der Veranstaltung sind zwei Transparente oder zwei Beachflags des LV gut sichtbar anzubringen bzw. aufzustellen. 3. Voraussetzung für die Bild und Bericht an das Landessekretariat Teilnehmerlisten zur Belegung der Teilnehmerzahlen Rechnungen, die den Anforderungen des Bundessportförderungsgesetzes entsprechen Die Förderung muss einen sportlichen Bezug haben. Die Veranstaltung muss sich auf eine Sportart beziehen, deren Fachverband ordentliches Mitglied der BSO ist. Förderung der Durchführung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Die Beantragung der Förderung hat bis des vorigen Jahres zu erfolgen. Die Ausrichtung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften in Vorarlberg wird folgendermaßen bezuschusst.
10 ASKÖ Landesmeisterschaften 300 Euro ASKÖ Bundesmeisterschaften 600 Euro Förderung der Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Die Beantragung der Förderung hat bis des vorigen Jahres zu erfolgen. Der Landesverband fördert die Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften mit folgenden Beträgen. 1. Fahrtkosten ÖBB 2.Klasse (größtmögliche Ermäßigung Gruppentarif, SchulCard usw.) 2. Max. zwei Tage Verpflegungspauschale (insgesamt 52,80 Euro je Teilnehmer) Nicht gefördert werden z.b. Zimmerkosten Nenngeld Präsente Die genannten Beträge gelten für eine ASKÖ Veranstaltung. Nimmt der Sportler in einem Jahr an mehreren Veranstaltungen dieser Kategorie teil, werden alle Veranstaltungen entsprechend der Richtlinie gefördert. Die Abrechnung erfolgt nur über einen Verein nicht über Einzelpersonen oder Landesreferenten. Alle Rechnungen müssen auf einen Verein lauten. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Vereinskonto.
11 FÖRDERUNG NEUAUFGENOMMENER VEREINE: Neu aufgenommene Vereine erhalten im Beitrittsjahr einen Pauschalbetrag von 360,, gegen Vorlage totofähiger Rechnungen und bei Abgabe der vom Landesverband angeforderten Daten sowie der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages. Ab dem zweiten Jahr der gelten die üblichen Richtlinien für die Vereinsförderung. BESONDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VEREINSSPORTFÖRDERUNG: Vereine, die vom ASKÖ- Landesverband angeforderte Unterlagen nicht bis zum vorgeschriebenen Termin vorlegen, erhalten in diesem Jahr keinerlei Art von Förderung. Stichproben über die Richtigkeit der Vereinsangaben können vom Landesverband durchgeführt werden. Auf die vorstehend genannten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die angeführten Beträge haben nur insofern Gültigkeit, als die dafür notwendigen finanziellen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Über Vorschlag des Präsidiums können die vorstehenden Beträge jederzeit vom Landesvorstand geändert werden. Alle Förderungen bedürfen einer Bewilligung des Präsidiums. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Vereinskonto nach ordnungsgemäßer Abrechnung unter Vorlage totofähiger Originalrechnung in Höhe der. Diese Richtlinie ist ab dem gültig und bezieht sich auf das Bundessport - Förderungsgesetz (aktueller Stand 2013). Bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen werden die Richtlinien angepasst. Abrechnungsgrundlage ist die Richtlinie des Bundes-Sportförderungsfonds und das Bundes- Sportförderungsgesetz. Die aktuellen Versionen befinden sich auf der Seite des Bundes-Sportförderungsfonds und auf der Homepage des LV unter Service. Jeder Verein ist verpflichtet, seine Unterlagen entsprechend dieser Richtlinie und der allgemeinen Buchhaltungsrichtlinie aufzubereiten. Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nur gegen Vorlage von Rechnungen, die dem Gesetz und der Richtlinie in allen Punkten entsprechen.
Richtlinien für die Vereinsförderung Stand 1.1.2014
ASKÖ LV Vorarlberg Bodangasse 4 6900 Bregenz Richtlinien für die Vereinsförderung Stand 1.1.2014 Grundvoraussetzungen für die Auszahlung der Sportförderung: Hinweis - Voraussetzungen für die Auszahlung
MehrAussendung mit durch den Landesverband bis einer der Vereine. einer und einer Ehrenamtliche - gute Seele
Newsletter 2/2014 Terminübersicht August bis Dezember 2014 Landestag Einladung der Delegierten Vereinsanmeldung 2.Spiel- und Bewegungsfest 2.Spiel- und Bewegungsfest Aussendung mit E-Mail durch den Landesverband
MehrRICHTLINIEN VEREINSFÖRDERUNG
RICHTLINIEN VEREINSFÖRDERUNG (Bundes-Vereinszuschuss, Landesförderung Vorarlberg, interne Richtlinie ASKÖ Vorarlberg) ASKÖ VORARLBERG Stand: 01.06.2016 1 /26 Inhaltsverzeichnis 1 ASKÖ Vorarlberg Servicestelle
MehrSportförderung der Stadt Feldkirch - Erläuterungen
Sportförderung der Stadt Feldkirch - Erläuterungen 1. Grundsubvention Jeder Sportverein mit mindestens 20 aktiven Mitgliedern erhält pro Jahr 150,-- (ohne Nachwuchsarbeit) bzw. 300,-- Grundsubvention.
MehrRichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis
Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis I. Allgemeine Fördergrundsätze Zuwendungszweck Neben der gebührenfreien Bereitstellung der kreiseigenen Sportanlagen sowie
MehrB. Grundförderung sowie Maßnahmen- und Projektförderung. 1. Festlegung des Kreises der Antragsberechtigten auf Förderung
Bekanntgabe der Möglichkeit zur Antragstellung auf Grundförderung und Förderungsprogramm 2017 für die Maßnahmen- und Projektförderung gemäß Bundes- Sportförderungsgesetz 2013 Bereich: Breitensport A. Grundlagen
MehrSportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau
Sportförderrichtlinie des Landkreises Zwickau 1. Zweck der Förderung Die Förderung des Sportes ist ein gesamtgesellschaftliches und damit auch ein Kernanliegen des Landkreises Zwickau. Sie begreift sich
MehrJugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v.
Jugendförderung des StadtSportVerbandes Witten e.v. Die Mitgliederversammlung des StadtSportVerbandes hat am 19.11.2001 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. Diese Mehreinnahmen sind zweckgebunden
MehrSportförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Lustenau
Sportförderungsrichtlinien der Marktgemeinde Lustenau 1. Allgemeines Die Marktgemeinde Lustenau als Trägerin von Privatrechten fördert den im Interesse der Gemeinschaft gelegenen Sport nach Maßgabe dieser
MehrRichtlinien für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt
Richtlinien für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt I. Sportpolitische Grundsätze und Ziele der Sportförderung des Kreises Steinfurt Die Sportpolitischen Grundsätze und Ziele der Sportförderung
MehrBGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN
Stempel- und gebührenfrei gemäß den landesrechtlichen Vorschriften BGLD. DORFERNEUERUNG ANSUCHEN (Stand 09.12.2014) für die Gewährung eines Förderungsbeitrages gemäß den Richtlinien betreffend die weitere
MehrRichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung
Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung Geschäftsstelle des KSB Potsdam-Mittelmark e.v.,,, Tel.: 0 33 82/70 10 46 1 1. Ziel der Förderung 1.1. Der ist bereit, alle in ihm ansässigen
MehrSPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02
1 SPEZIELLE RICHTLINIE DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DIE FÖRDERUNG SPORTVERANSTALTUNG I. GELTUNGSBEREICH 02 II. ZIEL DER FÖRDERUNG 02 III. WIRKUNG DER FÖRDERUNG 02 IV. FÖRDERNEHMER 02 V. FÖRDERGEGENSTAND
MehrRichtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis
Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 105-07/2008 KT vom 07.07.2008 1 Zuwendungszweck 1. Der Burgenlandkreis stellt im Rahmen
MehrRichtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen
MehrSPORTBEZOGENE VEREINSFÖRDERUNG
Bildungszentrum / Vereinsservice Landesverband Landesverband Oberösterreich OÖ SPORTBEZOGENE VEREINSFÖRDERUNG Mit 1. Juli 2013 werden die neuen Fördermöglichkeiten (sportbezogen) gültig! Die "Fonds" der
MehrInhaltsverzeichnis zu Zuschüsse
Inhaltsverzeichnis zu Zuschüsse Welche Zuschüsse können Vereine über den Sportbund Rheinland erhalten?... 2 Welche Bedingungen müssen Vereine erfüllen, um Zuschüsse vom Sportbund Rheinland zu erhalten?...
MehrBetreff: Richtlinien Fahrtkostenzuschuss und Trainerförderung 2015 Beilagen: Richtlinien Fahrtkostenzuschuss Nachwuchsmeisterschaften 2015
An alle Fachverbände bzw. Fachvertretungen Per E-Mail Landessportorganisation Salzburg 5071 Wals, EM Stadion Oberst Lepperdinger Straße 21 Telefon (0662) 8042-2518 Fax (0662) 8042-2554 karl.weilguny@salzburg.gv.at
MehrRichtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen
Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände im Bereich der Stadt Göttingen gültig ab 01.01.2015 I. Allgemeines 1. Mit den gemäß dieser Richtlinie an die Jugendverbände zu gewährenden Zuschüsse soll
MehrRichtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen
Richtlinien für die Vergabe von Beiträgen im Bereich Sport der Gemeinde Riehen 1. Allgemeines 1.1 Grundlagen 1.1.1 Reglement für die Fachkommission zur Förderung von Aktivitäten im Bereich Sport der Gemeinde
MehrA N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses zur Sportförderung im Landkreis Altenburger Land. Name des Vereins:... Ansprechpartner:...
Antragsteller Name des Vereins:... Ansprechpartner:... Anschrift/Telefon:... Kreditinstitut:.... Kontonummer:... Bankleitzahl:... Land, Punkt 2 - Jugend-, Behinderten- und Übungsleiterförderung - Gesamtzahl
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrR I C H T L I N I E N. zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom in der Fassung der 5. Änderung vom
Ortsrecht Heidenrod 29 1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom 28.06.1991 in der Fassung der 5. Änderung vom 07.02.2005 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Gemeinde
MehrGeltungsbereich. Die Stadt Mölln gewährt Möllner Sportvereinen Zuschüsse im Rahmen bereitgestellter Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinien.
Richtlinien über die Förderung von Sportvereinen zur Ausführung der Bewilligungsrichtlinien der Stadt Mölln für die Gewährung von Zuwendungen ( Sportförderungsrichtlinien ) Auf Empfehlung des Ausschusses
MehrFörderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Ferienspaßprogrammen (Punkt 2 der Förderungsrichtlinie) Ferienspaßprogramme sind Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche,
MehrSportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln
Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln I. Allgemeine Grundsätze und Zielstellung 1. Die Stadt Döbeln fördert mit dieser Richtlinie den Erhalt und die Entwicklung des Vereinssportes in der Großen
MehrRichtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste
Richtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste Die Gemeindevertretung Nieste hat in ihrer Sitzung am 11. September 2006 die nachstehenden Richtlinien beschlossen: Allgemeine
MehrQUALITÄTSSICHERUNGSORDNUNG TrainerInnen Lizenz. des österreichischen Eiskunstlaufverbandes
QUALITÄTSSICHERUNGSORDNUNG TrainerInnen Lizenz des österreichischen Eiskunstlaufverbandes 1. Abschnitt 1 Allgemeines Zielbestimmung, Geltungsbereich, Sicherstellung der Objektivität und Unbefangenheit
MehrSPORTMEDIZIN IM BURGENLAND ab
SPORTMEDIZIN IM BURGENLAND ab 1.1.2009 Ziele und Präambel: Die Entwicklung sportlicher Höchstleistungen mit internationalem Niveau stellt einen langfristigen Prozess dar, der durch Planungs- und Kontrollmaßnahmen
MehrAnsuchen um eine ordentliche Subvention für Sportvereine
Ansuchen um eine ordentliche Subvention für Sportvereine Für das Jahr: Verein oder Organisation: Vereinsadresse: Hauptverantwortlicher/ Obmann/Obfrau: Adresse: Telefonnummer/ Handynummer: Email: Homepage:
MehrUNTERRICHT UND BILDUNG
UNTERRICHT UND BILDUNG JAHR ANTRAGSTELLER Adresse ANSUCHEN JAHRESSUBVENTION SONDERSUBVENTION Stadtmagistrat Schulverwaltung SachbearbeiterIn Valerie Riccabona, BSc Telefon +43 512 5360 4209 Fax +43 512
MehrE H R E N Z E I C H E N O R D N U N G
Seite 1/9 Aus der Ehrenzeichenordnung der ÖWR kann kein Anspruch seiner Mitglieder sonstiger Personenkreise auf den Erhalt einer Ehrung abgeleitet werden. I ÖWR-LEISTUNGSABZEICHEN Stufen: Leistungsabzeichen
MehrFörderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Veranstaltungen der gesellschaftilchen und politischen Bildung (Punkt 4 der Förderungsrichtlinie) Veranstaltungen der gesellschaftlichen
MehrRichtlinien für Ehrungen durch den Bayerischen Seglerverband e.v.
Richtlinien für Ehrungen durch den Bayerischen Seglerverband e.v. 1 - Allgemeines 1. Der Bayerische Seglerverband e.v. (BSV) kann Verdienste um den bayerischen Segelsport und sportliche Leistungen durch
MehrRichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Bereich der Stadt Celle Aufgrund des 40 Abs. 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 11 bis 14
MehrR i c h t l i n i e n. über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg
R i c h t l i n i e n über die Förderung von Seniorenarbeit durch die Gemeinde Wachtberg 1 Grundsatz Die Gemeinde Wachtberg fördert die Gemeinschaft alter Mitbürgerinnen und Mitbürger als auch den einzelnen
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
506 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an öffentliche und private Träger vom 24. Juni 2002 Der Landkreis Südwestpfalz gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
MehrGrundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1
Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom 16.09.91 Nr. IV 4/5524-1/10/91 1 Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere
MehrRichtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren
Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung städtischer Sportstätten 2.1 Sportplätze 2.2 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
MehrSportförderrichtlinien 52.10
Richtlinien zur Förderung des Sports in der Gemeinde Ostbevern 1. Präambel 1.1 Die Gemeinde Ostbevern erkennt in der Förderung des Sports einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
MehrÜbungsleiterordnung. des. MTV Riede e.v. von 1910
des MTV Riede e.v. von 1910 Version Datum Status A01 01.01.2013 Einführung gem. Vorstandsbeschluss B_2012_08 vom 29.11.2012 2/16 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten...
MehrRichtlinien für die Sportlerehrung der Stadt Schorndorf
Präambel Die Entwicklung der heutigen Gesellschaft wird im Wesentlichen auch vom Sport mitgeprägt und mitbestimmt. Sport ist eine sinnvolle und wertvolle Freizeitgestaltung, ohne die unsere hochentwickelte
MehrR I C H T L I N I E N. der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege
R I C H T L I N I E N der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege Richtlinien vom 17.03.1978, zuletzt geändert am 16.02.2000. In Kraft getreten am 01.03.2000. A. Kriterien für
MehrFörderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Trier-Saarburg Förderung von Freizeiten (Punkt 1 der Förderungsrichtlinie) Freizeiten sind mehrtägige Aufenthalte von Kinder- und Jugendgruppen in Zeltlagern,
MehrKriterien für die Gewährung einer Förderung. Die Kriterien werden in 5 Bereiche eingeteilt:
Leistungsorientiertes Fördermodell des Kärntner Blasmusikverbandes zur Vergabe von Fördermittel des Landes Kärnten (Abt.6 Bildung, Generationen und Kultur, UA. Volkskultur und Brauchtumswesen) Einleitung
Mehr* Geschlecht * Männlich Weiblich
An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Sport Jahngasse 1 8010 Graz Für Rückfragen: Tel.: +43 (0) 316/877-4335 Fax: +43 (0) 316/877-3456 E-Mail: sport@stmk.gv.at
MehrRichtlinien. der Gemeinde Großenkneten für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit
Richtlinien der Gemeinde Großenkneten für die Förderung des Sports und der Jugendarbeit gültig ab 01.01.2009 2 Inhaltsverzeichnis I Förderung des Sports A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrRichtlinien. für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation. 1. Jänner 2017
Entwurf vom 21.11.2016 Anlage 1 Richtlinien Richtlinien für die Gewährung von beruflichen und sozialen Maßnahmen der Rehabilitation für die Förderung des Behindertensports Behindertensportrichtlinien Rehab-Richtlinien
MehrFinanzordnung MANNSCHAFTSPORTRAITS,TRAININGSZEITEN, CHRONIK AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE.
Finanzordnung AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE Erster Titel. Allgemeines 1 Wesen der Finanzordnung 2 Gültigkeit 3 Verwendung der Mittel 4 Verwaltung der Mittel Zweiter Titel. Einnahme 5 Mitgliedsbeiträge
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für
MehrRichtlinien. über die gemeindlichen Ehrungen
Richtlinien über die gemeindlichen Ehrungen Ausgabe Mai 2016 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz), vom 4.
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die
MehrRichtlinien für die Sportförderung in Bremen
Richtlinien für die Sportförderung in Bremen Vom 4. November 2015 Richtlinien für die Sportförderung in Bremen Vom 4. November 2015 Nach 2 des Gesetzes zur Förderung des Sports im Lande Bremen (Sportförderungsgesetz)
MehrFörderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms. Allgemeine Bestimmungen
Förderrichtlinien zur Außerschulischen Jugendbildung/ Jugendarbeit der Stadt Worms Allgemeine Bestimmungen Die Stadt Worms gewährt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der verfügbaren Haushaltsmittel
MehrEHRENORDNUNG DER SPORTUNION ÖSTERREICH
EHRENORDNUNG DER SPORTUNION ÖSTERREICH Beschluss des Präsidiums der SPORTUNION Österreich vom 28. November 2009 Gemäß Art. 14 der Satzungen der SPORTUNION Österreich liegt die Zuständigkeit für die die
MehrZuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden
Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit von Vereinen und Verbänden Die Jugendpflege der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein gewährt freien Trägern der Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
MehrA. Bundes-Sportförderungsgesetz ( BSFG )
Sport im öffentlichen Recht 5 Die Voraussetzungen und Bedingungen der Sportförderung hat der Bund im Bundes-Sportförderungsgesetz 8 geregelt, in den Ländern finden sich entsprechende Regelungen in den
MehrNeufassung der Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Gemeinde Hünfelden
Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Gemeinde Hünfelden Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 09.07.2015 folgende Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
MehrFörderrichtlinien Sport
Förderrichtlinien Sport Veranstaltungsförderung Impressum: Verleger: Land Salzburg, vertreten durch das Landessportbüro Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Walter Pfaller Klaus Fuchs Gestaltung: Grafik
MehrAntrag auf Sportfördermittel 2014
Arbeitsgemeinschaft der Turn- und Sportvereine im Bodenseekreis An Sportkreis Bodensee Geschäftsstelle Hauptstr. 2 88048 Friedrichshafen Tel. 0 75 41 / 58 70 32 Fax. 0 75 41 / 950 5261 e-mail: geschaeftsstelle@sportkreis-bodensee.de
MehrVergaberichtlinien für die Beantragung von Investitionszuschüssen Stand:
Vergaberichtlinien für die Beantragung von Investitionszuschüssen Stand: 06.12.2012 A Fördermöglichkeiten Die von der Erzbischöflichen Finanzkammer den DJK-Vereinen über den DJK-DV zur Verfügung gestellten
MehrGültige Förder- und Abrechnungsrichtlinien lt. dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013
Gültige Förder- und Abrechnungsrichtlinien lt. dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 GRUNDSÄTZLICHES Bundessportförderungen werden vom ASVÖ-NÖ nur an Mitgliedsvereine und ausschließlich an Sportvereine
Mehrdes Allgemeinen Sportverbandes Österreichs (ASVÖ) für die Weitergabe des Bundes-Vereinszuschusses
RICHTLINIEN des Allgemeinen Sportverbandes Österreichs (ASVÖ) für die Weitergabe des Bundes-Vereinszuschusses Das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 sieht als speziellen Förderungsbereich der Sport- Dachverbände
MehrJudo-Verband Sachsen-Anhalt e.v. Alt Fermersleben 01, Magdeburg. Ehrenordnung. Beschluss der Mitgliederversammlung vom
Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.v. Alt Fermersleben 01, 39122 Magdeburg Ehrenordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.12.2012 1 Ehrenordnung Judo-Verband Sachsen-Anhalt e.v. 1 Allgemeines 1. Der
MehrTurnverein 1888 Büttelborn e.v. Ehrungsordnung
Ehrungsordnung Regeln zur Würdigung 17. Februar 2016 Turnverein 1888 Büttelborn e.v. Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 4 64572 Büttelborn www.tvbuettelborn.de Verfasst Abgestimmt Abgestimmt Beschlossen Wer
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE VON SPORTFÖRDERUNGEN IN DER STADTGEMEINDE MITTERSILL
Mittersill, am 27.10.2009 RICHTLINIEN FÜR DIE VERGABE VON SPORTFÖRDERUNGEN IN DER STADTGEMEINDE MITTERSILL Über Vorschlag des Sportausschusses der Stadtgemeinde Mittersill hat die Gemeindevertretung in
MehrRichtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen an Vereine. in der. Stadt Osterhofen
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine in der Stadt Osterhofen Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Begriff, Bestimmung 3 Zuschüsse für den Bau von Sportstätten 4 Zuschüsse für Anschaffungen
MehrHTV Gebührenordnung Stand 02/16. Regelwerk des HESSISCHEN TRIATHLON VERBANDES E.V. GEBÜHRENORDNUNG
Regelwerk des HESSISCHEN TRIATHLON VERBANDES E.V. GEBÜHRENORDNUNG Die Gebührenordnung des Hessischen Triathlon Verbandes Ausgabe 2016 beschlossen vom Verbandstag des HTV in Frankfurt am Main am Samstag,
MehrI. ALLGEMEINES. 1 Ziel und Zweck der Förderung
Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Vereinigungen, außerschulischen Maßnahmen und Städtepartnerschaften in der Stadt Waghäusel (Vereinsförderrichtlinien) 021-55 Der Gemeinderat der Stadt Waghäusel
MehrVereinsförderung der Gemeinde Bischofsheim. Förderungsantrag 2016
Vereinsförderung der Gemeinde Bischofsheim 1 Förderungsantrag 2016 Name des Vereins, Verbandes, Organisation (Anschrift der/des Vorsitzenden) Name: Straße: Wohnort: E-Mail-Adresse: Internet: Telefon: Fax:
MehrR I C H T L I N I E N über die Förderung der Vereine, Verbände und Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Bad Endbach
R I C H T L I N I E N über die Förderung der Vereine, Verbände und Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Bad Endbach I. Gemeinsame Vorschriften a) Die Gemeinde Bad Endbach kann alle in Bad Endbach ansässigen
MehrGemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über
MehrRichtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom
Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom 18.12.2003 (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom 07.03.2017) 1. Förderungsgrundsätze Inhaltsverzeichnis 2. Art und Umfang
MehrFörderung öffentlicher Bibliotheken. Land Oberösterreich
BIBLIOTHEKSRICHTLINIEN für die Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land Oberösterreich Stand: 1. Jänner 2010 1. Ziel der Förderung Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Qualität der öffentlichen
MehrR ICHTLINIEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR ÖRTLICHE JUGENDARBEIT DES MARK- TES SCHWARZENFELD GEMÄSS ART. 30 AGSG
Anlage 1 zu TOP Nr. 10 der 34. nö. HVA-Sitzung v om 19.02.2002 R ICHTLINIEN ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUSCHÜSSEN FÜR ÖRTLICHE JUGENDARBEIT DES MARK- TES SCHWARZENFELD GEMÄSS ART. 30 AGSG I. Allgemeine Bestimmungen
MehrRICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN 1 Gegenstand der wissenschaftlichen Förderungen 1) Diplomarbeiten Förderungswürdig sind Diplomarbeiten, die an Universitäten,
Mehrals Werbeträger Ihrer Marke
Das ÖSKB-Nationalteam als Werbeträger Ihrer Marke Wer sind wir? Der ÖSKB (Österreichischer Sportkegel-und Bowlingverband) ist die Vereinigung aller Sportkegel-und Bowlingvereine Österreichs, ist in Landesverbände
MehrFörderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017
Förderansuchen für Träger der offenen Jugendarbeit in Kärnten Basisförderungsantrag für das Jahr 2017 Förderart: Bitte ankreuzen: Erklärung siehe Seite 4 Förderung A Förderung B Angaben zum Antragssteller
MehrRichtlinien zur. Vergabe städtischer Turn- u.sporthallen. für. Trainingszwecke und für Sportveranstaltungen
Richtlinien zur Vergabe städtischer Turn- u.sporthallen für Trainingszwecke und für Sportveranstaltungen Herausgeber: Stadt Konstanz Sportamt Benediktinerplatz 7 78459 Konstanz Tel. 0 75 31 / 900-363 Fax
MehrRICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien-
RICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien- Beschluss des Stadtrates vom 13.07.1992 geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 15.05.2000 geändert durch Beschluss
MehrRICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -)
RICHTLINIEN ZUR SPORTFÖRDERUNG DES MARKTES GARMISCH-PARTENKIRCHEN (- SPORTFÖRDERRICHTLINIEN -) Vom 09.12.2015 Die Förderung des Sports ist allgemeine Aufgabe des Marktes Garmisch- Partenkirchen im eigenen
MehrRichtlinien für die Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen
Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen (beschlossen vom Gemeindevorstand der Gemeinde Frielendorf am 4. Februar 2013) I. Allgemeines 1. Die Gemeinde Frielendorf gewährt den
MehrFörderung für die Arbeiten der Vereine durch die Gemeinde Loiching
Förderung für die Arbeiten der Vereine durch die Gemeinde Loiching Mit diesen Richtlinien soll durch die Gemeinde Loiching Vereinsförderung transparent gemacht werden und den Vereinen ein Leitfaden gegeben
MehrAusschreibung zur Wertung und Ehrung der erfolgreichsten Motorsportfahrer ADAC-OC- Winnenden, ab
Ausschreibung zur Wertung und Ehrung der erfolgreichsten Motorsportfahrer ADAC-OC- Winnenden, ab 01.01.2017 1. Bedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des ADAC - Ortsclub Winnenden. Fahrer und
MehrGemeinde Glattbach. A) Jährliche Zuschüsse. 1. Grundsätze der Förderung
Gemeinde Glattbach Richtlinien der Gemeinde Glattbach zur Förderung von Sport, Kultur, Partnerschaft, Jugend, Familie, Sozialem und Senioren -Förderrichtliniengültig ab 01.01.2010, i.d.f. vom 07.05.2013
MehrAktion Mensch e.v. Förderrichtlinien
Aktion Mensch e.v. Förderrichtlinien Stand: 01.01.2018 Die Aktion Mensch setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Was bedeutet das? Menschen mit und ohne Behinderung sollen ganz selbstverständlich
MehrRichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf
Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit
MehrAntrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel
Antrag der Vereine der Stadt Oederan auf Fördermittel Reg.-Nr: Posteingang: 1. Daten Name des Antragstellers... Anschrift......... Telefon... Rechtsform des Antragstellers... Vereinsvorsitzender/ Projektleiter...
MehrSatzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald
Satzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V
MehrRichtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen
Richtlinien über die Zulassung und Anbringung von Werbeflächen a. auf gemeindeeigenen Sportflächen b. in gemeindeeigenen Sporthallen Allgemeines Die Gemeinde Edewecht fördert den Breiten- und Leistungssport
MehrINFORMATIONEN. zur Abrechnung von Besonderen Bundessportförderungsmitteln
INFORMATIONEN zur Abrechnung von Besonderen Bundessportförderungsmitteln Stand November 2012 Welche Aufwände kann ein Verein zur Förderungsabrechnung verwenden? Grundsätzlich können viele Aufwände, die
MehrRichtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom
Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Marksuhl vom 25.10.2007 021.62 / Die Gemeinde Marksuhl gewährt nach Maßgabe des Haushalts finanzielle Förderung für die gemeinnützigen Vereine
MehrRichtlinie Bildungsgeld update
Richtlinie Bildungsgeld update Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Oktober 2016 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den
MehrSubventionsansuchen an die Landeshauptstadt Graz
Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle Datumseingaben gilt das Format TT.MM.JJJJ. Sie können das Formular direkt
MehrORDNUNG. für die Verleihung von Ehrungen im Landessportbund Rheinland-Pfalz (Fassung vom 30. Juni 2005)
ORDNUNG für die Verleihung von Ehrungen im Landessportbund Rheinland-Pfalz (Fassung vom 30. Juni 2005) 1 In Anerkennung besonderer Verdienste um die Förderung des Sportes verleiht der Landessportbund-
MehrRegeln für die Anerkennung Deutscher Rekorde im Bogensport beim Deutschen Schützenbund
Regeln für die Anerkennung Deutscher Rekorde im Bogensport beim Deutschen Schützenbund 1. Was ist ein Deutscher Rekord? Ein deutscher Rekord im Bogensport ist eine herausragende, sportliche Leistung, die
Mehr