Ziel und Anwendungskreis dieses Verhaltenskodex 3. Ethische Werte von Pro Juventute 4. Einhaltung und Kontrolle 5. Ethisches Verhalten 5
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- Michael Dieter
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1 Verhaltenskodex
2 Inhaltsverzeichnis Ziel und Anwendungskreis dieses Verhaltenskodex 3 Ethische Werte von Pro Juventute 4 Einhaltung und Kontrolle 5 Ethisches Verhalten 5 Befolgung der Gesetze 5 Gute Geschäftspraxis 6 Datenschutz 6 Gebrauch und Schutz von Betriebseigentum 7 Geltungsbereich und Inkrafttreten 7 2
3 Ziel und Anwendungskreis dieses Verhaltenskodex Ziel des Verhaltenskodex ist ein gemeinsames Verständnis aller Mitarbeitenden von Pro Juventute in Bezug auf das Verhalten im Geschäftsalltag und in Krisensituationen, die besondere Risiken bergen. Mit dem Verhaltenskodex tragen wir der besonderen Verantwortung Rechnung, die wir als nicht gewinnorientierte Stiftung (NPO) gegenüber unseren privaten, institutionellen und öffentlichen Geldgebern haben. Der Anwendungskreis dieses Verhaltungskodex umfasst alle Personen, die für Pro Juventute tätig sind, das heisst Freiwillige, Stiftungsräte, Vereinsvorstände, Mitarbeitende der Vereine und der Stiftung. In der Folge wird dieser Anwendungskreis als «Mitarbeitende» bezeichnet. Der Verhaltenskodex ist ein integrierter Bestandteil der Corporate Governance von Pro Juventute. Für Lizenznehmer stellt der Verhaltenskodex einen integrierten Bestandteil des Lizenzvertrags dar. Die Reglemente und Weisungen von Pro Juventute ergänzen die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Werte. Die ethischen Werte sind, soweit kontrollier- und nachvollziehbar, auch bei der Wahl von Geschäftspartnern einzubeziehen. Insbesondere muss bei der Beschaffung von Waren aus dem Ausland der Einsatz von Kinderarbeit definitiv ausgeschlossen werden können. 3
4 Ethische Werte von Pro Juventute Vision Wir wollen eine Schweiz, in der Kinder und Jugendliche glücklich sind und gefördert werden. Denn die Kinder von heute sind die Gesellschaft von morgen. Mission Wir nehmen uns Zeit. Zeit zum Zuhören, Verstehen, Unterstützen und Impulse geben. So dass alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz eine Möglichkeit haben, zu gesunden und urteilsfähigen Menschen heranzuwachsen und Verantwortung für sich selbst und für die Gesellschaft zu übernehmen. Zeit zur Schaffung von Rahmenbedingungen. Damit unsere Kinder von der Gesellschaft ernst genommen werden und motiviert sind, ihre ganze Kreativkraft für die Gestaltung der Schweiz von morgen einzusetzen. In all unseren Angeboten und Aktivitäten arbeiten wir eng mit der in der Schweiz lebenden Bevölkerung, den staatlichen Institutionen, den Schulen und der Wirtschaft zusammen. Wir kennen und verstehen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder, Jugendlichen und Eltern. Wir beantworten Fragen, welche Kinder, Jugendliche und Eltern selbst dem besten Freund/der besten Freundin nicht stellen würden, vertraulich und kompetent. Wir erarbeiten Lösungen in Bereichen, in denen Eltern nicht helfen können. Denn wir dürfen von ihnen nicht erwarten, dass sie für jede Herausforderung des Elternseins eine Lösung haben. Wir schaffen Bildungs- und Freizeitangebote, die Staat und Schulen nicht anbieten. Denn wir verstehen uns als deren Partner, um gemeinsam Kinder, Jugendliche und Eltern zu stärken. Wir setzen uns aktiv für die politischen und gesellschaftlichen Interessen der Kinder, Jugendlichen und Eltern ein. Unsere Werte Grossherzig Effektiv Positiv Pro Juventute blickt auf eine 100-jährige Geschichte zurück, die geprägt ist vom Aufbau vieler gesellschaftlich wichtiger Angebote für Kinder & Jugendliche in der Schweiz. Gleichzeitig stand die Stiftung in den letzten 20 Jahren vor grossen finanziellen und strukturellen Herausforderungen. Per heute hat Pro Juventute die Grundlage gelegt, um in erfolgreiche weitere 100 Jahre zu starten. Dabei will Pro Juventute die langjährige soziale Tradition mit professionellem, marktorientiertem und betriebswirtschaftlich geführtem Handeln in zukunftsweisender Form vereinen. Pro Juventute will ein professionelles Netzwerk sein, welches mittels gezielten Aktionen und Hilfestellungen Kindern, Jugendlichen und Eltern Chancen eröffnet und sie befähigt, ihre Rolle in einer modernen Gesellschaft selbständig zu gestalten. Dabei sind wir innerhalb und ausserhalb des NPO-Umfeldes laufend auf der Suche nach neuen Ideen und erfolgreichen Konzepten. 4
5 Einhaltung und Kontrolle Der Verhaltenskodex muss in jedem Fall eingehalten werden und Verstösse werden disziplinarisch geahndet. Die Nichtbeachtung des Verhaltenskodex kann zu Sanktionen bis zur Vertragsauflösung führen. Bei Lizenznehmern können Verstösse gegen den Verhaltenskodex bis zum Lizenzentzug führen (vgl. Art. 2.3 des Lizenzvertrags). Fehlbar sind nicht nur Personen, die gegen den Verhaltenskodex von Pro Juventute verstossen, sondern auch Mitarbeitende, welche wissentlich Verfehlungen des Verhaltenskodex zulassen. Pro Juventute ersucht alle Mitarbeitenden, Verstösse gegen den Verhaltenskodex zu melden. Die Ansprechstelle ist die vorgesetzte Stelle, die Mitglieder der Geschäftsleitung, die HR-Leitung oder die Geschäftsführung. Zusätzlich steht ausserhalb dieser normalen Eskalationskaskade eine neutrale Anlaufstelle in Person eines speziell dafür ernannten Stiftungsrats-Mitglieds zur Verfügung. Ethisches Verhalten Alle Mitarbeitenden haben sich bei ihrer Tätigkeit an folgende ethischen Grundsätzen zu halten: Wir setzen uns mit Enthusiasmus für die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern auf dem Weg zu selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeiten ein. Wir respektieren alle Mitarbeitenden und Partner und anerkennen gute Leistungen. Wir behandeln andere so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Wir kommunizieren mit unseren Partnern und Mitarbeitenden offen und ehrlich. Nachfolgende Fragen können allen Mitarbeitenden von Pro Juventute helfen, ihre Handlungen täglich auf die Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex zu überprüfen: Sind die von mir beabsichtigten Handlungen gesetzeskonform und entsprechen sie den geltenden Vorschriften und Werten? Handle ich fair, ehrlich und verantwortungsbewusst? Könnte ich meine Handlung gegenüber meiner Familie, meinem Freundeskreis und meinen Kolleginnen und Kollegen rechtfertigen? Tauchen bei der Beantwortung der Fragen Unsicherheiten über die eigene Handlungsweise auf, muss die vorgesetzte Stelle informiert werden. Befolgung der Gesetze Jeder einzelne Mitarbeitende von Pro Juventute ist persönlich verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die für seinen Bereich geltenden stiftungsinternen bzw. vereinsinternen Vorschriften einzuhalten. Bei jeder Unsicherheit, ob ein Vorgehen oder eine Handlung den geltenden Vorschriften entspricht, sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, dies der vorgesetzten Stelle zu kommunizieren. Zusätzlich steht ausserhalb dieser normalen Eskalationskaskade eine neutrale Anlaufstelle in Person eines speziell dafür ernannten Stiftungsrats-Mitglieds zur Verfügung. 5
6 Gute Geschäftspraxis Loyalität Alle Geschäfte und Handlungen müssen immer im wohlverstandenen Interesse von Pro Juventute getätigt werden. Die Mitarbeitenden dürfen ihre Position, die Kenntnis von vertraulichen Informationen oder das Eigentum von Pro Juventute nicht auf unzulässige Weise zu ihren persönlichen Vorteilen nutzen oder einzelne, ihnen bekannte, interne oder externe Personen oder Firmen auf unzulässige Weise bevorzugen. Es gilt Situationen zu vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen den Interessen von Pro Juventute und den privaten Interessen der Mitarbeitenden führen könnten. Bei jeder Unsicherheit, ob die Interessen von Pro Juventute unvoreingenommen wahrgenommen werden können, ist die vorgesetzte Stelle zu informieren. Geschenke Der Austausch von kleinen Geschenken und Einladungen sind normale Zeichen der Höflichkeit und Freundlichkeit zwischen Geschäftspartnern und Kollegen. Die geschäftlichen Entscheidungen dürfen jedoch niemals dadurch beeinflusst werden. Beim Austausch von Geschenken und Einladungen sollen sich Mitarbeitende auf ihren gesunden Menschenverstand verlassen. Als Entscheidungshilfe zur Angemessenheit eines Geschenks oder einer Einladung dient die Frage, ob das Bekanntwerden des Vorgangs unbedenklich wäre. Gibt es bei der Beurteilung der Angemessenheit Unklarheiten, ist umgehend die vorgesetzte Stelle zu konsultieren. Bei der Annahme oder Vergabe von Geschenken gilt grundsätzlich folgende Regel: Grenzwerte von CHF 75. oder «was an einem Tag konsumiert werden kann». Unehrliches Verhalten Pro Juventute erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie bei einer Erfüllung ihrer arbeitsrechtlichen Pflichten keine unehrlichen oder betrügerischen Handlungen begehen. Datenschutz Die Privatsphäre jedes Einzelnen ist zu respektieren und zu schützen. Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Pro Juventute gibt keine vertraulichen Informationen über Kunden, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner bekannt, ausser dies ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Personendaten dürfen nicht rechtswidrig beschafft werden. Die Bearbeitung der personenbezogenen Daten muss verhältnismässig sein und soll nur mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Mitarbeitende, die Personendaten bearbeiten, sollen sich über deren Richtigkeit vergewissern. Pro Juventute stellt durch technische oder organisatorische Massnahmen sicher, dass Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt sind. Mitarbeitende dürfen vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse nicht an Dritte (dazu gehören auch Familienmitglieder und Freunde) weitergeben oder für andere unzulässige Zwecke missbrauchen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses weiter. Alle Dokumente und andere Datenträger, welche vertrauliche Informationen enthalten, sind bei der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses an Pro Juventute zurück zu geben. 6
7 Gebrauch und Schutz von Betriebseigentum Die Mitarbeitenden haben mit den Einrichtungen und Gegenständen sowie dem sonstigen Vermögen von Pro Juventute sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Wir dokumentieren alle Transaktionen und Verbindlichkeiten korrekt, transparent, wahrheitsgemäss, möglichst vollständig und zeitgerecht. Die Rechnungsabschlüsse entsprechen den Gesetzes- und Rechnungslegungsvorschriften sowie den internen Richtlinien. Das interne Kontrollsystem stellt die Korrektheit, Angemessenheit und Zuverlässigkeit der Geschäftsprozesse und -tätigkeiten sowie ein wirkungsvolles Risikomanagement sicher. Die Aktenaufbewahrung von Pro Juventute erfolgt ordnungsgemäss und gesetzeskonform. Geschäftliche Unterlagen sind ein wichtiger Unternehmenswert und dementsprechend mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Alle betrieblichen Unterlagen (auch diejenigen, die von den Mitarbeitenden während ihres Anstellungsverhältnisses erstellt werden) sind Alleineigentum von Pro Juventute und dürfen von den Mitarbeitenden nicht widerrechtlich verwendet werden. Geltungsbereich und Inkrafttreten Der vorliegende Verhaltenskodex von Pro Juventute ist für jeden Mitarbeiter von Pro Juventute, die Pro Juventute Vereine und die verbundenen Organisationen verbindlich. Er ist ab dem 12. Februar 2013 gültig und ersetzt die Version vom 11. Juni Zürich, im Februar 2013 Josef Felder Präsident des Stiftungsrates Stephan Oetiker Direktor Folgende Reglemente und Weisungen ergänzen den vorliegenden Verhaltenskodex: Personalreglement Unterschriftsreglement Weisung zum Umgang mit IT-Mitteln Lizenzvertrag mit integrierten Anhängen Arbeitszeitreglement Spesenreglement Weisung für Pro Juventute Lernende Pro Juventute Thurgauerstrasse 39 Postfach 8050 Zürich projuventute.ch PC
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