Richtlinien für die Vereinsförderung Stand
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- Linda Grosser
- vor 7 Jahren
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1 ASKÖ LV Vorarlberg Bodangasse Bregenz Richtlinien für die Vereinsförderung Stand Grundvoraussetzungen für die Auszahlung der Sportförderung: Hinweis - Voraussetzungen für die Auszahlung aller Förderungen 1. Einhaltung der in den Richtlinien genannten Termine 2. Beantragung der Förderung mit dem Antrag auf Förderungen für die Vereine 3. Eingabe der Mitgliedsdaten in die Datenbank 4. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages 5. Meldungen der entsprechenden Daten je Förderungsart siehe Tabelle zu den Terminen 6. Übermittlung von - Kontoauszügen (Kopien) - Durchführungsbestätigungen (Internetbanking) - Ausführungsbestätigung (Überweisungsträger bestätigt) - Originalrechnungen Zusammenfassung der Beantragungstermine für die Förderarten Art der Förderung Was ist einzureichen? * Bis wann ist einzureichen? Grundförderung Mitgliederstatistik und Vereinsdatenblatt - Eingabe dieser Daten in einer Datenbank Beantragung für 2014 Eingabe bis Sportstättenbau und Sanierung Sonderförderungen für außergewöhnliche Leistungen Sonderförderungen 1 geplante Durchführung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften vorläufiger Antrag Förderung Sportstättenbau Erhebungsblatt Sportlerehrung Bilder der Sportler Antrag Sonderförderungen Bericht Bild Finanzierungsplan Abfrage ASKÖ Meisterschaften Beantragung für 2014 Antrag bis einreichen des laufenden Jahres
2 2 geplante Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Abfrage ASKÖ Meisterschaften Einzahlung Mitgliedsbeitrag und Beitrag Move Vereine erhalten Betrag und Kontonummer des Landesverbandes per . Einzahlung bis des Jahres *Diese Formulare können auf der Homepage des Landesverbandes unter Service downloadet werden. Zu 1 und 2 die vorläufige Einreichung dient der Budgetierung durch den Landesverband. Oft handelt es sich um wiederkehrende Veranstaltungen. Eine Nachmeldung ist möglich. Auf die vorstehend genannten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die angeführten Beträge haben nur insofern Gültigkeit, als die dafür notwendigen finanziellen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Zu 3 Vereine können die Anträge auch später stellen. Dieser Termin dient zur Bedarfsermittlung für den Landesverband. Grundförderung Die Grundförderung gilt mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, mit der Einsendung des Förderungsantrag für die Mitgliedsvereine des LV Vorarlberg der Mitgliederstatistik des Vereinsblatts bzw. der Eingabe dieser Daten in eine entsprechende Datenbank des Landesverbandes als beantragt. Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages hat bis des laufenden Jahres zu erfolgen. SOCKELBETRÄGE: bis 30 Mitglieder 210, 31 bis 100 Mitglieder 350, 101 bis 500 Mitglieder 470, 501 bis 1000 Mitglieder 860, über 1000 Mitglieder 970,
3 JUGENDFÖRDERUNGSBEITRÄGE: Der Förderungsbeitrag für Jugendliche bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres beträgt 3,50; max. Förderungssumme je Verein 310,. SEKTIONSZUSCHLÄGE: Vereine mit Sektionen (eigene Sportart) erhalten ab der 2. Sektion einen Zuschlag in Höhe von 110,--. Die geförderten Sektionen müssen im Durchschnitt mindestens 50 Mitglieder umfassen. Beispiele: Bei einer Gesamtmitgliederzahl von 55 Personen können max. 2 Sektionen anerkannt werden, wobei für 1 Sektion der Zuschlag gewährt wird. Oder: Bei einer Gesamtmitgliederzahl von 122 Personen können max. 3 Sektionen anerkannt werden, wobei für 2 Sektionen der Zuschlag gewährt wird. MANNSCHAFTSSPORT BEI GEREGELTEM MEISTERSCHAFTSBETRIEB: Vereine, die im Mannschaftssport einen geregelten Meisterschaftsbetrieb (nicht Turniere) absolvieren, erhalten gegen Vorlage der Spielpläne einen Zuschlag: 1. von 70,, wenn die Meisterschaften ausschließlich in Vorarlberg abgewickelt werden (regionale Meisterschaften) 2. von 105,, wenn die Meisterschaften von Vereinen aus Vorarlberg, Tirol und/oder Salzburg bzw. dem angrenzenden Ausland bestritten werden (überregionale Meisterschaften)
4 3. von 140,, wenn die Meisterschaften auch von Vereinen aus den restlichen Bundesländern bestritten werden (bundesweite Meisterschaften) FÖRDERUNG FÜR SPORTSTÄTTENBAU UND SANIERUNG: Beantragung bis mit dem entsprechenden Formblatt Zweck: Neu-, Zu- und Umbauten von Sportanlagen (Kabinen, Tennisplätze, Fußballplätze, Flutlichtanlagen, Asphaltbahnen etc.) Generalsanierung von bestehenden Sportstätten und Anlagen (kleinere Erhaltungsmaßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen) Höhe der Förderung: Höchstens 20 Prozent der nachgewiesenen Investition, sofern die zur Verfügung stehenden Fördermittel dafür ausreichen. Erforderliche Unterlagen: ASKÖ-Förderungsantragsformular Kostenvoranschläge Bauplan und Baubeschreibung Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 30 Jahre) oder Grundbuchauszug
5 SONDERFÖRDERUNGEN FÜR AUßERGEWÖHNLICHE LEISTUNGEN: Beantragung bis mit dem Erhebungsblatt Sportlerehrung ASKÖ Bundesmeister werden in Höhe von 35,00 gefördert. Staatsmeister oder österr. Meister werden in Höhe von 70,00 gefördert. Die Erreichung des 1. bis 6. Ranges bei Europameisterschaften wird in Höhe von 105,00 gefördert. Die Erreichung des 1. bis 12. Ranges bei Weltmeisterschaften oder Teilnahme an Olympische Spielen wird in Höhe von 140,00 gefördert. Für alle o. g. Förderungen gilt noch Folgendes: Der Teamtitel gilt, unabhängig von der Anzahl der Teammitglieder, als ein Titel. Besteht ein Team aus Mitgliedern von verschiedenen Vereinen, erfolgt die Förderung anteilsmäßig. Werden bei einer Veranstaltung in mehreren Kategorien/Leistungsklassen Titel errungen, werden diese einzeln gefördert. Diese Regelung gilt nicht für Europameisterschaften, Weltmeisterschaften oder die Teilnahme an Olympischen Spielen. Hier gilt: Jeder Sportler kann nur für eine Platzierung Einzel und für eine Platzierung Mannschaft gefördert werden. Alle anderen Platzierungen werden nicht berücksichtigt. Finden in einem Jahr Welt- bzw. Europameisterschaften oder Olympische Spiele gleichzeitig statt, werden pro Veranstaltung und Sportler eine Einzel- und eine Mannschaftsplatzierung gefördert. Als Welt- und Europameisterschaften gelten alle Veranstaltungen mit den Bezeichnungen Weltmeisterschaften, Europameisterschaften im Titel (z. B. Junior-
6 WM, CSIT-Weltmeisterschaften). Weltcups oder ähnlich bezeichnete Veranstaltungen können nicht gefördert werden, Platzierungen von nicht genannten Veranstaltungen werden nicht gefördert (z. B. Landesmeistertitel in Vorarlberg). HÖCHSTSUMME FÜR FÖRDERUNGEN: Die Höchstsumme für die Vereinssportförderung (Grundförderung ohne Sonderförderung für außergewöhnliche Leistungen, Sonderförderung, und Sportstättenbau) beträgt je Förderungsjahr max ,. MITGLIEDSBEITRAG: Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 0,50 pro Vereinsmitglied. Weiter ist ein jährlicher Abo- Beitrag von 12,-- für die Verbandszeitung zu entrichten. Sonderförderung: Beantragung bis des laufenden Jahres Förderung einer Veranstaltung: 1. Bei Einreichung ist ein Finanzierungsplan der Veranstaltung beizulegen. 2. Während der Veranstaltung ist ein Transparent oder eine Beachflag des LV gut sichtbar anzubringen. 3. Auszahlung nur bei Einreichung eines Berichtes mit einem Bild über die Veranstaltung Sonstige Förderungen: 1. Bei Einreichung ist ein Finanzierungsplan beizulegen. 2. Auszahlung nur bei Einreichung eines Berichtes mit einem Bild Die Berichte werden auf die HP gestellt und stellen eine Werbemaßnahme für den Verein und den Landesverband da.
7 Mit der Sonderförderung sollen Maßnahmen (Beschaffung von Sportgegenstände, Veranstaltungen usw.) unterstützt werden, welche noch den oben genannten Punkten nicht abgedeckt werden und in den Richtlinien des Bundes-Sportförderungsfonds und im Bundes- Sportförderungsgesetz (2013) als förderungsfähig angegeben sind. Die Förderung muss einen sportlichen Bezug haben. Die Veranstaltung muss sich auf eine Sportart beziehen, deren Fachverband ordentliches Mitglied der BSO ist. Förderung der Durchführung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Die Beantragung der Förderung hat bis zu erfolgen. Die Ausrichtung von ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften in Vorarlberg wird folgendermaßen bezuschusst. ASKÖ Landesmeisterschaften 300 Euro ASKÖ Bundesmeisterschaften 600 Euro Förderung der Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften Die Beantragung der Förderung hat bis zu erfolgen. Der Landesverband fördert die Teilnahme an ASKÖ Landesmeisterschaften und ASKÖ Bundesmeisterschaften mit folgenden Beträgen. 1. Fahrtkosten ÖBB 2.Klasse (größtmögliche Ermäßigung Gruppentarif, SchulCard usw.) 2. Max. zwei Tage Verpflegungspauschale (insgesamt 52,80 Euro je Teilnehmer) Nicht gefördert werden z.b. Zimmerkosten Nenngeld Präsente Die genannten Beträge gelten für eine ASKÖ Veranstaltung. Nimmt der Sportler in einem Jahr an mehreren Veranstaltungen dieser Kategorie teil, werden alle Veranstaltungen entsprechend der Richtlinie gefördert.
8 Die Abrechnung erfolgt nur über einen Verein nicht über Einzelpersonen oder Landesreferenten. Alle Rechnungen müssen auf einen Verein lauten. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Vereinskonto. FÖRDERUNG NEUAUFGENOMMENER VEREINE: Neu aufgenommene Vereine erhalten im Beitrittsjahr einen Pauschalbetrag von 360,, gegen Vorlage totofähiger Rechnungen und bei Abgabe der vom Landesverband angeforderten Daten sowie der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages. Ab dem zweiten Jahr der gelten die üblichen Richtlinien für die Vereinsförderung. BESONDERE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VEREINSSPORTFÖRDERUNG: Vereine, die vom ASKÖ- Landesverband angeforderte Unterlagen nicht bis zum vorgeschriebenen Termin vorlegen, erhalten in diesem Jahr keinerlei Art von Förderung. Stichproben über die Richtigkeit der Vereinsangaben können vom Landesverband durchgeführt werden. Auf die vorstehend genannten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Die angeführten Beträge haben nur insofern Gültigkeit, als die dafür notwendigen finanziellen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Über Vorschlag des Präsidiums können die vorstehenden Beträge jederzeit vom Landesvorstand geändert werden. Alle Förderungen bedürfen einer
9 Bewilligung des Präsidiums. Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Vereinskonto nach ordnungsgemäßer Abrechnung unter Vorlage totofähiger Originalrechnung in Höhe der zugesagten Förderung. Diese Richtlinie ist ab dem gültig und bezieht sich auf das Bundessport - Förderungsgesetz (aktueller Stand 2013). Bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen werden die Richtlinien angepasst. Abrechnungsgrundlage ist die Richtlinie des Bundes-Sportförderungsfonds und das Bundes- Sportförderungsgesetz. Die aktuellen Versionen befinden sich auf der Seite des Bundes-Sportförderungsfonds und auf der Homepage des LV unter Service. Jeder Verein ist verpflichtet, seine Unterlagen entsprechend dieser Richtlinie und der allgemeinen Buchhaltungsrichtlinie aufzubereiten. Die Auszahlung von Fördermitteln erfolgt nur gegen Vorlage von Rechnungen, die dem Gesetz und der Richtlinie in allen Punkten entsprechen.
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